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Die Zukunft des Biologiewaffenverbots

SWP-Studie 2006/S 25, 15.09.2006, 35 Seiten Forschungsgebiete

Vom 20. November bis 8. Dezember 2006 werden sich die Vertragsstaaten des Bio-Waffen-Übereinkommens (BWÜ) zu ihrer sechsten Überprüfungskonferenz treffen. Der Europäischen Union und damit auch Deutschland wird dabei eine zentrale Rolle zukommen, denn die USA werden keine Führungsrolle einnehmen und die meisten Blockfreien stehen der aus ihrer Sicht westlich dominierten Debatte über die Nichtverbreitung von ABC-Waffen sehr skeptisch gegenüber.

 

Das BWÜ enthält keine detaillierten Überprüfungsprüfungsmechanismen. Verhandlungen über ein Zusatzprotokoll, das auch Verifikationsverfahren enthalten sollte, sind 2001 vorerst gescheitert. Dies ist umso bedauerlicher, als biologische Waffen im Zuge der rasanten Entwicklungen in den Bio-Wissenschaften künftig immer gefährlicher werden könnten.

 

Was kann getan werden, um zu einer Stärkung dieses Abkommens beizutragen? Welche anderen Bereiche außerhalb der unmittelbaren multilateralen Rüstungskontrolle sind für die Stärkung des Biologiewaffen-Verbotes von Bedeutung, und was sollte hier unternommen werden?

 

Bei der Überprüfungskonferenz 2006 wird es darauf ankommen, ein neues Arbeitsprogramm der Vertragsstaaten für die Zeit von 2007 bis zur nächsten Überprüfungskonferenz 2011 zu verabschieden. Gegenstand dieses Arbeitsprogramms sollten nationale Implementierungsaktivitäten; die Überarbeitung vertrauensbildender Maßnahmen sowie die Diskussion der Fortschritte in den Bio-Wissenschaften und ihrer Konsequenzen für das BWÜ sein. Daneben müssen Exportkontrollen weiter geschärft; Schutzprogramme gegen biologische Waffen intensiviert und u.a. durch Verhaltenskodizes für Wissenschaftler ein gesellschaftliches Bewusstsein für die Gefahren des Missbrauchs der Bio-Wissenschaften gefördert werden.