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Verlässliche Partnerschaften in der internationalen Politik

Deutschlands Partner, Partner Deutschland

SWP-Studie 2025/S 08, 06.05.2025, 61 Pages

doi:10.18449/2025S08

Research Areas

Dr. Lars Brozus ist stellvertretender Leiter der Forschungsgruppe Globale Fragen.
Dr. Felix Heiduk ist Leiter der Forschungsgruppe Asien.
Dr. Daniel Voelsen ist Leiter der Forschungsgruppe Globale Fragen.

Die Autoren danken Simona Beckemeier und Lisa Voigt für die umfangreichen Recherchearbeiten sowie die Erstellung des Kapitels »Bilaterale Partnerschaften Deutschlands im Überblick« im Anhang.

  • Die Bedeutung verlässlicher Partnerschaften hat im Lichte internationaler Entwicklungen in der letzten Dekade massiv zugenommen. Das ver­anschaulichen die »Krise des Multilateralismus«, Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine und der politische Wandel in den USA wie auch in der EU.

  • Deutschland ist als international überdurchschnittlich exponierter Staat auf verlässliche Partnerschaften angewiesen. Daher ist es umso wichtiger, Klarheit darüber zu finden, was die Verlässlichkeit eines Partners ausmacht.

  • Politisch allerdings dominiert ein wenig differenziertes Verständnis von Verlässlichkeit, das historische Pfadabhängigkeiten überbewertet. Warnzeichen, die darauf hindeuten, dass ein Partner unzuverlässig zu werden droht, können so leicht übersehen werden.

  • Diese Studie präsentiert eine Heuristik, die sowohl das Verhalten eines (potenziellen) Partners in verschiedenen Kontexten in den Blick nimmt als auch relevante Akteurs- und Strukturmerkmale erschließt. Mithilfe dieser Heuristik kann die Verlässlichkeit neuer Partner ebenso beurteilt werden wie etablierte Partnerschaften.

  • Umgekehrt kann man aus der Heuristik ableiten, was Deutschland tun sollte, um als verlässlicher Partner wahrgenommen zu werden. Zu empfehlen ist eine strategisch ausgerichtete »Partnerschaftspolitik« sowie ein relationales Verständnis von Partnerschaft: Die deutsche Politik muss sich offen damit auseinandersetzen, welche Rolle sie spielen und welchen Beitrag sie zur Verlässlichkeit einer bilateralen Partnerschaft leisten kann und will.

Inhaltsverzeichnis

1 Problemstellung und Empfehlungen

2 Einleitung

3 Die neue Suche nach Partnern

3.1 Von der »Krise des Multilateralismus« zur Wiederentdeckung bilateraler Beziehungen

3.2 Zwischenstaatliche Partnerschaften

3.3 Wettstreit um Partnerschaften

4 Verlässlichkeit in der internationalen Politik

4.1 Zum Konzept der »Verlässlichkeit«

4.2 Indikatoren für die Verlässlichkeit eines Staates (vergangenes Verhalten)

4.3 Faktoren, die Verlässlichkeit begünstigen oder erschweren (Dispositionen)

5 Ausgewählte Beispiele für zwischenstaatliche Partnerschaften

5.1 Vietnam–Deutschland

5.1.1 Vergangenes Verhalten als Partner Deutschlands

5.1.2 Vergangenes Verhalten gegenüber anderen Staaten

5.1.3 Vergangenes Verhalten gegenüber internationalen Institutionen

5.1.4 Interessen und Perzeptionen

5.1.5 Akteursmerkmale

5.1.6 Strukturmerkmale

5.2 Marokko–Deutschland

5.2.1 Vergangenes Verhalten als Partner Deutschlands

5.2.2 Vergangenes Verhalten gegenüber anderen Staaten

5.2.3 Vergangenes Verhalten gegenüber internationalen Institutionen

5.2.4 Interessen und Perzeptionen

5.2.5 Akteursmerkmale

5.2.6 Strukturmerkmale

5.3 Brasilien–Deutschland

5.3.1 Vergangenes Verhalten als Partner Deutschlands

5.3.2 Vergangenes Verhalten gegenüber anderen Staaten

5.3.3 Vergangenes Verhalten gegenüber internationalen Institutionen

5.3.4 Interessen und Perzeptionen

5.3.5 Akteursmerkmale

5.3.6 Strukturmerkmale

6 Schlussfolgerungen und Empfehlungen

6.1 Ein umfassender, ressortübergreifender Blick auf Partnerschaften

6.2 Kontinuierliches Monitoring, regelmäßige und antizipative Überprüfung (»review«)

6.3 Deutschlands Beitrag zu verlässlichen Partnerschaften

6.4 Chancen einer strategischen »Partnerschaftspolitik«

7 Anhang

7.1 Bilaterale Partnerschaften Deutschlands im Überblick

7.2 Abkürzungsverzeichnis

7.3 Lektürehinweise

Problemstellung und Empfehlungen

Unabhängig von spezifischen Regierungskonstellationen gilt in der deutschen Außenpolitik Verlässlichkeit als eines der zentralen Kriterien für die Beurteilung bilateraler Beziehungen. Entsprechend wird nicht nur die eigene Verlässlichkeit regelmäßig betont, sondern auch in lobender Weise hervorgehoben, wel­che Partner sich aus der Sicht Deutschlands als zuver­lässig erwiesen haben. Was genau Verlässlichkeit in zwischenstaatlichen Partnerschaften bedeutet, scheint dabei oftmals als selbstverständlich vorausgesetzt. Im Lichte der Entwicklungen der letzten Jahre zeigt sich jedoch, dass ein unscharfes, ungeklärtes oder auch nur uneinheitliches Verständnis von Verlässlichkeit für die deutsche Außenpolitik zu einer Belastung zu werden droht.

Strukturell erklärt sich die Relevanz der Verlässlich­keit bilateraler Partnerschaften aus der »Krise des Multilateralismus« und der damit verbundenen zu­nehmenden Hinwendung zu einer bilateral geprägten internationalen Politik. Zudem stellten und stellen langjährige Partner Deutschlands wie die USA unter Präsident Donald Trump oder China unter Präsident Xi Jinping vermeintlich verlässliche Kooperations­beziehungen infrage. Russland hat mit seiner Entwick­lung hin zum militaristischen Neoimperialismus und der Invasion in die Ukraine die Hoffnungen auf eine verlässliche europäisch-russische Partnerschaft bis auf Weiteres zunichte gemacht.

Vor diesem Hintergrund steht die deutsche Politik vor zwei Herausforderungen: Erstens geht es darum, das Netz an Partnerschaften zu diversifizieren. Die Suche nach neuen Partnern soll helfen, die Abhängig­keit von unzuverlässigen Partnern zu reduzieren. Auch für die Suche nach neuen Partnern ist es ent­schei­dend, Klarheit darüber zu finden, was die Ver­läss­lich­keit eines Partners ausmacht. Zweitens geht es darum, die Beziehungen mit Staaten, die lange als verläss­liche Partner Deutschlands galten, neu zu bewerten, um besser auf künftige Überraschungen vorbereitet zu sein.

Dazu ist es nötig, vermeintliche Gewissheiten auf den Prüfstand zu stellen. In der deutschen Politik herrscht ein Verständnis von Verlässlichkeit im Kontext bilateraler Kooperationsbeziehungen vor (gewissermaßen ein common sense), das Verlässlichkeit primär über historische Pfadabhängigkeiten bestimmt. Historisch gewachsene enge Beziehungen, die sich häufig nur in wenigen oder gar nur in einem Politik­feld manifestiert haben, werden als Indikator für die allgemeine Verlässlichkeit einer Kooperations­beziehung herangezogen. Aus diesen Pfadabhängigkeiten kann eine kognitive Schließung resultieren, die abweichende Verhaltensweisen eines bewährten Partners weder antizipiert noch mitdenkt. Folglich treten Brüche scheinbar plötzlich und überraschend auf, zum Beispiel Donald Trumps Nato-Politik oder Wladimir Putins Invasion in die Ukraine.

Aktuellen Ansätzen der Außenpolitikforschung und der (politischen) Psychologie folgend, haben wir im Rahmen dieser Studie ein heuristisches Werkzeug entwickelt. Mit ihm kann man strategische Über­legungen zur Analyse, Bedeutung und Funktion von Verlässlichkeit in bilateralen Beziehungen umfassend strukturieren. Dieses Werkzeug ermöglicht es, sowohl die Bewertung bestehender als auch die Exploration neuer Partnerschaften systematisch und transparent vorzunehmen. Damit leistet es einen wissenschaftlich fundierten Beitrag zur außenpolitischen Debatte über bilaterale Partnerschaften.

Bei der Bewertung bzw. Exploration von Partnerschaften geht es erstens um die Frage, inwiefern das Verhalten eines Partners mit den Vereinbarungen übereinstimmt, die der Partnerschaft zugrunde lie­gen. Bei Staaten, mit denen bereits eine Partnerschaft be­steht, kann eine entsprechende Prüfung regel­mäßig erfolgen. Anders bei Staaten, mit denen eine Partner­schaft erst eingegangen werden soll: Hier lassen sich indes Schlussfolgerungen aus der Analyse von Partnerschaften ziehen, die diese »Wunsch­partner« mit anderen Staaten pflegen, sowie aus dem Verhalten der Wunschpartner in internationalen Organi­sationen. Zweitens werden relevante Akteurs- und Strukturmerkmale aktueller bzw. potenzieller Part­ner­staaten in die Analyse miteinbezogen. Dazu gehören beispielsweise Weltanschauung und Inter­essen (inklu­sive der Perzeption Deutschlands im Partnerstaat), die poli­tischen Strukturen und das regionale Umfeld.

Die Heuristik liefert eine Reihe konkreter Indikatoren und Faktoren und weist damit einen Weg, ent­lang welcher Kriterien und auf Basis welcher Infor­mationen sich eine Regierung, aus ihrer jeweiligen Perspektive heraus, ein umfassendes Bild von der Verlässlichkeit eines Partners machen kann. Daraus folgen Implikationen für die »Partnerwahl« Deutschlands; umgekehrt ergeben sich aber auch Schluss­folgerungen dafür, was Deutschland tun sollte, um als verlässlicher Partner wahrgenommen zu werden. Unsere Heuristik haben wir an drei aktuellen Fall­studien getestet: den jeweiligen bilateralen Beziehungen Vietnams, Marokkos und Brasiliens mit Deutschland.

Auf der Basis unserer Befunde empfehlen wir eine strategischer ausgerichtete »Partnerschaftspolitik«. Aus diplomatischen Gründen mag es in einzelnen Fällen sinnvoll sein, Staaten öffentlich als verlässlich zu beschreiben, die es erkennbar nicht sind. Für die interne strategische Ausrichtung der deutschen Poli­tik ist es jedoch notwendig, sich ein klares Bild vom Gegenüber zu machen, um so das praktische Poten­zial einer Partnerschaft, insbesondere in Bezug auf deren Verlässlichkeit, besser einschätzen zu können. Die von uns vorgeschlagene Heuristik bietet einen Rahmen, um in diesem Sinne ein umfassendes Bild von der Verlässlichkeit eines Partners und einer Partnerschaft zu gewinnen. Um dem dynamischen Charakter von Partnerschaften gerecht zu werden, bedarf ein solches vielschichtiges Bild der regelmäßigen Überprüfung. Des Weiteren kommt es darauf an, dass die deutsche Politik sich bewusst macht, welchen Beitrag sie selbst zur Verlässlichkeit einer Partnerschaft leisten kann und will. Nicht zuletzt braucht es dafür eine klare Kommunikation – angefangen bei der Frage, welche Erwartungen die Bundesregierung an eine verlässliche Partnerschaft hat.

Einleitung

»Die Reduzierung von Abhängigkeiten kann nur in Zusammenarbeit mit einer Vielzahl an verläss­lichen Partnern und Verbündeten gelingen. Wir werden diese Zusammenarbeit intensivieren und gezielt ausbauen, bilateral, in der EU und multi­lateral. Kooperationsangebote gegenüber globalen Partnern zielen auf positive Auswirkungen für beide Seiten und treten einer Blockbildung entschieden entgegen.«1

Vielen Staaten ist es ein Anliegen, als verlässlicher Partner wahrgenommen zu werden. Oft bleibt jedoch unscharf, was mit Verlässlichkeit gemeint ist. Das kann zweckmäßig sein, wenn es darum geht, in der Sprache der Diplomatie eine besonders enge Bezie­hung zu einem anderen Staat zu behaupten – oft­mals selbst dann, wenn diese enge Beziehung noch nicht oder nur in Ansätzen gegeben ist. In diesem Fall hat die Zuschreibung als »verlässlicher Partner« eine präskriptive Funktion, genauso wie die noch stärker emotional aufgeladene Beschwörung einer »engen Freundschaft« zweier Staaten. Die Beschreibung eines vermeintlichen Ist-Zustandes drückt hier im Grunde genommen eine Erwartung aus, die Anlass und Recht­fertigung für verstärktes Engagement sein soll. Das aus deutscher Sicht sicherlich prominenteste Beispiel hierfür ist die Neuausrichtung der Beziehungen mit Frankreich nach dem Zweiten Weltkrieg durch den Elysée-Vertrag von 1963.

Letztlich zeigt sich aber auch in dieser offensichtlich strategischen, auf die Zukunft gerichteten Ver­wendung des Begriffs dessen Funktion als Gütekriterium: Wenn ein Staat eine Partnerschaft eingeht, um damit seine Interessen zu verfolgen, kommt es ent­scheidend darauf an, dass beide Beteiligte ihren verein­barten Beitrag leisten. Verhält sich ein Staat hingegen unzuverlässig, so mindert dies in der Regel den Wert der Partnerschaft für den anderen Staat. Hat dieser im Vertrauen auf die Verlässlichkeit der Partnerschaft seinen Anteil bereits beigesteuert, kann dies für ihn sogar mit erheblichen Kosten verbunden sein. Die er­hofften Vorteile einer Partnerschaft wan­deln sich dann ins Gegenteil. Es reicht darum nicht aus, lediglich die materiellen Interessen in den Blick zu nehmen, denen eine Partnerschaft förderlich sein soll; mindestens ebenso bedeutsam ist das gewissermaßen übergeordnete Interesse an der Verlässlichkeit des Gegenübers.

Die praktische Brisanz der Frage nach Verlässlichkeit ergibt sich für die deutsche Politik aus dem Zusam­menspiel zweier Entwicklungen auf internatio­naler Ebene. Zum einen manifestiert sich die viel be­schriebene »Krise des Multilateralismus« immer deut­licher in den gravierenden Schwierigkeiten wichtiger internationaler Organisationen – vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen bis zur Welthandelsorgani­sation (WTO) –, ihren Aufgaben wirksam nachzukommen. Das kann bis zur Blockade reichen.2 Viele Staaten reagieren darauf mit einer verstärkten Hin­wendung zu bilateralen oder minilateralen Partnerschaften. Dabei können sie allerdings nicht mehr auf jene institutionellen Ressourcen internationaler Orga­nisationen zurückgreifen, die dazu dienen, die Ein­haltung getroffener Vereinbarungen abzusichern. Damit stellt sich die Frage der Verlässlichkeit im üb­licherweise schwächer institutionalisierten Rahmen zwischenstaatlicher Partnerschaften umso dringlicher.

Zum anderen haben sich parallel dazu gerade wichtige Partner Deutschlands in der jüngeren Ver­gangenheit in einer Weise verhalten, die vielfach als unzuverlässig gedeutet wurde. Die Entscheidung Großbritanniens zum Austritt aus der Europäischen Union (EU) wurde in diesem Sinne als unerwartete, eigentlich unvorstellbare Entscheidung eines bedeu­tenden Partners des europäischen Projekts gesehen. Eine ähnliche Schockwirkung hatte die erste Präsi­dentschaft Donald Trumps, der etwa immer wieder offen darüber sprach, die Beistandsverpflichtungen innerhalb der Nato aufzuweichen. Die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel resümierte dies­bezüglich bereits 2017: »Die Zeiten, in denen wir uns auf andere völlig verlassen konnten, die sind ein Stück weit vorbei.«3 Ferner hat die Entscheidung der chinesischen Regierung, während der Covid‑19-Pan­demie strikte Ein- und Ausfuhrbeschränkungen auch zulasten der globalen Lieferketten durchzu­setzen, zu Verunsicherung geführt. Russlands Angriff auf die Ukraine schließlich hat, zumindest aus euro­päischer Sicht, die an die Energiebeziehungen mit Russland geknüpfte Erwartung abrupt beendet, dass eine poli­ti­sche Annäherung durch ökonomische Verflechtung möglich sei.4 Um das Risiko weiterer unangenehmer Überraschungen zu verringern, soll­ten bestehende Partnerschaften – auch und gerade zu engen Ver­bün­deten – regelmäßig überprüft werden.

Die deutsche Politik steht mithin vor einer sehr grund­legenden Herausforderung: Um international die eigenen Interessen effektiv verfolgen zu können, ist Deutschland auf verlässliche bilaterale Partnerschaften angewiesen. Da sich selbst enge Verbündete als un­zuverlässig erweisen können, wird die Suche nach Alternativen dringlicher. Das Bundesministe­rium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent­wicklung (BMZ) zum Beispiel spricht hier seit einiger Zeit von »Globalen Partnern«.5 Dazu gehören Staaten wie Brasilien, Südafrika und Vietnam, die sich durch ihr ökonomisches Potenzial und erhebliche politische Relevanz auszeichnen, aber auch durch anhaltende Entwicklungsherausforderungen gekennzeichnet sind. Explizit sollen auch Partnerschaften mit Staaten ins Auge gefasst werden, die sich kaum als »Wertepartner«6 beschreiben lassen:

»Gerade beim Schutz von Frieden und Sicherheit, bei der Bewahrung unserer natürlichen Lebensgrundlagen und des menschlichen Kulturerbes, bei der Aufstellung von Verhaltensnormen im Cyber- und Weltraum, von Regeln für die globalen Finanz­märkte und eine faire internationale Handelsordnung zum Vorteil aller oder beim Aufbau einer globalen Gesundheitsvorsorge müssen Deutschland und die EU deshalb auch mit Partnern zusammenarbeiten, die Europas Weltanschauung und das ihr zugrunde liegende liberal-demokratische Werte­system nicht vollständig teilen.«7

Ein prominentes Beispiel hierfür ist die 2022 ver­einbarte Energiepart­ner­schaft mit Katar als einem Staat, der mit Blick auf Menschenrechte und Demo­kratie von der Bundesregierung weiterhin kritisch beurteilt wird.

Für eine erfolgreiche Suche nach neuen Partnern ist es allerdings unabdingbar, sich darüber klar zu werden, worin genau sich die Verlässlichkeit eines Part­ners ausdrückt. Andernfalls können vermeint­liche Gewissheiten in die Irre führen. Um zwei be­kannte Beispiele aufzugreifen: So schockierend der Austritt Großbritanniens aus der EU war, so wenig über­zeugend scheint hier bei genauerer Betrachtung der Vorwurf mangelnder Zuverlässigkeit. Schließlich hat Großbritannien sich im Wesentlichen an die vertrag­lich geregelten Vorgaben des Verfahrens zum Austritt aus der EU gehalten, war also insofern verlässlich.8 Grundsätzlich sollte es gerade für Demokratien mög­lich sein, ihre Außenpolitik neu auszurichten, ohne dadurch gleich als unzuverlässig gebrandmarkt zu werden.9 Russland hingegen ist unzuverlässig, auch wenn Putins Regime weiterhin zu Energielieferungen an den Westen bereit ist. Im Lichte des Angriffs­krieges gegen die Ukraine und des damit verbundenen offenen Bruchs des Völkerrechts kann das Land in einer umfassenden Betrachtung nicht mehr als ver­lässlicher Partner gelten.

Der Fall Russlands zeigt zudem die dynamische Komponente von Verlässlichkeit: Ende der 1990er Jahre mag es Gründe gegeben haben, Russland mit einem gewissen Vertrauensvorschuss als verlässlichen Partner zu bezeichnen. Seitdem aber hat sich die Politik des Landes in eine Richtung entwickelt, die diese Einschätzung nicht mehr zulässt.10

Die Frage der Verlässlichkeit verweist, einem rela­tionalen Verständnis von Partnerschaften folgend, immer auch auf das Agieren Deutschlands. Zwar gilt Deutschland in vielen Ländern generell als verläss­licher Partner, wenn es um die Umsetzung vereinbarter Kooperationen geht, wie zum Beispiel eine kürz­lich erschienene Studie zum Deutschlandbild indo­ne­sischer Eliten darlegt. Gleichzeitig offenbart diese Studie aber auch, dass Deutschland etwa mit Blick auf seine Positionierung im Gazakrieg oder als Partner in der Entwicklung neuer Technologien nicht als ver­lässlich wahrgenommen wird.11 Auch in Europa gilt Deutschland als nicht immer zuverlässig – bezeichnenderweise hat sich innerhalb der EU längst der Begriff »German vote« etabliert. Gemeint ist damit eine Blockade von EU-Gesetzesvorhaben (z. B. des EU-Lieferkettengesetzes) durch Enthaltung der Bundes­regierung in quasi letzter Minute, nachdem sie zuvor im Europäischen Parlament und im Rat Unterstützung signalisiert hatte.12

Für eine erfolgreiche Partnerschaft muss geklärt sein, was unter »Verlässlichkeit« verstanden wird.

Die vorliegende Studie entwickelt einen Vorschlag dazu, woran sich die Verlässlichkeit eines Staates im Rahmen einer zwischenstaatlichen Partnerschaft bemessen lässt. Diesen Vorschlag präsentieren wir in der Form eines heuristischen Werkzeugs: Es liefert einerseits »harte« empirische Indikatoren, mit denen das Verhalten eines (potenziellen) Partners in der Ver­gangenheit bewertet werden kann. Andererseits berück­sichtigt es Faktoren, die verlässliches Verhalten eines Staates in der Zukunft begünstigen oder er­schwe­ren. Dazu zählen Interessen und Perzeptionen (beider Sei­ten) sowie Akteurs- und Strukturmerkmale auf Partner­seite. Mithilfe der so gewonnenen Infor­ma­tio­nen kann eine Regierung sich einen Eindruck von der Verlässlichkeit eines Partners verschaffen. Daraus wie­derum ergeben sich Schlussfolgerungen für Deutsch­lands Suche nach neuen Partnern oder die Neubewertung bestehender Partnerschaften, des Wei­te­ren aber auch für Deutschlands Verhalten, wenn es seinerseits als verlässlicher Partner angesehen werden will.

Das von uns vorgeschlagene Verständnis von Ver­lässlichkeit ist holistisch, dynamisch und relational. Es geht damit über Alltagsvorstellungen von Verläss­lichkeit hinaus. Verlässlichkeit ist nicht das einzige Gütekriterium für eine Partnerschaft, aber doch eines, das systematische Aufmerksamkeit verlangt. Für die deutsche Politik legt dieses Verständnis nahe, eine strategischere »Partnerschaftspolitik« zu verfol­gen. Diese nimmt auch bewährte Partnerschafts­beziehungen nicht einfach als gegeben an, sondern investiert in deren Pflege. Dazu gehört ein kontinuierliches Monitoring dahingehend, ob die wechselseitigen Interessen an der Partnerschaft fortbestehen oder sich womöglich Abweichungen abzeichnen. Dabei spielt die Offenheit bzw. Geschlossenheit von Politik- und Herrschaftssystemen eine wesentliche Rolle, denn sie erleichtert oder erschwert die Antizipation von Interessenveränderungen etwa aufgrund von Machtwechseln.

Darüber hinaus muss eine strategische Partnerschafts­politik ebenso die Außenwirkung des deut­schen Verhaltens berücksichtigen. Wichtig ist bei­spiels­weise, dass die deutsche Politik den Partnern kohärent kom­mu­niziert wird. Dies trägt dazu bei, Verlässlichkeit zu stärken, während unterschiedliche oder gar widersprüch­liche Signale Verunsicherung auslösen können.

Die neue Suche nach Partnern

Das Ende des Kalten Krieges markierte zugleich den Beginn einer neuen Phase der Globalisierung. Beför­dert durch die neuen Möglichkeiten digitaler Kom­munikation, entstanden neue wirtschaftliche und politische Netzwerke. Im Lichte dieser neuen globalen Verbindungen nahm die Bedeutung internationaler Organisationen zu, prominente Beobachter des Zeit­geschehens wie Jürgen Habermas sahen hierin schon den Anbruch einer neuen, »postnationalen Konstel­lation«. Entsprechend antiquiert erschien das Konzept bilateraler Partnerschaften: Deren Zweck wurde in dem Maße unwichtiger, in dem vermeintlich alle Staaten – mit Ausnahme weniger unverbesserlicher »Paria-Staaten« oder »Schurkenstaaten« – sich wirt­schaftlich und politisch über multilaterale Zusammen­arbeit immer weiter anzunähern schienen.

Dieses positive Globalisierungsnarrativ hat an Glaubwürdigkeit und Überzeugungskraft eingebüßt. In immer mehr Staaten nimmt die Skepsis zu. Für Europa war in dieser Hinsicht der Ausstieg Großbritanniens aus der EU eine Zäsur. Mit der Amtsübernahme Donald Trumps am 20. Januar 2025 ist unter dem Slogan »America First« die globalisierungskritische Rhetorik erneut ins Weiße Haus eingezogen. Hatten sich die USA in der Vergangenheit lange als maßgeblicher Träger einer offenen globalen Ordnung verstanden, sprach Trump schon während seiner ers­ten Amtszeit in einer Rede vor der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) 2019 davon, dass die Zukunft den Patrioten und nicht den Globa­listen gehöre.13 Seine zweite Amtszeit begann er gleich am ersten Tag mit der Ankündigung, die Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu verlassen und das Pariser Klimaabkommen aufzukündigen. Zur Verunsicherung beigetragen hat auch die Coronapandemie, denn gerade bei diesem globalen Ereignis gelang es der Staatengemeinschaft kaum, gemeinsame Lösungen zu entwickeln. Was bleibt, sind vor allem Erinnerungen an »Impfstoff-Nationalismus« und unterbrochene Liefer­ketten. Der Krieg Russlands gegen die Ukraine schließlich stellt nicht nur einen offenen Bruch des Völkerrechts dar, sondern bedeutet auch das Ende für die Hoffnung, dass wirtschaftliche Verflechtung zu politischer Annäherung führen würde.

Von der »Krise des Multilateralismus« zur Wiederentdeckung bilateraler Beziehungen

Die »neue« Bedeutung von Verlässlichkeit und bilate­ralen Partnerschaften für die zwischenstaatlichen Beziehungen ist eine Folge von Veränderungen der Machtstrukturen im internationalen System. Nach dem Ende des Ost-West-Konflikts dominierten die USA in ökonomischer, militärischer, kultureller und diplomatischer Hinsicht die internationale Politik. Gestützt und verstärkt wurde ihre zentrale Rolle durch enge politische Bündnisse und militärische Alli­anzen mit Europa und Ostasien. Internationale Organisationen wie die UN und die WTO nahmen eine wichtige Rolle im multilateralen Rahmen ein. Auch zivilgesellschaftliche und korporative Akteure wie Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und Unter­nehmen nutzten Möglichkeiten der Partizipation. Die Formel »Global Governance« drückt aus, dass eine Vielfalt von Akteuren auf unterschiedlichen Ebenen und mit unterschiedlichem Status an der Struktur- und Ordnungsbildung auf internationaler Ebene unter Führung der USA mitbeteiligt gewesen ist. Diese oft als »liberal« bezeichnete internationale Ordnung steht jedoch unter Druck.14

Unter den Akteuren sowie den Beobachtern der internationalen Politik ist umstritten, ob sich bereits eine neue Ordnung entwickelt hat und, falls ja, wie diese angemessen zu beschreiben ist (siehe dazu Kasten 1, Seite 11). Unübersehbar ist aber, dass eine Reihe von Staaten in allen oder zumindest einigen der genannten Machtdimensionen (Wirtschaft, Mili­tär, Kultur) dabei ist, die USA einzuholen, wenn nicht gar zu überholen. In erster Linie gilt dies für China, das zusammen mit seinem engen Partner Russland darauf insistiert, dass die Welt multipolar geworden sei. Ähnlich sehen das ambitionierte Staaten des Glo­balen Südens wie Indien, Brasilien und Südafrika.

Kasten 1: Macht und Machtpole

Als ein entscheidender Faktor für das wachsende Interesse an bilateralen Partnerschaften werden die Veränderungen im Machtgefüge des internationalen Systems nach einer Phase der Dominanz der USA angesehen. Struktureller Wandel drückt sich vor allem darin aus, dass sich die Machtverteilung zwi­schen Staaten verändert. Macht tritt in unterschiedlichen Dimensionen auf, etwa als militärische, wirtschaftliche, mora­lische, politische oder kulturelle Macht. Es ist nicht zwingend, dass Veränderungen entlang der verschiedenen Dimensionen gleichförmig oder gleichzeitig verlaufen.

Weitgehend einig sind sich die Beobachter darin, dass die derzeitigen Machtverschiebungen (1) über verschiedene Macht­dimensionen (Politik, Militär, Wirtschaft etc.) hinweg festzu­stellen sind, (2) sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht stattfinden und (3) zudem kein temporäres Phänomen darstellen, sondern schon seit mehr als einem Jahrzehnt andauern.

Uneinigkeit besteht hingegen darüber, was auf die unipolare Ära der US-Hegemonie folgt. Die Veränderungen in der Macht­verteilung zwischen Staaten interpretieren einige Beobachter als eine Rückkehr zu einer bipolaren Ordnung; in dieser Lesart sind die Strukturveränderungen primär dem Aufstieg Chinas geschul­det.a Andere deuten die beobachtbaren Veränderungen als An­zeichen für eine multipolare Struktur.b Chinas Aufstieg gilt hier ebenfalls als wichtiger Faktor, aber die Veränderungen werden darüber hinaus mit dem Aufstieg anderer Staaten wie Indien, Brasilien oder den Staaten Südostasiens in Verbindung gebracht.

