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Die Datenbasis der Flucht- und Migrationspolitik sichern

Wie Mittelkürzungen Wissen ausdünnen

SWP-Aktuell 2026/A 48, 07.10.2026, 8 Pages

doi:10.18449/2026A48

Research Areas

Die drastischen Mittelkürzungen im System der Vereinten Nationen (UN) und in der internationalen Zusammenarbeit gefährden auch die Datenbasis der Flucht- und Migrationspolitik. Je nach Bereich unterscheiden sich die Folgen. Bei Migration ero­diert vor allem die statistische Infrastruktur: Werden nationale Volkszählungen und Befragungen ein­geschränkt und auf internationaler Ebene Kapazitäten für Aufbereitung und Harmo­nisierung der erhobenen Daten abgebaut, verlieren globale Schätzungen an Aktualität und Detailtiefe. Bei Flucht und Vertreibung treffen die Kürzun­gen ein überwiegend projektfinanziertes Datenökosystem, in dem schon zuvor grund­sätzlicher Reform­bedarf bestand. Entscheidend ist deshalb nicht, möglichst viele Datenaktivitäten zu bewahren. Deutschland und die EU sollten statistische Kernfunktionen sichern, natio­nale und regionale Kapazitäten stärken und die Finanzierung von Datenerhebung enger an Bedarf, staatlicher Eigenverantwortung und institutioneller Abstimmung ausrichten. Denn welche Daten erhalten werden, beein­flusst auch, welche Aspekte von Migration und Vertreibung politisch sichtbar bleiben.

Zahlen über irreguläre Grenzübertritte, Asyl­anträge, Rückführungen oder neu Vertriebene spielen in der politischen und öffent­lichen Auseinandersetzung über Flucht und Migration eine zentrale Rolle. Sie dienen der Planung staat­licher Kapa­zitäten und humanitärer Hilfe sowie der Bewertung politischer Maßnahmen, etwa im Grenzschutz oder in der Zusammen­arbeit mit Transitstaaten. Datenerhebung ist deshalb keine rein technische Angelegenheit. Welche Kate­gorien verwendet und welche Sach­verhalte statistisch erfasst werden, prägt politische Problemdefinitionen und Priori­täten und beeinflusst, welche Aspekte von Migration und Vertrei­bung Aufmerksamkeit bekommen. Damit ist die Daten­basis auch außen- und entwicklungspolitisch relevant. Sie fließt in Entscheidungen über Mittelallokation und die Kooperation mit Partner­staaten ebenso ein wie in die Bewertung von Fortschritten bei dauerhaften Lösungen in Fällen langandauernder Vertreibung.

Bei knappen Budgets ist daher nicht nur maßgeblich, wie viele Daten verloren gehen, sondern welche. Bestands- und Bewegungszahlen sind vergleichsweise robust, weil ihre Erhebung oft institutionell ver­ankert und standardisiert ist und sie sich relativ leicht aggregieren lassen. Eher redu­ziert werden auf­wendigere, etwa nach Geschlecht, Alter oder Behinderung diffe­renzierte Infor­matio­nen über Arbeits- und Lebensbedingungen. So rücken kurz­fristige Steuerung, Kontrolle und Basisversorgung in den Vor­dergrund. Schutzbedarfe sowie längerfristige soziale und wirtschaftliche Benachteiligungen lassen sich dagegen schlechter erfassen.

Welche Daten erhalten bleiben und wo Lücken entstehen, hängt wesentlich davon ab, wie Daten erhoben und aufbereitet wer­den und wie dies finanziert wird. Bei Migra­tion beruhen globale Statistiken auf natio­nalen Erhebungen, die inter­national zusam­mengeführt und harmoni­siert werden. Mittelstreichungen wirken hier daher oft indirekt und mit Verzöge­rung: Sie schwä­chen die statistische Grund­lage, auf der globale Schätzungen und Zeit­reihen auf­bauen. Bei Flucht und Ver­trei­bung jedoch beeinträchtigen sie die Daten­erhebung unmittelbar. Daraus erwachsen unterschiedliche politische Handlungsbedarfe.

