Gleichstellungsplan der Stiftung Wissenschaft und Politik 2022–2025
1. Gleichstellung an der SWP
Die Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) fördert die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, unabhängig von ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, von Geschlecht, Alter, Behinderung, Religion, Weltanschauung, sexueller Identität oder Orientierung. In ihrer Gleichstellungvereinbarung mit dem Bundeskanzleramt von 2006 hat sich die SWP dazu verpflichtet, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern, bestehende Benachteiligungen wegen Geschlechts abzubauen, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu verbessern und auf die Beseitigung von Diskriminierungen hinzuwirken.
Die Gleichstellungsbeauftragte (GB) unterstützt die Institutsleitung (IL) beim Erreichen dieser Ziele mit Blick auf die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dies betrifft sowohl personelle als auch soziale und organisatorische Maßnahmen. Die Gleichstellungsbeauftragte bietet allen Beschäftigten der SWP ihre Unterstützung bei Fragen zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit an sowie beim Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz, zusammen mit der Institutsleitung bemüht sie sich um gemeinsame konstruktive Lösungsansätze. Bei diesen Angeboten steht das Schaffen eines wertschätzenden und offenen Klimas, das exzellentes Arbeiten unterstützt und fördert, an oberster Stelle. Die Berücksichtigung von Genderaspekten in der Forschung wird von der SWP unterstützt. Die Verbesserung der Chancengleichheit mit der einhergehenden Förderung eines respektvollen und kollegialen Verhaltens am Arbeitsplatz an der SWP reduziert nicht nur die Benachteiligung bestimmter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern erhöht auch unsere Attraktivität als wissenschaftliche Einrichtung für Bewerberinnen und Bewerber auf ausgeschriebene Stellen.
Die Gleichstellungsarbeit in der Stiftung Wissenschaft und Politik stützt sich auf folgende gesetzliche Grundlagen und interne Richtlinien der Stiftung Wissenschaft und Politik:
- Gleichstellungsvereinbarung und -erklärung mit dem Bundeskanzleramt zur Umsetzung der Grundzüge des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG), wie sie Bund und Länder in der Ausführungsvereinbarung zur Rahmenvereinbarung Forschungsförderung über die Gleichstellung von Frauen und Männern bei der gemeinsamen Forschungsförderung (AV-Glei) festgelegt haben
- Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 3
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Die SWP kommt mit dem vorliegenden Gleichstellungsplan ihrer Pflicht nach, über die Entwicklungen zum Thema Gleichstellung in der SWP zu berichten. Das vorliegende Dokument ersetzt den Gleichstellungsplan der SWP aus dem Jahr 2007 und dessen Aktualisierung 2009/2010.
Der Gleichstellungsplan wurde von der Gleichstellungsbeauftragten in Zusammenarbeit mit der Institutsleitung und dem Personalreferat erstellt. Er dient als wesentliches Instrument zur Umsetzung, Evaluation und Weiterentwicklung von Gleichstellungsmaßnahmen in der SWP.
Der Plan wird auf der Homepage und im Intranet der SWP veröffentlicht. Ein Update ist für das Jahr 2024 geplant, die Erstellung eines neuen Plans ist für 2026 vorgesehen.
2. Status quo – Analyse der Beschäftigtenstruktur
Geschlechterverteilung der Beschäftigten in der SWP
Als Datengrundlage dienen die im Personalreferat vorliegenden Daten zum Stichtag 31.12.2021. Zu diesem Zeitpunkt waren 214 Personen in der SWP beschäftigt, 134 Frauen und 80 Männer.[1] Das entspricht einem Frauenanteil von 62,6%.[2] Bisher gibt es keine Beschäftigten an der SWP, die sich offen als divers bezeichnen.
Gäste, Stipendiatinnen und Stipendiaten, die Ortskräfte des Büro Brüssel sowie vom Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) an die SWP abgeordnete Personen werden nicht zu den Beschäftigten gezählt und gesondert an anderer Stelle erfasst. In all diesen vier Gruppen (zum Stichtag insgesamt 32 Personen) sind Männer deutlich häufiger vertreten als Frauen.
Das Geschlechterverhältnis in der SWP stellt sich anders dar, wenn die vorübergehend an der SWP beschäftigten Kolleginnen und Kollegen, die den Arbeitskontext und die Organisationskultur mitprägen, miteinbezogen werden. In diesem Fall beträgt der Frauenanteil der dann 246 Personen nicht 62,6%, sondern ist mit 57,7% geringer.
