Die Datenbasis der Flucht- und Migrationspolitik sichern
Wie Mittelkürzungen Wissen ausdünnen
SWP-Aktuell 2026/A 48, 07.10.2026, 8 Seitendoi:10.18449/2026A48
ForschungsgebieteDie drastischen Mittelkürzungen im System der Vereinten Nationen (UN) und in der internationalen Zusammenarbeit gefährden auch die Datenbasis der Flucht- und Migrationspolitik. Je nach Bereich unterscheiden sich die Folgen. Bei Migration erodiert vor allem die statistische Infrastruktur: Werden nationale Volkszählungen und Befragungen eingeschränkt und auf internationaler Ebene Kapazitäten für Aufbereitung und Harmonisierung der erhobenen Daten abgebaut, verlieren globale Schätzungen an Aktualität und Detailtiefe. Bei Flucht und Vertreibung treffen die Kürzungen ein überwiegend projektfinanziertes Datenökosystem, in dem schon zuvor grundsätzlicher Reformbedarf bestand. Entscheidend ist deshalb nicht, möglichst viele Datenaktivitäten zu bewahren. Deutschland und die EU sollten statistische Kernfunktionen sichern, nationale und regionale Kapazitäten stärken und die Finanzierung von Datenerhebung enger an Bedarf, staatlicher Eigenverantwortung und institutioneller Abstimmung ausrichten. Denn welche Daten erhalten werden, beeinflusst auch, welche Aspekte von Migration und Vertreibung politisch sichtbar bleiben.
Zahlen über irreguläre Grenzübertritte, Asylanträge, Rückführungen oder neu Vertriebene spielen in der politischen und öffentlichen Auseinandersetzung über Flucht und Migration eine zentrale Rolle. Sie dienen der Planung staatlicher Kapazitäten und humanitärer Hilfe sowie der Bewertung politischer Maßnahmen, etwa im Grenzschutz oder in der Zusammenarbeit mit Transitstaaten. Datenerhebung ist deshalb keine rein technische Angelegenheit. Welche Kategorien verwendet und welche Sachverhalte statistisch erfasst werden, prägt politische Problemdefinitionen und Prioritäten und beeinflusst, welche Aspekte von Migration und Vertreibung Aufmerksamkeit bekommen. Damit ist die Datenbasis auch außen- und entwicklungspolitisch relevant. Sie fließt in Entscheidungen über Mittelallokation und die Kooperation mit Partnerstaaten ebenso ein wie in die Bewertung von Fortschritten bei dauerhaften Lösungen in Fällen langandauernder Vertreibung.
Bei knappen Budgets ist daher nicht nur maßgeblich, wie viele Daten verloren gehen, sondern welche. Bestands- und Bewegungszahlen sind vergleichsweise robust, weil ihre Erhebung oft institutionell verankert und standardisiert ist und sie sich relativ leicht aggregieren lassen. Eher reduziert werden aufwendigere, etwa nach Geschlecht, Alter oder Behinderung differenzierte Informationen über Arbeits- und Lebensbedingungen. So rücken kurzfristige Steuerung, Kontrolle und Basisversorgung in den Vordergrund. Schutzbedarfe sowie längerfristige soziale und wirtschaftliche Benachteiligungen lassen sich dagegen schlechter erfassen.
Welche Daten erhalten bleiben und wo Lücken entstehen, hängt wesentlich davon ab, wie Daten erhoben und aufbereitet werden und wie dies finanziert wird. Bei Migration beruhen globale Statistiken auf nationalen Erhebungen, die international zusammengeführt und harmonisiert werden. Mittelstreichungen wirken hier daher oft indirekt und mit Verzögerung: Sie schwächen die statistische Grundlage, auf der globale Schätzungen und Zeitreihen aufbauen. Bei Flucht und Vertreibung jedoch beeinträchtigen sie die Datenerhebung unmittelbar. Daraus erwachsen unterschiedliche politische Handlungsbedarfe.