Migration: Wenn die statistische Grundlage erodiert

Globale Migrationsstatistiken entstehen arbeitsteilig auf nationaler und internationaler Ebene. Ausgangsdaten stammen vor allem aus Volkszählungen, Bevölkerungsregistern und repräsentativen Haushalts­befragungen. Auf internationaler Ebene übernehmen verschiedene Organisationen unterschiedliche Funktionen: Die Popula­tion Division der UN-Hauptabteilung für wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten (UN DESA) erstellt auf Basis nationa­ler Quellen weltweit vergleichbare Schät­zun­gen zum Bestand internationaler Migrantinnen und Migranten. Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) verbindet diese und weitere Quellen zu globalen Schätzungen über migrantische Arbeitskräfte. Die Weltbank stellt Daten zu Rücküberweisungen zusammen und analysiert Zusammenhänge zwischen Migration und Entwicklung.

Diese Arbeitsteilung macht das System anfällig für Kürzungen auf mehreren Ebe­nen. Eine UN-Erhebung von 2025 unter Statistikämtern in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen zeigt die Folgen der Kürzungen für nationale Statistiksyste­me: 69 Prozent der antwortenden Ämter berichteten von Finanzierungseinbußen seit Januar 2025; im Schnitt waren vier geplan­te oder laufende Erhebungen beeinträchtigt. Das hat Folgen für die weitere statisti­sche Aufbereitung: Werden nationale Erhebungen ein­geschränkt, fehlen inter­nationalen Organi­sationen aktuelle Aus­gangsdaten; sinken ihre eigenen Kapazitäten, können solche Lücken schlechter ausgeglichen und Daten weniger umfassend harmonisiert werden. Hinzu kommt der Wegfall koordinierender Strukturen und spezialisierter Erhebungen.

Für den Bericht International Migrant Stock 2024 nahm die Population Division für 60 Länder und Gebiete auf Grundlage neuer empirischer Informationen eine komplette Neu­bewertung vor; für die übrigen wurden die Schätzungen von 2020 fortgeschrieben. Neben der lückenhaften Aktualisierung natio­naler Ausgangsdaten gibt es nun auch Engpässe bei der internationalen Aufbereitung: Im September 2025 war knapp ein Viertel der Stellen in der Population Division unbesetzt. Laut einer internen UN-Prüfung führte dies zu Verzögerun­gen und Ein­schränkungen bei der Veröffent­lichung von Arbeitsergebnissen. So wurde beim Inter­national Migrant Stock die Aktualisierung der nach Alter differenzierten Schät­zungen auf eine spätere Ausgabe verschoben.

Diese Engpässe haben wiederum Auswirkungen auf die Arbeitsmigrationsstatistik der ILO, für die nach Alter disaggregierte Daten von UN DESA unerlässlich sind. Ihre globalen Schätzungen beruhen ebenfalls auf nationalen Quellen, die auf Vergleichbarkeit geprüft und har­monisiert werden müssen. Dafür steht im Zuge der Mittel­kürzungen weniger Fachpersonal zur Ver­fügung. Das erschwert die Validierung nationaler Daten und ihre Aufbereitung zu internatio­nal vergleichbaren Datensätzen. Zugleich sind Daten aus dem Zensuszyklus 2020 in einer Reihe von Ländern noch un­vollständig oder nicht differenziert genug aufbereitet. Die Zeit, diese Lücken zu füllen, wird knapp, zumal bereits der Zensuszyklus 2030 vorbereitet wird. Werden Erhebungszyklen unterbrochen, können auch über Jahre mit nationalen Stellen aufgebaute Berichts- und Abstimmungs­prozesse zum Stillstand kommen, die sich später nur mit hohem Aufwand wiederherstellen lassen.

Weitere Defizite zeigen sich bei den Daten zu Migration und Entwicklung, die von der Weltbank aufbereitet werden. Zwar werden globale Rücküberweisungsdaten weiterhin veröffentlicht. Mit dem Ende der bei der Weltbank angesiedelten Global Know­ledge Partnership on Migration and Development (KNOMAD) 2024 entfielen aber wich­tige Funk­tionen zur Qualitätssicherung, methodi­schen Weiterentwicklung und internatio­nalen Koordinierung. Auch RemitStat, die inter­nationale Arbeitsgruppe zur Verbes­serung von Rücküberweisungsstatistiken, verlor ihre Finanzierung.

