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Schutzlücken in der deutschen Fachkräfteanwerbung

Faire Anwerbung als Prävention gegen Arbeitsausbeutung

SWP-Aktuell 2026/A 31, 19.06.2026, 8 Seiten

doi:10.18449/2026A31

Forschungsgebiete

In den vergangenen Jahren wurde das Fachkräfteeinwanderungsgesetz schrittweise reformiert, um die Anwerbung internationaler Arbeitskräfte zu erleichtern. Wenig politische Beachtung findet bislang, dass damit ein erhöhtes Risiko ausbeuterischer Arbeitsverhältnisse einhergeht – vor allem weil Ausbeutung häufig schon bei der Anwerbung im Herkunftsland entsteht. Die Bundesregierung sollte daher ihre Bemü­hungen zur internationalen Fachkräftegewinnung durch einen effektiven Regulierungsrahmen für private Vermittlungsagenturen, den Ausbau grenzüberschreitender Kooperationen sowie eine gezieltere Nutzung migrationsbezogener Entwicklungs­zusammenarbeit in wichtigen Herkunfts- und Transitländern flankieren.

Trotz aktueller konjunktureller Schwankungen und globaler Krisen ist die deutsche Wirtschaft mittel- und langfristig auf Arbeits­kräfte von außerhalb der EU angewie­sen. Demografischer Wandel und strukturelle Fachkräfte­engpässe, etwa im Gesundheitswesen und im Baugewerbe, führen ver­mehrt zu inter­nationaler Rekrutierung in Deutschland und Wettbewerb zwischen Industriestaaten um Arbeitskräfte aus dem Ausland. Mit dem 2020 in Kraft getretenen Fachkräfteeinwanderungsgesetz und dessen Reform im Jahr 2023 hat Deutschland die Zugangswege für Drittstaatsangehörige erweitert, Verfahren beschleunigt und digi­talisiert sowie staatliche Anwerbemaßnahmen ausgebaut. Die Zahl der Erwerbs­tätigen aus Nicht-EU-Staaten ist entsprechend hoch: Im März 2026 waren rund 3,31 Millionen Menschen aus Drittstaaten in Deutschland beschäftigt und damit deutlich mehr als die 2,51 Millionen hier erwerbs­tätigen EU-Bürger:innen.

Für viele migrantische Beschäftigte mündet Erwerbsmigration allerdings in prekäre oder ausbeuterische Arbeits­verhältnisse, zum Beispiel in der Fleisch­industrie, im Bau­sektor oder in der häus­lichen Pflege. Die Missstände umfassen ein breites Spek­trum – von Arbeitsentgelt weit unter dem gesetzlichen Mindestlohn, überlangen Arbeitszeiten und systematischen Verletzungen von Arbeitsrechten bis hin zu Zwangsarbeit und Menschenhandel.

Fälle wie die unwürdigen Arbeits­bedin­gungen in der Fleischindustrie während der Corona-Pandemie haben eindrücklich gezeigt, dass Arbeitsausbeutung kein Rand­phänomen darstellt, sondern strukturell im deutschen Arbeitsmarkt ver­ankert ist. Betroffen sind vor allem ausländische Beschäftigte im Niedriglohnsektor. Mig­rant:innen sind in mehrfacher Hinsicht besonders von Ausbeutung bedroht – etwa weil ihnen Sprach­kompetenz, Ressour­cen und Rechts­kenntnisse fehlen, um sich gegen Ausbeutung zur Wehr zu setzen. Lange waren dies in erster Linie Menschen aus östlichen EU-Staaten wie Polen und Rumänien, doch auch die Zahl der Menschen aus Drittstaaten steigt.

Das Ausmaß der Rechtsverletzungen bleibt schwer zu beziffern. Schätzungen zufolge sind pro Jahr 100.000 bis 200.000 Personen in Deutschland betroffen. Doch wurden 2024 lediglich 41 Ermittlungs­verfahren wegen Arbeitsausbeutung abge­schlossen. Viele Fälle bleiben im Ver­borgenen, werden von Behörden oder Betroffenen nicht als Ausbeutung erkannt oder sind aufgrund der komplexen Rechtslage nur schwierig zu verfolgen.

