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UN-Hochseeabkommen: Wer kontrolliert das Wissen über die Hohe See?

Kurz gesagt, 20.01.2026 Forschungsgebiete
  • Miranda Böttcher

    Miranda Böttcher

Das neue UN-Abkommen zum Schutz der Hohen See verspricht mehr Transparenz und Wissensvielfalt. Doch politische Interessenkonflikte gefährden dieses Versprechen. Die EU und Deutschland sollten sich gezielt dafür einsetzen, dass die Wissensvielfalt abgesichert wird, meint Miranda Böttcher.

Mit dem Inkrafttreten des Abkommens der Vereinten Nationen zum Schutz der Hohen See am 17. Januar ist ein wichtiger Schritt zum Erhalt der »Biodiversität außerhalb nationaler Gerichtsbarkeit« (BBNJ) vollzogen worden. Das BBNJ-Abkommen zielt darauf ab, den transparenten und vielfältigen Austausch von Wissen über die Hohe See zu fördern, um ökologische Standards zu stärken. Angesichts einer geopolitischen Lage, in der Wissen selbst zunehmend politisiert wird, stellt sich jedoch die Frage, wie diese Wissensvielfalt langfristig gesichert werden kann.

Der Clearing-House-Mechanismus: Technisches Werkzeug oder politischer Hebel?

Im Zentrum dieser Auseinandersetzung steht ein unscheinbar klingendes Instrument: der sogenannte BBNJ-Clearing-House-Mechanismus (CHM). Er soll eine frei zugängliche Plattform werden, auf der Informationen über Aktivitäten auf Hoher See gesammelt, ausgewertet und geteilt werden. Zu seinen Zielen gehören die Stärkung der Transparenz zwischen den Vertragsparteien und relevanten Interessengruppen sowie die Erleichterung internationaler Zusammenarbeit, vor allem in wissenschaftlichen Fragen. Während Ziele und Grundstruktur des CHM im Vertragstext festgelegt sind, ist seine konkrete Ausgestaltung Gegenstand laufender politischer Verhandlungen - und gerade das macht den Mechanismus politisch umkämpft.

Der Vertragstext eröffnet ausdrücklich die Möglichkeit, im CHM unterschiedliche Wissensformen in Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Insbesondere im Rahmen der verpflichtenden Umweltverträglichkeitsprüfungen könnten unterschiedliche Wissensformen systematisch einbezogen werden. Staaten müssten dabei nicht nur potenzielle Umweltauswirkungen bewerten, sondern auch wirtschaftliche, soziale, kulturelle, gesundheitliche und kumulative Effekte geplanter Aktivitäten. Eine solche umfassende Folgenabschätzung erfordert Beiträge aus verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen ebenso wie das Wissen indigener Völker und lokaler Gemeinschaften.

Eine weitere Möglichkeit zur praktischen Umsetzung von Wissenspluralismus zeigt sich in den Bestimmungen zur Zusammensetzung des wissenschaftlich-technischen Gremiums. Die entsprechende Formulierung im Abkommen deutet darauf hin, dass dieses über rein naturwissenschaftliche Expertise hinausgehen und ein breiteres Spektrum lokaler, traditioneller und indigener Wissensformen zur Meeresumwelt einbeziehen soll. Da das Gremium Handlungsempfehlungen für Aktivitäten in Gebieten jenseits nationaler Hoheitsgewalt auf Grundlage der über den CHM bereitgestellten Informationen aussprechen kann, bietet sich hier ein zentraler Hebel für die praktische Umsetzung von Wissensvielfalt. Voraussetzung ist jedoch, dass das Gremium tatsächlich so zusammengesetzt wird, dass unterschiedliche Wissensarten angemessen vertreten sind.

Politische Konflikte verzögern die Umsetzung des Abkommens

Trotz des vielversprechenden Wortlauts des Vertrags ist die konkrete Ausgestaltung des CHM politisch umstritten. In der Vorbereitungskommission (PrepCom) zur Operationalisierung des Abkommens zählt sie zu den zentralen Konfliktfeldern. Auf einem Treffen der PrepCom im August 2025 scheiterte bereits eine Einigung über die Zusammensetzung einer informellen Expertengruppe zur Ausarbeitung der technischen Aspekte des CHM. Dieser Auswahlprozess ist von strategischer Bedeutung, da er einen Präzedenzfall für die Besetzung weiterer BBNJ-Gremien schaffen könnte. Während einige Staaten auf eine breite Einbindung unterschiedlicher Wissensträger drängen, wollen andere den CHM auf eine rein naturwissenschaftlich-technische Funktion reduzieren, die allein von akademischer Expertise geleitet werden sollte. Kritiker warnen, dass ein solcher Ansatz naturwissenschaftliches Wissen aus dem globalen Norden privilegiert und sozialwissenschaftliche, lokale oder traditionelle Wissensformen marginalisieren würde.

Vor dem Hintergrund jüngster Versuche einzelner Staaten, darunter der USA, den Zugang zu marinen Daten einzuschränken, wird deutlich, dass Wissen über die Meere zunehmend selbst zum Gegenstand politischer Auseinandersetzungen wird. Deutschland und die EU haben sich in internationalen Prozessen wiederholt für die Freiheit und Vielfalt der Wissenschaft ausgesprochen. Im Rahmen der laufenden Verhandlungen zur Operationalisierung des BBNJ-Abkommens sollten sie sich daher gezielt dafür einsetzen, dass Wissensvielfalt innerhalb des Abkommens nicht nur normativ anerkannt, sondern institutionell abgesichert wird. Dabei geht es vor allem darum, die Privilegierung bestimmter Wissensarten innerhalb von BBNJ-Gremien, wie dem wissenschaftlich-technischen Gremium, zu verhindern. Zugleich muss die CHM-Plattform so ausgestaltet werden, dass verschiedene Wissensformen gleichermaßen zugänglich sind.

Dr. Miranda Böttcher ist Wissenschaftlerin der Forschungsgruppe Globale Fragen.