Eine besonders ausgeprägte Datenlücke klafft bei den Anwerbekosten von Arbeitsmigrantinnen und -migranten. ILO und Weltbank erarbeiteten mit Unterstützung von KNOMAD Standards und Instrumente für den Indikator 10.7.1 der Ziele für nach­haltige Entwicklung. Der Indikator setzt die von Beschäftigten getra­genen Anwerbe­kosten ins Verhältnis zu ihrem Einkommen im Zielland. So macht er sichtbar, in welchem Maß hohe Anwerbekosten faire Arbeitsmigration erschweren und den Entwicklungsbeitrag von Migration begren­zen. Die Methodik wurde mit natio­nalen Sta­tistikämtern konzipiert und in mehreren Ländern erprobt. Seit dem Ende von KNOMAD gibt es jedoch keine vergleichbare internationale Datensammlung mehr. Ein international vereinbarter Indikator und seine Methodik bestehen fort, ohne dass die dafür erforderlichen Daten systematisch zusammengetragen werden.

Nicht der Wegfall unverzichtbarer Daten­reihen bildet also das gemeinsame Muster, sondern ihre schleichende Ausdünnung. Aktuelle und differenzierte Ausgangsdaten werden knapper, Kapazitäten zur Qualitätssicherung nehmen ab, methodische Ver­besserungen werden aufgeschoben, und spezialisierte Datenerhebungen entfallen. Betroffen sind vor allem Informationen jenseits reiner Bestandszahlen, nämlich darüber, wer migriert, unter welchen Bedin­gungen Migration stattfindet und wie Kosten und wirtschaft­liche Beiträge verteilt sind.

Flucht und Vertreibung: Kürzungen treffen ein fragmentiertes Datensystem

Bei Flucht und Vertreibung wird ein großer Teil der Daten im Rahmen humanitärer Programme und Operationen erhoben. Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) registriert Flüchtlinge und Asylsuchende; die Internationale Orga­nisation für Migration (IOM) erfasst mit ihrer Displacement Tracking Matrix (DTM) Vertreibung und Mobilität, meist über lokale Erhebungsteams. Hinzu kommen Bedarfsanalysen anderer humanitärer Akteure sowie amtliche Statis­tiken und Verwaltungsdaten. Werden die Gelder für Projekte, Feldmissionen oder Personal zusammengestrichen, wirkt sich dies unmittelbar auf Reichweite, Häufigkeit und Tiefe der Datenerhebung aus.

Die Mittelkürzungen der vergangenen Jahre treffen die Dateninfrastruktur inzwi­schen direkt. Anfang 2026 melde­ten UNHCR und IOM Rückgänge von rund 40 Prozent beim datenbezogenen Personal. In einzel­nen Kontexten wurden über Jahre aufgebaute Netzwerke lokaler Erhebungsteams aufgelöst. Bei der IOM wurde die DTM-Daten­erhebung infolge fehlender Finanzierung deutlich zurückgefahren: In mehreren Ländern wurden Erhebungen räumlich oder zeitlich eingeschränkt, einzelne Aktivitäten ganz eingestellt. In Somalia etwa sank die Abdeckung des Emergency Trend Tracking 2025 von 25 auf fünf Distrikte. Stark betrof­fen ist zudem die individuelle Registrierung von Flüchtlingen und Asylsuchenden, bei der Identitäts- und Basisdaten erfasst werden. Ende 2025 waren in West- und Zentralafrika aufgrund von Finanzierungsengpässen und der damit ein­hergehenden Personalknappheit beim UNHCR rund 934.000 Menschen nicht indi­viduell erfasst. Das heißt nicht, dass sie in aggregierten Bestandszahlen unberücksichtigt bleiben, aber ohne individuelle Regis­trierung stehen keine personenbezogenen Informationen für Dokumentation, Schutz und bedarfsgerechte Unterstützung zur Verfügung. Eingeschränkt werden auch auf­wendigere Haushaltsbefragungen, Schutzanalysen und wiederholte Erhebungen zu Einkommen, Bildung oder Gesundheit. Damit wächst die Lücke zwischen dem Wissen über den Umfang von Vertreibung und jenem über Lebensbedingungen und Schutzrisiken.

