Das Ende des INF-Vertrags ist wahrscheinlich. Doch sind die Möglichkeiten der Konfliktbeilegung noch nicht ausgeschöpft. Ein nuklearer Rüstungswettlauf in Europa kann und muss verhindert werden, meint Oberst a.D. Wolfgang Richter.
Kurz gesagt, 12.12.2018 ForschungsgebieteWolfgang Richter
Das Ende des INF-Vertrags ist wahrscheinlich, doch die Möglichkeiten der Konfliktbeilegung sind noch nicht ausgeschöpft. Ein nuklearer Rüstungswettlauf in Europa kann und muss verhindert werden, meint Oberst a.D. Wolfgang Richter.
Die Nato-Außenminister haben ihren Ton gegenüber Russland verschärft: Neue amerikanische Informationen ließen keine Zweifel, so ihre Verlautbarung aus Brüssel am 4. Dezember, dass Russland das umstrittene landmobile Raketensystem vom Typ 9M729 (Nato-Bezeichnung SSC-8) nicht nur entwickelt und getestet, sondern auch schon stationiert habe. Seine Reichweite liege im verbotenen Spektrum von 500 bis 5.500 Km, wie sie unter dem Vertrag über das Verbot nuklearer Mittelstreckenraketen (INF) von 1987 verboten sei. Zwar habe Russland die Existenz des Systems –wenngleich zögerlich – eingeräumt, aber keine ausreichende Transparenz hinsichtlich seiner Leistungsfähigkeit gezeigt. Die Allianz werde seine Stationierung aufmerksam beobachten und die Glaubwürdigkeit ihrer Abschreckung sicherstellen.
Bereits im Oktober 2018 hatte Präsident Trump angekündigt, den INF-Vertrag zu beenden. Da Russland den Vertrag gebrochen habe und Chinas umfangreiches Mittelstreckenpotential keiner Vertragsbegrenzung unterliege, seien die USA in eine strategisch nachteilige Position geraten. China müsse in ein künftiges trilaterales Abkommen eingebunden werden. Eine mögliche Bedrohung Europas durch das russische Raketensystem spielte in Trumps Ankündigung keine Rolle. Trumps Verlautbarung erfolgte ohne Abstimmung im Bündnis und im Widerspruch zur NATO-Gipfelerklärung vom Juli 2018. Damals war Russland zu Transparenz und Vertragstreue aufgefordert worden; die Nato hatte sich aber zur Erhaltung des INF-Vertrags bekannt.
Im Dezember nun erklärte die Nato, dass das russische Verhalten eine effektive Rüstungskontrolle untergrabe und dass dieser Zustand auf Dauer nicht toleriert werden könne. Doch hat sie sich auf Drängen Deutschlands und Frankreichs auch dazu bekannt, eine wirksame Rüstungskontrolle als »Schlüsselelement« der euroatlantischen Sicherheit zu erhalten und den Dialog mit Russland zu suchen. Daher haben die USA die beabsichtigte Kündigung des INF-Vertrags um 60 Tage aufgeschoben.
Eine Lösung des schon fünf Jahre anhaltenden Streits um die Vertragstreue ist allerdings kaum innerhalb von zwei Monaten zu erwarten. Eine Kündigung wird daher wahrscheinlich am 2. Februar 2019 erfolgen, so dass der INF-Vertrag nach Ablauf einer sechsmonatigen Frist Anfang August 2019 außer Kraft treten dürfte. Damit bräche – nach dem Austritt der USA aus dem Vertrag über die Begrenzung der strategischen Raketenabwehr (ABM) von 1972 im Jahr 2002 und der durch beide Seiten verursachten Erosion des Vertrags über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE) von 1990 – ein weiterer Eckpfeiler der europäischen Sicherheitsordnung und der globalen Nuklearordnung zusammen.
