Migrationsrouten im Fokus
Routenbasierte Ansätze zwischen Schutzversprechen und Migrationskontrolle
SWP-Aktuell 2026/A 37, 17.07.2026, 8 Seitendoi:10.18449/2026A37
ForschungsgebieteRoutenbasierte Ansätze versprechen eine Neuausrichtung internationaler Flucht- und Migrationspolitik: Statt einzelne Länderkontexte isoliert zu betrachten, lenken sie den Blick auf das Gesamtgeschehen entlang zentraler Migrationskorridore. Der analytische Mehrwert dieses Perspektivwechsels liegt angesichts der komplexen und transnationalen Natur von Mobilitätsdynamiken auf der Hand. Die wachsende Popularität routenbasierter Ansätze ist jedoch auch politisch begründet: Sie sind für Akteure unterschiedlicher politischer Lager diskursiv anschlussfähig, können Synergieeffekte in der operativen Arbeit ermöglichen und die Allokation knapper Ressourcen erleichtern. Zugleich steht das Konzept exemplarisch für ein grundlegendes Spannungsfeld internationaler Migrationspolitik: Routenbasierte Ansätze können den Schutz entlang von Migrationskorridoren verbessern, aber auch die Auslagerung von Migrationskontrolle in Herkunfts- und Transitländer legitimieren. Ob sie einen Paradigmenwechsel markieren oder bekannte Steuerungslogiken lediglich neu rahmen, entscheidet sich an ihrer praktischen Ausgestaltung.
Migrationspolitische Schutz- und Steuerungsbedarfe sind oft grenzüberschreitender Natur, während Zuständigkeiten, Finanzierungsmechanismen und Unterstützungsangebote meist national organisiert bleiben. Routenbasierte Ansätze setzen an dieser Diskrepanz an, indem sie Migrationskorridore als zusammenhängenden politischen und humanitären Handlungsraum begreifen. In den vergangenen Jahren haben sie sich zu einem wichtigen Bezugspunkt der internationalen Flucht- und Migrationspolitik entwickelt – im UN-Kontext ebenso wie auf europäischer Ebene, wo die EU seit 2022/23 unter dem Schlagwort »Whole-of-Route Approach« Migrationsrouten stärker zum Ausgangspunkt ihrer externen Migrationspolitik macht.
Die zunehmende Popularität routenbasierter Ansätze beruht auf mehreren Faktoren. Zunächst trägt eine Perspektive, die Wanderungsrouten in ihrer Gesamtheit in den Blick nimmt, der Komplexität realer Mobilitätsmuster Rechnung. Dies gilt vor allem für gemischte Wanderungen, bei denen Schutzsuchende und Migrant:innen dieselben Routen nutzen und ähnlichen Risiken ausgesetzt sind, obwohl sich ihr rechtlicher Status grundlegend unterscheiden kann. Eine routenbasierte Perspektive kann helfen, solche Dynamiken besser zu erfassen, Schutzlücken sichtbarer zu machen und Unterstützungsangebote kohärenter zu organisieren. Hinzu kommen die stark eingeschränkten finanziellen Spielräume in der humanitären Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit (EZ). Insbesondere UN-Organisationen stehen unter wachsendem Druck, Synergien zu schaffen, Maßnahmen besser zu koordinieren und klare Prioritäten zu setzen. Routenbasierte Ansätze versprechen Effizienzgewinne, indem sie sektorale und geografische Fragmentierung überwinden und Interventionen entlang von Migrationsrouten bündeln. Zugleich erklärt sich ihre Attraktivität nicht allein aus analytischen oder operativen Erwägungen. Gerade im europäischen Kontext ist der Fokus auf Routen auch Ausdruck eines breiteren migrationspolitischen Paradigmenwechsels, der auf eine vertiefte Kooperation mit Herkunfts- und Transitstaaten und auf die Externalisierung von Migrationsmanagement setzt.
