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Nachsitzen, Sitzenbleiben oder Klassenverweis?

Realisierungsperspektiven für den Europäischen Verfassungsvertrag

SWP-Studie 2006/S 04, 15.02.2006, 38 Seiten Forschungsgebiete

Der Ausgang der Volksabstimmungen in Frankreich und in den Niederlanden zum Vertrag über eine Verfassung für Europa hat die Debatte über die Zukunft der europäischen Einigung um neue Aspekte bereichert.

 

Verordnet sich die EU ein kollektives "Nachsitzen" zur Nachbesserung oder Ergänzung des Vertrages? Entscheidet sie sich für ein "Sitzenbleiben" auf dem Status des Vertrags von Nizza und versucht auf dieser Grundlage, einzelne im Verfassungsvertrag normierte Reformen durchzusetzen? Oder wäre ein "Klassenverweis" denkbar, bei dem die nicht ratifizierungswilligen Staaten sich von der durch den neuen Vertrag modernisierten EU trennen würden?

 

Das "Nachsitzen" ist riskant und sein Ausgang offen. Der Erfolg dieses Verfahrens hängt von der Bereitschaft ab, an den im neuen Vertrag erzielten politischen und institutionellen Reformen festzuhalten.

 

Das "Sitzenbleiben" kann dazu führen, dass die EU in die Liga der nicht reformfähigen Staatensysteme absinkt. Erfolg verspricht diese Alternative nur, wenn sich die europapolitischen Akteure entschlossen dafür einsetzen, dass die Reformen des Verfassungsvertrages anderweitig umgesetzt werden. Einzelne Elemente des Vertrags könnten auch auf der Basis des geltenden Vertragsrechts umgesetzt werden. Zu berücksichtigen wäre aber, dass die damit einhergehenden Änderungen des interinstitutionellen Gefüges, der Machtbalance zwischen den Staaten und der Kompetenzordnung der Union von allen Akteuren akzeptiert werden müssten.

 

Auch wenn die Option des "Klassenverweises" eine für alle Seiten schmerzhafte Prozedur darstellt, ist es töricht, sie jetzt außer Acht zu lassen. Erst am Ende des Ratifikationsprozesses zeigt sich, ob sich neue Chancen für eine friedliche Koexistenz mehrerer Integrationsmodelle ergeben.