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Maßnahmen gegen die »russische Schattenflotte«

Nur ein systematischer Ansatz kann für Effektivität und Sicherheit sorgen

SWP-Aktuell 2026/A 24, 12.05.2026, 8 Seiten

doi:10.18449/2026A24

Forschungsgebiete

Russlands sogenannte Schattenflotte dient in erster Linie der Sanktionsumgehung für den Ölexport und damit der Finanzierung seines Angriffskrieges gegen die Ukraine. Sie stellt jedoch vermehrt auch ein verteidigungsrelevantes Sicherheitsrisiko für Europa dar. Schiffe der Schattenflotte werden zunehmend mit Spionage- und Sabo­tage­­akten in Verbindung gebracht, sie bedrohen deutsche und europäische Sicherheit und die maritime Umwelt. Die Bundesregierung sollte gemeinsam mit ihren Partnern einen systematischen Ansatz verfolgen, um wirksam gegen die Schattenflotte vor­zugehen. Ziel ist es, Sanktionsregime aufrechtzuerhalten, die maritime Sicherheit zu gewährleisten und verteidigungsrelevante Bedrohungen einzudämmen.

Hauptzwecke der russischen Schattenflotte sind die Sanktionsumgehung und die unmittelbare Kriegsfinanzierung. Darüber hinaus aber stellt sie mittlerweile ein viel­fältiges, sicherheitspolitisch relevantes Pro­blem dar. So werden Schiffe der Flotte auch als Instrumente für Sabo­tage und Spionage eingesetzt. Aufgrund mangelhafter Sicher­heits- und Umweltstandards ist die Flotte zudem ein erheb­liches Risi­ko für Schiff­fahrt und maritime Umwelt. Mit Hilfe eines systematischen Ansat­zes könnten die Bun­des­republik und ihre Partner diese viel­schichtige Bedrohung effektiv und nach­haltig eindämmen.

Lebenslinie russischer Wirtschaft

Bei der sogenannten russischen Schattenflotte handelt es sich weder um eine offi­zielle Flotte Russ­lands noch um ein rein russisches Phänomen. Vielmehr bezeichnet der Begriff den Einsatz von Schiffen zum Zweck des Güter- und zuvorderst Ölexports der Russischen Föde­ration im Rahmen von Sanktionsumgehungen, wie es auch Vene­zuela oder Iran praktizieren. Russland selbst, so wird ge­schätzt, betreibt in diesem Kontext seit dem Jahr 2022 circa 600 bis 1.600 Schiffe. Die Zahlen variieren, da das Phä­nomen Schattenflotte darauf basiert, durchgängig weitere, oft alte und marode Schiffe zu erwerben, ihre Eigentümer­strukturen und Versicherungen zu fälschen oder zu verschleiern und die Flaggenstaaten­zugehörigkeiten innerhalb so­genannter Billigflaggen von Staaten mit wenig oder keinen Kontrollmechanismen zu wechseln. Auch mangelt es bislang an inter­natio­­nal standardisierten Definitionen sol­cher Schiffe und entsprechenden ein­heitlichen Sank­tions­listen. Deshalb müssen Schiffs- und Sank­tionslisten regelmäßig international geprüft werden, etwa von der EU. Auf der Sank­tions­liste ihres 20. Sank­tions­pakets vom April 2026 stehen 632 Tanker. Rund 17 Pro­zent aller Öl­tanker weltweit werden der Schattenflotte zu­gerechnet.

Im Fall Russlands wird fast die Hälfte der Öl­exporte (48 Prozent) über die Ostsee ab­gefertigt. Dafür werden ungefähr 1.000 Schiffe pro Jahr eingesetzt. Mit seinem Ölexport erwirtschaftet Russ­land über zehn Milliarden Euro an Ver­kaufs­erlösen im Monat, trotz aller bisherigen Sanktions­bemühungen. Die Seewege über die Ostsee verkörpern damit die aktuelle Lebenslinie der russischen Wirtschaft.