Praktikantinnen und Praktikanten wurden statistisch nicht erfasst und werden in dieser Auswertung nicht berücksichtigt.
Verteilung der Beschäftigten nach Entgeltgruppen, Beschäftigungsstatus und Arbeitszeitvolumen
Zum Stichtag wurden fünf Personen außertariflich bezahlt, zwei Frauen und drei Männer. In den Entgeltgruppen E 15 bis 13 waren 96 Personen beschäftigt, 49 Frauen und 47 Männer. Mit insgesamt 44,9% stellt diese dem höheren Dienst entsprechende Gruppe den größten Beschäftigtenanteil in der SWP. In den dem gehobenen Dienst vergleichbaren Gruppen E 12 bis E 9 waren 70 Personen beschäftigt, 49 Frauen und 21 Männer. In den Entgeltgruppen E 8 bis E 3 waren 28 Personen angestellt, 23 Frauen und fünf Männer. Von den nach Entgeltgruppe 2 bezahlten Studentischen Hilfskräften (SHK) sowie geringfügig Beschäftigten arbeiteten elf Frauen und vier Männer für die SWP.
Bei Betrachtung der Verteilung der 214 Beschäftigten nach Entgeltgruppen und Geschlecht fällt auf, dass nahezu gleich viele Männer (47) und Frauen (49) in den Gruppen E 13 bis E 15 beschäftigt sind. In den Gruppen E 12 bis E 3 sind deutlich mehr Frauen (72) als Männer (26) vertreten.
Diese vertikale Segregation wird noch deutlicher, wenn die Verteilung nach Entgeltgruppen für Männer und Frauen getrennt voneinander betrachtet wird. Bei den Frauen arbeiten mit jeweils etwas über einem Drittel gleich viele Kolleginnen in den Gruppen E 9 bis E 12 wie in den Gruppen E 13 bis E 15. Bei den Männern arbeitet deutlich über die Hälfte in den Gruppen E 13 bis E 15. In den Gruppen E 9 bis E 12 ist es ein wenig mehr als ein Viertel. In den Entgeltgruppen E 3 bis E 8 sind bei den Frauen 17,2% und bei den Männern nur 6,3% beschäftigt. Auch wenn insgesamt weniger Männer als Frauen in der SWP beschäftigt sind, sind sie in der Regel in höheren Entgeltgruppen als Frauen.

In der SWP sind insgesamt 127 Personen unbefristet und 87 Personen befristet beschäftigt. Bei den Frauen beträgt der Anteil der befristeten Kolleginnen 42,5%, bei den Männern sind 37,5% der Kollegen befristet beschäftigt.
Insgesamt arbeiten in der SWP 63 Personen in Teilzeit und 151 in Vollzeit. Rund zwei Drittel der Frauen (66,4%) arbeiten in Vollzeit (100%). Bei den Männern sind es mit 77,5% über drei Viertel. Die Gründe für die Teilzeit wurden nicht systematisch statistisch erfasst und können ebenso durch Familien- und Sorgeverpflichtungen wie auch durch andere Faktoren begründet sein, beispielsweise durch Teilzeitbeschäftigung infolge entsprechend ausgeschriebener Stellen, wie unter anderem bei den Forschungsassistenzen üblich.
Bei Betrachtung aller Beschäftigten fällt auf, dass der Anteil der Teilzeitbeschäftigten in den unteren Entgeltgruppen größer ist als in den höheren Entgeltgruppen. Eine Ausnahme bildet die Gruppe der Männer in den Entgeltgruppen E 3 bis E 8, von denen niemand in Teilzeit arbeitet. Bei den Frauen ist der Teilzeitanteil höher, je niedriger die Entgeltgruppe ist. In den Gruppen E 13 bis E 15 arbeitet ungefähr jede zehnte Frau in Teilzeit. In den Gruppen E 9 bis E 12 ist es bereits fast jede Dritte und in den Gruppen E 3 bis E 8 sind es mehr als die Hälfte der Frauen. Bei den außertariflich bezahlten Führungspositionen gab es keine Beschäftigten in Teilzeit. Bei den Studentischen Hilfskräften und geringfügig Beschäftigten arbeiten bis auf eine Person alle in Teilzeit.

