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Geldwäsche-Bekämpfung im Zeichen der Terrorgefahr

Die Umsetzung übereilt erlassener EU-Regulierungen erweist sich als schwierig

SWP-Aktuell 2017/A 55, 02.08.2017, 4 Seiten Forschungsgebiete

Nach den Terroranschlägen in Europa und der Veröffentlichung der »Panama Papers« hat die EU in rascher Folge Richtlinien zur Bekämpfung von Geldwäsche verabschiedet. Die Mitgliedstaaten kommen bei der Umsetzung der neuen Maßnahmen nicht hinterher. In diesem Regelungsbereich ist eine solche Unklarheit entstanden, dass die Bestimmungen bisher nur zögerlich und unzureichend implementiert werden. Erschwerend kommt hinzu, dass der Handlungsdruck im Schatten der Terroranschläge die EU-Partner zu einer nur temporären Einigkeit bewogen hat, der kein nachhaltiger Konsens zugrunde liegt. Die Bundesregierung hat sich anfangs, zusammen mit anderen Mitgliedstaaten, gegen eine Verschärfung bestimmter Maßnahmen gesperrt. Das neue deutsche Geldwäsche-Gesetz von Juni 2017, mit dem die 4. Anti-Geldwäsche-Richtlinie der EU umgesetzt wird, ist zwar ein wichtiger Fortschritt. Doch Berlin hat die Chance verpasst, noch mehr Transparenz im Finanz- und Wirtschaftssektor zu schaffen.