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»Sichere Herkunftsstaaten« im Maghreb

Die pauschale Einstufung Algeriens, Marokkos und Tunesiens als sichere Herkunftsstaaten von Flüchtlingen ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und würde den außenpolitischen Interessen Deutschlands zuwiderlaufen, meinen Anne Koch und Isabelle Werenfels.

Kurz gesagt, 04.05.2016 Forschungsgebiete

Die pauschale Einstufung Algeriens, Marokkos und Tunesiens als sichere Herkunftsstaaten von Flüchtlingen ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und würde den außenpolitischen Interessen Deutschlands zuwiderlaufen, meinen Anne Koch und Isabelle Werenfels.

In der Hoffnung, die Zahl neuer Asylanträge in Deutschland weiter zu reduzieren, strebt die Bundesregierung ein Gesetz zur Einstufung der drei Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsstaaten an. Laut Grundgesetz ist dies möglich, wenn gewährleistet ist, dass in einem Land weder politische Verfolgung noch eine unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Die Einstufung hat Auswirkungen auf das Asylverfahren: In Umkehr der Beweislast werden Asylanträge von Staatsangehörigen »sicherer Herkunftsstaaten« als offensichtlich unbegründet abgelehnt, solange dies nicht widerlegt werden kann. Die Klagefrist ist auf eine Woche verkürzt und hat keine aufschiebende Wirkung, so dass betroffene Asylbewerber trotz Einspruchs gegen die Entscheidung abgeschoben werden können.

Die Frage, ob die Menschenrechtslage in den drei Maghreb-Staaten eine Einstufung als sichere Herkunftsstaaten erlaubt, ist umstritten. Während die Bundesregierung dies befürwortet, sprechen sich internationale Menschenrechtsorganisationen und die Kirchen dagegen aus. Dabei vertreten beide Seiten ihre Ansicht »en bloc« in Bezug auf alle drei betroffenen Länder. Unterschiede zwischen den drei Maghreb-Staaten, die für deren Einstufung als sicher von entscheidender Bedeutung sind, werden in der Debatte vernachlässigt.

Unterschiedlicher Zugang für unabhängige Berichterstatter

Algerien verweigert Organisationen wie Amnesty International und Human Rights Watch seit Jahren den Zutritt zum Land. Unabhängige zivilgesellschaftliche Strukturen sind schwach, und die wenigen lokalen Menschenrechtsgruppen arbeiten unter schwierigen Bedingungen. Es mangelt daher an kritischen Beobachtern, die Menschenrechtsverletzungen insbesondere in der geographisch ausgedehnten Peripherie des Landes dokumentieren könnten. Im Falle Marokkos ist die Informationslage zwar deutlich besser, aber auch hier ist ein zunehmend restriktiver Umgang mit lokalen und internationalen Menschenrechtsorganisationen zu beobachten. Insbesondere Journalisten und Menschenrechtsaktivisten, die die Situation in der Westsahara thematisieren, sind Repressalien ausgesetzt.

Tunesien dagegen hat als bisher einziger arabischer Staat eine weitgehende Demokratisierung durchlaufen. Obwohl Folter und die Verfolgung von Homosexuellen zumindest punktuell vorkommen und es im Kontext der Terrorismusbekämpfung Übergriffe von Sicherheitskräften gibt, besteht ein entscheidender Unterschied zur Situation in Algerien und Marokko: Dank einer aktiven Zivilgesellschaft, einer ausdifferenzierten Presselandschaft und internationaler sowie lokaler Menschenrechtsorganisationen, die ihre Arbeit weitgehend ungehindert ausüben, existieren weitreichende Kenntnisse über diese Menschenrechtsverletzungen.

Für die Einstufung von Staaten als sichere Herkunftsstaaten sind gut zugängliche Informationen über die Menschenrechtslage in doppelter Hinsicht relevant: Zum einen fordert das Grundgesetz ausdrücklich, für eine entsprechende Einstufung neben der Rechtslage auch die Rechtsanwendung zu berücksichtigen. Wenn keine unabhängigen Beobachter vor Ort sind, kann Letztere nicht beurteilt werden. Zum anderen sind gut zugängliche Informationen über die Menschenrechtssituation unerlässlich, um innerhalb der verkürzten Verfahrensdauer eine mögliche Schutzbedürftigkeit beweisen zu können. In der Begründung ihres Gesetzentwurfes misst die Bundesregierung diesen Unterschieden zwischen den drei Maghreb-Staaten kaum Bedeutung bei, obwohl die nötigen Informationen nur bei Tunesien vorliegen.

Symbolpolitik mit außenpolitischen Kosten

Neben der menschenrechtlichen Problematik birgt die Einstufung insbesondere von Algerien und Marokko als sichere Herkunftsstaaten auch außenpolitische Risiken. Die pauschale Einschätzung dieser Länder als menschenrechtskonform würde die Glaubwürdigkeit schmälern, mit der sich Deutschland und die Europäische Union (EU) in der Region für den Schutz von Menschenrechten einsetzen. Dies hätte auch Auswirkungen auf die deutsche und europäische Verhandlungsposition in anderen Bereichen: So verwahrt sich etwa Algerien bei Verhandlungen mit der EU regelmäßig gegen die Einmischung in innere Angelegenheiten, sobald es um politische Freiheiten bzw. Menschenrechte geht. Eine positive Bewertung der Menschenrechtslage würde solch ablehnenden Haltungen Auftrieb geben und kritische zivilgesellschaftliche Akteure weiter schwächen. Dies liefe dem langjährigen Bestreben zuwider, zivilgesellschaftliches Engagement in allen Maghreb-Staaten zu stärken. Werden hingegen die drei Staaten differenziert betrachtet und wird damit lediglich für Tunesien eine Einstufung als sicherer Herkunftsstaat in Betracht gezogen, könnte ein Zeichen gesetzt werden, dass demokratische Fortschritte honoriert werden.

Jenseits der gravierenden menschenrechtlichen Bedenken ist fraglich, inwiefern eine Einstufung der drei Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsstaaten zu einer tatsächlichen Entlastung des deutschen Asylsystems führen würde. Keiner der drei Staaten zählt zu den zehn Hauptherkunftsländern von Asylbewerbern in Deutschland. Zudem bleibt auch bei beschleunigten Verfahren die Frage der Durchführbarkeit von Abschiebungen: In der Vergangenheit haben sich die betroffenen Länder gegen die Rückübernahme eigener Staatsangehöriger weitgehend gesträubt, obwohl entsprechende Abkommen mit Algerien und Marokko schon 1997 bzw. 1998 ausgehandelt wurden. Ob sich dies nach einer Einstufung als sichere Herkunftsstaaten grundlegend ändern würde, ist zweifelhaft.

Der Text ist auch bei EurActiv.de, Handelsblatt.com und Zeit.de erschienen.