Die Einschränkungen der Schifffahrt in der Straße von Hormus wegen des Krieges der USA und Israels gegen den Iran ver­schaffen diesen Ölexporten zusätz­lichen Aufschwung. Stei­gen­de Ölpreise in Kombi­nation mit den Abhängigkeiten vor allem Indiens und anderer asiatischer Staaten von Importen bieten Russ­land die unverhoffte Gelegenheit, seine Wirtschaft zu stärken und damit seine Staatskasse weiter auf­zufüllen.

Moskau nutzt diese Einnahmen aus Ver­käufen an Staaten wie China, Indien oder die Türkei, um seinen Krieg gegen die Ukra­ine zu finanzieren. Die bisherigen Einzelmaßnahmen gegen die Schatten­flotte, etwa wegen fal­scher Flaggen, wirken selektiv und tempo­rär. Sie reichen noch nicht aus, um die Einkünfte Russlands aus dem Betrieb der Flotte spürbar zu verringern.

Die Schattenflotte als Sicherheitsproblem

Russland modifiziert die Schattenflotte von einem System der Sanktionsumgehung zu einem Mittel hybrider Kriegsführung, zum einen aufgrund von Gelegenheiten, zum anderen infolge von Zwängen. Denn die maritime Dimension ist jene, in der Russ­land am schwächsten und zugleich am verwundbarsten ist. Die Fähigkeiten der russischen Marine zur militärischen Macht­projektion sind begrenzt, und Russland ist wirt­schaftlich ab­hängig von Seewegen. Dennoch ist es dem Land gelungen, aus der Not – also der Frage, wie es weiterhin Öl expor­tieren und seine Kriegswirtschaft finanzieren kann – eine fragwürdige »Tugend« zu machen: Parallel zum weiter­hin stattfindenden Ex­port näm­lich sorgen nur schwer zurechen­bare Schädigungen und Störungen maritimer kritischer Infra­strukturen dafür, dass Un­sicherheit inner­halb europäischer Gesell­schaften gesät werden.

Das Schädigungspotenzial der Schattenflotte offenbart europäische Verwund­bar­keiten und ermöglicht es Russ­land, eine Drohkulisse im Lichte europäischer Abhän­gigkeiten auf­zubauen. Damit demonstriert Moskau seine Fähigkeit zur Sabotage in der Grauzone unterhalb der Schwelle zum offenen Krieg.

Seit Beginn der russischen Vollinvasion der Ukraine ist der Zusammenhang zwi­schen Schiffen der Schattenflotte und Sabo­tageakten (vor allem Schädigungen mariti­mer kritischer Infrastrukturen) sowie Spio­nage und Kartierung wichtiger Installatio­nen auf dem Meeresboden besonders deut­lich geworden. In der Nord­see ist dies in erster Linie wegen des Ausbaus der Off­shore-Energieinfrastruktur von Bedeutung, die in den kommenden Jahren und Jahr­zehnten einen erheblichen Anteil an der deut­schen und europäischen Energie­versorgung haben soll. In der Ostsee hatte Ende 2024 die Häufung von Schädigungen an mehreren Unterseekabeln binnen weni­ger Wochen zur Folge, dass die Nato im Januar 2025 die Mission Baltic Sentry zum Schutz kri­tischer Unterwasserinfrastruktur ins Leben rief. Dafür sollten die Militär­präsenz erhöht und potenzielle Saboteure abgeschreckt werden.

Tatsächlich ist es jedoch schwierig, alle Schädigungen, etwa von Unterseekabeln, dem mutwilligen Akt eines Urhebers zwei­felsfrei zuzuordnen. In der Regel rechtfertigen sich die Beschuldigten wenig glaubhaft mit angeblichen Versehen, etwa dem Ver­lust des Schiffsankers.

