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Dauerhaft provisorisch – Syrische Flüchtlinge in Jordanien

Zwischen Rückkehrdruck und blockierter Integration

SWP-Aktuell 2026/A 40, 07.08.2026, 8 Seiten

doi:10.18449/2026A40

Forschungsgebiete

Jordanien zeigt exemplarisch, dass Aufnahmebereitschaft und internationale Unter­stützung nicht ausreichen, um in langanhaltenden Vertreibungssituationen dauerhafte Lösungen zu erreichen: Trotz vergleichsweise günstiger Voraussetzungen ist für viele dort lebende syrische Flüchtlinge keine langfristige Perspektive erkennbar. Stattdessen ist durch das Zusammenspiel jordanischer Regierungsinteressen und internationaler Geberprioritäten ein System begrenzter Teilhabe für die Geflüchteten entstanden. Es ermöglicht vielen Syrer:innen, ihren Alltag unter prekären Bedingungen weitgehend eigenständig zu organisieren, bietet ihnen aber weder substantielle Rechte noch Zukunftsperspektiven. Diese Zwischenarrangements – inter­national finanziert und auf temporären Aufenthalt ausgerichtet – haben lange funktioniert. Weil die Hilfsgelder sinken und die Rückkehrerwartungen steigen, werden diese Arrangements zunehmend brüchig. Für Geber wie Deutschland stellt sich daher die Frage, wie Unterstützung künftig gestaltet werden kann, wenn freiwillige Rückkehr für viele nicht realistisch ist, Resettlement kaum zur Verfügung steht und lokale Integration politisch blockiert bleibt.

Mit dem Sturz des Assad-Regimes am 8. Dezember 2024 und dem anschließenden politischen Machtwechsel in Syrien ist die Zukunft syrischer Flüchtlinge in den Haupt­aufnahmeländern der Region erneut auf die politische Agenda gerückt. In Jordanien trifft diese Debatte auf eine Fluchtsituation, die sich längst verstetigt hat: Seit 2011 gewährte das Land über 900.000 vor dem syrischen Bürgerkrieg geflohenen Menschen Schutz; weiterhin sind knapp 400.000 Syrer:innen (Stand Ende Mai 2026) als Flüchtlinge in Jordanien registriert und leben seit Jahren in prekären sozialen und wirtschaftlichen Verhältnissen.

Gemeinsam mit internationalen Gebern hat die jordanische Regierung die anfäng­liche humanitäre Notsituation bewältigt. Über den regionalen Refugee and Resilience Plan (3RP) und den Jordan Response Plan (JRP) finanzierten vor allem die USA, die EU und ihre Mitgliedstaaten sowie internationale Finanzinstitutionen über humanitäre Hilfe hinaus auch Programme in den Berei­chen Bildung, kommunale Infrastruktur und wirtschaftliche Eigenständigkeit.

Damit steht Jordanien exemplarisch für eine entwicklungs- und lösungsorientier­tere Herangehensweise an langanhaltende Vertreibungssituationen, wie sie unter anderem im Globalen Flüchtlingspakt (GCR) angelegt ist. Zugleich zeigt der Fall, dass internationale Unterstützung sogar dort an Grenzen stößt, wo Aufnahmebereitschaft, umfangreiche Gebermittel und institutionalisierte Kooperation zusammenkommen.

Warum die dauerhaften Lösungen in Jordanien nicht tragen

Fünfzehn Jahre nach Beginn der Syrienkrise und knapp zehn Jahre nach dem GCR hat sich erwiesen, dass trotz der ambi­tionierten Herangehensweise in Jordanien keine der drei klassischen dauerhaften Lösungen, die der Hohe Flüchtlingskommis­sar der Verein­ten Nationen (UNHCR) für Fluchtsituationen vorsieht, tragfähig ist. Resettlement bleibt zahlenmäßig marginal, Rück­kehr ist für viele weder sicher noch gewollt, und lokale Integration ist politisch blockiert.

Für Resettlement liegt dieser Befund nahe: Wegen der limitierten Zahl von Plätzen kam diese Lösung schon bisher nur für besonders gefährdete Flücht­linge in Frage. Seit sich wichtige Zielländer wie die USA zurück­gezogen haben, sind die Zahlen weltweit eingebrochen und die ohnehin geringen Chancen auf Resettlement stark gesunken.

