Migration im Algorithmus
Wie Digitalisierung und Künstliche Intelligenz globale Mobilität verändern
SWP-Aktuell 2026/A 09, 20.02.2026, 8 Seitendoi:10.18449/2026A09
ForschungsgebieteDigitale und auf Künstlicher Intelligenz (KI) basierende Systeme prägen mittlerweile alle Phasen internationaler Migration – von der Vorauswahl von Anträgen und Profilen über das Grenzmanagement bis zur Integration von Migrant:innen. Staaten, internationale Organisationen und private Anbieter setzen digitale Plattformen, biometrische Systeme und algorithmische Verfahren ein, um Migration gezielter zu steuern. Zugleich nutzen auch Migrant:innen selbst digitale Tools, um Informationen zu erhalten, Entscheidungen vorzubereiten und Zugang zu Arbeit oder Unterstützung zu finden. Diese Entwicklung verändert Migration nicht nur operativ, sondern auch strukturell: Sie fördert neue Formen digitaler Arbeitsmobilität, verschiebt Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse und bindet Migration in eine globale Datenökonomie ein. Für Deutschland und die EU stellt sich die Frage, wie Digitalisierung und KI migrations-, außen- und entwicklungspolitisch so gestaltet werden können, dass sie Effizienzgewinne in Verwaltung und Verfahren ermöglichen, ohne Datenschutz, Gleichbehandlung und menschenrechtliche Standards zu unterminieren.
Internationale Migration wird zunehmend digital organisiert und gesteuert. Entlang des gesamten Migrationsprozesses kommen digitale Identitäten, interoperable IT-Systeme, automatisierte Prüfverfahren sowie datenbasierte Analyse- und Priorisierungsinstrumente zum Einsatz. Diese Systeme ersetzen in der Regel keine formalen hoheitlichen Entscheidungen, sondern dienen der Analyse, Vorstrukturierung und Entscheidungsunterstützung und verlagern politische Steuerung in vorgelagerte technische Strukturen.
Der Ausbau solcher Instrumente folgt politischen und ökonomischen Prioritäten. Angesichts des globalen Fachkräftemangels, steigender Mobilität und wachsender Anforderungen an effiziente Verwaltung setzen viele Staaten auf digitale Verfahren, um Migration selektiver zu steuern und Transaktionskosten etwa bei Visaerteilung, Qualifikationsanerkennung oder Arbeitsmarktintegration zu senken. Auch in Deutschland werden mit der fortschreitenden Digitalisierung von Visa- und Aufenthaltsverfahren sowie der geplanten digitalen Work-and-Stay-Agentur migrationspolitische Prozesse verstärkt digital gebündelt und teilautomatisiert.
Digitale Migrationssteuerung wird damit zugleich zu einem Instrument wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit, sicherheitspolitischer Risikosteuerung und außenpolitischer Gestaltung. Gleichzeitig fehlt bislang eine kohärente übergreifende Strategie. Unklar bleibt, wie migrations-, außen-, entwicklungs- und digitalpolitische Zielsetzungen systematisch aufeinander abgestimmt und umgesetzt werden und welche Rolle nichtstaatliche Akteure spielen, die zentrale daten- oder KI-gestützte Anwendungen bereitstellen.
Digitale und KI-gestützte Anwendungen entlang Migrationsrouten
Die Digitalisierung von Migration zeigt sich heute in allen Phasen des Migrationsprozesses: von der Informationssuche und Antragstellung über Mobilität und Grenzübertritt bis zur Integration im Zielland und Rückkehr. Dabei entstehen neue Schnittstellen zwischen staatlichen Behörden, internationalen Organisationen, Technologieunternehmen und zivilgesellschaftlichen Akteuren. Migration wird zunehmend in transnationale digitale Infrastrukturen eingebettet, die Verwaltung, Kontrolle und Unterstützung miteinander verbinden.
Vor der Migration: Informationszugang, Auswahl, Antragstellung
Bereits vor der eigentlichen Mobilität prägen digitale und teilweise algorithmische Systeme zentrale Weichenstellungen im Migrationsprozess. Staaten nutzen sie, um Verfahren zu standardisieren, zu beschleunigen und stärker an politischen Zielsetzungen auszurichten, insbesondere durch vorgelagerte Auswahl-, Ranking- und Prüfmechanismen.