Doch neben nachgewiesenen Schäden sowie den Korrelationen von Schiffen der Schattenflotte und Sabotage lassen auch die Kontrollen solcher Schiffe durch Behörden aufhorchen: So entdeckten diese vermehrt technische Anlagen an Bord, die für die Handelsschifffahrt ungewöhnlich sind und etwa zu Auf­klärungszwecken verwendet werden kön­nen. Die angetroffenen Besat­zungen der kontrol­lierten Schiffe sind zum Teil größer als bei Handelsschiffen üblich und umfas­sen Personen mit Verbin­dungen zu russi­schem Militär oder Söldnergruppen. Damit wächst die Gefahr, dass Besatzungsmitglieder Widerstand leisten oder andere dazu anstiften, wenn sie sich mit Kon­trol­len durch Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben wie Zoll und Poli­zei konfrontiert sehen. Ferner eskortieren russische Marineeinheiten bisweilen Schiffe der Schattenflotte, um westliche Behörden von Zugriffen abzuschrecken. Weitere Gefahren für die maritime Sicherheit und größere Unfallrisiken für die Schifffahrt bedeuten auch Disruptionen des Globalen Satellitennavigationssystems (GNSS) durch Jamming und Spoofing, also die Störung oder Verfälschung von Navigationsdaten, bei Tausen­den Schiffen sowie die Mani­­pulation des auto­­matischen Schiffsidenti­fizierungssystems (AIS) durch Schiffe der Schattenflotte und andere.

Verteidigungsrelevante Bedrohung

Von zentraler Bedeutung ist die verteidigungsrelevante Dimension der Schatten­flotte. Sie findet bisher zu wenig Beachtung. Sabotageakte sind zu See und zu Land das Mittel der Wahl russischer Aktivitäten in Europa geworden. Auch zahlreiche Droh­nenüberflüge innerhalb Europas stehen in Korrelation zu Schiffsbewegungen der Schat­tenflotte. Infolgedessen erweitert die Flotte das Bedrohungsspektrum und wird verteidi­gungsrelevant. Es ist nicht auszuschließen, dass Sabo­tage und Spionageakte als vor­bereitende Maß­nahmen oder zur Unterstützung poten­zieller militärischer Aktio­nen eingesetzt werden (sogenanntes shaping of the environment). Spionage und Sabotage durch die Schatten­flotte können deshalb der Gegenseite wertvolle Informationen und Erfahrungen liefern, etwa zu Verfahrens­abläufen und Reaktionszeiten bei Schäden an maritimer kritischer Infrastruktur.

Ein solcher Fall war die Beschädigung des Unterseestromkabels Estlink 2 in der Ostsee. Das Kabel verbindet Finnland und Estland und wurde am ersten Weihnachtstag 2024 durch den Anker des Tankers Eagle S beschädigt. Das der russi­schen Schattenflotte zugeordnete Schiff schleppte seinen Anker über den Meeresgrund und lädierte neben Estlink 2 vier weitere Unter­seekabel. An solchen wichtigen Feiertagen kann es für potenzielle Gegner von zusätz­lichem Interesse sein, Reaktionszeiten und ‑abläufe bei solchen Vorfällen zu beob­achten. Nach ihrer Fest­setzung wurde der Kapitän der Eagle S nachweislich über Funk beauftragt, Hinweise auf ihre Aktivitäten in Form von Karten der dortigen Untersee­kabel zu vernichten.

Allerdings beschränkt sich die Bedrohung nicht auf Schattenflottentanker, ihre Anker und vermeintliche Unfälle. Auch Fracht- und Containerschiffe sowie Fische­rboote können offenbar sicherheits- und verteidigungsrelevantes Bedrohungspotenzial besitzen. Der Ein­satz von Drohnen oder container­gestützten Wirkmitteln und elektronischen Störsystemen ist im Vorlauf oder während eines bewaffneten Konfliktfalls möglich und erlaubt einen asymmetrischen Kampf­einsatz solcher Schiffe, etwa für einen Erstschlag zu Beginn eines be­waff­neten Konflikts. Aufgrund der großen Zahl von Schiffen in europäischen Gewäs­sern kann man sich darauf nur schwer vorbereiten. Für Angrei­fer stehen auch niedrig­schwellige Optionen im Raum, etwa vor­sätzlich herbeigeführte Havarien in Meer­engen, Kanälen wie dem Nord-Ostsee-Kanal oder wichtigen See­wegen wie der Elbe als Einfahrt zum Ham­burger Hafen.