Aber auch die Rückkehr nach Syrien bleibt für viele syrische Flüchtlinge nicht nur unattraktiv, sondern auch schwierig – trotz des Machtwechsels dort. Zwar stiegen sowohl die tatsächlichen Rückkehrzahlen (knapp 200.000 zwischen Dezember 2024 und Ende 2025) als auch die Rückkehr­absichten zunächst deutlich an: Laut einer UNHCR-Befragung vom Februar 2025 plan­ten 40 Prozent der syrischen Flüchtlinge in Jordanien eine Rückkehr innerhalb der folgenden zwölf Monate. Bereits im Juni 2025 lag dieser Anteil jedoch nur noch bei 22 Prozent. Haupthindernisse sind fort­bestehende Sicherheitsbedenken, fehlender Wohnraum und begrenzte Erwerbsmöglich­keiten in Syrien. Hinzu kommen rechtliche und ökonomische Hürden auf jordanischer Seite: Viele syrische Haushalte in Jordanien berichten von Schulden, die häufig aus hohen Mieten, Gesundheitskosten oder Gebühren im Zusammenhang mit Arbeits­erlaubnissen resultieren und die Ausreise behindern können. Probleme mit Identitäts­dokumenten und strittige Eigentumsfragen erschweren diese zusätzlich.

Es ist also nicht zu erwarten, dass sich die Fluchtsituation in Jordanien durch freiwillige Rückkehr erledigt. Die jordanische Regierung setzt dennoch auf diese Lösung und plant nach Einschätzung von Expert:innen auch künftig keine massenhaften Rückführungen unter Zwang.

Die von den Gebern favorisierte lokale Integration der syrischen Flüchtlinge mit umfassenden Rechten und Pflichten war und ist seitens der jordanischen Regierung politisch weder gewollt noch vorgesehen. Jordanien hat die Genfer Flüchtlingskonvention nicht unterzeichnet. Daher beruht der Aufenthalt der Syrer:innen vor Ort nicht auf einem umfassenden nationalen Asyl­recht, sondern vor allem auf adminis­trativen Regelungen und der Zusammen­arbeit mit dem UNHCR.

Trotz gegenteiliger Bemühungen ergab sich darum als Ziel der internationalen Unterstützung in Jordanien, syrischen Flücht­lingen während eines vor­läufigen, wenn auch langandauernden Aufenthalts ein »annehmbares Leben« statt dauerhafter Integration zu ermöglichen. Obwohl Jorda­nien grundsätzlich bereit war, Flüchtlinge aufzunehmen, und trotz der langjährigen und recht großzügigen Unter­stützung der Geber haben sich auf diese Weise für den Aufenthalt der Syrer:in­nen in Jorda­nien prekäre Zwischenarrange­ments ent­wickelt, die weder substantielle Rechte noch Per­spektiven beinhalten.

Zwischenlösungen als politischer Kompromiss

Der dauerhafte Schwebezustand der Flucht­situation in Jordanien ist Ergebnis eines politischen Kompromisses. Das Land akzep­tierte die rechtlich, sozial und ökonomisch begrenzte Teilhabe der Flüchtlinge, solange diese temporär, kontrollierbar und extern mitfinanziert blieb. Die Geber unterstützten pragmatische Zwischenlösungen für den weiteren Aufenthalt der Flüchtlinge in Jordanien, ohne dauerhafte Inte­gration politisch durchsetzen zu können. Und die Flüchtlinge nutzten die entstandenen Spiel­räume, um ihren Alltag zu organisieren.

Ursächlich für den Schwebezustand sind politische Zielkonflikte zwischen der jorda­nischen Regierung und den Gebern. Sie bestehen seit Beginn der Fluchtbewegung 2011 und prägen den Umgang mit syri­schen Flücht­lingen in Jordanien bis heute.

Für die Haltung der jordanischen Regierung, die Integration der Flüchtlinge abzu­lehnen, aber für ihre Aufnahme dennoch offen zu sein, sind mehrere Faktoren ver­antwortlich. Dazu zählen demographische und identitätspolitische Sensibilitäten, die eng mit der Geschichte und der Einbürgerung großer Teile der palästinensischen Bevölke­rung verbunden sind. Diese machen schätzungsweise die Hälfte bis zwei Drittel der Einwohner:innen des Landes aus. Die ambivalente Erfahrung, die unter anderem auf den Bürgerkrieg 1970/71 zwischen jordanischer Armee und palästi­nensischen Milizen zurückgeht, trägt zur Zurückhaltung der jordanischen Regierung gegenüber jeder Politik bei, die als dauerhafte Ein­glie­derung weiterer großer Flüchtlingsgruppen verstanden werden könnte. Hinzu kommen die angespannte Lage auf dem Arbeitsmarkt und der Wunsch der Regie­rung, Jordanier:in­nen vor Konkurrenz um knappe Arbeitsplätze zu bewahren.