Verteilung der Beschäftigten nach Bereich, Funktion und Führungsverantwortung
Der Bereich Forschung ist mit 107 Personen der größte an der SWP. Im Bereich Forschungs- und Informationsinfrastruktur arbeiten 65 Personen. Im Bereich Verwaltung und IT sind 30 Personen beschäftigt, im Bereich Institutsleitung zwölf Personen. Von den Frauen arbeiten mit 47,8% weniger als die Hälfte, von den Männern mit 53,8% mehr als die Hälfte im Bereich Forschung. Im Bereich Forschungs- und Informationsinfrastruktur ist das Verhältnis umgekehrt. Hier arbeiten 32,1% der Frauen, aber nur 27,5% der Männer. In den Bereichen Verwaltung und IT sowie im Bereich Institutsleitung sind die Verteilungsunterschiede sehr gering. Auf den ersten Blick deutet dies nicht auf eine horizontale Segregation nach Bereichen hin.
Bei Betrachtung der Verteilung der 214 Beschäftigten nach Funktion und Geschlecht fällt auf, dass Frauen in einigen Funktionen deutlich überrepräsentiert sind, beispielsweise sind alle 12 Büroassistenzen Frauen. Ähnlich verhält es sich bei den Beschäftigten im Informations- sowie Informations- und Datenmanagement, wo 13 Frauen einem Mann gegenüberstehen.
In anderen Funktionen sind Frauen unterrepräsentiert, trotz ihrer Überrepräsentanz am Gesamtanteil der Beschäftigten. So stellen die Männer trotz ihrer Unterrepräsentanz gemessen am Gesamtanteil der Angestellten in der SWP in manchen Funktionen mehr als die Hälfte der Beschäftigten. Das ist zum Beispiel bei den Wissenschaftlerinnen (30) und Wissenschaftlern (31) der Fall: Im Vergleich zu den Frauen, bei denen 22,4% Wissenschaftlerinnen sind, sind es bei den Männern 38,8%. Bei den Fachreferentinnen (2) und Fachreferenten (5) ist dies ähnlich: Nur 1,5% der Frauen, aber 6,3% der Männer üben diese Funktion aus.
Ein annähernd gleiches Verhältnis lässt sich nur in der Gruppe der Mitarbeiterinnen (34) und Mitarbeiter (19) feststellen. In dieser Gruppe arbeiten 25,4% der Frauen und 23,8% der Männer. Diese Gruppe setzt sich allerdings aus verschiedenen Funktionen zusammen, die sehr unterschiedlich sein können.
Die Über- bzw. Unterrepräsentanzen von Frauen und Männern nach Funktion zeigen, dass es auch in der SWP Funktionen gibt, die deutlich häufiger von dem einen oder anderen Geschlecht ausgeübt werden.
Bei Betrachtung der Beschäftigten mit Vorgesetztenfunktion zeigt sich, dass der Anteil bei den Frauen (11,9%) und Männern (12,5%) ähnlich hoch ist. Bei den stellvertretenden Leitungsfunktionen sind Frauen mit 3,7% aber unterrepräsentiert im Vergleich zu den 6,3% Männern. Für die Leitungsfunktionen lässt sich außerdem eine horizontale Segregation feststellen. Frauen üben in der SWP seltener als Männer Leitungsfunktionen im Bereich Forschung und häufiger in den Bereichen Verwaltung und IT sowie Forschungs- und Informationsinfrastruktur aus. Zum Stichtag gab es acht Forschungsgruppenleitungen (drei Frauen und fünf Männer) sowie acht stellvertretende Forschungsgruppenleitungen (fünf Frauen und drei Männer). Im Büro Brüssel und in den Bereichen Verwaltung und IT sowie Forschungs- und Informationsinfrastruktur hatten 14 Personen Leitungsfunktionen (elf Frauen und drei Männer) sowie zwei Personen stellvertretende Leitungsfunktionen (keine Frau und zwei Männer). Im Bereich Institutsleitung mit je zwei Direktorinnen und Direktoren waren die Leitungsfunktionen paritätisch besetzt.