Migration: Wenn die statistische Grundlage erodiert
Globale Migrationsstatistiken entstehen arbeitsteilig auf nationaler und internationaler Ebene. Ausgangsdaten stammen vor allem aus Volkszählungen, Bevölkerungsregistern und repräsentativen Haushaltsbefragungen. Auf internationaler Ebene übernehmen verschiedene Organisationen unterschiedliche Funktionen: Die Population Division der UN-Hauptabteilung für wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten (UN DESA) erstellt auf Basis nationaler Quellen weltweit vergleichbare Schätzungen zum Bestand internationaler Migrantinnen und Migranten. Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) verbindet diese und weitere Quellen zu globalen Schätzungen über migrantische Arbeitskräfte. Die Weltbank stellt Daten zu Rücküberweisungen zusammen und analysiert Zusammenhänge zwischen Migration und Entwicklung.
Diese Arbeitsteilung macht das System anfällig für Kürzungen auf mehreren Ebenen. Eine UN-Erhebung von 2025 unter Statistikämtern in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen zeigt die Folgen der Kürzungen für nationale Statistiksysteme: 69 Prozent der antwortenden Ämter berichteten von Finanzierungseinbußen seit Januar 2025; im Schnitt waren vier geplante oder laufende Erhebungen beeinträchtigt. Das hat Folgen für die weitere statistische Aufbereitung: Werden nationale Erhebungen eingeschränkt, fehlen internationalen Organisationen aktuelle Ausgangsdaten; sinken ihre eigenen Kapazitäten, können solche Lücken schlechter ausgeglichen und Daten weniger umfassend harmonisiert werden. Hinzu kommt der Wegfall koordinierender Strukturen und spezialisierter Erhebungen.
Für den Bericht International Migrant Stock 2024 nahm die Population Division für 60 Länder und Gebiete auf Grundlage neuer empirischer Informationen eine komplette Neubewertung vor; für die übrigen wurden die Schätzungen von 2020 fortgeschrieben. Neben der lückenhaften Aktualisierung nationaler Ausgangsdaten gibt es nun auch Engpässe bei der internationalen Aufbereitung: Im September 2025 war knapp ein Viertel der Stellen in der Population Division unbesetzt. Laut einer internen UN-Prüfung führte dies zu Verzögerungen und Einschränkungen bei der Veröffentlichung von Arbeitsergebnissen. So wurde beim International Migrant Stock die Aktualisierung der nach Alter differenzierten Schätzungen auf eine spätere Ausgabe verschoben.
Diese Engpässe haben wiederum Auswirkungen auf die Arbeitsmigrationsstatistik der ILO, für die nach Alter disaggregierte Daten von UN DESA unerlässlich sind. Ihre globalen Schätzungen beruhen ebenfalls auf nationalen Quellen, die auf Vergleichbarkeit geprüft und harmonisiert werden müssen. Dafür steht im Zuge der Mittelkürzungen weniger Fachpersonal zur Verfügung. Das erschwert die Validierung nationaler Daten und ihre Aufbereitung zu international vergleichbaren Datensätzen. Zugleich sind Daten aus dem Zensuszyklus 2020 in einer Reihe von Ländern noch unvollständig oder nicht differenziert genug aufbereitet. Die Zeit, diese Lücken zu füllen, wird knapp, zumal bereits der Zensuszyklus 2030 vorbereitet wird. Werden Erhebungszyklen unterbrochen, können auch über Jahre mit nationalen Stellen aufgebaute Berichts- und Abstimmungsprozesse zum Stillstand kommen, die sich später nur mit hohem Aufwand wiederherstellen lassen.
Weitere Defizite zeigen sich bei den Daten zu Migration und Entwicklung, die von der Weltbank aufbereitet werden. Zwar werden globale Rücküberweisungsdaten weiterhin veröffentlicht. Mit dem Ende der bei der Weltbank angesiedelten Global Knowledge Partnership on Migration and Development (KNOMAD) 2024 entfielen aber wichtige Funktionen zur Qualitätssicherung, methodischen Weiterentwicklung und internationalen Koordinierung. Auch RemitStat, die internationale Arbeitsgruppe zur Verbesserung von Rücküberweisungsstatistiken, verlor ihre Finanzierung.