Zugleich war die Aufnahme syrischer Flüchtlinge gesellschaftlich weitgehend akzeptiert – etwa wegen kultureller Nähe – und eng mit der Erwar­tung ver­knüpft, internationale Unterstützung zu erhalten. Jordanien konnte erhebliche Hilfs- und Investitionsmittel für sich mobilisieren und erreichte, dass auch bedürftige Jordanier:in­nen sowie belastete Gemeinden von inter­nationalen Programmen profitieren. Diese Vorgehensweise der Hilfsorganisationen entspricht der in weitaus ärmeren Aufnahmeländern erprobten guten Praxis entwicklungsorientierter Flücht­lings­politik. Sie zeigt aber auch, dass es Jorda­nien als Land mit mittle­rem Einkommen gelungen ist, die inter­nationale Unterstützung stark zu seinen Gunsten zu nutzen.

Auf Seiten der westlichen Geber bestanden und bestehen gegenläufige Interessen. Sie wollten nicht nur humanitäre Not lindern, sondern auch die Aufnahme von Flüchtlingen in Jordanien verstetigen. Grund dafür war, die für viele europäische Regie­rungen poli­tisch heikle Weiterwanderung Richtung Europa einzuschränken und zugleich kost­spielige langjährige humanitäre Versorgung in Camps oder über Parallel­strukturen zu vermeiden. Zu diesem Zweck wollten sie Perspektiven für Flüchtlinge vor Ort schaffen und deren öko­nomische Eigen­ständigkeit fördern, nahe­liegenderweise durch lokale Integration. Doch das europäi­sche Interesse an Stabilität in der Region und an weniger irregulärer Migra­tion hatte eine Kehrseite: Es schwächte die Bereitschaft, zugunsten struktureller oder rechtlicher Verbesserungen für Flücht­linge, etwa durch freien Arbeitsmarkt­zugang, einen offenen Konflikt mit der jordanischen Regierung zu riskieren oder gar die Unterstützung stärker zu konditionalisieren.

Status quo: Aufenthalt ohne Integration

Als Zwischenarrangements lassen sich Formen begrenzter Teilhabe verstehen, die den Alltag syrischer Flüchtlinge in Jorda­nien ermöglichen, ohne ihren Aufenthalt rechtlich, sozial oder ökonomisch dauerhaft abzusichern. Viele dieser Arrangements sind nicht gesetzlich geregelt, sondern bleiben widerrufbar, befristet, sektoral ein­geengt und von externer Finanzierung abhängig. Sie überbrücken die Notsituation, ohne die grundlegende Unsicherheit und Perspektivlosigkeit des Aufenthalts der Syrer:innen in Jordanien aufzulösen, geschweige denn dauerhafte Lösungen zu bieten.

Erwerbsarbeit: prekär, befristet, oft informell

Im Bereich Erwerbsarbeit sind vor allem prekäre und befristete Arrangements ent­standen. Der jordanische Arbeitsmarkt ist weitgehend unzugänglich für ausländische Arbeitnehmer:innen. Auch für syrische Flüchtlinge hat die jordanische Regierung den Zugang zu formeller Beschäftigung im Wesentlichen auf wenige, überwiegend gering qualifizierte und niedrig entlohnte Tätigkeiten in Sektoren wie Landwirtschaft, Bau und einzelnen Dienstleistungsbereichen begrenzt. Administrative Hürden und hohe Kosten beim Erwerb von Arbeitserlaub­nissen sowie die große Bedeutung kurz­fristiger, flexibler Erwerbsstrategien in vielen Flüchtlingshaushalten begünstigen zudem die informelle Beschäftigung: 2025 hatten 93 Prozent der erwerbstätigen syri­schen Flüchtlinge keine Arbeitserlaubnis.