Verteilung der Beschäftigten nach Alter, Zeitpunkt des Eintritts und Austritts aus der SWP
Die Verteilung der Beschäftigten nach Geschlecht und Alter ist relativ unauffällig.[3] Knapp zwei Drittel der Frauen und der Männer sind 36 bis 60 Jahre alt. Bei den Personen über 60 Jahren gibt es gleich viele Frauen wie Männer. Frauen sind hier im Verhältnis zu ihrem Anteil an den Beschäftigten unterrepräsentiert. In den anderen Alterskohorten entspricht der Frauenanteil in etwa ihrer Überrepräsentanz an der Grundgesamtheit aller Beschäftigten. Hervorheben lässt sich allerdings die Alterskohorte der 36- bis 50-jährigen Männer. Während bei den Frauen die Anteile an den jeweiligen Alterskohorten relativ ähnlich sind, sticht die Kohorte der in der SWP beschäftigten 36- bis 50-jährigen Männer mit 42,5% hervor.
Entsprechend der Altersstruktur werden bis 2025 voraussichtlich 15% der Männer (12) und 8,2% der Frauen (11) mit Erreichen der Regelaltersgrenze aus der SWP ausscheiden. Mitgezählt wurden auch jene Personen, die bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben und dennoch weiterhin für die SWP arbeiten.
Die Verteilung der Eintritte in die SWP zeigt, dass die Hälfte der Frauen bereits vor 2018 an der SWP beschäftigt war. Die anderen 50% haben ihr Arbeitsverhältnis an der SWP zwischen 2018 und 2021 aufgenommen. Bei den Männern haben 40% ihr Arbeitsverhältnis zwischen 2018 und 2021 begonnen. 60% der Männer waren schon vor 2018 bei der SWP angestellt.
Verteilung der Bewerbungen und Entscheidungen bei Auswahlverfahren
In den Jahren 2018 bis 2021 sind 4.658 Bewerbungen eingegangen und es wurden 200 Auswahlentscheidungen getroffen. Die allermeisten Bewerbungen waren extern, es gab in den vier Jahren lediglich 49 interne Bewerbungen.
Bis auf das Jahr 2021 bewarben sich in den anderen drei Jahren knapp mehr Frauen als Männer. In über der Hälfte der 200 getroffenen Auswahlentscheidungen wurden Frauen ausgewählt. In 29,3% bis 38,9% der Fälle wurden Männer ausgewählt. In 11,1% bis 20,7% endete der Auswahlprozess ohne Entscheidung für eine Person.
Bei Betrachtung der Auswahlverfahren 2018–2021 nach Bereich zeigt sich, dass sich auf Stellen in den Bereichen Institutsleitung sowie Forschung mehr Frauen als Männer beworben haben. Auf Stellen im Bereich Verwaltung und IT bewarben sich mehr Männer als Frauen. Für Stellen im Bereich Forschungs- und Informationsinfrastruktur gingen gleich viele Bewerbungen von Männern und Frauen ein.
Die Auswahlentscheidungen fielen in allen Bereichen häufiger zugunsten von Kandidatinnen als von Kandidaten aus. Im Bereich der Institutsleitung konnten alle Auswahlprozesse erfolgreich beendet werden. In den Bereichen Forschung sowie Forschungs- und Informationsinfrastruktur wurde ungefähr jeder zehnte Auswahlprozess ohne Ergebnis beendet. Im Bereich Verwaltung und IT endete ein Drittel der Auswahlprozesse ohne Ergebnis.
Verteilung der Beschäftigten nach SB-Status,[4] Höhergruppierungen und Bürobelegung
Der Anteil der Frauen an der Gruppe der Beschäftigten mit Schwerbehinderung und Gleichgestellten beträgt 80%. Insgesamt hatten zum Stichtag fünf Personen einen SB-Status.
Die für den Bericht ausgewerteten Höhergruppierungen erfassen alle von 2020 bis 2021 höhergruppierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zum Stichtag noch in der SWP beschäftigt waren. Dies betrifft ganze Gruppen, wie beispielsweise die Gruppe der Forschungsassistenzen, aber auch Höhergruppierungen Einzelner aufgrund neubewerteter Tätigkeitsdarstellungen. Die Höhergruppierung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von der E 13 in die E 14 fand vor 2020 statt und wurde nicht berücksichtigt.
In den Jahren 2020 und 2021 wurden 7,5% der Frauen und 8,8% der Männer höhergruppiert.
