Direkt zum Seiteninhalt springen

Migrationsrouten im Fokus

Routenbasierte Ansätze zwischen Schutzversprechen und Migrationskontrolle

SWP-Aktuell 2026/A 37, 17.07.2026, 8 Seiten

doi:10.18449/2026A37

Forschungsgebiete

Routenbasierte Ansätze versprechen eine Neuausrichtung internationaler Flucht- und Migrationspolitik: Statt einzelne Länderkontexte isoliert zu betrachten, lenken sie den Blick auf das Gesamtgeschehen entlang zentraler Migrationskorridore. Der analytische Mehrwert dieses Perspektivwechsels liegt angesichts der komplexen und transnationalen Natur von Mobilitätsdynamiken auf der Hand. Die wachsende Popu­larität routenbasierter Ansätze ist jedoch auch politisch begründet: Sie sind für Akteure unterschiedlicher politischer Lager diskursiv anschlussfähig, können Syn­ergieeffekte in der operativen Arbeit ermöglichen und die Allokation knapper Res­sourcen erleichtern. Zugleich steht das Konzept exemplarisch für ein grundlegendes Spannungsfeld internationaler Migrationspolitik: Routenbasierte Ansätze können den Schutz entlang von Migrationskorridoren verbessern, aber auch die Auslagerung von Migrationskontrolle in Herkunfts- und Transitländer legitimieren. Ob sie einen Paradigmenwechsel markieren oder bekannte Steuerungslogiken lediglich neu rahmen, entscheidet sich an ihrer praktischen Ausgestaltung.

Migrationspolitische Schutz- und Steuerungsbedarfe sind oft grenzüberschreitender Natur, während Zuständigkeiten, Finan­zierungsmechanismen und Unterstützungs­angebote meist national organisiert bleiben. Routenbasierte Ansätze setzen an dieser Diskrepanz an, indem sie Migrations­korridore als zusammenhängenden poli­tischen und humanitären Handlungsraum begreifen. In den vergangenen Jahren haben sie sich zu einem wichtigen Bezugspunkt der internationalen Flucht- und Migrations­politik entwickelt – im UN-Kontext ebenso wie auf europäischer Ebene, wo die EU seit 2022/23 unter dem Schlagwort »Whole-of-Route Approach« Migrationsrouten stärker zum Ausgangspunkt ihrer externen Migra­tionspolitik macht.

Die zunehmende Popularität routen­basierter Ansätze beruht auf mehreren Faktoren. Zunächst trägt eine Perspektive, die Wanderungsrouten in ihrer Gesamtheit in den Blick nimmt, der Komplexität realer Mobilitätsmuster Rechnung. Dies gilt vor allem für gemischte Wanderungen, bei denen Schutzsuchende und Migrant:innen dieselben Routen nutzen und ähnlichen Risiken ausgesetzt sind, obwohl sich ihr rechtlicher Status grundlegend unterscheiden kann. Eine routenbasierte Perspektive kann helfen, solche Dynamiken besser zu erfassen, Schutzlücken sichtbarer zu machen und Unterstützungsangebote ko­härenter zu organisieren. Hinzu kommen die stark eingeschränkten finanziellen Spiel­räume in der humanitären Hilfe und Ent­wicklungszusammenarbeit (EZ). Insbesondere UN-Organisationen stehen unter wachsendem Druck, Synergien zu schaffen, Maßnahmen besser zu koordinieren und klare Prioritäten zu setzen. Routenbasierte Ansätze versprechen Effizienzgewinne, in­dem sie sektorale und geografische Frag­mentierung überwinden und Interventionen entlang von Migrations­routen bündeln. Zugleich erklärt sich ihre Attraktivität nicht allein aus analytischen oder operativen Erwägungen. Gerade im europäischen Kon­text ist der Fokus auf Routen auch Aus­druck eines breiteren migrationspolitischen Paradigmenwechsels, der auf eine vertiefte Kooperation mit Herkunfts- und Transitstaaten und auf die Externalisierung von Migrationsmanagement setzt.

