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EU-Flüchtlingspolitik: Drei-Punkte-Plan für Brüssel und Athen

Kurz gesagt, 03.03.2020 Forschungsgebiete

Griechenland und die EU müssen schnell handeln, ohne Rechtspopulisten zu stärken oder Pfeiler des europäischen Rechts einzureißen. Ein Kommentar von Raphael Bossong.

Öffnet Griechenland einige Grenzübergänge für irreguläre Migranten und Schutzsuchende aus der Türkei, droht eine politische Kettenreaktion. Zwar gibt es keine belastbaren Erkenntnisse dazu, dass eine neue unkontrollierbare »Sogwirkung« entstehen könnte. Für das aktuelle Jahr kann mit einer niedrigen sechsstelligen Zahl an Personen gerechnet werden, die irregulär über die sogenannte östliche Mittelmeerroute in die EU einreisen würden. Dies ist eine sehr große Herausforderung, aber nicht mit 2015 zu vergleichen.

Viele EU-Länder verletzen bereits seit zwei Jahren das Schengenrecht

Allerdings wird es in Griechenland zu weiteren gewaltsamen Protesten gegenüber Zuwanderern kommen. Andere EU-Mitgliedstaaten werden bei einer erhöhten Weiterwanderung über die Balkanroute wahrscheinlich Binnengrenzkontrollen ausweiten. Bereits seit zwei Jahren verletzen Deutschland, Österreich, Frankreich und andere nordische Mitgliedstaaten die dazu geltenden Bestimmungen des Schengenrechts.

Zusätzlich droht in Deutschland eine erneute Nabelschau auf die vergangene Migrationspolitik, während in Italien und Frankreich rechtspopulistische Akteure nur auf eine erneute Krise zum Ausbau ihrer Machtposition warten. Schließlich könnte Erdogan versucht sein, weitere Drohungen gegenüber Griechenland und der EU umzusetzen.

Ein Kurs der Härte an der griechischen Außengrenze ist jedoch keinen Deut besser. Die konservative Regierung toleriert lokale Übergriffe gegenüber Zuwanderern und legitimiert somit womöglich neue Bürgerwehren. Die Ankündigung, das Asylsystem für einen Monat zu suspendieren, entbehrt jeglicher rechtlicher Grundlage. Die Prüfung des individuellen Schutzbedürfnisses ist in EU-Gesetzen, der europäischen Grundrechtecharta und dem internationalen Recht festgeschrieben.

Das Urteil des Gerichtshofs für Menschenrechte erlaubt keinesfalls flächendeckende Rückführungen

Das vielbeachtete Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur spanischen Grenzsicherung in Melilla erlaubt keineswegs flächendeckende Rückschiebungen von irregulären  Zuwanderern. Vielmehr argumentierte der Gerichtshof, dass eine Abschiebung ohne Asylantrag in diesem Einzelfall gerechtfertigt war, da die spanische Grenze mit Gewalt gestürmt wurde und andere Zugangswege bestanden hätten. Dies ist nicht ohne weiteres auf Griechenland zu übertragen.

Ungeachtet dessen übt sich Ungarn in seiner Vorreiterrolle für den Abbau liberaler Grundrechte und erklärte als erstes EU-Land, keine neuen Asylanträge mehr anzunehmen. Wenn in den kommenden Tagen Frontex verstärkt für den Außengrenzschutz mobilisiert wird, ohne dass der Respekt für das geltende EU-Asylrecht eingefordert wird, kann die EU ihre Anstrengungen für die Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit vorerst beerdigen.

Was also tun? Es braucht keine grundlegend neuen Ideen, sondern eine gemeinschaftliche europäische Politik, die Griechenland und die Türkei entlastet, dabei aber ebenso klare Linien aufzeigt.

Drei Schritte sind nötig

Erstens muss mit der Türkei vereinbart werden, dass im Gegenzug für neue umfangreiche humanitäre Hilfen die reguläre Grenzsicherung wiederhergestellt wird. Der Rahmen der EU-Türkei-Erklärung sollte dazu genutzt werden, neue Gelder gemäß europäischer Interessen zu steuern, also nicht direkt in die türkische Einflusszone in Nordsyrien fließen zu lassen. Sollten erneut Schutzsuchende vorsätzlich an die griechischen Landgrenzen gebracht werden, könnten separate wirtschaftliche Sanktionen gegen die Türkei in den Blick genommen werden.

Zweitens sollten die neu an der griechischen Grenze gestrandeten Personen  kontrolliert eingelassen werden. Griechenland muss zulassen, dass mit direkter EU-Beteiligung dort neue menschenwürdige Aufnahmelager geschaffen werden. Asylanträge der Neuankömmlinge könnten zeitlich gestreckt und mit Hilfe des europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) bearbeitet werden.

Dieser Ansatz ist mit großen praktischen Schwierigkeiten verbunden, vermeidet aber eine noch gefährlichere allgemeine Suspendierung des Asylrechts. Andere EU-Staaten müssen zugleich in substantiellem Umfang Minderjährige und weitere Schutzbedürftige von den griechischen Inseln übernehmen. Diese Forderung ist altbekannt, aber relevanter denn je.

Griechenland darf nicht nur beim Grenzschutz unterstützt werden. Eine neue Anstrengung zur Verteilung Geflüchteter lädt nicht zur unkontrollierten Zuwanderung ein, sondern verteidigt den Kern europäischer Werte.

Drittens muss schnellstmöglich eine größere Reform des europäischen Asylsystems auf den Weg gebracht werden, die unsere Abhängigkeit von Drittstaaten verringert. Ein »neuer Migrationspakt« der Europäischen Kommission und weitere Reformvorstellungen Deutschlands für die EU-Flüchtlingspolitik sollten diesen März offiziell vorgestellt werden.

Dabei werden während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte noch viele Fragen zu klären sein. Wenn Griechenland und die EU aber jetzt in eine einseitige Politik der Abschreckung zurückfallen, läuft diese Reformdebatte zwangsläufig ins Leere. 

Der Text ist zuerst bei Tagesspiegel.de erschienen.