Wieder andere Beobachter gehen davon aus, dass wir uns in die Richtung einer »multiplexen« internationalen Ordnung bewegen. Diese zeichnet sich durch eine Vielzahl von inter­dependenten Machtgeflechten aus, die in sich und unter­einander durch wechselnde und heterogene Koalitionen von Staaten und nichtstaatlichen Akteuren geprägt sind.c Alle Beob­achter eint jedoch, dass sie die derzeitige Phase als eine des Umbruchs interpretieren.

Mit steigender Machtdiffusion nimmt die Bedeutung von Verlässlichkeit für die internationale Politik zu. In einer bi- oder multipolaren Staatenwelt konkurrieren Großmächte miteinander um die Gefolgschaft von Dritten, um durch diese ihren eigenen Status auszubauen und ihre Gestaltungsmacht zu ver­größern. Nicht zuletzt wollen sie so ihren Gegenspieler (bzw. ihre Gegenspieler) davon abhalten, relative Gewinne durch den Ausbau seines Lagers (bzw. ihrer Lager) zu erzielen. Für Staaten, die nicht wie Großmächte von anderen Staaten Gefolgschaft einfordern können, ist in einer solchen Situation der Anreiz groß, miteinander zu kooperieren. Sie gehen bi- oder mini­laterale Partnerschaften ein, um Machtressourcen zu bündeln und damit ihre Position gegenüber möglichst vielen Konkurrenten zu stärken. Werden diese Partnerschaften wechselseitig als verlässlich wahrgenommen, wirkt sich dies positiv auf die Intensität, Stabilität und Belastbarkeit der Kooperation aus.

a Hal Brands/John Lewis Gaddis, »The New Cold War. America, China, and the Echoes of History«, in: Foreign Affairs, 100 (2021) 6, S. 10–21.

bEmma Ashford/Evan Cooper, »Assumption Testing: Multi­polarity Is More Dangerous than Bipolarity for the United States«, Washington, D.C.: The Henry L. Stimson Center, 23.10.2023 (Stimson Policy Paper; online, Zugriff am 16.12.2024).

c Vgl. Amitav Acharya/Antoni Estevadeordal/Louis W. Goodman, »Multipolar or Multiplex? Interaction Capacity, Global Coopera­tion and World Order«, in: International Affairs, 99 (2023) 6, S. 2339–2365.

Da die USA bestimmte Ordnungsleistungen nicht mehr erbringen wollen oder können, wird internatio­nale Kooperation einerseits notwendiger, andererseits aber auch fragiler und fragmentierter. Für viele Staa­ten stellt diese Phase des ungewissen Übergangs eine große strategische Herausforderung dar. Zu beobachten ist, dass sich in dieser neuen Unübersichtlichkeit viele Staaten darum bemühen, ihre bilateralen Part­nerschaften zu stärken. Demzufolge wird die Verläss­lichkeit von Partnern relevanter. Zudem ist unverkenn­bar, dass diese Phase des unabgeschlossenen Wan­dels eine erhebliche Belastung für die multi­lateralen Institutionen ist.

Die USA haben nicht mehr die hegemoniale Stellung, um diese Institutionen auch gegen Widerstände anderer Staaten handlungsfähig zu halten. Mehr noch, die USA selbst tragen durch ihr eigenes Han­deln stark zur Krise multilateraler Organisationen bei: Wie die Beispiele der Welthandelsorganisation oder der Weltgesundheitsorganisation illustrieren, bröckelt der Rückhalt für diese Institutionen auch und gerade in den USA. Staaten wie China und Russland wittern hier ihre Chance, das ursprünglich liberale, nun aber vom liberalen Hegemon vernachlässigte Institutionen­gefüge nach ihren Vorstellungen umzuformen.15 Die Folge sind zunehmende Auseinandersetzungen und an vielen Stellen Blockaden.

Zwischenstaatliche Partnerschaften

Staaten verwenden unterschiedliche Begrifflichkeiten, um kooperative Beziehungen zu definieren. Das Spek­trum reicht von emotional konnotierten »Freundschaften« bis hin zu formal hinterlegten »Allianzen« bzw. »Bündnissen«. Auch den Begriff »Partnerschaft« nutzen Staaten, um eine besonders enge kooperative Beziehung zu markieren.16 Verbunden wird dieser Begriff häufig mit Attributen, wie etwa bei »strategischen Partnerschaften« oder »Wertepartnerschaften«. Des Weiteren ist üblich, schon in der Bezeichnung eine politikfeldbezogene Zielsetzung auszudrücken; entsprechend ist die Rede von »Energiepartner­schaf­ten«, »Sicherheitspartnerschaften« oder »Migra­tions­partnerschaften«.

Die Betonung partnerschaftlicher Beziehungen ist nicht neu, erfährt aber vor dem Hintergrund der be­schriebenen Veränderungen im internationalen System neuen Aufwind. Allerdings bleibt in der Regel unscharf, wie genau der Begriff »Partnerschaft« zu verstehen ist.

Wechselseitige Klarheit über die Modalitäten einer Partnerschaft kann Enttäuschungen vorbeugen.

Selbst unter engen Partnern können verschiedene Interpretationen hinsichtlich der Inten­sität und des Status ihrer Beziehungen bestehen, beispielsweise mit Blick auf sogenannte strategische Partnerschaften. Solch eine Diskrepanz auszuhalten, mag aus außen­politischer Sicht nützlich sein, etwa um die Beziehun­gen zu Drittstaaten nicht abzuwerten. Diese könnten irritiert fragen, warum ihnen keine strategische Part­nerschaft angeboten wird. Re­gie­rungen, die in beson­de­rem Maße nach internationaler Anerkennung und Legitimität streben (status seekers), sind zudem womög­lich geneigt, durch eine Vielzahl strategischer Part­ner­schaften ihren Status zu untermauern, auch wenn diese nur schwach institu­tionalisiert sind.17 Unterschiedliche Wahrnehmungen des Charakters einer Part­nerschaft können diese jedoch belasten, etwa wenn Erwartungen und Perzep­tionen deutlich von­einander abweichen wie in den deutsch-russischen Beziehungen. Demgegenüber kann wechselseitige Klarheit über die Modalitäten einer Partnerschaft Ent­täu­schungen vor­beugen.

Ausgangspunkt unserer Überlegungen ist eine Minimaldefinition, wonach eine zwischenstaatliche Partnerschaft sich darin zeigt, dass zwei oder mehr Staaten (1) sich darauf verständigen, (2) über einen längeren Zeitraum (3) gemeinsame Ziele (4) in dafür geeigneter Form umzusetzen:

(1)

Diese Verständigung kann in unterschiedlichen Formen erfolgen; üblich ist eine öffentliche Erklärung, oftmals verbunden mit einem gemeinsam abgestimmten schriftlichen Kommuniqué. In der Regel handelt es sich hierbei nicht um völkerrechtlich bindende Verträge, sondern primär um politische Absichtserklärungen. Entscheidend ist die gegenseitige Anerkennung als Partner. Würde ein Staat unilateral eine Partnerschaft erklären, sich also gewissermaßen einem anderen Staat »aufdrängen«, würde dies sicherlich im Sande ver­lau­fen oder gar negative Folgen haben. In der Rezi­prozität von Partnerschaften und ihrer wechsel­seitigen Bestätigung manifestiert sich ihr inter­subjektiver Charakter.

(2)

Eine Partnerschaft geht zumindest im Verständnis der handelnden Akteure über Ad-hoc-Zweck­bezie­hungen hinaus und ist insofern auf eine längere Dauer angelegt.

(3)

Die Definition der Ziele kann sehr unterschiedlich ausfallen. So können einzelne Themen in den Fokus gestellt werden, wie zum Beispiel im Rahmen von Klima- und Energiepartnerschaften, oder auch bewusst thematisch umfassende Partnerschaften angestrebt werden. Für Letztere wird häufig das Attribut »strategisch« genutzt, um ihre besondere Bedeutung hervorzuheben.

(4)

Bei der Frage der Umsetzung gibt es ebenfalls einige Varianz. Oft werden ausgehend von bzw. im Rahmen von Partnerschaften Verträge über einzelne Aspekte der Kooperation abgeschlossen. Ebenso üblich sind verstetigte Dialogformate; auch werden bisweilen Institutionen aufgebaut, etwa Gremien, die die weitere Ausgestaltung der Partnerschaft begleiten sollen.

Von dieser Definition ausgehend, lassen sich auch Allianzen als Typus von Partnerschaft verstehen. Ein Militärbündnis wie die Nato wäre dementsprechend eine stark formalisierte und durch Institutionen und gemeinsame Operationen gedeckte Partnerschaft.

Für Staaten gibt es eine Reihe von Gründen, Partnerschaften einzugehen und zu pflegen. Zunächst steht die Erwartung im Vordergrund, durch eine Partnerschaft Kooperationsgewinne zu erzielen. Beide Seiten, so die Hoffnung, werden davon profitieren. Der »Gewinn« kann sich dabei unmittelbar in einem Mehr an Sicherheit oder in ökonomischen Zugewinnen ausdrücken. Er kann aber ebenso darin bestehen, globalen Herausforderungen gemeinsam besser begeg­nen zu können, siehe Klimapartnerschaften.18 Gerade hier wird klar ersichtlich, warum die Bedeutung von Partnerschaften vor dem Hintergrund der »Krise des Multilateralismus« wächst: Weil die multilateralen Ins­ti­tutionen ihrer Aufgabe nicht gerecht werden, fin­det eine Ausweichbewegung hin zu bilateralen Part­nerschaften statt.

Stehen reale Gewinne im Fokus einer Partnerschaft, kommt es letztlich darauf an, dass diese auch über die symbolische Ebene hinaus funktioniert, dass sie also die gewünschten Ergebnisse produziert. Gelingt dies über längere Zeit nicht, wird die Partnerschaft möglicherweise angezweifelt – und die Frage drängt sich auf, ob der Partner seinen Teil erfüllt, mit anderen Worten: ver­lässlich ist.

Wettstreit um Partnerschaften

Eine besondere Form des Gewinns aus Partnerschaften besteht für Groß- und Regionalmächte darin, über ein Netz von Partnerschaften kleinere Staaten an sich zu binden und so die eigene Gestaltungsmacht zu erhöhen. Bemerkenswert ist zum Beispiel, dass China über 80 strategische Partnerschaften mit Staaten ein­gegangen ist, die in Bezug auf Größe, militärische Macht, wirtschaftliche Macht, Typ des politischen Sys­tems, geografische Lage etc. sehr verschieden sind.19 Die Gründe, aus denen China solche strategischen Partnerschaften schließt, sind vielfältig und umfassen wirtschaftliche, poli­tische und sicherheitsrelevante Aspekte.

Auch die EU verfolgt mit ihrer Partnerschafts­politik ein breites Spektrum von Zielen. Dabei geht es oftmals darum, gemeinsam mit den Partnern wirt­schaftliche und (sicherheits-)politische Ziele umzusetzen. Eine besondere Form der Zusammenarbeit stel­len die Abkommen über Partnerschaft und Zusammen­arbeit (PCAs) dar. Mit diesen PCA-Abkommen möchte die EU in ihrem Sinne auf die demokratische und die wirtschaftliche Entwicklung in den Partnerstaaten einwirken. Der erhoffte »Gewinn« aus Sicht der EU besteht hier darin, sich in einem globalen Um­feld bewegen zu können, das im Einklang mit den eigenen Wertvorstellungen steht.

Für kleine und mittlere Staaten haben Partnerschaften oft, bisweilen in Kombination mit materiellen Zielen, eine wichtige symbolische Funktion. So ist es für diese Staaten durchaus attraktiv, über eine bilaterale Partnerschaft einen privilegierten Status zu signalisieren – nach außen und innen – und somit zumindest indirekt die eigene strategische Relevanz zu unterstreichen. Anschauliches Beispiel hierfür: die Energiepartnerschaft zwischen Katar und Deutschland.20

Diese Vielfalt von Motiven für Partnerschaften macht deutlich, dass Staaten sehr unterschiedliche Erwartungen damit verbinden – und entsprechend auch die Antwort auf die Frage, was eine »gute« oder »funk­tionierende« Partnerschaft ausmacht, sehr unter­schied­lich ausfallen kann. Der Frage der Verläss­lich­keit kommt dabei in jedem Fall eine zentrale Rolle zu: Unabhängig davon, welche Ziele Staaten in wel­cher Form verfolgen, ist entscheidend, ob die Partner ihren Teil beitragen. Dies ist unmittelbar einsichtig, wo es um gemeinsame materielle Ziele wie Sicherheit oder wirtschaftlichen Gewinn geht. Erfüllt ein Partner seinen Teil der Abmachung nicht, ist der andere auf sich gestellt – und hat womöglich bereits Kosten auf sich genommen. Aber auch der symbolische Gewinn aus einer Partnerschaft entfällt, wenn nicht beide Seiten daran mitwirken, die symbolische Bedeutung der Partnerschaft diskursiv zu bestärken.

Verlässlichkeit in der internationalen Politik

Im Folgenden klären wir zunächst unter Bezug auf die einschlägige wissenschaftliche Literatur die Bedeu­tung des Konzepts Verlässlichkeit. Darauf auf­bauend schlagen wir eine Heuristik vor, die erstens empirisch überprüfbare Kriterien und zweitens weitere Informationen benennt, mit deren Hilfe die Verlässlichkeit eines Staates eingeschätzt werden kann.

Zum Konzept der »Verlässlichkeit«

Ein Großteil der politikwissenschaftlichen Debatte zum Begriff »Verlässlichkeit« stammt aus dem Bereich der Sicherheitspolitik, genauer der Forschung zu Alli­anzen. Im Mittelpunkt stehen hier Fragen nach der Verlässlichkeit von Bündnispartnern und damit ver­bunden der Glaubwürdigkeit von Abschreckung.21 Jüngere Arbeiten haben darüber hinaus die Verlässlichkeit von Staaten im Kontext wirtschaftlicher Bezie­hungen in den Blick genommen.22 Schließlich befasst sich auch die Compliance-Literatur mit den Faktoren, die erklären können, weshalb Staaten sich an eingegangene Verpflichtungen halten bzw. warum sie dies nicht tun.23

Dabei haben sich in der Debatte zwei unterschiedliche Begriffsverständnisse entwickelt: Zum einen wird Verlässlichkeit in der internationalen Politik in einem engeren Sinne als Zuverlässigkeit (reliability) gedeutet, zum anderen breiter als Vertrauenswürdigkeit (trust, credibility) verstanden. Wir verwenden in der Folge das engere Verständnis im Sinne von Zuver­lässigkeit, da es uns analytisch klarer fassbar und zudem weniger stark normativ aufgeladen erscheint.

Die Forschung zu reliability zeigt, dass die Verlässlichkeit von Staaten einen zentralen Teil ihrer inter­nationalen Reputation ausmacht (siehe dazu Kasten 2, Seite 16). In der Reputation eines Staates bündeln sich Zuschreibungen über dessen Eigenschaften, die weit­reichende Folgen für dessen Handlungsspiel­räume haben können.24 Gilt ein Staat zum Beispiel als aggres­siv, wird dies viele Staaten von vertieften Koope­rations­beziehungen abhalten; ein finanziell unseriös agie­render Staat wird in der Regel auf Zurückhaltung an den Finanzmärkten stoßen. Die Zuschreibung von Verlässlichkeit ist dabei in gewisser Weise generalisierend, weil sie zumeist über das Verhalten in einzel­nen Sektoren hinausgeht, und weist einen starken Zukunftsbezug auf: Sie liefert anderen Staaten einen Grund zu der Annahme, dass sich ein Staat auch künf­tig an Verabredungen halten wird – und dies selbst dann, wenn sich seine Interessen vorübergehend ändern oder es zu Regierungswechseln kommt.25

Der Ruf, ein verlässlicher Staat zu sein, erhöht somit die Attraktivität als Kooperationspartner und kann dazu beitragen, Transaktionskosten zu senken. Entsprechend versuchen Staaten in der Regel, einen Ruf als unzuverlässig zu vermeiden.26 Als Teil einer »Politik der Verlässlichkeit« betonen sie es etwa, wenn sie ihre Verpflichtungen im Rahmen einer Part­nerschaft erfüllt haben. Auch dass sie die Vor­gaben des Völkerrechts einhalten, führen viele Staaten als Beleg für ihre Zuverlässigkeit an.27

Kasten 2: Staaten als verlässliche Akteure

Wie kann ein Staat international verlässlich sein, als verlässlich gelten oder sich verlässlich verhalten? Verlässlichkeit ist in der sozialen Welt zunächst eine Disposition, die Individuen zuge­schrieben wird. Allenfalls gelten daher staatliche Führungs­persönlichkeiten – und somit Individuen – als verlässlich oder unzuverlässig. Zudem agieren in der internationalen Politik auf den ersten Blick erst einmal nur Regierungsvertreter:innen ver­lässlich, indem sie zum Beispiel internationale Verträge unter­zeichnen und einhalten. »Der Staat« unterzeichnet keine Ver­träge, ist aber doch Rechtssubjekt internationaler Abkommen.

Seit den 1960er Jahren ist indes in diversen Forschungs­arbeiten gezeigt worden, dass Verlässlichkeit in der internationalen Politik nicht allein mit Individuen assoziiert wird. Auch Staaten werden als verlässlich (oder nicht) angesehen, sie ver­fügen demnach über eine entsprechende Reputation. Verläss­lichkeit wird also durchaus Staaten zugeschrieben, da bei­spiels­weise die Zugehörigkeit zu Allianzen oder die Einhaltung (oder Nichteinhaltung) internationaler Abkommen häufig die Amts­zeit von Regierungen und diejenige der ihnen zugehörigen Individuen überdauern. Ferner wechseln in vielen Staaten die Regierungen in regelmäßigen Abständen, ohne dass internationale Partner die Verlässlichkeit eines bestimmten Staates nach jedem Regierungswechsel hinterfragen. Viele Individuen an der Spitze eines Staates sind nicht lange genug im Amt, um die internationale Wahrnehmung »ihres« Staates als verlässlich (oder nicht) beeinflussen zu können. Mehr noch, viele Indivi­duen, die Staaten führen, sind politisch nicht mächtig genug.

Denn in vielen politischen Systemen, nicht nur in Demokratien, sind internationale Kooperationsbeziehungen das Resultat (oft langwieriger) innenpolitischer Aushandlungsprozesse und nicht nur das Ergebnis der Entscheidung eines einzelnen Politikers oder einer einzelnen Politikerin.a

Hinsichtlich unserer Forschungsfrage verstehen wir daher »Verlässlichkeit« sehr wohl als eine Zuschreibung, die über Indi­viduen hinaus auch in Bezug auf politische und soziale Kollek­tive (in der internationalen Politik in erster Linie Staaten) vor­genommen wird und die sich über einen längeren Zeitraum erstreckt. Diese Zuschreibung fließt ein in die Reputation, die einem Staat zugebilligt wird.

a Andriy Tyushka/Lucyna Czechowska, »Strategic Partnerships, International Politics and IR [International relations] Theory«, in: Lucyna Czechowska et al. (Hg.), States, International Organizations and Strategic Partner­ships, Cheltenham: Edward Elgar Publishing, 2019, S. 8–43, doi: 10.4337/9781788972284.00010; Tim Rühlig, »Why Germany’s New China Strategy Needs to Go Beyond Sym­bolism«, in: Inter­nationale Politik Quarterly, (2023) 2 (online, Zugriff am 12.12.2024); Georg Strüver, »China’s Partnership Diplomacy: International Alignment Based on Interests or Ideology«, in: The Chinese Journal of International Politics, 10 (2017) 1, S. 31–65, doi: 10.1093/cjip/ pow015; Dennis D. Trinidad, »Domestic Factors and Strategic Partnership: Redefining Philippines–Japan Rela­tions in the 21st Century«, in: Asian Politics & Policy, 9 (2017) 4, S. 613–635, doi: 10.1111/aspp.12352.

Der Blick auf die Forschung zum Thema offenbart noch etwas anderes: Die handelnden Akteure leiten ihre »Verlässlichkeit« oftmals von ihrem beobacht­baren Verhalten in der Vergangenheit und somit von materiellen Faktoren ab, zum Beispiel der Zahlung von UN-Beiträgen damit ist Verlässlichkeit immer auch eine soziale Konstruktion. Ob das Bemühen eines Staates um eine Reputation als »verlässlicher Akteur« erfolgreich ist, entscheidet sich letztlich da­durch, ob andere Staaten diese (Selbst-)Zuschrei­bung übernehmen und reproduzieren. Selbst wenn ein Staat aus der eigenen Perspektive alles dafür tut, als verlässlich zu erscheinen, hat er doch nur wenig Einflussmöglichkeiten darauf, wie andere Staaten seine Bemühungen wahrnehmen. Verlässlichkeit in der internationalen Politik muss also immer auch »im Auge des politischen Betrachters« verstanden werden.28 Hinzu kommt, dass die Reputation eines Staates von verschiedenen Staaten unterschiedlich bewertet wer­den kann. So dürfte Russland aus der Perspektive der Ukraine bereits sehr viel früher als unzuverlässig ein­geschätzt worden sein als aus der Perspektive Deutsch­lands, was sich zum Beispiel im Festhalten am Nord-Stream-2-Projekt manifestierte.

Verlässlichkeit wird nicht nur als materielle Größe verstanden, sondern auch von sozialen und politischen Dispositionen bestimmt.

Will man die Verlässlichkeit eines Staates bzw. Ak­teurs beurteilen, müssen außerdem dessen Dispositio­nen einbezogen werden. Dazu gehören seine Welt­anschauung (inklusive seiner Perzeption von Deutsch­land und seinen bilateralen Beziehungen zu Deutsch­land), das Verständnis seiner Interessen und seiner Rolle in der internationalen Politik, relevante (dauer­hafte) Akteursmerkmale wie zum Beispiel der außen­politische Entscheidungsprozess, schließlich Struktur­merk­male wie das regionale Umfeld und das regio­nale Bezie­hungs­geflecht. Verlässlichkeit wird dem­entspre­chend auch von sozialen Dispositionen be­stimmt und nicht allein als materielle Größe verstanden.

Für die Einschätzung, ob ein Staat als (potenzieller) Partner verlässlich ist, muss folglich beides berücksichtigt werden. Neben objektivierbaren materiellen Kriterien gilt es, ebenfalls die Dispositionen des Gegen­übers und damit die intersubjektive Konstruktion der Partnerschaft zu bedenken. Wie einleitend angedeutet, können Regierungen ein Interesse daran haben, ein Bild eines Staates als zuverlässig oder unzuverlässig zu erwecken. Letztlich ist auch dies Teil der inter­nationalen Politik und eröffnet Spielräume. Ist jedoch das Ziel, die Verlässlichkeit eines Partners möglichst systematisch zu erfassen, ist es entscheidend, diese Konstruktionen (selbst-)kritisch zu reflektieren.

Indikatoren für die Verlässlichkeit eines Staates (vergangenes Verhalten)

Für die politische Praxis kommt es darauf an, die im vorigen Kapitel ausgeführten Überlegungen zum Kon­zept der Verlässlichkeit erfassbar zu machen, sie also in beobachtbare Indikatoren zu übersetzen. Die fol­gen­den Indikatoren bilden zusammen mit den im nächs­ten Kapitel beschriebenen Faktoren in diesem Sinne eine Heuristik, um die Verlässlichkeit von Staaten sowohl in bestehenden als auch mit Blick auf neu ein­zugehende Partnerschaften systematischer ein­schät­zen zu können.

Ein Set von drei Indikatoren erfasst, ob sich ein Staat in seinem vergangenen Verhalten als zuverlässig erwiesen hat, und zwar gegenüber unterschiedlichen Akteuren bzw. in verschiedenen Kontexten. Die Frage lautet also, ob es empirisch nachvollziehbare Gründe dafür gibt, einem Staat die Reputation als verläss­licher Partner zuzuschreiben. Für eine anschauliche Darstellung sind die Indikatoren hier aus der Perspek­tive Deutschlands formuliert; im Prinzip ist die vor­geschlagene Heuristik aber genauso aus der Perspektive anderer Staaten anwendbar – und damit auch zur (Selbst-)Überprüfung der Verlässlichkeit Deutschlands geeignet.

Als Erstes wird untersucht, wie sich ein Staat in der Vergangenheit als Partner Deutschlands verhalten hat (dyadisch). Dies liefert einen starken Hinweis auf seine Verlässlichkeit. Neben der Einhaltung von Verein­barungen geht es auch darum, wie ein Staat Veränderungen seiner Politik gegenüber Deutschland, etwa infolge von Regierungswechseln, kommuniziert. Fol­gende Fragen sind zu beachten:

  • Ist Staat X in der Vergangenheit bereits Kooperatio­nen mit Deutschland eingegangen?

  • Wenn ja, hat Staat X in diesem Rahmen getätigte Ankündigungen eingehalten und Verpflichtungen erfüllt? Wie hat Staat X Änderungen seiner Politik im Verhältnis zu Deutschland begründet und kommuniziert?

  • Verfügt Staat X über die für die konkrete Ausgestaltung der Partnerschaft notwendigen personellen wie institutionellen Kapazitäten? Falls nicht, sind politischer Wille und materielle Ressourcen vorhanden, um dies nachzuholen?

Zweitens wird auf das vergangene Verhalten eines Staates gegenüber anderen Staaten als Deutschland geschaut (extradyadisch). Die Annahme hierbei ist, dass ein Staat, der um einen Ruf als verlässlicher Partner bemüht ist, sich gegenüber allen Partnern konsistent verhält.29 Gerade wenn Deutschland neue Partner gewinnen will, bietet das Verhalten eines potenziellen Partners gegenüber Dritten hilfreiche Anhaltspunkte:

  • Ist Staat X Kooperationsbeziehungen mit anderen Staaten neben Deutschland eingegangen, die der geplanten Partnerschaft bezüglich Gegenstand und Akteurskonstellation ähnlich sind? Wenn ja, hat Staat X in diesem Rahmen getätigte Ankündi­gungen eingehalten und Verpflichtungen erfüllt?

Drittens wird das vergangene Verhalten eines Staa­tes gegenüber internationalen Institutionen betrachtet. Auch hier ist die Annahme leitend, dass Staaten im Bemühen um eine verlässliche Reputation kon­sistent handeln. Wenn ein Staat im Rahmen inter­nationaler Organisationen Verpflichtungen übernimmt, ist also davon auszugehen, dass andere Staa­ten aus dem Ver­halten dieses Staates in diesem Kon­text Rückschlüsse auf seine generelle Verlässlichkeit ziehen. Konkret ist zu fragen:

  • Ist Staat X Mitglied in den für das betroffene Politikfeld wichtigen multilateralen Abkommen und Organisationen, in denen Deutschland auch Mitglied ist? Wenn ja, hat Staat X im Rahmen seiner Mitgliedschaft getätigte Ankündigungen eingehalten und Verpflichtungen erfüllt?

  • Hat Staat X internationale Verträge ratifiziert, die im Sinne der Werte und Ordnungsvorstellungen Deutschlands von besonderer Bedeutung sind (z. B. Menschenrechtsabkommen, Freihandelsabkommen)? Wenn ja, hat sich Staat X an seine in diesem Kontext getätigten Verpflichtungen / Ankündi­gun­gen gehalten?

  • Verhält sich Staat X im Einklang mit grundlegenden Vorgaben des Völkerrechts (z. B. Gewaltverbot)?

  • Wie stabil sind internationale Commitments über Regierungswechsel hinweg? Wie sieht der Zeit­horizont der Außenpolitik von Staat X aus, passt er zum Gegenstand der Partnerschaft?

Faktoren, die Verlässlichkeit begünstigen oder erschweren (Dispositionen)

Die im vorigen Kapitel aufgeführten Indikatoren er­lau­ben es, systematisch begründbar zu erfassen, ob ein Staat in der Vergangenheit verlässlich agiert hat oder nicht. Darüber hinaus lassen sich Faktoren iden­ti­fizieren, die verlässliches Verhalten eines Staates in der Zukunft begünstigen oder umgekehrt erschweren (enabling or constraining factors). Im Kern geht es hier um die Frage, warum ein Staat verlässlich oder unzu­verlässig agiert – und dies in der Zukunft möglicher­weise auch tut.

Drei Faktoren können hier unterschieden werden, wobei die folgende Reihung keine Hierarchie impli­ziert. Außerdem wird nicht angenommen, dass sich mit den Faktoren eindeutige kausale Zusammenhänge verbinden. Vielmehr kommt es darauf an, diese Fak­toren für jeden Einzelfall systematisch zu beleuchten, um ihre Wirkung auf die Verlässlichkeit einer Part­ner­schaft zu erfassen.

In diesem Sinne sind erstens übereinstimmende Interessen und Perzeptionen ein sehr wichtiger Aspekt, der verlässliches Verhalten begünstigen kann. Kompatible Interessen und miteinander vereinbare Wahrnehmungen bestimmen maßgeblich darüber, mit welcher Wahrscheinlichkeit gleichgerichtetes Verhalten in der Zukunft von beiden Partnern er­war­tet werden kann. Das gilt von geteilten Annahmen über strategische Entwicklungen auf internationaler Ebene (strategic outlook) über die wechselseitige Wahr­nehmung der bilateralen Geschichte bis hin zu ge­mein­samen Bedrohungsperzeptionen.