Genese und praktische Ausgestaltung routenbasierter Ansätze

Eine holistische, die gesamte Wanderungsroute in den Blick nehmende Perspektive ist keineswegs neu, sondern entspricht einer grundlegenden Einsicht der Migrations­forschung: Migration ist kein punktuelles Ereignis, sondern ein dynamischer Prozess. Die betroffenen Menschen treffen Mobilitätsentscheidungen nicht einmalig vor der Abreise, sondern fortlaufend entlang der Route – unter anderem in Reaktion auf sich verändernde Sicherheitslagen und Arbeitsmöglichkeiten, den Zugang zu Schutz oder die Angebote von Schleusernetzwerken.

Praktische Anwendung fand diese Perspektive zunächst im humanitären Bereich. Insbesondere die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (IFRC) gilt als zentrale Wegbereiterin des sogenannten »Route-Based Approach« (RBA). In der Folge wurde der Ansatz sowohl im UN-Kontext als auch auf EU-Ebene und von einzelnen europäischen Staaten auf­gegriffen und entsprechend der jewei­ligen institutionellen Mandate und politischen Prioritäten interpretiert und operationa­li­siert. Daraus sind unterschiedliche, teils konkurrierende Verständnisse eines routen­basierten Ansatzes hervorgegangen, die sich in ihren Grundannahmen, Zielsetzungen und Instrumenten unterscheiden.

Schutzorientierung im multilateralen Kontext

Neben dem IFRC haben mit dem UN-Flücht­lingskommissariat (UNHCR) und der Inter­nationalen Organisation für Migration (IOM) auch die beiden wichtigsten UN-Akteure im Bereich Flucht und Migration den RBA auf­gegriffen. Unter diesem Schlagwort ver­folgen alle drei Organisationen einen be­darfsorientierten Zugang, der den Besonder­heiten gemischter Wanderungs­bewegungen Rechnung trägt: Im Vordergrund steht weniger der rechtliche Status einer Person als die Frage, welchen Risiken und Vulnera­bilitäten sie entlang der Route ausgesetzt ist, welche Schutz­bedarfe bestehen und wie Zugänge zu Unterstützung, Information und Rechten verbessert werden können.

Gleichwohl setzen IFRC, UNHCR und IOM entsprechend ihrer Mandate unterschied­liche Prioritäten bei der Umsetzung des routenbasierten Ansatzes. So verfolgt das IFRC im Rahmen seines »Global Route-Based Migration Programme« einen strikt huma­ni­tären Ansatz: Im Mittelpunkt steht die unmittelbare, niedrigschwellige Versor­gung grundlegender Bedürfnisse im Kon­text gemischter Wanderungen, unabhängig vom rechtlichen Status der jeweils Betroffenen.

UNHCR vertritt ein Verständnis des RBA, das darauf abzielt, fragmentierte Schutz­systeme in eine integrierte Gesamtarchitektur zu überführen. Dies soll ermöglichen, Schutzinterventionen frühzeitig miteinander zu verbinden und reguläre Zugangs­wege aus­zubauen. Die Förderung dauer­hafter Lösungen soll Aufnahmeländer entlang wichtiger Fluchtrouten entlasten, internationale Verantwortungsteilung stärken und Alternativen zu gefährlichen Reisen schaffen. Zugleich betont UNHCR die Unterscheidung zwischen Flüchtlingen und Migrant:innen: Auch im Kontext ge­mischter Wanderungsbewegungen müssen Personen mit internationalem Schutzbedarf Zugang zu Asylverfahren erhalten und zu den weiteren Rechten, die sich aus der Genfer Flüchtlingskonvention ergeben.

Die IOM nutzt den routenbasierten An­satz vor allem als programmatischen Rah­men, um bestehende Maßnahmen entlang zentraler Migrationsrouten zu bündeln. Ziel der IOM ist es, eine Governance-Struktur zu etablieren, in der Schutz, Datensammlung, Kapazitätsaufbau, reguläre Mobilität sowie Rückkehr und Reintegration miteinander verbunden sind. Daneben setzt die IOM spezielle routenbasierte Programme um, etwa in Kooperation mit dem UN-Kinder­hilfswerk (UNICEF) und Save the Children.