Genese und praktische Ausgestaltung routenbasierter Ansätze
Eine holistische, die gesamte Wanderungsroute in den Blick nehmende Perspektive ist keineswegs neu, sondern entspricht einer grundlegenden Einsicht der Migrationsforschung: Migration ist kein punktuelles Ereignis, sondern ein dynamischer Prozess. Die betroffenen Menschen treffen Mobilitätsentscheidungen nicht einmalig vor der Abreise, sondern fortlaufend entlang der Route – unter anderem in Reaktion auf sich verändernde Sicherheitslagen und Arbeitsmöglichkeiten, den Zugang zu Schutz oder die Angebote von Schleusernetzwerken.
Praktische Anwendung fand diese Perspektive zunächst im humanitären Bereich. Insbesondere die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (IFRC) gilt als zentrale Wegbereiterin des sogenannten »Route-Based Approach« (RBA). In der Folge wurde der Ansatz sowohl im UN-Kontext als auch auf EU-Ebene und von einzelnen europäischen Staaten aufgegriffen und entsprechend der jeweiligen institutionellen Mandate und politischen Prioritäten interpretiert und operationalisiert. Daraus sind unterschiedliche, teils konkurrierende Verständnisse eines routenbasierten Ansatzes hervorgegangen, die sich in ihren Grundannahmen, Zielsetzungen und Instrumenten unterscheiden.
Schutzorientierung im multilateralen Kontext
Neben dem IFRC haben mit dem UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) auch die beiden wichtigsten UN-Akteure im Bereich Flucht und Migration den RBA aufgegriffen. Unter diesem Schlagwort verfolgen alle drei Organisationen einen bedarfsorientierten Zugang, der den Besonderheiten gemischter Wanderungsbewegungen Rechnung trägt: Im Vordergrund steht weniger der rechtliche Status einer Person als die Frage, welchen Risiken und Vulnerabilitäten sie entlang der Route ausgesetzt ist, welche Schutzbedarfe bestehen und wie Zugänge zu Unterstützung, Information und Rechten verbessert werden können.
Gleichwohl setzen IFRC, UNHCR und IOM entsprechend ihrer Mandate unterschiedliche Prioritäten bei der Umsetzung des routenbasierten Ansatzes. So verfolgt das IFRC im Rahmen seines »Global Route-Based Migration Programme« einen strikt humanitären Ansatz: Im Mittelpunkt steht die unmittelbare, niedrigschwellige Versorgung grundlegender Bedürfnisse im Kontext gemischter Wanderungen, unabhängig vom rechtlichen Status der jeweils Betroffenen.
UNHCR vertritt ein Verständnis des RBA, das darauf abzielt, fragmentierte Schutzsysteme in eine integrierte Gesamtarchitektur zu überführen. Dies soll ermöglichen, Schutzinterventionen frühzeitig miteinander zu verbinden und reguläre Zugangswege auszubauen. Die Förderung dauerhafter Lösungen soll Aufnahmeländer entlang wichtiger Fluchtrouten entlasten, internationale Verantwortungsteilung stärken und Alternativen zu gefährlichen Reisen schaffen. Zugleich betont UNHCR die Unterscheidung zwischen Flüchtlingen und Migrant:innen: Auch im Kontext gemischter Wanderungsbewegungen müssen Personen mit internationalem Schutzbedarf Zugang zu Asylverfahren erhalten und zu den weiteren Rechten, die sich aus der Genfer Flüchtlingskonvention ergeben.
Die IOM nutzt den routenbasierten Ansatz vor allem als programmatischen Rahmen, um bestehende Maßnahmen entlang zentraler Migrationsrouten zu bündeln. Ziel der IOM ist es, eine Governance-Struktur zu etablieren, in der Schutz, Datensammlung, Kapazitätsaufbau, reguläre Mobilität sowie Rückkehr und Reintegration miteinander verbunden sind. Daneben setzt die IOM spezielle routenbasierte Programme um, etwa in Kooperation mit dem UN-Kinderhilfswerk (UNICEF) und Save the Children.
