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Migration im Algorithmus

Wie Digitalisierung und Künstliche Intelligenz globale Mobilität verändern

SWP-Aktuell 2026/A 09, 20.02.2026, 8 Pages

doi:10.18449/2026A09

Research Areas

Digitale und auf Künstlicher Intelligenz (KI) basierende Systeme prägen mittlerweile alle Phasen internationaler Migration – von der Vorauswahl von Anträgen und Profi­len über das Grenzmanagement bis zur Integration von Migrant:innen. Staaten, inter­nationale Organisationen und private Anbieter setzen digitale Plattformen, biometrische Systeme und algorithmische Verfahren ein, um Migration gezielter zu steuern. Zugleich nutzen auch Migrant:innen selbst digitale Tools, um Informationen zu erhal­ten, Entscheidungen vorzubereiten und Zugang zu Arbeit oder Unterstützung zu fin­den. Diese Entwicklung verändert Migration nicht nur operativ, sondern auch struk­turell: Sie fördert neue Formen digitaler Arbeitsmobilität, verschiebt Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse und bindet Migration in eine globale Datenökonomie ein. Für Deutschland und die EU stellt sich die Frage, wie Digitalisierung und KI migra­tions-, außen- und entwicklungspolitisch so gestaltet werden können, dass sie Effi­zienzgewinne in Verwaltung und Verfahren ermöglichen, ohne Datenschutz, Gleich­behandlung und menschenrechtliche Standards zu unterminieren.

Internationale Migration wird zunehmend digital organisiert und gesteuert. Entlang des gesamten Migrationsprozesses kommen digitale Identitäten, interoperable IT-Sys­teme, automatisierte Prüfverfahren sowie datenbasierte Analyse- und Priorisierungsinstrumente zum Einsatz. Diese Systeme er­setzen in der Regel keine formalen hoheit­lichen Entscheidungen, sondern dienen der Analyse, Vorstrukturierung und Entscheidungsunterstützung und verlagern politi­sche Steuerung in vorgelagerte technische Strukturen.

Der Ausbau solcher Instrumente folgt politischen und ökonomischen Prioritäten. Angesichts des globalen Fachkräftemangels, steigender Mobilität und wachsender Anfor­derungen an effiziente Verwaltung setzen viele Staaten auf digitale Verfahren, um Migration selektiver zu steuern und Trans­aktionskosten etwa bei Visaerteilung, Quali­fikationsanerkennung oder Arbeitsmarkt­integration zu senken. Auch in Deutschland werden mit der fortschreitenden Digitalisierung von Visa- und Aufenthalts­verfahren sowie der geplanten digitalen Work-and-Stay-Agentur migrationspolitische Pro­zesse verstärkt digital gebündelt und teilautomatisiert.

Digitale Migrationssteuerung wird damit zugleich zu einem Instrument wirtschaft­licher Wettbewerbsfähigkeit, sicherheits­politischer Risikosteuerung und außenpolitischer Gestaltung. Gleichzeitig fehlt bis­lang eine kohärente übergreifende Strate­gie. Unklar bleibt, wie migrations-, außen-, entwicklungs- und digitalpolitische Ziel­setzungen systematisch aufeinander abge­stimmt und umgesetzt werden und welche Rolle nichtstaatliche Akteure spielen, die zentrale daten- oder KI-gestützte Anwendungen bereitstellen.

Digitale und KI-gestützte Anwen­dungen entlang Migrationsrouten

Die Digitalisierung von Migration zeigt sich heute in allen Phasen des Migrationsprozesses: von der Informationssuche und Antrag­stellung über Mobilität und Grenzübertritt bis zur Integration im Zielland und Rück­kehr. Dabei entstehen neue Schnittstellen zwischen staatlichen Behörden, internationalen Organisationen, Technologieunternehmen und zivilgesellschaftlichen Akteu­ren. Migration wird zunehmend in trans­nationale digitale Infrastrukturen eingebet­tet, die Verwaltung, Kontrolle und Unter­stützung miteinander verbinden.

Vor der Migration: Informations­zugang, Auswahl, Antragstellung

Bereits vor der eigentlichen Mobilität prä­gen digitale und teilweise algorithmische Systeme zentrale Weichenstellungen im Migrationsprozess. Staaten nutzen sie, um Verfahren zu standardisieren, zu beschleunigen und stärker an politischen Zielsetzungen auszurichten, insbesondere durch vorgelagerte Auswahl-, Ranking- und Prüf­mechanismen.

