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Praktika / Gastaufenthalte

Praktika

Das Brüsseler Büro bietet Studierenden im Rahmen von Pflichtpraktika ein Vollzeitpraktikum mit einer Dauer von 60 Arbeitstagen (12 Wochen) an. Bewerben können sich insbesondere Studierende der Fachrichtungen Politikwissenschaft einschließlich der angrenzenden Sozialwissenschaften (u.a. Verwaltungswissenschaft, im Einzelfall auch Regionalwissenschaft, Ethnologie, Journalistik) sowie Rechtswissenschaft und Volkswirtschaft.

Ausschreibung: Kandidatinnen und Kandidaten können sich von nun an auf zwei Praktikumsstellen mit Beginn ab September/Oktober 2023 bewerben (bitte geben Sie Ihren präferierten Zeitraum an). Bewerbungsfrist: 11. Juni 2023.

Die Praktikantin/der Praktikant sollte folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse, gute Französischkenntnisse sind erwünscht

  • sicherer Umgang mit MS-Office und dem Internet sowie Bereitschaft, sich in neue Software-Verwaltungsprogramme (u.a. Pflege von Kontaktdatenbanken) einzuarbeiten; Erfahrungen mit der Erledigung von administrativen Aufgaben sind erwünscht

  • eigene Vorstellungen und Erwartungen an die Mitarbeit im Büro-Team und vom Inhalt des Praktikums, die durch ein maximal einseitiges Motivationsschreiben dokumentiert werden

  • Interesse an wissenschaftlicher Politikberatung und -vermittlung sowie an Eventmanagement

  • ordentlich eingeschriebene Studierende, die sich im Hauptstudium (bei Magister, Staatsexamen oder Diplom) bzw. im Masterstudiengang befinden oder

  • Bachelorabsolventen/Masterabsolventen, die in einem weiteren Bachelor- oder Masterstudiengang als ordentliche Studierende eingeschrieben sind.

  • Hinweis: Es können sich auch Bachelorabsolventen bewerben, die während des anvisierten Praktikumszeitraums nachweislich in einem MA-Studiengang eingeschrieben sein werden. Bachelor-Studierende, die zum Beginn des anvisierten Praktikumszeitraums noch über keinen (ersten) BA-Abschluss verfügen werden, können nicht im Auswahlverfahren berücksichtigt werden.

Auf das Praktikum können sich ferner nur Studierende bewerben, die im Rahmen ihrer Studiengangsordnung ein Pflichtpraktikum absolvieren müssen (bitte Beleg anführen). Praktikant/innen erhalten eine Vergütung von 300 EUR pro Monat. Ausnahmen gibt es nur, wenn Sie bereits von einer anderen öffentlichen oder privaten Organisation für das Praktikum gefördert werden (ausgenommen: Erasmus+). Das Pflichtpraktikum muss Ausbildungszwecken dienen.

Bewerbungen für ein Praktikum an der SWP in Brüssel werden nur angenommen, wenn der Bewerbungsbogen vollständig ausgefüllt ist und alle einzureichenden Unterlagen vorliegen.

Den Bewerbungsbogen finden Sie hier:

Bewerbungsbogen (pdf)

Dieser Bewerbungsbogen kann am Bildschirm ausgefüllt werden. Falls Ihr Browser diese Option nicht unterstützt, die PDF-Datei bitte herunterladen (→ Dokument speichern), mit einem PDF-Reader öffnen (z.B. mit Adobe Acrobat), »alle Funktionen aktivieren«, ausfüllen und speichern. Der ausgefüllte Bewerbungsbogen kann dann als E-Mail-Anhang verschickt werden.

Darüber hinaus müssen auch folgende Unterlagen beigefügt sein:

  • Tabellarischer Lebenslauf

  • Motivationsschreiben mit präferiertem Praktikumszeitraum

  • Bachelorabschlusszeugnis, Zwischen- und Abschlusszeugnisse, sowie ggf. bereits vorhandene Arbeitszeugnisse (Kopien)

  • Gültige Studienbescheinigung (Kopie)

  • Bei Nicht-EU/EWR-Bürger/innen: Aufenthaltstitel (Kopie)

  • Ggf. Bescheinigung der Hochschule über Pflichtpraktikum (Auszug aus dem Modulhandbuch, Bescheinigung vom Studiensekretariat)

Alle Unterlagen sind in einer PDF-Datei zusammenzufassen. Interessent/innen senden ihre Bewerbung bitte an: SWP.Bruessel(at)swp-berlin.org

Im Rahmen des Bewerbungsprozesses speichern und verarbeiten wir die von Ihnen übersandten Daten. In dieser Datenschutzerklärung möchten wir Sie umfassend über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten informieren.

 

Gastwissenschaftler/innen

Das Brüsseler Büro der SWP bietet Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern die Möglichkeit, mit einer Dauer von drei bis sechs Monaten ein Forschungsprojekt in Brüssel durchzuführen. Gastwissenschaftler/innen können die Büroinfrastruktur sowie das Netzwerk des SWP-Büros in Brüssel frei nutzen, erhalten von der SWP aber keine finanzielle Zuwendung.

 

Gastwissenschaftler/innen sollten folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Eigene Finanzierung des Forschungsaufenthaltes (z.B. Stipendium)
  • Darlegung eines klar umrissenen Forschungsvorhabens für die angestrebte Dauer des Aufenthaltes, z.B. im Rahmen einer Promotion oder eines anderen Forschungsprojekts
  • Relevanz des Forschungsvorhabens hinsichtlich der thematischen Schwerpunkte der Forschung in der SWP
  • Eingeschriebene/r Promotionsstudent/in oder Wissenschaftler/in eines Forschungsinstituts, Think Tanks, Universität etc.

Fügen Sie bitte einen Lebenslauf, ggf. Kopie der Immatrikulationsbescheinigung sowie für Nicht-EU-Bürger/innen des Aufenthaltstitels in einer PDF-Datei Ihrem Anschreiben bei. Anfragen können das ganze Jahr an uns gerichtet werden, momentan insbesondere für einen Aufenthalt ab Januar 2024. Bitte senden Sie Ihre Anfrage für einen Gastaufenthalt als Forscher/in an: SWP.Bruessel(at)swp-berlin.org