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Konferenzbericht: Mehr Demokratie und Rechenschaftspflicht in der Europäischen Union: Aufgaben für den Europäischen Konvent?

Conveu 30, 15.03.2003
Zunehmende Befugnisse für das Europäische Parlament

*document_data|a:3:{s:15:"asset_fieldname";s:0:"";s:13:"img_module_id";s:1:"3";s:10:"asset_data";a:3:{s:2:"id";s:3:"693";s:12:"thumbnail_id";i:589;s:7:"caption";s:20:"7 pages (PDF, 41 KB)";}}*>Berthold Rittberger */document*>untersuchte die gewachsene Ähnlichkeit des Europäischen Parlaments mit nationalen Parlamenten im Vergleich zu parlamentarischen Einrichtungen anderer internationaler Organisationen. Nach der Darstellung der Hintergründe des Entstehens des Europäischen Parlaments und dessen Ausstattung mit Aufsichts-, Haushalts- und Legislativrechten, erläuterte Rittberger die Entwicklung der Befugnisse des Europäischen Parlaments. Seine Ergebnisse veranlaßten ihn zu der Schlußfolgerung, daß das Europäische Parlament hinsichtlich der eingangs dargelegten Befugnisse seinen Höhepunkt erreicht habe. Denn die Machterweiterung des Europäischen Parlaments sei eine logische Berichtigung der durch die sukzessive Übertragung nationaler Souveränität im Prozeß der Europäischen Integration empfundenen Asymmetrie zwischen Output- und Input-Legitimation. Die Entwicklung des Umfangs der Befugnisse des Europäischen Parlaments hinge zum einen maßgeblich von der Entscheidung der nationalen Regierungen ab weiterhin Souveränität an Institutionen der Europäischen Union zu übertragen. Zum anderen sei hierbei ausschlaggebend in welchen Politikbereichen dies eintrete. Hinsichtlich der Rolle des Konvents und der nachfolgenden Regierungskonferenz, erwartete Rittberger daher nur eine sehr begrenzte weitere *document_data|a:3:{s:15:"asset_fieldname";s:0:"";s:13:"img_module_id";s:1:"3";s:10:"asset_data";a:3:{s:2:"id";s:3:"743";s:12:"thumbnail_id";i:618;s:7:"caption";s:0:"";}}*>Übertragung von Souveränität in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)*/document*>, im Bereich Justiz und Inneres (ZJIP) und in einigen Aspekten der Wirtschaftspolitik. Die Frage einer Ausweitung der Befugnisse des Europäischen Parlaments sei gegenwärtig kein Kernpunkt innerhalb des Konvents. Der Konvent habe keine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit den Kompetenzen des Europäischen Parlamentes befaßt. Schließlich bezog Rittberger die zuvor dargelegte Theorie zur zunehmenden Bedeutung des Europäischen Parlaments auf die Aussichten einer Demokratisierung anderer internationaler Institutionen. Dabei erkannte er eine Wechselbeziehung zwischen dem Grad der Integration einer solchen Einrichtung und dem öffentlichen Diskurs über das „Demokratie- und Legitimationsdefizit" ihrer Funktionsweise und ihrer Struktur.

Europäisches Parlament und Europäische Kommission

In ihrem Beitrag zum Europäischen Parlament bestätigte *document_data|a:3:{s:15:"asset_fieldname";s:0:"";s:13:"img_module_id";s:1:"3";s:10:"asset_data";a:3:{s:2:"id";s:3:"694";s:12:"thumbnail_id";i:590;s:7:"caption";s:19:"1 page (PDF, 11 KB)";}}*>Julie Smith */document*>eingangs die Einschätzung von Rittberger, das Europäische Parlament verfüge bereits über eine beträchtliche Bandbreite an Kompetenzen. Daraus folgerte sie, das Europäische Parlament brauche nicht wesentlich mehr Befugnisse, sondern solle vielmehr seine jetzigen Kompetenzen effektiver nutzen. Eine wichtige Frage müsse allerdings im Rahmen des Konvents erörtert werden: die Rechenschaftspflicht der Europäischen Kommission und ihre Beziehung zum Europäischen Parlament. Um dies weiter zu erläutern, verwies Smith auf den Mangel an effektiven Kontrollbefugnissen des Europäischen Parlaments gegenüber einzelnen Mitgliedern des Kommissionskollegiums. Zudem wünsche eine große Anzahl von Konventsmitgliedern die Wahl der Europäischen Kommission durch das Europäische Parlament. Würde diese Empfehlung umgesetzt, wäre deren Beziehung vergleichbar mit derjenigen zwischen Parlament und Regierung in nationalstaatlich verfaßten parlamentarischen Demokratien. Dies könne laut Smith dazu führen, daß den Wahlen zum Europäischen Parlament sowie der Europäischen Union insgesamt von der Öffentlichkeit mehr Bedeutung beigemessen werde. Auch würde die Europäische Kommission stärker als rechenschaftspflichtiges Exekutivorgan der EU wahrgenommen.