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Warum Menschen nicht fliehen

Entscheidungsfindung in Fluchtkontexten und Handlungsmöglichkeiten der humanitären Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit

SWP-Studie 2023/S 08, 19.06.2023, 36 Pages

doi:10.18449/2023S08

Research Areas

Nadine Biehler ist Wissenschaftlerin in der Forschungsgruppe Globale Fragen.

  • Weitaus weniger Menschen als häufig angenommen fliehen aus Ländern mit Gewaltkonflikten. Viele entscheiden sich, in Konfliktgebieten zu bleiben. Sie werden oft als Stayees bezeichnet.

  • Dabei lassen sich drei Gruppen unterscheiden. Manche Menschen bleiben freiwillig. Andere bleiben unfreiwillig, etwa weil ihnen für Flucht die Ressourcen fehlen oder weil Gewaltakteure ihre Bewegungsfreiheit stark einschränken. Wieder andere erdulden ihre Immobilität.

  • Über Stayees, ihre Gründe für Immobilität und ihre Bedarfe ist wenig bekannt. Dennoch lassen sich Faktoren identifizieren, die für ihre Entscheidungsfindung relevant sind. Dazu zählen der Konflikttyp, die Art der Gewaltausübung sowie die individuellen Eigenschaften der Betroffenen.

  • Alternativ zu Flucht wenden Stayees verschiedene Überlebensstrategien an, unabhängig davon, ob sie freiwillig oder unfreiwillig bleiben. Dazu können Kollaboration, Neutralität und Protest ebenso gehören wie Widerstand.

  • Wissen über Stayees und ihre Überlebensstrategien ist wichtig für externe Akteure wie humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammen­arbeit. Nur so können diese ihre Aktivitäten auf den Bedarf abstimmen und Menschen unterstützen, die in und mit Gewaltkonflikten leben.

  • Zentral dafür ist, sich das gesamte Spektrum von (Im-)Mobilität zu vergegenwärtigen und diese erweiterte Perspektive als Mehrwert zu verstehen – ohne Menschen auf der Flucht dabei zu vernachlässigen. Wesentlich ist ferner, den Entscheidungs- und Handlungsspielraum der Zivilbevölkerung in Gewaltkonflikten anzuerkennen sowie sie im Sinne des Do-No-Harm-Prinzips vor Gewalttaten und Ausbeutung durch Helfer zu schützen. Schließlich müssen Stayees bei der Unterstützung freiwilliger Rückkehr und Reintegration nach Konfliktende systematisch einbezogen werden.