Anwerbung als Ausgangspunkt von Ausbeutungsrisiken

Beim Schutz vor Ausbeutung setzt Deutsch­land bislang großteils nach der Einreise an, und zwar mit Kontrollen, Strafverfolgung und Beratungsangeboten im Inland. Abgesehen von einzelnen Maßnahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) ist faire Anwerbung dagegen noch kein syste­matischer Bestandteil einer kohärenten Schutzarchitektur, obwohl viele Aus­beu­tungsrisiken nicht erst im Zielland ent­stehen, sondern schon während der Rekru­tierung im Herkunftsland.

Rolle nichtstaatlicher Akteure

Eine zentrale Rolle bei der Anwerbung spielen nichtstaatliche Akteure (»migration intermediaries«), an die sich migrations­interessierte Personen wenden: Einzelperso­nen, migrantische Netzwerke, kommer­zielle Vermittlungsagenturen, aber auch Gewerk­schaften, Bildungsanbieter und Sprachschulen. Ihre Dienstleistungen decken oft den gesamten Migrationsprozess ab. Vor der Abreise informieren sie über Arbeitsmöglichkeiten, beschaffen Dokumente und vermitteln Arbeitsplätze. Teils begleiten sie Migrant:innen während der Reise durch die Organisation von Unterkunft und Transport und unterstützen sie nach der Ankunft im Zielland, etwa bei Wohnungssuche, Behör­denkontakten oder ersten Integrationsschrit­ten. Auch Arbeitgeber nehmen solche Dienstleistungen in Anspruch, um ihre Fach­kräfte­bedarfe zu decken. Nichtstaatliche Anwerbe­akteure können Migration erleich­tern oder mit­unter überhaupt erst ermög­lichen – besonders dort, wo Beratungs- und Aus­bildungsangebote im Herkunftsland unzureichend und verlässliche Informa­tionen über das Einwanderungssystem sowie Arbeits- und Lebensbedingungen im Ziel­land begrenzt sind.

Breites Spektrum unfairer Praktiken

Zwar arbeitet der Großteil dieser Akteure seriös, doch birgt die private Anwerbung auch erhebliche Risiken missbräuchlicher Rekrutierungspraktiken. Nichtstaatliche Akteure fungieren aufgrund von Informa­tionsasymmetrien im Herkunftsland oft als Gatekeeper und steuern maßgeblich den Zugang zu Beschäftigungsmöglichkeiten im Ausland. Damit können sie einseitige Ab­hängigkeiten erzeugen und unrealistische Erwartungen schüren. Diese Risiken ver­schärfen sich, wenn Ver­mittlungspraktiken missbräuchlich sind, etwa durch irreführende Angaben über Arbeits- und Lebensbedingungen im Ziel­land oder durch betrügerische Vertrags­modelle. Besonders die oft hohen Ver­mitt­lungsgebühren – laut jüngsten Recherchen zur deutschen Fleischindustrie bis zu 15.000 Euro – können zu Ver­schuldung führen und erhöhen so den öko­nomischen Druck, auch schlechte Arbeitsbedingungen zu akzeptieren. In besonders schweren Fällen können Anwerbepraktiken sogar als Menschen­handel gelten – bei­spielsweise wenn Migrant:innen er­presst oder durch das Ein­behalten von Ausweisdokumenten ihrer Handlungsfreiheit beraubt werden. Dabei verlagert sich Rekru­tierung immer mehr in den digi­talen Raum: Über soziale Medien oder Mes­sengerdienste werden potenzielle Arbeitskräfte mit fal­schen Jobangeboten angeworben, die seriö­sen Angeboten täuschend ähnlich sehen. Künstliche Intelligenz leistet hier Betrugs­praktiken Vorschub.

Ab wann eine Rekrutierung offiziell als unfair gilt, ist nach wie vor Gegenstand politischer Aushandlungsprozesse. Orien­tierung bietet die Definition der Inter­nationalen Arbeitsorganisation (ILO): Demnach sei Anwerbung dann fair, wenn sie im Einklang mit internationalen Arbeits­standards und Menschenrechten stehe, frei von Diskriminierung und ausbeuterischen Verhältnissen. Zentral ist hier das Employer-Pays-Prin­zip, wonach Vermittlungsgebühren und damit verbundene Kosten etwa für Visa, Dokumente oder Reise nicht auf Arbeitsmigrant:innen umgelegt werden sollen. In der Praxis bleibt jedoch umstritten, welche Kosten darunterfallen. Zudem wird das Prinzip selten umgesetzt, auch weil Rekru­tierung im Ausland gerade für kleinere und mittlere Unternehmen aufwendig und teuer ist.