Regelmäßige Überprüfungen und Aktualisierungen sind dabei essenziell, um die Entwicklung von Perzeptionen (beider Seiten) im Zeitverlauf verfolgen zu können. Neben der Berichterstattung der Auslands­vertretungen, der politischen Stiftungen, der Außen­handelskammern und anderer Akteure sollten hierfür auch nationale und internationale Umfragen zur Wahr­nehmung Deutschlands und anderer Staaten berücksichtigt werden, wie sie etwa in der Datenbank »Global Image of Countries« des Pew Research Center zu finden sind.30 Überdies sollte ein systematisches Monitoring von Entwicklungen in den sozialen Medien zur Früherkennung eingesetzt werden. Die im Folgen­den formulierten Fragen können als Leitplanke dienen.

  • Besteht in Bezug auf den Gegenstand der angestrebten Partnerschaft eine hinreichende Konvergenz der Interessen von Staat X und Deutschland? Existiert im Hinblick auf diesen Gegenstand eine erkennbare Machtasymmetrie zwischen Staat X und Deutschland, die sich auf die Verlässlichkeit des Partners auswirken könnte? Gibt es innerhalb von Staat X einflussreiche Akteure, die von der Partnerschaft profitieren würden?

  • Wie kompatibel sind die jeweiligen Perzeptionen in strategischer Hinsicht? Wie blickt Staat X auf die bilateralen Beziehungen zu Deutschland? Welche Wahrnehmung haben die wesentlichen gesellschaft­lichen Akteure in Staat X von Deutschland? Ist das Verhältnis historisch belastet?

Zweitens können Akteursmerkmale Hinweise dar­auf geben, wie verlässlich ein Partner künftig agieren wird. Dazu zählt etwa die Stabilität des politischen Systems und dessen Legitimität im Verhältnis zur eigenen Bevölkerung. Auch die politische »Lesbarkeit« eines Regimes ist hier von Bedeutung, die über die Transparenz von Entscheidungsprozessen oder die Pressefreiheit erfasst werden kann. Des Weiteren ist die Zahl der politischen Vetospieler relevant sowie deren Erreichbarkeit für Außenstehende, insbesondere mit Blick auf die Antizipierbarkeit eines Policy-Wechsels. Demokratien gelten in dieser Hinsicht im Vergleich zu Autokratien als prinzipiell transparen­ter und damit berechenbarer als Autokratien.31 Und nicht zuletzt hat Außenpolitik eine materielle Dimen­sion, die in Verbindung zur Verlässlichkeit zu sehen und demzufolge zu berücksichtigen ist. Beispielsweise spielt es eine Rolle, ob ausreichend diplomatische Kapazitäten vorhanden sind, um eine Vielzahl von Partnerschaften überhaupt pflegen zu können.

  • Gab es in Staat X in der jüngeren Vergangenheit gewaltsame Konflikte bezüglich der Legitimität des politischen Systems?

  • Welche institutionellen Beschränkungen für die Ausübung von Herrschaft existieren in Staat X? Wie stark ist die Machtkonzentration bei der Exe­kutive (Ausprägung der Machtvertikale)? Gibt es eine nachvollziehbare Gewaltenteilung?

  • Wie transparent ist der außenpolitische Entscheidungsprozess, wie groß ist die Zahl der Vetospieler?

  • Materielle Dimension: Wie hoch ist der Anteil des Budgets für Außenpolitik am Staatshaushalt, wie ist die Personalstärke, wie viele Botschaften werden unterhalten?

Drittens schließlich sollten auch Strukturmerkmale bei der Beurteilung der Verlässlichkeit eines poten­ziellen Partners mitbedacht werden. Dazu gehört unter anderem das regionale Umfeld von Staat X sowie des­sen Beziehungen zu Drittstaaten. Verlässliches Ver­halten kann erschwert werden, wenn das Umfeld sehr instabil ist oder wenn stark asymmetrische Beziehungen zwischen Staat X und solchen Drittstaaten be­stehen, mit denen Deutschland keine freundschaft­lichen Beziehungen unterhält. Umgekehrt sind ein ruhi­ges regionales Umfeld sowie gute Beziehungen von Staat X zu bereits bewährten Kooperationspartnern Deutschlands positiv zu bewerten (»The friend of my friend is my friend«).32 Wichtig sind in diesem Zu­sam­menhang auch Einschätzungen darüber, wie sich die Strukturmerkmale in den kommenden Jahren entwickeln könnten.

  • Wie stabil oder instabil ist das regionale Umfeld des potenziellen Partners? Wie hat es sich zuletzt entwickelt, welche Erwartungen bestehen für die kommenden Jahre?

  • Unterhält Staat X gute Beziehungen zu bewährten Kooperationspartnern Deutschlands? Und umgekehrt: Wie sehen seine Beziehungen zu Gegen­spielern Deutschlands aus? Besteht eine erhebliche Abhängigkeit von Drittstaaten, falls ja, von welchen? Besteht eine solche gegenüber Deutschland?

Auf der folgenden Seite sind sämtliche Leitfragen der hier vorgeschlagenen Heuristik in einer tabellarischen Übersicht dargestellt (Tabelle 1).

Tabelle 1 Übersicht: Leitfragen Heuristik

Indikatoren für die Verlässlichkeit eines Staates (vergangenes Verhalten)

(1) Vergangenes Verhalten als Partner Deutschlands

  • Ist Staat X in der Vergangenheit bereits Kooperationen mit Deutschland eingegangen?

  • Wenn ja, hat Staat X in diesem Rahmen getätigte Ankündigungen eingehalten und Verpflichtungen erfüllt? Wie hat Staat X Änderungen seiner Politik im Verhältnis zu Deutschland begründet und kommuniziert?

  • Verfügt Staat X über die für die konkrete Ausgestaltung der Partnerschaft notwen­digen personellen wie institutionellen Kapazitäten? Falls nicht, sind politischer Wille und materielle Ressourcen vorhanden, um dies nachzuholen?

(2) Vergangenes Verhalten gegenüber anderen Staaten

  • Ist Staat X Kooperationsbeziehungen mit anderen Staaten neben Deutschland ein­gegangen, die der geplanten Partnerschaft bezüglich Gegenstand und Akteurs­konstellation ähnlich sind? Wenn ja, hat Staat X in diesem Rahmen getätigte Ankün­digungen eingehalten und Verpflichtungen erfüllt?

(3) Vergangenes Verhalten gegenüber internationalen Institutionen

  • Ist Staat X Mitglied in den für das betroffene Politikfeld wichtigen multilateralen Abkommen und Organisationen, in denen Deutschland auch Mitglied ist? Wenn ja, hat Staat X im Rahmen seiner Mitgliedschaft getätigte Ankündigungen eingehalten und Verpflichtungen erfüllt?

  • Hat Staat X internationale Verträge ratifiziert, die im Sinne der Werte und Ordnungs­vorstellungen Deutschlands von besonderer Bedeutung sind (z. B. Menschenrechtsabkommen, Freihandelsabkommen)? Wenn ja, hat sich Staat X an seine in diesem Kontext getätigten Verpflichtungen / Ankündigungen gehalten?

  • Verhält sich Staat X im Einklang mit grundlegenden Vorgaben des Völkerrechts (z. B. Gewaltverbot)?

  • Wie stabil sind internationale Commitments über Regierungswechsel hinweg? Wie sieht der Zeithorizont der Außenpolitik von Staat X aus, passt er zum Gegenstand der Partnerschaft?

Faktoren, die Verlässlichkeit begünstigen oder erschweren (Dispositionen)

(4) Interessen und Perzeptionen

  • Besteht in Bezug auf den Gegenstand der angestrebten Partnerschaft eine hinreichende Konvergenz der Interessen von Staat X und Deutschland? Existiert im Hinblick auf diesen Gegenstand eine erkennbare Machtasymmetrie zwischen Staat X und Deutsch­land, die sich auf die Verlässlichkeit des Partners auswirken könnte? Gibt es innerhalb von Staat X einflussreiche Akteure, die von der Partnerschaft profitieren würden?

  • Wie kompatibel sind die jeweiligen Perzeptionen in strategischer Hinsicht? Wie blickt Staat X auf die bilateralen Beziehungen zu Deutschland? Welche Wahrnehmung haben die wesentlichen gesellschaftlichen Akteure in Staat X von Deutschland? Ist das Verhältnis historisch belastet?

(5) Akteursmerkmale

  • Gab es in Staat X in der jüngeren Vergangenheit gewaltsame Konflikte bezüglich der Legitimität des politischen Systems?

  • Welche institutionellen Beschränkungen für die Ausübung von Herrschaft existieren in Staat X? Wie stark ist die Machtkonzentration bei der Exekutive (Ausprägung der Machtvertikale)? Gibt es eine nachvollziehbare Gewaltenteilung?

  • Wie transparent ist der außenpolitische Entscheidungsprozess, wie groß ist die Zahl der Vetospieler?

  • Materielle Dimension: Wie hoch ist der Anteil des Budgets für Außenpolitik am Staats­haushalt, wie ist die Personalstärke, wie viele Botschaften werden unterhalten?

(6) Strukturmerkmale

  • Wie stabil oder instabil ist das regionale Umfeld des potenziellen Partners? Wie hat es sich zuletzt entwickelt, welche Erwartungen bestehen für die kommenden Jahre?

  • Unterhält Staat X gute Beziehungen zu bewährten Kooperationspartnern Deutschlands? Und umgekehrt: Wie sehen seine Beziehungen zu Gegenspielern Deutschlands aus? Besteht eine erhebliche Abhängigkeit von Drittstaaten, falls ja, von welchen? Besteht eine solche gegenüber Deutschland?

Ausgewählte Beispiele für zwischenstaatliche Partnerschaften

Die vorgeschlagenen Indikatoren und Faktoren stehen in keinem Hierarchieverhältnis zueinander, sondern sollten als Ensemble betrachtet werden. Sie erlauben es, systematischer abzuschätzen, wie zu­verlässig ein Staat sich in einer Partnerschaft verhal­ten wird. Ein solcher Zugang kann dabei helfen, etablierte Denk­muster zu hinterfragen.

Zum jetzigen Zeitpunkt unterhält Deutschland 122 Partnerschaften mit 83 Staaten (siehe An­hang, Seite 42ff). Unter sich verändernden politischen Bedin­gungen stellt sich für jede dieser Partnerschaften immer wieder die Frage, ob sie fortgeführt werden sollte. Als ein Teil dieser Entscheidung lässt sich mit der in dieser Studie entwickelten Heuristik beurteilen, ob sich der jeweilige Staat in der Partnerschaft als für Deutschland verlässlich erwiesen hat. Der Mehr­wert einer systematischen Betrachtung mithilfe einer Heuristik zeigt sich zudem besonders im Verhältnis zu Staaten, mit denen die deutsche Politik bisher wenige Erfahrungen oder zumindest teilweise nega­tive Erfahrungen gemacht hat. Und nicht zuletzt ist sie anwendbar auf Staaten, mit denen Deutschland noch keine Partnerschaft unterhält, dies aber in Erwägung zieht.

Bei der Verwendung der Heuristik ist es wichtig, sich vor Augen zu halten, dass es sich um eine An­näherung handelt, die durch außenpolitisches Praxis­wissen zu ergänzen ist. Wir erheben nicht den An­spruch, eindeutige kausale Wirkungszusammenhänge angeben zu können, die Gewissheit schaffen würden über die künftige Zuverlässigkeit eines Partnerstaates. In diesem Sinne soll im Folgenden anhand von drei Staaten beispielhaft illustriert werden, welche Ein­sichten sich durch die von uns vorgeschlagenen Indi­ka­toren und Faktoren gewinnen lassen.

Vietnam–Deutschland

Vergangenes Verhalten als Partner Deutschlands

Vietnam und Deutschland verbindet seit der Hanoier Erklärung, die im Rahmen des Vietnambesuchs der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel 2011 unter­zeichnet wurde, eine »strategische Partnerschaft«.33 Vietnam unterhält ein dreistufiges, hierarchisches System bilateraler Part­nerschaften, bestehend aus (1) »umfassenden Partnerschaften«, (2) »strategischen Partnerschaften« und (3) »umfassenden strategischen Partnerschaften«.34 Deutschlands bilaterale Partnerschaft mit Vietnam ist somit aus vietnamesischer Sicht auf der mittleren der drei Hierarchieebenen an­gesiedelt. Daneben wurden sektorale Abkommen ab­geschlossen, zum Beispiel eines zur kulturellen Zu­sam­menarbeit oder auch der deutsch-vietname­si­sche Rechts­staatsdialog.

Die Bilanz der bilateralen Zusammenarbeit ist durch­wachsen. Im Rahmen des seit 1990 bestehenden Ab­kommens über kulturelle Zusammenarbeit35 sind mitt­lerweile viele deutsche Kultur- und Wissenschafts­institutionen in Vietnam ansässig und aktiv, unter anderem der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD), das Goethe-Institut, die Vietnamesisch-Deut­sche Universität, die Zentralstelle für das Auslands­schulwesen (ZfA) und die International German School. Laut Abkommen haben sich beide Seiten dazu ver­pflichtet, die »Tätigkeit kultureller Einrichtungen der jeweils anderen Seite in ihrem eigenen Land [zu] er­leichtern und [zu] fördern« (Art. 2 Abs. 1). Zwar wird von vietnamesischer Seite die Tätigkeit deutscher kultureller Einrichtungen allgemein ermöglicht, dennoch sind sie umfangreicher staatlicher Zensur ausgesetzt. Eine Zusammenarbeit mit unabhängigen oder gar regimekritischen zivilgesellschaftlichen Akteuren ist in den letzten Jahren nahezu unmöglich geworden.36

Der seit 2008 laufende Rechts­staatsdialog wird hingegen positiver beurteilt. Das aktuelle Dreijahresprogramm (2022 bis September 2025) beinhaltet unter anderem ein Kapitel zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR; sog. Zivilpakt) und den Empfehlungen des UN-Menschen­rechtsrates zur Verbesserung der Menschenrechtslage in Vietnam. Dauerhafte Themenschwerpunkte sind »der Austausch über internationale Erfahrungen be­treffend die Politik zur Todesstrafe«, das Folter­verbot, die Stärkung der Verwaltungsgerichtsbarkeit und der Jugendgerichtsbarkeit.37

Eine handfeste Krise in den bilateralen Beziehungen verursachte 2017 die Entführung von Trinh Xuan Thanh aus dem Berliner Tiergarten durch den viet­na­mesischen Auslandsgeheimdienst. Trinh Xuan Thanh war ein abtrünniger vietnamesischer Wirtschafts­funktionär, dem aufgrund von Korruptionsvorwürfen in Vietnam die Todesstrafe drohte und der zuvor in Deutschland Asyl beantragt hatte. Nach seiner Ent­füh­rung setzte Deutschland die strategische Partnerschaft zwischen beiden Ländern vorübergehend aus und die bilateralen Beziehungen lagen auf Eis. Das Aus­wärtige Amt bestellte den vietnamesischen Bot­schaf­ter zu einem Krisengespräch ein und erklärte den Vertreter des vietnamesischen Auslandsgeheimdienstes TC2 an der Botschaft in Berlin zu einer Persona non grata. Die Bundesregierung verlangte, dass der Entführte »unverzüglich« nach Deutschland zurückreisen können solle – jedoch ohne Erfolg.38

Aus historischer Perspektive ist zudem das 1995 zwischen Berlin und Hanoi geschlossene sogenannte Rückübernahmeabkommen zu erwähnen. Mit dem Abkommen verpflichtete sich Vietnam, 40.000 da­mals illegal in Deutschland lebende Vietnames:innen bis zum Jahr 2000 zurückzunehmen. Vietnam wei­gerte sich jedoch nach Unterzeichnung, das Abkommen vertragsgemäß umzusetzen, sodass weniger als 20 Prozent der betroffenen Personen bis zum verein­bar­ten Zeitpunkt nach Vietnam zurückgekehrt waren.39

Vergangenes Verhalten gegenüber anderen Staaten

Außer mit Deutschland unterhält Vietnam auch mit anderen europäischen Staaten eine strategische Part­nerschaft, darunter Frankreich, Italien und Groß­britannien, außerdem mit Nachbarstaaten wie zum Beispiel Thailand. Auch mit der EU ist es eine solche Partnerschaft eingegangen. Der Status als »strategischer Partner« sagt allerdings wenig über die tatsäch­liche Verlässlichkeit Vietnams in der Koope­ration aus.

Betrachtet man das Verhalten Vietnams gegenüber anderen Staaten insgesamt, fällt die Bilanz ebenfalls gemischt aus: Beispielsweise verpflichtete sich Viet­nam im Rahmen des mit der EU 2020 geschlossenen Freihandelsabkommens unter anderem dazu, die acht Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeits­organisation (ILO) zu ratifizieren und umzusetzen; dem kommt das Land auch schrittweise nach.40 Auf der anderen Seite hat der vietnamesische Auslandsgeheimdienst trotz der strategischen Partnerschaft mit Thailand in jüngerer Zeit wiederholt vietnamesische Staatsbürger in Thailand entführt.41

Vergangenes Verhalten gegenüber internationalen Institutionen

Vietnams Außenpolitik ist von dem Verbot der Teil­nahme an militärischen Allianzen ebenso geprägt wie dem Verbot von Gewalt oder Gewaltandrohung. Zu einer Verletzung des Gewaltverbots kam es bisher nur zur Zeit des Kalten Krieges durch die Invasion Viet­nams in Kambodscha 1978 / 1979, die den Zweck ver­folgte, das genozidale Regime Pol Pots zu stürzen, und der anschließenden völkerrechtswidrigen Beset­zung des Nachbarlandes.

Vietnam ist Mitglied der Vereinten Nationen und ihrer zahlreichen Unterorganisationen sowie der Welthandelsorganisation. Seine Verpflichtungen aus der WTO-Mitgliedschaft hat Hanoi weitgehend erfüllt, das heißt Zölle gesenkt und seinen Markt geöffnet. Auch dem regionalen Freihandelsabkommen CPTPP ist Vietnam beigetreten und hat Anstrengungen unter­nommen, um die vereinbarten Standards hin­sichtlich der Arbeitsbedingungen, des Umweltschutzes und der Rechte des geistigen Eigentums umzu­setzen.42 Auf dem Klimagipfel COP26 im Jahr 2021 verpflichtete sich das Land, bis 2050 einen Netto-Null-Ausstoß an Kohlendioxid zu erreichen. Allerdings geht die Umstellung auf erneuerbare Energien nur sehr langsam vonstatten, da eine Kluft besteht zwi­schen dem Wirtschaftswachstum und dem damit ver­bundenen schnell wachsenden Energiebedarf einer­seits und ökologischer Nachhaltigkeit andererseits.43

In den UN ist Vietnam durchaus aktiv in Bereichen wie Women, Peace and Security (WPS) oder im Peace­keeping, wobei es hier eng mit Deutschland zusammen­arbeitet. Vietnam hat fast alle UN-Menschen­rechts­konventionen unterzeichnet und ratifiziert sowie nach eigenen Angaben auch umgesetzt. Dazu gehö­ren die Konvention gegen Rassismus (ICERD), der Zivil­pakt (ICCPR), der Sozialpakt (ICESCR), die Frauenrechts­konvention (CEDAW), die Kinderrechtskonvention (CRC) und ihre beiden Fakultativprotokolle (OP-CRC-SC und OP-CRC-AC) sowie die Behindertenrechts­konvention (CRPD). Eine Ausnahme bildet die Konvention gegen Verschwindenlassen (CPED), die Deutschland unterzeichnet (und ratifiziert) hat, Vietnam nicht.

Die vom UN-Menschenrechtsrat 2019 ausgesproche­nen Empfehlungen zur Verbesserung der Menschenrechtslage in Vietnam hat Hanoi zu großen Teilen akzeptiert und legte 2022 einen freiwilligen Halbzeitbericht über die Umsetzung der Empfehlungen vor. Die freiwillige Übermittlung des Halbzeitberichts hat Deutschland als positives Zeichen gedeutet, auch wenn die Bundesregierung sowie NGOs den Stand der Umsetzung sowohl der Empfehlungen wie auch der UN-Menschenrechtskonventionen insgesamt sehr kritisch bewerten. Vietnam belegt zum Beispel im World Press Freedom Index 2024 von Reporter ohne Grenzen den 174. Platz von 180 Ländern.44 Hunderte von Menschen- und Bürgerrechtsaktivisten wurden in den letzten Jahren zu langen Haftstrafen verurteilt.

In der UN-Generalversammlung stimmte Vietnam keiner der bisher acht Resolutionen zur Verurteilung des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine zu. Deutschland unterstützte alle acht Resolutionen, Vietnam enthielt sich in sieben Fällen. Während der 11. Notstandssondertagung (emergency session) am 7. April 2022, als die Suspendierung der Mitgliedschaft Russlands im UN-Menschenrechtsrat auf der Tagesordnung stand, votierte Vietnam als eines von 24 Ländern dagegen.45

Interessen und Perzeptionen

Die Wertekonvergenz zwischen der Einparteien­diktatur Vietnam und der liberalen Demokratie Deutschland ist ausgesprochen gering. Einer Werte­konvergenz stehen aus deutscher Perspektive unter anderem die massive Repression gegen vermeintliche oder echte Oppositionelle sowie die systematische Verlet­zung von Menschen- und Bürgerrechten, der Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Vietnam entgegen. Aus Sicht der Kommunistischen Partei Vietnams (KPV) ist eine engere Wertekonvergenz aus zwei Gründen nicht möglich: zum einen weil Deutsch­land Oppositionelle sowie Personen unterstützt, die die KPV als Regimekritiker ansieht, zum anderen weil es ganz allgemein liberal-demokratische Werte för­dert. Die Angst vor »Farbenrevolutionen«, die von außen angestiftet werden, indem »reaktionäre Kräfte« im Inland ausländische Unterstützung erfahren, hat erheblichen Einfluss darauf, wie die Parteiführung internationale Partnerschaften wahrnimmt.46 Das generelle Deutschlandbild in Vietnam ist jedoch sehr positiv. Deutschland wird mit Hochtechnologie und sehr guter Bildung bzw. Ausbildung assoziiert und der relativ große Anteil vietnamesischstämmiger Menschen in Deutschland sorgt für eine Vielzahl per­sönlicher Kontakte.47

Auch wenn eine Wertekonvergenz kaum gegeben ist, eine starke Interessenkonvergenz zwischen Hanoi und Berlin existiert: Aus Sicht der Führung der KPV ist Deutschland ein wichtiger europäischer Partner bei der wirtschaftlichen Entwicklung Vietnams – vor allem in den Bereichen Handel und Investitionen, berufliche Bildung, Übergang zu erneuerbaren Ener­gien und Entwicklungszusammenarbeit (EZ).48 Und dass Bundeskanzler Olaf Scholz nach Japan und China als drittes asiatisches Land Vietnam besuchte, zeugt von dem gestiegenen Stellenwert des aufstrebenden Schwellenlandes aus deutscher Perspektive. Die Inter­essenkonvergenz ist besonders hoch mit Blick auf die wirtschaftliche Zusammenarbeit. Viet­nam gilt in Berlin als ein Schlüsselstaat für die Diver­si­fizierung von Lieferketten und die Reduzierung der wirtschaftlichen Abhängigkeit von China. Vietnam ist der größte Handelspartner Deutschlands in Südost­asien. Auch das Thema Fachkräftegewinnung ist ein strate­gi­sches Interesse Deutschlands, es stand im Fokus des Besuchs von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in Vietnam im Januar 2024.49

Trotz gemeinsamer wirtschaftlicher Interessen gestaltet sich die bilaterale Kooperation mit Vietnam nur bedingt zuverlässig.

Ein weiterer Beleg für gemeinsame Interessen ist der 2022 ins Leben gerufene Energiedialog.50 Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammen­arbeit und Entwicklung (BMZ) zählt Vietnam seit 2020 zu den »Globalen Partnern«, das Bundesminis­terium für Bildung und Forschung (BMBF) stellt das Land sogar als »wichtige[n] Forschungs- und Inno­va­tionspartner für Deutschland« in der Bildungs­koope­ration dar.51 Bezüglich aller erwähnten Partner­schaften ist jedoch zu bedenken, dass es eine klare Machtasymmetrie gibt: Vietnam ist Empfänger-, Deutschland ist Geberland.

Die gegenwärtige Außenpolitik des kommunistischen Einparteienstaats, der Vietnam seit 1976 ist, basiert auf den Prinzipien Unabhängigkeit, Selbstständigkeit, Multilateralismus und Diversifizierung. Um diese Prinzipien wirksam zu implementieren, hat Vietnam in den letzten drei Jahrzehnten proaktiv den Umfang seiner internationalen Beziehungen ausge­weitet, ist bilateralen und multilateralen Handels­abkommen beigetreten und hat zahlreiche diploma­tische Partnerschaften etabliert. Daher sehen sich Deutschland und Vietnam durchaus auch als Partner im globalen Engagement für die »regelbasierte inter­nationale Ordnung«, die Verteidigung des Völkerrechts und des Multilateralismus, für weltweite Han­dels- und Investitionsfreiheit sowie den Umwelt- und Klimaschutz.

Konkreten gemeinsamen Initiativen stehen aber das unterschiedliche Verständnis und divergente Interessenlagen beider Länder im Weg, zum Beispiel was die russische Invasion in die Ukraine betrifft.52

Akteursmerkmale

Die Sozialistische Republik Vietnam ist ein kommunistischer Einparteienstaat. Die KPV sieht die Sicher­heit dieses Regimes als integralen Bestandteil der nationalen Sicherheit und sein Überleben als unver­zichtbar für das Wohlergehen der gesamten Nation. Der Führungsanspruch der herrschenden Kommunistischen Partei Vietnams ist in der Verfassung festge­schrieben. Eine Gewaltenteilung existiert im »demo­kratischen Zentralismus« nicht. Aktuell ist der Macht­anspruch der Partei ungefährdet. Zwar gibt es durch­aus konkurrierende Machtzentren innerhalb der KPV, Konflikte werden aber nicht qua Gewalt ausgetragen. Die Regimelegitimität speist sich primär aus der rasanten wirtschaftlichen Entwicklung des Landes.53 Allerdings sind Alltags- und vor allem auch Eliten­korruption derart weit verbreitet, dass führende Mit­glieder des Politbüros die grassierende Korruption  neben einer »Farbenrevolution« und einem möglichen wirtschaftlichen Abschwung  als zentrale Her­aus­forderung für die Legitimität und den Machterhalt der KPV identifiziert haben. Eine darauffolgende Anti­korrup­tionskampagne hat zur Verhaftung Hun­der­ter Parteimitglieder und sogar zum Rücktritt mehrerer Politbüromitglieder geführt.

Die strategischen Richtlinien für die vietnamesische Außenpolitik werden auf dem alle fünf Jahre einberufenen Nationalkongress formuliert und aktua­lisiert. Trotz der fortlaufenden Aktualisierung und Anpassung ist die grundlegende Ausrichtung der Außen­politik Hanois seit dem Ende des Kalten Krieges konstant. In der 1988 verabschiedeten Resolution Nr. 13 der KPV wird als wichtigste Aufgabe der Außen­politik definiert, internationale Unterstützung zu mobilisieren und die Zusammenarbeit auszuweiten mit dem Ziel, die Entwicklung des Landes voranzubringen. Ab 1991 dann mit dem Zusatz, dass Vietnam mit allen Nationen befreundet sein wolle, sich von der Blockmentalität der Ära des Kalten Krieges ver­abschiede und eine »multidirektionale Diversifizierung« anstrebe. Diese sogenannte »bamboo diplomacy«,54 die sich hauptsächlich in einem permanenten pragmatischen Navigieren zwischen den USA und China äußert, ist seitdem eine Konstante. Allerdings ist es aufgrund der Undurchsichtigkeit innerpartei­licher Entscheidungsprozesse für Außenstehende kaum möglich aufzuschlüsseln, wie außenpolitische Entscheidungen im Einzelnen getroffen werden.

Strukturmerkmale

Das regionale Umfeld Vietnams ist zunächst dahin­gehend stabil, dass in Ostasien seit 1979 kein zwischen­staatlicher Krieg stattgefunden hat. Es gibt aber diverse zwischenstaatliche Konflikte im Umfeld Viet­nams, in die Vietnam direkt involviert ist, zum Bei­spiel im Südchinesischen Meer. Konkurrierende territoriale Ansprüche zwischen Vietnam und China haben dort in der Vergangenheit wiederholt zu be­waffneten Auseinandersetzungen geführt, die unter­halb der Schwelle des Ausbruchs eines formellen Krieges lagen – zuletzt 2015. Gleichzeitig unterhält Vietnam aber nach wie vor enge Beziehungen zu China, sowohl wirtschaftlich als auch diplomatisch. Um seine vor allem wirtschaftliche Abhängigkeit von China zu verringern, hat Vietnam in den letzten Jahren seine Beziehungen zu den USA und zu US-Alliierten wie Japan, Südkorea und Australien ebenso intensiviert wie zu europäischen Staaten oder zu Indien. Vietnam ist ob seiner strategischen Lage und seines starken Wirtschaftswachstums von vielen Staaten umworben und hat davon enorm profitiert, indem es seine bilateralen Partnerschaften mit ganz unterschiedlichen Ländern ausgebaut hat.55

In Umfragen hat eine Mehrheit der Bevölkerung wiederholt China als die größte Bedrohung für die regionale Sicherheit bezeichnet. Das tiefe Misstrauen gegenüber China hat mit den historischen Erfahrungen chinesischer Dominanz und territorialer Expan­sion zu tun, die die Geschichte Vietnams seit über 1000 Jahren prägen. Andererseits übernimmt die vietnamesische Führung chinesische Ideen und Poli­ti­ken für die eigene Herrschaftsabsicherung und für die Weiterentwicklung der »Marktwirtschaft mit sozia­lis­tischen Merkmalen«. Dieselben Umfragen zeigen, dass die vietnamesische Öffentlichkeit die USA sehr viel wohlwollender wahrnimmt als China. Die KPV indes betrachtet nach wie vor Washingtons Förderung liberal-demokratischer Werte mit großer Besorg­nis, da sie um die Sicherheit ihres Regimes fürchtet.56

Für Vietnams KP stehen Regimesicherheit und Wirtschaftswachstum im Vordergrund, bi- und multi­laterale Verpflichtungen sind diesen nachgeordnet.57 Diese Binnenperspektive dominiert auch weitgehend Hanois Sicht auf internationale Kooperationsbeziehungen.58 Aus diesem Grund und weil die opaken, für externe Partner nicht transparenten Entscheidungs­prozesse innerhalb der KPV kaum nachvollziehbar sind, gestaltet sich die bilaterale Kooperation nur be­dingt zuverlässig.