Die Kürzungen treffen ein ohnehin schon fragmentiertes Datensystem. Huma­nitäre Datenerhebung ist über viele Orga­nisationen, Mandate und Projektfinanzierungen verteilt. Schon vor den aktuellen Kürzungen wurden Redundanzen und insti­tutionelle Konkurrenz als strukturelle Defizite des humanitären Datenökosystems kritisiert. Dabei ist parallele Datenerhebung in einer Region nicht per se problematisch: Eine DTM-Lageerhebung auf Gemeinde­ebene beantwortet andere Fragen als eine repräsentative Haushaltsbefragung zu Ein­kommen oder Schutzrisiken. Ineffizienzen entstehen vielmehr dort, wo ähnliche Infor­mationen mehrfach erhoben werden oder Single-use-Datensätze entstehen – also solche, die methodisch oder technisch kaum anschlussfähig sind und nach Projektende nicht weitergenutzt werden können.

Hinzu kommen institutionelle Anreizstrukturen. Projektfinanzierung kann Anreize schaffen, eigene Datenangebote aus­zubauen und gegenüber Gebern als eigene Leistung auszuweisen. In der For­schung wurde dieser Prozess am Beispiel der IOM als data entrepreneurship beschrieben: Daten­erhebung entwickelte sich von einem Nebenprodukt operativer Arbeit zu einer eigenständigen Leistung für Regierungen, Geber und humanitäre Akteure.

Damit verschärfen die Mittelkürzungen drei bereits bestehende Probleme. Erstens können Projekt- und Organisationslogiken dazu führen, dass neue Erhebungen ent­ste­hen, ohne dass zuvor systematisch ge­prüft wird, welche Informationen wirklich fehlen. Zweitens werden gerade in langandauern­den Vertreibungssituationen projektfinanzierte internationale Erhebungen häufig fortgesetzt, ohne ausreichend in nationale Statistik- und Monitoringsysteme über­führt zu werden. Drittens erschwert die Vielzahl beteiligter Akteure eine klare Arbeitsteilung und die Weiterverwendung vorhandener Daten. Daraus ergeben sich drei Erfordernisse: Bedarfsorientierung, staatliche Eigen­verant­wortung im Sinne von govern­ment ownership und institutionelle Abstimmung.

Kontextspezifische Bedarfsanalyse

Ob und welche weiteren Daten erhoben werden sollten, hängt zunächst davon ab, wofür sie konkret genutzt werden sollen und welcher Informationsbedarf sich daraus ergibt. Um zu klären, wie viele Menschen neu vertrieben wurden und wo sie sich auf­halten, genügen ein­fachere Verfahren als für die Antwort auf die Frage, ob vertriebene Haushalte lang­fristig schlechteren Zugang zu Arbeit, Bil­dung oder Gesundheits­versorgung haben. Zugleich ist nicht jede vermeint­liche Daten­lücke wirklich eine Erhebungslücke: Infor­mationen können bereits vorhanden, aber schwer zugänglich, inkompatibel oder unzureichend ausgewertet sein. Vor jeder zusätzlichen Erhebung sollte deshalb sorg­fältig ermittelt werden, welche Informationen tatsächlich fehlen, wel­che vorhandenen Quellen verwendet werden können und auf welcher Ebene neue Daten benötigt werden.

Staatliche Eigenverantwortung

Staatliche Eigenverantwortung bedeutet nicht, dass Behörden sämtliche Daten selbst erheben. Gemeint ist vielmehr, dass natio­nale Akteure Datenbedarfe und Standards mitbestimmen, die Ergebnisse für eigene Planungs- und Monitoringaufgaben nutzen können und längerfristige Datenstrukturen – soweit methodisch sinnvoll und aus Schutzgründen vertretbar – in nationale Systeme überführt werden. In akuten Krisen können internationale Organisationen staat­liche Datenerhebung ergänzen oder zeit­weise ersetzen, wenn Behörden keinen ausreichen­den Zugang oder keine entsprechen­den Kapazitäten haben. Bei lang­andau­ern­der Vertreibung indes stößt eine rein projekt­gebundene Parallelstruktur an Grenzen.