Eine besonders ausgeprägte Datenlücke klafft bei den Anwerbekosten von Arbeitsmigrantinnen und -migranten. ILO und Weltbank erarbeiteten mit Unterstützung von KNOMAD Standards und Instrumente für den Indikator 10.7.1 der Ziele für nachhaltige Entwicklung. Der Indikator setzt die von Beschäftigten getragenen Anwerbekosten ins Verhältnis zu ihrem Einkommen im Zielland. So macht er sichtbar, in welchem Maß hohe Anwerbekosten faire Arbeitsmigration erschweren und den Entwicklungsbeitrag von Migration begrenzen. Die Methodik wurde mit nationalen Statistikämtern konzipiert und in mehreren Ländern erprobt. Seit dem Ende von KNOMAD gibt es jedoch keine vergleichbare internationale Datensammlung mehr. Ein international vereinbarter Indikator und seine Methodik bestehen fort, ohne dass die dafür erforderlichen Daten systematisch zusammengetragen werden.
Nicht der Wegfall unverzichtbarer Datenreihen bildet also das gemeinsame Muster, sondern ihre schleichende Ausdünnung. Aktuelle und differenzierte Ausgangsdaten werden knapper, Kapazitäten zur Qualitätssicherung nehmen ab, methodische Verbesserungen werden aufgeschoben, und spezialisierte Datenerhebungen entfallen. Betroffen sind vor allem Informationen jenseits reiner Bestandszahlen, nämlich darüber, wer migriert, unter welchen Bedingungen Migration stattfindet und wie Kosten und wirtschaftliche Beiträge verteilt sind.
Flucht und Vertreibung: Kürzungen treffen ein fragmentiertes Datensystem
Bei Flucht und Vertreibung wird ein großer Teil der Daten im Rahmen humanitärer Programme und Operationen erhoben. Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) registriert Flüchtlinge und Asylsuchende; die Internationale Organisation für Migration (IOM) erfasst mit ihrer Displacement Tracking Matrix (DTM) Vertreibung und Mobilität, meist über lokale Erhebungsteams. Hinzu kommen Bedarfsanalysen anderer humanitärer Akteure sowie amtliche Statistiken und Verwaltungsdaten. Werden die Gelder für Projekte, Feldmissionen oder Personal zusammengestrichen, wirkt sich dies unmittelbar auf Reichweite, Häufigkeit und Tiefe der Datenerhebung aus.
Die Mittelkürzungen der vergangenen Jahre treffen die Dateninfrastruktur inzwischen direkt. Anfang 2026 meldeten UNHCR und IOM Rückgänge von rund 40 Prozent beim datenbezogenen Personal. In einzelnen Kontexten wurden über Jahre aufgebaute Netzwerke lokaler Erhebungsteams aufgelöst. Bei der IOM wurde die DTM-Datenerhebung infolge fehlender Finanzierung deutlich zurückgefahren: In mehreren Ländern wurden Erhebungen räumlich oder zeitlich eingeschränkt, einzelne Aktivitäten ganz eingestellt. In Somalia etwa sank die Abdeckung des Emergency Trend Tracking 2025 von 25 auf fünf Distrikte. Stark betroffen ist zudem die individuelle Registrierung von Flüchtlingen und Asylsuchenden, bei der Identitäts- und Basisdaten erfasst werden. Ende 2025 waren in West- und Zentralafrika aufgrund von Finanzierungsengpässen und der damit einhergehenden Personalknappheit beim UNHCR rund 934.000 Menschen nicht individuell erfasst. Das heißt nicht, dass sie in aggregierten Bestandszahlen unberücksichtigt bleiben, aber ohne individuelle Registrierung stehen keine personenbezogenen Informationen für Dokumentation, Schutz und bedarfsgerechte Unterstützung zur Verfügung. Eingeschränkt werden auch aufwendigere Haushaltsbefragungen, Schutzanalysen und wiederholte Erhebungen zu Einkommen, Bildung oder Gesundheit. Damit wächst die Lücke zwischen dem Wissen über den Umfang von Vertreibung und jenem über Lebensbedingungen und Schutzrisiken.
