Direkt zum Seiteninhalt springen

Qualitätssicherung bei SWP-Publikationen

Die von der SWP veröffentlichten Schriften werden einer Reihe von Maßnahmen unterzogen, die der Qualitätssicherung dienen. Die Qualitätssicherung ruht auf vier Säulen:

  1. Für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der SWP bzw. Autoren und Autorinnen gelten die allgemein anerkannten Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und über den Umgang mit Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens.

  2. Die SWP-Schriften durchlaufen ein internes schriftliches Begutachtungsverfahren, das je nach Schriftenreihe einstufig (SWP-Aktuell, SWP Comment, SWP-Zeit­schriften­schau – Gutachten durch Forschungsdirektorin) oder zweistufig angelegt ist (SWP-Studien; SWP Research Paper – „peer review“ durch Wissenschaftler, Gutachten durch den Direktor oder ein anderes Mitglied der Institutsleitung).

  3. SWP-Aktuells und SWP Comments werden einem Faktencheck durch Fachreferenten und Fachreferentinnen des Bereichs Informationsinfrastruktur (INF) unterzogen.

  4. Alle deutschen Schriften werden im hauseigenen Lektorat redigiert, die englischsprachigen von externen Muttersprachlerinnen und Muttersprachlern.

1. Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

Die wissenschaftliche Qualität der schriftlichen Forschungsarbeiten wird durch interne Mechanismen und Maßnahmen sichergestellt.

Der fachliche Austausch findet in den Forschungsgruppen und forschungs­gruppen­über­greifend in verschiedenen Foren und Formaten statt. Regelmäßig werden Studien-Vorhaben im Forscher-Forum im Kreis aller Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der SWP zur Diskussion gestellt. Außerdem ist ein Forschungsbeirat eingerichtet, der sich aus Hochschullehrerinnen und -lehrern verschiedener Disziplinen zusammensetzt. Er berät das Institut in grundlegenden fachlichen und übergreifenden Fragen.

2. Internes schriftliches Begutachtungsverfahren

a. Einstufiges, schriftliches Begutachtungsverfahren bei SWP-Aktuell bzw. SWP Comment und SWP-Zeitschriftenschau

Bei den kürzeren Formaten liegt der Begutachtungsprozess sowie die Entscheidung über Wiedervorlage und Freigabe in einer Hand: bei der Forschungsdirektion.

Für die Themenwahl sind aktuelle Bezüge des Themas und dessen Relevanz für deutsche und europäische Außen- und Sicherheitspolitik wichtig. Besondere Beachtung findet der analytische Zugriff auf ein Thema, das die vertiefte Kenntnis des Stands der fachlichen und politischen Diskussion reflektiert, die Präzision und Tiefe in der Darstellung von Sachverhalten und Politikprozessen, die Deutung und Einordnung von Problemen und Entwicklungen, die daraus abgeleiteten und begründeten Einschätzungen und/oder Politikempfehlungen bzw. Handlungsoptionen.

b. Zweistufiges, schriftliches Begutachtungsverfahren bei SWP-Studie bzw. SWP Research Paper

Erste Stufe: „peer review“

Das erste Gutachten wird von einem Fachgutachter/einer Fachgutachterin erstellt, der/die in der Regel einer anderen Forschungsgruppe angehört. Die Person sollte in ihrer eigenen wissenschaftlichen Arbeit Anknüpfungspunkte an die Thematik der Studie/des Research Papers haben und mit dem internationalen Forschungsstand und der Debatte in Fach- und Politikkreisen vertraut sein, um den Mehrwert des Beitrags für Politik und Wissenschaft einschätzen zu können.

Das schriftliche Fachgutachten soll sich umfassend, kritisch und konstruktiv mit dem Text auseinandersetzen und eine Bewertung liefern, in der entweder die Veröffentlichung der Studie/des Research Papers – gegebenenfalls nach Überarbeitung – empfohlen oder von einer Veröffentlichung abgeraten wird. Das Fachgutachten geht mit dem Manuskript zurück an die Autorin/den Autor, der eine erste Überarbeitung vornimmt oder das zweite Gutachten abwartet.

Zweite Stufe: Gutachten durch Direktor bzw. ein anderes Mitglied der Institutsleitung

Das zweite Gutachten wird in der Regel vom Direktor erstellt. In seinem Gutachten, das sich auf das Fachgutachten stützt, achtet er insbesondere auf folgende Punkte: die politische Relevanz der Problemstellung/Forschungsfrage, die Angemessenheit der Methodenwahl, die Stringenz in der Durchführung der Argumentation, die Güte und Originalität der Ergebnisse, Schlussfolgerungen oder Empfehlungen sowie die angemessene Präsentation. Im Gutachten wird ggf. Wiedervorlage nach Überarbeitung verlangt. Die Freigabe zum Lektorat erfolgt durch den Gutachter/die Gutachterin der Institutsleitung.

3. Faktencheck

SWP-Aktuells und SWP Comments werden grundsätzlich ohne Fuß- oder Endnoten publiziert. In dem Bearbeitungsstadium, das auf die inhaltliche und fachliche Begutachtung folgt, müssen die Autoren und Autorinnen gleichwohl offenlegen, auf welche Literatur und welche Quellen sich ihre Texte stützen.

Der Faktencheck wird durchgeführt von Fachreferenten und Fachreferentinnen des Bereichs Informationsinfrastruktur (INF), die über spezifische Fach-, Sprach- und Regionalkenntnisse verfügen.

Die Fachreferentinnen und Fachreferenten prüfen, ob die getroffenen Aussagen von den angegebenen Quellen gedeckt sind. Überprüft werden darüber hinaus sämtliche Tatsachenfeststellungen, unabhängig davon, ob sie mit Quellenangaben belegt sind oder nicht. Überprüft werden schließlich Zitate oder Paraphrasen, Zeitangaben (Daten, Jahresangaben, Angaben von Zeitdauer und Zeiträumen), Mengenangaben, statistische Daten jeder Art, Bezugsgrößen in Tabellen sowie Schreibweisen von Personen- und geographischen Namen.

4. Lektorat

Das Lektorat ist für die redaktionelle Betreuung der SWP-Schriften zuständig. Hier werden die Manuskripte nach sprachlich-stilistischen, inhaltlichen und formalen Kriterien überarbeitet. Zu den Aufgaben der Lektoren gehört es, eine leichte Lesbarkeit der Texte zu gewährleisten, unklare oder schwer verständliche Formulierungen zu bereinigen, inhaltliche Widersprüche und logische Brüche auszuräumen, Redundanzen zu beseitigen sowie Schreibweisen zu vereinheitlichen. Ebenso leistet das Lektorat eine Schlusskorrektur, mit der gesichert wird, dass die Texte in Orthographie, Grammatik, Typographie und Zeichensetzung frei von Fehlern sind.