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Afghanistans Parlamentswahl 2010

Verpasste Wahlrechtsreformen und politische Manöver schwächen neues Parlament

SWP-Aktuell 2010/A 66, 15.09.2010, 8 Seiten Forschungsgebiete

EU-Beobachter der afghanischen Präsidentschaftswahl 2009 hatten in ihrem Resümee umfassende Wahlrechtsreformen empfohlen, um systematischen Fälschungen bei der Parlamentswahl 2010 vorzubeugen. Streitigkeiten zwischen afghanischer Exekutive und Legislative verhinderten jedoch die fristgerechte Verabschiedung eines neuen Wahlrechts. Präsident Karzai nutzte diese Situation, um den Wahltermin auf September 2010 zu verschieben und ein neues Wahlgesetz zu autorisieren, das faktisch sämt­liche Kontrollorgane schwächte. Trotzdem sagte die Internationale Gemeinschaft (IG) zu, dass sie die Wahl unterstützen und finanzieren werde. Schon jetzt lassen sich Vor­bereitungen von Wahlbetrug und Parteilichkeit der Wahlorgane erkennen, unabhän­gige Beobachter sind Behinderungen ausgesetzt, die Sicherheitsrisiken nehmen zu. Der Präsident hat sich weitgehende Kontrolle über die Wahlorganisation gesichert. Die IG beschneidet deutlich Mandat und Umfang ihrer Wahlbeobachtung und lässt den Präsi­denten gewähren. Denn ihr primäres Interesse ist auf eine termingerecht abgehaltene Wahl gerichtet, die den Fortschritt im Prozess der Übergabe der politischen Verantwortung an die afghanische Regierung demonstrieren soll.