Die Kürzungen treffen ein ohnehin schon fragmentiertes Datensystem. Humanitäre Datenerhebung ist über viele Organisationen, Mandate und Projektfinanzierungen verteilt. Schon vor den aktuellen Kürzungen wurden Redundanzen und institutionelle Konkurrenz als strukturelle Defizite des humanitären Datenökosystems kritisiert. Dabei ist parallele Datenerhebung in einer Region nicht per se problematisch: Eine DTM-Lageerhebung auf Gemeindeebene beantwortet andere Fragen als eine repräsentative Haushaltsbefragung zu Einkommen oder Schutzrisiken. Ineffizienzen entstehen vielmehr dort, wo ähnliche Informationen mehrfach erhoben werden oder Single-use-Datensätze entstehen – also solche, die methodisch oder technisch kaum anschlussfähig sind und nach Projektende nicht weitergenutzt werden können.
Hinzu kommen institutionelle Anreizstrukturen. Projektfinanzierung kann Anreize schaffen, eigene Datenangebote auszubauen und gegenüber Gebern als eigene Leistung auszuweisen. In der Forschung wurde dieser Prozess am Beispiel der IOM als data entrepreneurship beschrieben: Datenerhebung entwickelte sich von einem Nebenprodukt operativer Arbeit zu einer eigenständigen Leistung für Regierungen, Geber und humanitäre Akteure.
Damit verschärfen die Mittelkürzungen drei bereits bestehende Probleme. Erstens können Projekt- und Organisationslogiken dazu führen, dass neue Erhebungen entstehen, ohne dass zuvor systematisch geprüft wird, welche Informationen wirklich fehlen. Zweitens werden gerade in langandauernden Vertreibungssituationen projektfinanzierte internationale Erhebungen häufig fortgesetzt, ohne ausreichend in nationale Statistik- und Monitoringsysteme überführt zu werden. Drittens erschwert die Vielzahl beteiligter Akteure eine klare Arbeitsteilung und die Weiterverwendung vorhandener Daten. Daraus ergeben sich drei Erfordernisse: Bedarfsorientierung, staatliche Eigenverantwortung im Sinne von government ownership und institutionelle Abstimmung.
Kontextspezifische Bedarfsanalyse
Ob und welche weiteren Daten erhoben werden sollten, hängt zunächst davon ab, wofür sie konkret genutzt werden sollen und welcher Informationsbedarf sich daraus ergibt. Um zu klären, wie viele Menschen neu vertrieben wurden und wo sie sich aufhalten, genügen einfachere Verfahren als für die Antwort auf die Frage, ob vertriebene Haushalte langfristig schlechteren Zugang zu Arbeit, Bildung oder Gesundheitsversorgung haben. Zugleich ist nicht jede vermeintliche Datenlücke wirklich eine Erhebungslücke: Informationen können bereits vorhanden, aber schwer zugänglich, inkompatibel oder unzureichend ausgewertet sein. Vor jeder zusätzlichen Erhebung sollte deshalb sorgfältig ermittelt werden, welche Informationen tatsächlich fehlen, welche vorhandenen Quellen verwendet werden können und auf welcher Ebene neue Daten benötigt werden.
Staatliche Eigenverantwortung
Staatliche Eigenverantwortung bedeutet nicht, dass Behörden sämtliche Daten selbst erheben. Gemeint ist vielmehr, dass nationale Akteure Datenbedarfe und Standards mitbestimmen, die Ergebnisse für eigene Planungs- und Monitoringaufgaben nutzen können und längerfristige Datenstrukturen – soweit methodisch sinnvoll und aus Schutzgründen vertretbar – in nationale Systeme überführt werden. In akuten Krisen können internationale Organisationen staatliche Datenerhebung ergänzen oder zeitweise ersetzen, wenn Behörden keinen ausreichenden Zugang oder keine entsprechenden Kapazitäten haben. Bei langandauernder Vertreibung indes stößt eine rein projektgebundene Parallelstruktur an Grenzen.
