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Afrika und der Internationale Strafgerichtshof

Vom Konflikt zur politischen Selbstbehauptung

SWP-Studie 2016/S 02, 15.03.2016, 32 Seiten Forschungsgebiete

Die Gründung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) 2002 galt als Durchbruch bei der globalen Bekämpfung von Kriegsverbrechen, Genozid und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Heute steht der IStGH vor einer Existenzkrise: Großmächte wie die USA, China und Russland verweigern nach wie vor ihren Beitritt zum Römischen Statut, das die vertragliche Grundlage des Tribunals bildet, und nun sind die afrikanischen Staaten zum wichtigsten Block der Kritiker geworden. Unter dem Dach der Afrikanischen Union (AU) mobilisieren sie einen immer massiveren Widerstand gegen den Gerichtshof.

Die lautstarke Polemik der AU ist jedoch nicht als pauschale Ablehnung des IStGH zu deuten. Auch ein kollektiver Rückzug der afrikanischen Staaten aus dem Rom-Statut ist nicht zu erwarten. Hauptkritikpunkt der AU ist die Tatsache, dass bislang ausschließlich Afrikaner angeklagt worden sind. Zudem ist es aus Sicht der Regionalorganisation schwer zu akzeptieren, dass die USA, China und Russland als permanente Mitglieder des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (VNSR) maßgeblichen Einfluss auf die Arbeit des Gerichts nehmen, aber selbst nicht Vertragsstaaten sind. Der Konnex IStGH-VNSR bestärkt afrikanische Regierungen in ihrer Überzeugung, das Gericht stehe exemplarisch für Machtasymmetrien in der internationalen Politik.

Während Vertreter des IStGH sich auf juristische Argumente zurückziehen, heizen afrikanische Kritiker die Kontroverse an, indem sie mit Vorwürfen wie Rassismus und Imperialismus operieren. Dies unterminiert die Effektivität des Gerichts. Dass sich der IStGH derzeit auf Verfahren gegen Beschuldigte aus afrikanischen Ländern fokussiert, sollte aber nicht das Potential des Gerichts als eines wichtigen Instruments der globalen Ordnungspolitik verdecken.