Ein bekanntes Beispiel ist das kanadische Express-Entry-System. Potentielle Migrant:innen legen digitale Profile an, die anhand definierter Kriterien wie Qualifikation, Berufserfahrung oder Sprachkenntnissen automatisiert bewertet und gerankt werden. Migration wird damit bereits vor der formalen Antragstellung strukturiert; politische Zielsetzungen werden in Datenfelder, Punktesysteme und algorithmische Auswahlmechanismen übersetzt, die darüber entscheiden, wessen Profil überhaupt zur weiteren Prüfung zugelassen wird.
Auch auf europäischer Ebene gewinnt diese Form der digitalen Vorabsteuerung an Bedeutung. Mit dem European Travel Information and Authorisation System (ETIAS), dessen Inbetriebnahme nach mehrfachen Verzögerungen derzeit für das letzte Quartal 2026 vorgesehen ist, sollen personenbezogene Daten aus Online-Anträgen wie Staatsangehörigkeit oder Beschäftigungsstatus automatisiert mit bestehenden EU-Datenbanken abgeglichen werden. Regelbasierte und algorithmische Verfahren dienen dazu, sicherheits- und migrationspolitische Risiken vorab einzuschätzen und Reisende bereits vor dem Grenzübertritt zu kategorisieren. Migrationspolitische Steuerung verlagert sich damit immer mehr in vorgelagerte Entscheidungsräume.
Ergänzend kommen in vielen OECD-Staaten automatisierte Dokumenten- und Plausibilitätsprüfungen in digitalen Visaverfahren zum Einsatz. Identitäts-, Bildungs- oder Beschäftigungsnachweise werden digital erfasst und mithilfe automatisierter Systeme auf Konsistenz und Auffälligkeiten geprüft, häufig noch vor einer formalen behördlichen Bewertung.
Staatliche Instrumente werden durch digitale Angebote von nichtstaatlicher Seite ergänzt. Plattformen zur Arbeitsvermittlung wie Upwork oder frei zugängliche Online-Tools zur Selbsteinschätzung von Einwanderungschancen (etwa Punkterechner für Programme wie in Kanada) beeinflussen Migrationsentscheidungen bereits im Vorfeld, indem sie Erwartungen steuern und Selbstselektion fördern.
Informationsbeschaffung, Antragstellung und Vorauswahl erfolgen somit zunehmend online und teilautomatisiert. Dies erleichtert den Zugang zu Verfahren und kann Abläufe beschleunigen, verstärkt aber zugleich die Bedeutung standardisierter Personen-, Qualifikations- und Verfahrensdaten, von Kriterienkatalogen und technischen Bewertungssystemen. Verzerrte Datensätze, selektive Auswahlkriterien und eingeschränkte Korrekturmöglichkeiten können bestimmte Herkunftsregionen, Bildungswege oder Erwerbsbiographien systematisch benachteiligen, etwa wenn Trainings- oder Referenzdaten vor allem bestimmte Profile abbilden und andere als »risikoreicher« klassifizieren. So werden bestehende Ungleichheiten bereits in frühen Phasen des Migrationsprozesses reproduziert.
Während der Migration: Infrastruktur, Steuerung, Schutz
Während der Migration kommen digitale und datenbasierte Systeme vor allem zur Erfassung, Verknüpfung und operativen Steuerung von Mobilität zum Einsatz, aber auch zur Unterstützung und zum Schutz von Migrant:innen.
In der EU bilden große IT-Infrastrukturen das Rückgrat des sogenannten Smart-Borders-Ansatzes. Dazu gehören Datenbanken wie Eurodac, die biometrische Daten von Asylsuchenden und irregulär Eingereisten speichern, sowie das geplante Einreise-/Ausreisesystem (EES), das ab 2025/26 schrittweise eingeführt werden soll. Diese Instrumente zielen darauf ab, Bewegungen von Drittstaatsangehörigen systematisch zu erfassen und über interoperable Systeme miteinander zu verknüpfen. Ziel ist es, Identitäten eindeutiger zuzuordnen, Aufenthaltsverläufe nachzuvollziehen und sicherheits- und migrationspolitische Risiken früher zu erkennen.