Auffällig ist, dass der RBA für die UN-Organisationen nicht nur eine analytische und programmatische Funktion erfüllt, sondern zunehmend auch eine institutionelle und kommunikative. Insbesondere die UNHCR-Leitungsebene hat sich in den vergangenen Jahren darum bemüht, den Ansatz als strukturierendes Leitbild in internen Prozessen zu verankern. Vor dem Hintergrund des UN80-Reformprozesses zur effizienteren und kohärenteren Ausrichtung des UN-Systems ist der RBA für den UNHCR und die IOM zudem ein wichtiges Koordinierungsinstrument, um die Akti­vitäten beider Organisationen stärker auf­einander abzustimmen. So haben sich die Organisationen unter anderem auf sechs gemeinsame programmatische Säulen des RBA verständigt und erstellen gemeinsame Mappings, mit denen bestehende Schutz- und Unterstützungsangebote entlang ein­zelner Routen erfasst werden. Durch ge­meinsame Briefings für die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten nutzen sie den RBA außerdem dazu, Gebern zu signalisieren, wie eng und produktiv sie zusammenarbeiten. Damit dient der RBA zunehmend auch der Außen­darstellung und der strategischen Ressourcenmobilisierung.

Steuerungslogik auf EU-Ebene

Auch die externe Dimension der EU-Migra­tionspolitik orientiert sich zunehmend an Wanderungsrouten. So folgen die in den Jahren 2022 und 2023 entwickelten Aktions­pläne der Europäischen Kommission für den Westbalkan, das Zentrale Mittelmeer, das Westliche Mittelmeer und den Atlantik sowie das Östliche Mittelmeer einer über­einstimmenden Logik: entlang der Haupt­migrationsrouten in Richtung EU sollen Maßnahmen in den Bereichen Grenz­manage­ment, Rückkehrkooperation, Bekämpfung von Schleuserkriminalität und Menschenhandel sowie – in begrenztem Umfang – reguläre Migration vorangetrieben werden. Seither wurde der »Whole-of-Route Ap­proach« in weiteren Strategie­doku­menten der EU fortgeschrieben, darunter im »EU Pakt für den Mittelmeerraum« (2025) und in der Anfang 2026 veröffentlichten »Euro­päischen Strategie für Asyl- und Migra­tionsmanagement«.

Für die Kommission liegt der Mehrwert dieses Ansatzes vor allem darin, die migra­tionspolitische Zusammenarbeit mit Her­kunfts- und Transitstaaten zu strukturieren und Ressourcen entlang strategisch relevan­ter Routen zuzuweisen. Sie betrachtet Migra­tionsrouten überwiegend als analytische und operative Bezugseinheiten, um Maßnahmen zur Eindämmung ungeregelter Wanderungs­bewegungen in Richtung EU umzusetzen. Praktisch sichtbar wird diese Logik in den Team-Europe-Initiativen (TEIs) zur zentralen Mittelmeerroute und zur Atlantik- und west­lichen Mittelmeerroute. Die TEIs sollen die EU-Instrumente, die Beiträge von Mitglied­staaten und die entwicklungsbezogenen Pro­gramme entlang ausgewählter Migra­tions­korridore bündeln. Auch die jüngeren EU-Migrationsdeals mit Tunesien (2023) und Mauretanien (2024) entstanden vor dem Hintergrund gestiegener Migrationsbewegun­gen entlang der Hauptrouten nach Europa. Besonders das mauretanische Beispiel zeigt, wie der Fokus auf eine bestimmte Route – hier die westafrikanische Route zu den Kanarischen Inseln – Part­ner­auswahl und Finanzierungsentscheidungen prägt.

Nationale Ausprägungen zwischen Kontrolle und Schutz

Auch auf der Ebene einzelner Staaten wird deutlich, dass routenbasierte Ansätze in den Dienst unterschiedlicher politischer Zielsetzungen gestellt werden. Während die Bundesregierung bislang nicht auf das Kon­zept zurückgreift, reicht die nationale Aus­gestaltung anderer europäischer Länder von einer überwiegend kontrollorientierten bis hin zu einer stärker schutzorientierten Interpretation.

An einem Ende des Spektrums steht Großbritannien: Die Regierung unterstützt den »Whole-of-Route Approach« der EU und setzt auf »upstream cooperation« mit Län­dern entlang relevanter Migrationsrouten mit dem vorrangigen Ziel, Schleusernetzwerke frühzeitig zu bekämpfen, irreguläre Weiterwanderung zu verhindern und Rück­führungen zu erleichtern.

