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Die Europafähigkeit der nationalen Parlamente

Herausforderungen des EU-Verfassungsvertrags für den deutschen Parlamentarismus

SWP-Studie 2004/S 23, 15.06.2004, 30 Seiten Forschungsgebiete

Der Europäische Verfassungsvertrag gewährt den nationalen Parlamenten der EU-Mitgliedsstaaten neue europapolitische Kontroll- und Mitwirkungsrechte, die den Informationsumfang vergrößern, den Informationsfluß effizienter und unmittelbarer gestalten und das aktive Mitspracherecht der Abgeordneten stärken sollen.

Diese Angebote des Verfassungsvertrages werden in engem Zusammenhang mit der Reform der bundesstaatlichen Ordnung Deutschlands analysiert. Während die Modernisierungskommission innenpolitisch auf eine Entflechtung der Handlungsebenen abzielt, induziert der Verfassungsvertrag neue Verflechtungen. Gefragt ist daher ein Ausgleich zwischen der europapolitischen Handlungsfähigkeit Deutschlands einerseits und der demokratischen Legitimation staatlichen Handelns durch Bundestag und Bundesrat andererseits.

 

Dies erfordert Anpassungen sowohl für den Bundestag als auch für den Bundesrat:

  • Die Reform der parlamentsinternen Organisationsabläufe hinsichtlich der knapp bemessenen Fristen zur Prüfung und Stellungnahme gegenüber der Europäischen Kommission,
  • Die Stärkung der Koordinationsfunktion der Europaausschüsse in beiden Kammern sowie die Akzentuierung der europapolitischen Orientierung der Fachausschüsse,
  • Die Schaffung zentraler, parlamentarischer Koordinierungsstellen zur Verteilung der EU-Dokumente an die Fachausschüsse, zum Monitoring ihrer fristgerechten Behandlung und zur Bereitstellung beratungsrelevanter Kosten- und Folgenabschätzungen,
  • Die Einrichtung eines effizienten Mechanismus zur parlamentarischen Beobachtung der Gesetzgebungsplanung der EU-Organe.