Aggregierte Daten zu Grenzübertritten, Registrierungen oder Bewegungsmustern werden genutzt, um veränderte Migrationsrouten, regionale Schwerpunkte oder saisonale Verschiebungen zu erkennen und daraus operative Lagebilder abzuleiten. Darauf aufbauend unterstützen datenbasierte Analyseverfahren die Priorisierung von Personal, Prüfkapazitäten und Kontrollmaßnahmen. Somit beeinflussen solche Systeme, wo Behörden Schwerpunkte setzen und welche Entwicklungen oder Fälle intensiver beobachtet werden.
Über die Auswertung bestehender Bewegungsmuster hinaus gewinnen auch prädiktive, also vorhersagende Ansätze an Bedeutung. Forschung, internationale Organisationen und Sicherheitsbehörden experimentieren zunehmend mit datenintensiven Modellen und maschinellem Lernen, um Flucht- und Migrationsbewegungen frühzeitig zu antizipieren, etwa im Zusammenhang mit Konflikten, Klimarisiken oder ökonomischen Schocks. Solche Vorhersagemodelle versprechen frühere Planung und Prävention, sind jedoch methodisch sehr umstritten und stark von Datenverfügbarkeit und Modellannahmen abhängig. Darüber hinaus werfen sie Fragen nach Verantwortung, Fehlanreizen und politischer Nutzung von Prognosen auf.
Auch im Asylkontext kommen digitale und teilautomatisierte Verfahren zum Einsatz, etwa bei Registrierung, biometrischer Identifikation oder der Priorisierung von Verfahren. Länderherkunftsanalysen, Sicherheitsüberprüfungen oder Plausibilitätsprüfungen werden teilweise datenbasiert unterstützt. Das kann Verfahren beschleunigen, erhöht aber zugleich die Abhängigkeit von Datenqualität, Bewertungslogiken und technischen Standards in einem besonders sensiblen Schutzbereich.
Diese Entwicklungen werden auf EU-Ebene auch politisch aufgegriffen: Die Kommission plant, 2026 ein »Forum for AI on Migration« einzurichten, um den Einsatz von KI im Asyl-, Migrations- und Grenzmanagement systematisch zu prüfen und zu strukturieren.
Internationale Organisationen nutzen ebenfalls digitale Systeme. Die Internationale Organisation für Migration (IOM) setzt mit MIDAS (Migration Information and Data Analysis System) digitale Erfassungs- und Analyseinstrumente ein, um Grenzübertritte zu registrieren und Migrationsdaten auszuwerten, insbesondere in Herkunfts- und Transitstaaten. UNHCR, das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen, betreibt mit PRIMES (Population Registration and Identity Management Ecosystem) ein weltweites digitales Identitäts- und Registrierungssystem für Geflüchtete. Dieses führt biometrische und biographische Daten zusammen, um Zugang zu Schutz und Hilfe zu ermöglichen und Mehrfachregistrierungen zu vermeiden.
An der technischen Umsetzung vieler dieser Systeme sind private Technologieunternehmen beteiligt. Beratungs- und IT-Dienstleister wie Accenture oder Datenanalyse-Firmen wie Palantir stellen Software zur Integration, Visualisierung und Auswertung großer Datenmengen bereit und prägen damit die operative Ausgestaltung migrationspolitischer Steuerung. Neben staatlichen und internationalen Instanzen spielen auch zivilgesellschaftliche und humanitäre Akteure mit ihren digitalen Angeboten eine wichtige Rolle. Apps und Plattformen wie RefAid unterstützen Orientierung, Informationszugang und die Vernetzung mit lokalen Hilfsangeboten.
Besonders in dieser Phase wird sichtbar, wie eng Verwaltung, Kontrolle und Schutz in digitalen Migrationssystemen miteinander verschränkt sind: Dieselben Infrastrukturen, die Zugänge zu Hilfe ermöglichen, strukturieren auch Überwachung, Kategorisierung und Priorisierung von Mobilität.