Bereits 2016 gab es in diesem Kontext einen wichtigen Reformversuch, indes mit überschaubarem Erfolg: den sogenannten Jordan Compact. Jordanien sagte damals zu, den Zugang syrischer Flüchtlinge zu Arbeits­erlaubnissen in ausgewählten Sektoren und Sonderwirtschaftszonen zu erweitern. Im Gegenzug stellten internationale Geber zusätzliche Finanzmittel – Zuschüsse ebenso wie günstige Kredite, trotz Jordaniens Status als Land mit mittlerem Einkommen – und wirtschaftspolitische Anreize in Aussicht. Zu diesen zählten erleich­terte EU-Ursprungs­regeln, die Zollvergünstigungen für den EU-Export ermöglichen. Mit hohen Erwartungen verbunden, sollte der Jordan Compact eine Wende zu ökono­mi­schen Win-win-Lösungen für Fluchtsituatio­nen einläuten. In der Praxis wurde durch ihn zwar formell der Zugang zum Arbeitsmarkt ausgeweitet. Das änderte aber kaum etwas an der Prekarität und Informalität der tatsächlich verfüg­baren Arbeit, nicht zuletzt weil der Compact zu wenig an lokale Bedingungen angepasst war.

In den vergangenen Jahren hat die jordanische Regierung außerdem begonnen, informelle Beschäftigung stärker zu regu­lieren, beispielsweise durch eine strengere Arbeitsmarktaufsicht. Gleichzeitig lief im Juli 2024 die bisherige Subventionie­rung von Arbeitserlaubnissen für syrische Flüchtlinge im Rahmen des Jordan Compact aus, die unter anderem von der Weltbank mitgetragen worden war. Damit stiegen die Kosten formeller Beschäftigung deutlich an. Dies erhöht das Risiko, dass Beschäftigte und Arbeitgeber die Praxis informeller Arbeit fortsetzen oder sogar neu in die Informalität ausweichen.

Unterdessen hat der Versuch, Arbeit stärker zu formalisieren, für einen Teil der Flüchtlinge neue finanzielle Risiken geschaf­fen. So berichten 22 Prozent der befragten syrischen Flüchtlinge von Schulden bei jordanischen Institutionen, darunter auch bei der jordanischen Sozialversicherung (Social Security Corpora­tion). Deren hohe Beitrags- und mehr noch Nachzahlungen können die formelle Einbindung gerade für Personen mit niedrigen und instabilen Ein­kommen unattraktiv machen.

Ökonomische und soziale Überlebensstrategien

Vor dem Hintergrund prekärer Arbeit bleiben Cash-for-Work-Programme humani­tärer und entwicklungsorientierter Träger wichtig. Sie verschaffen Flüchtlingen kurz­fristig Ein­kom­men, bieten relativ sichere Arbeits­bedingungen und können besonders Frauen neue soziale und finanzielle Spiel­räume eröffnen. Zugleich aber bleiben sie befristet und münden nur selten in regulä­re, längerfristig abgesicherte Beschäftigung.

Darüber hinaus beruht die Siche­rung der ökonomischen Existenz vieler syrischer Flüchtlinge in Jordani­en auf einem fragilen Mix aus humanitärer Hilfe, privater Ver­schuldung und Unterstützung durch soziale Netzwerke, mit hoher Abhängigkeit von externer Hilfe. Zwei Drittel der syrischen Flüchtlinge in Jordanien leben unterhalb der Armutsgrenze. Viele greifen auf nega­tive Bewältigungsstrategien zurück, etwa den Kauf von Lebensmitteln auf Kredit, Kinderarbeit oder die Reduzierung von Ausgaben für Gesundheit und Bildung. Verschuldung ist dabei kein Randphänomen, sondern ein zentrales Strukturmerkmal des Alltags: Nach Angaben des UNHCR nahmen 2024 neun von zehn Flüchtlingshaushalten Schulden auf, um ihre Grund­bedürfnisse zu decken. Sinkende Hilfen, steigende Lebenshaltungskosten und regio­nale Instabilität erhöhen diesen Druck weiter. Auch der Verbleib in Camps oder die Rück­kehr dorthin kann unter diesen Bedingungen Teil einer Überlebensstrategie sein, weil dort durch die internationale Finanzierung wenigstens bisher ein Mindest­maß an Leistungen und Infrastruktur ver­fügbar blieb. Rund 81 Prozent der regis­trier­ten Flüchtlinge leben allerdings in jordani­schen Gemeinden, da sie eine eigenständi­gere Lebens­gestaltung der umfassenderen Ver­sorgung in Camps vorziehen, die kaum Gelegenheit zur sozia­len oder ökonomischen Teilhabe in Jorda­nien bieten. All diese Strategien sichern den Alltag vielfach jedoch nur kurz­fristig ab. Dies gilt umso mehr angesichts der unsiche­ren künftigen Finanzierung der Camps und der bereits reduzierten Ver­sorgung dort, bis hin zur Aussicht auf eine vollständige Schließung.

