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»Ganz normale Freunde« - Deutsch-französische Beziehungen nach 40 Jahren Elysée-Vertrag

SWP-Studie 2003/S 01, 15.01.2003, 25 Seiten Forschungsgebiete

Im Vorfeld des 40. Jahrestages der Unterzeichnung des Elysée-Vertrages am 22. Januar 2003 versuchten die Regierungen in Paris und Berlin, die seit der zweiten Hälfte der 90er Jahre deutlich verschlechterten deutsch-französischen Beziehungen neu zu beleben. Auf dem Weg zu einer Wiederauffrischung der bilateralen Beziehung sind inzwischen wichtige Erfolge zu verzeichnen: Gemeinsame Positionsbestimmungen in Erweiterungsfragen (Finanzierung der Agrarpolitik, Beitrittsprozeß der Türkei) ebenso wie eine Reihe gemeinsamer Vorschläge für den EU-Verfassungskonvent (Institutionenreform, Europäische Verteidigungs- und Sicherheitspolitik, Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres, europäische Wirtschaftspolitik).

Deutschland wird europapolitische Kernanliegen auch in Zukunft nur in einem strategisch angelegten Bündnis mit Frankreich - und kaum durch Bündnisse gegen Frankreich - mit Aussicht auf Erfolg verfolgen können. Eine dauerhafte Erneuerung der privilegierten Sonderbeziehung zu Frankreich setzt allerdings eine realistische Analyse sowohl ihrer Entwicklung im vergangenen Jahrzehnt als auch der Grenzen des gemeinsamen Einflußpotentials in einer erweiterten Union voraus.

Deutschland und Frankreich werden in der erweiterten EU in der Tagespolitik Brüsseler Rechtsetzungsprozesse nicht das gleiche politische Gewicht auf die Waagschale werfen können wie in einer EU mit sechs, neun, zwölf oder 15 Mitgliedstaaten. Die europäische Führungsfähigkeit beider Ländern wird allerdings im Kontext grundlegender Richtungsentscheidungen der EU weiterhin von herausragender Bedeutung sein. Andere Staatenpaare als Deutschland und Frankreich, die diese unerläßliche Führungsverantwortung übernehmen könnten, sind weder in Sicht, noch würden sie von den EU-Partnern in gleicher Weise akzeptiert.

Zusätzlich zu den gemeinsamen europäischen Initiativen sollten auch nicht-exklusiv angelegte Schritte zur Vertiefung der bilateralen Kooperation geprüft werden. So würde eine systematisch konzertierte Politik im VN-Sicherheitsrat während der kommenden beiden Jahre die Chance beider Staaten erhöhen, ihre Interessen - und in vielen Fällen diejenigen ihrer EU-Partner - wirkungsvoller zu vertreten als im Alleingang.

Im Verhältnis zu dieser substantiellen Unterfütterung der Erneuerung einer privilegierten Sonderbeziehung innerhalb der EU ist eine Reform der institutionellen Formen der bilateralen Kooperation sekundär. Möglichkeiten zur Verdichtung der bilateralen Regierungs- und Parlamentskooperation sollten jedoch dort geprüft werden, wo diese im Dienste klar definierter gemeinsamer Projekte und europapolitischer Zielvorstellungen stehen.