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Dietmar Nickel

Stimmabgabe im EU-Ministerrat: immer öfter im Dissens

Es ist nur normal, wenn im Ministerrat der EU die Zahl der Abstimmungen mit Mehrheit steigt, meint Dietmar Nickel. Er fordert aber, dass die Öffentlichkeit in verständlicher Form über jedes Votum informiert wird.

Kurz gesagt, 24.07.2012 Forschungsgebiete

Es ist nur normal, wenn im Ministerrat der EU die Zahl der Abstimmungen mit Mehrheit steigt, meint Dietmar Nickel. Er fordert aber, dass die Öffentlichkeit in verständlicher Form über jedes Votum informiert wird.

Im Ministerrat der EU wird oft abgestimmt: in den vergangenen zwei Jahren, zwischen Juli 2009 und Juni 2012, bei 343 Legislativakten. Dies ergibt sich aus der jüngsten Veröffentlichung von VoteWatch Europe, »Agreeing to Disagree, The voting records of EU Member States in the Council since 2009«. Von den 343 formalen Abstimmungen sind 309 unter dem Erfordernis der qualifizierten Mehrheit und 34 bei geforderter Einstimmigkeit erfolgt. Auch dort, wo die Rechtsgrundlage eine Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit vorsieht, sind 65% der Entscheidungen einstimmig ergangen, während die verbleibenden 35% die Enthaltung oder Gegenstimme eines Mitgliedstaates erfuhren. Es hat sich gezeigt, dass das Vereinigte Königreich am häufigsten in der Minderheit zu finden ist - keine Überraschung, sondern eher eine Bestätigung der landläufigen Meinung -, allerdings gefolgt von Deutschland, Österreich, Dänemark und den Niederlanden. Am anderen Ende stehen Frankreich und Litauen, die stets mit der Mehrheit abstimmten.

Nun ließe sich trefflich spekulieren, warum diese Ergebnisse so sind. Stimmt es tatsächlich, dass das Vereinigte Königreich seine grundsätzlich abweichende Ausrichtung zunächst in beinharten Verhandlungen einbringt, die das erreichbare Niveau so reduzieren, dass man seine Zustimmung erwarten könnte, es dann aber immer noch dagegenstimmt? Und im Falle Deutschlands: Folgt die relativ negative Haltung daraus, dass der größte Mitgliedstaat naturgemäß am meisten aufzugeben hat? Und warum kann Frankreich bei jeder Abstimmung auf der Siegerseite sein? Sind seine Verhandlungserfolge im Vorfeld immer so spektakulär, dass es alles erreicht, was es will? Oder handelt es sich um geschicktes taktisches Verhalten, im letzten Moment einzuschwenken, gerade um den vorstehenden Eindruck zu erwecken? Bevor nationale und europäische Politfreaks lustvoll solche und andere Spekulationen verfolgen, soll grundsätzlich an die Rolle des Ministerrats im Gesetzgebungsprozess der EU erinnert werden: Lange Zeit, jedenfalls mindestens bis zur Einheitlichen Akte von 1987, war der Rat alleiniger Gesetzgeber der EWG/EG. Auch vor 1987 gab es Abstimmungen im Rat, selbst in der Zeit der sogenannten Eurosklerose zu Beginn der 80er Jahre. Erst mit dem Vertrag von Maastricht wurde das Europäische Parlament in den beschränkten vorgesehenen Fällen zum (Mit)Gesetzgeber der EU.

Mit den Vertragsrevisionen der Einheitlichen Akte, Maastrichts, Amsterdams, Nizzas und Lissabons, ist die Zahl der Rechtsgrundlagen, die es dem Rat erlaubten, mit qualifizierter Mehrheit zu beschließen, ständig gestiegen. Es ist daher nur normal, wenn die Zahl der Abstimmungen mit Mehrheit steigt. Die Frage, ob es gut oder schlecht ist, wenn der Rat auch bei Rechtsgrundlagen, die eine Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit erlauben, den Konsens oder die Einstimmigkeit sucht, kann so oder so erwogen werden. Was an Zeitverlust auftritt, kann durch eine gewonnene Übereinstimmung kompensiert werden. Was aber von der Öffentlichkeitsarbeit eines (Mit)Gesetzgebers erwartet werden muss, unterliegt einem hohen Anspruch. Auch die vorliegende Veröffentlichung weist darauf hin, wie beschwerlich es ist, vom Rat die notwendigen Informationen zu erhalten, um ein genaues Bild über die politischen Hintergründe der jeweiligen Abstimmungen zu gewinnen. Kann man es einem Gesetzgeber durchgehen lassen, nicht sofort nach jeder Abstimmung eine für die Öffentlichkeit verständliche Information vorzulegen? Sollte man nicht vielmehr erwarten, dass das Organ Rat auch in Jahresberichten über seine Gesetzgebungstätigkeit in analytischer und allgemeinverständlicher Form berichtet?

Gemäß Artikel 16, Absatz 8 EUV tagt der Rat öffentlich, wenn er über Entwürfe zu Gesetzgebungsakten berät und abstimmt. Wird der Rat diesem Anspruch gerecht, wenn, in der Geheimsprache der EU-Bürokratie, die (konsensfähigen) »A-Punkte« durchgewunken werden und die (kontroversen) » B-Punkte« selbst für interessierte Laien rätselhaft bleiben? Ist es erträglich, dass die häufig letzte inhaltliche Diskussion im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV oder gängiger auf Französisch COREPER) hinter verschlossenen Türen stattfindet? Die oft gehörte Antwort, dass eine größere Öffentlichkeit die Arbeiten in die Gruppen oder auf die Korridore verdrängen würde, ist nicht hilfreich, wenn es um die Frage geht, ob ein Gesetzgebungsorgan die Anforderrungen an ein parlamentarisches Gremium in einem demokratischen System erfüllt.

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Europäischen Parlament, dem anderen Mitgesetzgeber der EU, eben wegen seiner demokratischen Defizite, nur eine unterstützende Rolle bei der Legitimierung der europäischen Gesetzgebung zuerkannt. Was aber ist, wenn das Bundesverfassungsgericht die Öffentlichkeit der Arbeiten des Ministerrats, der anderen Kammer des Parlaments der EU, bei dem so viel Macht konzentriert ist, auch unter die Lupe nimmt?

Der Text ist auch bei EurActiv.de erschienen.