Inhaltsverzeichnis

1 Problemstellung und Empfehlungen

2 Warum werden Stayees häufig übersehen?

2.1 »Mobility Bias«: Fokus auf (grenzüberschreitend) mobilen Bevölkerungsgruppen

2.2 Stayees als Gegensatz zu Flüchtlingen und Binnenvertriebenen

2.3 Unfreiwillige Immobilität, Immobilisie­rung und »trapped populations«

3 Wie läuft Entscheidungsfindung in Fluchtkontexten ab?

3.1 Kosten-Nutzen-Modelle und ihre Erklärungskraft

3.1.1 Funktionalistische Herangehensweise

3.1.2 Einschränkungen des Modells

3.2 Makroebene: Konflikttyp

3.2.1 Ort und geographische Ausdehnung des Konflikts

3.2.2 Konventionelle vs. irreguläre Kriegführung

3.2.3 Ausländische Beteiligung vs. lokaler Konflikt

3.3 Mesoebene: Art der Gewalt

3.3.1 Intensität der Gewalt

3.3.2 Selektivität der Gewalt

3.3.3 Intention der Gewalt

3.4 Mikroebene: Individuelle Situation und soziale Marker

3.4.1 Geschlecht und Alter

3.4.2 Einkommen, Arbeitsplatz, Vermögen, Bildung

3.4.3 Zugang zu sozialen Netzwerken

3.4.4 Persönliche und ideologische Präferenzen und Charaktereigenschaften

3.5 Zwischenfazit

4 Strategien des Umgangs mit Gewaltkonflikten: exit, voice, loyalty?

4.1 Unterstützung für Gewaltakteure und Kollaboration mit ihnen

4.2 Neutralität

4.3 Vermeidung durch veränderte Mobilitätsmuster

4.4 Dialog, Protest und Widerstand

4.5 Selbstverteidigung

4.6 Zwischenfazit

5 Handlungsempfehlungen für die humanitäre Hilfe und die Entwicklungszusammenarbeit

5.1 Gesamtes Mobilitätsspektrum berücksichtigen und (Im-)Mobilitäts­perspektive als Mehrwert verstehen

5.2 Zivilistinnen und Zivilisten als Akteure anerkennen

5.3 Do No Harm: Für Schutz vor den Helfern sorgen

5.4 Umfassender Blick auf Rückkehr und Reintegration

6 Schluss

7 Abkürzungsverzeichnis

Problemstellung und Empfehlungen

Flucht und Vertreibung haben in den vergangenen Jahren große politische Aufmerksamkeit erfahren. Dies zeigt sich unter anderem am anhaltenden Inter­esse der Medien an den Migrationsrouten in die EU und nach Deutschland, aber auch an der verstärkten Förderung der Fluchtforschung in Deutschland. Über Asyl- und Migrationspolitik wird in ganz Europa höchst kontrovers diskutiert, und das politische Mobilisierungspotential ist groß. Oft stehen sich zwei Lager polarisiert gegenüber: diejenigen, die Solidarität mit Menschen einfordern, die aus Angst um ihr Leben fliehen müssen, und andere, die hinter Flucht­bewegungen wirtschaftliche Motive vermuten oder Sicherheitsrisiken in ihnen sehen.

So kontrovers die Diskussion über Flucht und Vertreibung auch sein mag, eine Gemeinsamkeit weisen die gesellschaftlichen und politischen Debat­ten auf: Sie nehmen Bevölkerungsgruppen in den Blick, die sich innerhalb ihrer Herkunftsländer oder über Landesgrenzen hinweg bewegen. Dieser in der Forschung als »mobility bias« bezeichnete Fokus auf Mobilität führt dazu, dass Menschen, die trotz Krieg und Gewalt an ihren Heimatorten bleiben, aus dem Blickfeld geraten – obwohl sie in vielen Fällen die Mehrheit bilden. Entsprechend wenig erforscht sind die Beweggründe und das Verhalten der als Stayees bezeichneten Menschen.

In der vorliegenden Studie wird untersucht, warum Menschen in Ländern mit Gewaltkonflikten bleiben, durch welche Faktoren ihre Entscheidung beeinflusst wird und welche alternativen Strategien zur Flucht sie verfolgen. Hieraus lassen sich Empfehlungen für die Entwicklungszusammenarbeit (EZ) und die huma­nitäre Hilfe ableiten.

Ausgangspunkt ist die Abgrenzung von Stayees zu Flüchtlingen und Binnenvertriebenen. Aus der Migrationsforschung wird hierzu das sogenannte »aspirations-capabilities framework« verwendet, mit dem Migrationsentscheidungen auf Grundlage von Wünschen und Möglichkeiten untersucht werden. Es erfasst neben freiwillig immobilen auch unfreiwillig immobile und immobilisierte Menschen, die in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind und im Eng­lischen als »trapped populations« bezeichnet werden.