Dokumente: Voraussetzung für Aufenthalt, aber ohne dauerhafte Absicherung

Die Erlangung der jordanischen Staats­bürgerschaft und damit eine vollständige Integration ist für syrische Flüchtlinge keine realistische Option: Das Nationalitätsrecht ist restriktiv, Einbürgerungen sind poli­tisch sensibel und in der Praxis für die große Mehrheit unerreichbar.

Die syrischen Flüchtlinge benötigen dennoch Dokumente wie das UNHCR Asylum Seeker/Refugee Certificate und die vom Innenministerium ausgestellte Service Card, um ihren legalen Aufenthalt und (Schutz-)Status in Jordanien zu belegen und Zugang zu Dienstleistungen im Alltag zu erhalten. Die Dokumente werden unter ande­rem für den Antrag auf eine Arbeits­erlaubnis und für den Zugang zu subventio­nierter Gesundheitsversorgung benötigt. Doch sie heben den temporären Charakter des Auf­enthalts nicht auf. Zudem bestehen Doku­mentationslücken fort, vor allem bei Papie­ren wie Geburts-, Heirats- oder Sterbe­urkun­den, und können weitere Hemmnisse für Identi­tätsnachweis, Erwerbsarbeit, Gesund­heitsversorgung oder Mobili­tät bilden.

Bildung: Teilintegration ohne Anschluss

Auch im Bildungsbereich wird die jordanische Politik der begrenzten Teilhabe sicht­bar. Zwar hat Jordanien syrischen Kindern mit erheblicher Unterstützung internationaler Geber über Jahre kostenlosen Zugang zu Grund- und Sekundarbildung eröffnet, vielfach über Doppelschichtsysteme in regu­lären Schulen, in denen syrische Schüler:in­nen nachmittags in einer zweiten Schicht unterrichtet wurden. Insgesamt besuchten über 80 Prozent der syrischen Kinder im Schuljahr 2024/25 eine Schule. So wurde soziale Teilinklusion ermöglicht, und es wurde weitgehend verhindert, dass eine »verlorene Generation« entsteht. Oft aber bietet diese Teilintegration keine tragfähige Anschluss- und Aufstiegsperspek­tive. Der Übergang in höhere Klassenstufen, Aus­bildung und tertiäre Bildung ist unter anderem aufgrund der damit verbundenen Kosten erschwert und gelingt syrischen Schüler:innen selten. Hinzu kommen häufig überfüllte Klassen, verkürzte Unterrichtszeiten, ein Mangel an Förderangeboten sowie fehlender Zugang zu Stipendien, Aus­bildung und regulärer Beschäftigung im Anschluss.

Kompromisslösung unter Druck

Der politische Umbruch in Syrien und besonders der starke Rückgang internationaler Finanzierung entziehen den als Kom­promiss entstandenen Zwischen­lösungen Stück für Stück die Grundlage. Nicht nur die USA haben ihre Mittel für humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit drastisch gekürzt, auch Geber wie Deutschland fahren ihre Unterstützung (wenn auch in geringerem Umfang) zurück. 2025 wies der 3RP für Jordanien eine Finanzierungslücke von 65 Prozent auf.

Geschwächt werden damit gerade jene Instrumente, die den temporären Verbleib syrischer Flüchtlinge in Jordanien bislang stabilisiert haben – humanitäre Unterstützung, Bildungsangebote, Cash-for-Work-Program­me und die Versorgung in Camps. Durch die Kürzungen reduziert sich nicht nur die Absicherung der Flüchtlinge, sondern auch der politische Spielraum der Geber, von Jordanien substantiellere Rech­te, verlässlichere Arbeitsmöglichkeiten oder Mobilitätsregelungen einzufordern.

