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Humanitäres Völkerrecht und nichtstaatliche Gewaltakteure

Neue Regeln für asymmetrische bewaffnete Konflikte?

SWP-Studie 2007/S 34, 15.12.2007, 31 Seiten Forschungsgebiete

Im Kontext militärischer Auseinandersetzungen mit Terroristen und anderen nichtstaatlichen Gewaltakteuren wird regelmäßig die Frage aufgeworfen, ob das humanitäre Völkerrecht in seiner gegenwärtigen Verfassung einen geeigneten rechtlichen Rahmen für derart asymmetrische bewaffnete Konflikte bietet. Welche Rechtsnormen gelten, wenn die Asymmetrie zwischen den Konfliktparteien so stark ausgeprägt ist, dass die Art und Weise der Gewaltanwendung nicht mehr der traditionellen Vorstellung von Kriegführung entspricht, die den Genfer Abkommen von 1949 zugrunde liegt? Welche Rolle kann das Recht spielen, wenn die Taktik einer der Parteien gerade darin besteht, es gezielt und systematisch zu verletzen? Lassen sich in solchen Situationen militärische Interessen noch mit humanitären Forderungen in Einklang bringen? Könnte eine Alternative gar darin bestehen, neue Regeln für besondere Formen asymmetrischer Konflikte zu entwickeln?

 

Vor dem Hintergrund dieser Fragen untersucht die Studie einzelne Aspekte asymmetrischer bewaffneter Konflikte, die aus der Sicht des humanitären Völkerrechts dogmatische Probleme aufwerfen. Darüber hinaus soll anhand verschiedener Beispiele beleuchtet werden, wie schwierig es für staatliche Streitkräfte sein kann, unter Beachtung humanitärer Vorschriften gegen nichtstaatliche Gewaltakteure vorzugehen.

 

Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass das humanitäre Völkerrecht trotz einiger Regelungsdefizite und offener Auslegungsfragen insgesamt in der Lage ist, bewaffnete Konflikte unabhängig davon zu erfassen, ob sie eine besondere Asymmetrie aufweisen. Gleichwohl kann es in solchen Situationen faktisch erheblich an Bindungskraft verlieren. Die Herausforderung besteht mithin eher in der effektiven Anwendung und Durchsetzung des geltenden Rechts als in der Suche nach neuen Regelungen.