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Chemiewaffenangriffe: Das Ende der Namen­losigkeit

Organisation für das Verbot von Chemiewaffen soll Verantwortliche identifizieren

SWP-Aktuell 2018/A 39, 25.07.2018, 8 Seiten Forschungsgebiete

Am 27. Juni 2018 beschloss eine Mehrheit der Vertragsstaaten des Chemie­waffen­über­ein­kommens (CWÜ), die Aufgaben der Organisation für das Verbot Chemischer Waffen (OVCW) zu erweitern. Sie soll fürderhin Informationen darüber liefern, wer Chemiewaffen in Syrien einsetzt. Der per Kampfabstimmung gefasste Beschluss bereitet den Boden dafür, dass die in Den Haag ansässige Behörde später auch generell die Verantwortlichen für Chemiewaffeneinsätze identifiziert oder zumindest die Voraussetzungen dafür schafft. Die Entscheidung stärkt die Chemiewaffenkontrolle, weil nun zu hoffen ist, dass die OVCW verlässliche Aussagen darüber treffen kann, wer für den fortgesetzten Einsatz von Chemiewaffen verantwortlich ist. Sie beinhaltet aber auch die Gefahr, dass die Arbeit des Technischen Sekretariats politisiert wird. Außerdem belastet sie die Vorbereitungen für die 4. Überprüfungskonferenz des CWÜ, die vom 21. bis zum 30.11.2018 stattfindet.