Auffällig ist, dass der RBA für die UN-Organisationen nicht nur eine analytische und programmatische Funktion erfüllt, sondern zunehmend auch eine institutionelle und kommunikative. Insbesondere die UNHCR-Leitungsebene hat sich in den vergangenen Jahren darum bemüht, den Ansatz als strukturierendes Leitbild in internen Prozessen zu verankern. Vor dem Hintergrund des UN80-Reformprozesses zur effizienteren und kohärenteren Ausrichtung des UN-Systems ist der RBA für den UNHCR und die IOM zudem ein wichtiges Koordinierungsinstrument, um die Aktivitäten beider Organisationen stärker aufeinander abzustimmen. So haben sich die Organisationen unter anderem auf sechs gemeinsame programmatische Säulen des RBA verständigt und erstellen gemeinsame Mappings, mit denen bestehende Schutz- und Unterstützungsangebote entlang einzelner Routen erfasst werden. Durch gemeinsame Briefings für die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten nutzen sie den RBA außerdem dazu, Gebern zu signalisieren, wie eng und produktiv sie zusammenarbeiten. Damit dient der RBA zunehmend auch der Außendarstellung und der strategischen Ressourcenmobilisierung.
Steuerungslogik auf EU-Ebene
Auch die externe Dimension der EU-Migrationspolitik orientiert sich zunehmend an Wanderungsrouten. So folgen die in den Jahren 2022 und 2023 entwickelten Aktionspläne der Europäischen Kommission für den Westbalkan, das Zentrale Mittelmeer, das Westliche Mittelmeer und den Atlantik sowie das Östliche Mittelmeer einer übereinstimmenden Logik: entlang der Hauptmigrationsrouten in Richtung EU sollen Maßnahmen in den Bereichen Grenzmanagement, Rückkehrkooperation, Bekämpfung von Schleuserkriminalität und Menschenhandel sowie – in begrenztem Umfang – reguläre Migration vorangetrieben werden. Seither wurde der »Whole-of-Route Approach« in weiteren Strategiedokumenten der EU fortgeschrieben, darunter im »EU Pakt für den Mittelmeerraum« (2025) und in der Anfang 2026 veröffentlichten »Europäischen Strategie für Asyl- und Migrationsmanagement«.
Für die Kommission liegt der Mehrwert dieses Ansatzes vor allem darin, die migrationspolitische Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitstaaten zu strukturieren und Ressourcen entlang strategisch relevanter Routen zuzuweisen. Sie betrachtet Migrationsrouten überwiegend als analytische und operative Bezugseinheiten, um Maßnahmen zur Eindämmung ungeregelter Wanderungsbewegungen in Richtung EU umzusetzen. Praktisch sichtbar wird diese Logik in den Team-Europe-Initiativen (TEIs) zur zentralen Mittelmeerroute und zur Atlantik- und westlichen Mittelmeerroute. Die TEIs sollen die EU-Instrumente, die Beiträge von Mitgliedstaaten und die entwicklungsbezogenen Programme entlang ausgewählter Migrationskorridore bündeln. Auch die jüngeren EU-Migrationsdeals mit Tunesien (2023) und Mauretanien (2024) entstanden vor dem Hintergrund gestiegener Migrationsbewegungen entlang der Hauptrouten nach Europa. Besonders das mauretanische Beispiel zeigt, wie der Fokus auf eine bestimmte Route – hier die westafrikanische Route zu den Kanarischen Inseln – Partnerauswahl und Finanzierungsentscheidungen prägt.
Nationale Ausprägungen zwischen Kontrolle und Schutz
Auch auf der Ebene einzelner Staaten wird deutlich, dass routenbasierte Ansätze in den Dienst unterschiedlicher politischer Zielsetzungen gestellt werden. Während die Bundesregierung bislang nicht auf das Konzept zurückgreift, reicht die nationale Ausgestaltung anderer europäischer Länder von einer überwiegend kontrollorientierten bis hin zu einer stärker schutzorientierten Interpretation.
An einem Ende des Spektrums steht Großbritannien: Die Regierung unterstützt den »Whole-of-Route Approach« der EU und setzt auf »upstream cooperation« mit Ländern entlang relevanter Migrationsrouten mit dem vorrangigen Ziel, Schleusernetzwerke frühzeitig zu bekämpfen, irreguläre Weiterwanderung zu verhindern und Rückführungen zu erleichtern.
