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Die Unterbindung des Seetransports von Massenvernichtungswaffen

Völkerrechtliche Aspekte der »Proliferation Security Initiative«

SWP-Studie 2004/S 19, 15.05.2004, 24 Seiten Forschungsgebiete

Die von den USA ins Leben gerufene "Proliferation Security Initiative" (PSI) soll den Transport von Massenvernichtungswaffen, Trägersystemen und waffenfähigem Material auf dem See-, Luft- und Landweg unterbinden, die Proliferation insgesamt erschweren und abschreckend auf die beteiligten Akteure wirken. Ihr Ansatz besteht darin, die zwischenstaatliche Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zu verbessern. Aufgabe der Teilnehmerstaaten ist es vor allem, innerhalb ihres Hoheitsbereichs durch den verstärkten Vollzug nationaler Rechtsvorschriften zur Exportkontrolle, Strafverfolgung und Gefahrenabwehr eine wirksame Implementierung der gemeinsam verabschiedeten Prinzipien zu gewährleisten.

 

In der öffentlichen Debatte werden - meist unter Fokussierung auf bestimmte maritime Einsatzszenarien - Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Initiative geäußert. Ziel der vorliegenden Studie ist es, im Hinblick auf solche kritischen Szenarien Ansätze für eine völkerrechtskonforme Lösung oder Umgehung möglicher Konflikte zu erarbeiten.

 

Die Bundesrepublik Deutschland ist als eine der führenden Handelsnationen in besonderem Maße über den Seeverkehr in den weltweiten Warenaustausch eingebunden. Mit dem Umfang maritimer Teilhabe wächst auch die Verantwortung, innerhalb des eigenen Einflußbereichs dafür zu sorgen, daß der Seeverkehr nicht von Akteuren mißbraucht wird, die durch den Handel mit Massenvernichtungswaffen und waffenfähigen Komponenten den Weltfrieden und die internationale Sicherheit bedrohen. Die PSI bietet eine geeignete Plattform, um dieser Verantwortung gerecht zu werden. Im Rahmen ihrer Hoheitsrechte verfügt die Bundesrepublik über weitreichende Möglichkeiten, sich an der Umsetzung der Initiative zu beteiligen, ohne gegen geltendes Völkerrecht zu verstoßen.