Direkt zum Seiteninhalt springen

Japans Militär

Neuer Auftrag und alte Grenzen?

SWP-Studie 2003/S 23, 15.06.2003, 21 Seiten Forschungsgebiete

Aus einer nur mit Handfeuerwaffen ausgerüsteten, 75.000 Mann zählenden japanischen Bereitschaftspolizei der frühen 50er Jahre ist mittlerweile die Berufsarmee der "Japanischen Selbstverteidigungsstreitkräfte" (Self Defense Forces, SDF) geworden. Sie zählen heute mit über 200.000 Mann, mehr als 54 Kriegsschiffen, zum Teil mit modernster Radartechnik ausgerüstet, und über 300 Kampfjets zu den am besten ausgerüsteten Armeen nicht nur in Asien, sondern weltweit. Das japanische Militär hat in den letzten Jahren konzeptionelle und strategische Veränderungen erlebt, die sowohl bei seinen asiatischen Nachbarn, als auch in Japan selbst auf zum Teil heftige Kritik gestoßen sind. So bleibt als Bilanz ein ambivalentes Bild: Das japanische Militär ist mittlerweile zu einer Streitmacht geworden, die technisch allen anderen Armeen Asiens weit überlegen ist, wenn man einmal von der Nuklearbewaffnung der Volksrepublik China absieht. Japans asiatische Nachbarn, die vor und während des Pazifischen Krieges schon einmal die militärische Übermacht Japans erfahren mußten, sehen diesen Umstand verständlicherweise mit Besorgnis. Daher können die regelmäßigen Proteste vor allem aus Korea, Taiwan und China gegenüber allen Schritten Japans, die sein Militär weiter stärken oder seinen Aktionsradius erweitern, nicht überraschen. Japans politische Planer haben daraus zwei Konsequenzen gezogen: Sicherheit im weitesten Sinne (territoriale Integrität, physische Sicherheit der Bürger im In- und Ausland) ist ohne Militär nicht möglich. Der offensichtliche Widerspruch von japanischer Verfassung und Militär soll "zu Lasten der Verfassung" aufgelöst werden. Hierbei ist die Abschaffung des Artikels 9 nur eine besonders extreme Forderung aus rechtsnationalen Kreisen, für die es, zumindest kurzfristig, keine Mehrheit geben wird. Der sich zur Zeit abzeichnende Weg mit Aussicht auf mehrheitliche Zustimmung zielt auf eine gesetzliche Ermöglichung des Rechtes auf "kollektive Selbstverteidigung".