Ein bekanntes Beispiel ist das kanadi­sche Express-Entry-System. Potentielle Mig­rant:innen legen digitale Profile an, die anhand definierter Kriterien wie Qualifikation, Berufserfahrung oder Sprachkenntnissen automatisiert bewertet und gerankt werden. Migration wird damit bereits vor der formalen Antragstellung strukturiert; politische Zielsetzungen werden in Daten­felder, Punktesysteme und algorithmische Auswahlmechanismen übersetzt, die dar­über entscheiden, wessen Profil überhaupt zur weiteren Prüfung zugelassen wird.

Auch auf europäischer Ebene gewinnt diese Form der digitalen Vorabsteuerung an Bedeutung. Mit dem European Travel Infor­mation and Authorisation System (ETIAS), dessen Inbetriebnahme nach mehrfachen Verzögerungen derzeit für das letzte Quar­tal 2026 vorgesehen ist, sollen personen­bezogene Daten aus Online-Anträgen wie Staatsangehörigkeit oder Beschäftigungs­status automatisiert mit bestehenden EU-Datenbanken abgeglichen werden. Regel­basierte und algorithmische Verfahren dienen dazu, sicherheits- und migrations­politische Risiken vorab einzuschätzen und Rei­sende bereits vor dem Grenzübertritt zu kategorisieren. Migrationspolitische Steue­rung verlagert sich damit immer mehr in vorgelagerte Entscheidungsräume.

Ergänzend kommen in vielen OECD-Staaten automatisierte Dokumenten- und Plausibilitätsprüfungen in digitalen Visa­verfahren zum Einsatz. Identitäts-, Bildungs- oder Beschäftigungsnachweise werden digi­tal erfasst und mithilfe automatisierter Systeme auf Konsistenz und Auffälligkeiten geprüft, häufig noch vor einer formalen behördlichen Bewertung.

Staatliche Instrumente werden durch digitale Angebote von nichtstaatlicher Seite ergänzt. Plattformen zur Arbeitsvermittlung wie Upwork oder frei zugängliche On­line-Tools zur Selbsteinschätzung von Ein­wanderungschancen (etwa Punkterechner für Programme wie in Kanada) beein­flussen Migrationsentscheidungen bereits im Vor­feld, indem sie Erwartungen steuern und Selbstselektion fördern.

Informationsbeschaffung, Antragstellung und Vorauswahl erfolgen somit zunehmend online und teilautomatisiert. Dies erleichtert den Zugang zu Verfahren und kann Abläufe beschleunigen, verstärkt aber zugleich die Bedeutung standardisierter Personen-, Qualifikations- und Verfahrensdaten, von Kriterienkatalogen und techni­schen Bewertungssystemen. Verzerrte Datensätze, selektive Auswahlkriterien und eingeschränkte Korrekturmöglichkeiten können bestimmte Herkunftsregionen, Bildungswege oder Erwerbsbiographien sys­te­matisch benachteiligen, etwa wenn Trai­nings- oder Referenzdaten vor allem be­stimmte Profile abbilden und andere als »risikoreicher« klassifizieren. So werden be­stehende Ungleichheiten bereits in frühen Phasen des Migrationsprozesses reproduziert.

Während der Migration: Infra­struktur, Steuerung, Schutz

Während der Migration kommen digitale und datenbasierte Systeme vor allem zur Erfassung, Verknüpfung und operativen Steuerung von Mobilität zum Einsatz, aber auch zur Unterstützung und zum Schutz von Migrant:innen.

In der EU bilden große IT-Infrastrukturen das Rückgrat des sogenannten Smart-Bor­ders-Ansatzes. Dazu gehören Datenbanken wie Eurodac, die biometrische Daten von Asylsuchenden und irregulär Eingereisten speichern, sowie das geplante Einreise-/Aus­reisesystem (EES), das ab 2025/26 schrittweise eingeführt werden soll. Diese Instrumente zielen darauf ab, Bewegungen von Dritt­staatsangehörigen systematisch zu erfassen und über interoperable Systeme miteinander zu verknüpfen. Ziel ist es, Identitäten eindeutiger zuzuordnen, Aufenthaltsverläufe nachzuvollziehen und sicherheits- und migrationspolitische Risiken früher zu erkennen.