Die Fluchtforschung nimmt üblicherweise an, dass Menschen in Gewaltkonflikten über Entscheidungs- und Handlungsspielräume verfügen und diese ratio­nal nutzen, um ihre eigene Sicherheit (durch Flucht) zu maximieren – selbst wenn diese Spielräume meist begrenzt sind. In der vorliegenden Studie werden solche funktionalistischen Kosten-Nutzen-Modelle auf Bleibeentscheidungen angewandt. Da es zu Stayees kaum relevante Forschung gibt, werden aus der flucht­bezogenen Literatur Entscheidungsfaktoren für das Bleiben und gegen das Fliehen abgeleitet und nach Konflikttyp, Art der Gewaltausübung sowie individueller Situation und sozialen Merkmalen (Makro-, Meso- und Mikroebene) unterschieden. Dies erlaubt zwar keine Vorhersage über die Migrationsentscheidungen einzelner Personen, bietet aber eine Grund­lage, um solche Entscheidungsprozesse zu erklären.

Die vorliegende Studie ergänzt die fluchtbezogene Forschung, indem sie Erkenntnisse zu den Überlebensstrategien liefert, die Menschen statt einer Flucht wählen. Analysiert wird, wie Menschen ihre Handlungsspielräume nutzen, um ihr Überleben zu sichern, und besonders, wie sie mit Gewaltakteuren umgehen oder diese zu beeinflussen suchen. Zivi­listinnen und Zivilisten sind in Gewaltkonflikten zweifellos großen Gefahren und Leid ausgesetzt, machen traumatische Erfahrungen und benötigen Schutz und (internationale) Unterstützung. Entwicklungspolitische und humanitäre Akteure sollten sich daher der Handlungsmöglichkeiten Betroffener bewusst sein und Kenntnisse über die zivilen Formen des Umgangs mit Gewaltkonflikten besitzen, um ihre Maßnahmen daran ausrichten und die Betroffenen wirksam unterstützen zu können.

Seit geraumer Zeit gibt es international Bemühungen, in solchen Situationen humanitäre Hilfe und EZ besser zu verzahnen. In Ländern mit langandauernden Gewaltkonflikten, Fragilität und großer Unsicher­heit sind humanitäre Hilfe und EZ häufig gleichzeitig tätig, doch oft mangelt es weiterhin an Abstimmung. Ansätze wie der Humanitarian-Development-Peace Nexus (HDP-Nexus), also die Verbindung von huma­nitärer Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit und Friedensbildung, können hier einen wichtigen Beitrag leisten.

Auch im deutschen Kontext gehört es zu den Auf­gaben der humanitären Hilfe ebenso wie mittlerweile auch der Entwicklungszusammenarbeit, die vor Ort verbleibende Zivilbevölkerung in Gewaltkonflikten zu unterstützen. Die humanitäre Hilfe ist dort meist weitaus stärker vertreten, und ihre Instrumente und Ansätze sind auf solche Krisenkontexte abgestimmt. Dennoch spielt auch die Entwicklungszusammen­arbeit eine wachsende Rolle. Dabei werden immer häufiger konfliktsensible und friedensbildende Ansätze angewandt, und auch die Übergangshilfe der deutschen EZ ist – als überbrückendes Instrument zur humanitären Hilfe – in anhaltenden Gewalt­konflikten tätig.

Die Handlungsempfehlungen der vorliegenden Studie richten sich an die internationale und deut­sche humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit. Die Autorin dieser Studie plädiert dafür, das gesamte Mobilitätsspektrum in Gewaltkonflikten zu berücksichtigen, um den bisherigen Fokus auf Men­schen auf der Flucht um eine (Im-)Mobilitätsperspek­tive zu ergänzen. Vor allem das Bewusstsein für die verschiedenen Ausprägungen von Immobilität kann hilfreich sein, um den Bedarfen der Zivilbevölkerung besser gerecht zu werden. Dies beinhaltet, (Im-)Mobi­litätsentscheidungen zu respektieren und zu unter­stützen und Hilfe in Abhängigkeit von Vulnerabilität zu gewähren. Dazu müssen externe Akteure lernen, die vor Ort gebliebenen Zivilistinnen und Zivilisten und ihre Überlebensstrategien in Gewaltkonflikten zu verstehen.