Unterminierung internationalen Rechts

Im Rahmen der beiden Kernelemente des Seerechts, nämlich der Freiheit der Schiff­fahrt (Art. 87 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen) sowie des Rechts der fried­lichen Durch­fahrt (Art. 17), bewegen sich die Schiffe der Schattenflotte innerhalb alliierter und deut­scher Hoheitsgewässer und ausschließ­licher Wirtschaftszonen (AWZ). Dort beeinträchtigen sie zum Bei­spiel kritische Infrastrukturen oder können im Konfliktfall in vulner­able Bevöl­kerungs­zentren hineinwirken. Gleichzeitig versucht Russ­land durch Vor­würfe der Piraterie etwaige Gegenmaßnahmen des Westens zu delegitimieren und potenzielle Reaktionen zu rechtfertigen (lawfare). In der Konsequenz offenbart sich hierin nicht nur ein opera­tives Risiko, son­dern vor allem eine stra­tegische Erosion zentraler Normen der inter­nationalen Ord­nung. Die gezielte Instrumentalisierung der Schiff­fahrt in den entsprechenden Seegebieten zu nichtfried­lichen Zwecken läuft diesen internationalen Vereinbarungen zuwider.

Umweltrisiken

Ferner sind Umweltbedrohungen zu betonen, die aus dem hohen Alter und dem schlechten Zustand der Schiffe sowie den Arbeitsbedingungen ihrer Besatzungen mit langen Zeiträumen auf See erwachsen. Regelmäßig ist die Schatten­flotte in Unfälle und Havarien verwickelt, wie der Fall der Eventin vor der deutschen Küste, sinkende Öltanker im Schwarzen Meer oder mehrere Beispiele in Europa oder Asien zeigen. Weitere, auch schwerwiegendere Unfälle können nicht ausgeschlossen werden. Auf­grund der nahe­zu geschlos­senen Geographie der Ostsee und des gerin­gen Wasser­austausches würde die Havarie eines einzi­gen Tankers dort die Region und damit Meeresumwelt, Wirtschaft und Tou­rismus jahre- oder gar jahr­zehntelang schwer belasten.

Militärische Abschreckung

Zusätzlich nutzt Russland immer häufiger militärische Fähigkeiten, um Schiffe der Schattenflotte und sein Exportsystem zu schützen und westliche Interventionen gegen diese abzuschrecken. Die versuchte Festsetzung des Tankers Jaguar wegen falscher Flagge durch est­nische Behörden im Mai 2025 bestätigt dies. Als Russland einen Kampfjet des Typs SU-35 das der rus­sischen Schattenflotte zu­geordnete Schiff überfliegen ließ, sahen die est­ni­schen Be­hörden, die ein Patrouillenboot und einen Hubschrauber eingesetzt hatten, von ihrem Vorhaben ab. Der Tanker konnte sein Ziel ungehindert erreichen.

Offenbar gelingt es Russland, Deutschland und viele seiner Partner durch Dro­hungen mit einer militärischen Eska­la­tion von klareren und robusteren Maßnahmen gegen die Schattenflotte abzu­schrecken. Daher setzt Moskau weiter auf rhetorische wie militärische Drohgebärden. Die Bundes­republik und ihre Partner vergeuden den Handlungsspielraum unterhalb der Schwelle zum bewaffneten Konflikt durch inkonsequente Reaktionen, nicht enden wollende Diskussionen, Zuständigkeits- und Rechts­streitigkeiten sowie Selbstabschreckung von möglichen Reaktionen durch die Furcht vor militärischer Eskalation. Dieses Ver­halten macht es Russland erst möglich, die Grau­zone von Schattenflotte bis zu hybri­den Aktivitäten bewusst auszunutzen. Die bis­herigen selektiven und damit unzurei­chenden Maßnahmen eröffnen Russ­land sowohl Handlungsraum als auch Ini­tiative. Das erlaubt es Moskau, seinen weitreichenden Öl­export ebenso fortzusetzen wie hybride Aktivitäten durch militärische und nichtmilitärische Mittel unterhalb der Schwelle zum bewaff­neten Konflikt.