Auch Schweden nutzt routenbezogene Ansätze zur migrationspolitischen Steue­rung, greift dabei aber stärker auf Instrumente der EZ zurück. Exemplarisch hierfür ist die schwedische EZ-Strategie für Migra­tion, Rückkehr und freiwillige Rückkehr 2024–2028, für deren Umsetzung circa 275 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Die Schweizer Regierung dagegen verfolgt eine stärker schutzorientierte Aus­legung. So förderte sie die erste Phase des von Save the Children umgesetzten »East African Migration Routes Project«, das sich darauf konzentriert, minderjährige Migran­t:in­nen entlang der wichtigsten Mobilitäts­korridore Ostafrikas zu schützen. Seit 2021 unterstützt die Schweiz zudem die routen­basierten Aktivitäten des IFRC.

Dänemark nimmt eine Zwischenposition ein. Das von der Regierung über fünf Jahre mit rund 53 Millionen Euro finanzierte Pro­gramm »Pathways to Protection (P2P)« zielt darauf ab, Unterstützungsangebote und Schutzsysteme entlang wichtiger Migrations­routen in Richtung Europa zu stärken. Zu­gleich ist es in einen politischen Kontext eingebettet, in dem Schutz entlang der Route auch zur Verringerung irregulärer Weiterwanderung beitragen soll.

Ein Ansatz, zwei Logiken

Die unterschiedlichen Ausprägungen routen­basierter Ansätze sind Ausdruck einer in­härenten konzeptionellen Unschärfe: Bis­lang existiert weder eine allgemein an­erkannte Definition noch ein gemeinsames Verständnis, welche Ziele, Instrumente und Verantwortlichkeiten mit diesem Perspektiv­wechsel verbunden sind. Gerade diese Offenheit erklärt jedoch einen wesentlichen Teil der politischen Attraktivität. Sie erlaubt es Regierungen und internationalen Organi­sationen, das Konzept flexibel in sehr unter­schiedliche institutionelle und politische Kontexte einzubetten.

Routenbasierte Ansätze sind damit weder per se schutz- noch kontrollorientiert. Ent­scheidend ist vielmehr, mit welchen Zielen sie konkret verknüpft werden, welche Ak­teure Prioritäten setzen und wie verbindlich Schutzstandards, Rechte und Verantwortlichkeiten abgesichert werden. Wäh­rend humanitäre Organisationen darauf hin­arbeiten, den Schutz und die Unterstützung von Migrant:innen entlang von Wanderungs­routen zu verbessern, stehen in der praktischen Umsetzung des routenbasierten Ansatzes häufig europäische Kontrollinter­essen im Vorder­grund. Viele Programme konzentrieren sich daher auf politisch rele­vante Transit­länder und entsprechende Teil­abschnitte von Routen nach Europa, während Herkunftsländer und regionale Mobilitätsräume weniger Aufmerksamkeit erhalten.

Damit stehen routenbasierte Ansätze exemplarisch für die aktuelle Ent­wicklung der internationalen Migrationspolitik: Schutz und Steuerung werden nicht mehr getrennt voneinander verhandelt, sondern in einem gemeinsamen programmatischen Rahmen zusammengeführt. Dies geht mit der Gefahr einher, dass grundlegende Ziel­konflikte zwischen Schutz und Migrationskontrolle verdeckt werden – insbesondere dann, wenn Regierungen schutzorientierte Narrative strategisch nutzen, um Maßnahmen der vorgelagerten Grenz- und Migra­tionskontrolle politisch anschlussfähiger zu machen.

Potentiale einer routenbasierten Perspektive

Ungeachtet dieser Ambivalenz bergen routenbasierte Ansätze politische und operative Potentiale. Wenn die Route die zentrale Analyseeinheit darstellt, wird die Dichotomie zwischen Flucht- und Migra­tionspolitik aufgebrochen und die Bedarfe der betroffenen Personen rücken stärker in den Blick. Unter anderem kann der RBA als verbindendes Element zwischen dem Glo­balen Flüchtlingspakt und dem Globalen Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration genutzt werden und Themen in den Fokus rücken, die in keinem der beiden Pakte klar verortet sind – etwa klima­wandelbedingte Mobilität, Binnenvertreibung oder Sekundärwanderungen von Geflüchteten.