Für die Auswertung der Bürobelegung wurde auf die einschlägige Tabelle im SWP-Intranet und den Raumplan des Inneren Dienstes zurückgegriffen. Die meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der SWP haben ihr eigenes Büro. Bei den Frauen sind es 70,1%, bei den Männern 72,5%. 28,4% der Frauen und 23,8% der Männer arbeiteten in Büros mit Doppel- oder Mehrfacharbeitsplätzen. Gäste, abgeordnete Personen des BMVg, Stipendiatinnen und Stipendiaten sowie Praktikantinnen und Praktikanten wurden bei dieser Auswertung nicht berücksichtigt.
3. Geschlechterverhältnisse an der SWP
Bei Betrachtung der Beschäftigungsstruktur und der Geschlechterverhältnisse an der SWP lässt sich feststellen, dass Frauen zwar mehr als die Hälfte der Beschäftigten ausmachen, sie im Vergleich zu Männern aber in niedrigeren Entgeltgruppen und häufiger in Teilzeit arbeiten. Dieses Problem konnte trotz der häufigeren Einstellung von Frauen in den letzten vier Jahren nicht aufgelöst werden und zeigt sich auch anhand weiterer Indikatoren, wie beispielsweise daran, dass sich mehr Frauen als Männer ein Büro teilen.
Die Fluktuation in der SWP ist mit durchschnittlich 50 Auswahlprozessen pro Jahr relativ hoch. Die Hälfte der Frauen und 40% der Männer haben in den letzten vier Jahren ihr Beschäftigungsverhältnis an der SWP begonnen. Bis 2025 werden 8,2% der Frauen und 15% der Männer altersbedingt ausscheiden. Die relativ vielen Auswahlverfahren pro Jahr bieten aber auch in Zukunft die Chance, die vertikale Segregation zu verringern und mehr Frauen in höheren und mehr Männer in niedrigeren Entgeltgruppen einzustellen.
Dies betrifft auch Führungspositionen wie zum Beispiel die Forschungsgruppenleitungen und stellvertretende Leitungsfunktionen, bei denen Frauen zurzeit unterrepräsentiert sind. Der turnusmäßige Wechsel der Forschungsgruppenleitungen und Stellvertretungen ermöglicht es der SWP, potentielle Kandidatinnen frühzeitig zu fördern und auf die Übernahme einer solchen Funktion vorzubereiten. Dabei sollten die Altersstruktur und die Verteilung der Alterskohorten berücksichtigt werden. Bei den Frauen sind diese relativ ausgeglichen verteilt, bei den Männern überwiegt die Gruppe zwischen 36 und 50 Jahren, deren Mitglieder potentiell für eine zukünftige Führungsposition in Frage kommen. Dies sollte bei karrierefördernden Maßnahmen berücksichtigt werden, indem darauf geachtet wird, ausreichend Frauen zu fördern. Darüber hinaus sollten Maßnahmen getroffen werden, die die Übernahme einer Führungsposition auch in Teilzeit, zum Beispiel als Tandem, ermöglichen.
Frauen arbeiten im Vergleich zu den Männern in der SWP nicht nur häufiger in Teilzeit, sie sind auch häufiger befristet beschäftigt und wurden in den letzten zwei Jahren seltener höhergruppiert als Männer. Es ist deshalb wichtig, dass Veranstaltungen und Meetings, die verpflichtend oder karrierefördernd sind, nicht außerhalb der Kernarbeitszeit terminiert werden. Um besser nachvollziehen zu können, wie viele Kolleginnen und Kollegen aufgrund von Vereinbarkeitsverpflichtungen in Teilzeit arbeiten, und um den Berichtspflichten der Gleichstellungsvereinbarung in diesem Bereich nachkommen zu können, sollten in Zukunft die Gründe für Teilzeit und Auszeiten statistisch erfasst werden. Ebenso sollte die Statistik zu Personalentwicklungsmaßnahmen überarbeitet werden, sodass sie Auswertungen im Sinne der Berichtspflichten ermöglicht und gezielt Maßnahmen zur Frauenförderung ergriffen werden können, zum Beispiel die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten an geeignete Kandidatinnen in den entsprechenden Bereichen. Interne Bewerbungen geeigneter Personen sollten gefördert und der Aufstieg im Haus ermöglicht werden.
