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Internationale Sicherheit und Völkerrecht im Cyberspace

Für klarere Regeln und mehr Verantwortung

SWP-Studie 2014/S 18, 23.10.2014, 31 Seiten Forschungsgebiete

Die fortschreitende globale Vernetzung und wachsende Abhängigkeit von komplexen Informations- und Kommunikationstechnologien führt zu einer neuen Verwundbarkeit, von der alle Bereiche des staatlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens betroffen sind. Die Bandbreite möglicher Bedrohungen reicht von einfacher Cyberkriminalität und terroristischen Aktivitäten im Internet über das systematische Ausspähen privater Daten und Cyberspionage bis hin zur Sabotage kritischer Infrastrukturen mit unter Umständen katastrophalen Folgen für die Sicherheit eines Staates. Verstärkt wird das Bedrohungspotential dadurch, dass immer mehr Staaten Fähigkeiten in der Cyberkriegführung entwickeln und sich auf diese Weise neue Wege eröffnen, um geostrategische Interessen durchzusetzen.

In ihrer Cyberaußenpolitik setzt sich die Bundesrepublik Deutschland unter anderem für die Stärkung internationaler Normen ein, die ein verantwortungsvolles Miteinander der Staaten im Cyberspace gewährleisten sollen. Ziel ist es, einen Kanon von Verhaltensregeln zu entwickeln, der von möglichst vielen Regierungen mitgetragen wird. In dieser Studie wird der Frage nachgegangen, welche Vorgaben sich hierfür aus dem Völkerrecht ableiten lassen. Allgemein anerkannt ist, dass die Wahrung von Frieden, internationaler Sicherheit und Stabilität im Cyberkontext grundsätzlich jenen völkerrechtlichen Normen und Prinzipien unterliegt, die bereits 1945 in der Charta der Vereinten Nationen niedergelegt wurden. Eine gewisse Unsicherheit herrscht jedoch darüber, wie einzelne Normen und Prinzipien im Lichte der spezifischen Herausforderungen des Cyberspace auszulegen sind.