Marokko–Deutschland

Vergangenes Verhalten als Partner Deutschlands

Die deutsch-marokkanischen Beziehungen werden durch ein dichtes Geflecht von Partnerschaften ge­prägt. Bereits seit 2012 unterhält die Bundesregierung eine Energiepartnerschaft mit Marokko,59 2019 wurde im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit eine »Reformpartnerschaft« ver­einbart.60 Im Jahr 2021 kam es zu einer größeren diplomatischen Krise über den Status der Westsahara (siehe unten). 2022 wurde bei einem Besuch der damaligen Außenministerin Annalena Baerbock in Rabat in einer Gemeinsamen Erklärung die Absicht betont, eine »erweiterte, auf die Zukunft ausgerichtete Partnerschaft auf den Weg zu bringen«.61 2024 wurde das Engagement noch einmal intensiviert: Im Januar 2024 wurde eine Migrationspartnerschaft abgeschlossen, die vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und dem dort angesiedelten Sonderbevollmächtigten der Bundes­regierung für Migrationsabkommen, Joachim Stamp, verhandelt worden war.62 Im Sommer 2024 kam eine deutsch-marokkanische »Allianz für Klima und Ener­gie« hinzu, die als »neue[...] Partnerschaft« beschrieben wird, wobei sie an die seit Jahren bestehende Energiepartnerschaft anknüpft. Der Fokus der neuen Allianz / Partnerschaft liegt auf dem Aufbau einer »›grüne[n] Wasserstoffwirtschaft‹«.63

Den verschiedenen Partnerschaftsaktivitäten im deutsch-marokkanischen Verhältnis liegt eine Inter­essenkonvergenz in wirtschaftlichen Fragen und in Fragen der internationalen Klimapolitik zugrunde. Daneben gibt es aber auch Spannungen und politi­sche Risiken, die aus dem Konflikt über den Status der Westsahara resultieren, der auch nach Jahrzehnten immer noch ungelöst ist. Während Rabat das Territorium für sich beansprucht, befürworten deut­sche Bundesregierungen seit jeher eine Verhandlungs­lösung unter dem Dach der UN. Seit 2013 ist die Bun­deswehr mit jeweils bis zu vier Militärbeobachtern an der Mission der Vereinten Nationen für das Refe­rendum in Westsahara (MINURSO) beteiligt.64

Obwohl die deutsch-marokkanische Energiepartner­schaft schon 2012 geschlossen wurde, waren die bis­herigen Aktivitäten vor allem explorativer Natur. So för­dert etwa aktuell die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Auftrag des BMZ den Bau einer Refe­renz­anlage zur Herstellung von grünem Wasser­stoff. Diese liegt in der marokkanischen Hafenstadt Tantan, nur wenige Kilometer entfernt vom Gebiet der West­sahara. Das Projekt wird als Public-Private-Partnership unter Beteiligung der Moroccan Agency for Sustain­able Energy (MASEN) verfolgt. Finanziell wird es von der KfW »mit bis zu 300 Mio. Euro in Form von Zu­schüssen und Darlehen« unterstützt.65

Diese mehrjährige Partnerschaft im Energiebereich wurde allerdings 2021 von der Regierung in Rabat ab­rupt infrage gestellt. Den Hintergrund bildete die Ent­scheidung der ersten Trump-Administration im De­zem­ber 2020, die Ansprüche Marokkos auf die West­sahara anzuerkennen;66 dies geschah im Gegenzug für die marokkanische Anerkennung Israels. Nach dieser Entscheidung der USA hoffte Marokko, die Europäer würden nachziehen – und war im Falle Deutschlands irritiert, da dieses an einer im Rahmen der UN verhandelten Lösung festhielt. Im Dezember 2020 hatte Deutschland den UN-Sicherheitsrat dazu auf­gerufen, sich mit der Westsahara zu beschäftigen.67 Das marokkanische Außenministerium erklärte dar­aufhin, Deutschland verhalte sich »feindselig gegen die höheren Interessen des Königreichs Marokko«, und wies alle staatlichen Stellen an, den Kontakt zu deutschen Organisationen einzustellen. Zudem wurde die marokkanische Botschafterin aus Berlin zurückberufen.68

Der »wunde Punkt« in den deutsch-marokkanischen Partnerschaftsbeziehungen ist der Status der Westsahara.

Beigelegt wurde diese diplomatische Krise 2022 durch eine Reihe diplomatischer Bemühungen Deutschlands: Nur wenige Tage nach Bildung der Ampelkoalition in Berlin aktualisierte das Auswärtige Amt im Dezember 2021 seine Länder­informationen zu Marokko. Seitdem beschreibt es den »Autonomie-Plan« als »wichtigen Beitrag« zu einer Einigung im Westsahara-Konflikt.69 Es folgte eine Einladung von Bundespräsident Steinmeier an König Mohammed VI. zu einem Staatsbesuch nach Deutschland. Schließlich unternahm die damalige Außenministerin Baerbock im August 2022 eine Reise nach Rabat, die in der eingangs erwähnten Gemeinsamen Erklärung mün­dete. In dieser Erklärung wird einerseits auf den laufen­den UN-Prozess verwiesen, andererseits erkennt Deutschland hier auch den 2007 von der marokkanischen Regierung vorgeschlagenen »Autonomie-Plan« an »als ernsthafte und glaubwürdige Bemühung Marokkos und eine gute Grundlage, um zu einer Eini­gung beider Seiten zu kommen«.70

Diese Auseinandersetzung illustriert die Spannung, die den deutsch-marokkanischen Partnerschaftsbezie­hungen innewohnt: Aus der Perspektive Deutschlands hielt man lediglich an der eigenen seit Langem etab­lierten Position zur Westsahara fest, die man über Jahr­zehnte durch entsprechendes Engagement beglei­tet hatte. Deutschland hatte darum anscheinend nicht damit gerechnet, dass sein Festhalten an dieser Position auf marrokanischer Seite dazu führen würde, dass Rabat die finanziell von Deutschland umfangreich unterstützte Kooperation in der Klima- und Ener­giepolitik sowie die weitere EZ infrage stellen würde.71 Die marokkanische Regierung hin­gegen fühlte sich durch die US-Entscheidung ermutigt und war er­kenn­bar bereit, die Partnerschaft mit Deutschland als Druck­mittel gegenüber der Bundesregierung einzu­setzen.

Vergangenes Verhalten gegenüber anderen Staaten

Marokko gilt traditionell als enger Verbündeter der USA. Seit 2004 hat Marokko den Status als »Major Non-Nato ally«, schon seit den späten 1990er Jahren organisiert das Land umfangreiche internationale Militärübungen unter dem Namen »African Lion«.72 Das State Department hebt in seinem Länderprofil hervor, Marokko sei eines der ersten Länder gewesen, die im 18. Jahrhundert die USA anerkannt haben. In jüngerer Zeit liegt ein Fokus der Zusammenarbeit auf der Terrorismusbekämpfung.73 Medienberichten zu­folge richtete die CIA in den frühen 2000er Jahren in­offizielle black sites, also Geheimgefängnisse, in Marokko ein und betrieb diese gemeinsam mit der marokkanischen Regierung.74 Hier tritt eine wichtige Spannung zutage: Während Marokko sich in diesem Punkt als zuverlässiger Partner der USA gezeigt hat, ist es für die deutsche Politik problematisch, dass die Praxis der black sites und die dort laut Medienberichten durch­geführten Folterungen gegen das Völkerrecht ver­stie­ßen. Zugespitzt stellt sich daher die Frage, welche Aussagekraft verlässliche Kooperation dieser Art hat, wenn die deutsche Außenpolitik sich in besonderer Weise dem Völkerrecht verpflichtet sieht.

Aus Sicht Washingtons ist Marokko zudem aufgrund seiner klaren Haltung gegen Iran ein attraktiver Partner,75 für viele europäische Regierungen auch wegen seiner guten Kontakte zu den Juntas im Sahel.76

Auf Vermittlung der USA unter der ersten Trump-Administration hat Marokko 2020 als einer von bis­lang wenigen arabischen Staa­ten den Staat Israel anerkannt; seither sind Marokko und Israel um eine »Normalisierung« ihrer Beziehungen bemüht. Im Rah­men der 10. Notstandssonder­tagung der UN-Gene­ral­versammlung, die infolge des Angriffs der Hamas auf Israel vom 7. Oktober 2023 und Israels Reaktion dar­auf wieder aufgenommen wurde, gehörte Marokko zu den Autoren der Resolu­tion »Schutz von Zivilperso­nen und Wahrung recht­licher und humanitärer Ver­pflichtungen«. Sie wurde letztlich von einer Mehrheit angenommen: 153 Län­der stimmten dafür, Deutschland enthielt sich,77 Israel und die USA stimmten dagegen.78 Zwei Ände­rungsanträgen, die Österreich und die USA einbrachten und in denen es im Kern um die explizite Ver­urteilung der Hamas ging, stimmte Deutschland zu, Marokko votierte dagegen.79 Derweil findet die Zusammenarbeit zwischen Ma­rokko und Israel in der Sicherheitspolitik auf Ebene der Regierungen und Sicherheitsbehörden jedoch weiterhin statt – bzw. gibt es sogar Hinweise auf eine Intensivierung.80

Die EU-Kommission hat im Rahmen ihrer Europäischen Nachbarschaftspolitik enge Beziehungen zu Marokko aufgebaut. In einer Gemeinsamen Erklärung von 2019 wird der »strategische, multidimensionale und privilegierte« Charakter der Beziehungen zwi­schen der EU und Marokko betont und das Ziel einer »true ›Euro-Moroccan partnership for shared prosper­ity‹« bekräftigt.81 2022 haben die EU und Marokko kurz vor dem Klimagipfel COP27 eine »Green Partner­ship« vereinbart.82 Spannungen in den bilateralen Beziehungen drohen allerdings dadurch, dass die EU das Agrarabkommen mit Marokko neu verhandeln muss. Der Europäische Gerichtshof hat nämlich im Oktober 2024 festgestellt, dass das bisherige Abkommen die Rechte der Bevölkerung in der Westsahara verletzt und es nicht auf das Territorium der West­sahara angewendet werden darf.83

Das Verhältnis Marokkos zu Spanien und Frankreich hat sich in den letzten Jahren sehr positiv ent­wickelt. Dabei war in der Vergangenheit auch hier der Umgang mit dem Westsahara-Konflikt immer wieder Anlass für Spannungen. Noch 2021 waren die spanisch-marokkanischen Beziehungen dadurch erheb­lich belastet: Die spanische Regierung hatte Brahim Ghali, einem der wichtigsten Führer der Polisario, der Unabhängigkeitsbewegung der Westsahara, die Behandlung einer Covid‑19-Erkrankung in einem spanischen Krankenhaus ermöglicht.84 Kurz darauf reduzierte die marokkanische Regierung den Außen­schutz der Grenze zur spanischen Exklave Melilla, sodass binnen weniger Stunden mehrere Tausend Geflüchtete die Exklave erreichten. Erkennbar setzte die marokkanische Regierung damit Migration als Druckmittel gegenüber Spanien ein.85

Daraufhin drückte der spanische Regierungschef Pedro Sánchez in einem Brief an den marokkanischen König Mohammed VI. in sehr deutlicher Sprache seine Zustimmung für den »Autonomie-Plan« aus. Diesen beschrieb er als die aussichtsreichste Lösung für den Konflikt.86 Auch der französische Präsident Emmanuel Macron hat sich bei einer Rede im marok­kanischen Parlament dieser Position angeschlossen und Rabats Souveränitätsanspruch anerkannt – ver­bunden mit der Aussicht auf Investitionen französischer Unternehmen in dem Gebiet der Westsahara.87

Vergangenes Verhalten gegenüber internationalen Institutionen

Marokko ist seit 1956 Mitglied der Vereinten Natio­nen.88 Wie in der Deutsch-Marokkanischen Gemeinsamen Erklärung von 2022 unterstrichen wird, ver­folgen Marokko und Deutschland eine Reihe gemein­sa­mer Ziele mit Blick auf die Weiterentwicklung der UN.

Hinsichtlich des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine enthält diese Gemeinsame Erklärung die Formel »russische[...] Invasion«; die damit verbundene »tiefe Besorgnis« wird aber lediglich in Bezug auf die dadurch ausgelöste »Verschärfung der weltweiten Nah­rungsmittelkrise« erläutert.89 Als Anfang März 2022 während der 11. Notstandssondertagung der UN-Gene­ral­versammlung über die Resolution »Aggression gegen die Ukraine« abgestimmt wurde, war Marokko abwesend. Ein solches Verhalten ist bei einem diplo­matisch potenten Staat wie Marokko als eine Form der Enthaltung zu deuten.90 Auch bei vier weiteren Ab­stimmungen zum Krieg in der Ukraine war Marokko abwesend,91 bei drei der bisher acht Resolutionen jedoch hat es mit Deutschland votiert.92 Mit Bezug auf die ersten beiden Resolutionen, denen Marokko wie Deutschland zugestimmt hat, wurde dies von der Regierung öffentlich damit begründet, dass es beide Male nicht primär um den konkreten Fall gegangen sei, sondern um die Prinzipien der Vereinten Natio­nen.93

Medienberichten zufolge hat die russische Regierung unter Umgehung westlicher Sanktionen über marokkanische Häfen Technologieprodukte bezogen.94 Überdies besteht zwischen Marokko und Russ­land ein Fischereiabkommen, das im Herbst 2024 verlängert wurde.95

Interessen und Perzeptionen

Die Partnerschaftsbeziehungen zwischen Marokko und Deutschland bauen auf einer Schnittmenge geteilter Interessen auf. Am deutlichsten ist dies in der Energie- und Klimapolitik – Marokko hat öffent­lich immer wieder sein Interesse an erneuerbaren Energien bekundet. Tatsächlich verfügt Marokko durch seine geografische Lage über günstige Voraussetzungen für großflächige Windkraft- und Solar­anlagen, damit verbunden auch für die Herstellung von grünem Wasserstoff. Der Zugang zum Atlantik und die Nähe zu Europa versprechen außerdem eine vergleichsweise unkomplizierte Einbindung in die Strukturen des europäischen Energiemarktes. Aller­dings fehlen Marokko die notwendigen finanziellen Ressourcen und das technische Wissen für die ange­strebte Modernisierung. Deutschland kann beides anbieten und erhofft sich von seiner diesbezüglichen Partnerschaft mit Marokko einen Beitrag zu seinem Ziel stärker diversifiziert und nachhaltig ausgerichteter Energiebeziehungen.96

Hinzu kommen gemeinsame wirtschaftliche Inter­essen. Marokkos Ziel ist es, eine Schlüsselrolle sowohl in den Handelsbeziehungen zwischen Europa und Subsahara-Afrika einzunehmen als auch bei der Ent­wicklung der Infrastruktur im Sahel und entlang der Atlantikküste. Auch hierfür braucht Marokko Investi­tionen aus Europa – umso mehr, als die finanzielle Unterstützung aus den USA in Zukunft wegfallen oder erheblich reduziert werden könnte. Und in der Tat macht die gerade im regionalen Vergleich hohe politische Stabilität und Rechtssicherheit Marokkos das Land zu einem attraktiven Investitionsziel für europäische Unternehmen. Besondere Bedeutung hat dabei der Rohstoff Phosphat, eine wichtige Grundlage für Düngemittel in der Nahrungsmittelproduktion. Schätzungen zufolge verfügt Marokko über 70 Pro­zent der weltweiten Phosphatvorkommen – wobei hiervon wiederum ein Großteil im Gebiet der West­sahara verortet wird.97

Darüber hinaus lässt sich beim Thema Migration eine Interessenkonvergenz beobachten. Das deutsche Interesse, irreguläre Migration zu unterbinden und gleichzeitig Fachkräfte anzuwerben, trifft auf marok­kanischer Seite auf die Nachfrage nach Erwerbs­mög­lichkeiten im Ausland.98 Jenseits dieser materiellen Interessen sind öffentlich keine systematischen Infor­mationen zu bekommen, die Auskunft geben würden über die wechselseitige Perzeption auf Ebene der Regierungen oder auch der breiteren Bevölkerung.99

Wie die beschriebenen diplomatischen Spannungen der letzten Jahre deutlich gezeigt haben, wird diese themenspezifische gemeinsame Interessenlage überlagert von dem, was die marokkanische Regierung zuletzt als »höheres Interesse« Marokkos be­zeichnet hat: dem Herrschaftsanspruch auf das Gebiet der Westsahara. Die deutsche Regierung vertritt hin­gegen seit Jahrzehnten die Position, dass es einer von allen Seiten akzeptierten Verhandlungslösung im Rahmen der UN bedarf. Stärker als in vielen anderen Krisenregionen der Welt hat sie diese Position im Fall der Westsahara flankiert durch entsprechende lang­jährige Aktivitäten vor Ort und in New York, wie oben dargestellt wurde.

Akteursmerkmale

Marokko ist eine Monarchie. Freedom House klassi­fiziert die politische Ordnung in Marokko als »partly free«. Zwar sieht die Verfassung formal eine Reihe von Grundrechten vor, in der Praxis ist die Wahrneh­mung dieser Rechte aber nur eingeschränkt möglich.100 Im Kontext des sogenannten Arabischen Früh­lings wurden 2011 auch in Marokko Proteste laut. Die Regierung reagierte mit Reformen in Richtung einer stärkeren gesellschaftlichen Modernisierung – ein grundlegender Konflikt über die Herrschaftsstrukturen im Land blieb aus.

Im Rahmen des Konflikts über den Status der West­sahara kommt es immer wieder zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen der Unabhängigkeits­bewegung Polisario und marokkanischen Sicherheitskräften, die allerdings in den letzten Jahren lokal begrenzt waren.

Strukturmerkmale

2020 hat Marokko als einer von wenigen arabischen Staaten Israel anerkannt. Als großes und vor allem in Subsahara-Afrika einflussreiches Land kann sich Marokko der Konflikte und Spannungen in der Region – von Mali über Libyen und Sudan bis nach Israel – nicht in Gänze entziehen; gerade in Subsahara-Afrika sieht es sich selbst als zentralen Akteur. Darüber hin­aus bestehen ernsthafte Spannungen mit dem direk­ten Nachbarn Algerien mit Blick auf den Westsahara-Konflikt, da Algerien die Polisario unterstützt.101

Im Ergebnis erscheint Marokko aus deutscher Sicht als ein Partner, der aufgrund seiner eigenen politischen Ambitionen ein hohes Interesse daran hat, die Energie- und Wirtschaftsbeziehungen mit Deutschland langfristig fortzusetzen. Die Zuverlässigkeit Marokkos im Verhältnis zu Deutschland ist allerdings von einer zentralen Bedingung abhängig: nämlich dass die Bundesregierung die Ansprüche der Regie­rung in Rabat auf das Gebiet der Westsahara unter­stützt oder wenigstens wohlwollend toleriert. Marokkos Verhalten der letzten Jahre spricht dafür, dass die Regierung zu einer verlässlichen Kooperation mit Deutschland gewillt ist, wenn die Bundesregierung diese Bedingung erfüllt. Jedoch ist nicht klar, ob der 2022 zwischen Deutschland und Marokko gefundene diplomatische Kompromiss auf Dauer trägt. Möglich ist, dass Rabat sich durch die jüngsten Entwicklungen im Verhältnis zu Frankreich und Spanien ermutigt fühlen und von Deutschland verlangen könnte, deut­sche Unternehmen zu Investitionen in der Westsahara zu ermuntern. Oder Rabat könnte gar fordern, dass sich Berlin im Konflikt zwischen Marokko und Alge­rien eindeutig zugunsten Marokkos positioniert.

Brasilien–Deutschland

Vergangenes Verhalten als Partner Deutschlands

Grundsätzlich können die Beziehungen zwischen Brasilien und Deutschland als vergleichsweise un­prob­lematisch und verlässlich beschrieben werden. Diffe­renzen treten dennoch auf. Eine wichtige Varia­ble dafür ist die jeweilige innenpolitische Konstella­tion. Gutes Einvernehmen bestand etwa zwischen den Regie­rungschefs Fernando Henrique Cardoso und Gerhard Schröder Ende der 1990er Jahre, als eine mo­der­ni­sie­rungsgeneigte Sozialdemokratie den »Dritten Weg« zwischen verteilungspolitischer Staats- und neolibe­raler Marktfixierung suchte. In der Folge ver­einbarten beide Länder im Februar 2002 eine strate­gische Part­ner­schaft als Ausdruck ihrer Kooperationsbereitschaft.102

Trotz Regierungswechseln auf beiden Seiten, die in unterschiedliche politische Richtungen wiesen (Luiz Inácio »Lula« da Silva in Brasilien, Angela Merkel in Deutschland), wurde die strategische Partnerschaft 2008 bekräftigt.103 Seither haben zweimal Regierungs­konsultationen stattgefunden, 2015 zwischen den Regierungen Dilma Rousseff und Angela Merkel sowie 2023 unter Lula da Silva und Olaf Scholz. Dass acht Jahre zwischen den Regierungskonsultationen lagen, passt dazu, dass sich die Beziehungen zwischen Brasilien und Deutschland unter der zwischenzeit­lichen Präsidentschaft Jair Bolsonaros (2019–2022) merklich abgekühlt hatten.104

Kennzeichnend für die Außenpolitik der beiden ersten Regierungen Lula da Silvas (2003–2010) war ein »außenpolitische[r] Hyperaktivismus«.105 Lula verfolgte eine expansive Außenpolitik, die sich unter anderem in einem deutlichen Aufwuchs an Personal und Ressourcen sowie in einer Vielzahl strategischer Partnerschaften manifestierte. Begründet wurde dieses Engagement mit der »Multipolarisierung der Welt«, die Brasilien als Chance sah, zu einer Großmacht aufzusteigen. Das Engagement wurde mit ent­sprechenden Ressourcen unterlegt, etwa diplomatischen (wie der Einrichtung neuer Botschaften) und ökonomischen (wie EZ und staatlich unterstützten Bauprojekten, insbesondere im Rahmen von Süd-Süd-Kooperation), die dazu dienen sollten, den brasilianischen Einfluss weltweit zu vergrößern. Die ambitionierte Außenpolitik der 2000er Jahre führte indes zu einer Überdehnung in fiskalischer Hinsicht.106

Infolge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise nach 2008, die mit einer höheren Verschuldung des Landes einherging, musste die diplomatische Expan­sion sukzessive zurückgefahren werden. Dazu kamen die Korruptionsaffären, die in den 2010er Jahren die Innenpolitik stark beschäftigten. Sie zogen die poli­tische Aufmerksamkeit ab von den auswärtigen Bezie­hungen.107 Das internationale Image Brasiliens als ver­lässlich aufstrebender Partner wurde dadurch rela­tiviert.

Auch wenn Brasilien als relativ verlässlicher Partner gilt, bestehen etwa beim Thema Regenwald-Governance Differenzen.

Daher wurde Brasilien in der Spätphase der Präsidentschaft Rousseffs (2011–2016) und unter ihrem Nachfolger Michel Temer (2016–2018) international zurückhaltender. Mit der Präsidentschaft Bolsonaros ab 2019 wurde das Land wieder sichtbar, jetzt aber unter anderen Vorzeichen: Zwischen Brasilien und Deutschland zeigten sich gravierende Unterschiede in den ideologischen Grundlagen wie auch hinsichtlich der Ziele ihrer Politik.108 Brasilien wandte sich den USA unter Donald Trump zu, was mit abnehmendem Interesse an liberalen Regierungen in Europa und da­mit auch Deutschland einherging. Bolsonaros Außen­politik basierte auf Antiliberalismus, Nationalismus und Christentum, während die globale Regierungsführung als UN-Projekt diskreditiert wurde. Dem­entsprechend »wuchsen Spannungen mit der EU und Deutschland in Fragen von Global Governance, vor allem bei Umweltthemen«.109 Diese Interessendivergenzen wurden darin sichtbar, dass Deutschland seine Zahlungen an den Amazonienfonds, der dem Schutz des Regenwaldes dient, suspendierte.110 Die Entwaldung verstärkte sich unter Bolsonaro jedoch beträchtlich. Nach dem erneuten Amtsantritt Lulas sind die Zahlungen 2023 zwar wieder aufgenommen worden, Differenzen zwischen Deutschland und Brasilien beim Thema Regenwald-Governance bleiben indes bestehen.111

Vergangenes Verhalten gegenüber anderen Staaten

Brasilien unterhält gute Beziehungen zu einer Viel­zahl regionaler und überregionaler Kooperationspartner. Zudem ist das Land Mitglied wichtiger Staa­ten­gruppen wie BRICS und G20.112 Analog zu den Beziehungen mit Deutschland variiert das Verhältnis gegenüber Kooperationspartnern und Staatengruppen allerdings je nach innenpolitischer Konstellation. Ein Ziel der außenpolitischen Expansion während der ersten beiden Präsidentschaften Lulas war es, dem aufstrebenden Globalen Süden in der internationalen Politik mehr Gewicht zu verleihen. Neben BRICS stand dafür die Zusammenarbeit Brasiliens mit Indien und Südafrika im Rahmen des IBSA-Dialogforums. Diese Kooperation wies überdies eine herrschaftspolitische Komponente auf, sehen sich doch alle drei Staaten als demokratische Vertretung ihrer jeweiligen Region. Während Lulas Amtsjahren Anfang des Jahr­tausends überholte China die USA als wichtigster Handelspartner Brasiliens. Die Regierung Bolsonaro lehnte sich hingegen eng an die USA unter Trump an und vernachlässigte ihr Engagement in der BRICS-Gruppe sowie gegenüber dem Globalen Süden. Des Weiteren baute sie die Beziehungen zu Israel aus, der Heimstatt bedeutender christlicher Kultstätten, da evan­ge­likale Bewegungen eine Kerngruppe in Bolsonaros Wählerschaft bildeten.113 Unter der erneuten Präsi­dentschaft Lulas seit 2023 wird der Anspruch des Glo­balen Südens auf größere Mitsprache in der inter­nationalen Politik wieder unterstützt.

Brasilien unterhält darüber hinaus eine Vielzahl strategischer Partnerschaften, die überwiegend in der Phase der außenpolitischen Expansion in den 2000er Jahren eingerichtet wurden. Was genau eine strate­gi­sche Partnerschaft aus Sicht Brasiliens ausmacht, bleibt unklar.114 Es kann aber davon ausgegangen werden, dass zu einem strategischen Partner privile­gierte Beziehungen bestehen sollen, die sich durch regelmäßige und sichtbare Interaktion in mehr als einem Politikfeld auszeichnen. Daraus lässt sich die Erwartung ableiten, dass unter strategischen Partnern überdurchschnittliche Verlässlichkeit herrscht. Laut Costa Vaz (2014)115 ist Brasilien folgende strategische Partnerschaften eingegangen:116

  • Europa: Europäische Union (2007), Deutschland (2002), Finnland (2008), Frankreich (2005), Groß­britannien (1997), Italien (2010), Norwegen (2011), Russland (2008), Schweden (2008), Schweiz (2008), Spanien (2003), Türkei (2010), Ukraine (2009)

  • Asien: China (2009),117 Indien (2004), Indonesien (2009)

  • Afrika: Angola (2011), Südafrika (2007)

  • Südamerika: Argentinien (1988), Peru (2003), Venezuela (2005)

  • Ozeanien: Australien (2012)

Vergangenes Verhalten gegenüber internationalen Institutionen

Brasilien ist Gründungsmitglied der UN und engagiert sich traditionell gern in der Weltorganisation sowie ihren Unterorganisationen.118 2005 hat sich Brasilien mit Deutschland, Indien und Japan zur G4 zusammen­getan; die Gruppe strebt den gemeinsamen Bei­tritt zum UN-Sicherheitsrat an, und zwar als ständige Mit­glieder. Dazu bedarf es breiter Unterstützung in der Staatenwelt, was eine Außenpolitik impliziert, die als verlässlich und kooperativ angesehen wird. Denn international besteht Konsens darüber, dass das Ergeb­nis einer Reform des Sicherheitsrates nicht grö­ßere Uneinigkeit und Ineffektivität sein darf. Brasilien wird insgesamt als »responsible stakeholder« beschrie­ben.119

Seit zwei Dekaden hat sich die G4 nicht auseinander­dividieren lassen, obwohl sich ihre Mitglieder auf internationaler Ebene teils unterschiedlich positioniert haben, etwa im Fall des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine: Von Deutschland gewünschte Munitionslieferungen an die Ukraine lehnte Brasilien ab. In der UN-Generalversammlung stimmte es zwar vier der bisher acht Resolutionen zur Verurteilung des russischen Angriffskrieges zu, die unter der »Unit­ing for Peace«-Formel im Rahmen der 11. Notstands­sondertagung eingebracht wurden.120 Bei der Abstim­mung über die dritte Resolution, die die Suspendierung der Mitgliedschaft Russlands im UN-Menschen­rechtsrat zum Gegenstand hatte, enthielt sich Brasi­lien hingegen der Stimme, ebenso bei der fünften Resolution, die unter anderem russische Reparationen forderte, sowie kürzlich bei den beiden Resolutio­nen aus Anlass des dritten Jahrestages des Beginns der Invasion.121

Interessen und Perzeptionen

Historisch betrachtet findet sich verhältnismäßig wenig Belastendes in den bilateralen Beziehungen. Konvergierende strategische Interessen zwischen Brasilien und Deutschland bestehen seit 20 Jahren hinsichtlich des gemeinsamen Ziels der Reform des UN-Sicherheitsrates. Darüber hinaus lässt sich in anderen Politikfeldern gleichgerichtetes – wenn auch nicht unbedingt koordiniertes – Handeln fin­den, wie etwa beim sicherheitspolitischen Engage­ment gegenüber Iran, das diesen davon abhalten soll, eigenständig Kernwaffen zu entwickeln. Deutschland ist Signatarstaat der sogenannten Wiener Nuklear­vereinbarung (JCPoA), Brasilien ergriff 2010 zusammen mit der Türkei die Initiative für einen Nuclear Fuel Swap Deal.