Nach der Migration: Integration, Remittances, Rückkehr
Nach der Ankunft im Zielland prägen digitale und algorithmisch gestützte Systeme vor allem, wie Integration organisiert, Arbeitsmarktzugänge vermittelt und Aufenthaltsbedingungen verwaltet werden. Ein zentrales Feld ist die Anerkennung von Qualifikationen und der Zugang zum Arbeitsmarkt. In Deutschland etwa werden entsprechende Verfahren zunehmend digital abgewickelt, etwa über Online-Portale wie »Anerkennung in Deutschland«, die Zuständigkeiten, Nachweise und Verfahrensschritte bündeln. Dies beschleunigt Abläufe, verlagert aber zugleich organisatorische Verantwortung auf Migrant:innen, die Dokumente digital bereitstellen und Verfahren aktiv steuern müssen.
Darauf aufbauend kommen algorithmische Matching- und Empfehlungssysteme zum Einsatz. Öffentliche Arbeitsverwaltungen und private Plattformen nutzen digitale Profile, automatisierte Kompetenzabgleiche und Ranking-Logiken, um Migrant:innen Tätigkeitsfeldern oder Fördermaßnahmen zuzuordnen. Private Arbeitgeber sind dabei nicht nur Anwender dieser Verfahren, sondern wirken indirekt auch an deren Ausgestaltung mit, etwa über Anforderungsprofile, Auswahlpraktiken und die Wahl der genutzten Plattformen und Systeme. In Ländern wie Kanada werden administrative Daten systematisch ausgewertet, um Integrationsprogramme arbeitsmarktnah auszurichten und Maßnahmen zu priorisieren.
Auch digitale Identitäten gewinnen an Bedeutung. In Staaten mit weit entwickelten E-Government-Strukturen wie Estland dienen sie als zentraler Zugang zu Verwaltungsleistungen, Arbeitsmarkt, Gesundheitsversorgung und Bankservices. Digitale Identität wird damit faktisch zur Voraussetzung sozialer Teilhabe.
In einigen Ländern werden digitale Systeme zudem für Aufenthaltsverwaltung und Compliance-Management genutzt. In Großbritannien etwa ersetzen rein digitale eVisa physische Aufenthaltstitel; Rechte und Pflichten von Migrant:innen werden über Online-Systeme nachgewiesen und überprüft. Aufenthaltsrechtliche Sicherheit hängt damit zunehmend von funktionierenden digitalen Infrastrukturen ab.
Ein weiterer zentraler Bereich für entsprechende Anwendungen ist der Finanzsektor. Digitale Serviceanbieter wie WorldRemit oder Sendwave ermöglichen schnelle und kostengünstige Geldtransfers in Herkunftsländer. Remittances werden dadurch leichter zugänglich; gleichzeitig entstehen detaillierte Daten über Einkommen, Transferverhalten und transnationale Netzwerke, was neue Abhängigkeiten von privaten Zahlungsplattformen mit sich bringt.
Auch im Kontext von Rückkehr und Reintegration nutzen internationale Organisationen wie die IOM – beispielsweise in Bangladesch – digitale Datenbanken, unter anderem zur Erfassung von Unterstützungsbedarfen oder zur Planung von Maßnahmen. Je nach Kontext können dabei auch Informationen aus früheren Aufenthalts- oder Asylverfahren einfließen. Dies kann Reintegrationsprogramme fokussierter machen, wirft zugleich aber Fragen nach Zweckbindung, informierter Zustimmung und dem Umgang mit sensiblen personenbezogenen Daten auf.
Digitale Systeme wirken somit nach der Migration weniger sichtbar, aber strukturbildend. Sie prägen Integrationsverläufe, Zugänge zu Arbeit und Leistungen sowie die Bedingungen rechtlicher Sicherheit. Sie können Zugänge erleichtern und Verfahren beschleunigen, schaffen aber zugleich Abhängigkeiten von Plattformen, Dateninfrastrukturen und algorithmischen Logiken.
Über alle Phasen hinweg zeigt sich ein gemeinsames Muster: Digitale Systeme verändern Migrationssteuerung nicht nur durch Effizienzgewinne, sondern verlagern sie in vorgelagerte Infrastrukturen, Datenmodelle und Priorisierungslogiken. Anders als in weitgehend analogen Verfahren werden Auswahl, Kategorisierung und Risikobewertung damit zunehmend standardisiert, skaliert und technisch vorstrukturiert. Das beschleunigt Verfahren, legt aber zugleich fest, wessen Mobilität möglich, sichtbar oder bearbeitbar wird, und verschiebt politische Entscheidungen teilweise in technische Vorentscheidungen.