Auch Schweden nutzt routenbezogene Ansätze zur migrationspolitischen Steuerung, greift dabei aber stärker auf Instrumente der EZ zurück. Exemplarisch hierfür ist die schwedische EZ-Strategie für Migration, Rückkehr und freiwillige Rückkehr 2024–2028, für deren Umsetzung circa 275 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
Die Schweizer Regierung dagegen verfolgt eine stärker schutzorientierte Auslegung. So förderte sie die erste Phase des von Save the Children umgesetzten »East African Migration Routes Project«, das sich darauf konzentriert, minderjährige Migrant:innen entlang der wichtigsten Mobilitätskorridore Ostafrikas zu schützen. Seit 2021 unterstützt die Schweiz zudem die routenbasierten Aktivitäten des IFRC.
Dänemark nimmt eine Zwischenposition ein. Das von der Regierung über fünf Jahre mit rund 53 Millionen Euro finanzierte Programm »Pathways to Protection (P2P)« zielt darauf ab, Unterstützungsangebote und Schutzsysteme entlang wichtiger Migrationsrouten in Richtung Europa zu stärken. Zugleich ist es in einen politischen Kontext eingebettet, in dem Schutz entlang der Route auch zur Verringerung irregulärer Weiterwanderung beitragen soll.
Ein Ansatz, zwei Logiken
Die unterschiedlichen Ausprägungen routenbasierter Ansätze sind Ausdruck einer inhärenten konzeptionellen Unschärfe: Bislang existiert weder eine allgemein anerkannte Definition noch ein gemeinsames Verständnis, welche Ziele, Instrumente und Verantwortlichkeiten mit diesem Perspektivwechsel verbunden sind. Gerade diese Offenheit erklärt jedoch einen wesentlichen Teil der politischen Attraktivität. Sie erlaubt es Regierungen und internationalen Organisationen, das Konzept flexibel in sehr unterschiedliche institutionelle und politische Kontexte einzubetten.
Routenbasierte Ansätze sind damit weder per se schutz- noch kontrollorientiert. Entscheidend ist vielmehr, mit welchen Zielen sie konkret verknüpft werden, welche Akteure Prioritäten setzen und wie verbindlich Schutzstandards, Rechte und Verantwortlichkeiten abgesichert werden. Während humanitäre Organisationen darauf hinarbeiten, den Schutz und die Unterstützung von Migrant:innen entlang von Wanderungsrouten zu verbessern, stehen in der praktischen Umsetzung des routenbasierten Ansatzes häufig europäische Kontrollinteressen im Vordergrund. Viele Programme konzentrieren sich daher auf politisch relevante Transitländer und entsprechende Teilabschnitte von Routen nach Europa, während Herkunftsländer und regionale Mobilitätsräume weniger Aufmerksamkeit erhalten.
Damit stehen routenbasierte Ansätze exemplarisch für die aktuelle Entwicklung der internationalen Migrationspolitik: Schutz und Steuerung werden nicht mehr getrennt voneinander verhandelt, sondern in einem gemeinsamen programmatischen Rahmen zusammengeführt. Dies geht mit der Gefahr einher, dass grundlegende Zielkonflikte zwischen Schutz und Migrationskontrolle verdeckt werden – insbesondere dann, wenn Regierungen schutzorientierte Narrative strategisch nutzen, um Maßnahmen der vorgelagerten Grenz- und Migrationskontrolle politisch anschlussfähiger zu machen.
Potentiale einer routenbasierten Perspektive
Ungeachtet dieser Ambivalenz bergen routenbasierte Ansätze politische und operative Potentiale. Wenn die Route die zentrale Analyseeinheit darstellt, wird die Dichotomie zwischen Flucht- und Migrationspolitik aufgebrochen und die Bedarfe der betroffenen Personen rücken stärker in den Blick. Unter anderem kann der RBA als verbindendes Element zwischen dem Globalen Flüchtlingspakt und dem Globalen Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration genutzt werden und Themen in den Fokus rücken, die in keinem der beiden Pakte klar verortet sind – etwa klimawandelbedingte Mobilität, Binnenvertreibung oder Sekundärwanderungen von Geflüchteten.