Konvergierende Interessen in Bezug auf globale Themen können ungeachtet dessen entstehen, dass auf regionaler Ebene die Bedrohungsperzeptionen unterschiedlich ausfallen: Während sicherheits­poli­ti­sche Herausforderungen, die mit der zentralen Lage des Landes auf dem Kontinent begründet werden, in der deutschen Debatte eine wesentliche Rolle spielen (mit der womöglich historischen Anomalie der post­bipolaren Phase von 1990 bis 2022), sind diese für Brasilien in Südamerika von eher geringer Relevanz. Mit Argentinien gab es nur einen ernsthaften Rivalen auf dem Subkontinent und diese Rivalität enthält seit den 1990er Jahren keine Bedrohungskomponente mehr. Stattdessen eröffnet die Wirtschaftsgemeinschaft Mercosur seit 1991 Möglichkeiten zur verstärkten wirtschaftlichen, politischen und sozialen Zusam­menarbeit.122 Die Folge ist eine Akzentverschiebung in Brasilien mit Blick auf Sicherheit. Sie wird primär innenpolitisch und nicht außenpolitisch definiert: »[S]ecurity has acquired a more domestic than inter­national connotation. Brazil is a product of this his­tori­cal and geographical environment, and as such it carries more resemblances to its neighbors than to either the traditional European states or the new emerging powers.«123

Akteursmerkmale

Brasilien ist seit dem Ende der Militärherrschaft 1985 eine überwiegend stabile präsidentielle Demokratie mit föderalem Staatsaufbau. Die brasilianische Außen­politik wird durch die Präsidentschaft definiert, ent­sprechend exekutivlastig fällt die Gestaltung der inter­nationalen Beziehungen aus. Nur langsam ent­wickelt die Legislative Kompetenzen in außenpolitischer Hinsicht.124 Diese Struktur erleichtert deutliche Richtungsänderungen infolge von Regierungswechseln, macht sie aber nicht zwangsläufig.125 Unter pro­gressiven Regierungen sieht sich Brasilien eher als Vertretung des Globalen Südens gegenüber dem Glo­ba­len Norden. Das galt – und gilt – für die Präsi­dent­schaften Lulas wie auch diejenige Rousseffs. Unter kon­servativen Vorzeichen wie der Präsidentschaft Bolsonaros wird indessen die Zugehörigkeit zum (poli­tischen) Westen betont.

Ebenso wie Deutschland hat Brasilien eine lange Geschichte politisch bedingter Gewalt, sei es unter der Militärherrschaft von 1964 bis 1985 oder in sozia­len Kämpfen. Letztere treten sowohl auf dem Land auf – zur Durchsetzung der Interessen von Land­besitzenden gegenüber Indigenen, etwa in der Ama­zonas-Region – als auch in den Metropolen, beispiels­weise im Rahmen von Auseinandersetzungen zwi­schen Kapital und organisierter Arbeit. Die letzten größeren innenpolitischen Unruhen gab es im Kon­text der Präsidentschaftswahlen 2022: Nach der Nieder­lage von Präsident Bolsonaro kam es zu Protes­ten seiner Anhängerschaft, die darin gipfelten, dass am 8. Januar 2023 Bundeseinrichtungen in Bra­silia be­setzt wurden. Die Staatsgewalt agiert häufig repressiv in solchen Konflikten wie auch gegenüber Medienschaffenden und zivilgesellschaft­lichen Aktivist:in­nen. Nicht zuletzt werden Auseinandersetzungen zwischen Akteuren der organisierten Kriminalität, etwa über Drogenmärkte, mit Waffengewalt aus­ge­tragen.

Strukturmerkmale

Die brasilianische Außenpolitik findet unter stabilen Rahmenbedingungen statt.126 In Südamerika hat es seit 1941 keinen größeren zwischenstaatlichen Krieg mehr gegeben.127 Brasilien selbst ist von Freunden umgeben, seit über 150 Jahren besteht Frieden mit den Nachbarn. So vergleichsweise ruhig es auf zwi­schen­staatlicher Ebene aussieht, innerstaatlich haben praktisch alle Nachbarn Brasiliens in den letzten Jahrzehnten unter bewaffnet ausgetragenen Konflikten gelitten, darunter Argentinien, Kolumbien, Peru, Uruguay oder Venezuela. Teilweise dauern diese bis heute an.

Brasilien zeichnet sich dadurch aus, dass es gute Beziehungen zu vielen bewährten Kooperationspartnern Deutschlands unterhält, gleichermaßen aber auch zu etlichen Gegenspielern und Wettbewerbern. So arbeitet es im Rahmen der G4 mit Deutschland, Indien und Japan zusammen mit dem Ziel, dass alle diese vier Staaten einen ständigen Sitz im UN-Sicher­heitsrat bekommen. Gleichzeitig ist Brasilien neben China, Indien und Russland Gründungsmitglied der BRICS-Gruppe, der sich zahlreiche weitere Staaten angeschlossen haben: 2010 Südafrika, 2024 Ägypten, Äthiopien, Iran und die Vereinigten Arabischen Emirate sowie Anfang 2025 Indonesien.128 Größter Handelspartner Brasiliens ist China; von Russland bezieht Brasilien seit dem Angriffskrieg gegen die Ukraine verstärkt Öl.129

Im Ergebnis verspricht Brasilien ein relativ verlässlicher Partner zu sein, mit dem Deutschland zahl­reiche Kooperationen unterhält, etwa im Bereich der Klimapolitik.130 Erwartungsstabilisierend wirkt dabei die relativ große Offenheit und Transparenz der brasi­lianischen Politik, die die Wahrscheinlichkeit dafür erhöht, dass sich möglicherweise anbahnende Kurs­wechsel bei angemessener Beobachtung frühzeitig erkennen lassen. Vollständig ausgeschlossen werden können politische Überraschungen jedoch nicht. Zum Beispiel reagiert die brasilianische Politik – und zwar unabhängig davon, ob konservative oder progressive Parteien dominieren – ausgesprochen sensibel, wenn es um den Regenwald geht, der sich auf dem Staats­gebiet befindet. Genauer: Wenn sie vermutet, dass der Anspruch Brasiliens auf uneingeschränkte Souverä­nität über den Regenwald infrage gestellt wird. Auf­grund der klimapolitischen Bedeutung des Amazonas-Bioms gab es in der Vergangenheit bereits Konflikte über die Nutzung bzw. den Schutz der Region, auch mit Deutschland.

Schlussfolgerungen und Empfehlungen

Der Begriff »Verlässlichkeit« begleitet uns ständig im Alltag, meist bezogen auf zwischenmenschliche Beziehungen. Daher scheint es naheliegend, ihn auf zwischenstaatliche Beziehungen zu übertragen. Die neu entfachte Debatte um die Verlässlichkeit zwi­schen­staatlicher Partnerschaften findet jedoch vor dem Hintergrund eines Wandels internationaler Politik statt, der vermeintliche Gewissheiten auf den Prüf­stand stellt. Die Einbettung deutscher Außen- und Sicherheitspolitik in europäische und transatlantische Strukturen erweist sich als störanfällig. Deutschland ist zunehmend auf tragfähige, verlässliche bilaterale Partnerschaften angewiesen.

Wir schlagen ein Verständnis von Verlässlichkeit vor, das holistisch, dynamisch und relational angelegt ist. Es ist holistisch, weil es das Verhalten eines Staa­tes gegenüber verschiedenen Akteuren untersucht und dies damit kombiniert, wie dieser Staat seine Inter­essen, sein regionales Umfeld und mögliche Be­dro­hungen wahrnimmt. Es ist dynamisch, weil es über einen längeren Zeitraum erfasst, wie sich die Verlässlichkeit eines Staates über die Zeit verändert. Und es ist relational, weil es die Verlässlichkeit in einer Partnerschaft nicht nur bei einem Akteur ver­ortet, sondern in den Blick nimmt, wie beide Partner zusammen Verlässlichkeit schaffen – oder unter­minieren.

Um dieses Verständnis von Verlässlichkeit praktisch handhabbar zu machen, haben wir eine Heuris­tik entwickelt, die – erstens – drei Indikatoren für Verlässlichkeit umfasst. Auf der Verhaltensebene er­folgt die Beurteilung der Verlässlichkeit eines (poten­ziellen) Partners auf der Grundlage beobachtbaren Verhaltens in der Vergangenheit, und zwar in unter­schiedlichen Beziehungskonstellationen: erstens im bilateralen Verhältnis zu Deutschland, zweitens mit Blick auf die bilateralen Beziehungen zu Drittstaaten und drittens bezogen auf das Verhalten in internationalen Organisationen wie den UN.

Neben den Indikatoren für Verlässlichkeit nimmt unsere Heuristik – zweitens – drei Faktoren auf, die verlässliches Verhalten begünstigen oder erschweren und damit eine Einschätzung künftigen Verhaltens erlauben. Dazu zählen Interessen des Partners und seine Perzeptionen von Risiken, was beides für die Part­nerschaft und das Verhältnis zu Deutschland rele­vant ist. Hinzu kommen Akteurs­merkmale wie beispielsweise der Staatsaufbau, die Frage nach Kontinuität und Wandel des Herrschaftssystems sowie soziale, öko­nomische und politische Bedingungen. Schließlich sollten wichtige Strukturmerkmale betrachtet wer­den, die für die Beurteilung der Verlässlichkeit eines (potenziellen) Partners von Belang sein können. Dazu gehören etwa sein regionales Umfeld, insbesondere auch dessen historische Stabilität bzw. Instabilität, und die Qualität seiner aktuellen Beziehungen zu Nach­barstaaten.

Aus einem solchen Verständnis von Verlässlichkeit lassen sich nachstehende Schlussfolgerungen für die deutsche Politik ableiten.

Ein umfassender, ressortübergreifender Blick auf Partnerschaften

Neben breit angelegten »strategischen« Partnerschaften gibt es eine Vielzahl von Partnerschaften, die einen spezifischen thematischen Fokus haben. Die Verlässlichkeit eines Staates als Partner lässt sich aber nicht sinnvoll nur auf einen Sektor hin erfassen. Denn genug Beispiele zeigen, dass Konflikte auch in anderen Politikfeldern schnell zur Belastung für eine Partnerschaft werden können. Das prominenteste Beispiel hierfür ist die Energiepartnerschaft Deutschlands mit Russland, die nicht an der Energiepolitik gescheitert ist, sondern am völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine. Auch die von uns untersuchten Beispiele der Partnerschaften Deutschlands mit Vietnam und Marokko zeigen auf, wie ver­meintlich sektoral fokussierte Partnerschaften durch Konflikte beeinträchtigt werden können, die in anderen Dimensionen der bilateralen Beziehungen auftreten.

Dies schließt keinesfalls thematisch oder sektoral fokussierte Partnerschaften aus – jedoch müssen auch diese im Rahmen einer holistischen Analyse betrachtet werden. Diese sollte die Interessen und Perzeptionen des Partners analysieren, genauso aber auf deutscher Seite systematisch untersuchen, wie sich das Gesamt der deutschen Interessen zu einer sektoralen oder thematisch begrenzten Partnerschaft verhält. Ein wesentliches Ergebnis einer solchen holis­tischen Betrachtung sollte sein, sich über die Größe des Risikos klar zu werden, dass so eine begrenzte Partnerschaft durch der Sache nach unverbundene Konfliktlinien Schaden nimmt – und welche Folgen das für Deutschland hätte.

Institutionell ist ein zunehmender Bedarf zu beob­achten an einer gemeinsam über alle Ressorts hinweg abgestimmten Einschätzung, wie verlässlich ein Part­ner ist. Bislang fehlt es der Bundesregierung an einem institutionellen Ort, der diese Art von integrativer Analyse bereitstellen könnte; Ad-hoc-Ressort­abstim­mungen zu konkreten Entwicklungen können dies nicht ersetzen. Wir empfehlen daher, eine Plattform einzurichten, die ein ressortübergreifendes Profil der bilateralen Beziehungen für jeden Staat enthält, mit dem Deutschland Partnerschaften eingegangen ist. Aufgenommen werden sollten ferner Staaten, die für eine Partnerschaft in Betracht gezogen werden. Zen­t­ra­ler Bestandteil dieser Profile sollte, gegebenenfalls unter Einbezug der von uns vorgeschlagenen Heuris­tik, ein evidenzbasiertes Analyseraster sein, das auf einem Mix aus quantitativ und qualitativ erhobenen Datenpunkten gründet. Als Teil dieser für alle Minis­terien zugänglichen Plattform sollten auch Infor­mationen über die finanziellen Aspekte der jeweiligen partnerschaftlichen Beziehungen bereitgestellt werden, um der Bundesregierung einen Überblick über Höhe, Verteilung und Verwendung der einge­setzten Mittel zu geben.

Die Einrichtung einer solchen Plattform würde überdies operative Vorteile mit sich bringen: Unter­schiedliche Informations- und Wissensstände in ver­schiedenen Ministerien zu Deutschlands bilateraler Kooperation mit Land X oder Land Y, die derzeit noch häufig anzutreffen sind, würden so minimiert. Dop­pe­lungen beim Mitteleinsatz wären schneller iden­ti­fizierbar. Und ressortübergreifende Priorisierungen – oder auch Depriorisierungen – unterschiedlicher Maßnahmen im Kontext bilateraler strategischer Partnerschaften wären leichter plan- und umsetzbar.

Um ein möglichst umfassendes Bild zu erhalten, sollten regelmäßig nichtstaatliche Akteure mit Bezug zum Partnerland in die Analyse einbezogen werden, die einem Profil zugrunde liegt. Dies kann in Form eines »runden Tisches« oder eines ähnlichen Formates geschehen und würde zum Beispiel politische Stif­tungen, zivilgesellschaftliche Organisationen, Wissen­schaftler:innen, Kultureinrichtungen oder Unterneh­men betreffen. Auf Grundlage ihrer je eigenen Zugänge können diese Akteure die Sichtweise der Regierung ergänzen. Eine regelmäßige Einbeziehung des Bun­des­tages sowie ggf. auch des Bundesrates würde zudem das staatspolitische Inter­esse signalisieren und sollte mindestens bei besonders herausgehobenen bilate­ralen Partnerschaften ange­strebt werden.

Nicht zuletzt folgt aus einem solchen holistischen Verständnis, basierend auf der Bündelung einer Viel­zahl bisher separat gesammelter Informationen und Datenpunkte, eine Warnung: nämlich davor, sich auf vermeintlich eindeutige quantitative Indikatoren zu verlassen, wie zum Beispiel Indizes zu Demokratie, Korruption oder wirtschaftlicher Entwicklung. Der­artige Indikatoren können einen sinnvollen Beitrag zu einer umfassenden Betrachtung liefern, deren quali­tative Bestandteile aber nicht ersetzen.

Kontinuierliches Monitoring, regelmäßige und antizipative Überprüfung (»review«)

Weil eine Partnerschaft zwischen Staaten sich dyna­misch entwickelt, ist es notwendig, die Verlässlichkeit des Gegenübers regelmäßig zu überprüfen. Eine Be­trach­tung entlang der in dieser Studie vorgeschlagenen Indikatoren und Faktoren ist nicht nur in der Phase der Partnerschaftsanbahnung sinnvoll. Auch während des Partnerschaftsverlaufs sollte immer wieder abgeglichen werden, ob sich Veränderungen bei den genannten Indikatoren und Faktoren zeigen und in welche Richtung Letztere sich entwickeln.

Die im vorigen Kapitel beschriebene Errichtung einer Plattform mit Profilen der bilateralen Beziehungen Deutschlands kann hierfür das administrative Fundament bilden; um auf Dauer von Nutzen zu sein, müssen die zugrunde liegenden Analysen aber kontinuierlich aktualisiert werden. Besonders deut­lich illustriert dies unser Beispiel der deutsch-brasilia­nischen Beziehungen: Demokratische Wahlen haben zu teils weitreichenden Kursänderungen der brasilia­nischen Außenpolitik geführt. Es reicht daher nicht, sich auf in der Vergangenheit vorgenommene, damals valide Einschätzungen zu stützen.

Umgekehrt wäre es jedoch ebenso falsch, wenn eine neu ins Amt gekommene Bundesregierung die vorliegenden Einschätzungen zu Partnern Deutschlands grundsätzlich verwerfen würde. Vielmehr sollten die Profile der bilateralen Beziehungen auch über unterschiedliche Regierungen hinweg die Funk­tion eines quasi »institutionellen Gedächtnisses« erfüllen. Ein solcher Wissenstransfer über mehrere Bundesregierungen hinweg, die sich potenziell pro­grammatisch unterscheiden, könnte zur Kohärenz in der Politik zu bilateralen Partnerschaften beitragen.

Zeichnen sich in Partnerländern innenpolitische Veränderungen ab (zum Beispiel aufgrund von Wah­len), könnte man zudem mit antizipativ ausgerich­te­ten Szenarienbildungsprozessen arbeiten. Das schließt überraschende Entwicklungen zwar nicht aus, kann aber helfen, entsprechende Hinweise früh­zeitig zu erfassen und besser vorbereitet zu sein. Dies ist nicht zuletzt wichtig, um die wechselseitigen Verhaltenserwartungen zu stabilisieren.

Deutschlands Beitrag zu verlässlichen Partnerschaften

Die Betonung der relationalen Dimension von Ver­lässlichkeit führt schließlich zu der Frage, was die deutsche Politik tun kann, um selbst als verlässlich wahrgenommen zu werden und einen Beitrag zu verlässlichen Partnerschaften zu leisten. Dies beginnt ganz grundlegend damit, den Begriff »Partnerschaft« konsistent zu verwenden. Über Regierungswechsel hinweg, aber auch zwischen den Ressorts scheint oftmals kein gemeinsames Verständnis darüber zu bestehen, welche Art von Beziehung durch den Be­griff der Partnerschaft konstituiert wird. Was zum Beispiel genau »strategische Partner«, »Wertepartner« oder »Schlüsselpartner« sind und wie diese unterschiedlichen Labels sich voneinander unterscheiden, ist bislang ungeklärt – und kann darum leicht auch bei Partnern Irritationen verursachen. Mehr noch, die Kategorisierung erfolgt oft statisch: Das heißt, es ist nicht klar, aus welchen Gründen ein Staat etwa »strategischer Partner« wird oder warum er eventuell diesen Status wieder aberkannt bekommt. All dies birgt das Risiko, dass im Rahmen einer Partnerschaft ein Akteur innerhalb der Bundesregierung Erwartungen weckt, die andere Mitglieder der deutschen Regie­rung nicht teilen oder schlicht aus Unwissen ent­täuschen.

Kohärenz im Außenauftritt bedeutet allerdings nicht Gleichförmigkeit in der Interessenbildung und in der Entscheidungsfindung darüber, welche Staaten »Wunschpartner« Deutschlands sind. Es lässt sich als Vorteil einer vergleichsweise transparenten Ausein­andersetzung verstehen, dass unterschiedliche Posi­tio­nen diesbezüglich in der hiesigen Debatte sichtbar werden (können). Die deutsche Politik bietet vielfäl­tige Einblicke in und Zugangsmöglichkeiten zu Entscheidungsfindungsprozessen. Sie wird dadurch für Part­ner verständlicher und berechenbarer – diese kön­nen besser abschätzen, worauf sie sich einlassen. Erwartungssicherheit und Verlässlichkeit werden da­durch befördert. Letztlich kann Deutschland hier seinen gegenüber autoritären Regimen bestehenden institutionellen Vorteil eines offenen, demokratischen Regierungssystems strategisch nutzen.

Eine Kommunikation, die zur Verlässlichkeit einer Partnerschaft beitragen soll, muss die Kerninteressen beider Partner klar benennen. Diese Klarheit kann im ersten Moment eine Belastung darstellen; im End­effekt wird damit aber die Grundlage für eine dauer­haft verlässliche Partnerschaft gelegt. Ist beiderseits und auch in der Breite der jeweiligen Regierungs­apparate ein Verständnis der Interessen der anderen Seite – inklusive möglicher Interessenkonflikte – vorhanden, dürfte dies falschen Erwartungen vor­beu­gen. Es würde geklärt, welche Art von Verlässlichkeit zu erwarten ist.

Um noch einmal auf die drei Anwendungsbeispiele zurückzukommen (siehe Seite 21ff): Strebt Deutschland mit diesen Ländern eine dauerhafte und verlässliche Partnerschaft an, wird die deutsche Regierung zum Beispiel das jeweilige Kerninteresse an Regimestabilität (Vietnam), an der Kontrolle über die West­sahara (Marokko) und in Bezug auf den Regenwald (Brasilien) akzeptie­ren müssen – auch wenn dies teilweise in Konflikt zu deutschen Interessen und Wertvorstellungen stehen mag. Zugespitzt formuliert: Das Verhalten Deutschlands zu diesen Interessen wirkt sich direkt darauf aus, wie zuverlässig die Partnerschaft sich ent­wickelt. Natürlich steht es der deutschen Politik auch frei, ihrerseits die eigenen Interessen anders zu priori­sieren. Dann aber kann der Preis dafür sein, dass eine verlässliche Partnerschaft mit bestimmten Staaten nicht möglich ist.

Hier zeigt sich noch einmal, warum quantitative Indizes und Rankings nur bedingt aussagekräftig sind. Denn in der Regel können diese die relationale Dimension einer spezifischen bilateralen Beziehung nicht adäquat abbilden.

Neben der Ebene der zwischenstaatlichen Kommunikation verfügt die deutsche Außenpolitik über ein breites Repertoire von Instrumenten und Res­sourcen zur praktisch-operativen Pflege von Partnerschaften, und zwar sowohl outgoing (aus Deutschland zum Partner) als auch incoming (vom Partner nach Deutschland). Praktisch kann sich dies beispielsweise in der Anzahl von Delegationen ausdrücken, die aus Deutschland zum Partner entsandt oder von dort kommend hier empfangen werden, darüber hinaus in ihrem protokollarischen Rang sowie der politischen Ebene, auf der sie in Deutschland bzw. umgekehrt im Partnerland empfangen werden. Werden zusätzliche staatliche Einrichtungen wie Konsulate im Partnerland angesiedelt, unterstreicht dies die Bedeutung einer Partnerschaft ebenso, wie wenn nichtstaatliche Beziehungen unterstützt werden. Letzteres kann er­folgen, indem eine geeignete Interessenvertretung der organisierten Gesellschaft (z. B. durch politische Stif­tungen), der Kultur (z. B. Goethe-Institute), der Wirt­schaft und der Wissenschaft vor Ort gefördert wird. Eine weitere Möglichkeit ist die Förderung bilateraler Konsultationsgremien, die sich der gemeinsamen Pflege, Vertiefung und Stabilisierung der Partnerschaft widmen (z. B. Freundschaftsgesellschaften auf parlamentarischer, gesellschaftlicher und regionaler Ebene).

Chancen einer strategischen »Partnerschaftspolitik«

Wie in der Einleitung beschrieben, ist Deutschland vor dem Hintergrund der Verschiebungen im inter­nationalen System derzeit verstärkt auf bilaterale Partnerschaften angewiesen. Die in der vorliegenden Studie präsentierten Überlegungen zu einem syste­ma­tischen Verständnis von der Verlässlichkeit solcher Partnerschaften können eine Grundlage dafür liefern, die »Partnerschaftspolitik« stärker strategisch auszu­richten.

Dabei gilt es, eine systematische Analyse von Ver­lässlichkeit in Relation zu anderen Interessen und Zielen deutscher Außenpolitik zu setzen. Eine direkte Schlussfolgerung aus den hier angestellten Über­legungen wäre, sich grundsätzlich auf Partner zu konzentrieren, die auf Grundlage der vorgeschlagenen Heuristik als im Wesentlichen zuverlässig eingeschätzt werden. Denn in diesen Fällen besteht die begründete Aussicht darauf, dass die mit einer Partnerschaft verbundenen Ziele auch tatsächlich erreicht werden können. Das Ziel einer solchen Fokussierung wäre dann, durch das eigene Handeln zur Fortführung eines verlässlichen Verhältnisses beizutragen.

Im Umkehrschluss liegt es nahe, Partnerschaften mit Regierungen zu vermeiden, deren Verlässlichkeit sich bei systematischer Prüfung als fragwürdig er­weist, bzw. existierende Partnerschaften mit solchen Staaten zurückzufahren. Hier besteht das Risiko, dass die Unzuverlässigkeit des Partners sich in Kosten für Deutschland niederschlägt. Das Ziel muss daher lau­ten, sich mindestens Klarheit über dieses Risiko zu ver­schaffen, um einen angemessenen Umgang damit zu finden. Dieser kann so aussehen, dass die Partnerschaft abgebrochen wird; ebenso gut kann aber auch die eigene Verletzbarkeit reduziert werden, indem etwa die Partnerschaft aus deutscher Sicht kurzfristiger konzipiert wird, also zum Beispiel langfristig ange­legte Investitionen in Infrastrukturen vermieden werden.

Die Wahrnehmung eines Partners als unzuverlässig kann allerdings auch zum Anlass genommen werden, die Partnerschaft zu intensivieren. In Fällen, in denen Deutschland ein ausgeprägtes Interesse an einer Partnerschaft hat und dies vom Partner gespie­gelt wird, kann es sich lohnen, sich stärker um eine verlässliche Partnerschaft zu bemühen. Sofern sich praktische Ansatzpunkte dafür bieten, wäre das Ziel hier, durch das eigene Handeln eine Verhaltensänderung beim Partner zu bewirken. Erkennbar birgt auch dieses Vorgehen Risiken; aufgrund des dafür not­wendigen Ressourceneinsatzes ist dieser Weg zudem wahrscheinlich nur in ausgewählten Fällen möglich.

Nicht zuletzt mag es in Einzelfällen kurzfristig opportun erscheinen, einen Staat als verlässlichen Partner zu beschreiben, auch und gerade weil er es nicht ist – zum Beispiel um dessen Statusinteressen zu genügen. Eine solche strategisch-instrumentelle Verwendung des Partnerschaftsbegriffes sollte aber ebenfalls eingebettet sein in eine vertiefte Analyse der tatsächlichen Verlässlichkeit des betreffenden Staates.

Anhang

Bilaterale Partnerschaften Deutschlands im Überblick

Die folgende tabellarische Übersicht sowie die Erläuterungen wurden von Simona Beckemeier und Lisa Voigt verfasst.

In Anlehnung an die Partnerschaftsdefinition der Studie (siehe Seite 12f) soll der folgende Überblick einen Eindruck davon vermitteln, wie vielseitig der Partnerschaftsbegriff auf Bundesebene verwendet wird. Tabelle 2 (Seite 45ff) bietet eine Übersicht über diejenigen zwischenstaat­lichen Partnerschaften Deutschlands, die konzeptionell auf Regierungs- und Ministerialebene angelegt sind und über einen nicht begrenzten Zeitraum vereinbart wurden. In der Ta­belle sind nur die Kooperationen aufgeführt, die den Begriff »Partnerschaft« verwenden. Nicht aufgenommen wurden Instrumente und Fördermaßnahmen mit einer festgelegten Laufzeit wie etwa die Verwaltungspartnerschaften des Bundes­ministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und auch keine Kooperationsformate mit nichtstaatlichen Akteur:in­nen wie die Ausbildungspartnerschaften des Bundes­ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).

Die Sammlung basiert auf öffentlich zugänglichen Online-Quellen aus Deutschland. Die Informationen zu den Partnerschaften sind jedoch häufig schwer auffindbar; außerdem sind die Angaben oft uneinheit­lich und teilweise unvollständig. Aufgrund dieser fragmentierten Quellenlage besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Eine gut zugängliche, einheit­liche Dokumentation und eine höhere Transparenz der Datenlage würden die bilateralen Beziehungen Deutschlands leichter nachvollziehbar machen, etwa in Abstimmungsprozessen zwi­schen Ministerien oder für die Landes- und die kommunale Ebene sowie in der Außendarstellung. Als Beispiel für solch eine Dokumentation könnte die Übersicht des BMWK zu Verwaltungspartnerschaften dienen.131 Die Aufzählung der zwischenstaatlichen Verträge Indonesiens, zusammengestellt vom indonesischen Außenministerium, wäre ein inter­nationales Beispiel dafür.132

Insgesamt ist in Tabelle 2 eine Auflistung von 122 Partnerschaften Deutschlands mit 83 Ländern ent­stan­den. Berücksichtigt wurden nur die derzeit be­stehen­den Partnerschaften mit den aufgeführten Län­dern. In einigen wenigen Fällen, in denen keine aktu­ellen Informationen verfügbar sind, ist der Status einer Partnerschaft unklar, zum Beispiel bei Äthiopien.