Die Erwartung in Jordanien, dass Rückkehr die Fluchtsituation mittel- bis lang­fristig deutlich entlastet, dürfte sich nur teilweise erfüllen. Wenn Unterstützung im Lande sinkt, Erwerbsmöglichkeiten prekär bleiben und Aufenthaltsbedingungen restriktiver werden, steigt das Risiko, dass Rückkehrentscheidungen unter Druck getroffen werden. Dies untergräbt nicht nur den Grundsatz der Freiwilligkeit, sondern kann auch neue Schutzrisiken, abermalige Vertreibung oder soziale Destabilisierung in Syrien nach sich ziehen. Auch stellt es eine Hürde für die Pläne der neuen syrischen Regierung dar, Binnenvertriebenenlager bis 2027 zu schließen.

Der seit 2011 durch zahlreiche Zwischen­arrangements organisierte Kompromiss zwischen Jordanien und den internationalen Gebern hat lange funktioniert, war aber nicht lösungsorientiert genug. Unter dem Druck schrumpfender Finanzierung und steigender Rückkehrerwartungen wächst nun das Risiko, dass syrische Flüchtlinge weiter in Armut, Verschuldung und Perspektivlosigkeit gedrängt werden.

Wie weiter?

Damit führt das Beispiel Jordanien klar vor Augen, wie eingeschränkt der Spielraum für dauerhafte Lösungen in lang­anhaltenden Fluchtsituationen sein kann, selbst in einem eher großzügigen und aufnahmebereiten Land, das nicht nur eng mit internationalen Gebern kooperiert, sondern auch von diesen abhängig ist. Für diese stellt sich daher die Frage, was sich aus der Erfahrung der Fluchtsituation in Jordanien lernen lässt und welche Hand­lungsoptionen künftig noch bestehen.

Aus Erfahrungen lernen

Bei einigen konkreten konzeptionellen, politischen oder technischen Herausforderungen war nur geringer Fortschritt zu verzeichnen. Hier liegen rückblickend Verbesserungsvorschläge nahe.

Dies betrifft erstens Sprache und Ziel­setzung der Flüchtlingspolitik der Geber. Der Verweis auf dauerhafte Lösun­gen blieb normativ wichtig, konnte die politische Realität in Jordanien aber nur in Maßen prägen. Vor allem lokale Integration – als Begriff und Konzept – stieß auf entschiedene Ablehnung der jordanischen Regierung. So entstanden nicht nur Ad-hoc-Zwischenlösungen, sondern auch Kompromiss­begriffe, welche die Zielkonflikte ver­schleierten und zur vorschnellen Deutung der Zwischenlösungen als Fortschritt ein­luden. Hier wäre ein transparenterer und ehrlicherer Umgang der Geber mit Zielen und Interessen wünschenswert gewe­sen, um sich der Probleme bewusst zu werden und das Vorgehen überdenken und ändern zu können.

Der Jordan Compact offenbarte zweitens die Grenzen interessenbasierter Win-win-Ansätze. Er war politisch innovativ und vielversprechend, weil er Ausdruck des Bemühens war, Interessen Jordaniens und der (europäischen) Geber miteinander zu verbinden. Doch die Erwartung, durch erleichterte Arbeitserlaubnisse, wirtschaftspolitische Anreize und handelspolitische Zugeständnisse zugleich Beschäftigung, Ent­wicklung und Flüchtlingsschutz zu fördern, erwies sich als zu ambitioniert. Zwar konnte mit Hilfe des Compact der formelle Zugang zum Arbeitsmarkt ausgeweitet werden. Einige zentrale Probleme ließen sich allerdings nicht lösen. Die Nach­frage syrischer Arbeitnehmer:innen nach den für sie wenig lukrativen Fabrikarbeitsplätzen blieb gering, auch weil die Betriebs­stätten häufig weit entfernt waren und viele der Betreffenden lediglich Erfahrun­gen in der Landwirtschaft oder im Dienstleistungs­sektor aufwiesen, aber nicht in der industri­ellen Fertigung. Aus Sicht vieler Syrer:in­nen waren die Arbeitserlaubnisse nach wie vor teuer und nur schwierig zu erlangen. Die Rechnung, syrische Flüchtlinge wie andere Arbeitsmigrant:innen wirtschaftlich nutz­bar zu machen, ging also nicht auf. Gleichwohl bleibt der Compact lehrreich, weil er zeigt, dass interessenbasierte Kom­promisse möglich sind. Um die beabsichtigten beschäftigungs- und schutzpolitischen Wirkungen zu erzielen, hätten strukturelle und kulturelle Hemmnisse etwa im jordani­schen Textilsektor und bei der Beteiligung syrischer Frauen am Arbeitsmarkt vorab besser berücksichtigt werden müssen. Eine umfassendere Einbindung verschiedener Stakeholder und ihrer Expertise hätte dies sicherstellen können.