Aggregierte Daten zu Grenzübertritten, Registrierungen oder Bewegungsmustern werden genutzt, um veränderte Migrationsrouten, regionale Schwerpunkte oder saiso­nale Verschiebungen zu erkennen und dar­aus operative Lagebilder abzuleiten. Darauf aufbauend unterstützen datenbasierte Ana­lyseverfahren die Priorisierung von Perso­nal, Prüfkapazitäten und Kontrollmaßnah­men. Somit beeinflussen solche Systeme, wo Behörden Schwerpunkte setzen und welche Entwicklungen oder Fälle intensiver beobachtet werden.

Über die Auswertung bestehender Bewegungsmuster hinaus gewinnen auch prädik­tive, also vorhersagende Ansätze an Bedeu­tung. Forschung, internationale Organisa­tionen und Sicherheitsbehörden experimentieren zunehmend mit datenintensiven Modellen und maschinellem Lernen, um Flucht- und Migrationsbewegungen früh­zeitig zu antizipieren, etwa im Zusammenhang mit Konflikten, Klimarisiken oder ökonomischen Schocks. Solche Vorhersage­modelle versprechen frühere Planung und Prävention, sind jedoch methodisch sehr umstritten und stark von Datenverfügbarkeit und Modellannahmen abhängig. Dar­über hinaus werfen sie Fragen nach Verant­wortung, Fehlanreizen und politischer Nut­zung von Prognosen auf.

Auch im Asylkontext kommen digitale und teilautomatisierte Verfahren zum Ein­satz, etwa bei Registrierung, biometrischer Identifikation oder der Priorisierung von Verfahren. Länderherkunftsanalysen, Sicherheitsüberprüfungen oder Plausibi­litätsprüfungen werden teilweise daten­basiert unterstützt. Das kann Verfahren beschleunigen, erhöht aber zugleich die Ab­hängigkeit von Datenqualität, Bewertungs­logiken und technischen Standards in einem besonders sensiblen Schutzbereich.

Diese Entwicklungen werden auf EU-Ebene auch politisch aufgegriffen: Die Kom­mission plant, 2026 ein »Forum for AI on Migration« einzurichten, um den Einsatz von KI im Asyl-, Migrations- und Grenz­management systematisch zu prüfen und zu strukturieren.

Internationale Organisationen nutzen ebenfalls digitale Systeme. Die Internationale Organisation für Migration (IOM) setzt mit MIDAS (Migration Information and Data Analysis System) digitale Erfassungs- und Analyseinstrumente ein, um Grenzübertritte zu registrieren und Migrations­daten auszuwerten, insbesondere in Her­kunfts- und Transitstaaten. UNHCR, das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Natio­nen, betreibt mit PRIMES (Population Regis­tration and Identity Management Ecosystem) ein weltweites digitales Identitäts- und Registrierungssystem für Geflüchtete. Die­ses führt biometrische und biographische Daten zusammen, um Zugang zu Schutz und Hilfe zu ermöglichen und Mehrfach­registrierungen zu vermeiden.

An der technischen Umsetzung vieler dieser Systeme sind private Technologie­unternehmen beteiligt. Beratungs- und IT-Dienstleister wie Accenture oder Daten­analyse-Firmen wie Palantir stellen Soft­ware zur Integration, Visualisierung und Auswertung großer Datenmengen bereit und prägen damit die operative Ausgestaltung migrationspolitischer Steuerung. Neben staatlichen und internationalen Instanzen spielen auch zivilgesellschaftliche und humanitäre Akteure mit ihren digitalen Angeboten eine wichtige Rolle. Apps und Plattformen wie RefAid unterstützen Orien­tierung, Informationszugang und die Ver­netzung mit lokalen Hilfsangeboten.

Besonders in dieser Phase wird sichtbar, wie eng Verwaltung, Kontrolle und Schutz in digitalen Migrationssystemen miteinander verschränkt sind: Dieselben Infrastrukturen, die Zugänge zu Hilfe ermöglichen, strukturieren auch Überwachung, Kategorisierung und Priorisierung von Mobilität.