Zweitens verändert der Ansatz die Art und Weise, wie Daten zu Flucht und Migration erhoben und ausgewertet werden. Während der Fokus bislang auf punktueller Datenerhebung an Grenzübergängen oder in Flüchtlingscamps lag, verlagert eine routenbasierte Perspektive den Fokus auf dynamische Bewegungsverläufe und ihre Veränderungen über Zeit. Das Mixed Migration Centre erhebt schon seit 2014 entsprechende Daten. Inzwischen bauen auch IOM und UNHCR eigene Instrumente aus, etwa im Rahmen der »Displacement Tracking Matrix« von IOM oder in Form neuer interaktiver Plattformen wie dem »Routes Monitor« von UNHCR. Damit entstehen neue Möglichkeiten, Schutzrisiken, Versorgungslücken, Mobilitätsentscheidungen und die Auswirkungen politischer Interventionen entlang ganzer Routen zu analysieren. Solche Daten könnten helfen, Programme gezielter zu planen, Ressourcen besser einzusetzen und frühzeitig auf veränderte Bewegungsmuster zu reagieren.
Drittens kann ein routenbasierter Ansatz dazu beitragen, Schutz- und Unterstützungsangebote entlang von Migrationsrouten verlässlicher zu organisieren. Menschen, die unterwegs Beratung, medizinische Versorgung oder psychosoziale Unterstützung erhalten, verlieren diese Zugänge oft, sobald sie in ein anderes Land weiterziehen oder Zuständigkeiten wechseln. Ein routenbasierter Ansatz kann diese Defizite adressieren, indem Angebote systematisch erfasst und Überschneidungen, Versorgungslücken und Synergiepotentiale identifiziert werden. Eine solche Herangehensweise kann die Koordinierung der Arbeit von UN-Agenturen, nationalen und kommunalen Behörden, internationalen Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und lokalen zivilgesellschaftlichen Organisationen verbessern und sicherstellen, dass deren Dienstleistungen sich ergänzen und nicht überschneiden. So bemühen sich IOM, UNHCR und IFRC etwa darum, die Unterstützungsangebote ihrer jeweiligen physischen Anlaufstellen stärker aufeinander abzustimmen. Der praktische Mehrwert des RBA liegt damit weniger in völlig neuen Instrumenten als in der kohärenteren Bereitstellung bestehender Angebote.
Viertens eröffnet ein routenbasierter Ansatz die Möglichkeit, humanitäre, entwicklungs- und migrationspolitische Maßnahmen gezielt miteinander zu verknüpfen und den Fokus auf dauerhafte Lösungen zu richten. Sicherheitsrisiken, mangelnde Versorgung, fehlende Rechte und das Ausbleiben tragfähiger Perspektiven in Herkunfts-, Transit- und Erstaufnahmekontexten können Weiterwanderung auf gefährlichen und irregulären Routen begünstigen. Ein routenbasierter Ansatz kann dazu beitragen, kurzfristige Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen mit längerfristigen Maßnahmen der EZ zu verbinden, und so Bleibeperspektiven stärken. Zugleich kann er Impulse setzen, regionale Freizügigkeit, Arbeitsmobilität und komplementäre Zugangswege in Schutz- und Lösungsstrategien einzubeziehen.
Grenzen und Risiken
In der praktischen Umsetzung zeigt sich jedoch, dass routenbasierte Ansätze vorhandene Probleme nicht automatisch überwinden. Vielmehr besteht die Gefahr, dass reale Mobilitätsmuster verfehlt, neue Koordinierungslasten erzeugt, politische Zielkonflikte überdeckt oder Schutzansprüche relativiert werden.
Routenbasierte Ansätze werden ihrem Potential nicht gerecht, wenn sie nur auf Routen nach Europa angewandt werden oder wenn »Routen« als stabile oder eindeutig abgrenzbare Korridore verstanden werden. In der Praxis sind viele Mobilitätsmuster stärker regional geprägt, zirkulär, mehrstufig oder kurzfristigen Veränderungen unterworfen. Sie verändern sich in Reaktion auf Grenzkontrollen, gewandelte Sicherheitslagen und wirtschaftliche Möglichkeiten, das Handeln von Schleusernetzwerken sowie das Angebot von Schutz oder Unterstützung. Entscheidend ist daher, dass Programme flexibel genug bleiben, um tatsächliche Mobilitätsdynamiken sowohl innerhalb von als auch zwischen Regionen abzubilden.