Bisher werden bestimmte Gruppen in der Personalstatistik nicht ausreichend erfasst, zum Beispiel Gäste, Stipendiatinnen und Stipendiaten, Praktikantinnen und Praktikanten. Da diese Gruppen die Organisationskultur und den Arbeitskontext mitprägen, ist es wichtig, sie in Zukunft statistisch detaillierter zu erfassen, um sie in Auswertungen für den Gleichstellungsplan berücksichtigen zu können. Darüber hinaus sollten Gleichstellungsaspekte in die Auswahlverfahren für Personen dieser Gruppen ebenso integriert werden wie in neue Prozesse, zum Beispiel im Nachwuchsbereich. Dies gilt auch für alle weiteren personellen, organisatorischen und sozialen Angelegenheiten im Haus, wie in der Gleichstellungsvereinbarung vorgesehen.
4. Ziele und Maßnahmen für die nächsten vier Jahre
Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Erwerbstätigkeit
Die SWP strebt weiterhin Formen der Arbeitsorganisation an, die Teilzeit strukturell ermöglichen und Eltern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit pflegebedürftigen Angehörigen unterstützen, beispielsweise durch flexible Arbeitszeitmodelle und/oder die Gewährung zeitweiliger Heimarbeit. Dies spiegelt sich in der Betriebsvereinbarung zum mobilen Arbeiten sowie in vielen Einzelfallregelungen für Beschäftigte wider.
Um die Möglichkeiten weiter auszubauen, Familie, Pflege und Erwerbstätigkeit besser zu vereinbaren, sind folgende Maßnahmen oder deren Intensivierung geplant:
Ziel 1
Führen in Teilzeit und Teilbarkeit von Führungspositionen.
Maßnahmen und Zuständigkeiten:
- Wo möglich soll die Teilung von Führungspositionen ermöglicht werden. Hierzu kann gehören, dass Führungspositionen von zwei Personen als Tandem in Teilzeit ausgefüllt werden. Die SWP wird diese Möglichkeit in ihrem Konzept zur strategischen Personalplanung und ‑entwicklung berücksichtigen und eine Liste von best practices erstellen.
Ziel 2
Berufliche Weiterentwicklungsmöglichkeiten und Karriereoptionen für Frauen und für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Vereinbarkeitsverpflichtungen schaffen.
Maßnahmen und Zuständigkeiten:
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen weiterhin unabhängig von ihrem Arbeitszeitvolumen die Möglichkeit erhalten, Weiter- und Fortbildungsmaßnahmen wahrzunehmen. In Zukunft sollen der Inhalt dieser Maßnahmen sowie die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von der Personalabteilung statistisch erfasst und im nächsten Gleichstellungsplan ausgewertet werden.
Ziel 3
Beschäftigte mit Vereinbarkeitsverpflichtungen sollen im Arbeitsalltag nicht benachteiligt werden.
Maßnahmen und Zuständigkeiten:
- Auch nach der Pandemie sollen weiterhin hybride Veranstaltungen und Treffen ermöglicht werden, um Vereinbarkeitsproblematiken aufzulösen. Die SWP stellt sicher, dass dafür notwendige Software, wie zum Beispiel Webex, verfügbar ist.
- Mobiles Arbeiten wird, wie in der Betriebsvereinbarung zum mobilen Arbeiten vorgesehen, auch weiterhin umfassend ermöglicht und kann bei Vereinbarkeitsproblematiken nach Absprache mit den Vorgesetzten über ein Quantum von 40% der monatlichen Sollarbeitszeit hinaus ausgeweitet werden.
- Verpflichtende Treffen und Meetings finden in der Kernzeit statt. Die Vorgesetzten achten weiterhin auf die Einhaltung dieser Regelung.
- Bei zukünftigen Umfragen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter soll ein Modul mit Fragen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf integriert werden.
- Männer sollen in ihrem Wunsch nach Wahrnehmung von Elternzeit und familienbedingten Auszeiten von ihren Vorgesetzten ebenso bestärkt werden wie Frauen.
Gleichstellung: Unterrepräsentanzen in Bereichen und Entgeltgruppen verringern
Ein Ziel der SWP ist die Gleichstellung von Frauen und Männern im Institut. Unterrepräsentanzen in bestimmten Bereichen und Entgeltgruppen sollen verhindert oder doch wenigstens verringert werden. Die Gleichstellungsbeauftragte achtet weiterhin darauf, dass die entsprechenden Vorgaben der Gleichstellungsvereinbarung mit dem Bundeskanzleramt bei der Personalgewinnung eingehalten werden, und begleitet die Auswahlprozesse. Sie wird dabei von der Institutsleitung unterstützt.