Nach der Migration: Integration, Remittances, Rückkehr

Nach der Ankunft im Zielland prägen digi­tale und algorithmisch gestützte Systeme vor allem, wie Integration organisiert, Arbeitsmarktzugänge vermittelt und Auf­enthaltsbedingungen verwaltet werden. Ein zentrales Feld ist die Anerkennung von Qualifikationen und der Zugang zum Arbeitsmarkt. In Deutschland etwa werden entsprechende Verfahren zunehmend digi­tal abgewickelt, etwa über Online-Portale wie »Anerkennung in Deutschland«, die Zuständigkeiten, Nachweise und Verfahrensschritte bündeln. Dies beschleunigt Abläufe, verlagert aber zugleich organisatorische Verantwortung auf Migrant:innen, die Dokumente digital bereitstellen und Verfahren aktiv steuern müssen.

Darauf aufbauend kommen algorithmische Matching- und Empfehlungssysteme zum Einsatz. Öffentliche Arbeitsverwaltungen und private Plattformen nutzen digitale Profile, automatisierte Kompetenzabgleiche und Ranking-Logiken, um Migrant:innen Tätigkeitsfeldern oder Fördermaßnahmen zuzuordnen. Private Arbeitgeber sind dabei nicht nur Anwender dieser Verfahren, son­dern wirken indirekt auch an deren Ausge­staltung mit, etwa über Anforderungsprofile, Auswahlpraktiken und die Wahl der genutzten Plattformen und Systeme. In Län­dern wie Kanada werden administrative Daten systematisch ausgewertet, um Inte­grationsprogramme arbeitsmarktnah aus­zurichten und Maßnahmen zu priorisieren.

Auch digitale Identitäten gewinnen an Bedeutung. In Staaten mit weit entwickelten E-Government-Strukturen wie Estland dienen sie als zentraler Zugang zu Verwal­tungsleistungen, Arbeitsmarkt, Gesundheitsversorgung und Bankservices. Digitale Identität wird damit faktisch zur Voraussetzung sozialer Teilhabe.

In einigen Ländern werden digitale Sys­teme zudem für Aufenthaltsverwaltung und Compliance-Management genutzt. In Großbritannien etwa ersetzen rein digitale eVisa physische Aufenthaltstitel; Rechte und Pflichten von Migrant:innen werden über Online-Systeme nachgewiesen und überprüft. Aufenthaltsrechtliche Sicherheit hängt damit zunehmend von funktionierenden digitalen Infrastrukturen ab.

Ein weiterer zentraler Bereich für entsprechende Anwendungen ist der Finanzsektor. Digitale Serviceanbieter wie World­Remit oder Sendwave ermöglichen schnelle und kostengünstige Geldtransfers in Her­kunftsländer. Remittances werden dadurch leichter zugänglich; gleichzeitig entstehen detaillierte Daten über Einkommen, Trans­ferverhalten und transnationale Netzwerke, was neue Abhängigkeiten von privaten Zahlungsplattformen mit sich bringt.

Auch im Kontext von Rückkehr und Re­integration nutzen internationale Organisationen wie die IOM – beispielsweise in Bangladesch – digitale Datenbanken, unter anderem zur Erfassung von Unterstützungs­bedarfen oder zur Planung von Maßnahmen. Je nach Kontext können dabei auch Informationen aus früheren Aufenthalts- oder Asylverfahren einfließen. Dies kann Reintegrationsprogramme fokussierter machen, wirft zugleich aber Fragen nach Zweckbindung, informierter Zustimmung und dem Umgang mit sensiblen personenbezogenen Daten auf.

Digitale Systeme wirken somit nach der Migration weniger sichtbar, aber strukturbildend. Sie prägen Integrationsverläufe, Zugänge zu Arbeit und Leistungen sowie die Bedingungen rechtlicher Sicherheit. Sie können Zugänge erleichtern und Verfahren beschleunigen, schaffen aber zugleich Ab­hängigkeiten von Plattformen, Dateninfrastrukturen und algorithmischen Logiken.