Lukratives Geschäftsmodell

Missbräuchliche Rekrutierung ist längst zu einem rentablen Geschäftsmodell gewor­den. Sie tritt besonders dort auf, wo profit­orien­tierte, informelle Akteure (wie nicht­regis­trierte Vermittlungsagenturen oder krimi­nelle Netzwerke) tätig sind: Laut Schätzungen der ILO erzielen transnationale Vermitt­lungsakteure damit weltweit jährlich rund 32 Milliarden Euro, 27 Milli­arden durch Lohnvorenthaltung und 5 Milliarden durch Vermittlungsgebühren. Die Nachfrage nach privaten Rekrutierungsleistungen geht maß­geblich von Arbeit­gebern in Zielländern aus. Vornehmlich im Niedriglohnsektor lagern Firmen die Rekru­tierung an externe Vermittler aus und übertragen damit zu­gleich Kosten, Risiken und Verantwortung. Häufig entstehen dabei komplexe Rekrutierungsketten, an denen Subunternehmer über Landesgrenzen hinweg beteiligt sind und mit­verdienen. Das fragmentiert Verantwortlichkeiten und macht Arbeits­verhältnisse immer undurchsichtiger.

Migrationskorridore und ihre Risiken

Rekrutierungsprozesse und ihre Risiken unterscheiden sich je nach Herkunftsland und Migrationskorridor deutlich – etwa mit Blick auf rechtliche Rahmenwerke, beteiligte Akteure, Gebührenstrukturen sowie die Frage, ob Migration über reguläre oder irreguläre Wege erfolgt.

Ausbeutung tritt in wachsendem Maße auch im Kontext regulärer Erwerbs- und Bildungsmigration auf. In den vergangenen Monaten rückte die Situation indischer Studierender in deutschen Großstädten ins Blickfeld der öffentlichen Debatte. Medien berichten von Fällen, in denen private Hochschulen, Bildungsagenturen und Ver­mittlungsagenturen junge Inder:in­nen mit irreführenden Angaben zu Bildungs- und Karrierechancen nach Deutschland locken. Hohe Studien- und Vermittlungs­gebühren erzeugen nach der Einreise be­trächtlichen finanziellen Druck. Dadurch geraten viele dieser Studierenden in prekä­re bis aus­beute­rische Arbeitsverhältnisse, beispielsweise in der Plattformökonomie als Fahrradkuriere für Lieferdienste wie Wolt, UberEats oder Lieferando.

Ähnliche Muster sind bei der Anwerbung vietnamesischer Migrant:innen zu beobach­ten. Ihnen wird eine reguläre Beschäf­tigung versprochen. Mit Ausbildungs- beziehungs­weise Erwerbsvisa oder über mehr­stufige Migrationskorridore – unter anderem über Polen, wo Arbeits­visa relativ leicht zu erhal­ten sind – gelangen sie nach Deutschland. Dort landen sie ebenfalls nicht selten in informellen oder ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen, in Nagel­studios, Gas­tronomie oder Sexarbeit. Gründe dafür sind auch hier überhöhte Vermittlungsgebühren und Verschuldung sowie fehlende soziale Absicherung und aufenthaltsrechtliche Abhängigkeiten.

Ein weiteres Beispiel für komplexe Anwerbeprozesse ist der Migrationskorridor von Bangladesch über Libyen nach Italien. Häufig beginnt er mit der Rekrutierung durch offizielle Vermittlungsagenturen in Bangladesch und einer regulären Einreise nach Bengasi (Ostlibyen), mit Arbeits- oder Besuchervisum. In Libyen übernehmen Schmugglernetzwerke die irreguläre Weiterreise nach Italien.