Weil Gegenmaßnahmen bislang nur einzelne Schiffe betreffen und daher kaum Wirkung in der Brei­te entfalten können, müssen sie als ab­gestimmtes System kon­zipiert werden. Wollen die Europäer effek­tiver gegen russi­sche Sanktionsumgehungen und Kriegsfinanzierung vorgehen, müs­sen Maß­nahmen gegen die Schattenflotte auf meh­reren Ebenen und deutlich koordi­nierter um­gesetzt wer­den. Erst dann kön­nen sie nach­haltige Wirkung bei der Ein­dämmung der Schattenflotte und Trocken­legung russischer Finanzflüsse entfalten.

Keinesfalls darf man indes der Illusion erliegen, auf diese Weise unmittelbar alle Schiffe der Schattenflotte stoppen zu können. Das ist weder rechtlich noch prak­tisch möglich. Die folgenden vier Maßnahmen bilden zusammen einen übergreifenden Ansatz, um auf dem Boden internationalen Rechts den gegebenen Rechtsrahmen vollends auszuschöpfen. Zugleich können konkret wirkende sowie nachhaltig ab­schreckende Methoden angewandt werden.

Vier Maßnahmen zur Eindämmung der Schattenflotte

Keine Nation und keine Institu­tion allein ist verantwortlich dafür oder in der Lage, des Phänomens Schattenflotte Herr zu werden. Internationale Kooperation ist erforderlich. Auf deutscher Seite zuständig bei Planung und Umsetzung von Maßnahmen sind unter anderem die Bundespolizei See, die Deutsche Marine, die Landespolizeien und der Zoll und damit die jeweiligen Ressorts und Ministerien. Dazu zählen das Bundesministerium des Innern, das Bundes­ministerium der Verteidigung, das Bun­desministerium für Verkehr und das Bundes­­ministerium für Finanzen.

National wie international hat die Zahl der Schiffskontrollen bereits zugenommen. Besonders Flaggenlosigkeit oder falsche Flaggenstaatzugehörigkeit waren in vielen Fällen Ausgangspunkt für Kontrollen der Schattenflotte, da das Völkerrecht grundsätz­lich allen Staaten um­fangreiche Zugriffsrechte gegen­über flaggenlosen Schiffen ein­räumt. Bis­her werden nur anlassbezogene Maßnahmen getrof­fen, um einzelne Schiffe der Schattenflotte anzuhalten, zu kontrollieren und gege­benenfalls zu stoppen oder die Weiterfahrt zumindest zeitweilig zu ver­hindern. Dieser Ansatz sollte zwar bei­behalten werden. Doch bieten sich Deutsch­land und seinen Partnern noch mehr Mög­lichkeiten, auch proaktiv die Schatten­flotte und damit Finanzflüsse, Umweltbedrohungen sowie Sicherheits- und Verteidigungs­risiken einzudämmen.

Sanktionsregime

Erstens muss das Phänomen rus­sische Schattenflotte und damit das Sanktions­regime zu Ende gedacht werden. Zum einen müssen die Sanktionslisten der EU, des Ver­einigten Königreichs, der USA und auch Kana­das stetig synchronisiert werden, um weit­reichende Effektivität zu erzielen. Zum anderen müssen der bloßen Sanktionierung von Schiffen weitere Taten folgen. Mittler­weile ist fast jeder zweite Tanker, der zum russischen Ölexport eingesetzt wird, sank­tioniert, doch das tut dem Ver­kauf kaum Abbruch. Sanktionsmechanismen müssen also dringend auf Zwischenstopp­häfen, Raffinerien und Firmen in Drittstaaten, die Käufe und Verkäufe abwickeln, ausgeweitet werden. Dies bedeu­tet auch, dass EU-Staa­ten ihre Abnahme des Öls über Umwege wie die Türkei und Indien komplett ein­stellen. Hier sind also vor allem natio­nale Maßnahmen gefragt.