Zwischenstaatliche Vereinbarungen wie Kommuniqués zu Partnerschaften werden unter anderem von der Bundesregierung und vom Auswärtigen Amt ver­öffentlicht. Sie sind zum Teil vertraglich festgeschrieben.133 Darüber hinaus haben mehrere Bundesminis­terien Konzepte und Instrumente zur Förderung bilate­raler Partnerschaften entwickelt. Im Folgenden wer­den auszugsweise die verschiedenen Partner­schafts­formate beschrieben:

Das Auswärtige Amt (AA) nennt allein in der Klima­außenpolitikstrategie mehrere Formate und Themenfelder für Partnerschaften,134 von denen das BMWK, das BMZ und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ebenfalls einige anwenden. Weitere konzeptionelle Ansätze kommen in der Friedens­politik hinzu, nämlich Stabilisierungspartnerschaften und die Förderprogramme Transformationspartnerschaft und Wissenschaftspartnerschaft.135

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat neben Energiepartnerschaf­ten Energie- und Klimapartnerschaften sowie Wasser­stoffpartnerschaften abgeschlossen.136 Zudem ist es in Deutschland das federführende Ministerium beim Kooperationsvorhaben der Verwaltungs­partner­schaften,137 das als Initiative der Euro­päischen Union (EU) begonnen hat, die in Deutschland aus­gebaut wurde.

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat im Rahmen des Reformkonzepts »BMZ 2030« seine Part­nerschaften überarbeitet und die Kategorien »Bilate­rale Partner«, »Globale Partner« sowie »Nexus- und Friedenspartner« eingeführt. Somit findet eine klare Einordnung der Partnerschaften mit aktuell 65 Län­dern statt.138 Das BMZ unterhält überdies im Klima­bereich sogenannte Klima- und Entwicklungspartnerschaften, um Transformationsprozesse in Partner­staaten zu unterstützen.139 Hinzu kommen Reform­partnerschaften, Ausbildungs- und Arbeitsmigrations­partnerschaften.140

Auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beteiligt sich unter dem Ansatz Wissenschaftsdiplomatie am Ausbau bilateraler Part­nerschaften.141 Es pflegt Forschungs- und Innovations­partnerschaften, zum Beispiel mit Neuseeland zum Thema Wasserstoff.142 Seit Ende der 1960er Jahre schließt das BMBF Abkommen zur Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit (WTZ),143 die den Rah­men für zahlreiche Kooperationen mit »Forschungs­partnern« bilden, etwa mit Vietnam und Singapur.144 Mit der Maßnahme »Client II« fördert es forschungsorientierte »internationale[...] Partnerschaften im Klima-, Umwelt- und Energiebereich«.145

Nicht zuletzt ist Deutschland über zahlreiche Partnerschaften der EU mit weiteren Staaten ver­bun­den, beispielsweise durch strategische Partnerschaften und Digitalpartnerschaften,146 die aufgrund ihres multilateralen Charakters jedoch nicht Gegenstand der Tabelle sind. Auch der Freundschaftsvertrag mit den USA147 und der Elysée-Vertrag148 mit Frankreich, erweitert durch den Vertrag von Aachen 2019,149 stellen eine gesonderte Kategorie dar, die hier nicht aufgeführt wird.

Tabelle 2 Übersicht zu bilateralen Partnerschaften Deutschlands*

Partnerland

Gegenstand /
Bezeichnung der Partnerschaft

Beginn der Partnerschaft

Zuständigkeit innerhalb der Bundes­regierung

Quellen**

Afghanistan

Nexus- und Friedenspartner (ausgesetzt)

2020

BMZ

https://www.bmz.de/de/laender/afghanistan

https://www.ssoar.info/ssoar/bitstream/handle/document/93685/ssoar-2023-rahman_atal_ et_al-Ressortgemeinsame_strategische_Evaluierung_des_zivilen.pdf?sequence=1&is Allowed=y&lnkname=ssoar-2023-rahman_atal_et_al-Ressortgemeinsame_strategische_ Evaluierung_des_zivilen.pdf

Ägypten

Wasserstoff­partnerschaft

2022

BMWK / BMZ

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/internationale-energiepolitik-2.htmlx

https://www.bmz.de/de/aktuelles/aktuelle-meldungen/de-egy-partnerschaft-gruener-wasser stoff-fluessig-erdgas-127370

Albanien

Transformationspartner

2020

BMZ

https://www.bmz.de/de/laender/albanien

https://www.bmz.de/de/service/lexikon/transformationspartner-59948

Algerien

Energiepartnerschaft

2015

BMWK

https://energypartnership-algeria.org/

Partner der bilatera­len deutschen EZ

2020

BMZ

https://www.bmz.de/de/laender/algerien

Angola

Energiepartnerschaft

2011

AA

https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/klimaaussenpolitik/energie/energie partnerschaften-238784

https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Wasserstoff/Internationale-Wasserstoffzusammen arbeit/internationale-wasserstoffzusammenarbeit.html

*Stand der Übersicht: Februar 2025.

**Zugriff auf sämtliche Quellen in Tabelle 2 am 29.4.2025.

AA = Auswärtiges Amt; BK = Bundeskanzleramt; BMBF = Bundesministerium für Bildung und Forschung; BMI = Bundesministerium des Innern und für Heimat;
BMUV = Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz; BMVg = Bundesministerium der Verteidigung;
BMWK = Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz; BMZ = Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung;
EZ = Entwicklungszusammenarbeit

Tabelle 2, Forts.

Partnerland

Gegenstand /
Bezeichnung der Partnerschaft

Beginn der Partnerschaft

Zuständigkeit innerhalb der Bundes­regierung

Quellen

Armenien

Transformationspartner

2022

BMZ

https://www.bmz.de/de/laender/armenien

https://www.bmz.de/de/service/lexikon/transformationspartner-59948

https://eriwan.diplo.de/am-de/themen/03-WillkommeninArmenien

Äthiopien

Energie- und Klimapartnerschaft

2019

BMWK

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/internationale-energiepolitik-2.html

https://energy-cooperation.et/

Partner der bilateralen deutschen EZ

2020

BMZ

https://www.bmz.de/resource/blob/29604/laenderliste.pdf

Reformpartnerschaft (ausgesetzt)

2019

BMZ

https://www.bmz.de/en/countries/ethiopia

https://www.bmz.de/resource/blob/23404/materialie460-marshallplan-umsetzung.pdf

Australien

Erweiterte strate­gische Partnerschaft

2021 (strate­gische Partnerschaft seit 2013)

AA

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/australien-node/konsultationen-australien/2465188

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2465292/4e6ff3732dc470fc773022d163fb1358/ 210610-esp-de-data.pdf

Energie- und Klimapartnerschaft

2024 (Energiepartnerschaft seit 2021)

BMWK

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/01/20230127-deutsch-australische-energie-und-klimakooperation-soll-verstarkt-werden.html

https://www.bmwk.de/Redaktion/EN/Pressemitteilungen/2024/09/20240913-cooperation-between-australia-and-germany-in-the-fields-of-energy-and-climate-is-being-expanded.html

Bangladesch

Partner der bilateralen deutschen EZ

2020

BMZ

https://www.bmz.de/resource/blob/29604/laenderliste.pdf

Benin

Partner der bilateralen deutschen EZ

2020

BMZ

https://www.bmz.de/resource/blob/29604/laenderliste.pdf

Tabelle 2, Forts.

Partnerland

Gegenstand /
Bezeichnung der Partnerschaft

Beginn der Partnerschaft

Zuständigkeit innerhalb der Bundes­regierung

Quellen

Bolivien

Partner der bilateralen deutschen EZ

2021

BMZ

https://www.bmz.de/resource/blob/29604/laenderliste.pdf

https://www.bmz.de/de/laender/bolivien

Bosnien und Herzegowina

Transformationspartner (Aktivitäten in der Republika Srpska seit 2022 ausgesetzt)

2022

BMZ

https://www.bmz.de/de/laender/bosnien-und-herzegowina

Brasilien

Strategische Partnerschaft

2008***

AA

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/brasilien-node/bilateral/201112

Globaler Partner

2020

BMZ

https://www.bmz.de/de/laender/brasilien

Energiepartnerschaft

2017

BMWK

https://energypartnership.com.br/about-us/

Partnerschaft für eine sozial gerechte und ökologische Transformation

2023

BMZ

https://www.bundesregierung.de/breg-en/news/intergovernmental-consultations-germany-brazil-2247412

Partnerschaft und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der öffent­lichen Sicherheit

2010

BMI

http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl210s0171b.pdf

http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl209s1243.pdf

***Laut brasilianischen Quellen gingen Brasilien und Deutschland bereits 2002 eine strategische Partnerschaft ein, die von den damaligen Regierungen Lula und Schröder verabredet wurde. 2008 hatte in Deutschland der Regierungswechsel zu Merkel bereits stattgefunden. Roberto Abdenur, »Brazil and Its Strategic Relations with China, Germany, and the United States«, in: Latin American Policy, 2 (2011) 1, S. 58–71 (64), doi: 10.1111/j.2041-7373.2010.00008.x; Alcides Costa Vaz, Brazil’s Strategic Partnerships: Origins, Agendas and Outcomes, Madrid: European Strategic Partnerships Observatory, Juli 2014 (Working Paper 9), <https://www.egmontinstitute.be/app/uploads/2014/07/WP-ESPO9-JULY-2014-1.pdf> (Zugriff am 25.10.2024).

Tabelle 2, Forts.

Partnerland

Gegenstand /
Bezeichnung der Partnerschaft

Beginn der Partnerschaft

Zuständigkeit innerhalb der Bundes­regierung

Quellen

Burkina Faso

Partner der bilateralen deutschen EZ

2020

BMZ

https://www.bmz.de/resource/blob/29604/laenderliste.pdf

https://www.kas.de/documents/259121/13447291/DE_kas_ai_02-2021_ertl_web.pdf/c038a c75-7026-b7d3-e6e9-fffbb0fa801c?version=1.0&t=1625213427060

Chile

Energiepartnerschaft

2019

BMWK

https://energypartnership.cl/

Partnerschaft für Bergbau, Rohstoffe und Kreislauf­wirtschaft

2023 (Rohstoffpartnerschaft seit 2013)

BMWK

https://dserver.bundestag.de/btd/20/077/2007751.pdf

China

Umfassende Strate­gische Partnerschaft

2014 (strate­gische Partnerschaft seit 2006)

AA

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/alt-inhalte/ausbau-der-beziehungen -vereinbart-406614

Globaler Partner

2020

BMZ

https://www.bmz.de/de/laender/china

https://www.giz.de/de/weltweit/78972.html

Energiepartnerschaft

2007

BMWK

https://www.giz.de/en/worldwide/32698.html

https://energypartnership.cn/

Umweltpartnerschaft

2023

BMUV

https://www.bmuv.de/download/gemeinsame-absichtserklaerung-ueber-die-zusammen arbeit-auf-dem-gebiet-der-umwelt-des-klimawandels-und-der-nachhaltigen-entwicklung-zwischen-dem-ministerium-fuer-oekologie-und-umwelt-der-volksrepublik-china-und-dem-bmuv

Tabelle 2, Forts.

Partnerland

Gegenstand /
Bezeichnung der Partnerschaft

Beginn der Partnerschaft

Zuständigkeit innerhalb der Bundes­regierung

Quellen

Côte d’Ivoire

Reformpartnerschaft

2017

BMZ

https://dip.bundestag.de/vorgang/reformpartnerschaft-mit-cte-divoire/267485?f.deskriptor= Kakao&rows=25&pos=3

https://dserver.bundestag.de/btd/19/327/1932715.pdf

https://lome.diplo.de/resource/blob/2465278/6c71bf283f3af3a4d1f455f5e1501936/broschuere-reformpartnerschaft-data.pdf

Klima- und Entwicklungs­partnerschaft

2023

BMZ

https://www.bmz.de/de/aktuelles/aktuelle-meldungen/deutschland-cote-divoire-klima-und-entwicklungspartnerschaft-190812

https://www.bmz.de/en/news/press-releases/germany-cote-d-ivoire-climate-and-develop ment-partnership-124634

Demokra­tische Republik Kongo

Nexus- und Friedenspartner

2020

BMZ

https://www.bmz.de/de/laender/demokratische-republik-kongo

https://dserver.bundestag.de/btd/19/240/1924068.pdf

Ecuador

Partner der bilateralen deutschen EZ

2020

BMZ

https://www.bmz.de/resource/blob/29604/laenderliste.pdf

https://www.bmz.de/de/laender/ecuador

Georgien

Transformationspartner

2020

BMZ

https://www.bmz.de/de/laender/georgien

https://www.bmz.de/de/service/lexikon/transformationspartner-59948

Ghana

Reformpartnerschaft

2020

BMZ

https://www.bmz.de/resource/blob/24906/smaterialie510-bmz2030-reformkonzept.pdf

https://lome.diplo.de/resource/blob/2465278/6c71bf283f3af3a4d1f455f5e1501936/broschuere-reformpartnerschaft-data.pdf

https://www.bmz.de/resource/blob/60280/ebd4312d333e4d68148d4fa5e983f29e/smaterialie540-marshallplan-bilanz-data.pdf

Tabelle 2, Forts.

Partnerland

Gegenstand /
Bezeichnung der Partnerschaft

Beginn der Partnerschaft

Zuständigkeit innerhalb der Bundes­regierung

Quellen

Indien

Strategische Partnerschaft

2000

AA

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/indien-node/bilaterale-beziehungen/ 205980

https://www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/206094/ca4241f2ad0ef0529d7407f394a40 54c/000518-agendastrategischepartnerschaft-data.pdf

Globaler Partner

2020

BMZ

https://www.bmz.de/de/laender/indien

Partnerschaft für erneuerbare Energien

2020 (Partnerschaft für Solar­energie seit 2015)

BMZ

https://www.bmz.de/resource/blob/118280/gemeinsame-absichtserklaerung-energie.pdf

Partnerschaft für grüne und nach­haltige Entwicklung

2022

BMZ

https://www.bmz.de/de/aktuelles/aktuelle-meldungen/deutsch-indische-partnerschaft-gruene-nachhaltige-entwicklung-129158

Migrations- und Mobilitäts­partnerschaft

2023

BMI

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/joint-statement-7th-india-germany-inter-governmental-consultations-igc--2317664

Indonesien

Umfassende / Strate­gische Partnerschaft

2012

AA

https://www.bundesregierung.de/breg-en/service/an-important-partner-in-asia-609036

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2065474/608104/32524828694d6ecbda4dd2c5188777f4/2012-07-10-jakarta-declaration-data.pdf?download=1

https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/asien/suedostasien/300658

https://www.bundeskanzler.de/bk-de/aktuelles/bundeskanzler-scholz-gratuliert-dem-verteidigungsminister-der-republik-indonesien-prabowo-subianto-2266470

Globaler Partner

2020

BMZ

https://www.bmz.de/de/laender/indonesien

https://dserver.bundestag.de/btd/20/054/2005432.pdf

Tabelle 2, Forts.

Partnerland

Gegenstand /
Bezeichnung der Partnerschaft

Beginn der Partnerschaft

Zuständigkeit innerhalb der Bundes­regierung

Quellen

Irak

Nexus- und Friedenspartner

2020

BMZ

https://www.bmz.de/de/laender/irak

https://www.bmz.de/de/service/lexikon/nexus-und-friedenspartner-59952

https://www.epo.de/index.php?option=com_content&view=article&id=16660:staatsbesuch-deutschland-und-irak-arbeiten-gut-zusammen&catid=45&Itemid=90

Israel

Energiepartnerschaft

2022

BMWK

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/internationale-energiepolitik-2.html

https://www.bmwk.de/Redaktion/EN/Pressemitteilungen/2022/03/20220324-germany-and-israel-agree-on-energy-partnership.html

Italien

Partnerschaft

1949

AA

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/italien-node/bilateral/210178

Japan

Energiepartnerschaft

2019

BMWK

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/C-D/deutsch-japanische-energiepartner schaft.pdf?__blob=publicationFile&v=6

Jemen

Nexus- und Friedenspartner

2020

BMZ

https://www.bmz.de/de/laender/jemen

https://dserver.bundestag.de/btd/19/208/1920840.pdf

Jordanien

Energiepartnerschaft

2019

BMWK

https://energy-jordan-germany.org/

Partner der bilateralen deutschen EZ

2020

BMZ

https://www.bmz.de/resource/blob/29604/laenderliste.pdf

Kambodscha

Partner der bilateralen deutschen EZ

2020

BMZ

https://www.bmz.de/resource/blob/29604/laenderliste.pdf

Kamerun

Partner der bilateralen deutschen EZ

2020

BMZ

https://www.bmz.de/resource/blob/29604/laenderliste.pdf

Kanada

Energiepartnerschaft

2021

BMWK

https://canada-germany-energy-partnership.org/

Wasserstoff­partnerschaft

2022

BMWK

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/internationale-energiepolitik-2.html

Tabelle 2, Forts.

Partnerland

Gegenstand /
Bezeichnung der Partnerschaft

Beginn der Partnerschaft

Zuständigkeit innerhalb der Bundes­regierung

Quellen

Kasachstan

Partnerschaft im Rohstoff-, Industrie- und Technologie­bereich

2012

BMWK

http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl212s0625.pdf

Katar

Energiepartnerschaft

2022

BMWK

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/internationale-energiepolitik-2.html

https://www.bmwk.de/Redaktion/EN/Pressemitteilungen/2022/05/20220520-qatar-and-germany-sign-energy-partnership.html

Kenia

Klima- und Entwicklungs­partnerschaft

2022

BMZ

https://www.bmz.de/de/aktuelles/aktuelle-meldungen/deutschland-und-kenia-ausweitung-der-klimapartnerschaft-150772

Kolumbien

Klima- und Energiepartnerschaft

2023

BMZ

https://www.bmz.de/de/aktuelles/aktuelle-meldungen/deutschland-kolumbien-vereinbaren-klima-und-energiepartnerschaft-157084

https://www.bundesregierung.de/breg-en/news/scholz-meets-petro-2197330

Kosovo

Transformationspartner

2020

BMZ

https://www.bmz.de/de/laender/kosovo

Laos

Partner der bilateralen deutschen EZ

2022

BMZ

https://www.bmz.de/de/laender/laos

https://www.bmz.de/de/aktuelles/aktuelle-meldungen/de-laos-zusammenarbeit-klima schutz-berufsbildung-wirtschaft-124618

Libanon

Partner der bilateralen deutschen EZ

2020

BMZ

https://www.bmz.de/de/laender/libanon

Libyen

Nexus- und Friedenspartner

2020

BMZ

https://www.bmz.de/de/laender/libyen

Madagaskar

Partner der bilateralen deutschen EZ

2020

BMZ

https://www.bmz.de/resource/blob/29604/laenderliste.pdf

Tabelle 2, Forts.

Partnerland

Gegenstand /
Bezeichnung der Partnerschaft

Beginn der Partnerschaft

Zuständigkeit innerhalb der Bundes­regierung

Quellen

Mexiko

Globaler Partner

2020

BMZ

https://www.bmz.de/de/laender/mexiko

Energiepartnerschaft

2016

BMWK

https://www.bmwk.de/Redaktion/EN/Downloads/gemeinsame-erklaerung-mexiko-deutsch land-energiepartnerschaft-englisch.pdf?__blob=publicationFile&v=1

https://energypartnership.mx/

Moldau

Transformationspartner

2023

BMZ

https://www.bmz.de/de/laender/moldau

Mongolei

Rohstoffpartnerschaft

2011

BMWK

https://www.duh.de/fileadmin/user_upload/download/Projektinformation/Energiewende/ Hintergrundpapier_Energiepartnerschaften.pdf

https://www.gtai.de/de/meta/presse/mongolei-wahlen-1790778

http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl212s0246.pdf

Strategische Partnerschaft

2024

AA

https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/2643074-2643074

Partner der bilateralen deutschen EZ

2020

BMZ

https://www.bmz.de/resource/blob/29604/laenderliste.pdf

Mosambik

Klima- und Entwicklungs­partnerschaft

2024

BMZ

https://www.bmz.de/de/aktuelles/aktuelle-meldungen/deutschland-und-mosambik-klima-und-entwicklungspartnerschaft-215620

Namibia

Wasserstoff­partnerschaft

2021

BMWK

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/internationale-energiepolitik-2.html

https://www.bmbf.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/08/172_namibia_eng.pdf?__blob=publicationFile&v=3

http://the-eis.com/elibrary/sites/default/files/downloads/literature/Joint%20Communique %20of%20Intent_Namibia%20vs%20Germany.pdf

Partner der bilateralen deutschen EZ

2020

BMZ

https://www.bmz.de/resource/blob/29604/laenderliste.pdf

Tabelle 2, Forts.

Partnerland

Gegenstand /
Bezeichnung der Partnerschaft

Beginn der Partnerschaft

Zuständigkeit innerhalb der Bundes­regierung

Quellen

Nepal

Partner der bilateralen deutschen EZ

2020

BMZ

https://www.bmz.de/resource/blob/29604/laenderliste.pdf

https://www.bmz.de/de/laender/nepal

Niger

Partner der bilateralen deutschen EZ

2020

BMZ

https://www.bmz.de/de/laender/niger

Nigeria

Energiepartnerschaft

2008

AA

https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/klimaaussenpolitik/energie/energie partnerschaften-238784

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Wasserstoff/Internationale-Wasserstoffzusammen arbeit-Beispiele/wasserstoffzusammenarbeit-mit-nigeria.html

Partner der bilateralen deutschen EZ

2020

BMZ

https://www.bmz.de/resource/blob/29604/laenderliste.pdf

https://www.bmz.de/de/laender/nigeria

Pakistan

Klima- und Entwicklungs­partnerschaft

2021

BMZ

https://www.bmz.de/de/aktuelles/aktuelle-meldungen/deutschland-pakistan-massnahmen-schutz-vor-klimaschocks-153414

Palästi­nen­sische
Gebiete

Entwicklungs­partnerschaft

2020

BMZ

https://www.bmz.de/resource/blob/29604/laenderliste.pdf

https://www.giz.de/de/weltweit/379.html

Peru

Rohstoffpartnerschaft

2014

BMWK

https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/140714-rohstoffpartnerschaft-peru/263704

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/peru-node/bilateral/211944

Globaler Partner

2020

BMZ

https://www.bmz.de/de/laender/peru

Klimapartnerschaft

2022

BMZ

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/11/20221104-deutschland-und-peru-vereinbaren-klimapartnerschaft.html

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/peru-node/bilateral/211944

Tabelle 2, Forts.

Partnerland

Gegenstand /
Bezeichnung der Partnerschaft

Beginn der Partnerschaft

Zuständigkeit innerhalb der Bundes­regierung

Quellen

Ruanda

Klima- und Entwicklungs­partnerschaft

2022

BMZ

https://www.bmz.de/de/aktuelles/aktuelle-meldungen/ruandisch-deutsche-klima-und-entwicklungspartnerschaft-126712

https://www.bmz.de/resource/blob/206780/factsheet-p-ruanda-de-06.pdf

Russische Föderation

Strategische Partnerschaft in Bildung, Forschung und Innovation (aus­gesetzt seit 2022)

2005

BMBF

https://www.bundestag.de/resource/blob/414808/c9ed2d117ba542f32eaceafc6261998c/WD-2-135-12-pdf.pdf

https://www.kooperation-international.de/aktuelles/nachrichten/detail/info/bundesministe rium-fuer-bildung-und-forschung-friert-kooperation-mit-russland-und-belarus-ein/

Vertrag über Nachbarschaft, Partnerschaft und Zusammenarbeit

1991/1995

BK

http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl292s1016.pdf

http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl291s0702.pdf

Sambia

Partner der bilateralen deutschen EZ

2020

BMZ

https://www.bmz.de/de/laender/sambia

Saudi-Arabien

Wasserstoff­partnerschaft

2022

BMWK

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/internationale-energiepolitik-2.html

Senegal

Reformpartnerschaft

2019

BMZ

https://www.bmz.de/de/laender/senegal

Klima- und Entwicklungs­partnerschaft

2023

BMZ

https://www.bmz.de/de/laender/senegal

Serbien

Transformations­partner

2020

BMZ

https://www.bmz.de/de/laender/serbien

Klimapartnerschaft

2021

BMZ

https://www.bmz.de/de/laender/serbien

Tabelle 2, Forts.

Partnerland

Gegenstand /
Bezeichnung der Partnerschaft

Beginn der Partnerschaft

Zuständigkeit innerhalb der Bundes­regierung

Quellen

Sierra Leone

Partner der bilateralen deutschen EZ

2021

BMZ

https://www.bmz.de/de/laender/sierra-leone

Singapur

Strategische Partnerschaft

2024

AA

https://singapur.diplo.de/sg-en/2685202-2685202

Somalia

Nexus- und Friedenspartner

2020

BMZ

https://www.bmz.de/de/laender/somalia

Südafrika

Globaler Partner

2020

BMZ

https://www.bmz.de/de/laender/suedafrika

Energiepartnerschaft

2013

BMWK

https://energypartnership.org.za/about-us/

Sudan

Nexus- und Friedenspartner (ausgesetzt seit 2021)

2020

BMZ

https://www.bmz.de/de/laender/sudan

https://www.bmz.de/de/service/lexikon/nexus-und-friedenspartner-59952

Südkorea

Energiepartnerschaft

2019

BMWK

https://energypartnership-korea.org/about-us/

Südsudan

Nexus- und Friedenspartner

2020

BMZ

https://www.bmz.de/de/laender/suedsudan

https://www.bmz.de/de/service/lexikon/nexus-und-friedenspartner-59952

Syrien

Nexus- und Friedenspartner

2020

BMZ

https://www.bmz.de/de/laender/syrien

https://www.bmz.de/de/service/lexikon/nexus-und-friedenspartner-59952

Tadschikistan

Vertrag über Nachbarschaft, Partnerschaft und Zusammenarbeit

1991 / 1995

BK

http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl295s0255b.pdf

http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl291s0702.pdf

Tansania

Partner der bilatera­len deutschen EZ

2020

BMZ

https://www.bmz.de/de/service/lexikon/bilaterale-partner-59942

Tabelle 2, Forts.

Partnerland

Gegenstand /
Bezeichnung der Partnerschaft

Beginn der Partnerschaft

Zuständigkeit innerhalb der Bundes­regierung

Quellen

Togo

Reformpartnerschaft

2021

BMZ

https://www.bmz.de/de/laender/togo

Tschad

Nexus- und Friedenspartner

2020

BMZ

https://www.bmz.de/de/laender/tschad

Tunesien

Energiepartnerschaft

2012

BMWK

https://energypartnership-tunisia.org/

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/G/gemeinsame-absichtserklaerung-energiepatrnerschaft-deutschland-tunesien.html

Reformpartnerschaft

2020

BMZ

https://www.bmz.de/de/laender/tunesien

Türkei

Energiepartnerschaft

2012

BMWK

https://energypartnership-turkiye.org/

https://www.dena.de/projekte/deutsch-tuerkische-energiepartnerschaft/

Uganda

Partner der bilateralen deutschen EZ

2020

BMZ

https://www.bmz.de/resource/blob/29604/laenderliste.pdf

Ukraine

Energiepartnerschaft

2020

BMWK

https://energypartnership-ukraine.org/about-us/

Transformationspartner

2022

BMZ

https://www.bmz.de/de/laender/ukraine

https://www.bmz.de/resource/blob/195868/bmz-transformationspartnerkonzept.pdf

Uruguay

Energie- und Klimapartnerschaft

2023

BMWK

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/internationale-energiepolitik-2.html

Usbekistan

Partner der bilateralen deutschen EZ

2020

BMZ

https://www.bmz.de/resource/blob/29604/laenderliste.pdf

https://www.bmz.de/de/laender/usbekistan

Innovations­partnerschaft

2019

BMBF

https://www.bmbf.de/DE/Forschung/International/Asiatisch-PazifischerRaum/Zentralasien/ zentralasien_node.html

https://www.internationales-buero.de/de/zentralasien_und_mongolei.php

Tabelle 2, Forts.