All dies veranschaulicht, wie reguläre und irreguläre Praktiken innerhalb der­selben Rekrutierungsketten ineinander­greifen können – besonders dann, wenn formelle Zugangswege nach Europa teuer, langwierig oder eingeschränkt sind. Ver­mittlungs- und Schmugglernetzwerke passen ihre Geschäftsmodelle schnell an, wenn sich Grenzregime ver­ändern. Das hat zur Folge, dass Ausbeutungsrisiken meist nicht ver­schwinden, sondern sich entlang der Migrationsroute oder in andere Phasen des Rekrutierungs- und Migrationsprozesses verlagern. Selbst reguläre Migrationswege schützen nicht automatisch vor ausbeute­rischen Arbeitsbedingungen. Umso wich­tiger ist die Anwerbepraxis für ein wirk­sames Schutz­regime gegen Ausbeutung.

Deutsche Anwerbepraxis und ihre blinden Flecken

Im Nationalen Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit (NAP A/Z), den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Anfang 2025 vorgelegt hat, erkennt es diese Risiken an und formuliert erste Aktivitäten, um faire Anwerbung zu fördern. Dazu zählen der Ausbau von Infor­mations- und Beratungsangeboten sowie die Stärkung von Prüf- und Kontrollmechanismen im Zuge des Anwerbeverfahrens. Dennoch klaffen im deutschen Anwerbe­system weiterhin große strukturelle Lücken bei der Prävention ausbeuterischer Anwer­bungs- und Beschäftigungsverhältnisse.

Deutsche Anwerbung überwiegend nichtstaatlich

Die Anwerbung nach Deutschland läuft vorwiegend über nichtstaatliche Vermittler. Laut ersten Erhe­bungen in der deutschen Pflegebranche sind rund drei Viertel der dort tätigen aus­ländischen Arbeitskräfte über private Vermittlungsagenturen nach Deutschland gekommen. Ein Grund dafür ist, dass das deutsche Erwerbsmigrationsmodell – anders als staatlich gesteuerte Kontingentsysteme wie in Italien oder Spanien – überwiegend auf individueller Arbeitsplatzsuche sowie direkter oder indirekter Vermittlung zwischen Unternehmen und Arbeitskräften sowie Aus­zubildenden basiert. Wer nach Deutschland migrieren möchte, muss daher die Vor­bereitungen meist weitgehend selbst orga­nisieren – von der Informations- und Jobsuche über den Visaantrag bis zur Aner­kennung von Abschlüssen. Weil Visa-, Anerkennungs- und Einwanderungsverfahren so kompliziert sind, steigt der Bedarf an Unterstützung. Deswegen greifen viele Migrant:innen auf Vermittlungsakteure zurück. Zwar gibt es staatliche Anwerbeprogramme in ausgewählten Partnerländern, so von der Bundesagentur für Arbeit (BA) oder der Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ). Doch gegenüber privat organisierter Bildungs- und Erwerbs­migration spie­len sie zahlenmäßig nur eine untergeordnete Rolle.

Obwohl die Rekrutierung in der Praxis maßgeblich durch nichtstaatliche Akteure geprägt ist, konzentriert sich die politische Debatte stark auf staatliche Fachkräfte­anwerbung. Akteure wie Diasporanetz­werke oder Gewerkschaften bieten Aufklärung, Beratung und Begleitung und übernehmen dadurch wichtige Schutzfunktionen in Migrations- und Integrationsprozessen. Bis­lang werden sie indes nur selten systematisch eingebunden, zum Bei­spiel beim bilateralen Migrationsabkommen mit Kenia, in dem soziale Partner nicht berück­sichtigt wurden.

Auch seriöse Vermittlungsagenturen und Unternehmen, die sich fairen Standards verschreiben, werden in die politische Gestaltung der Auslandsrekrutierung noch zu wenig einbezogen. Damit tragen gerade Unternehmen Verantwortung, faire Bedin­gungen bei der Anwerbung und am Arbeits­platz zu gewährleisten. Durch ihre Nach­frage nach Arbeitskräften beeinflussen sie, welche Vermittler eingesetzt werden, welche Standards entlang der Rekrutierungskette gelten und welche Kosten den Migrant:innen auferlegt werden.

Regulierung privater Vermittlungsagenturen

Private Rekrutierungsakteure unterliegen kaum regulatorischen Vorgaben, obgleich sie den Migrationsprozess nach Deutschland maßgeblich mitgestalten. Bisher hat Deutschland nicht das ILO-Übereinkommen 181 von 1997 ratifiziert, das die staatliche Regulierung privater Vermittlungsagenturen sowie das Employer-Pays-Prinzip vor­sieht. Hierzulande existiert weder eine umfassende Lizenzierungs- oder Registrierungspflicht für Vermittlungsagenturen noch eine spezialisierte Aufsichtsbehörde für internationale Vermittlung. Aufgrund fehlender Register ist die genaue Zahl der in Deutschland ansässigen Vermittlungsagenturen daher schwer zu bestimmen. Dies gilt umso mehr für Agenturen im Ausland, die in Deutschland aktiv sind.