Auch wenn humanitäre und Entwicklungsakteure nur begrenzt zu physischer Sicherheit in Konflikt­kontexten beitragen können, bestehen beim Schutz der Zivilbevölkerung vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung durch das eigene Personal noch Hand­lungsmöglichkeiten, die vor dem Hintergrund femi­nistischer Ansätze stärker als bisher genutzt werden sollten.

Das Thema Prävention von Gewalt wird auch bei der Förderung von Rückkehr und Reintegration im Globalen Süden nach wie vor häufig zu wenig beachtet: Konflikte zwischen Returnees und Stayees um Land, Arbeitsplätze oder andere Ressourcen können den Wiederaufbau erschweren. Dies sollten externe Akteure berücksichtigen und konfliktsensibel vorgehen.

Warum werden Stayees häufig übersehen?

Dass Menschen vor gewalttätigen Konflikten fliehen, ist eine alltägliche Beobachtung, ebenso, dass sie oft großem Leid und Unrecht ausgesetzt sind.1 Laut Schätzungen des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (United Nations High Commissioner for Refugees, UNHCR) war Mitte 2022 eine neue histo­rische Rekordzahl von 103 Millionen Menschen auf der Flucht vor Verfolgung, Krieg, Gewalt und Men­schenrechtsverletzungen zu verzeichnen.2 Berechtigterweise haben sie große politische Aufmerksamkeit erfahren. Aus dem Blick geraten dabei diejenigen, die trotz Gewalt und Verfolgung in ihren Heimat­orten geblieben sind, die sogenannten »Stayees«3.

»Mobility Bias«: Fokus auf (grenzüberschreitend) mobilen Bevölkerungsgruppen

Die Migrationsforschung ist generell (und per Defini­tion) auf mobile Bevölkerungsgruppen fokussiert. Dies wird als »mobility bias«4, also Voreingenommen­heit für Mobilität bezeichnet.5 Diese besondere Auf­merksamkeit für mobile Bevölkerungsgruppen findet sich auch in der Fluchtforschung wieder,6 das Verblei­ben vor Ort wird dabei weitgehend ausgeblendet.

Flüchtlingen und Binnenvertriebenen gilt zurzeit weit mehr Aufmerksamkeit als Stayees.

Die Gründe hierfür sind in erster Linie politischer Natur. So können beispielsweise beträchtliche wirt­schaftliche und politische Kosten für jene Länder und Regionen entstehen, die eine größere Zahl von Men­schen auf der Flucht aufnehmen. Auch kann sich die Sicherheitslage verschlechtern, wenn Flüchtlinge und Binnenvertriebene zur Ausbreitung von Gewalt­konflikten beitragen.7 Während Flucht und Vertreibung in den vergangenen Jahrzehnten vor allem in und zwischen Entwicklungsländern stattgefunden haben – wo auch weiterhin der größte Teil der betroffenen Menschen lebt –, haben die jüngeren Fluchtbewegungen insbesondere seit 2015/16 die globale Flüchtlingskrise auch der Europäischen Union wieder näher gebracht. Die derzeit hohe Aufmerksamkeit für Flüchtlinge und Binnenvertriebene liegt daher auch in der Befürchtung der europäischen Staaten begründet, Ziel weiterer großer Fluchtbewegungen zu werden, und dass dies negative Folgen haben könne, wie eine Überlastung der staatlichen Systeme, populistische Instrumentalisierung und gesellschaftliche Konflikte.