Um Fortschritte auf dem Weg zu dauerhaften Lösungen für Flüchtlinge und Bin­nenvertriebene zu bewerten, werden wiederholt erhobene und möglichst mit der übrigen Bevölkerung vergleichbare Infor­mationen benötigt. Gerade in fragilen Kon­texten ist dies auch für Entwicklung, Friedensförderung und gesellschaftliche Stabilität relevant: Ob sich wirtschaftliche Teilhabe, Zugang zu öffentlichen Leistungen und sozialer Zusammenhalt im Zeit­verlauf verbessern, lässt sich ohne vergleichbare Daten kaum beurteilen. Eine solche Datengrundlage ist bislang jedoch häufig lücken­haft. Flüchtlinge und Binnen­vertriebene sind in natio­nalen Erhebungen oft aus­geschlossen, unter­repräsentiert oder nicht eindeutig identifizierbar. Fehlen sie dort, hängt die Kontinui­tät entsprechender Zeitreihen stär­ker von Einzelprojekten ab, die meist aus Mitteln der humanitären Hilfe oder der Entwicklungszusammen­arbeit finanziert werden. Hier setzen die Empfehlungen der Expert Group on Refu­gee, IDP and Statelessness Statistics (EGRISS) an, die einen international abgestimmten Rahmen für die bessere Einbeziehung und Identifizierung von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen in nationalen Statistiken bieten.

Somalia zeigt, wie Daten zu Menschen auf der Flucht schritt­weise in nationale Statistiken inte­griert werden können. Das nationale Statistikamt nahm Binnenvertreibung in seine Statistik­strate­gie 2024–2029 auf und erweiterte eine Arbeits­gruppe für Migrati­onsstatistik um das Thema Ver­treibung. Zudem sollen Binnenvertriebene in regulä­ren Gesundheits-, Arbeitsmarkt- und Haushaltsbefragungen besser identifiziert werden.

Wie schwierig eine solche staatliche Mit­gestaltung in der Praxis sein kann, zeigt Mosambik. Dort entwickelten UN-Akteure verschiedene Indikatoren zur Bewertung dauerhafter Lösungen für Binnenvertriebene. Sie waren jedoch weder voll­ständig untereinander abgestimmt noch hinreichend mit den staatlichen Anforderungen an das Monitoring der nationalen Strategie zum Umgang mit Binnenvertreibung ver­knüpft. In einer Analyse des exis­tierenden Moni­toringrahmens wurde des­halb emp­fohlen, Indikatoren und Konzepte gemeinsam mit den zuständigen Behörden fest­zulegen und unmittelbar an das staat­liche Monitoring anzubinden. Das Beispiel offen­bart, dass relevante nationale Behörden Datenbedarfe und Standards von Beginn an mitbestimmen müssen, damit die gewonnenen Informationen auf Dauer für das eigene Monitoring nutzbar sind.

Institutionelle Abstimmung

Institutionelle Abstimmung setzt voraus, zwischen unterschiedlichen Funktionen von Datensystemen zu differenzieren. Regis­trierung, Bewegungsbeobachtung, Schutzmonitoring und repräsentative Haushaltsbefragungen erfüllen verschiedene Zwecke. Große operative Systeme wie die DTM sichern in vielen Krisen Reichweite, regel­mäßige Aktualisierung und vergleichbare Basisinformationen. Daneben übernehmen spezialisierte Daten- und Analyseakteure wichtige ergänzende Aufgaben. Wie unter­schiedlich diese Spezialisierung ausfallen kann, zeigen das Internal Displacement Monitoring Centre (IDMC), der Joint Inter­nal Displacement Profiling Service (JIPS) und das Mixed Migration Centre (MMC). Das IDMC bündelt und analysiert Informationen zu Binnenvertreibung weltweit, der JIPS verbindet Profiling und Methodenentwicklung mit der Stärkung nationaler und subnationaler Datensysteme, und das MMC erfasst mit seinem 4Mi-System kontinuierlich Schutzrisiken, Beweggründe und Erfah­rungen von Flüchtlingen und Migrantinnen und Migranten auf gemischten Migrationsrouten. Solche Funktionen sind weniger auf flächendeckende operative Reichweite aus­gerichtet als auf analytische Tiefe, methodische Weiterentwicklung und das Schließen spezifischer Wissenslücken. Abstimmung bedeutet deshalb nicht Zentralisierung. Nötig sind vielmehr klare Zuständigkeiten, gemeinsame Definitionen, dokumentierte Methoden und technisch anschlussfähige Systeme, deren Daten über einzelne Projekte hinaus weiterverwendet werden können.