Partnerland

Gegenstand /
Bezeichnung der Partnerschaft

Beginn der Partnerschaft

Zuständigkeit innerhalb der Bundes­regierung

Quellen

Vereinigte Arabische Emirate

Strategische Partnerschaft

2004

AA

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/vereinigtearabischeemirate-node/ bilaterale-beziehungen/202320

Energie- und Klimapartnerschaft

2022 (Energie-partnerschaft seit 2017)

BMWK

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/internationale-energiepolitik-2.html

Vereinigte Staaten von Amerika

Energie- und Klimapartnerschaft

2022

BMWK

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/internationale-energiepolitik-2.html

Vietnam

Strategische Partnerschaft

2011

AA

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/vietnam-node/bilateral/217280

Globaler Partner

2020

BMZ

https://www.bmz.de/de/laender/vietnam

Abkürzungsverzeichnis

AA

Auswärtiges Amt

BMBF

Bundesministerium für Bildung und Forschung

BMI

Bundesministerium des Innern und für Heimat

BMZ

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

BRICS

Brasilien, Russland, Indien, China, Südafrika, Ägypten, Äthiopien, Iran, Vereinigte Arabische Emirate und Indonesien

CEDAW

Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women
(Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau)

CIA

Central Intelligence Agency

COP

Conference of the Parties (Vertragsstaatenkonferenz)

CPED

International Convention for the Protection of All Persons from Enforced Disappearance
(Internationales Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen)

CPTPP

Comprehensive and Progressive Agreement for Trans-Pacific Partnership

CRC

Convention on the Rights of the Child
(Übereinkommen über die Rechte des Kindes)

CRPD

Convention on the Rights of Persons with Disabilities
(Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)

CSIS

Center for Strategic and International Studies

DAAD

Deutscher Akademischer Austauschdienst

DW

Deutsche Welle

EU

Europäische Union

EZ

Entwicklungszusammenarbeit

G4

Gruppe der 4 (Brasilien, Deutschland, Indien, Japan)

G20

Gruppe der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer

GIZ

Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit

IBSA

IBSA-Dialogforum (Indien, Brasilien, Südafrika)

ICCPR

International Covenant on Civil and Political Rights
(Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte)

ICERD

International Convention on the Elimination of All Forms of Racial Discrimination
(Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von rassistischer Diskriminierung)

ICESCR

International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights
(Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte)

ILO

International Labour Organization (Internationale Arbeitsorganisation)

JCPoA

Joint Comprehensive Plan of Action

KfW

Kreditanstalt für Wiederaufbau

KPV

Kommunistische Partei Vietnams

MASEN

Moroccan Agency for Sustainable Energy

Mercosur

Mercado Común del Sur (Gemeinsamer Südamerikanischer Markt)

MINURSO

Mission des Nations Unies pour l’organisation d’un référendum au Sahara occidental
(Mission der Vereinten Nationen für das Referendum in Westsahara)

Nato

North Atlantic Treaty Organization (Nordatlantikpakt)

NGO

Non-governmental organization (Nichtregierungsorganisation)

OECD

Organisation for Economic Co-operation and Development
(Organisation für wirtschaftliche Zusammen­arbeit und Entwicklung)

OP-CRC-AC

Optional Protocol to the Convention on the Rights of the Child on the Involvement of Children in Armed Conflict
(Fakultativprotokoll zur Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten)

OP-CRC-SC

Optional Protocol to the Convention on the Rights of the Child on the Sale of Children, Child Prostitution and Child Pornography
(Fakultativprotokoll über den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und Kinder­pornografie)

PAREMA

The Moroccan-German Energy Partnership

PCA

Partnership and Cooperation Agreement (Abkommen über Partnerschaft und Zusammen­arbeit)

R2P

Responsibility to Protect

RwP

Responsibility while Protecting

UN

United Nations (Vereinte Nationen)

WHO

World Health Organization (Weltgesundheitsorganisation)

WPS

Women, Peace and Security

WTO

World Trade Organization (Welthandelsorganisation)

WTZ

WissenschaftlichTechnologische Zusammen­arbeit

ZfA

Zentralstelle für das Auslandsschulwesen

Lektürehinweise

Miranda Böttcher / Lars Brozus (Hg.)

Weltpolitische Unwägbarkeiten: Erkundungen der Zukunft. Foresight-Beiträge 2024

Berlin: Stiftung Wissenschaft und Politik, Mai 2024 (SWP-Studie 14/2024)

Felix Heiduk

Deutschlands Wertepartnerschaften im IndoPazifik

Berlin: Stiftung Wissenschaft und Politik, Februar 2024 (SWP-Studie 2/2024)

Daniel Voelsen

Technologiepolitik unter Trump II. Der einstige Partner wird zur Gefahr für Europas Wirtschaft und Demokratie

Berlin: Stiftung Wissenschaft und Politik, April 2025 (SWP-Aktuell 14/2025)

Endnoten

1

Auswärtiges Amt (AA) (Hg.), Wehrhaft. Resilient. Nachhaltig. Integrierte Sicherheit für Deutschland, Nationale Sicherheits­strategie der Bundesregierung, Berlin, Juni 2023, S. 54f.

2

 Gerade für die deutsche Außenpolitik gilt die Leistungsschwäche internationaler Organisationen als bedeutsam. Denn sie versteht sich als multilateral ausgerichtet und folgt einem Leitbild, das multilaterale Beziehungen als wichtigen Bestandteil von effektiver und legitimer Politik auf globaler Ebene sieht. Für diesen Ansatz sind laut Berlin funktionale internationale Organisationen unverzichtbar. Vgl. AA (Hg.), Gemeinsam für die Menschen. Weißbuch Multilateralismus der Bundesregierung, Berlin, Mai 2021.

3

 Zit. n. Klaus-Dieter Frankenberger, »Ohne Amerika geht es nicht«, in: Frankfurter Allgemeine, 29.5.2017, <https://www. faz.net/aktuell/politik/ausland/europa-kann-nicht-ohne-die-amerikaner-bestehen-15037870.html> (Zugriff am 10.12.2024).

4

 Susan Stewart, Die deutsche Russlandpolitik festigen. Bestehende Ansätze schärfen und Zielkonflikte verdeutlichen, Berlin: Stiftung Wissenschaft und Politik, Mai 2023 (SWP-Aktuell 34/2023), doi: 10.18449/2023A34; Hannes Adomeit, »Russland und der Westen: Von ›strategischer Partnerschaft‹ zur strategischen Gegnerschaft«, in: SIRIUS – Zeitschrift für Strategische Analysen, 5 (2021) 2, S. 107–124.

5

 Als Reaktion auf die schwierigen Beziehungen zu den USA während der ersten Trump-Administration rief das Auswärtige Amt zusammen mit Frankreich die Allianz für den Multilateralismus ins Leben. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (Hg.), Zukunft gemeinsam gestalten – strategische Zusammenarbeit mit Globalen Partnern, Bonn/Berlin, Juni 2021 (BMZ Posi­tio­nen, BMZ Papier 3/2021), <https://www.bmz.de/resource/blob/ 86794/bmz-positions papier-globale-partner.pdf> (Zugriff am 12.12.2024).

6

 Felix Heiduk, Deutschlands Wertepartnerschaften im Indo-Pazifik, Berlin: Stiftung Wissenschaft und Politik, Februar 2024 (SWP-Studie 2/2024), doi: 10.18449/2024S02.

7

 AA (Hg.), Weißbuch Multilateralismus der Bundesregierung [wie Fn. 2], S. 17.

8

 Chaotisch zeigte sich hingegen die britische Innenpolitik, vgl. Nicolai von Ondarza, Tanz auf der Brexit-Klippe. Der Schlüssel zur Einigung bei den Austrittsverhandlungen liegt in der britischen Innenpolitik, Berlin: Stiftung Wissenschaft und Politik, Oktober 2018 (SWP-Aktuell 55/2018), <https://www. swp-berlin.org/publikation/brexit-der-schluessel-liegt-in-der-britischen-innenpolitik> (Zugriff am 17.3.2025).

9

 Die USA unter Trump sollten nicht deshalb als unzuver­lässig charakterisiert werden, weil sie außenpolitische Ziele verfolgen, die von denen vorheriger US-Administrationen ab­wichen bzw. abweichen. Kritikwürdig ist jedoch politisches Handeln, das Zweifel an der verlässlichen Befolgung von Ver­einbarungen schürt und dies als Mittel einsetzt, um dar­aus Vorteile zu ziehen und eigene Interessen durchzu­setzen.

10

 Vgl. Sabine Fischer, Die chauvinistische Bedrohung. Russlands Kriege und Europas Antworten, Berlin: Econ 2023.

11

 Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), Deutschland in den Augen Indonesiens. Eine strategische Partne­r­schaft auf dem Prüfstand, Jakarta, Juni 2024 (Studien­bericht).

12

 Vgl. Andreas Wimmel, »›The German Vote‹ im Rat der Europäischen Union«, in: Integration, 47 (2024) 3, S. 192–206, doi: 10.5771/0720-5120-2024-3-192.

13

 The White House, »Remarks by President Trump to the 74th Session of the United Nations General Assembly«, New York, 25.9.2019, <https://trumpwhitehouse.archives. gov/briefings-statements/remarks-president-trump-74th-session-united-nations-general-assembly/> (Zugriff am 12.12.2024).

14

 Hanns W. Maull (Hg.), Auflösung oder Ablösung? Die inter­nationale Ordnung im Umbruch, Berlin: Stiftung Wissenschaft und Politik, Dezember 2017 (SWP-Studie 21/2017); Nadine Godehardt, Wie China Weltpolitik formt. Die Logik von Pekings Außenpolitik unter Xi Jinping, Berlin: Stiftung Wissenschaft und Politik, Oktober 2020 (SWP-Studie 19/2020), doi: 10.18449/ 2020S19. Für einen kritischen Blick auf die Debatten um »internationale Ordnungen« allgemein siehe Ian Hurd, »The Science of World Order«, in: International Politics, (2024), S. 1–19, doi: 10.1057/s41311-024-00579-4.

15

 Ein Beispiel dafür ist die »Group of Friends in Defense of the Charter of the United Nations«, die von China, Russland und anderen 2021 bei den UN begründet wurde und den mitgliedstaatlichen Charakter der Weltorganisation betont. Dies zielt auf nichtstaatliche Stakeholder wie Nichtregierungs­organisationen, die in vielen UN-Prozessen eine wich­tige Rolle spielen. Vgl. Sebastian Haug/Rosemary Foot/Max-Otto Baumann, »Power Shifts in International Organisations: China at the United Nations«, in: Global Policy, 15 (2024) S2, S. 5–17, doi: 10.1111/1758-5899.13368.

16

 European Union (Hg.), »Partner«, in: dies., A Strategic Compass for Security and Defence, Brüssel 2022, S. 53–60, <https://www.eeas.europa.eu/sites/default/files/documents/ strategic_compass_en3_web.pdf>; Nato (Hg.), Strategic Concept 2022, Madrid, 29.6.2022, S. 10f, <https://www.nato.int/nato_ static_fl2014/assets/pdf/2022/6/pdf/290622-strategic-concept. pdf> (Zugriff jeweils am 10.12.2024).

17

 Vgl. Elias Götz, »Status Matters in World Politics«, in: International Studies Review, 23 (2021) 1, S. 228–247, doi: 10.1093/isr/viaa046.

18

 Vgl. Jule Könneke, Die deutsch-brasilianische Partnerschaft für sozial-ökologische Transformation. Bilaterale Zusammenarbeit als Katalysator für den UN-Klimaprozess, Berlin: Stiftung Wissenschaft und Politik, Juli 2024 (SWP-Aktuell 34/2024), doi: 10.18449/2024A34.

19

 Xiang Haoyu, »What ›Partnerships‹ Does China Have?«, in: CSIS Interpret: China (Source: Study Times; The China Institute of International Studies), 20.10.2023, <https://interpret.csis. org/translations/what-partnerships-does-china-have/> (Zugriff am 11.12.2024).

20

 Guido Steinberg, Katars Außenpolitik. Entscheidungsprozesse, Grundlinien und Strategien, Berlin: Stiftung Wissenschaft und Politik, Oktober 2022 (SWP-Studie 12/2022), doi: 10.18449/ 2022S12.

21

 Iain D. Henry, Reliability and Alliance Interdependence. The United States and Its Allies in Asia, 1949–1969, Ithaca: Cornell University Press, 2022, <https://library.oapen.org/handle/ 20.500.12657/62214> (Zugriff am 10.12.2024); Mark J. C. Crescenzi et al., »Reliability, Reputation, and Alliance Formation«, in: International Studies Quarterly, 56 (2012) 2, S. 259–274, doi: 10.1111/j.1468-2478.2011.00711.x.

22

 Siehe z. B. Petra Hellegers, »Food Security Vulnerability Due to Trade Dependencies on Russia and Ukraine«, in: Food Security, 14 (2022), S. 1503–1510.

23

 George W. Downs/Michael A. Jones, »Reputation, Compliance, and International Law«, in: The Journal of Legal Studies, 31 (2002) S1, S. S95–S114.

24

 Robert Jervis/Keren Yarhi-Milo/Don Casler, »Redefining the Debate over Reputation and Credibility in International Security: Promises and Limits of New Scholarship«, in: World Politics, 73 (2021) 1, S. 167–203 (169), doi: 10.1017/S004 3887120000246. Zum Bemühen deutscher Regierungen nach 1945 um internationalen Status siehe Steve Wood, »Status and the Federal Republic of Germany: An International Ex­cep­tion?«, in: European Politics and Society, 24 (2023) 5, S. 625–647, doi: 10.1080/23745118.2022.2068788.

25

 Jervis/Yarhi-Milo/Casler, »Redefining the Debate« [wie Fn. 24], S. 169; Alex Weisiger/Keren Yarhi-Milo, »Revisiting Reputation: How Past Actions Matter in International Politics«, in: International Organization, 69 (2015) 2, S. 473–495, doi: 10.1017/S0020818314000393.

26

 Mark J. C. Crescenzi, Of Friends and Foes. Reputation and Learning in International Politics, New York, NY: Oxford University Press, 2018, S. 71, doi: 10.1093/oso/9780190609528. 001.0001; Mark J. C. Crescenzi/Bailee Donahue, »Rediscovering Reputation through Theory and Evidence«, in: William R. Thompson (Hg.), The Oxford Encyclopedia of Empirical Inter­national Relations Theory, New York, NY: Oxford University Press, 2018, S. 1–16, <https://www.oxfordreference.com/display/ 10.1093/acref/9780190632588.001.0001/acref-9780190632588 -e-282> (Zugriff am 12.12.2024).

27

 So ist es zum Beispiel erklärtes Ziel der neuseeländischen Außenpolitik, den Ruf eines »good citizen« in der inter­natio­nalen Politik zu pflegen, also die Reputation eines Staates, der sich an internationale Verträge und das Völkerrecht hält. Siehe Terence O’Brien, »New Zealand Foreign Policy: The Importance of Reputation«, in: New Zealand Inter­national Review, 38 (2013) 5, S. 20–23, <https://www.jstor.org/ stable/48551408> (Zugriff am 4.4.2025).

28

 Jervis/Yarhi-Milo/Casler, »Redefining the Debate« [wie Fn. 24].

29

 Die Faustregel »The friend of my friend is my friend« stellt eine Variante dieser Annahme dar. Als Indikator für die mut­maßliche Verlässlichkeit eines Drittstaates werden dessen freundschaftliche Beziehungen zu einem Partner gewertet, zu dem man selbst bereits verlässliche Beziehungen unterhält. Vgl. Crescenzi, Of Friends and Foes [wie Fn. 26]; Robert Jervis, System Effects. Complexity in Political and Social Life, Princeton, NJ: Princeton University Press, 1997.

30

 Pew Research Center, »Global Image of Countries«, <https://www.pewresearch.org/topic/international-affairs/ global-image-of-countries/> (Zugriff am 20.2.2025).

31

 Policy-Wechsel mögen in Demokratien zwar prinzipiell häufiger auftreten als in Autokratien. Aufgrund von Wahlen können Parteien an die Macht gelangen, deren politische Präferenzen von denen der vorherigen Regierung abweichen. Allerdings sind solche Policy-Wechsel in einer Demokratie grundsätzlich leichter antizipierbar, da sie frühzeitig öffentlich kommuniziert werden, etwa in Wahlkämpfen. Dementsprechend können sich Partner besser auf einen solchermaßen angekündigten Policy-Wechsel einstellen. Ein markantes Beispiel ist das bereits 2023 vom »Project 2025« veröffentlichte »Mandate for Leadership: The Conservative Promise«, das viele Initiativen der 2025 inaugurierten Trump-Administration inspiriert (hat). Vgl. Daniel W. Drezner, »The Death of the Democratic Advantage?«, in: International Studies Review, 24 (2022) 2, S. 1–17, doi: 10.1093/isr/viac017.

32

 Crescenzi, Of Friends and Foes [wie Fn. 26].

33

 Die Bundesregierung, Gemeinsame Erklärung von Hanoi: Deutschland und Vietnam – Strategische Partner der Zukunft, Hanoi, 11.10.2011, <https://vietnam.diplo.de/resource/blob/ 1787358/e8e9310ce13c0902fc004826c070c759/gemeinsame-erklaerung-von-hanoi-data.pdf> (Zugriff am 12.12.2024).

34

Hai Hong Nguyen, »Vietnam’s Growing Strategic Partner­ships with European Countries«, in: The Diplomat, 30.5.2022, <https://thediplomat.com/2022/05/vietnams-growing-strategic-partnerships-with-european-countries/> (Zugriff am 12.12.2024).

35

 Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam über kulturelle Zusammenarbeit, 10.5.1990, Bundes­gesetzblatt 1991 Teil II Nr. 27, S. 1050, <http://www.bgbl.de/ xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl291s1050.pdf> (Zugriff am 8.4.2025).

36

 Siehe dazu AA, »Deutschland und Vietnam: bilaterale Beziehungen«, Berlin, 27.2.2025, <https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/vietnam-node/bilateral-217280>; Stiftung Asienhaus, »Offener Brief: Vietnams Zivilgesellschaft unter Druck«, Köln, 27.6.2022, <https://www.asien haus.de/aktuelles/offener-brief-vietnams-zivilgesellschaft-steht-unter-druck>; Amnesty International, »Vietnam 2022«, Berlin, 28.3.2023, <https://www.amnesty.de/informieren/ amnesty-report/vietnam-2022> (Zugriff jeweils am 4.4.2025).

37

 Bundesministerium der Justiz, »Fortführung der deutsch-vietnamesischen Zusammenarbeit im Bereich der Justiz«, Berlin, 7.10.2022, <https://www.bmj.de/SharedDocs/ Meldungen/DE/2022/1007_deutsch_vietnamesische_Zusammenarbeit.html> (Zugriff am 12.12.2024).

38

 AA, »Sprecher des Auswärtigen Amts zu den deutsch-vietnamesischen Beziehungen«, Pressemitteilung, Berlin, 2.8.2017, <https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/ 170802-vnm-291750>; Martin Knobbe, »Wie vietnamesische Agenten mitten in Berlin ein Paar entführten«, in: Der Spiegel, 23.4.2018, <https://www.spiegel.de/spiegel/wie-vietnamesi sche-agenten-mitten-in-berlin-ein-paar-entfuehrten-a-1204 272.html> (Zugriff jeweils am 4.4.2025).

39

 Gerhard Will, Chancen und Risiken deutscher Politik in Vietnam, Berlin: Stiftung Wissenschaft und Politik, März 2002 (SWP-Studie 5/2002).

40

 Kristoffer Marslev/Cornelia Staritz, »The EU–Viet Nam Free Trade Agreement. A Catalyst of Labour Reform in Viet Nam?«, in: Marva Corley-Coulibaly/Franz Christian Ebert/ Pelin Sekerler Richiardi (Hg.), Integrating Trade and Decent Work, Bd. 2, Genf: International Labour Organization, 2023, S. 175–209.

41

 »Vietnam Jails Blogger Snatched from Thailand«, in: Bangkok Post, 31.10.2024, <https://www.bangkokpost.com/ thailand/general/2893673/vietnam-jails-blogger-snatched-from-thailand> (Zugriff am 12.12.2024).

42

 Andreas Stoffers, CPTPP Milestone Marks Nation’s Economic Integration, Hanoi: Friedrich Naumann Foundation, 8.4.2024, <https://www.freiheit.org/vietnam/cptpp-milestone-marks-nations-economic-integration> (Zugriff am 12.12.2024).

43

 Vincenzo Caporale, »Vietnam Has a Long Way to Go on Decarbonization«, in: The Diplomat, 15.3.2023.

44

 Reporters without Borders, »Vietnam«, Country Report, <https://rsf.org/en/country/vietnam> (Zugriff am 12.12.2024).

45

 United Nations (UN), »Aggression against Ukraine«, A/RES/ES-11/1, 2.3.2022, <https://digitallibrary.un.org/record/ 3959039>; dies, »Humanitarian Consequences of the Aggression against Ukraine«, A/RES/ES-11/2, 24.3.2022, <https:// digitallibrary.un.org/record/3965954?ln=en>; dies., »Suspension of the Rights of Membership of the Russian Federation in the Human Rights Council«, A/RES/ES-11/3, 7.4.2022, <https://digitallibrary.un.org/record/3967778?ln=en>; dies., »Territorial Integrity of Ukraine: Defending the Principles of the Charter of the United Nations«, A/RES/ES-11/4, 12.10.2022, <https://digitallibrary.un.org/record/3990400?ln=en>; dies., »Furtherance of Remedy and Reparation for Aggression against Ukraine«, A/RES/ES-11/5, 14.11.2022, <https:// digitallibrary.un.org/record/3994052?ln=en>; dies., »Principles of the Charter of the United Nations Underlying a Comprehensive, Just and Lasting Peace in Ukraine«, A/RES/ES-11/6, 23.2.2023, <https://digitallibrary.un.org/record/4003921? ln=en>; dies., »Advancing a Comprehensive, Just and Lasting Peace in Ukraine«, A/RES/ES-11/7, 24.2.2025, <https://digital library.un.org/record/4076672?ln=en>; dies., »The Path to Peace«, A/RES/ES-11/8, 24.2.2025, <https://digitallibrary.un. org/record/4076673?ln=en> (Zugriff jeweils am 9.4.2025).

46

 Jonathan Head, »Vietnam: Leaked Communist Party Document Warns of ›Hostile Forces‹«, BBC News, 1.3.2024, <https://www.bbc.com/news/world-asia-68443392> (Zugriff am 28.2.2025).

47

 Charles du Vinage/Sascha Tamm, »Deutschlandbilder. Wie sehen uns die Menschen in anderen Ländern?«, Potsdam: Friedrich-Naumann-Stiftung, 15.12.2022, <https://www. freiheit.org/de/deutschland/wie-sehen-uns-die-menschen-anderen-laendern> (Zugriff am 12.12.2024).

48

 »Vietnam Prioritises the Development of Relations with Germany«, in: Asia News Network, 24.1.2024, <https://asianews. network/vietnam-prioritises-the-development-of-relations-with-germany/> (Zugriff am 12.12.2024).

49

 Rosalia Romaniec, »Wie die Bundesregierung um Fach­kräfte aus dem Ausland wirbt«, in: Deutsche Welle (DW), 25.1.2024, <https://www.dw.com/de/wie-die-bundesregierung-um-fachkr%C3%A4fte-aus-dem-ausland-wirbt/a-68081183> (Zugriff am 12.12.2024).

50

 Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)/GIZ, »Vietnamese-German Energy Dialogue and Energy Partnership«, <https://climateandenergypartnerships. org/partner/vietnam/> (Zugriff am 4.4.2025).

51

 Bundesministerium für Bildung und Forschung, »Bekannt­machung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und For­schung. Richtlinie zur Förderung von Vorhaben der wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit mit der Sozialisti­schen Republik Vietnam«, 29.11.2023, Bundesanzeiger vom 22.12.2023, <https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekannt machungen/de/2023/12/2023-12-22-Bekanntmachung-Vietnam.html#searchFacets> (Zugriff am 4.4.2025).

52

 Ian Storey, »Vietnam and the Russia–Ukraine War: Hanoi’s ›Bamboo Diplomacy‹ Pays Off but Challenges Remain«, in: Fulcrum, 22.3.2024, <https://fulcrum.sg/vietnam-and-the-russia-ukraine-war-hanois-bamboo-diplomacy-pays-off-but-challenges-remain/>; Alexander L. Vuving, »Viet­nam’s Grand Strategic Architecture amid the Russia–Ukraine War«, in: The Diplomat, 27.10.2024, <https://thediplomat.com/2024/10/ vietnams-grand-strategic-architecture-amid-the-russia-ukraine-war/> (Zugriff jeweils am 12.12.2024).

53

 Aurel Croissant, »Vietnam: The Socialist Party State«, in: ders., Comparative Politics of Southeast Asia. An Introduction to Governments and Political Regimes, 2. Aufl., Cham: Springer, 2022, S. 401–441.

54

 Socialist Republic of Viet Nam, »Full Speech by Party Leader Nguyen Phu Trong at National Foreign Relations Con­ference«, 14.12.2021, <https://en.baochinhphu.vn/full-speech-by-party-leader-nguyen-phu-trong-at-national-foreign-relations-conference-11143010.htm> (Zugriff am 12.12.2024); siehe ebenfalls Florian C. Feyerabend/Lara Morlang, Neutrali­tät durch »Bamboo Diplomacy«? Vietnams Drahtseilakt vor dem Hinter­grund des Krieges in der Ukraine, Hanoi: Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS), November 2022 (KAS Länderbericht).

55

 Axel Blaschke, Die Kunst des Kompromisses. Vietnam nach dem 13. Parteikongress der Kom­munistischen Partei, Berlin: Friedrich-Ebert-Stiftung, Februar 2021, S. 3.

56

 Dung Phan Xuan/Benjamin Tze Ern Ho, »How Regime Legitimation Influences Vietnam’s Strategy toward US–China Strategic Rivalry«, in: International Journal of Asian Studies, 22 (2025) 1, S. 25–44.

57

Alexander L. Vuving, »The Evolution of Vietnamese For­eign Policy in the ›Doi Moi‹ Era«, in: Börje Ljunggren/Dwight H. Perkins (Hg.), Vietnam. Navigating a Rapidly Changing Economy, Society, and Political Order, Cambridge, MA: Harvard University Asia Center, 2023, S. 347–369.

58

 Hoang Thi Ha, Understanding Vietnam’s Foreign Policy Choices amid Sino-US Rivalry, Singapur: ISEAS – Yusof Ishak Institute, Mai 2024.

59

 »The Moroccan-German Energy Partnership (PAREMA)«, Bonn/Eschborn: GIZ, <https://energypartnership.ma/> (Zugriff am 12.12.2024).

60

 Der Status dieser »Reformpartnerschaft« ist allerdings unklar. Es gibt keine öffentlichen Informationen, wonach sie ausgesetzt worden wäre. Auch die Gemeinsame Erklärung von August 2022 nimmt explizit auf diese Partnerschaft Bezug. Auf der Website des BMZ finden sich zur »Reformpartnerschaft« allerdings keine weiteren Infor­mationen mehr. Zu ihrer Einrichtung siehe BMZ, »Bundesentwicklungsminister Gerd Müller unterzeichnet eine neue Reformpartnerschaft mit Marokko«, Pressemitteilung, 29.11.2019, <https://www. bmz.de/de/aktuelles/archiv-aktuelle-meldungen/mueller-unterzeichnet-eine-neue-reformpartnerschaft-mit-marokko-82914> (Zugriff am 12.12.2024).

61

 AA, »Deutsch-Marokkanische Gemeinsame Erklärung«, Pressemitteilung, 25.8.2022, <https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/reise-marokko/2548272> (Zugriff am 12.12.2024).

62

 Bundesministerium des Innern und für Heimat, »Bundesregierung vereinbart enge Migra­tionszusammenarbeit mit Marokko«, Pressemitteilung, 24.1.2024, <https://www. bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/01/ma rokko.html> (Zugriff am 12.12.2024). Die Partnerschaft ent­hält als solche keine vertraglich bindenden Verpflichtungen, vgl. auch Nadine Biehler/David Kipp/Anne Koch, Potentiale bilate­raler Migrationsabkommen. Von Symbolpolitik zu praktischer Umset­zung, Berlin: Stiftung Wissenschaft und Politik, September 2024 (SWP-Aktuell 48/2024), doi: 10.18449/2024A48.

63

 BMWK, »Deutschland und Marokko vereinbaren Allianz für Klima und Energie«, Pressemitteilung, 28.6.2024, <https:// www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/06/20240628-deutschland-marokko-allianz-fuer-klima-und-energie. html> (Zugriff am 12.12.2024).

64

 Bundeswehr, »Westsahara – MINURSO«, <https://www. bundeswehr.de/de/auftrag/einsaetze/missionen/die-bundes wehr-in-marokko> (Zugriff am 5.5.2025).

65

 Kreditanstalt für Wiederaufbau, »Energie der Zukunft«, <https://www.kfw-entwicklungsbank.de/Weltweit/Nordafrika-und-Nahost/Projektinformation_Marokko_Wasserstoff_2024/> (Zugriff am 12.12.2024).

66

 The White House, »Proclamation on Recognizing the Sovereignty of the Kingdom of Morocco over the Western Sahara«, Washington, D.C., 10.12.2020, <https://trump whitehouse.archives.gov/presidential-actions/proclamation-recognizing-sovereignty-kingdom-morocco-western-sahara/> (Zugriff am 12.12.2024).

67

Security Council Report, »Western Sahara Consultations«, 19.12.2020 (What’s in Blue), <https://www.securitycouncil report.org/whatsinblue/2020/12/western-sahara-consultations -7.php> (Zugriff am 12.12.2024).

68

 »Marokko ruft Botschafterin aus Berlin zurück« in: DW, 6.5.2021, <https://www.dw.com/de/marokko-ruft-botschafterin-aus-berlin-zur%C3%BCck/a-57454319> (Zugriff am 12.12.2024).

69

 »Marokko – Auswärtiges Amt aktualisiert Basisinforma­tion zu Marokko und spricht Autonomieplan in der West­sahara an«, in: Maghreb-Post, 13.12.2021, <https://maghreb-post.de/marokko-auswaertiges-amt-aktualisiert-basisinfor mation-zu-marokko-und-spricht-autonomieplan-in-der-westsahara-an/>; AA, »Deutschland und Marokko: bilaterale Beziehungen«, Berlin, 12.3.2025, <https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/marokko-node/bilaterale-bezie hungen/224064> (Zugriff jeweils am 29.4.2025).

70

 »Deutsch-Marokkanische Gemeinsame Erklärung« [wie Fn. 61], Abschnitt 15; AA, »Gemeinsame Mitteilung zum Deutsch-Marokkanischen Strategischen Dialog«, Pressemitteilung, 28.6.2024, <https://www.auswaertiges-amt.de/de/news room/2665268-2665268> (Zugriff am 12.12.2024).

71

 »Morocco Recalls Its Ambassador to Berlin over Western Sahara«, Reuters, 6.5.2021, <https://www.reuters.com/world/ africa/morocco-recalls-its-ambassador-berlin-over-western-sahara-2021-05-06/> (Zugriff am 12.12.2024).

72

 U.S. Department of State, »U.S. Security Cooperation with Morocco«, Fact Sheet, Washington, D.C., 20.1.2025, <https:// www.state.gov/u-s-security-cooperation-with-morocco/> (Zugriff am 28.2.2025).