Ziel 1:
Unterrepräsentanzen verringern.
Maßnahmen und Zuständigkeiten:
- Die frühzeitige Qualifizierung interner Bewerberinnen und Bewerber wird angestrebt, um frei werdende Stellen gezielt besetzen und gleichzeitig Unterrepräsentanzen entgegenwirken zu können. Dieses Vorgehen wird auch im Personalentwicklungskonzept verankert.
- Die Personalabteilung und/oder die jeweils zuständigen AGs werden ein Nachwuchs- und Ausbildungskonzept erarbeiten, das auf die Sicherung von qualifizierten und nachhaltigen Beschäftigungsverhältnissen abzielt.
- Die Personalabteilung achtet darauf, dass Teilzeit in Führungspositionen angeboten und ermöglicht wird.
- Eine Handreichung für Auswahlkommissionen als Standard-Leitfaden wird von der Personalabteilung erarbeitet. Hierbei werden die in unserer Gleichstellungsvereinbarung vorgesehenen Gleichstellungsaspekte integriert, deren Berücksichtigung von der Gleichstellungsbeauftragten in ihrer täglichen Arbeit überwacht wird, zum Beispiel die paritätische Besetzung von Auswahlkommissionen, die Einladung von Angehörigen des unterrepräsentierten Geschlechts zu mindestens der Hälfte und deren bevorzugte Auswahl im Falle gleicher Eignung und Qualifikation.
- In Zukunft werden Gleichstellungsaspekte in Prozesse und Entscheidungen zur Auswahl von Gästen, Stipendiatinnen und Stipendiaten, Praktikantinnen und Praktikanten sowie abgeordneten Personen des BMVg eingebunden. Die Institutsleitung und die Gleichstellungsbeauftragte erarbeiten hierfür einen Leitfaden.
Ziel 2
Verbesserung der Gleichstellungsstatistik.
Maßnahmen und Zuständigkeiten:
- Regelmäßige Aktualisierung und Überprüfung der Personalstandstatistik, zum Beispiel der Funktionen; Harmonisierung der Bezeichnungen mit jenen anderer Statistiken etc.
- Erweiterung der Personalstandstatistik um die Erfassung der Gründe für Arbeitszeitreduzierungen und Beurlaubungen.
- Aufnahme weiterer Informationen von Stellenausschreibungen in die Recruiting-Statistik, zum Beispiel Stellentitel und Eingruppierung sowie Harmonisierung der Bezeichnungen mit jenen anderer Statistiken.
- Harmonisierung mit der Statistik über Gäste, Stipendiatinnen und Stipendiaten, Abgeordneten des BMVg sowie von Praktikantinnen und Praktikanten. Die Zuständigkeit für diese und die zuvor genannten Maßnahmen liegt bei der Personalabteilung sowie bei den weiteren zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
- Allgemeine Verbesserung der Datenlage zur statistischen Erfassung. Integration von Geschlecht zur Desaggregation in bestehende Statistiken, zum Beispiel bei Evaluationen, Veranstaltungen, Panelbesetzungen etc. Eine Integration ins Konferenz-Management-System (CRM) und Möglichkeiten der Integration ins Forschungsinformationssystem (FIS) werden überprüft und wo realisierbar umgesetzt.
Chancengleichheit und Gleichstellung an der SWP verstetigen und weiterentwickeln
Die SWP tritt Diskriminierungen entschieden entgegen, insbesondere solchen aufgrund von ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Geschlecht, Alter, Behinderung, Religion, Weltanschauung, sexueller Identität oder Orientierung, und setzt sich für ein professionelles und angenehmes Miteinander ein.
Ziel 1
Diskriminierungen präventiv vorbeugen.
Maßnahmen und Zuständigkeiten:
- Erfüllung der Präventionspflichten nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) durch Einrichtung einer unabhängigen hausinternen AGG-Beschwerdestelle, an die sich betroffene Beschäftigte vertrauensvoll wenden können. Die Mitglieder der AGG-Beschwerdestelle werden für ihre Aufgaben geschult. Die Beschäftigten können sich außerdem nach wie vor auch an die Personalabteilung, den Betriebsrat und die Gleichstellungsbeauftragte wenden.