Sowohl UNHCR als auch IOM betonen die Notwendigkeit koordinierter und komplementärer Erhebungen, die unterschiedliche Informationsbedarfe abdecken und unnötige Dopp­lungen vermeiden. Die Schwierigkeit liegt in der praktischen Umsetzung dieses Ziels, denn projekt­gebundene Finan­zierung und organisa­tions­spezifische Berichtspflichten können weiterhin eigene Erhebungen begünstigen. Gerade bei knappen Mitteln ist darum gezielte Priori­sierung erfolgversprechender als pauschale Streichungen. Andernfalls können die geogra­fische Abdeckung der Erhebungen zurück­gehen, Erhebungsintervalle länger werden und analytische Kapa­zitäten verloren gehen.

Ob ein Datensystem durch Kürzungen schlanker und zugleich tragfähig wird, hängt davon ab, ob Bedarfsorientierung, staatliche Eigenverantwortung und insti­tutionelle Abstimmung in Finanzierungsentscheidungen übersetzt werden. Daran müssen sich auch die laufenden Konsolidierungs- und Reformprozesse messen lassen.

Konsolidierung und schwierige Finanzierung

Die Kürzungen haben umfassenderen Reformprozessen im UN-System und im humanitären Bereich zusätzliche Dringlichkeit verliehen. Dabei wird auch eine stärkere Zusammenführung von Datensystemen angestrebt. Die Reformen setzen auf unterschied­lichen Ebenen an: bei gemeinsamen tech­nischen Infrastrukturen, bei mehr insti­tu­tioneller Zusammenarbeit und bei der Zusammenführung von Orga­nisationen.

Die im September 2026 ins Leben gerufene Plattform UN System Data Commons bündelt öffentlich verfügbare Daten zahl­reicher UN-Organisationen und erleichtert es, sie auf­zufinden und miteinander zu verknüpfen. Parallel soll das im Rahmen der UN80-Initiative voran­getriebene Huma­nitarian Data Colla­bora­tive gemeinsame Plattformen, Stan­dards, Analysekapazitäten und Finanzierungs­ansätze stärken. Beides kann Fragmentierung verringern und vorhandene Daten besser nutzbar machen. Von intelligenter verknüpften Dateninfrastrukturen profitie­ren besonders Analysefelder, die unterschiedliche Daten­quellen kombinieren müssen – etwa Mobi­lität im Kontext von Klimawandel und Katastrophen. All das ersetzt jedoch keine Daten­produktion. Wenn eine Befragung ausfällt, eine Zeit­reihe endet oder Feldpräsenz verloren geht, kann auch eine verbesserte gemeinsame Infrastruktur diese Informa­tionen nicht nach­träglich erzeugen. Neue digitale Daten­quellen und KI-gestützte Ver­fahren können solche Ausfälle nur begrenzt kompensieren.

Digitale Quellen können zusätzliche Informationen liefern; KI-gestützte Verfah­ren erleichtern Aufbereitung, Verknüpfung und Auswertung großer Datenbestände. Fehlende Primärdaten ersetzen sie jedoch nicht. Die Aussagekraft KI-gestützter Ver­fahren hängt daher von Verfügbarkeit, Qualität und Vergleichbarkeit der zugrunde liegen­den Daten ab.

Auf einer zweiten Ebene geht es um wirkungsvollere institutionelle und grenz­überschreitende Koordination. Der von UNHCR und IOM entwickelte routenbezogene Ansatz soll Maßnahmen über Her­kunfts-, Transit-, Asyl- und Zielländer hin­weg besser verzahnen und so auch Infor­mationslücken zwischen Ländern und Organisationen schließen. Voraussetzung ist die Abstimmung unterschiedlicher Man­date, Methoden und Datenschutzregeln. Bei knappen Mitteln besteht zugleich das Risiko, dass sich Datenerhebung auf poli­tisch besonders beachtete Routen und leicht messbare Bewegungen konzentriert.

