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Die Reform des Stabilitäts- und Wachstumspaktes

Flexibilität bei der Neuverschuldung, striktes Festhalten an der Obergrenze für die Gesamtverschuldung

SWP-Aktuell 2005/A 05, 15.01.2005, 4 Seiten Forschungsgebiete

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt in seiner jetzigen Form wirkt insofern dem gesetzten Ziel entgegen, als er insbesondere in langsam wachsenden Volkswirtschaften die Verschuldung eher fördert. Das liegt an einem Konstruktionsfehler: eine gleichzeitige Einhaltung der 3%-Obergrenze für das Budgetdefizit und des 60%-Limits für die Staatsverschuldung ist angesichts der tatsächlichen Wachstumsraten und Schuldenquoten in der EU die Ausnahme. Daher wird empfohlen, nur den Referenzwert "Schuldenquote" (60% des BIP) beizubehalten. Statt der fest fixierten 3%-Marge für die maximal zulässige Neuverschuldung wird in Abhängigkeit von Wachstum und Gesamtverschuldung eine alternative Regel vorgeschlagen.