Wie Digitalisierung und KI Migration strukturell verändern
Digitale und KI-gestützte Systeme verändern Migration somit nicht nur punktuell, sondern auch strukturell, indem sie Mobilität, deren Steuerung und damit verbundene Machtverhältnisse dauerhaft beeinflussen. Drei Entwicklungen sind dabei besonders prägend: die Ausweitung digitaler Arbeitsmobilität, neue Machtasymmetrien und die Einbettung von Migration in eine globale Datenökonomie.
Digitale Arbeitsmobilität: Von physischer zu virtueller Migration
Digitale Technologien verändern internationale Migration, indem sie neue Formen transnationaler Erwerbstätigkeit ermöglichen, die physische Migration in bestimmten Segmenten teilweise ersetzen oder neu strukturieren. Über digitale Plattformen, Cloud-Infrastrukturen und algorithmische Matching-Systeme lassen sich Arbeitsleistungen immer häufiger ortsunabhängig erbringen. Tätigkeiten, für die früher physische Mobilität notwendig war, lassen sich in bestimmten Segmenten zunehmend digital auslagern – ein Prozess, der häufig als »virtual migration« beschrieben wird.
Virtualisierbar sind dabei vor allem wissensintensive und standardisierbare Tätigkeiten etwa in den Bereichen IT, Design, Datenverarbeitung oder digitale Dienstleistungen. Für Herkunftsländer kann dies neue Einkommensmöglichkeiten eröffnen, ohne dass die sozialen und finanziellen Kosten physischer Migration anfallen. Staaten wie Indien, die Philippinen oder zunehmend auch afrikanische Länder haben gezielt digitale Dienstleistungssektoren aufgebaut, die in globale Wertschöpfungsketten eingebunden sind, und profitieren von der wachsenden Nachfrage nach digitaler Arbeit.
Gleichzeitig kann diese Entwicklung staatliche Migrationspolitik in Zielländern indirekt beeinflussen. Wenn Arbeitskraft für bestimmte Tätigkeiten digital verfügbar ist, kann dies – je nach Arbeitsmarkt- und Regulierungsrahmen – den politischen Druck mindern, physische Zuwanderungswege in bestimmten Segmenten auszubauen. Virtuelle Arbeitsmobilität wirkt damit teilweise als funktionales Substitut für Migration. Dies gilt jedoch nur dort, wo Tätigkeiten tatsächlich virtualisierbar sind und wo Unternehmen, Arbeitsrecht und Infrastruktur diese Form der Arbeit ermöglichen.
Ein großer Teil wirtschaftlich relevanter Arbeit bleibt jedoch ortsgebunden. Tätigkeiten in Pflege, Bau, Landwirtschaft, Logistik oder personenbezogenen Dienstleistungen erfordern physische Präsenz und sind in vielen Zielländern stark auf migrantische Arbeitskräfte angewiesen. Während wissensintensive Tätigkeiten immer häufiger digital erbracht werden können, konzentriert sich physische Migration damit tendenziell stärker auf nicht virtualisierbare, häufig niedrig- oder mittelqualifizierte Tätigkeiten, die oft mit prekären Arbeitsbedingungen und begrenztem rechtlichen Schutz verbunden sind.
Virtuelle und physische Migration entwickeln sich somit nicht parallel, sondern driften entlang von Tätigkeiten und Qualifikationsprofilen auseinander. Digitale Arbeitsmobilität verschiebt Erwerbschancen in den virtuellen Raum, während physische Mobilität in zentralen Sektoren unverzichtbar bleibt. Diese Dynamik verändert Migrationsmuster, verstärkt Ungleichheiten zwischen verschiedenen Gruppen von Arbeitskräften und wirft Fragen nach Regulierung, sozialer Sicherung und fairer Teilhabe auf.
Neue Machtasymmetrien
Darüber hinaus verändert es Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse, wenn in der Migrationssteuerung vermehrt datenbasierte und automatisierte Systeme eingesetzt werden. Digitale Verfahren strukturieren Zugänge, Prioritäten und Entscheidungsabläufe und wirken damit nicht neutral, sondern je nach Ausgestaltung ungleich auf unterschiedliche Gruppen.