Daher haben verstärkt ab 2015 auch die internatio­nalen Bemühungen um die Bewältigung von Flucht­bewegungen zugenommen, unter anderem auf globa­ler Ebene mit der New Yorker Erklärung von 20168, die 2018 in den Globalen Flüchtlingspakt9 mündete. Auch in Deutschland wurden solche Bemühungen intensiviert, sichtbar zum Beispiel in einer neuen Ausrichtung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit auf Flüchtlinge, etwa durch ein neues Finan­zierungsinstrument, die Sonderinitiative Flucht.10

Dieses Engagement findet aber auch statt, weil Fluchtsituationen aus entwicklungspolitischer Sicht Anlass zur Sorge bieten. Dies trifft umso mehr zu, als langandauernde Fluchtsituationen seit geraumer Zeit zunehmen und Flucht für viele Betroffene immer noch ein Leben in großer Armut und Not bedeutet.11 Da für Fluchtsituationen kaum dauerhafte Lösungen gefunden werden, sind Millionen Menschen zu einem prekären Leben in Unsicherheit gezwungen. Das gefährdet auch die Erreichung der weltweiten Ziele nachhaltiger Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs). Ebenso unstrittig ist, dass Menschen auf der Flucht vor Gewaltkonflikten und Verfolgung humanitäre Hilfe benötigen. Dementsprechend leistet die internationale Gemeinschaft unter ande­rem umfangreiche Unterstützung in langandauernden Fluchtsituationen, für Flüchtlingslager, aufnehmende Gesellschaften, Binnenvertriebene und besonders vulnerable Bevölkerungsgruppen.

In der Konsequenz spielen Stayees sowohl im politischen Diskurs als auch in der Entwicklungs­zusam­menarbeit und der humanitären Hilfe eine unter­geordnete Rolle, verglichen mit Flüchtlingen und Binnenvertriebenen.12 Es ist wenig über sie, ihre Beweggründe und ihre Bedarfe bekannt.

Stayees als Gegensatz zu Flüchtlingen und Binnenvertriebenen

Im Gegensatz zur Fluchtforschung gibt es in der Migrationsforschung immerhin einige Ansätze zur Erforschung von Immobilität. Dazu gehört die Unterscheidung zwischen den Wünschen nach und den Fähigkeiten zur Migration. Carling hat im Rahmen seiner Arbeit zu unfreiwilliger Immobilität ein als »aspirations ability approach«13 bezeichnetes Modell erarbeitet. Es wurde von de Haas14 und Schewel15 zum »aspirations-capabilities framework« weiterentwickelt, unterscheidet zwischen Wünschen bzw. Bestrebungen zu migrieren und Fähigkeiten oder Möglichkeiten dazu und schließt auch Immobilität ein.

Grafik

Aspirations-Capabilities Framework

Quelle: aufbauend auf Kerilyn Schewel, »Understanding Immobility: Moving beyond the Mobility Bias in Migration Studies«, in: International Migration Review, 54 (2020) 2, S. 328–355 (331), doi: https://doi.org/10.1177/0197918319831952.

Nach Carling werden Migrationsabsichten sowohl von der Makroebene der Umwelt, das heißt dem sozialen, wirtschaftlichen und politischen Kontext, als auch von individuellen Wünschen auf der Mikro­ebene beeinflusst. Diejenigen, die neben Migrationsabsichten auch über die entsprechenden Möglich­keiten verfügen, werden zu (internationalen) Migran­tinnen und Migranten.16 Immobilität hingegen bedeutet nach Schewel entweder, dass keine Fähigkeit zur Migration vorhanden ist – beispielsweise wegen politischer und rechtlicher Einschränkungen durch Migrationsregime, mangelnder finanzieller Mittel oder fehlenden sozialen Kapitals – oder dass Immo­bilität gegenüber Migration bevorzugt oder zumindest erduldet wird, aufgrund von Wünschen, aber auch inneren Zwängen wie sozialen Rollen.17 Immo­bilität definiert Schewel dabei als räumliche Konti­nuität des Lebensschwerpunkts einer Person.18

Dieses Rahmenwerk ist auch auf Fluchtkontexte anwendbar.19 Der Wunsch, Bedrohung durch Gewalt und Kampfhandlungen in bewaffneten Auseinandersetzungen zu entkommen, entspricht in der Grafik dann »aspiration to migrate«, während die äußeren Umstände, die Fluchtmöglichkeiten beeinflussen, »capability to migrate« entsprechen.