Seit 2002 genügt eine einfache Gewerbeanmeldung mit geringen staatlichen Auf­lagen, um Arbeitskräfte aus dem Ausland anzuwerben. Zwar sehen die gesetzlichen Regelungen (§§ 296–299 SGB III) für private Vermittler eine Obergrenze von 2000 Euro für Vermittlungsgebühren sowie einen schriftlichen Vermittlungsvertrag vor, der Transparenz über Vergütung und Leistungen des Vermittlers schaffen soll. Seit Januar 2026 gibt es auch arbeitgeberseitige Hinweis- und Informationspflichten bei der Anwerbung von Drittstaatsangehörigen aus dem Ausland (§ 45c AufenthG). Mangels Aufsicht und Durchsetzung bleiben Verstöße jedoch häufig folgenlos. Das gilt besonders für Vermittler mit Sitz außerhalb Deutschlands, auf die der deutsche Gesetzgeber keinen Zugriff hat.

Ergänzend haben Initiativen wie das staatlich unterstützte Gütesiegel »Faire Anwerbung Pflege Deutschland« zum Ziel, Vermittlungsagenturen und Unternehmen zu freiwilligen Selbstverpflichtungen auf faire Rekrutierung im Ausland zu bewegen. Solche freiwilligen Instrumente bleiben allerdings oft auf Vermittler mit Sitz in Deutschland und im Europäischen Wirt­schaftsraum beschränkt, gelten nur für einzelne Sektoren und können verbindliche staatliche Regulierung nicht ersetzen. Der weitgehend unregulierte, intransparente Markt privater Rekrutierungsunternehmen erschwert nicht nur faire Anwerbung, sondern begünstigt auch Wettbewerbs­verzerrungen zu Lasten seriöser Anbieter.

Gleichzeitig sind die Regelungskompetenzen der EU in Bezug auf Arbeitsmigra­tion limitiert, und es fehlt an einem EU-weiten Rahmen, mit dem sich unfaire Anwerbung von Drittstaatsangehörigen verhindern ließe. Stattdessen gibt es unter­schiedliche nationale Regelungen zu Rekrutierung, etwa durch staatliche Gesetz­gebung, Lizenzierung, Registrierung oder auch unternehmerische Selbstverpflich­tungen. Einige Staaten wie Rumä­nien oder Bulga­rien verfügen im Vergleich zu Deutschland bereits über umfassendere Regulierungsmechanismen. Rumänien zum Beispiel sieht eine verpflichtende Registrierung von Vermittlern bei der staatlichen Arbeitsmarktinspek­tion vor, welche die Einhaltung von Vor­schriften zum Arbeitsschutz überwacht.

Doch selbst dort, wo gesetzliche Regeln und verbindliche Standards existieren, greifen sie nur begrenzt, da Kapazitäten, grenzüberschreitende Kooperation und Informationsaustausch zwischen den Behörden häufig fehlen. Dies gilt nicht nur für die Zielländer der Migration, sondern auch für Herkunftsstaaten wie Marokko, das umfassende Regelungen für die Arbeitsvermittlung aufgestellt hat. Nicht nur die fehlende Regulierung und eine schwache institutionelle Verankerung fairer internationaler Standards sind also das Problem, sondern ebenso die mangelnde Durchsetzung von Regelungen und Sanktionen.

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Gerade der transnationale Charakter der Arbeitskräfteanwerbung macht eine wirk­same Kon­trolle von Rekrutierungspraktiken schwie­rig. Regulierung und Rechtsdurchsetzung bleiben meist national organisiert. Private Anwerbeakteure ziehen ihren Vor­teil aus Verantwortungslücken zwischen ver­schiedenen Rechtssystemen und nutzen den begrenzten Informationszugang migra­tionsinteressierter Personen aus. Faire Anwerbung erfordert daher enge grenzüberschreitende Kooperation, schwerpunkt­mäßig bei der Setzung gemein­samer Stan­dards für faire Vermittlung, beim Austausch über missbräuchliche Praktiken sowie beim Ausbau gemeinsamer Monitoring- und Beschwerdemechanismen.

