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Afghanistan: Rechtsgrundlagen für die internationalen Militäreinsätze

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Arbeitspapier, 15.08.2006, 4 Seiten

3. Rechtsgrundlagen der Operation Enduring Freedom (OEF)

Die Selbstverteidigungsmaßnahmen der USA und ihrer Verbündeten gegen den internationalen Terrorismus werden mit Artikel 51 der UN-Charta begründet:

Charta der United Nations (siehe Artikel 51, Kapitel VII)
http://www.un.org/aboutun/charter/

Die NATO bezieht sich bei ihren Aktivitäten im Rahmen der OEF auf Artikel 5 ihres Vertrags:

Der Nordatlantikvertrag (siehe Artikel 5)
http://www.nato.int/docu/basictxt/treaty.htm

US Congress: Die »Senate Joint Resolution 23« (»Authorization for Use of Military Force«) wurde am 14.09. 2001 gemeinsam vom Repräsentantenhaus und Senat verabschiedet und am 18.09.2001 von Präsident George W. Bush unterzeichnet.
http://www.govtrack.us/congress/billtext.xpd?bill=sj107-23

Die Rede des US-Präsidenten George W. Bush am 20.09.2001 kann als politische Grundsatzrede zu der Afghanistan-Politik und der Operation Enduring Freedom angesehen werden:

President George W. Bush, Address to a Joint Session of Congress and the American People
http://www.whitehouse.gov/news/releases/2001/09/20010920-8.html