Demnach lassen sich für Konfliktkontexte drei Gruppen von Stayees, also Menschen, die vor Ort bleiben, unterscheiden: Neben denen, die freiwillig bleiben (voluntary immobility), und unfreiwillig immobilen Menschen (involuntary immobility) sind hier unter »acquiescent immobility« als dritter Kate­gorie auch diejenigen abgebildet, die weder Mög­lichkeit noch Interesse haben zu fliehen und ihre Immobilität erdulden.20 Diese Haltung wird häufiger von älteren Menschen berichtet.21 Im Fall lokal begrenzter Gewaltkonflikte ist sie aber auch etwa bei armen Menschen denkbar, die in sicherer Ent­fernung vom Konflikt leben und daher weder den Willen noch die Möglichkeiten zur Flucht haben.

Wichtig bleibt der Hinweis, dass dieses Modell zwar Kategorisierungen erlaubt, die für die Erforschung von Immobilität hilfreich sind, dabei aber stark vereinfacht: Tatsächlich ist keine der Aus­prägungen von Willen und Fähigkeiten binär zu verstehen, sondern sie müssen als Spektrum gesehen werden, entlang dessen die Menschen ihre Position im Laufe der Zeit auch verändern können.22 Zudem gibt es Wechselwirkungen zwischen den beiden Achsen, beispielsweise wenn die (Migrations-)Möglich­keiten einer Person etwa durch Armut so stark be­schränkt sind, dass ihr der Wunsch zu fliehen gar nicht in den Sinn kommt. Das Modell bietet dennoch eine sinnvolle Möglichkeit, Menschen in Konflikt­kontexten nach ihren Mobilitätswünschen und ‑fähig­keiten zu gruppieren.

Unfreiwillige Immobilität, Immobilisie­rung und »trapped populations«

In Konfliktkontexten existiert ein breites Spektrum an unfreiwillig immobilen und immobilisierten Menschen. Hierzu gehören auch solche, die in Flücht­lingslagern mit Zugangsbeschränkungen oder tempo­rären Ausgangssperren leben. Langanhaltende Flucht­situationen, in denen die Betroffenen nicht in Her­kunftsländer zurückkehren können, Resettlement-Wege in Drittstaaten versperrt sind und eine lokale Integration nicht möglich ist,23 können ebenfalls zu Immobilität führen.24

Häufig wird dann von Immobilisierung gesprochen, wenn die Betroffenen nicht nur aufgrund mehr oder weniger zufälliger Umstände ihre Wohnorte nicht verlassen können, sondern ihre Bewegungsfreiheit absichtlich eingeschränkt wird und dies zur Strategie der bewaffneten Akteure gehört. Dies war beispielsweise 2020 in Kolumbien der Fall, als die Guerillaorganisation Ejército de Liberación Nacional (ELN) mit Landminen und unter Androhung von Gewalt Ausgangssperren durchsetzte. Die Vereinten Nationen bezeichneten diese Form der Immobilisierung als »confinement« (Gefangenschaft). Nach ihren Schätzungen waren zeitweise bis zu 70.000 Menschen davon betroffen. Für die Gewaltakteure hat ein solches Vorgehen mehrere Vorteile: Sie können die gefangen gehaltene Bevölkerung leichter kontrollieren, als menschlichen Schutzschild gegen Angriffe einsetzen und das Gebiet und seine Bodenschätze leichter ausbeuten.25

Immobilität kann auch als Nebeneffekt von Krieg und Gewalt auftreten. Dies belegt das Beispiel des mosambikanischen Bürgerkrieges von 1977 bis 1992. Sowohl die Regierungsarmee als auch die Rebellen verhinderten durch ihre Versuche, Territorium und Grenzen zu kontrollieren, die zuvor übliche Arbeitsmigration, was den Lebensunterhalt der festsitzenden Menschen massiv erschwerte.26