Deutsche Behörden verfügen jedoch nur über wenig Möglichkeiten, Rekrutierungspraktiken im Ausland zu überwachen oder Informationen grenzüberschreitend aus­zutauschen. So bestehen innerhalb der EU erhebliche Kooperationsdefizite. Zwar wurde in Gestalt der European Labour Authority (ELA) eine Behörde für bessere Zusammenarbeit nationaler Behörden ge­schaffen, doch hat sie kaum Handhabe, um wirksam einzugreifen. Zudem ist sie gemäß ihrem Mandat offiziell nicht für solche Drittstaatsangehörige zuständig, die von Arbeitgebern in EU-Mitgliedstaaten direkt aus Drittstaaten angeworben und beschäftigt werden. Ferner erschweren komplexe Sub­unternehmensketten Kon­trollen und Koordination. Zusätzlich steht die Zusammenarbeit Deutschlands mit Drittstaaten zu fairer Rekrutierung noch am Anfang. Bis­lang beschränkt sie sich auf Dialogformate, Pilotprojekte und staatlich organisierte Vermittlung, etwa in Form von Kooperationen der BA mit Arbeitsverwaltungen aus­gewählter Länder im Rahmen des Triple-Win-Programms. Dieses orientiert sich an den Standards der Internationalen Organi­sation für Migration (IOM) zu fairer Rekru­tierung. In bilateralen Migrationsabkommen wie jenen mit Kenia und Usbe­ki­stan werden zwar faire Rekrutierung und die Bekämpfung von Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel hervor­gehoben. Aber das steht bisher nur auf dem Papier. Es fehlen konkrete Maßnahmen zur Regulierung und Kontrolle privater Anwerbeakteure oder zum Schutz migrantischer Arbeitskräfte.

Zugleich gibt es Projekte der EZ, die als Vorbild dafür dienen können, wie faire Anwerbestrukturen im Ausland gefördert werden können. Zu nennen sind hier »Unter­stützung regulärer Arbeitsmigration und ‑mobilität zwischen Nordafrika und Europa« (THAMM plus) oder »Partner­schaften für entwicklungsorientierte Aus­bildungs- und Arbeitsmigration« (PAM) in Ecuador, Jorda­nien und Vietnam. Ein weiteres Beispiel ist das Programm »Migra­tion entwicklungs­politisch gestalten« (MEG). Neben anderem hilft es Behörden vor Ort beim Aus- und Aufbau von Bera­tungsstrukturen für migrationsinteressierte Menschen und bei der Entwicklung von Standards für ethische Rekrutierung. Auch die vom Entwicklungs­ministerium (BMZ) geförderten Zentren für Migration und Entwicklung beraten in mehreren Partnerländern zu regulärer Arbeits- und Aus­bildungsmigration nach Deutschland und Europa und verweisen auf vertrauens­würdige Qualifizierungs- und Unterstützungsangebote vor Ort. Dennoch wird das Potenzial migrationsbezogener EZ, Steuerungs- und Schutzkapazitäten in Herkunfts- und Transitländern auszubauen, bei weitem noch nicht ausgeschöpft.

Mögliche nächste Schritte

Unfaire Rekrutierungspraktiken lassen sich allein durch Strafverfolgung und Sanktionierung im Inland nicht unterbinden. Not­wendig ist vielmehr ein ganzheitlicher Ansatz, der transnationale Präventionsmaßnahmen einschließt. Faire Anwerbung ist damit nicht nur ein wichtiger Baustein in der Schutzarchitektur gegen Arbeits­ausbeutung. Sie dient zugleich zentralen Zielen deutscher und europäischer Migra­tions­außenpolitik, beispielsweise der lang­fristigen Deckung von Arbeitskräftebedarfen sowie der Bekämpfung von Menschenhandel und Schleuserkriminalität. Reguläre Migrations­wege können jedoch nur dann eine trag­fähige Alternative zu gefährlichen irregu­lären Routen bieten, wenn entlang der gesamten Rekrutierungskette Schutz­lücken geschlossen sowie Risiken von Aus­beutung mini­miert werden. Vor diesem Hintergrund lassen sich drei zentrale Handlungsfelder identifizieren.

