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Pluralismus im Islam – ein Schlüssel zum Frieden

Erfahrungen aus dem Irak, Syrien, Türkei, Ägypten und Tunesien im Vergleich

SWP-Studie 2017/S 14, 26.07.2017, 36 Seiten Forschungsgebiete

Zentrales Thema dieser Studie ist die Frage, wie die islamische Staatenwelt mit dem Pluralismus in ihrer eigenen Religion umgeht. Die meisten Länder haben erst mit ihrer staatlichen Unabhängigkeit in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhundert das religiöse Recht der weltlichen Gesetzgebung unterstellt. Dadurch wurden aus Untertanen unterschiedlicher Konfessionen und islamischer Glaubensrichtungen gleichberechtigte Staatsbürger. Die Verstaatlichung der islamischen Institutionen legitimiert die Regierungen allerdings zur Kontrolle über religiöse Doktrinen. So entstanden neben den klassischen Rechtsschulen nationale Varianten islamischer Glaubenslehren.

Während Angehörige anderer Religionen teils Minderheitenrechte besitzen, wird die Vielfalt islamischer Lehrmeinungen von den Staaten selbst kaum anerkannt. Dieses Defizit nutzen islamistische Akteure wie Muslimbrüder oder Ennahdah, um sich als Opfer staatlicher Religionsbehörden darzustellen. Dabei zeigen sie selbst noch weniger Toleranz gegenüber dem religiösen Pluarlismus. Denn sie lehnen regionale und nationale Traditionen des Islam ab und wollen das religiöse Recht (Scharia) auf seine Ursprünge zurückführen (Salafismus, Wahhabismus).

Die Anfänge islamischen Rechts lassen sich nur vage rekonstruieren, weshalb salafistische oder wahhabitische Doktrinen ebenfalls auf Interpretationen angewiesen sind. Der verstärkte Kampf um die Deutungshoheit im Islam kann nur gelöst werden, indem die Staaten den verschiedenen Glaubensrichtungen mit Toleranz begegnen und diese im Rahmen ihrer nationalen Gesetzgebung anerkennen. Den normativen Rahmen hierfür bilden die UN-Menschenrechtsdokumente wie die Anti-Rassismus-Konvention (1969), mit deren Unterzeichnung sich viele islamische Länder auch der Religionsfreiheit verschrieben haben.