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Das Verfassungsreferendum in Tschetschenien

Arbeitspapier 2003/ Nr.04, 15.03.2003, 10 Seiten

3. Abstimmung worüber ... ?

Der Text des Verfassungsentwurfs ist in Tschetschenien und in Rußland kaum bekannt. In Rußland wußte nur jeder dritte Respondent einer im Januar durchgeführten Umfrage überhaupt, daß ein solches Verfassungsreferendum zu dem genannten Termin abgehalten werden soll. In Tschetschenien ist die vom Überlebenskampf beanspruchte Bevölkerung kaum in der Lage, sich mit einem Verfassungsentwurf zu beschäftigen. Im Januar 2003 wußten hier 51 % von 1000 Befragten nicht, über welche Fragen sie bei dem Referendum abstimmen sollen. Erst einige Wochen vor dem Referendumstermin wurde der Verfassungstext überhaupt in größerer Auflage publiziert. Ein russischer Kommentator sagte dazu, unter solchen Umständen könne ebenso gut »die französische Verfassung oder das Libretto von Schwanensee« vor Ort abgesegnet werden.

Dabei werden Verfassungsentwürfe für Tschetschenien seit längerem ausgearbeitet. Seit Frühjahr 2001 machten sich tschetschenische Politiker in Rußland wie der Duma-Abgeordnete Aslan Aslachanow daran, eine Verfassung für ein Tschetschenien nach dem Krieg zu konzipieren und eine Brücke zwischen der Unabhängigkeitsbehauptung der Separatisten und der Sezessionsunterdrückung durch das föderale Zentrum zu schlagen. Er schlug eine Volksversammlung, eine Art tschetschenischer »Loya Jirga« vor, aus der ein repräsentatives Machtorgan hervorgehen solle. Moskaus Verwaltungsleiter in Grosny sah in solchen Initiativen eine Gefährdung seiner eigenen Machtstellung: »Mit der Verfassung sollen sich vom Präsidenten eingesetzte Personen beschäftigen. Wir brauchen nicht Dutzende Verfassungsprojekte«. 2002 erarbeitete eine Verfassungskommission in Tschetschenien alternative Projekte, unter denen schließlich dasjenige ausgewählt wurde, das in der unmittelbaren Umgebung Kadyrows konzipiert worden war. Am 12. Dezember - in Rußland der »Tag der Verfassung« - unterzeichnete Präsident Putin ein Dekret über die Durchführung eines Verfassungsreferendums in Tschetschenien, das auf den 23. März festgelegt wurde.