Der Einwand, dass der INF-Vertrag militärisch an Relevanz verloren hat, weil die USA, Russland und andere Staaten mit see- und luftgestützten Marschflugkörpern die Rolle landgestützter INF-Systeme weitgehend kompensiert haben, mag zutreffen. Er trifft aber nicht den politischen Kern der Vereinbarung. Denn sie hat mit der Abschaffung einer ganzen Klasse nuklearfähiger Trägersysteme ein Abrüstungssignal gesetzt und die historische Wende von der Konfrontation zur Sicherheitskooperation eingeleitet.
Das Scheitern des INF-Vertrags würde auch die Chancen verschlechtern, das New-Start-Abkommen von 2010 über die Begrenzung strategischer Nuklearwaffen um fünf Jahre zu verlängern, das anderenfalls 2021 ausläuft. Gelingt die Verlängerung nicht, fehlt die Zeit für Verhandlungen über ein Nachfolgeabkommen. Es dürfte dann wie in den 1960er Jahren des Kalten Krieges keine rechtsverbindlichen Begrenzungen amerikanischer und russischer Atomwaffen mehr geben, die sich zusammen auf etwa 92 Prozent der weltweiten Nukleararsenale belaufen. Ein solcher Umgang der Kernwaffenstaaten mit ihren Abrüstungsverpflichtungen aus dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Atomwaffen (NVV) würde auch diesen nachhaltig beschädigen.
Die verbleibenden acht Monate bis zur Außerkraftsetzung des INF-Vertrags sollten daher genutzt werden, um eine diplomatische und technische Lösung des Konflikts zu suchen. Ein Neuansatz sollte darauf abzielen, den INF-Vertrag zu erhalten oder, wenn das politisch nicht mehr möglich sein sollte, wenigstens zu verhindern, dass es in Europa zu einem neuen Stationierungswettlauf kommt. Denn sollte Russland Europa tatsächlich mit INF-Systemen bedrohen, wäre eine neue Nachrüstungsdebatte in der Allianz unausweichlich. Eine Option wäre dann etwa die regionale Stationierung künftiger amerikanischer INF-Systeme, die sich derzeit in einer Projektphase befinden.
Folgende Aspekte sollten nun Kern der Bemühungen sein:
Die Feststellung, ob Russland Europa mit INF-Systemen bedroht, ist für etwaige Folgeentscheidungen der Allianz essentiell. Ihre Stationierung sollte auch den europäischen Alliierten nicht verborgen bleiben. Sie sollten sich daher erstens um autonome Erkenntnisse bemühen, um die amerikanischen Informationen auf eine breite multilaterale Grundlage zu stellen. Dazu sollten alle Mittel nationaler und multilateraler Verifikation genutzt werden, beispielsweise Satellitenaufklärung, kooperative Überflüge nach den Regeln des Vertrags über den Offenen Himmel und reziproke Vorortinspektionen.
Russland bestreitet, den INF-Vertrag zu brechen. Es wirft seinerseits den USA Vertragsbruch vor, weil sie in Rumänien und demnächst in Polen das Raketenabwehrsystem Aegis ashore stationierten, dessen Startsystem auf Schiffen auch zum Abschuss weitreichender Marschflugkörper verwendet wird. Es könne Russland bedrohen. Auch wenn die Allianz dies zurückweist, sollte sie – zweitens – die Transparenz zeigen, die sie von Russland verlangt. Das Angebot reziproker Vorortinspektionen würde ein konstruktives Eingehen auf russische Bedenken demonstrieren und Russland einen gesichtswahrenden Weg weisen, um selbst transparenter zu agieren.
Im Falle eines Scheiterns des INF-Vertrages sollte die Allianz Russland signalisieren, dass sie keine landgestützten INF-Systeme in Europa stationieren wird, solange Russland nicht damit beginnt. Diese Position darf nicht von der wenig wahrscheinlichen Mitwirkung Chinas an Verhandlungen über ein trilaterales Folgeabkommen abhängig gemacht werden, wie Präsident Trump es angedeutet hat. In Europa sollte ferner Klarheit herrschen, dass bilaterale Stationierungsvereinbarungen das Bündnis spalten und Europa destabilisieren würden.
Dieser Text ist auch bei EurActiv.de erschienen.
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