Zudem beginnt tatsächliche routenbasierte Arbeit erst dann, wenn der damit einhergehende Perspektivwechsel in eine neue Arbeitsweise übersetzt wird. Davon sind die UN-Organisationen und ihre Partner in der Praxis allerdings noch weit entfernt. Sie sind weiterhin vor allem national organisiert: über Länderbüros, länderspezifische Mandate und bilaterale Abstimmungen mit Regierungen. Auch die mit dem RBA verknüpfte Erwartung einer besseren Koordination ist nicht leicht zu erfüllen. Mappings bestehender Schutz- und Unterstützungsangebote können zwar helfen, Lücken zu identifizieren, Verweisstrukturen zu verbessern und Überschneidungen zu reduzieren. Neue routenbezogene Formate lösen Mandatskonflikte, unterschiedliche Finanzierungslogiken und divergierende politische Prioritäten jedoch nicht automatisch auf. Wo bereits zahlreiche nationale, regionale und sektorale Abstimmungsstrukturen bestehen, können sie den Koordinierungsaufwand sogar erhöhen. Dies gilt insbesondere für lokale NGOs, migrantische Selbstorganisationen und kommunale Akteure, die nur begrenzte Ressourcen für zusätzliche Abstimmungsprozesse haben.
Ein weiteres Risiko besteht darin, dass routenbasierte Ansätze politische und normative Zielkonflikte verschleiern können. Der Fokus auf Dienstleistungen, Datenerhebung, Mappings und Koordination wirkt pragmatisch und lösungsorientiert. Gerade dadurch kann jedoch aus dem Blick geraten, dass viele Schutzlücken entlang von Routen nicht primär auf mangelnde Abstimmung zurückzuführen sind, sondern auf politische Rahmenbedingungen wie restriktive Visaregime, fehlende reguläre Zugangswege, die Kriminalisierung von Mobilität oder fragile Staatlichkeit. Der Routenansatz kann daher als technokratische oder kommunikative Rahmung genutzt werden, um normative Konflikte unter dem Begriff »Bessere Koordination« zu entpolitisieren. Besonders problematisch ist dies dort, wo Kooperation entlang der Route auch die Zusammenarbeit mit Regierungen oder Sicherheitsakteuren einschließt, die selbst zu Schutzrisiken beitragen.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen in diesem Kontext mögliche Auswirkungen auf den Flüchtlingsschutz. Routenbasierte Programme setzen häufig in Kontexten an, in denen Flüchtlinge, Asylsuchende, Migrant:innen, Betroffene von Menschenhandel, Staatenlose und andere schutzbedürftige Gruppen gleichzeitig anzutreffen sind. Integrierte Unterstützungsangebote können in solchen Situationen sinnvoll sein, weil viele Menschen unabhängig von ihrem rechtlichen Status ähnlichen Risiken ausgesetzt sind und beispielsweise Informationen oder medizinische Versorgung benötigen. Problematisch wird es jedoch, wenn Regierungen Unterstützungsstrukturen zweckentfremden, mit vorgelagerten Screening- oder Rückkehrverfahren verknüpfen und dabei rechtlich relevante Unterschiede zwischen Flüchtlingen und Migrant:innen außer Acht lassen. Für das Fortbestehen des internationalen Flüchtlingsregimes ist es essentiell, dass der Zugang zu Asylverfahren, das Non-Refoulement-Prinzip, wirksame Rechtsberatung und die unabhängige Kontrolle dieser Prinzipien erhalten bleiben. Routenbasierte Unterstützungsangebote dürfen daher nicht als Ersatz für die individuelle Prüfung von Schutzansprüchen dargestellt oder genutzt werden.