Um Fortschritte auf dem Weg zu dauerhaften Lösungen für Flüchtlinge und Binnenvertriebene zu bewerten, werden wiederholt erhobene und möglichst mit der übrigen Bevölkerung vergleichbare Informationen benötigt. Gerade in fragilen Kontexten ist dies auch für Entwicklung, Friedensförderung und gesellschaftliche Stabilität relevant: Ob sich wirtschaftliche Teilhabe, Zugang zu öffentlichen Leistungen und sozialer Zusammenhalt im Zeitverlauf verbessern, lässt sich ohne vergleichbare Daten kaum beurteilen. Eine solche Datengrundlage ist bislang jedoch häufig lückenhaft. Flüchtlinge und Binnenvertriebene sind in nationalen Erhebungen oft ausgeschlossen, unterrepräsentiert oder nicht eindeutig identifizierbar. Fehlen sie dort, hängt die Kontinuität entsprechender Zeitreihen stärker von Einzelprojekten ab, die meist aus Mitteln der humanitären Hilfe oder der Entwicklungszusammenarbeit finanziert werden. Hier setzen die Empfehlungen der Expert Group on Refugee, IDP and Statelessness Statistics (EGRISS) an, die einen international abgestimmten Rahmen für die bessere Einbeziehung und Identifizierung von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen in nationalen Statistiken bieten.
Somalia zeigt, wie Daten zu Menschen auf der Flucht schrittweise in nationale Statistiken integriert werden können. Das nationale Statistikamt nahm Binnenvertreibung in seine Statistikstrategie 2024–2029 auf und erweiterte eine Arbeitsgruppe für Migrationsstatistik um das Thema Vertreibung. Zudem sollen Binnenvertriebene in regulären Gesundheits-, Arbeitsmarkt- und Haushaltsbefragungen besser identifiziert werden.
Wie schwierig eine solche staatliche Mitgestaltung in der Praxis sein kann, zeigt Mosambik. Dort entwickelten UN-Akteure verschiedene Indikatoren zur Bewertung dauerhafter Lösungen für Binnenvertriebene. Sie waren jedoch weder vollständig untereinander abgestimmt noch hinreichend mit den staatlichen Anforderungen an das Monitoring der nationalen Strategie zum Umgang mit Binnenvertreibung verknüpft. In einer Analyse des existierenden Monitoringrahmens wurde deshalb empfohlen, Indikatoren und Konzepte gemeinsam mit den zuständigen Behörden festzulegen und unmittelbar an das staatliche Monitoring anzubinden. Das Beispiel offenbart, dass relevante nationale Behörden Datenbedarfe und Standards von Beginn an mitbestimmen müssen, damit die gewonnenen Informationen auf Dauer für das eigene Monitoring nutzbar sind.
Institutionelle Abstimmung
Institutionelle Abstimmung setzt voraus, zwischen unterschiedlichen Funktionen von Datensystemen zu differenzieren. Registrierung, Bewegungsbeobachtung, Schutzmonitoring und repräsentative Haushaltsbefragungen erfüllen verschiedene Zwecke. Große operative Systeme wie die DTM sichern in vielen Krisen Reichweite, regelmäßige Aktualisierung und vergleichbare Basisinformationen. Daneben übernehmen spezialisierte Daten- und Analyseakteure wichtige ergänzende Aufgaben. Wie unterschiedlich diese Spezialisierung ausfallen kann, zeigen das Internal Displacement Monitoring Centre (IDMC), der Joint Internal Displacement Profiling Service (JIPS) und das Mixed Migration Centre (MMC). Das IDMC bündelt und analysiert Informationen zu Binnenvertreibung weltweit, der JIPS verbindet Profiling und Methodenentwicklung mit der Stärkung nationaler und subnationaler Datensysteme, und das MMC erfasst mit seinem 4Mi-System kontinuierlich Schutzrisiken, Beweggründe und Erfahrungen von Flüchtlingen und Migrantinnen und Migranten auf gemischten Migrationsrouten. Solche Funktionen sind weniger auf flächendeckende operative Reichweite ausgerichtet als auf analytische Tiefe, methodische Weiterentwicklung und das Schließen spezifischer Wissenslücken. Abstimmung bedeutet deshalb nicht Zentralisierung. Nötig sind vielmehr klare Zuständigkeiten, gemeinsame Definitionen, dokumentierte Methoden und technisch anschlussfähige Systeme, deren Daten über einzelne Projekte hinaus weiterverwendet werden können.