Zweitens verändert der Ansatz die Art und Weise, wie Daten zu Flucht und Migra­tion erhoben und ausgewertet werden. Während der Fokus bislang auf punktueller Datenerhebung an Grenzübergängen oder in Flüchtlingscamps lag, verlagert eine routenbasierte Perspektive den Fokus auf dynamische Bewegungsverläufe und ihre Veränderungen über Zeit. Das Mixed Migra­tion Centre erhebt schon seit 2014 ent­sprechende Daten. Inzwischen bauen auch IOM und UNHCR eigene Instrumente aus, etwa im Rahmen der »Displacement Track­ing Matrix« von IOM oder in Form neuer interaktiver Plattformen wie dem »Routes Monitor« von UNHCR. Damit entstehen neue Möglichkeiten, Schutzrisiken, Versor­gungslücken, Mobilitätsentscheidungen und die Auswirkungen politischer Inter­ventionen entlang ganzer Routen zu analy­sieren. Solche Daten könnten helfen, Pro­gramme gezielter zu planen, Ressourcen besser einzusetzen und frühzeitig auf ver­änderte Bewegungsmuster zu reagieren.

Drittens kann ein routenbasierter Ansatz dazu beitragen, Schutz- und Unterstützungs­angebote entlang von Migrationsrouten ver­lässlicher zu organisieren. Menschen, die unterwegs Beratung, medizinische Versor­gung oder psychosoziale Unterstützung er­halten, verlieren diese Zugänge oft, sobald sie in ein anderes Land weiterziehen oder Zuständigkeiten wechseln. Ein routen­basier­ter Ansatz kann diese Defizite adressieren, indem Angebote systematisch erfasst und Überschneidungen, Versorgungslücken und Synergiepotentiale identifiziert werden. Eine solche Herangehensweise kann die Ko­ordi­nierung der Arbeit von UN-Agenturen, natio­nalen und kommunalen Behörden, inter­nationalen Nichtregierungsorganisatio­nen (NGOs) und lokalen zivilgesellschaftlichen Organisationen verbessern und sicherstellen, dass deren Dienstleistungen sich ergänzen und nicht überschneiden. So bemühen sich IOM, UNHCR und IFRC etwa darum, die Unterstützungsangebote ihrer jeweiligen physischen Anlaufstellen stärker aufeinander abzustimmen. Der praktische Mehrwert des RBA liegt damit weniger in völlig neuen Instrumenten als in der kohärenteren Be­reitstellung bestehender Angebote.

Viertens eröffnet ein routenbasierter Ansatz die Möglichkeit, humanitäre, ent­wicklungs- und migrationspolitische Maß­nahmen gezielt miteinander zu verknüpfen und den Fokus auf dauerhafte Lösungen zu richten. Sicherheitsrisiken, mangelnde Ver­sorgung, fehlende Rechte und das Ausbleiben tragfähiger Perspek­tiven in Herkunfts-, Transit- und Erstaufnahmekontexten kön­nen Weiterwanderung auf gefährlichen und irregulären Routen begünstigen. Ein routenbasierter Ansatz kann dazu beitragen, kurzfristige Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen mit längerfristigen Maß­nahmen der EZ zu verbinden, und so Bleibeperspektiven stärken. Zugleich kann er Impulse setzen, regionale Freizügigkeit, Arbeits­mobilität und komplementäre Zugangswege in Schutz- und Lösungs­strategien einzubeziehen.

Grenzen und Risiken

In der praktischen Umsetzung zeigt sich jedoch, dass routenbasierte Ansätze vor­handene Probleme nicht automatisch überwinden. Vielmehr besteht die Gefahr, dass reale Mobilitätsmuster verfehlt, neue Koordinierungslasten erzeugt, politische Zielkonflikte überdeckt oder Schutz­ansprüche relativiert werden.

Routenbasierte Ansätze werden ihrem Potential nicht gerecht, wenn sie nur auf Routen nach Europa angewandt werden oder wenn »Routen« als stabile oder ein­deutig abgrenzbare Korridore verstanden werden. In der Praxis sind viele Mobilitätsmuster stärker regional geprägt, zirkulär, mehrstufig oder kurzfristigen Veränderungen unterworfen. Sie verändern sich in Reaktion auf Grenzkontrollen, gewandelte Sicherheitslagen und wirtschaftliche Mög­lichkeiten, das Handeln von Schleusernetzwerken sowie das Angebot von Schutz oder Unterstützung. Entscheidend ist daher, dass Programme flexibel genug bleiben, um tatsächliche Mobilitätsdynamiken sowohl innerhalb von als auch zwischen Regionen abzubilden.