Schlussfolgerung und Empfehlungen
Routenbasierte Ansätze werden die internationale Flucht- und Migrationspolitik auf absehbare Zeit prägen. Ob sie tatsächlich zu neuen Handlungslogiken führen, hängt davon ab, wie sie politisch und operativ ausgestaltet werden. Ihre politische Attraktivität erwächst daraus, dass sie unterschiedliche Erwartungen bedienen: Sie versprechen verbesserte Koordination, Effizienzgewinne und passgenaue Unterstützung, die sich an den Realitäten entlang von Wanderungsrouten orientiert. Zugleich sind sie anschlussfähig an Bemühungen, Migrationskontrolle in außereuropäische Länder vorzuverlagern. In der praktischen Umsetzung droht Letzteres zu dominieren. Werden routenbasierte Ansätze jedoch auf kontrollorientierte Abkommen mit Ländern entlang der wichtigsten Migrationsrouten in Richtung EU verengt, bleiben ihre eigentlichen Potentiale ungenutzt. Mit einer solchen Politik kann zwar kurzfristig Handlungsfähigkeit signalisiert werden, aber ungeregelte Wanderungsbewegungen lassen sich damit nicht nachhaltig reduzieren. Vielmehr besteht das Risiko, dass damit Bewegungen auf riskantere Routen verlagert und Kooperationen mit Herkunfts-, Transit- und Aufnahmestaaten belastet werden, die ihrerseits auf Ausgleich, Entwicklung und faire Lastenverteilung drängen. Schutzorientierung ist daher nicht der Gegenpol zu wirksamer Migrationspolitik, sondern eine ihrer Voraussetzungen.
Deutsche Flucht- und Migrationspolitik kohärenter gestalten
Die laufende Neuausrichtung der deutschen humanitären Hilfe und EZ bietet die Chance, ein strukturelles Problem deutscher Flucht- und Migrationspolitik gezielter anzugehen: Deutschland ist entlang zentraler Migrationsrouten mit einem breiten Repertoire an Instrumenten aus den Bereichen humanitäre Hilfe, Katastrophenschutz, Klimaanpassung, EZ, Migrationsdiplomatie, Grenzmanagement und Fachkräftemigration präsent. Diese Instrumente dienen unterschiedlichen und teils widerstreitenden Interessen und werden häufig nicht systematisch zusammengedacht. Dies führt unweigerlich zu Zielkonflikten.
Die Anwendung einer routenbasierten Logik bedeutet nicht, dass länderbezogene oder sektorale Programme künftig durch eine Priorisierung von Maßnahmen entlang von Wanderungsrouten ersetzt werden sollten. Stattdessen können entsprechende Ansätze sichtbar machen, wo Schutzrisiken und Mobilitätsdynamiken über einzelne Länderkontexte hinausreichen. Ein systematisches Mapping des deutschen Engagements entlang ausgewählter Migrationskorridore könnte eine Grundlage dafür bieten, Lücken, Überschneidungen und Widersprüche gezielt und ressortkohärent zu bearbeiten.
Dabei ist eine routenbasierte Perspektive nicht nur für den Umgang mit Bewegungen in Richtung EU relevant. Ein Großteil der weltweiten Flucht- und Migrationsbewegungen findet in Süd-Süd-Kontexten statt – etwa am Horn von Afrika oder im Sahel. Gerade dort, wo sich konfliktinduzierte Flucht mit klimawandelbedingter Mobilität und Arbeitsmigration überschneidet, können routenbasierte Ansätze helfen, Verschiebungen in Mobilitätsmustern zu identifizieren, lokale Aufnahmekapazitäten zu stärken und regionale Lösungen zu fördern, statt irreguläre Migration primär als europäisches Steuerungsproblem zu behandeln.
EU-Migrationskooperation partnerschaftlicher ausrichten
Bei der Ausgestaltung des europäischen »Whole-of-Route Approach« sollte die Bundesregierung darauf hinwirken, dass Interessen und Belastungen der jeweiligen Partnerländer adäquat berücksichtigt werden – insbesondere jener Staaten, die selbst große Zahlen an Flüchtlingen, Migrant:innen und Binnenvertriebenen beherbergen und zugleich stark vom Klimawandel betroffen sind. Deren meist begrenzte Kapazitäten werden durch Kooperationen, die einseitig auf Rückkehr und Grenzmanagement ausgerichtet sind, zusätzlich unter Druck gesetzt. Die EZ kann hier einen wichtigen Beitrag leisten, indem sie aufnehmende Gemeinden unterstützt und dauerhafte Lösungen fördert – etwa durch Investitionen in öffentliche Dienstleistungen und Erwerbsmöglichkeiten und durch die Förderung sicherer und regulärer Bildungs- und Arbeitsmobilität.