Die Einschränkungen des Schiffsverkehrs in der Straße von Hormus unterstreichen diesen Koordinationsbedarf. Die Ölpreissteigerungen, zusammen mit dem teilweise begonnenen US-amerikanischen Sanktions­verzicht, etwa für Indien, bescheren dem Exporteur Russland beträchtliche Zusatz­einnahmen. Derweil folgt die US-amerika­nische Logik der Annahme, die kurzfristige Sanktionsmilderung helfe den glo­balen Ölpreis zu stabilisieren und damit russische Exporteinnahmen zu minimieren. Zwar können Notfallmaßnahmen zur glo­balen Markt- und Ölpreisregulierung sinnvoll sein. Allerdings sollten sie so bald wie mög­lich wieder dem strategischen Ziel »Ein­dämmung der Schat­tenflotte« angepasst wer­den, wenn das Ziel »Einschränkung russischer Einnahmen und Kriegsfinanzierung« erreicht werden soll.

Flaggenstaaten und Eigentumsstrukturen

Zweitens bietet die unzureichende Beflag­gung der Schattenflottenschiffe nach wie vor Handlungsspielraum, der nicht aus­reichend genutzt wird. Zudem muss der diplomatische und wirtschaftliche Druck auf Staaten mit sogenannten Billigflaggen deutlich erhöht werden. Ein passender Aus­gangspunkt dafür ist der offene Brief der Nord- und Ostseeanrainer einschließlich Islands an die internationale Gemeinschaft. Darin wird gefordert, im internationalen Rahmen unter anderem die Einhaltung allgemeiner Standards der Schifffahrt und maritimer Sicherheit zu gewährleisten. Manche Staaten sind infolge des Drucks auf die Schattenflotte dazu übergegangen, ihre Flaggen nicht mehr für solche Schiffe zur Verfügung zu stellen. Auf diese Weise entfallen nach und nach Ausweich­optionen für die Betrei­ber dieser Schiffe.

Parallel sollten die Eigentümer- und Verkaufsstrukturen intensiver kontrolliert werden. Zudem sollten die Betreffenden mit wirtschaftlichen Konsequenzen auf Ebene der EU oder der jewei­ligen Nationalstaaten rechnen müssen, denn europäische und auch deutsche Ree­de­reien verkaufen nach wie vor Schiffe zur Nutzung für die Schattenflotte und unter­stützen damit Sanktionsumgehungen. Die Einschränkung dieser Weiterverkäufe ist ein weiteres Mittel, die phy­sische Grundlage der Exporte und Sank­tionsumgehungen zu reduzieren.

Umweltschutz als Handlungsoption

Drittens muss auch der Umweltschutz als Handlungsgrundlage herangezogen wer­den. In Nord- und Ostsee bietet das zusätz­liche Schutzbedürfnis dieser durch die Inter­nationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO) als besonders sensitiv eingestuften Seegebiete (Particularly Sensitive Sea Areas, PSSA) bisher ungenutzten Handlungsspielraum. Nord- und Ostsee sind gemäß dieser Klassifizierung besonders schutzbedürftig und befinden sich in diesem Kontext auf demselben Niveau wie bekannte Meeres­gebiete, etwa den Galapagosinseln oder dem Great Barrier Reef.

Die zahlreich dokumentierten Fälle von schrottreifen Tankern sowie Unfällen und Havarien lassen schlussfolgern, dass durch die vorsätzliche Auswahl kaum bis nicht seetauglicher Schiffe bewusst Umweltschädigungen in Kauf genommen werden. Deutschland und seine Partner unter den Anrainern von Nord- und Ostsee sollten das zum Anlass neh­men, ihrer Verantwortung gegenüber diesen Seegebieten gerecht zu werden und die altersschwachen Tanker häufiger auch wegen ihres schlechten Zu­stands anzuhalten, zu kontrollieren und ihnen gegebenenfalls die Weiterfahrt zu verweigern. Dadurch würden zum einen Seegebiete vor den Un­fall- und Umweltrisiken geschützt, zum anderen der Schattenflottenverkehr weiter verlangsamt und mini­miert.