Über alle Phasen hinweg zeigt sich ein gemeinsames Muster: Digitale Systeme ver­ändern Migrationssteuerung nicht nur durch Effizienzgewinne, sondern verlagern sie in vorgelagerte Infrastrukturen, Daten­modelle und Priorisierungslogiken. Anders als in weitgehend analogen Verfahren wer­den Auswahl, Kategorisierung und Risiko­bewertung damit zunehmend standardisiert, skaliert und technisch vorstrukturiert. Das beschleunigt Verfahren, legt aber zu­gleich fest, wessen Mobilität möglich, sicht­bar oder bearbeitbar wird, und verschiebt politische Entscheidungen teilweise in tech­nische Vorentscheidungen.

Wie Digitalisierung und KI Migration strukturell verändern

Digitale und KI-gestützte Systeme verändern Migration somit nicht nur punktuell, sondern auch strukturell, indem sie Mobili­tät, deren Steuerung und damit verbundene Machtverhältnisse dauerhaft beeinflussen. Drei Entwicklungen sind dabei besonders prägend: die Ausweitung digitaler Arbeitsmobilität, neue Machtasymmetrien und die Einbettung von Migration in eine globale Datenökonomie.

Digitale Arbeitsmobilität: Von physischer zu virtueller Migration

Digitale Technologien verändern interna­tionale Migration, indem sie neue Formen transnationaler Erwerbstätigkeit ermöglichen, die physische Migration in bestimmten Segmenten teilweise ersetzen oder neu strukturieren. Über digitale Plattformen, Cloud-Infrastrukturen und algorithmische Matching-Systeme lassen sich Arbeitsleistungen immer häufiger ortsunabhängig erbringen. Tätigkeiten, für die früher phy­sische Mobilität notwendig war, lassen sich in bestimmten Segmenten zunehmend digital auslagern – ein Prozess, der häufig als »virtual migration« beschrieben wird.

Virtualisierbar sind dabei vor allem wis­sensintensive und standardisierbare Tätig­keiten etwa in den Bereichen IT, Design, Datenverarbeitung oder digitale Dienstleistungen. Für Herkunftsländer kann dies neue Einkommensmöglichkeiten eröffnen, ohne dass die sozialen und finanziellen Kosten physischer Migration anfallen. Staa­ten wie Indien, die Philippinen oder zuneh­mend auch afrikanische Länder haben ge­zielt digitale Dienstleistungssektoren auf­gebaut, die in globale Wertschöpfungs­ketten eingebunden sind, und profitieren von der wachsenden Nachfrage nach digi­taler Arbeit.

Gleichzeitig kann diese Entwicklung staatliche Migrationspolitik in Zielländern indirekt beeinflussen. Wenn Arbeitskraft für bestimmte Tätigkeiten digital verfügbar ist, kann dies – je nach Arbeitsmarkt- und Regulierungsrahmen – den politischen Druck mindern, physische Zuwanderungswege in bestimmten Segmenten auszubauen. Virtuelle Arbeitsmobilität wirkt damit teilweise als funktionales Substitut für Mig­ration. Dies gilt jedoch nur dort, wo Tätig­keiten tatsächlich virtualisierbar sind und wo Unternehmen, Arbeitsrecht und Infra­struktur diese Form der Arbeit ermög­lichen.

Ein großer Teil wirtschaftlich relevanter Arbeit bleibt jedoch ortsgebunden. Tätigkei­ten in Pflege, Bau, Landwirtschaft, Logistik oder personenbezogenen Dienstleistungen erfordern physische Präsenz und sind in vielen Zielländern stark auf migrantische Arbeitskräfte angewiesen. Während wis­sensintensive Tätigkeiten immer häufiger digital erbracht werden können, konzen­triert sich physische Migration damit ten­denziell stärker auf nicht virtualisierbare, häufig niedrig- oder mittelqualifizierte Tätigkeiten, die oft mit prekären Arbeits­bedingungen und begrenztem rechtlichen Schutz verbunden sind.

Virtuelle und physische Migration ent­wickeln sich somit nicht parallel, sondern driften entlang von Tätigkeiten und Quali­fikationsprofilen auseinander. Digitale Arbeitsmobilität verschiebt Erwerbschancen in den virtuellen Raum, während physische Mobilität in zentralen Sektoren unverzichtbar bleibt. Diese Dynamik verändert Migra­tionsmuster, verstärkt Ungleich­heiten zwi­schen verschiedenen Gruppen von Arbeits­kräften und wirft Fragen nach Regulierung, sozialer Sicherung und fairer Teilhabe auf.