Für Migrant:innen verstärken sich Asymmetrien gegenüber staatlichen Behörden. Entscheidungen über Mobilität, Aufenthalt oder Zugang zu Leistungen beruhen zunehmend auf komplexen Datenverarbeitungs- und Bewertungssystemen, deren Funktionsweise für Betroffene häufig kaum nachvollziehbar ist. Möglichkeiten, solche Bewertungen zu prüfen, zu korrigieren oder wirksam anzufechten, bleiben oft begrenzt, vor allem in transnationalen Verfahrensphasen und dort, wo Transparenz- und Begründungspflichten schwach ausgeprägt sind.
Zugleich entstehen neue Abhängigkeiten von digitalen Diensten. Plattformen, Apps und automatisierte Systeme werden zu zentralen Schnittstellen für Informationen, Verfahren und Unterstützungsangebote. Wer keinen Zugang zu diesen Systemen hat oder über unzureichende digitale Kompetenzen verfügt, ist strukturell benachteiligt, unabhängig vom formalen Rechtsstatus.
Auch zwischen Staaten verschieben sich Machtverhältnisse. Länder mit ausgebauten Dateninfrastrukturen und Analysekapazitäten können Migration gezielter erfassen, priorisieren und steuern. Staaten mit begrenzten Ressourcen sind hingegen eher auf externe Systeme, internationale Organisationen oder private Technologieanbieter angewiesen und haben weniger Einfluss auf technische Standards, Datenverwendung und Systemgestaltung.
Schließlich nehmen Abhängigkeiten von privaten Technologieunternehmen zu. Externe Softwarelösungen, Datenplattformen und Analysewerkzeuge prägen die operative Ausgestaltung migrationspolitischer Steuerung und beeinflussen damit, wie Auswahl-, Priorisierungs- und Bewertungsprozesse technisch umgesetzt werden. Dadurch entstehen neue, langfristige Bindungen an einzelne Anbieter, weil zentrale Infrastrukturen, Datenformate und Arbeitsabläufe auf deren Systeme zugeschnitten werden. Ein Wechsel kann dann mit hohen Kosten, Risiken und Funktionsverlusten verbunden sein. Diese Akteure wirken somit auf zentrale Steuerungsinstrumente ein, ohne selbst politisch verantwortlich zu sein – mit Folgen für Transparenz, Rechenschaft und staatliche Steuerungsfähigkeit.
Migration in der globalen Datenökonomie
Mit der fortschreitenden Digitalisierung von Migrationsprozessen werden schließlich Daten selbst zu einer zentralen Ressource politischer Steuerung und ökonomischer Wertschöpfung. Informationen über Identität, Mobilität, Qualifikationen oder Aufenthaltsverläufe bilden die Grundlage digitaler Migrationssysteme; sie werden daher systematisch erhoben, verknüpft und ausgewertet. Migration ist damit mehr und mehr in vernetzte Dateninfrastrukturen eingebettet, die über einzelne Verfahren hinausreichen.
In dieser Logik verschiebt sich Migration von einem primär administrativen Politikfeld hin zu einem datenbasierten Steuerungsbereich. Wer große Datenmengen erfassen, verknüpfen und auswerten kann, gewinnt strukturellen Einfluss auf die Gestaltung von Mobilität. Analysekapazitäten, technische Standards und interoperable Systeme werden zu strategischen Ressourcen, die politische Handlungsspielräume mitbestimmen.
Diese Datenökonomie ist transnational organisiert. Migrationsbezogene Daten zirkulieren über nationale Grenzen hinweg und werden von Staaten, internationalen Organisationen und privaten Akteuren genutzt. Die Kontrolle über Infrastrukturen und Analysekapazitäten konzentriert sich dabei auf wenige Akteure, während vor allem Herkunfts- und Transitstaaten oft nur begrenzten Einfluss auf Nutzung, Weiterverarbeitung und Standardsetzung haben.
Für Migrant:innen bedeutet die Einbettung in diese globale Datenökonomie wachsende Sichtbarkeit. Daten können Zugänge zu Mobilität, Arbeit oder Dienstleistungen erleichtern, strukturieren aber auch, wie Personen kategorisiert, bewertet und in administrative Raster eingeordnet werden. Fragen nach Datensouveränität, Zweckbindung, Schutzrechten und internationaler Rechenschaft bleiben dabei vielfach ungeklärt und lassen sich nur begrenzt innerhalb nationaler Rechtsrahmen regulieren.