Aus diesen beiden Gründen sollten sich solche Maßnahmen nicht auf die russische Schattenflotte beschränken, sondern auf alle maroden, womöglich umweltgefährdenden Schiffe ausgeweitet werden. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag hat die Bun­desregierung bereits ihre Auffassung geäußert, dass sich mit solchen Maßnahmen der Transit der Schat­tenflotte ein­däm­men sowie Havarien und Umwelt­schäden ver­meiden lassen. Deshalb kommt es nun darauf an, diese Erkenntnisse in die Tat umzusetzen.

Verteidigungsdimension

Viertens muss die russische Weiterentwicklung der Schattenflotte von einem über­wiegend ökonomisch motivierten Instrument zu einem Instrument hybrider Krieg­führung als Bedrohung der nationalen Sicherheit und, in bestimmten Konstellationen, als militärisch relevante Herausforderung anerkannt werden. Ist das der Fall, eröffnen sich zusätzliche Handlungsmöglichkeiten gegenüber Schiffen der Schattenflotte. Spionage, Sabotage, Drohneneinsatz und die Präsenz (para)militärischen Perso­nals an Bord nehmen offenbar zu. Daraus lässt sich schließen, dass die Schattenflotte nicht mehr ausschließlich kommerziellen Zwecken dient. Vieles spricht dafür, dass ihre Aktivitäten bewusst in der Grauzone unterhalb der Schwelle zum bewaffneten Konflikt eingesetzt werden. Dazu passt die Rhetorik des Kremls, der schon heute von einem strukturellen Konflikt mit der Nato spricht.

Diese Entwicklung hat zur Folge, dass solche Schiffe nicht mehr nur in den Bereich ausschließlicher maritimer Sicher­heitsfragen (Safety and Security) eingeordnet werden, sondern zu­sätz­lich in den Rah­men nationaler Sicher­heit und Verteidigung (Defense). Das erweitert den Handlungsspielraum: Nichtfriedliche Nutzung von Schiffen liefert mehr stichhaltige Gründe für legi­time Maßnahmen wie Anhalten, Kontrollie­ren, Festsetzen oder Verweisen, denn das Recht der friedlichen Durchfahrt gilt nur für Schiffe, von denen keine Gefahr aus­geht.

Politische Entschlossenheit und potenzielle Eskalationsdynamiken

Die entschlossene Umsetzung durch die Bundesregierung und ihre Partner im Nord- und Ostseeraum entscheidet, ob die Maß­nahmen nachhaltig Erfolg haben und zur Eindämmung der russischen Schattenflotte und entsprechender Finanzflüsse bei­tragen werden. Zum einen sollte die Bundesregierung keinen Zweifel daran lassen, dass sie ihre Absichten, besonders die Bereitschaft zu Sank­tionen, ernst meint und gedenkt, sie mit Taten zu unter­füttern. Zum anderen sollte sie nachdrücklich signalisieren, dass inter­nationales Recht nicht beliebig miss­braucht werden kann, um nichtfriedliche Aktivitäten wie Spionage und Sabotage zu rechtfertigen. Darüber hinaus zeigen die hier vorgeschlagenen Maßnahmen, wenn sie mit Bedacht ausgewählt und um­gesetzt werden, dass die beteiligten Staaten willens und in der Lage sind, ihre Infrastrukturen und die Umwelt zu schützen, zugleich aber kein Interesse daran haben, ohne Not eine militärische Eskalation in Gang zu setzen.

Umgang mit Drohungen und Risiken

Aktivitäten zur Eindämmung der Schattenflotte müssen auch im Zusammenhang mit potenziellen Eska­la­tionsdynamiken und Einsatzregeln (Rules of Engagement), also über die operative Ebene hinaus mitgedacht werden. Es genügt nicht, dass Abläufe im polizeilichen und militärischen sowie im Nato-Rahmen geübt werden. Auch Ent­schei­dungsträgerin­nen und -träger müssen mit den eskalato­rischen Risiken möglicher Maßnahmen gegen Schiffe der russischen Schattenflotte ver­traut gemacht und auf sie vor­bereitet werden. Das bedeutet zunächst, sich nicht von russi­schen Vor­würfen, Dro­hungen oder militärischer Machtprojektion einschüchtern zu lassen. Stattdessen gilt es, gemeinsam und im internationalen Ver­bund hinter Maß­nah­men – wie Schiffskontrollen oder Verweh­rungen der Einfahrt in bestimmte Seegebiete – zu stehen und sie unbeirrt umzusetzen. Eine kohärente und konsequente Linie lässt russische Drohungen ins Leere laufen.