Gleichzeitig darf das mit routenbezogener Kooperation verbundene Potential, Migration besser zu steuern, nicht den Blick dafür verstellen, dass Migrationsdiplomatie klare Grenzen braucht. Nicht jede Partnerschaft ist sinnvoll, nur weil ein Staat an einer wichtigen Route liegt. Wo Kooperation mit repressiven oder autokratischen Staaten menschenrechtlich nicht vertretbar ist, darf sie nicht mit Migrationssteuerung legitimiert werden.
UN-Organisationen in die Pflicht nehmen
Im UN-Kontext sollte Deutschland seine politischen und finanziellen Hebel gegenüber der IOM und dem UNHCR – bilateral wie auf EU-Ebene – nutzen, damit der RBA nicht primär der Ressourcenmobilisierung dient, sondern dazu, Schutz- und Unterstützungsangebote tatsächlich an wechselnden Bedarfen entlang individueller Mobilitätsverläufe auszurichten. Dies erfordert einen grundlegenden Wandel etablierter Arbeitsweisen internationaler Organisationen. In diesem Sinne sollte die Bundesregierung im Rahmen des UN80-Prozesses die Vereinbarung verbindlicherer Standards für routenbezogene Programme fordern, und zwar konkret: gemeinsame Datenerhebung und -analyse, transparente und abgestimmte Arbeitsteilung sowie überprüfbare Schutzindikatoren. Flankiert werden sollte dies mit systematischen Monitoring- und Evaluierungskomponenten, um den tatsächlichen Mehrwert des RBA in der Praxis zu prüfen.
Binnenvertreibung konsequent berücksichtigen
Um dem Anspruch des RBA gerecht zu werden, Synergien zwischen Flucht- und Migrationspolitik zu schaffen, müssen auch Themen eingeschlossen werden, die auf UN‑Ebene bislang nicht klar institutionell verortet sind, vor allem klimawandelbedingte Mobilität und Binnenvertreibung. So sind interne und grenzüberschreitende Vertreibung empirisch eng miteinander verknüpft – Länder mit hohen Zahlen an Binnenvertriebenen zählen regelmäßig auch zu den wichtigsten Herkunftsländern von Asylsuchenden in Deutschland. Zugleich verlaufen viele zentrale Migrationsrouten durch Länder, die selbst massiv von Binnenvertreibung betroffen sind und gleichzeitig große Zahlen an Flüchtlingen aufnehmen – wie Sudan oder Äthiopien. Die Bundesregierung sollte die Debatten über routenbasierte Ansätze dafür nutzen, auch das chronisch vernachlässigte Thema Binnenvertreibung auf der politischen Agenda zu halten.
Lokale Akteure substantiell beteiligen
Schließlich sollte Deutschland bei der Förderung entsprechender Programme sicherstellen, dass lokale NGOs, Kommunen, migrantische Selbstorganisationen und betroffene Menschen nicht nur konsultiert, sondern an Planung, Umsetzung, Monitoring und Evaluierung beteiligt werden. Das ist nicht nur eine Frage von Teilhabe, sondern auch von Wirksamkeit: Lokale Akteure verfügen häufig über mehr Wissen zu Mobilitätsmustern, Risiken, informellen Unterstützungsstrukturen und tatsächlichen Bedarfen vor Ort. Ohne ihre Einbindung drohen Programme an lokalen Realitäten vorbeizuplanen und zusätzliche Koordinierungslasten zu schaffen.
Nadine Knapp und Anne Koch sind Wissenschaftlerinnen in der Forschungsgruppe Globale Fragen. Das Aktuell wurde verfasst im Rahmen des vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung geförderten Projekts »Flucht und Migration im Kontext globaler Umbrüche«.
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ISSN (Print) 1611-6364
ISSN (Online) 2747-5018
DOI: 10.18449/2026A37