Neue Machtasymmetrien

Darüber hinaus verändert es Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse, wenn in der Migrationssteuerung vermehrt datenbasierte und automatisierte Systeme eingesetzt werden. Digitale Verfahren strukturieren Zugänge, Prioritäten und Entscheidungs­abläufe und wirken damit nicht neutral, sondern je nach Ausgestaltung ungleich auf unterschiedliche Gruppen.

Für Migrant:innen verstärken sich Asym­metrien gegenüber staatlichen Behörden. Entscheidungen über Mobilität, Aufenthalt oder Zugang zu Leistungen beruhen zuneh­mend auf komplexen Datenverarbeitungs- und Bewertungssystemen, deren Funktions­weise für Betroffene häufig kaum nach­voll­ziehbar ist. Möglichkeiten, solche Be­wer­tungen zu prüfen, zu korrigieren oder wirk­sam anzufechten, bleiben oft begrenzt, vor allem in transnationalen Verfahrens­phasen und dort, wo Transparenz- und Be­grün­dungspflichten schwach ausgeprägt sind.

Zugleich entstehen neue Abhängigkeiten von digitalen Diensten. Plattformen, Apps und automatisierte Systeme werden zu zentralen Schnittstellen für Informationen, Verfahren und Unterstützungsangebote. Wer keinen Zugang zu diesen Systemen hat oder über unzureichende digitale Kom­pe­tenzen verfügt, ist strukturell benach­teiligt, unabhängig vom formalen Rechts­status.

Auch zwischen Staaten verschieben sich Machtverhältnisse. Länder mit ausgebauten Dateninfrastrukturen und Analysekapazitäten können Migration gezielter erfassen, priorisieren und steuern. Staaten mit be­grenzten Ressourcen sind hingegen eher auf externe Systeme, internationale Organi­sationen oder private Technologieanbieter angewiesen und haben weniger Einfluss auf technische Standards, Datenverwendung und Systemgestaltung.

Schließlich nehmen Abhängigkeiten von privaten Technologieunternehmen zu. Externe Softwarelösungen, Datenplatt­formen und Analysewerkzeuge prägen die operative Ausgestaltung migrationspolitischer Steuerung und beeinflussen damit, wie Auswahl-, Priorisierungs- und Bewertungsprozesse technisch umgesetzt werden. Dadurch entstehen neue, langfristige Bin­dungen an einzelne Anbieter, weil zentrale Infrastrukturen, Datenformate und Arbeits­abläufe auf deren Systeme zugeschnitten werden. Ein Wechsel kann dann mit hohen Kosten, Risiken und Funktionsverlusten verbunden sein. Diese Akteure wirken so­mit auf zentrale Steuerungsinstrumente ein, ohne selbst politisch verantwortlich zu sein – mit Folgen für Transparenz, Rechen­schaft und staatliche Steuerungsfähigkeit.

Migration in der globalen Datenökonomie

Mit der fortschreitenden Digitalisierung von Migrationsprozessen werden schließlich Daten selbst zu einer zentralen Ressource politischer Steuerung und ökonomischer Wertschöpfung. Informationen über Iden­tität, Mobilität, Qualifikationen oder Auf­enthaltsverläufe bilden die Grundlage digi­taler Migrationssysteme; sie werden daher systematisch erhoben, verknüpft und aus­gewertet. Migration ist damit mehr und mehr in vernetzte Dateninfrastrukturen eingebettet, die über einzelne Verfahren hinausreichen.

In dieser Logik verschiebt sich Migration von einem primär administrativen Politik­feld hin zu einem datenbasierten Steuerungsbereich. Wer große Datenmengen er­fassen, verknüpfen und auswerten kann, gewinnt strukturellen Einfluss auf die Ge­staltung von Mobilität. Analysekapazitäten, technische Standards und interoperable Systeme werden zu strategischen Ressourcen, die politische Handlungsspielräume mitbestimmen.