Zusätzlich zu den vier Maßnahmen ist also eine kluge und strategisch ausgerichtete sicherheitspolitische Vorbereitung notwendig. Es geht darum, sich schon im Vorfeld mit möglichen Hand­lungen von Akteuren auseinanderzusetzen, die ganz bewusst die Karte der mili­tärischen oder gar nuklearen Eskalation spielen. Was, wenn Besatzungen von Schat­tenflottentankern nicht mit deutschen oder westlichen Behör­den kooperieren oder durch (para)militäri­sches Personal an Bord davon abgehalten werden? Russ­land nutzt seine Position und Fähigkeiten, um sich solche Optionen offen­zuhalten. Denkbar sind sowohl vertikale als auch hori­zontale Eskalationen. Vertikal heißt die Eskalation mit militärischen Machtmitteln, unterstützt von Drohgebärden und Rhetorik, wobei Russland auch vor der nuklearen Dimension nicht zurückschreckt. Horizontale Eskalation umfasst die Möglichkeit mehrerer, parallel herbei­geführter Schadenereignisse, etwa Beschädigungen kritischer Infrastrukturen, Hafen­blockaden oder absichtlich ausgelöste Um­weltkatastrophen. Um Wiederholungen des Falls Jaguar zu verhindern, müssen solche Szenarien nicht nur operativ und mili­tä­risch, sondern auch politisch und recht­lich unter Bund, Ländern, Ressorts und Partner­staaten erörtert werden – und zwar so bald wie möglich, nicht erst in einer bereits eskalierenden Krisensituation.

Es gilt, etwaige Eskalations- und Erpressungsoptionen Russlands zu analysieren, mögliche Folgen durchzuspielen und sich konkret auf solche Krisen vorzubereiten. So können Handlungsoptionen für mögliche Konflikte und potenzielle Eskalationsdyna­miken erar­beitet werden. Das hilft, um die Grundproblematik ins Bewusstsein von Entscheidungsträgerinnen und ‑trägern zu bringen, im Konfrontationsfall Reibungs­effekte innerhalb der beteiligten Behörden zu minimieren sowie die eigenen Reak­tionsfähig­keiten zu kalku­lieren und zu optimieren.

Zu beachten ist nämlich, dass nicht zwingend das einzelne Schadensereignis ein schwerwiegendes Problem darstellt. Es ist vielmehr die kumulative Herbei­führung von Ereignissen, die letztlich Teil einer sich zuspitzenden Dynamik werden und, flan­kiert von (nu­klearen) Drohgebärden, Ent­scheidungs­trägerinnen und -träger auf die Probe stellen. Auf diese Weise versucht Russland immer wieder, Maßnahmen gegen die russische Schattenflotte zu unterbinden, weil es von den Seewegen über Ost- und Nordsee abhängig ist.

Die Bundesrepublik und ihre europäischen Partner müssen sich auf Provokationen und Erpressungsversuche einstellen, wenn sie den Empfehlungen folgen und die vier vorgeschlagenen Maßnahmen umsetzen. Entscheidend ist, dass sie sich nicht beirren lassen und den Maßnahmenkatalog entschlossen, systematisch und beharrlich abarbeiten. Dann stehen die Chancen gut, den Schiffsverkehr der Schattenflotte dauerhaft einzudämmen.

Dr. Julian Pawlak ist Wissenschaftler in der Forschungsgruppe Sicherheitspolitik. Das Aktuell entstand im Rahmen des Projekts STAND (Strategic Threat Analysis and Nuclear (Dis-)Order).

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