Zudem beginnt tatsächliche routen­basierte Arbeit erst dann, wenn der damit einhergehende Perspektivwechsel in eine neue Arbeitsweise übersetzt wird. Davon sind die UN-Organisationen und ihre Part­ner in der Praxis allerdings noch weit ent­fernt. Sie sind weiterhin vor allem national organisiert: über Länderbüros, länderspezifische Mandate und bilaterale Abstimmungen mit Regierungen. Auch die mit dem RBA verknüpfte Erwartung einer besseren Koordination ist nicht leicht zu erfüllen. Mappings bestehender Schutz- und Unter­stützungsangebote können zwar helfen, Lücken zu identifizieren, Verweisstrukturen zu ver­bessern und Überschneidungen zu reduzie­ren. Neue routenbezogene Formate lösen Mandatskonflikte, unterschiedliche Finan­zierungslogiken und divergierende politische Prioritäten jedoch nicht auto­matisch auf. Wo bereits zahlreiche natio­nale, regionale und sektorale Abstimmungsstruk­turen bestehen, können sie den Ko­ordinie­rungsaufwand sogar erhöhen. Dies gilt ins­besondere für lokale NGOs, migrantische Selbstorganisationen und kommu­nale Akteure, die nur begrenzte Ressourcen für zusätzliche Abstimmungsprozesse haben.

Ein weiteres Risiko besteht darin, dass routenbasierte Ansätze politische und nor­mative Zielkonflikte verschleiern können. Der Fokus auf Dienstleistungen, Daten­erhebung, Mappings und Koordination wirkt pragmatisch und lösungsorientiert. Gerade dadurch kann jedoch aus dem Blick geraten, dass viele Schutzlücken entlang von Routen nicht primär auf mangelnde Abstimmung zurückzuführen sind, sondern auf politische Rahmenbedingungen wie restriktive Visaregime, fehlende reguläre Zugangswege, die Kriminalisierung von Mobilität oder fragile Staatlichkeit. Der Routenansatz kann daher als technokratische oder kommunikative Rahmung ge­nutzt werden, um normative Konflikte unter dem Begriff »Bessere Koordination« zu entpolitisieren. Besonders problematisch ist dies dort, wo Kooperation entlang der Route auch die Zusammenarbeit mit Regierungen oder Sicherheitsakteuren einschließt, die selbst zu Schutzrisiken beitragen.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen in diesem Kontext mögliche Auswirkungen auf den Flüchtlingsschutz. Routenbasierte Programme setzen häufig in Kontexten an, in denen Flüchtlinge, Asylsuchende, Migran­t:innen, Betroffene von Menschenhandel, Staatenlose und andere schutz­bedürftige Gruppen gleichzeitig anzutreffen sind. Integrierte Unterstützungsangebote können in solchen Situationen sinnvoll sein, weil viele Menschen unabhängig von ihrem rechtlichen Status ähnlichen Risiken aus­gesetzt sind und beispielsweise Informa­tionen oder medizinische Versorgung be­nötigen. Problematisch wird es jedoch, wenn Regierungen Unterstützungsstrukturen zweckentfremden, mit vorgelagerten Scree­ning- oder Rückkehrverfahren verknüpfen und dabei rechtlich relevante Unterschiede zwischen Flüchtlingen und Migrant:innen außer Acht lassen. Für das Fortbestehen des internationalen Flüchtlingsregimes ist es essentiell, dass der Zugang zu Asylverfahren, das Non-Refoulement-Prinzip, wirk­same Rechtsberatung und die unabhängige Kontrolle dieser Prinzipien erhalten blei­ben. Routenbasierte Unterstützungs­angebote dürfen daher nicht als Ersatz für die individuelle Prüfung von Schutzansprüchen dargestellt oder genutzt werden.