Eine dritte Form ist die organisatorische Konsolidierung. Außerhalb der Vereinten Nationen bündelt der im August 2026 voll­zogene Zusammenschluss von JIPS und IDMC globale Analyse von Binnenvertreibung mit Profiling, Methodenentwicklung und Unterstützung nationaler Datensysteme. Entscheidend ist daher nicht nur, welche Strukturen zusammengelegt oder eingespart werden, sondern ob unterschiedliche Aufgaben weiterhin verlässlich erfüllt und sinnvoll aufeinander abgestimmt werden.

Was Deutschland und die EU tun können

Die Befunde sprechen weder für den pau­schalen Erhalt bestehender Datenaktivitäten noch für eine Gleichsetzung von Konso­lidierung und Effizienz. Deutschland und die EU sollten zentrale statistische Funktionen sichern, nationale und regionale Struk­turen stärken und Reformen so steuern, dass komplementäre Funktionen erhalten bleiben. Finanzierung sollte sich daran orientieren, welche Informationen benötigt werden, wer sie erheben kann und wie sie dauerhaft nutzbar bleiben.

Statistische Kernfunktionen verlässlich absichern

Besonders in der Migrationsstatistik sind Funktionen gefährdet, die über einzelne Projekte hinaus Kontinuität, Vergleichbarkeit und Qualität sichern: die regelmäßige Aufbereitung und Harmonisierung natio­naler Daten, ihre Validierung, die Pflege glo­baler Datenreihen und die Weiterentwicklung von Methoden und Standards. Deutschland und die EU sollten in multi­lateralen Gremien und mit ihren freiwilligen Beiträgen darauf hin­wirken, dass solche Daueraufgaben zuver­lässig finanziert und damit planbarer wer­den. Das betrifft unter anderem die statisti­schen Funktionen von UN DESA und ILO sowie die nach dem Ende von KNOMAD entstandenen Lücken bei Rücküberweisungs- und Anwerbekostenstatistiken. Dabei sollte Finanzierung sich an Funk­tio­nen und Qualitätsanforderungen aus­rich­ten statt an dem Ziel, Einzelprojekte unverändert fort­zusetzen. Planbare Finanzierung schützt zudem spezialisiertes Fachwissen, institu­tionelles Gedächtnis und über Jahre auf­gebaute Beziehungen zu nationalen Daten­produzenten. Solche Ko­operationen lassen sich nur mit erheblichem Aufwand wieder­beleben, wenn sie einmal beendet wurden.

Nationale und regionale Statistikstrukturen stärken

Langfristig bleibt die nationale Ebene die tragfähigste Basis für eine aussagekräftige Migrations- und Vertreibungsstatistik. Des­halb sollte Entwicklungszusammenarbeit nationale Statistiksysteme verlässlich unter­stützen – von Volkszählungen und Ver­waltungsdaten bis zu repräsentativen Haus­haltsbefragungen und Arbeitskräfteerhebun­gen. Wo dies methodisch angemessen, recht­lich möglich und aus Schutzperspektive vertret­bar ist, sollten Migrantinnen und Migranten sowie – im Einklang mit den EGRISS-Empfehlungen – Flüchtlinge und Binnenvertriebene in regulären Erhebungen identifizierbar und ausreichend reprä­sentiert sein. Kapazitätsaufbau sollte dabei nicht nur die Datenerhebung selbst betref­fen, sondern auch die Fähigkeit staatlicher Stellen, Informationsbedarfe zu definieren, externe Erhebungen fachlich zu beur­teilen und deren Abstimmung zu steuern. Das mindert die Abhängigkeit von projektgebun­denen Parallelstrukturen und erleich­tert Vergleiche mit der übrigen Bevölkerung.

Zwischen nationalen Statistiksystemen und globalen Datenanbietern können regio­nale Organisationen eine wichtige Mittler­rolle übernehmen. Sie können gemeinsame Definitionen und Standards in regionale Praxis übersetzen, Daten grenzüberschreitend vergleichbarer machen und den Erfah­rungsaustausch zwischen Statistikämtern verstetigen. Die Afrikanische Union hat die Verbesserung und Harmonisierung von Migrationsdaten in ihrem migrationspoli­tischen Rahmen verankert. Besonders anschlussfähig für deutsche Politik ist die Arbeit der ostafrikanischen Regionalorganisation Intergovernmental Authority on Development (IGAD). Mit Unterstützung von BMZ und GIZ wurden dort gemeinsame Definitionen, Standards und Leitlinien zur Harmonisierung von Migrations- und Ver­treibungsdaten erarbeitet. Gerade in Regio­nen mit intensiver grenzüberschreitender Mobilität sollte Deutschland solche regiona­len Strukturen gezielt mit nationalem Kapazitätsaufbau verbinden.