Neue Governance-Herausforderungen
Diese Entwicklungen stellen bestehende Formen der Migrationsgovernance vor neue Herausforderungen. Das gilt sowohl für Herkunfts-, Transit- und Zielstaaten als auch für die europäische und internationale Zusammenarbeit.
Für Herkunfts- und Transitstaaten entstehen einerseits neue Chancen, etwa durch digitale Arbeitsmobilität oder datenbasierte Migrationsprogramme. Andererseits verfügen viele dieser Staaten nur über begrenzte Kapazitäten, um die eingesetzten Technologien, die erhobenen Daten und deren Weiterverwendung selbst zu kontrollieren. Zentrale Herausforderungen betreffen hier insbesondere den Ausbau eigener digitaler Kompetenzen, den Schutz personenbezogener Daten von (potentiellen) Migrant:innen sowie die Regulierung externer Anbieter in einem wachsenden Markt für migrationsrelevante digitale Infrastrukturen.
Auch für Zielstaaten, darunter Deutschland und andere EU-Mitglieder, erwachsen neue Governance-Anforderungen. Die aktuelle EU-Migrationsstrategie sieht deutlich steigende Investitionen in digitale Infrastrukturen und IT-Kapazitäten vor. Damit wächst der Bedarf, digitale Effizienzgewinne mit rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Standards zu verbinden. Digitale Verfahren erhöhen die Geschwindigkeit und Skalierbarkeit von Migrationsverwaltung, erfordern aber klare Regeln zu Transparenz, Rechenschaft und Nichtdiskriminierung. Verantwortlichkeiten werden unübersichtlicher, wenn zentrale Verfahrensschritte auf extern entwickelten Systemen oder proprietären Technologien beruhen. Digitale Migrationssteuerung wird damit zu einer ressortübergreifenden Aufgabe an der Schnittstelle von Migrations-, Arbeits-, Digital- und Datenpolitik.
Auf europäischer und internationaler Ebene wächst der Bedarf an Kooperation und gemeinsamer Regelsetzung. Digitale Migrationssysteme operieren grenzüberschreitend, etwa durch interoperable Datenbanken, gemeinsame Plattformen oder ausgelagerte technische Dienste, während Regulierung weiterhin überwiegend national organisiert bleibt und mit dieser technologischen Entwicklung bisher nur begrenzt Schritt hält. Dies ist besonders relevant in Kooperationsformaten mit Herkunfts- und Transitstaaten, etwa im Rahmen von Migrationspartnerschaften. Dort werden digitale Registrierung, der Abgleich von Daten oder technische Infrastruktur zunehmend Teil der praktischen Zusammenarbeit und politischer Aushandlungsprozesse.
In diesem Kontext gewinnen auch internationale Normsetzungsprozesse an Bedeutung. Regulierungsrahmen wie der EU AI Act von 2024, der ab 2026 schrittweise umgesetzt wird, sind nicht primär migrationspolitisch konzipiert, wirken sich aber auf migrationsbezogene Anwendungen aus, etwa bei automatisierten Entscheidungs-, Risiko- oder Matching-Systemen. Für großskalige Informationssysteme im Bereich von Justiz und Innerem – darunter ETIAS, EES und interoperable Datenbanken – gelten jedoch längere Übergangsfristen, so dass zentrale KI-Regeln dort teils erst bis 2030 verbindlich werden. Das schafft ein politisch sensibles Übergangsfeld, in dem digitale Migrationssysteme bereits wirksam sind, während ihre KI-bezogene Regulierung noch nicht vollständig greift. Für Deutschland und die EU stellt sich damit die Aufgabe, solche übergreifenden Digitalregulierungen migrationspolitisch zu konkretisieren und deren Umsetzung in Verwaltung und Behörden zu begleiten.