- Integration eines Moduls zum AGG in das geplante Online-Unterweisungstool.
- Regelmäßige Schulungen der Führungskräfte zum AGG.
- Sensibilisierungsschulungen zum Umgang mit geschlechtergerechter, inklusiver Sprache.
- Schulungen zum Erkennen von Stereotypen, Vorurteilen und von »unconscious bias« und zum Umgang mit diesen Phänomenen.
Ziel 2
Unterstützung bei Gleichstellungsanliegen.
Maßnahmen und Zuständigkeiten:
- Beschäftigte werden bei Anliegen, die die Vereinbarkeit von Sorgeverpflichtungen und Beruf betreffen, bei Benachteiligungen wegen ihres Geschlechts sowie bei sexueller Belästigung, Anfeindungen und Mobbing von der SWP unterstützt. Sie können sich hierfür an die Gleichstellungsbeauftragte, die Personalabteilung, den Betriebsrat, die AGG-Beschwerdestelle und gegebenenfalls die Institutsleitung wenden.
Ziel 3
Gleichstellung an der SWP weiterentwickeln.
Maßnahmen und Zuständigkeiten:
- Die Gleichstellungsvereinbarung mit dem Bundeskanzleramt sieht die Anpassung an die aktuelle Gesetzeslage vor. Die Institutsleitung wird sich für eine Aktualisierung der Vereinbarung mit dem Bundeskanzleramt in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten einsetzen.
- Die SWP setzt sich zum Ziel, ein Diversitätskonzept zu erarbeiten. Alle interessierten Stellen im Haus sollen die Möglichkeit erhalten, daran mitzuwirken.
- Der Gleichstellungsplan wird auf der SWP-Homepage und im Intranet veröffentlicht, nach zwei Jahren überarbeitet und alle vier Jahre von der Personalabteilung, der Institutsleitung und der Gleichstellungsbeauftragten neu erstellt. Zusätzlich werden aktuelle Projekte sowie Statistiken zur Gleichstellungsarbeit bei den jährlich stattfindenden Versammlungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der Gleichstellungsbeauftragten präsentiert.
- Die Gleichstellungsbeauftragte macht von ihrem Recht Gebrauch, jährlich eine Gleichstellungsversammlung einzuberufen, um Gleichstellungs- und Vereinbarkeitsthemen zu besprechen sowie diesen Gleichstellungsplan vorzustellen.
5. Gleichstellung als gelebte Praxis in der SWP
Der Gleichstellungsplan gilt ab Veröffentlichung. Die SWP verpflichtet sich, auf die Ziele des Gleichstellungsplans unter Anwendung der oben genannten Maßnahmen hinzuwirken. Die Personalabteilung und die Institutsleitung arbeiten hierfür eng mit der Gleichstellungsbeauftragten zusammen und berichten in den Versammlungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig über das Thema. Die festgelegten Ziele und Maßnahmen werden bei anstehenden Personalmaßnahmen sowie im Personalentwicklungskonzept beachtet und im nächsten Gleichstellungsbericht 2026 evaluiert.
Gleichstellung in der SWP lebt von der Akzeptanz und Unterstützung aller Beschäftigten. Rückmeldungen und Anregungen zu unseren Zielen, Maßnahmen sowie ihrer Umsetzung sind willkommen. Wenden Sie sich hierfür gerne an die Gleichstellungsbeauftragte und das Personalreferat.
Berlin, August 2022
Annex
[1] Dies schließt Personen ein, die zum Stichtag vorübergehend abwesend waren, beispielsweise aufgrund von Elternzeit oder Sonderurlaub.
[2] Alle Prozentzahlen sind auf eine Nachkommastelle gerundet.
[3] Die gebildeten Alterskohorten richten sich nach dem Stand im Berufsleben. Berufseinsteigerinnen und -einsteiger (35 Jahre oder jünger), Beschäftigte in der Mitte ihres Berufslebens (unterteilt in zwei Gruppen – eine Gruppe Jüngerer mit höherer Wahrscheinlichkeit für Vereinbarkeitsherausforderungen (36 bis 50 Jahre) und eine Gruppe Älterer (51 bis 60 Jahre) – sowie Beschäftigte, die in absehbarer Zeit das Renteneintrittsalter erreichen (61 Jahre oder älter).
[4] SB steht für Schwerbehindertenstatus.