Erstens braucht Deutschland ein klares regulatorisches Rahmenwerk für private Vermittlungsakteure, um mehr Kontrolle und Transparenz im Anwerbemarkt zu schaffen. Voraussetzung dafür ist zunächst eine ressortübergreifende Verständigung darüber, wie faire Anwerbung definiert wird, wer die Rekrutierungskosten trägt und wer die Einhaltung entsprechender Standards kontrolliert. Der NAP A/Z, in dem neben dem BMAS etwa auch BMZ, Aus­wärtiges Amt, Innen- und Gesundheits­ministerium mit der Umsetzung von Maß­nahmen im Bereich faire Arbeitskräfte­gewinnung betraut sind, bildet eine wich­tige Grundlage, um faire Anwerbung aus Dritt­staaten als ressortübergreifendes Politik­feld zu verankern. Die vorgesehenen Maß­nahmen sollten konsequent umgesetzt und aus­reichend finanziert werden. Vorrangig sollte geprüft werden, mit welchen regu­latorischen An­passungen der private Anwerbemarkt fairer gestaltet werden kann. Statt pauschaler Verbote spricht viel für ein hybrides Modell aus Marktregulierung, verbindlichen Infor­mations- und Sorgfaltspflichten, freiwilliger Zertifizierung, über­prüfbaren Standards und wirksamen Sank­tionsmechanismen.

Aufbauend auf Erfahrungen anderer EU-Staaten wäre zu überlegen, ein obligatorisches Zulassungs- und Akkreditierungs­system für Vermittlungsagenturen ein­zuführen oder auch Agenturen aus Dritt­staa­ten zu verpflichten, mit einem in Deutsch­land registrierten Vermittler zusammen­zuarbeiten. Daneben lehren außereuro­päi­sche Beispiele wie Neuseeland, dass mehr Trans­parenz im Anwerbebereich möglich ist, etwa durch die Ver­öffentlichung der Erfolgsquote einzelner Vermittlungsagen­turen im Bereich Bildungsmigration. Das könnte einen ersten Anhaltspunkt für die Seriosität eines Vermittlers liefern.

Zweitens müssen Unternehmen und nichtstaatliche Akteure stärker in die Verantwortung genommen und in die Gestal­tung fairer Rekrutierung eingebunden werden. Ein wirksamer Rahmen fairer An­werbung kann nicht allein staatlich organi­siert werden. Er erfordert einen koopera­tiven, tripartistischen Ansatz, der Unternehmen, Verbände, Kammern und Gewerk­schaften systematisch einbezieht, ein­schließlich Bildungsanbieter und Diaspora­organisationen. Das wäre hilfreich, um Ziel­konflikte frühzeitig zu identifizieren und gemeinsam tragfähige Lösungen zu ent­wickeln. Mit der neuen Fachkräfte­allianz »WE-fair«, die das BMZ gemeinsam mit Vertreter:innen der deutschen Wirt­schaft ins Leben gerufen hat, wurde hierfür ein erster institutioneller Ansatzpunkt geschaf­fen. Die Allianz steht aber noch am Anfang und sollte ressortübergreifend weiterent­wickelt und mit konkreten Maß­nahmen unter­legt werden.

Zugleich sollten Firmen und Vermittlungsagenturen, die schon Verant­wortung für faire Standards entlang ihrer Rekrutierungskette übernehmen, in ihrem Bemühen gestärkt werden. Das Güte­siegel »Faire Anwerbung Pflege« ist eines der wenigen Beispiele unternehmerischer Selbstverpflichtung mit überprüfbaren Standards, unabhängiger Zertifizierung und Beschwer­demechanismen. Um seine Wir­kung und Unabhängigkeit langfristig zu sichern, bedarf es einer stabilen, vor allem öffent­lichen Finanzierung. Gemeinsam mit Ver­bänden, Kammern und der Privatwirtschaft sollte zudem geprüft werden, inwie­fern ein solches Modell auf weitere Branchen über­tragbar ist. Nötig sind außerdem neue prä­ventive (digitale) Kommunikationsansätze gegen Desinforma­tion und missbräuchliche Anwerbepraktiken, zum Bei­spiel durch mehr Einbindung migrantischer Netz­werke in sozialen Medien. Gerade Arbeitsmigrant:in­nen verfügen häufig über persön­liche Netzwerke, Sprach- und Ortskennt­nisse und ein hohes Maß an Vertrauen in ihren Herkunftsgemeinschaften. Dadurch könnten sie als Multiplikator:in­nen früh­zeitig über Risiken, Rechte und Unter­stützungsangebote informieren.

