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In der Krise liegt die Chance

Der Atomkonflikt mit Iran und seine Auswirkungen auf das nukleare Nichtverbreitungsregime

SWP-Studie 2014/S 17, 16.10.2014, 34 Seiten Forschungsgebiete

Der Konflikt um das iranische Atomprogramm ist die größte Herausforderung für internationale Bemühungen, die Proliferation von Nuklearwaffen zu verhindern. Iran hat über Jahrzehnte Verpflichtungen nach seinen Sicherungsabkommen mit der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) verletzt, um die Fähigkeit zu erlangen, Nuklearwaffen herzustellen.

Wie aber wirkt sich der Konflikt um Teherans Atomprogramm auf das nukleare Nichtverbreitungsregime aus? Große Überschneidungen zwischen den Anstrengungen, zu einer Einigung mit Iran zu kommen, und den allgemeinen Diskussionen über eine Stärkung nichtverbreitungspolitischer Normen, Regeln und Prozeduren gibt es auf vier Feldern: Verifikation von zivilen Atomprogrammen; Begrenzung der Fähigkeiten zur Produktion von waffenfähigen Spaltstoffen; Liefergarantien für Nuklearbrennstoff; Verfahren mit dem Ziel, Regelverletzer zur Einhaltung ihrer Pflichten anzuleiten. Der Atomstreit mit Teheran dürfte sich in diesen Bereichen unterschiedlich auf die im Nichtverbreitungsregime verankerten Normen, Regeln und Prozeduren auswirken.

Die neunte Überprüfungskonferenz des Nuklearen Nichtverbreitungsvertrages, die vom 27. April bis 22. Mai 2015 stattfinden wird, bietet eine Gelegenheit, Lehren aus dem Nuklearkonflikt zu ziehen und Ansätze zur Weiterentwicklung des Regimes zu diskutieren. Innerhalb der E3+3 ist Deutschland der einzige Nichtatomwaffenstaat und der stärkste Protagonist zugunsten atomarer Abrüstung. Zugleich wirbt Berlin für einen effektiven Multilateralismus. Die Bundesrepublik trägt daher eine besondere Verantwortung dafür, dass die in den Gesprächen mit Iran thematisierten Ansätze zur Stärkung der nuklearen Kontroll- und Überwachungskapazitäten auch die Interessen der Nichtkernwaffenstaaten an Abrüstung und an Transparenz der Kernwaffenstaaten reflektieren.