Eine dritte Lehre betrifft Cash for Work, ein humanitäres Instrument mit langer Tradition, das seit dem Humanitären Welt­gipfel 2016 einen Höhenflug erlebt. Es kam in Jordanien breit zum Einsatz, anders als zuvor auch zu entwicklungsorientierten Zwecken. Seine kurzfristigen Stärken sind unbestritten: Cash for Work sorgt dafür, dass Bedürftige schnell Geld erhal­ten, und leistet nebenbei einen Beitrag zu sozia­ler Kohäsion und Infrastruktur. Doch die beiden letztgenannten Wirkungen sollten, wie beschäftigungsfördernde Effekte gene­rell, nicht über­schätzt werden. Soll Cash for Work über kurz­fristige Stabilisierung hinausgehen, muss es enger mit Qualifizierung, Zertifi­zierung, Anschlussmöglich­keiten und regulären Beschäftigungspfaden verbunden werden – und sich schließlich selbst überflüssig machen. Wie erfolgreich das Instru­ment gegen Armut eingesetzt werden kann, hängt zudem wesentlich von der Höhe der Auszahlungen ab. Andern­falls bleibt es ein sinnvolles Werk­zeug, um humanitäre Notlagen zu über­brücken, mit begrenz­ter Wirkung darüber hinaus.

Viertens schließlich stellt sich die Frage nach dem Umgang mit Konditionalität. Europäische und andere Geber besaßen zwar finanzielle Hebel gegenüber dem stark auf externe Finanzhilfe angewiesenen Jorda­nien. Sie nutzten diese aber nur eingeschränkt, um substantiellere Rechte, Möglichkeiten trans­nationaler Mobilität zwischen Jordanien, Syrien und Drittstaaten oder längerfristige Perspektiven für syrische Flücht­linge zu erreichen. Auch wenn offen bleibt, inwieweit die jordanische Regierung zu Zugeständnissen bereit gewesen wäre, war europäischen Gebern augenscheinlich das Risi­ko einer Weiterwanderung zu hoch, um ernsthaft zu ver­suchen, bessere Per­spektiven für die syri­schen Flüchtlinge als Gegenleistung für ihre Unterstützung für Jordanien auszuhandeln. Ob mehr Mut in dieser Sache einen ent­scheidenden Unter­schied gemacht hätte, lässt sich im Rück­blick nicht eindeutig beurteilen. Klar ist aber, dass die erzielten Zwischenarrange­ments erhebliche finanzi­elle Mittel banden, ohne die grundlegende Unsicherheit des Aufenthalts zu beseitigen.

Handlungsempfehlungen

Was folgt aus diesen Erfahrungen für das künftige Vorgehen von Gebern wie Deutschland und der EU? Für die nach­haltige Bewältigung der Vertreibungssituation bleiben die dauerhaften Lösungen relevant, obwohl sich die politischen und finanziellen Spielräume dafür weiter verkleinert haben. Umso bewusster sollten die Schwer­punkte der inter­nationalen Unterstützung in Jordanien gesetzt werden.

Grundversorgung und Schutz: Die Bundesregierung sollte dazu beitragen, die Grundversorgung und den Schutz der Flüchtlinge für ein würdevolles Leben in Jordanien aufrechtzuerhalten, auch wenn lokale Integration weiterhin versperrt bleibt. Dies gilt umso mehr, als es häufig besonders vulnerable Haushalte sind, deren fehlende Ressourcen, Kontakte und Besitz in Syrien die Rückkehr dorthin erschweren. Weitere Kürzungen der Unterstützung würden Verarmung, Verschuldung und negative Bewältigungsstrategien verschärfen. Zudem verstärken sie das Risiko für Rückkehrentscheidungen unter Druck: Wenn Flüchtlinge Jordanien nicht wegen tragfähiger Perspektiven in Syrien verlassen, sondern weil der Verbleib in Jordanien aus ökonomischen Gründen unmöglich wird, drohen sie die Stabilisierung Syriens zu gefährden.