Schlussfolgerung und Empfehlungen

Routenbasierte Ansätze werden die inter­nationale Flucht- und Migrationspolitik auf absehbare Zeit prägen. Ob sie tatsächlich zu neuen Handlungslogiken führen, hängt davon ab, wie sie politisch und opera­tiv ausgestaltet werden. Ihre politische At­trak­tivität erwächst daraus, dass sie unter­schied­liche Erwartungen bedienen: Sie ver­sprechen verbesserte Koordination, Effizienz­gewinne und passgenaue Unterstützung, die sich an den Realitäten entlang von Wanderungsrouten orientiert. Zugleich sind sie anschlussfähig an Bemühungen, Migrationskontrolle in außereuropäische Länder vorzuverlagern. In der praktischen Umsetzung droht Letzteres zu dominieren. Werden routenbasierte Ansätze jedoch auf kontrollorientierte Abkommen mit Ländern entlang der wichtigsten Migrationsrouten in Richtung EU verengt, bleiben ihre eigent­lichen Potentiale ungenutzt. Mit einer sol­chen Politik kann zwar kurzfristig Hand­lungs­fähigkeit signalisiert werden, aber un­geregelte Wanderungsbewegungen lassen sich damit nicht nachhaltig reduzieren. Vielmehr besteht das Risiko, dass damit Bewegungen auf riskantere Routen ver­lagert und Kooperationen mit Herkunfts-, Transit- und Aufnahmestaaten belastet werden, die ihrerseits auf Ausgleich, Ent­wicklung und faire Lastenverteilung drän­gen. Schutzorientierung ist daher nicht der Gegenpol zu wirksamer Migrationspolitik, sondern eine ihrer Voraussetzungen.

Deutsche Flucht- und Migrations­politik kohärenter gestalten

Die laufende Neuausrichtung der deutschen humanitären Hilfe und EZ bietet die Chance, ein strukturelles Problem deutscher Flucht- und Migrationspolitik geziel­ter anzugehen: Deutschland ist entlang zentraler Migra­tionsrouten mit einem breiten Repertoire an Instrumenten aus den Bereichen huma­nitäre Hilfe, Katastrophenschutz, Klima­anpassung, EZ, Migrationsdiplomatie, Grenz­management und Fachkräftemigration präsent. Diese Instrumente dienen unter­schiedlichen und teils widerstreitenden Interessen und werden häufig nicht syste­ma­tisch zusammengedacht. Dies führt un­weigerlich zu Zielkonflikten.

Die Anwendung einer routenbasierten Logik bedeutet nicht, dass länderbezogene oder sektorale Programme künftig durch eine Priorisierung von Maßnahmen entlang von Wanderungsrouten ersetzt werden soll­ten. Stattdessen können entsprechende An­sätze sichtbar machen, wo Schutzrisiken und Mobilitätsdynamiken über einzelne Länderkontexte hinausreichen. Ein syste­matisches Mapping des deutschen Engagements entlang ausgewählter Migrations­korridore könnte eine Grundlage dafür bieten, Lücken, Überschneidungen und Widersprüche gezielt und ressortkohärent zu bearbeiten.

Dabei ist eine routenbasierte Perspektive nicht nur für den Umgang mit Bewegungen in Richtung EU relevant. Ein Großteil der weltweiten Flucht- und Migrationsbewegun­gen findet in Süd-Süd-Kontexten statt – etwa am Horn von Afrika oder im Sahel. Gerade dort, wo sich konfliktinduzierte Flucht mit klimawandelbedingter Mobilität und Arbeitsmigration überschneidet, kön­nen routenbasierte Ansätze helfen, Ver­schiebungen in Mobilitätsmustern zu iden­tifizieren, lokale Aufnahmekapazitäten zu stärken und regionale Lösungen zu fördern, statt irreguläre Migration primär als euro­päisches Steuerungsproblem zu behandeln.

EU-Migrationskooperation partnerschaftlicher ausrichten

Bei der Ausgestaltung des europäischen »Whole-of-Route Approach« sollte die Bundesregierung darauf hinwirken, dass Interessen und Belastungen der jeweiligen Partnerländer adäquat berücksichtigt werden – insbesondere jener Staaten, die selbst große Zahlen an Flüchtlingen, Migrant:innen und Binnenvertriebenen beherbergen und zugleich stark vom Klima­wandel betroffen sind. Deren meist be­grenzte Kapazitäten werden durch Koope­rationen, die einseitig auf Rückkehr und Grenzmanagement ausgerichtet sind, zu­sätzlich unter Druck gesetzt. Die EZ kann hier einen wichtigen Beitrag leisten, indem sie aufnehmende Gemeinden unterstützt und dauerhafte Lösungen fördert – etwa durch Investitionen in öffentliche Dienstleistungen und Erwerbsmöglichkeiten und durch die Förderung sicherer und regulärer Bildungs- und Arbeitsmobilität.