Drittens sollte Deutschland die trans­nationale Dimension fairer Rekrutierung mehr berücksichtigen und internationale Zusammenarbeit ausbauen. Auf europäischer Ebene wäre engere Kooperation zwischen den EU-Mitgliedstaaten vonnöten. So könnte Deutschland eine Kompetenz- und Mandatserweiterung der ELA auf Dritt­staats­angehörige unterstützen und den geplanten EU Talent Pool mitgestalten. Für den Talent Pool könnte Deutschland bald eine natio­nale Kontaktstelle benennen, die vertrauenswürdige Arbeitgeber und regis­trierte Vermittlungsagenturen aus Deutsch­land in die Plattform einbindet. Zugleich sollte faire Rekrutierung stärker als Bestand­teil europäischer und deutscher Migrations­außenpolitik verstanden werden. Migra­tionszusammenarbeit sollte sich dabei nicht auf Grenz­management und Rückkehrpolitik allein konzentrieren, sondern sich auch für faire Rekrutierung und den Schutz von Migrant:innen auf der Route einsetzen. Das gilt vorrangig für die EU-Migrationspartner­schaften mit Transitstaaten zum Beispiel im Sahel und in Nordafrika, in denen bislang sicherheitspolitische Ziele dominieren.

Ergänzend sollte Deutschland auch in der bilateralen Zusam­menarbeit mit wichtigen Herkunfts- und Transitländern wie Indien, Marokko oder Vietnam faire Anwerbung stärker verankern. Bilaterale Migrationsabkommen könnten ein geeig­­netes Instrument sein, um faire Anwerbung verbindlicher zu gestalten – allerdings nur, wenn sie konkrete Maßnah­men beispielsweise für faire Gebühren und Beschwerdemechanismen enthalten sowie im Dialog mit Gewerkschaften und Diaspora­vertreter:innen entwickelt werden. Hierzu könnten auch bestehende bilaterale politi­sche Dialogformate zu Migration wie mit Marok­ko einen größeren Beitrag als bisher leisten, vor allem um grenzüberschreitende Verwaltungs­zusammenarbeit zu verbessern.

Essentiell ist ferner, die Interessen der Herkunftsländer aufmerksamer mitzudenken. Für sie birgt Arbeitsmigration eigene Chancen, etwa durch Rücküberweisungen und Wissenstransfer, aber auch Risiken wie den Verlust hochqualifizierter Arbeitskräfte (»brain drain«). Daher messen Herkunftsländer Arbeitsmigration in ihren Entwicklungsstrategien immer größere Bedeutung bei. Das Beispiel der Philippinen illustriert, wie ein umfassendes Steuerungssystem Entwicklungspotenziale von Arbeitsmigration fördern und gleichzeitig Risiken begrenzen kann: Mit über 60 bilate­ralen Arbeitsabkommen, strenger Regulierung privater Vermittlungsagenturen sowie umfassenden Informations- und Unterstützungsstrukturen versucht das Land, Arbeits­migration entwicklungsorientiert zu gestal­ten. Es empfiehlt sich, Instrumente der EZ stärker zu nut­zen, um bewährte Ansätze auch in anderen wichtigen Herkunfts­ländern fruchtbar zu machen. Richtungsweisend hierbei könnte das MEG-Programm der GIZ sein, das über wertvolle Erfahrungen im Bereich faire Rekrutierung verfügt. Ergänzend könnten EZ-Pro­gramme in den Bereichen berufliche Quali­fizierung, Sprachförderung und Vorintegration dazu beitragen, die Vulnera­bilität potenzieller Migrant:innen bereits vor der Ausreise zu verringern.

Nadine Knapp ist Wissenschaftlerin und Emma Landmesser Forschungsassistenz in der Forschungsgruppe Globale Fragen. Das Aktuell wurde verfasst im Rahmen des vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung geförderten Projekts »Flucht und Migration im Kontext globaler Umbrüche«.

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