Diese Datenökonomie ist transnational organisiert. Migrationsbezogene Daten zir­kulieren über nationale Grenzen hinweg und werden von Staaten, internationalen Organisationen und privaten Akteuren ge­nutzt. Die Kontrolle über Infrastrukturen und Analysekapazitäten konzentriert sich dabei auf wenige Akteure, während vor allem Herkunfts- und Transitstaaten oft nur begrenzten Einfluss auf Nutzung, Weiterverarbeitung und Standardsetzung haben.

Für Migrant:innen bedeutet die Einbettung in diese globale Datenökonomie wach­sende Sichtbarkeit. Daten können Zugänge zu Mobilität, Arbeit oder Dienstleistungen erleichtern, strukturieren aber auch, wie Personen kategorisiert, bewertet und in administrative Raster eingeordnet werden. Fragen nach Datensouveränität, Zweckbindung, Schutzrechten und internationaler Rechenschaft bleiben dabei vielfach unge­klärt und lassen sich nur begrenzt innerhalb nationaler Rechtsrahmen regulieren.

Neue Governance-Herausforderungen

Diese Entwicklungen stellen bestehende Formen der Migrationsgovernance vor neue Herausforderungen. Das gilt sowohl für Herkunfts-, Transit- und Zielstaaten als auch für die europäische und internatio­nale Zusammenarbeit.

Für Herkunfts- und Transitstaaten entstehen einerseits neue Chancen, etwa durch digitale Arbeitsmobilität oder datenbasierte Migrationsprogramme. Andererseits verfü­gen viele dieser Staaten nur über begrenzte Kapazitäten, um die eingesetzten Techno­logien, die erhobenen Daten und deren Weiterverwendung selbst zu kontrollieren. Zentrale Herausforderungen betreffen hier insbesondere den Ausbau eigener digitaler Kompetenzen, den Schutz personenbezogener Daten von (potentiellen) Migrant:in­nen sowie die Regulierung externer Anbie­ter in einem wachsenden Markt für migra­tionsrelevante digitale Infrastrukturen.

Auch für Zielstaaten, darunter Deutschland und andere EU-Mitglieder, erwachsen neue Governance-Anforderungen. Die aktu­elle EU-Migrationsstrategie sieht deutlich steigende Investitionen in digitale Infrastrukturen und IT-Kapazitäten vor. Damit wächst der Bedarf, digitale Effizienzgewinne mit rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Standards zu verbinden. Digi­tale Verfahren erhöhen die Geschwindigkeit und Skalierbarkeit von Migrations­verwaltung, erfordern aber klare Regeln zu Transparenz, Rechenschaft und Nicht­diskriminierung. Verantwortlichkeiten wer­den unübersichtlicher, wenn zentrale Ver­fahrensschritte auf extern entwickelten Systemen oder proprietären Technologien beruhen. Digitale Migrationssteuerung wird damit zu einer ressortübergreifenden Auf­gabe an der Schnittstelle von Migrations-, Arbeits-, Digital- und Datenpolitik.

Auf europäischer und internationaler Ebene wächst der Bedarf an Kooperation und gemeinsamer Regelsetzung. Digitale Migrationssysteme operieren grenzüberschreitend, etwa durch interoperable Daten­banken, gemeinsame Plattformen oder ausgelagerte technische Dienste, während Regulierung weiterhin überwiegend natio­nal organisiert bleibt und mit dieser tech­nologischen Entwicklung bisher nur be­grenzt Schritt hält. Dies ist besonders rele­vant in Kooperationsformaten mit Her­kunfts- und Transitstaaten, etwa im Rah­men von Migrationspartnerschaften. Dort werden digitale Registrierung, der Abgleich von Daten oder technische Infra­struktur zunehmend Teil der praktischen Zusammenarbeit und politischer Aushandlungsprozesse.

In diesem Kontext gewinnen auch internationale Normsetzungsprozesse an Bedeu­tung. Regulierungsrahmen wie der EU AI Act von 2024, der ab 2026 schrittweise um­gesetzt wird, sind nicht primär migrationspolitisch konzipiert, wirken sich aber auf migrationsbezogene Anwendungen aus, etwa bei automatisierten Entscheidungs-, Risiko- oder Matching-Systemen. Für groß­skalige Informationssysteme im Bereich von Justiz und Innerem – darunter ETIAS, EES und interoperable Datenbanken – gelten jedoch längere Übergangsfristen, so dass zentrale KI-Regeln dort teils erst bis 2030 verbindlich werden. Das schafft ein poli­tisch sensibles Übergangsfeld, in dem digi­tale Migrationssysteme bereits wirksam sind, während ihre KI-bezogene Regulierung noch nicht vollständig greift. Für Deutschland und die EU stellt sich damit die Auf­gabe, solche übergreifenden Digital­regulie­rungen migrationspolitisch zu kon­kretisie­ren und deren Umsetzung in Ver­waltung und Behörden zu begleiten.

