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Detaillierte Regeln für die Auslands­überwachung

Auch nach Reform des BND-Gesetzes bleibt rechtlicher und politischer Klärungsbedarf

SWP-Aktuell 2016/A 66, 21.10.2016, 4 Seiten Forschungsgebiete

Am 21. Oktober 2016 hat der Deutsche Bundestag erstmals ein Gesetz zur sogenannten Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung verabschiedet. Dabei geht es um die Überwachung elektronischer Kommunikation von Ausländerinnen und Ausländern im Ausland durch den Bundesnachrichtendienst (BND). Diesbezüglich konnte sich der BND bislang nicht auf eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage stützen. Das Gesetz schafft insofern ein gewisses Maß an Rechtssicherheit, wirft aber auch Fragen zur Reichweite des deutschen Grundrechtsschutzes auf. Außerdem zeichnet sich ab, dass es unter den Bedingungen moderner Datenübertragung zu praktischen Problemen bei der Umsetzung kommen wird.