Sowohl UNHCR als auch IOM betonen die Notwendigkeit koordinierter und komplementärer Erhebungen, die unterschiedliche Informationsbedarfe abdecken und unnötige Dopplungen vermeiden. Die Schwierigkeit liegt in der praktischen Umsetzung dieses Ziels, denn projektgebundene Finanzierung und organisationsspezifische Berichtspflichten können weiterhin eigene Erhebungen begünstigen. Gerade bei knappen Mitteln ist darum gezielte Priorisierung erfolgversprechender als pauschale Streichungen. Andernfalls können die geografische Abdeckung der Erhebungen zurückgehen, Erhebungsintervalle länger werden und analytische Kapazitäten verloren gehen.
Ob ein Datensystem durch Kürzungen schlanker und zugleich tragfähig wird, hängt davon ab, ob Bedarfsorientierung, staatliche Eigenverantwortung und institutionelle Abstimmung in Finanzierungsentscheidungen übersetzt werden. Daran müssen sich auch die laufenden Konsolidierungs- und Reformprozesse messen lassen.
Konsolidierung und schwierige Finanzierung
Die Kürzungen haben umfassenderen Reformprozessen im UN-System und im humanitären Bereich zusätzliche Dringlichkeit verliehen. Dabei wird auch eine stärkere Zusammenführung von Datensystemen angestrebt. Die Reformen setzen auf unterschiedlichen Ebenen an: bei gemeinsamen technischen Infrastrukturen, bei mehr institutioneller Zusammenarbeit und bei der Zusammenführung von Organisationen.
Die im September 2026 ins Leben gerufene Plattform UN System Data Commons bündelt öffentlich verfügbare Daten zahlreicher UN-Organisationen und erleichtert es, sie aufzufinden und miteinander zu verknüpfen. Parallel soll das im Rahmen der UN80-Initiative vorangetriebene Humanitarian Data Collaborative gemeinsame Plattformen, Standards, Analysekapazitäten und Finanzierungsansätze stärken. Beides kann Fragmentierung verringern und vorhandene Daten besser nutzbar machen. Von intelligenter verknüpften Dateninfrastrukturen profitieren besonders Analysefelder, die unterschiedliche Datenquellen kombinieren müssen – etwa Mobilität im Kontext von Klimawandel und Katastrophen. All das ersetzt jedoch keine Datenproduktion. Wenn eine Befragung ausfällt, eine Zeitreihe endet oder Feldpräsenz verloren geht, kann auch eine verbesserte gemeinsame Infrastruktur diese Informationen nicht nachträglich erzeugen. Neue digitale Datenquellen und KI-gestützte Verfahren können solche Ausfälle nur begrenzt kompensieren.
Digitale Quellen können zusätzliche Informationen liefern; KI-gestützte Verfahren erleichtern Aufbereitung, Verknüpfung und Auswertung großer Datenbestände. Fehlende Primärdaten ersetzen sie jedoch nicht. Die Aussagekraft KI-gestützter Verfahren hängt daher von Verfügbarkeit, Qualität und Vergleichbarkeit der zugrunde liegenden Daten ab.
Auf einer zweiten Ebene geht es um wirkungsvollere institutionelle und grenzüberschreitende Koordination. Der von UNHCR und IOM entwickelte routenbezogene Ansatz soll Maßnahmen über Herkunfts-, Transit-, Asyl- und Zielländer hinweg besser verzahnen und so auch Informationslücken zwischen Ländern und Organisationen schließen. Voraussetzung ist die Abstimmung unterschiedlicher Mandate, Methoden und Datenschutzregeln. Bei knappen Mitteln besteht zugleich das Risiko, dass sich Datenerhebung auf politisch besonders beachtete Routen und leicht messbare Bewegungen konzentriert.
Eine dritte Form ist die organisatorische Konsolidierung. Außerhalb der Vereinten Nationen bündelt der im August 2026 vollzogene Zusammenschluss von JIPS und IDMC globale Analyse von Binnenvertreibung mit Profiling, Methodenentwicklung und Unterstützung nationaler Datensysteme. Entscheidend ist daher nicht nur, welche Strukturen zusammengelegt oder eingespart werden, sondern ob unterschiedliche Aufgaben weiterhin verlässlich erfüllt und sinnvoll aufeinander abgestimmt werden.
