EU-Ratschef Michel konferiert mit den Staats- und Regierungschefs der G5-Sahelstaaten und UN-Vertretern
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Die EU sieht sich selbst als Protagonistin eines liberal-demokratisch fundierten Multilateralismus. Artikel 21 EU-Vertrag (EUV) verpflichtet die Union, in ihrem Außenhandeln Rechtsstaatlichkeit und die universelle Gültigkeit von Menschenrechten zu fördern. Da die EU den Status einer internationalen Rechtspersönlichkeit genießt, kann sie in vielen internationalen Kontexten als eigenständiger Akteur auftreten. Auch in den Vereinten Nationen versucht die EU inzwischen im Rahmen der GASP, Geschlossenheit zu beweisen. Zuletzt hat die Corona-Pandemie aufgezeigt, wie sich das multilaterale Engagement der EU in der globalen Gesundheitspolitik ausprägt. Zugleich gilt die GASP als Prototyp des Multilateralismus, als exemplarisches Beispiel dafür, dass und wie Multilateralismus funktioniert, und als Hoffnungsträger seiner Befürworter. Der Multilateralismus als Antwort auf die Rückkehr traditioneller Großmachtpolitik und die drängenden globalen Herausforderungen wie der Klimawandel werden voraussichtlich durch die neue US-Administration zusätzliche Impulse erhalten. Der EU böte sich dadurch wieder verstärkt die Möglichkeit, die internationale Ordnung mitzugestalten. Unter diesen Vorzeichen dürfte sie daran interessiert sein, in den kommenden Jahren bestehende interregionale Partnerschaften wie zum Beispiel mit Mercosur und ASEAN sowie ihre bilateralen Partnerschaften mit der Afrikanischen Union, Staaten Afrikas, aber auch mit Brasilien fortzuentwickeln. Der Ausbau von Beziehungen in Zentralasien sowie im gesamten indo-pazifischen Raum ist ein zentrales Anliegen der EU.
Da Maßnahmen der GASP und anderer Bereiche des auswärtigen Handelns der EU eng miteinander verwoben sind, kommt es oftmals zu Kompetenzstreitigkeiten zwischen den EU-Institutionen. So beschließt der Rat mit dem Parlament im Gemeinschaftsverfahren mit qualifizierter Mehrheit per Finanzierungsverordnung etwa darüber, welche Prioritäten für die Vergabe von EU-Fördergeldern an Beitrittskandidaten, Nachbarländer, Entwicklungspartner und sonstige Drittländer gelten sollen. Gleichzeitig beschließen die Mitgliedstaaten im Rahmen der GASP einstimmig über andere Aspekte im Umgang mit diesen Ländern. Dies betrifft unter anderem Sicherheitsanforderungen, die die Mitgliedstaaten zunehmend an das auswärtige Handeln der EU stellen und die in EU-Strategien wie der Sahel-Strategie, der Cybersicherheitsstrategie oder der Strategie zur Terrorismusbekämpfung ihren Niederschlag finden. Dritte nutzen die Kompetenzstreitigkeiten in der EU, um ihre Interessen gegen diese durchzusetzen. Eine vergemeinschaftete GASP als Grundlage für eine auswärtige EU-Politik aus einem Guss könnte ihnen diesen Hebel nehmen.
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