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Sezession und Anerkennung

Völkerrechtliche Überlegungen zum Umgang mit territorialen Abspaltungsprozessen

SWP-Studie 2009/S 33, 15.12.2009, 28 Seiten Forschungsgebiete

Das Völkerrecht gibt auf die Frage nach der Rechtmäßigkeit von Sezessionen keine eindeutige Antwort. Ob im Zuge eines Abspaltungsprozesses tatsächlich ein neuer Staat entstanden ist, der als Subjekt in vollem Umfang dem Völkerrecht untersteht, wird in der Praxis im Wesentlichen anhand von drei Kriterien - Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt - beurteilt. Letztlich obliegt es aber jedem einzelnen Staat, in eigener Verantwortung darüber zu entscheiden, ob er ein territoriales Gebilde völkerrechtlich als neuen Staat anerkennt. Obgleich bei dieser Entscheidung in erster Linie politische Überlegungen den Ausschlag geben, zeichnet sich ab, dass zunehmend auch normative Aspekte in die Abwägung einbezogen werden.

 

Es stellt sich nämlich die Frage, ob jedes Gebilde, das die traditionellen Kriterien eines Staates erfüllt, auch bedingungslos als Staat anerkannt werden sollte. So sind durchaus Konstellationen vorstellbar, in denen es politisch angebracht erscheint, das Instrument der Anerkennung als Hebel zu nutzen, um gegenüber einem künftigen Staat oder dessen Regierung die Erfüllung bestimmter normativer Standards durchzusetzen. Dabei geht es nicht darum, ob ein neuer Staat entsteht oder entstehen darf, sondern wie dieser Prozess aktiv gesteuert und gestaltet werden kann, sofern gewichtige Belange der internationalen Gemeinschaft betroffen sind. Maßgeblich ist insbesondere, dass die Sezession mehrheitlich vom Willen des betroffenen Volkes getragen wird, dass der neue Staat seine Bereitschaft demonstriert, sich für den Schutz der Menschenrechte einzusetzen, und dass Frieden und Stabilität in der Region durch die Sezession nicht zusätzlich gefährdet werden.