Humanitäre Datenerhebung gezielter finanzieren

Bei humanitärer Datenerhebung eröffnet Projektfinanzierung Gebern mehr unmittel­bare Steuerungsmöglichkeiten. Deutschland und die EU sollten neue Erhebungen daher systematischer an drei Kriterien messen: kon­­textspezifischer Bedarf, möglichst große staatliche Eigenverantwortung und nach­vollziehbare institutionelle Arbeitsteilung. Vor einer Finanzierung sollte geklärt sein, welche Informationslücken bestehen, ob vorhandene Quellen sie schließen können und wie staat­liche Stellen einbezogen und Resultate nach Projektende weiter­genutzt werden können.

Dabei sollten Geber den UNHCR, die IOM und andere Organisationen stärker an den Prin­zipien messen, die jene selbst in Leit­linien und Kooperationsvereinbarungen formuliert haben – mit Blick sowohl auf die Prüfung vorhandener Informationen als auch auf Bedarfsorientierung und Komple­mentarität. Projektgebundene Finanzierung und orga­nisationsspezifische Interessen können ihre Umsetzung jedoch hemmen. Wirksame Gebersteuerung setzt darum eige­ne Fachkompetenz und die Ab­stim­mung mit relevanten Partnern voraus: Ministeri­en, EU-Institutionen und Durchführungsorganisationen müssen beurteilen können, ob Erhebungen methodisch ange­messen sind, sich mit bestehenden Akti­vitäten überschneiden und in die Daten­architektur passen. Ohne solche Expertise bleibt die Koordination weitgehend den Daten­produzenten selbst überlassen.

Konsolidierung nach Funktionen beurteilen

Deutschland und die EU sollten laufende Reform- und Konsolidierungsprozesse in der flucht- und migrationsbezogenen Daten­landschaft danach beurteilen, ob operative Reichweite, spezialisierte Analyse, Metho­denentwicklung und anschließende Unter­stützung nationaler Datensysteme verläss­lich abgedeckt bleiben. Wo Daten institu­tionen- und länderübergreifend genutzt werden, bedarf es klarer Zweckbindungen und Verantwortlichkeiten. Infor­mationen, die für Schutz und Unterstützung erhoben wurden, sollten nicht ohne Weiteres für Grenzkontrolle, Screening oder Rückkehrverfahren verwendet werden. Konsolidierung ist hilfreich, wenn sie un­nötige Paral­lelität abbaut, ohne notwendige Funktionen, unabhängige Analyse und methodi­sche Spezialisierung aus dem System zu streichen.

Die Kürzungen der vergangenen zwei Jahre lassen zentrale Migrations- und Ver­treibungsdaten nicht einfach verschwinden, beeinflussen aber, welche Informationen in welcher Qualität verfügbar bleiben. Im Bereich Migration entstehen Lücken sowohl bei den nationalen Ausgangsdaten als auch bei ihrer internationalen Aufbereitung; im Falle Flucht und Vertreibung beeinträch­tigen Ein­schnitte projektgebundene Erhebungskapazitäten und Feld­präsenz unmittelbar. In beiden Bereichen sind Bestands- und Bewegungszahlen robuster als differenziertere Infor­mationen, etwa über Arbeits- und Lebensbedingungen, Schutzrisiken oder Veränderungen bei Ein­kommen, Erwerbsbeteiligung und gesellschaftlicher Teilhabe. Aus­schlaggebend ist daher, welche Aufgaben im Datensystem erhalten bleiben und wer sie übernimmt. Das bestimmt mit, welche Aspekte von Migration und Vertreibung künftig politi­sche Aufmerksamkeit erhalten und in Ent­scheidungen einfließen.

Dr. Anne Koch ist Wissenschaftlerin in der Forschungsgruppe Globale Fragen. Das Aktuell wurde verfasst im Rahmen des vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung geförderten Projekts »Flucht und Migration im Kontext globaler Umbrüche«.

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