Was Deutschland und die EU tun können
Die Befunde sprechen weder für den pauschalen Erhalt bestehender Datenaktivitäten noch für eine Gleichsetzung von Konsolidierung und Effizienz. Deutschland und die EU sollten zentrale statistische Funktionen sichern, nationale und regionale Strukturen stärken und Reformen so steuern, dass komplementäre Funktionen erhalten bleiben. Finanzierung sollte sich daran orientieren, welche Informationen benötigt werden, wer sie erheben kann und wie sie dauerhaft nutzbar bleiben.
Statistische Kernfunktionen verlässlich absichern
Besonders in der Migrationsstatistik sind Funktionen gefährdet, die über einzelne Projekte hinaus Kontinuität, Vergleichbarkeit und Qualität sichern: die regelmäßige Aufbereitung und Harmonisierung nationaler Daten, ihre Validierung, die Pflege globaler Datenreihen und die Weiterentwicklung von Methoden und Standards. Deutschland und die EU sollten in multilateralen Gremien und mit ihren freiwilligen Beiträgen darauf hinwirken, dass solche Daueraufgaben zuverlässig finanziert und damit planbarer werden. Das betrifft unter anderem die statistischen Funktionen von UN DESA und ILO sowie die nach dem Ende von KNOMAD entstandenen Lücken bei Rücküberweisungs- und Anwerbekostenstatistiken. Dabei sollte Finanzierung sich an Funktionen und Qualitätsanforderungen ausrichten statt an dem Ziel, Einzelprojekte unverändert fortzusetzen. Planbare Finanzierung schützt zudem spezialisiertes Fachwissen, institutionelles Gedächtnis und über Jahre aufgebaute Beziehungen zu nationalen Datenproduzenten. Solche Kooperationen lassen sich nur mit erheblichem Aufwand wiederbeleben, wenn sie einmal beendet wurden.
Nationale und regionale Statistikstrukturen stärken
Langfristig bleibt die nationale Ebene die tragfähigste Basis für eine aussagekräftige Migrations- und Vertreibungsstatistik. Deshalb sollte Entwicklungszusammenarbeit nationale Statistiksysteme verlässlich unterstützen – von Volkszählungen und Verwaltungsdaten bis zu repräsentativen Haushaltsbefragungen und Arbeitskräfteerhebungen. Wo dies methodisch angemessen, rechtlich möglich und aus Schutzperspektive vertretbar ist, sollten Migrantinnen und Migranten sowie – im Einklang mit den EGRISS-Empfehlungen – Flüchtlinge und Binnenvertriebene in regulären Erhebungen identifizierbar und ausreichend repräsentiert sein. Kapazitätsaufbau sollte dabei nicht nur die Datenerhebung selbst betreffen, sondern auch die Fähigkeit staatlicher Stellen, Informationsbedarfe zu definieren, externe Erhebungen fachlich zu beurteilen und deren Abstimmung zu steuern. Das mindert die Abhängigkeit von projektgebundenen Parallelstrukturen und erleichtert Vergleiche mit der übrigen Bevölkerung.
Zwischen nationalen Statistiksystemen und globalen Datenanbietern können regionale Organisationen eine wichtige Mittlerrolle übernehmen. Sie können gemeinsame Definitionen und Standards in regionale Praxis übersetzen, Daten grenzüberschreitend vergleichbarer machen und den Erfahrungsaustausch zwischen Statistikämtern verstetigen. Die Afrikanische Union hat die Verbesserung und Harmonisierung von Migrationsdaten in ihrem migrationspolitischen Rahmen verankert. Besonders anschlussfähig für deutsche Politik ist die Arbeit der ostafrikanischen Regionalorganisation Intergovernmental Authority on Development (IGAD). Mit Unterstützung von BMZ und GIZ wurden dort gemeinsame Definitionen, Standards und Leitlinien zur Harmonisierung von Migrations- und Vertreibungsdaten erarbeitet. Gerade in Regionen mit intensiver grenzüberschreitender Mobilität sollte Deutschland solche regionalen Strukturen gezielt mit nationalem Kapazitätsaufbau verbinden.