Gleichzeitig darf das mit routenbezogener Kooperation verbundene Potential, Migration besser zu steuern, nicht den Blick dafür verstellen, dass Migrationsdiplomatie klare Grenzen braucht. Nicht jede Partnerschaft ist sinnvoll, nur weil ein Staat an einer wichtigen Route liegt. Wo Koopera­tion mit repressiven oder autokratischen Staaten menschenrechtlich nicht vertretbar ist, darf sie nicht mit Migrationssteuerung legitimiert werden.

UN-Organisationen in die Pflicht nehmen

Im UN-Kontext sollte Deutschland seine politischen und finanziellen Hebel gegen­über der IOM und dem UNHCR – bilateral wie auf EU-Ebene – nutzen, damit der RBA nicht primär der Ressourcenmobilisierung dient, sondern dazu, Schutz- und Unterstützungsangebote tatsächlich an wechseln­den Bedarfen entlang individueller Mobili­tätsverläufe auszurichten. Dies erfordert einen grundlegenden Wandel etablierter Arbeits­weisen internationaler Organisationen. In diesem Sinne sollte die Bundes­regierung im Rahmen des UN80-Prozesses die Vereinbarung verbindlicherer Standards für routenbezogene Programme fordern, und zwar konkret: gemeinsame Daten­erhebung und -analyse, transparente und abgestimmte Arbeitsteilung sowie über­prüfbare Schutzindikatoren. Flankiert werden sollte dies mit systematischen Moni­toring- und Evaluierungskomponenten, um den tatsächlichen Mehrwert des RBA in der Praxis zu prüfen.

Binnenvertreibung konsequent berücksichtigen

Um dem Anspruch des RBA gerecht zu werden, Synergien zwischen Flucht- und Migrationspolitik zu schaffen, müssen auch Themen eingeschlos­sen werden, die auf UN‑Ebene bislang nicht klar institutionell verortet sind, vor allem klimawandel­bedingte Mobilität und Binnenvertreibung. So sind interne und grenzüberschreitende Vertreibung empirisch eng miteinander verknüpft – Länder mit hohen Zahlen an Binnenvertriebenen zählen regelmäßig auch zu den wichtigsten Herkunftsländern von Asylsuchenden in Deutschland. Zu­gleich verlaufen viele zentrale Migrationsrouten durch Länder, die selbst massiv von Binnenvertreibung betroffen sind und gleichzeitig große Zahlen an Flüchtlingen aufnehmen – wie Sudan oder Äthiopien. Die Bundesregierung sollte die Debatten über routenbasierte Ansätze dafür nutzen, auch das chronisch vernachlässigte Thema Binnenvertreibung auf der politischen Agenda zu halten.

Lokale Akteure substantiell beteiligen

Schließlich sollte Deutschland bei der Förderung entsprechender Programme sicherstellen, dass lokale NGOs, Kommunen, migrantische Selbstorganisationen und betroffene Menschen nicht nur konsultiert, sondern an Planung, Umsetzung, Monitoring und Evaluierung beteiligt werden. Das ist nicht nur eine Frage von Teilhabe, son­dern auch von Wirksamkeit: Lokale Akteure verfügen häufig über mehr Wissen zu Mobilitätsmustern, Risiken, informellen Unterstützungsstrukturen und tatsäch­lichen Bedarfen vor Ort. Ohne ihre Ein­bindung drohen Programme an lokalen Realitäten vorbeizuplanen und zusätzliche Koordinierungslasten zu schaffen.

Nadine Knapp und Anne Koch sind Wissenschaftlerinnen in der Forschungsgruppe Globale Fragen. Das Aktuell wurde verfasst im Rahmen des vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung geförderten Projekts »Flucht und Migration im Kontext globaler Umbrüche«.

SWP

Stiftung Wissenschaft und Politik

ISSN (Print) 1611-6364

ISSN (Online) 2747-5018