Rückkehr als Prozess: Die internationalen Geber und Hilfsorganisationen sollten Rückkehr als Prozess begleiten. Um sichere und würdevolle Rückkehr zu gewährleisten, bedarf es zuvor verlässlicher Informationen, der Beratung zu rechtlichen Folgen sowie der Möglichkeiten für formali­sierte Go-and-See-Visits und Dokumente zur erneuten Einreise, besonders für gestaffelt zurückkehrende Haushalte. Während der Rückkehr sind Schutzmonitoring und administrative Unterstützung wichtig. Besonderes Augen­merk sollte dabei auf dem Schutz von Rückkehrerinnen und von Frauen geführten Haushalten liegen. Nach Ankunft in Syrien ist Hilfe bei Rechts- und Eigentumsfragen ebenso notwendig wie Unterstützung bei der Suche nach Wohnraum und Arbeit sowie beim Zugang zu Basisdienstleistungen. Rückkehrförderung sollte nicht auf Logistik und Starthilfe ver­engt werden, sondern dazu dienen, erneute Schutzrisiken und weitere Vertreibung zu vermeiden. Angesichts der weiterhin fragi­len Situation in Syrien sollte die Bundes­regierung zudem Unterstützung für Rück­kehr aus der Region vor Rückkehr aus Deutschland priorisieren.

Komplementäre Mobilitätsoptionen: Neben ihren eigenen Resettlementprogram­men (vor allem für vulnerable Flüchtlinge) sollten internationale Geber komplementäre Mobilitätsoptionen wie transnatio­nale und regionale Mobilität sowie Bildungs- und Ausbildungswege für die Flüchtlinge aus­bauen.

Gefördert werden sollten Möglichkeiten transnationaler (Arbeits-)Mobilität zwischen Jordanien und Syrien, unter anderem durch den Abbau administrativer und finanzieller Hürden bei Arbeitserlaubnissen und Sozial­versicherungsschulden oder praktikable Verfahren zur Ausstellung von Identitätsdokumenten.

Bereits bestehende Bildungsprogramme für syrische Geflüchtete sollten stärker auf Anschlüsse und reguläre Mobilitätswege ausgerichtet werden, um zu transnationaler Mobilität, auch über die Region hinaus, beitragen zu können. Geber sollten daher die erfolgreichen Bemühungen in der Grund­bildung auf weiterführende, beruf­liche und tertiäre Bildung ausdehnen. Dabei sollten sie Kostenbarrieren beseitigen, Qualifizierung und Zertifizierung fördern und die Anerkennung von Abschlüssen erleichtern. Mit Hilfe von Stipendien, Aus­bildungs- und Studienprogrammen oder arbeitsbezogenen Mobilitätsprogrammen in Deutschland und der EU kann die Bundesregierung daran mitwirken, Bildungs­abschlüsse mit realistischen Anschluss­möglichkeiten zu verbinden – in Jorda­nien, Syrien oder über reguläre Arbeits­mobilitätswege in Drittstaaten.

Ihre finanzielle Unterstützung für den Verbleib der Flüchtlinge in Jordanien, für deren Rückkehr nach Syrien und für kom­plementäre Mobilität sollten die Geber stärker mit konkreten administrativen Erleichterungen verknüpfen, etwa bei Arbeitserlaubnissen, Sozialversicherungsschulden sowie Wiedereinreise- und Iden­titätsdokumenten. Solche Erleichterungen sollten die Geber nachdrücklich von der jordanischen Regierung einfordern.

Für Deutschland und die EU sollte an erster Stelle stehen, die begrenzte Teilhabe syri­scher Flüchtlinge nicht nur weiter zu verwalten, sondern durch Schutz, verläss­liche Rechte und Optionen regulärer Mobi­lität dafür zu sorgen, dass den Flücht­lingen zukunftsweisende Perspektiven und gang­bare Wege eröffnet werden.

Nadine Biehler und Dr. Amrei Meier sind Wissenschaftlerinnen in der Forschungsgruppe Globale Fragen. Das Aktuell wurde verfasst im Rahmen des vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung geförderten Projekts »Flucht und Migration im Kontext globaler Umbrüche«.

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