Humanitäre Datenerhebung gezielter finanzieren
Bei humanitärer Datenerhebung eröffnet Projektfinanzierung Gebern mehr unmittelbare Steuerungsmöglichkeiten. Deutschland und die EU sollten neue Erhebungen daher systematischer an drei Kriterien messen: kontextspezifischer Bedarf, möglichst große staatliche Eigenverantwortung und nachvollziehbare institutionelle Arbeitsteilung. Vor einer Finanzierung sollte geklärt sein, welche Informationslücken bestehen, ob vorhandene Quellen sie schließen können und wie staatliche Stellen einbezogen und Resultate nach Projektende weitergenutzt werden können.
Dabei sollten Geber den UNHCR, die IOM und andere Organisationen stärker an den Prinzipien messen, die jene selbst in Leitlinien und Kooperationsvereinbarungen formuliert haben – mit Blick sowohl auf die Prüfung vorhandener Informationen als auch auf Bedarfsorientierung und Komplementarität. Projektgebundene Finanzierung und organisationsspezifische Interessen können ihre Umsetzung jedoch hemmen. Wirksame Gebersteuerung setzt darum eigene Fachkompetenz und die Abstimmung mit relevanten Partnern voraus: Ministerien, EU-Institutionen und Durchführungsorganisationen müssen beurteilen können, ob Erhebungen methodisch angemessen sind, sich mit bestehenden Aktivitäten überschneiden und in die Datenarchitektur passen. Ohne solche Expertise bleibt die Koordination weitgehend den Datenproduzenten selbst überlassen.
Konsolidierung nach Funktionen beurteilen
Deutschland und die EU sollten laufende Reform- und Konsolidierungsprozesse in der flucht- und migrationsbezogenen Datenlandschaft danach beurteilen, ob operative Reichweite, spezialisierte Analyse, Methodenentwicklung und anschließende Unterstützung nationaler Datensysteme verlässlich abgedeckt bleiben. Wo Daten institutionen- und länderübergreifend genutzt werden, bedarf es klarer Zweckbindungen und Verantwortlichkeiten. Informationen, die für Schutz und Unterstützung erhoben wurden, sollten nicht ohne Weiteres für Grenzkontrolle, Screening oder Rückkehrverfahren verwendet werden. Konsolidierung ist hilfreich, wenn sie unnötige Parallelität abbaut, ohne notwendige Funktionen, unabhängige Analyse und methodische Spezialisierung aus dem System zu streichen.
Die Kürzungen der vergangenen zwei Jahre lassen zentrale Migrations- und Vertreibungsdaten nicht einfach verschwinden, beeinflussen aber, welche Informationen in welcher Qualität verfügbar bleiben. Im Bereich Migration entstehen Lücken sowohl bei den nationalen Ausgangsdaten als auch bei ihrer internationalen Aufbereitung; im Falle Flucht und Vertreibung beeinträchtigen Einschnitte projektgebundene Erhebungskapazitäten und Feldpräsenz unmittelbar. In beiden Bereichen sind Bestands- und Bewegungszahlen robuster als differenziertere Informationen, etwa über Arbeits- und Lebensbedingungen, Schutzrisiken oder Veränderungen bei Einkommen, Erwerbsbeteiligung und gesellschaftlicher Teilhabe. Ausschlaggebend ist daher, welche Aufgaben im Datensystem erhalten bleiben und wer sie übernimmt. Das bestimmt mit, welche Aspekte von Migration und Vertreibung künftig politische Aufmerksamkeit erhalten und in Entscheidungen einfließen.
Dr. Anne Koch ist Wissenschaftlerin in der Forschungsgruppe Globale Fragen. Das Aktuell wurde verfasst im Rahmen des vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung geförderten Projekts »Flucht und Migration im Kontext globaler Umbrüche«.
Dieses Werk ist lizenziert unter CC BY 4.0
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ISSN (Print) 1611-6364
ISSN (Online) 2747-5018
DOI: 10.18449/2026A48