Handlungsempfehlungen
Daraus ergeben sich mehrere Ansatzpunkte für Deutschland und die EU. Zunächst sollten Transparenz und Rechtsschutz bei digitalen und KI-gestützten Verfahren gestärkt werden. Algorithmisch beeinflusste Prozesse in Visa-, Auswahl- und Matching-Verfahren sollten nachvollziehbar dokumentiert, als solche kenntlich gemacht und mit klaren Begründungspflichten versehen sein sowie effektive Möglichkeiten zur Überprüfung und Anfechtung bieten. Dies ist Voraussetzung, um Vertrauen in digitale Verfahren zu stärken und Diskriminierungsrisiken zu begrenzen.
Darüber hinaus braucht es einen kohärenten europäischen Rahmen für den Einsatz von KI im Migrationsmanagement. Der EU AI Act setzt hierfür einen wichtigen rechtlichen Bezugspunkt, wird seine volle Wirkung in zentralen Bereichen von Justiz und Innerem jedoch nur schrittweise und teils erst in den kommenden Jahren entfalten. Umso wichtiger ist es, die Übergangsphase aktiv zu gestalten: durch sektorspezifische Leitlinien, klare Zuständigkeiten sowie Mindeststandards für Transparenz, Datenschutz und menschliche Kontrolle. Ohne eine solche politische und administrative Flankierung droht eine Praxis, in der digitale Migrationssysteme schneller ausgebaut werden, als ihre rechtliche und institutionelle Einhegung greift.
Zugleich sollten Deutschland und die EU ihre Abhängigkeit von privaten Technologieanbietern strategisch begrenzen. Digitale Migrationssysteme gilt es so auszugestalten, dass staatliche Stellen die Kontrolle über zentrale Infrastrukturen und sensible Daten behalten. Zentrale Hebel hierfür sind öffentliche Beschaffung, offene technische Standards, eigene digitale Kompetenzen, die in Verwaltung und Behörden aufgebaut werden sollten, sowie verbindliche Anforderungen an Datenportabilität und Exit-Strategien.
Digitale Instrumente sollten zudem systematischer in außen-, entwicklungs- und migrationspolitische Partnerschaften eingebettet werden. Sie sind an Mindeststandards für Datenschutz, Zweckbindung und unabhängige Aufsicht zu knüpfen, damit sich Missbrauch begrenzen lässt. In Kooperation mit Herkunfts- und Transitstaaten können digitale Lösungen zu Qualifikationsvermittlung, fairer Arbeitsmobilität oder kostengünstigen Remittances beitragen. Entwicklungszusammenarbeit sollte dabei noch mehr als bisher gezielt digitale Kompetenzen und Infrastrukturen stärken, um digitale Ungleichheiten entlang der Migrationsroute zu vermeiden.
Schließlich ist eine stärkere Evidenzbasierung notwendig. Nutzen und Nebenwirkungen digitaler Migrationsinstrumente wurden empirisch bislang nur begrenzt untersucht. Deutschland sollte hier Forschung, Monitoring und Evaluation ausbauen und sich aktiv an internationalen Normsetzungsprozessen beteiligen, etwa in der EU (auch bei der Umsetzung des AI Act), in Foren von OECD und Europarat sowie in migrationsbezogenen UN-Prozessen, um faire, transparente und menschenrechtskonforme Standards für die Digitalisierung internationaler Migration mitzugestalten.
Dr. Amrei Meier ist Wissenschaftlerin in der Forschungsgruppe Globale Fragen. Das Aktuell wurde verfasst im Rahmen des vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung geförderten Projekts »Strategische Flucht- und Migrationspolitik«.
Dieses Werk ist lizenziert unter CC BY 4.0
Das Aktuell gibt die Auffassung der Autorin wieder.
SWP-Aktuells werden intern einem Begutachtungsverfahren, einem Faktencheck und einem Lektorat unterzogen. Weitere Informationen zur Qualitätssicherung der SWP finden Sie auf der SWP-Website unter https://www. swp-berlin.org/ueber-uns/ qualitaetssicherung/
SWP
Stiftung Wissenschaft und Politik
Deutsches Institut für Internationale Politik und Sicherheit
Ludwigkirchplatz 3–4
10719 Berlin
Telefon +49 30 880 07-0
Fax +49 30 880 07-100
www.swp-berlin.org
swp@swp-berlin.org
ISSN (Print) 1611-6364
ISSN (Online) 2747-5018
DOI: 10.18449/2026A09