Handlungsempfehlungen

Daraus ergeben sich mehrere Ansatzpunkte für Deutschland und die EU. Zunächst soll­ten Transparenz und Rechtsschutz bei digi­talen und KI-gestützten Verfahren gestärkt werden. Algorithmisch beeinflusste Prozes­se in Visa-, Auswahl- und Matching-Verfah­ren sollten nachvollziehbar dokumentiert, als solche kenntlich gemacht und mit kla­ren Begründungspflichten versehen sein sowie effektive Möglichkeiten zur Überprüfung und Anfechtung bieten. Dies ist Vor­aussetzung, um Vertrauen in digitale Ver­fahren zu stärken und Diskriminierungs­risiken zu begrenzen.

Darüber hinaus braucht es einen kohärenten europäischen Rahmen für den Ein­satz von KI im Migrationsmanagement. Der EU AI Act setzt hierfür einen wichtigen rechtlichen Bezugspunkt, wird seine volle Wirkung in zentralen Bereichen von Justiz und Innerem jedoch nur schrittweise und teils erst in den kommenden Jahren entfal­ten. Umso wichtiger ist es, die Übergangsphase aktiv zu gestalten: durch sektorspezifische Leitlinien, klare Zuständigkeiten so­wie Mindeststandards für Transparenz, Datenschutz und menschliche Kontrolle. Ohne eine solche politische und adminis­trative Flankierung droht eine Praxis, in der digitale Migrationssysteme schneller aus­gebaut werden, als ihre rechtliche und institutionelle Einhegung greift.

Zugleich sollten Deutschland und die EU ihre Abhängigkeit von privaten Techno­lo­gieanbietern strategisch begrenzen. Digi­tale Migrationssysteme gilt es so auszugestalten, dass staatliche Stellen die Kontrolle über zentrale Infrastrukturen und sensible Daten behalten. Zentrale Hebel hierfür sind öffent­­liche Beschaffung, offene technische Stan­dards, eigene digitale Kompetenzen, die in Verwaltung und Behörden aufgebaut wer­den sollten, sowie verbindliche Anfor­de­run­gen an Datenportabilität und Exit-Strategien.

Digitale Instrumente sollten zudem systematischer in außen-, entwicklungs- und migrationspolitische Partnerschaften eingebettet werden. Sie sind an Mindeststandards für Datenschutz, Zweckbindung und unabhängige Aufsicht zu knüpfen, damit sich Missbrauch begrenzen lässt. In Kooperation mit Herkunfts- und Transitstaaten können digitale Lösungen zu Quali­fikationsvermittlung, fairer Arbeitsmobilität oder kostengünstigen Remittances bei­tragen. Entwicklungszusammenarbeit sollte dabei noch mehr als bisher gezielt digitale Kompetenzen und Infrastrukturen stärken, um digitale Ungleichheiten entlang der Migrationsroute zu vermeiden.

Schließlich ist eine stärkere Evidenz­basierung notwendig. Nutzen und Neben­wirkungen digitaler Migrationsinstrumente wurden empirisch bislang nur begrenzt untersucht. Deutschland sollte hier For­schung, Monitoring und Evaluation aus­bauen und sich aktiv an internationalen Normsetzungsprozessen beteiligen, etwa in der EU (auch bei der Umsetzung des AI Act), in Foren von OECD und Europarat sowie in migrationsbezogenen UN-Prozessen, um faire, transparente und menschenrechtskonforme Standards für die Digitalisierung internationaler Migration mitzugestalten.

Dr. Amrei Meier ist Wissenschaftlerin in der Forschungsgruppe Globale Fragen. Das Aktuell wurde verfasst im Rahmen des vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung geförderten Projekts »Strategische Flucht- und Migrationspolitik«.

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