73

 2025 wird Marokko Gastgeber der Generalversammlung von Interpol sein. Safaa Kasraoui, »Hosting Interpol’s Key Summit Shows Morocco’s Growing Influence in Global Security«, in: Morocco World News, 13.11.2024, <https://www. moroccoworldnews.com/2024/11/366343/hosting-interpols-key-summit-shows-moroccos-growing-influence-in-global-security> (Zugriff am12.12.2024).

74

 Aida Alami, »Morocco Crushed Dissent Using a U.S. Interrogation Site, Rights Advocates Say«, in: The New York Times, 17.1.2015, <https://www.nytimes.com/2015/01/18/ world/us-tactics-in-morocco-said-to-enable-torture.html> (Zugriff am 29.4.2025).

75

 Sarah Zaaimi, »Iran Has Ambitions in Western Sahara. Trump Can Contain Them by Bolstering Ties with Morocco«, in: New Atlanticist (Atlantic Council), 18.11.2024, <https:// www.atlanticcouncil.org/blogs/new-atlanticist/iran-has-ambitions-in-western-sahara-trump-can-contain-them-by-bolstering-ties-with-morocco/> (Zugriff am 12.12.2024).

76

 Beatriz de León Cobo/Nicholas Hopton/Burcu Ozcelik, »Morocco as a Strategic Partner in Supporting the Sahel Region’s Security«, London: Royal United Services Institute, 13.2.2025 (Commentary), <https://www.rusi.org/explore-our-research/publications/commentary/morocco-strategic-partner-supporting-sahel-regions-security> (Zugriff am 28.2.2025).

77

 Vgl. das Statement der deutschen Botschafterin zu einer früheren Fassung: Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen, »Explanation of Vote by Germany on Resolution ES-10/21 of the General Assembly, 27 October 2023«, Statement Delivered by Ambassador Antje Leendertse, 27.10.2023, <https://new-york-un. diplo.de/un-en/-/2628686> (Zugriff am 12.12.2024).

78

 UN, »Protection of Civilians and Upholding Legal and Humanitarian Obligations«, A/RES/ES-10/22, 12.12.2023, <https://digitallibrary.un.org/record/4029732?ln=en> (Zugriff am 9.4.2025).

79

 Änderungsanträge A/ES-10/L.28 und A/ES-10/L.29. Die Vereinten Nationen (Hg.), »Israel/Palestine: UN General Assembly Votes by Large Majority for Immediate Humanitarian Ceasefire«, 12.12.2023, <https://www.youtube.com/ watch?v=TICNFlYkhTg> (Zugriff am 12.12.2024).

80

 Sarah Zaaimi, »Why Morocco Will Not Cut Ties with Israel«, in: New Atlanticist (Atlantic Council), 28.11.2023, <https://www.atlanticcouncil.org/blogs/new-atlanticist/why-morocco-will-not-cut-ties-with-israel/> (Zugriff am 12.12.2024); Pascal Brunel/Sophie Amsili, »L’alliance militaire entre Israël et le Maroc se renforce malgré la guerre à Gaza«, in: Les Echos, 11.7.2024, <https://www.lesechos.fr/monde/afrique-moyen-orient/lalliance-militaire-entre-israel-et-le-maroc-se-renforce-malgre-la-guerre-a-gaza-2107318> (Zugriff am 28.2.2025).

81

 Rat der Europäischen Union, »Joint Declaration by the European Union and Morocco for the Fourteenth Meeting of the Association Council«, Pressemitteilung, 27.6.2019, <https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/ 2019/06/27/joint-declaration-by-the-european-union-and-the-kingdom-of-morocco-for-the-fourteenth-meeting-of-the-association-council/> (Zugriff am 12.12.2024).

82

 Directorate-General for Neighbourhood and Enlargement Negotiations, »The EU and Morocco Launch the First Green Partnership on Energy, Climate and the Environment ahead of COP 27«, 18.10.2022, <https://neighbourhood-enlarge ment.ec.europa.eu/news/eu-and-morocco-launch-first-green-partnership-energy-climate-and-environment-ahead-cop-27-2022-10-18_en> (Zugriff am 12.12.2024).

83

 »Handelsabkommen EU–Marokko nichtig – Volk von West­sahara hätte zustimmen müssen«, in: beck-aktuell, 4.10.2024, <https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/ eugh-C77821p-C79821p-handelsabkommen-eu-marokko-nichtig-westsahara> (Zugriff am 12.12.2024).

84

 »Western Sahara Independence Chief Leaves Spain for Algeria«, The Associated Press, 2.6.2021, <https://apnews.com/ article/algeria-africa-western-sahara-europe-spain-c4c98c3e e0500a7ac2b74cc6865f55a4> (Zugriff am 12.12.2024).

85

 Nicholas Casey/José Bautista, »›Come On In, Boys‹: A Wave of the Hand Sets Off Spain-Morocco Migrant Fight«, in: The New York Times, 2.6.2021, <https://www.nytimes.com/ 2021/06/02/world/europe/spain-ceuta-migrants-morocco. html> (Zugriff am 29.4.2025).

86

 Kingdom of Morocco, Ministry of Foreign Affairs, African Cooperation and Moroccan Expatriates, »Statement by Royal Office: Spain Considers the Autonomy Initiative Presented by Morocco as the Basis, the Most Serious, Realistic and Credible, for the Resolution of the Dispute about the Moroccan Sahara«, 18.3.2022, <https://diplomatie.ma/en/ statement-royal-office-spain-considers-autonomy-initiative-presented-morocco-basis-most-serious-realistic-and-credible-resolution-dispute-about-moroccan-sahara> (Zugriff am 12.12.2024).

87

 Natasha Booty, »France Backs Morocco in Dispute over Western Sahara«, BBC News, 29.10.2024, <https://www.bbc. com/news/articles/c1vdl92zlzqo>; »Macron Pledges French Investment in Western Sahara under ›Moroccan Sovereignty‹«, in: Le Monde with AFP, 29.10.2024, <https://www.lemonde. fr/en/international/article/2024/10/29/macron-pledges-french-investment-in-western-sahara-under-moroccan-sovereignty_ 6730910_4.html> (Zugriff jeweils am 12.12.2024).

88

 UN, »Member States«, <https://www.un.org/en/about-us/member-states#gotoM> (Zugriff am 12.12.2024).

89

 »Deutsch-Marokkanische Gemeinsame Erklärung« [wie Fn. 61], Abschnitt 7.

90

 »Aggression against Ukraine«, A/RES/ES-11/1 [wie Fn. 45].

91

 »Humanitarian Consequences of the Aggression against Ukraine«, A/RES/ES-11/2; »Suspension of the Rights of Member­ship of the Russian Federation in the Human Rights Council«, A/RES/ES-11/3; »Furtherance of Remedy and Reparation for Aggression against Ukraine«, A/RES/ES-11/5; »Advancing a Comprehensive, Just and Lasting Peace in Ukraine«, A/RES/ES-11/7 [alle wie Fn. 45].

92

 »Territorial Integrity of Ukraine: Defending the Principles of the Charter of the United Nations«, A/RES/ES-11/4; »Principles of the Charter of the United Nations Underlying a Com­prehensive, Just and Lasting Peace in Ukraine«, A/RES/ES-11/6; »The Path to Peace«, A/RES/ES-11/8 [alle wie Fn. 45].

93

 »Morocco Explains Its Vote for a UN Resolution Asking Russia to Leave Ukraine«, in: The North Africa Post, 1.3.2023, <https://northafricapost.com/65718-morocco-explains-its-vote-for-a-un-resolution-asking-russia-to-leave-ukraine.html> (Zugriff am 12.12.2024).

94

 Paul Mozur/Aaron Krolik/Adam Satariano, »Chinese Traders and Moroccan Ports: How Russia Flouts Global Tech Bans«, in: The New York Times, 19.12.2023, <https://www. nytimes.com/2023/12/19/technology/russia-flouts-global-tech-bans.html> (Zugriff am 12.12.2024).

95

 Raúl Redondo, »Morocco Responds with Its Fisheries Agreement with Russia after Latest European Court Ruling«, in: Atalayar, 12.10.2024, <https://www.atalayar.com/en/ articulo/politics/morocco-responds-with-its-fisheries-agree ment-with-russia-after-latest-european-court-ruling/2024 1012100000206132.html> (Zugriff am 12.12.2024).

96

 Jacopo Maria Pepe/Rosa Melissa Gehrung, »Middle Ground Powers im Energiesektor«, in: Barbara Lippert/Stefan Mair (Hg.): Mittlere Mächte – einflussreiche Akteure in der inter­nationalen Politik, Berlin: Stiftung Wissenschaft und Politik, Januar 2024 (SWP-Studie 1/2024), S. 71–74.

97

 Damian Berger, »Weizenkrise. Weizen, Phosphat und ein neuer Blick auf Marokko«, Rabat: Friedrich-Naumann-Stiftung, 4.7.2022, <https://www.freiheit.org/de/marokko-und-algerien/weizen-phosphat-und-ein-neuer-blick-auf-marokko> (Zugriff am 12.12.2024).

98

 Isabelle Werenfels, Beziehungskrise: Europas schwieriger Umgang mit immer selbstbewussteren Partnerländern in Nordafrika, Berlin: Stiftung Wissenschaft und Politik, 26.9.2024 (SWP-Podcast 24/2024), <https://www.swp-berlin.org/publikation/ beziehungskrise-europas-schwieriger-umgang-mit-immer-selbstbewussteren-partnerlaendern-in-nordafrika> (Zugriff am 12.12.2024); Anne Koch/Annette Weber/Isabelle Werenfels (Hg.), Migrationsprofiteure? Autoritäre Staaten in Afrika und das europäische Migrationsmanagement, Berlin: Stiftung Wissenschaft und Politik, April 2018 (SWP-Studie 3/2018); Nadine Biehler/Anne Koch/Amrei Meier, Risiken und Neben­wirkungen deutscher und europäischer Rückkehrpolitik. Ein außen-, sicherheits- und entwicklungspolitischer Beipackzettel, Berlin: Stiftung Wissen­schaft und Politik, August 2021 (SWP-Studie 12/2021), doi: 10.18449/2021S12.

99

 Die wiederholt von der GIZ durchgeführte Studie »Deutsch­land in den Augen der Welt« etwa sammelt in der Ausgabe von 2015 auch Eindrücke aus Marokko, aggregiert diese dann aber in der Ergebnisdarstellung mit der Wahrnehmung weiterer Länder, vgl. GIZ (Hg.), Deutschland in den Augen der Welt. Zentrale Ergebnisse der zweiten GIZ-Erhebung 2015, Eschborn/Bonn, August 2015, <https://www.giz.de/de/down loads/giz2015-de-deutschland-in-den-augen-der-welt_2015. pdf> (Zugriff am 28.2.2025).

100

 Isabelle Werenfels/Ilyas Saliba, Keine Konkurrenz für den König. Grenzen politischer Reformen in Marokkos »aufgeklärtem Autoritarismus«, Berlin: Stiftung Wissenschaft und Politik, April 2017 (SWP-Aktuell 25/2017); Freedom House, »Morocco«, <https://freedomhouse.org/country/morocco>; siehe auch Amnesty International, »Morocco and Western Sahara 2023«, <https://www.amnesty.org/en/location/middle-east-and-north-africa/north-africa/morocco-and-western-sahara/report-morocco-and-western-sahara/> (Zugriff jeweils am 16.4.2025).

101

 Isabelle Werenfels, Maghrebinischer Wettstreit um Sub­sahara-Afrika. Algerien und Tunesien wollen Marokko das Feld nicht allein überlassen, Berlin: Stiftung Wissenschaft und Politik, Oktober 2020 (SWP-Aktuell 83/2020), doi: 10.18449/2020A83.

102

 Roberto Abdenur, »Brazil and Its Strategic Relations with China, Germany, and the United States«, in: Latin American Policy, 2 (2011) 1, S. 58–71, doi: 10.1111/j.2041-7373.2010.00008.x. Diese strategische Partnerschaft wurde trotz sachpolitischer Differenzen, etwa hinsichtlich der Nutzung von Kernenergie, vereinbart. So zeigte sich der vormalige Botschafter Brasiliens in Deutschland, Roberto Abdenur, verwundert über den Ausstiegsbeschluss der rot-grünen Koalition, der »even at the cost of becoming more and more dependent on the not always reliable supply of natural gas from Russia« erfolgt sei. Abdenur, ebd., S. 63.

103

 Heute ist Brasilien zudem einer von acht Globalen Part­nern des BMZ, die sich durch ihr ökonomisches Poten­zial und eine erhebliche politische Relevanz auszeichnen, aber auch anhaltende Entwicklungsherausforderungen aufweisen. BMZ (Hg.), Zukunft gemeinsam gestalten [wie Fn. 5].

104

 Claudia Zilla, Außenpolitischer Wandel in Brasilien. Bedingungsfaktoren und Implikationen, Berlin: Stiftung Wissenschaft und Politik, Mai 2022 (SWP-Studie 7/2022), doi: 10.18449/2022S07.

105

 In diese Zeit fällt auch der Beginn der Zusammenarbeit im Rahmen der G4, bestehend aus Brasilien, Deutschland, Indien und Japan, die das Ziel einer Reform des UN-Sicher­heitsrates verfolgt, in den die vier Länder als ständige Mit­glieder aufgenommen werden wollen. Claudia Zilla, Brasilianische Außenpolitik. Nationale Tradition, Lulas Erbe und Dilmas Optionen, Berlin: Stiftung Wissenschaft und Politik, November 2011 (SWP-Studie 29/2011), S. 35, <https://www.swp-berlin.org/publications/products/studien/2011_S29_zll_ks. pdf> (Zugriff am 5.11.2024).

106

 Luis L. Schenoni et al., »Myths of Multipolarity: The Sources of Brazil’s Foreign Policy Overstretch«, in: Foreign Policy Analysis, 18 (2022) 1, S. 1–22, doi: 10.1093/fpa/orab037.

107

 André Luiz Reis da Silva/José O. Pérez, »Lula, Dilma, and Temer. The Rise and Fall of Brazilian Foreign Policy«, in: Latin American Perspectives, 46 (2019) 4, S. 169–185 (175ff); Zilla, Brasilianische Außenpolitik [wie Fn. 105].

108

 Zilla, Außenpolitischer Wandel in Brasilien [wie Fn. 104].

109

 Ebd., S. 17.

110

 Bolsonaro bewertete dies nicht als unzuverlässiges Verhalten Deutschlands, sondern erklärte, Brasilien habe keinen Bedarf an Beiträgen Deutschlands zum Amzonienfonds. »›No Need‹ for German Amazon Aid: Brazil«, in: DW, 8.11.2019, <https://www.dw.com/en/no-need-for-german-amazon-aid-brazils-bolsonaro/a-49988862> (Zugriff am 12.12.2024); Oliver Stuenkel, Brazil’s Foreign Policy Strategy after the 2022 Elections, Madrid: Real Instituto Elcano, 1.6.2022 (ARI 39/2022), <https://media.realinstitutoelcano.org/wp-content/ uploads/2022/06/ari39-2022-stuenkel-brazil-foreign-policy-strategy-after-the-2022-elections.pdf> (Zugriff am 23.10.2024).

111

 Zilla, Außenpolitischer Wandel in Brasilien [wie Fn. 104], S. 32.

112

 Als Mitglied der BRICS-Gruppe unterhält Brasilien privi­legierte Beziehungen zu China, Indien, Russland und Süd­afrika. 2024 schlossen sich der BRICS-Gruppe Ägypten, Äthiopien, Iran und die Vereinigten Arabischen Emirate an, 2025 folgte Indonesien. Darüber hinaus hat Brasilien den Beitritt zur Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) beantragt, die Gespräche ruhen jedoch gegenwärtig. Sollte der Beitrittsprozess zur OECD zum Abschluss gelangen, wäre Brasilien als einziger Staat Mitglied von BRICS, der G20 und der OECD. Heidi Crebo-Rediker, »Brazil Should Use G20 Momentum to Join the OECD«, New York: Greenberg Center for Geoeconomic Studies/RealEcon, 1.4.2024, <http://anfindia.org/brazil-should-use-g20-momentum-join-oecd.html> (Zugriff am 28.2.2025).

113

 Eine Annäherung an Israel versprach sich auch mit Blick auf die US-amerikanische religiöse Rechte auszuzahlen. Claudia Zilla, Die Evangelikalen und die Politik in Brasilien. Die Relevanz des religiösen Wandels in Lateinamerika, Berlin: Stiftung Wissenschaft und Politik, Dezember 2019 (SWP-Studie 26/2019), doi: 10.18449/2019S26.

114

 Antônio Carlos Lessa, »Brazil’s Strategic Partnerships: An Assessment of the Lula Era (2003–2010)«, in: Revista Brasileira Política Internacional, 53 (2010), Sondernummer, S. 115–131, <https://www.scielo.br/j/rbpi/a/hvQtPGqP7X dVcYk4XBmpFbb/?format=pdf&lang=en> (Zugriff am 23.10.2024).

115

 Alcides Costa Vaz, Brazil’s Strategic Partnerships: Origins, Agendas and Outcomes, Madrid: European Strategic Partnerships Observatory, Juli 2014 (Working Paper 9), <https:// www.egmontinstitute.be/app/uploads/2014/07/WP-ESPO9-JULY-2014-1.pdf> (Zugriff am 25.10.2024).

116

 Vermerkt ist auch das Jahr der Einrichtung der strategischen Partnerschaft. Lessa nennt darüber hinaus Dänemark, Paraguay, Portugal und Südkorea. Zudem fügt er eine weitere Kategorie hinzu, sogenannte Fundamental­partnerschaften, die Brasilien mit Argentinien sowie den USA verbindet. Lessa, »Brazil’s Strategic Partnerships« [wie Fn. 114]. Amorim und Ferreira-Pereira ergänzen die Liste um Japan. Samuel Conde Amorim/Laura C. Ferreira-Pereira, »Brazil’s Quest for Autonomy in Asia: The Role of Strategic Partnerships with China and Japan«, in: Revista Brasileira de Política Internacional, 64 (2021) 2, doi: 10.1590/0034-7329202100203.

117

 Seit 2012 umfassende strategische Partnerschaft.

118

 Dass Brasilien bislang elfmal als nichtständiges Mitglied in den Sicherheitsrat gewählt wurde, und damit nach Japan am zweithäufigsten, unterstreicht das UN-Engagement des Landes.

119

 Mit der Initiative Responsibility while Protecting (RwP) ist Brasilien auch als Norm­-Entrepreneur auf internationaler Ebene hervorgetreten. RwP sollte die Anforderungen an eine Intervention im Rahmen der internationalen Schutzverantwortung (Responsibility to Protect, R2P) näher ausarbeiten. Esther D. Brimmer, »Is Brazil a ›Responsible Stakeholder‹ or a Naysayer?«, in: The Washington Quarterly, 37 (2014) 3, S. 135–151; Kai Michael Kenkel/Cristina G. Stefan, »Brazil and the Responsibility While Protecting Initiative: Norms and the Timing of Diplomatic Support«, in: Global Governance, 22 (2016) 1, S. 41–58.

120

 »Aggression against Ukraine«, A/RES/ES-11/1; »Humanitarian Consequences of the Aggression against Ukraine«, A/RES/ES-11/2; »Territorial Integrity of Ukraine: Defending the Principles of the Charter of the United Nations«, A/RES/ES-11/4; »Principles of the Charter of the United Nations Under­lying a Comprehensive, Just and Lasting Peace in Ukraine«, A/RES/ES-11/6 [alle wie Fn. 45].

121

»Suspension of the Rights of Membership of the Russian Federation in the Human Rights Council«, A/RES/ES-11/3; »Furtherance of Remedy and Reparation for Aggression against Ukraine«, A/RES/ES-11/5; »Advancing a Comprehensive, Just and Lasting Peace in Ukraine«, A/RES/ES-11/7; »The Path to Peace«, A/RES/ES-11/8 [alle wie Fn. 45].

122

 Im Dezember 2024 wurden die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und dem Mercosur erfolgreich abgeschlossen; die Ratifizierung steht indes noch aus.

123

 Andrés Malamud, »Foreign Policy Retreat: Domestic and Systemic Causes of Brazil’s International Rollback«, in: Rising Powers Quarterly, 2 (2017) 2, S. 149–168 (153), <https:// repositorio.ul.pt/bitstream/10451/28469/1/ICs_AMalamud_ Foreign_ARI.pdf> (Zugriff am 23.10.2024).

124

 Reis da Silva/Pérez, »Lula, Dilma, and Temer« [wie Fn. 107], S. 171.

125

 Zilla spekuliert ähnlich: »Machtwechsel werden in stär­kerem Maße außenpolitische Richtungswechsel mit sich bringen.« Zilla, Brasilianische Außenpolitik [wie Fn. 105], S. 32.

126

 Zilla, Brasilianische Außenpolitik [wie Fn. 105], S. 7.

127

 Von Ende Januar bis Ende Februar 1995 gab es allerdings eine bewaffnete Auseinandersetzung zwischen den Streitkräften Ecuadors und Perus, den sogenannten Cenepa-Krieg. Die Kämpfe forderten um die 100 Todesopfer.

128

 Trotz einer entsprechenden Interessenbekundung und einer formellen Einladung zum Beitritt ist unklar, ob sich Saudi-Arabien der BRICS-Gruppe anschließen wird. Oliver Stuenkel/Margot Treadwell, »Will Trump’s Unpredictable Foreign Policy Boost BRICS? If Turkey and Saudi Arabia Follow Indonesia in Joining the Bloc, It Could Gain More Geopolitical Heft«, in: Foreign Policy, 24.3.2025, <https:// foreignpolicy.com/2025/03/24/brics-indonesia-turkey-saudi-arabia-expansion-brazil-summit-trump/> (Zugriff am 24.3.2025).

129

 Auch die strategische Partnerschaft Brasiliens mit Russland besteht fort. Ihre Substanz erscheint allerdings fraglich. Hauptimportprodukte aus Russland (und Belarus) sind Düngemittel für den Agrarsektor. Laura Trajber Waisbich, Brazil–Russia Relations since 2022: Strategic Partners without a Strategic Partnership?, Washington, D.C.: The Russia Program, The George Washington University, Januar 2024, <https:// therussiaprogram.org/brazil_russia_rel> (Zugriff am 12.12.2024).

130

 Vgl. Könneke, Die deutsch-brasilianische Partnerschaft für sozial-ökologische Transformation [wie Fn. 18].

131

 Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Nationale Kontaktstelle (NCP) für Twinning und TAIEX [Technical Assistance and Information Exchange], »Aktuell von Deutschland umgesetzte Twinning-Vorhaben«, <https://ncp-twinning.de/projekte/> (Zugriff am 9.4.2025).

132

 Kementerian Luar Negeri Republik Indonesia (Kemlu), »Treaty Room. Daftar Perjanjian Internasional yang disepakati Indonesia« [Vertragsraum. Liste der von Indonesien vereinbarten internatio­nalen Verträge], <https://treaty-room.kemlu. go.id/> (Zugriff am 9.4.2025).

133

 Bundesministerium der Justiz (Hg.), »Fundstellennachweis B. Völkerrechtliche Vereinbarungen, Verträge zur Vor­be­reitung und Herstellung der Einheit Deutschlands«, 31.12.2023, Bundesgesetzblatt 2024 Teil II, <https://www. recht.bund.de/shareddocs/downloads/de/fundstellennachweise/fnb/FNB_2023.pdf?__blob=publicationFile&v=2> (Zugriff am 1.4.2025).

134

 Auswärtiges Amt (AA), »Annex 1: Aktuelle Partnerschafts­ansätze im Überblick«, in: dass. (Hg.), Klimaaußenpolitik­strategie der Bundesregierung, Berlin, Dezember 2023, S. 78–81, <https://www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/2633110/ 90e88ad741351a8885f478c49a1741eb/kap-strategie-data.pdf> (Zugriff am 1.4.2025).

135

 AA (Hg.), Stabilisierung gestalten. Außen- und sicherheits­politisches Konzept für ein integriertes Friedensengagement, Berlin, Dezember 2022, <https://www.auswaertiges-amt.de/resource/ blob/2571114/c88edabb5da7869a111d5a0264f2d0c0/integriertes-friedensengagement-data.pdf> (Zugriff am 1.4.2025).

136

 BMWK, »Klima-, Energie- und Wasserstoffpartner­schaften und Energiedialoge«, <https://www.bmwk.de/ Redaktion/DE/Artikel/Energie/internationale-energiepolitik-2.htmlx> (Zugriff am 1.4.2025).

137

 BMWK, Öffentlichkeitsarbeit (Hg.), Verwaltungspartnerschaften des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Administrativer Wandel für mehr Handel und Investitionen, Berlin, März 2022, <https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikatio nen/Aussenwirtschaft/verwaltungspartnerschaften-des-bmwk-administrativer-wandel-fuer-mehr-handel-und-inves titionen.html> (Zugriff am 1.4.2025).

138

 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammen­arbeit und Entwicklung (BMZ), Reformkonzept »BMZ 2030«. Umdenken – Umsteuern, Berlin, 2020, <https://www.bmz.de/ resource/blob/24906/smaterialie510-bmz2030-reform konzept.pdf> (Zugriff am 1.4.2025).

139

 BMZ, »Klima- und Entwicklungspartnerschaften«, Berlin, 13.12.2024, <https://www.bmz.de/de/themen/klima wandel-und-entwicklung/klima-und-entwicklungspartner schaften> (Zugriff am 1.4.2025).

140

 BMZ, Referat 200 – Afrikapolitische Grundsätze und Initiativen (Hg.), Der Marshallplan mit Afrika – Bilanz und Ausblick, Bonn/Berlin, März 2021, <https://www.bmz.de/resource/blob/ 60280/ebd4312d333e4d68148d4fa5e983f29e/smaterialie540-marshallplan-bilanz-data.pdf>; BMZ, Referat für Öffentlichkeitsarbeit und digitale Kommunikation (Hg.), BMZ-Agenda für gute Arbeit weltweit, Strategiepapier, Bonn/Berlin, Oktober 2023, <https://www.bmz.de/resource/blob/183440/bmz-agenda- fuer-gute-arbeit-weltweit.pdf> (Zugriff jeweils am 2.4.2025).

141

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), »Wissenschaftsdiplomatie«, <https://www.bmbf.de/DE/ Forschung/International/Wissenschaftsdiplomatie/ wissenschaftsdiplomatie.html?templateQueryString=science+ diplomacy> (Zugriff am 2.4.2025).

142

 BMBF, »Stark-Watzinger: Als Wasserstoffrepublik brau­chen wir verlässliche Partner wie Neuseeland«, Pressemitteilung, 3.8.2022, <https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/ pressemitteilungen/de/2022/08/010822-Wasserstoff.html# searchFacets> (Zugriff am 2.4.2025).

143

 Kooperation international/BMBF, »Verzeichnis der Ab­kommen zur Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit (WTZ-Abkommen)«, 13.12.2024, <https://www.koopera tion-international.de/dokumente/abkommen-und-erklae rungen/detail/info/verzeichnis-der-abkommen-zur-wissen schaftlich-technologischen-zusammenarbeit-wtz-abkommen> (Zugriff am 2.4.2025).

144

 BMBF, »Bekanntmachung. Richtlinie zur Förderung von Vorhaben der strategischen Projektförderung mit der Republik Singapur zum Thema ›Kreislaufwirtschaft‹«, 21.3.2024, Bundesanzeiger vom 13.5.2024, <https://www. bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2024/05/2024-05-13-Bekanntmachung-Singapur.html#searchFacets>; dass., »Bekanntmachung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung. Richtlinie zur Förderung von Vorhaben der wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit mit der Sozialistischen Republik Vietnam«, 29.11.2023, Bundesanzeiger vom 22.12.2023, <https://www.bmbf.de/ bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2023/12/2023-12-22-Bekanntmachung-Vietnam.html#searchFacets> (Zugriff jeweils am 2.4.2025).

145

 BMBF, »CLIENT II. Internationale Partnerschaften für nachhaltige Innovationen«, <https://bmbf-client.de/>; dass., »Bekanntmachung. Richtlinie zur Förderung von ›CLIENT II – Internationale Partnerschaften für nachhaltige Innovationen‹ im Rahmenprogramm Forschung für Nachhaltige Ent­wicklung – FONA³«, 2.5.2017, Bundesanzeiger vom 15.5.2017, <https://www. bmbf.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/ 2017/05/1355_bekanntmachung.html?templateQueryString=client+II> (Zugriff jeweils am 22.4.2025).

146

 European Parliamentary Research Service, »EU Strategic Partnerships with Third Countries«, 2.10.2012, <https:// epthinktank.eu/2012/10/02/eu-strategic-partnerships-with-third-countries/>; Europäische Kommission, »Digitale Part­nerschaften«, Brüssel, 1.4.2025, <https://digital-strategy. ec.europa.eu/de/policies/partnerships> (Zugriff jeweils am 2.4.2025).

147

 Gesetz zu dem Freundschafts-, Handels- und Schiffahrts­vertrag vom 29. Oktober 1954 zwischen der Bundes­republik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika, 7.5.1956, Bundesgesetzblatt 1956 Teil II Nr. 12, S. 487, <http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk= Bundes anzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl256s0487.pdf> (Zugriff am 28.4.2025).

148

 Gesetz zu der Gemeinsamen Erklärung und zu dem Vertrag vom 22. Januar 1963 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit, 15.6.1963, Bundes­gesetzblatt 1963 Teil ll Nr. 19, S. 705, <http://www.bgbl.de/ xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl263s0705.pdf> (Zugriff am 28.4.2025).

149

 Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-franzö­sische Zusammenarbeit und Integration, 22.1.2019, <https:// www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/2178596/7b3045 25053dde3440395ecef44548d3/190118-download-aachener vertrag-data.pdf> (Zugriff am 11.4.2025).

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