Auch kriminelle Gewalt kann diesen Effekt hervorrufen. In Haiti gab es 2022 bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen Gangs,27 in deren Folge Tausen­de Bewohnerinnen und Bewohner der Hauptstadt Port-au-Prince von Trinkwasser, Lebensmitteln und medi­zinischer Versorgung abgeschnitten waren.28

Der russische Krieg gegen die Ukraine seit Februar 2022 verursacht ebenfalls ein breites Spektrum an unfreiwilliger Immobilität. Im Vergleich zu den Zivilistinnen und Zivilisten, die im Sommer 2022 in belagerten Städten wie Mariupol ausharren mussten, hat die selektive Ausreisesperre für ukrainische Männer zwischen 18 und 60 Jahren seit Beginn des Angriffs weniger Aufmerksamkeit erhalten: Die betroffenen Ukrainer stellen einen Sonderfall einer immobilisierten Gruppe dar, die das Land nicht verlassen kann und deren Bewegungsfreiheit auch innerhalb des Landes teilweise eingeschränkt ist.29

Unabhängig davon, ob die Immobilität gezielt von Gewalt­akteuren herbeigeführt wird oder unbeabsichtigt entsteht, bedeutet unfreiwillige Immobilität in den meisten Fällen eine erhöhte Vulnerabilität – nicht zuletzt, weil den Betroffenen die Möglichkeiten, Ressourcen oder Kapazitäten fehlen, vor einer dro­henden Gefahr zu fliehen.30 Dennoch werden diese Menschen häufig übersehen.31

Unfreiwillige Immobilität hat vielfältige Formen und Ursachen. Deshalb gibt es bisher keinen einheitlichen Begriff dafür.

Insgesamt sind die Formen und Ursachen unfreiwilliger Immobilität vielfältig, weshalb bislang auch eine einheitliche Begrifflichkeit dafür fehlt. Neben den in der Forschung gebräuchlichen Begriffen »unfreiwillige Immobilität« und »Immobilisierung« werden auch die Bezeichnungen »confinement« (siehe oben) oder »trapped population«32 (festsitzende Menschen) verwendet.33

Die konzeptionelle Unterscheidung zwischen freiwillig und unfreiwillig immobilen sowie ihre Immobilität erduldenden Stayees bleibt schwierig und ist eher als gradueller Verlauf denn als feste Kategorie zu verstehen. Jede Form von Immobilität geht mit einem gewissen Maß an Zwängen und Wahlmöglichkeiten einher, ähnlich wie bei der häufig verwendeten Unterscheidung zwischen freiwilliger Migration und unfreiwilliger Flucht.34

Aufgrund der mangelnden Informationen über Stayees ist es auch in der Praxis häufig mit Schwierigkeiten verbunden, zwischen freiwillig, erduldend und unfreiwillig immobilen Stayees zu unterscheiden. Die dafür notwendigen Kenntnisse ihrer (Im-)Mobi­litätswünsche und -möglichkeiten sind nur selten verfügbar.

Wie läuft Entscheidungsfindung in Fluchtkontexten ab?

Flucht vor Gewaltkonflikten wird intuitiv als nahe­liegendes, fast unvermeidbares Verhalten verstanden und erscheint damit als Normalfall. Die fluchtbezogene Forschung bestätigt dies: Gewalt wird meist als direkter Auslöser von Wanderungsbewegungen betrachtet35 bzw. diese als Reaktion auf Gewalt,36 oft sogar als einzige verbleibende Möglichkeit für die Zivilbevölkerung, sich in Sicherheit zu bringen und das eigene Leben zu retten.37 Auch die Medien­berichterstattung zeigt die fliehenden Menschen in der Regel als traumatisierte Opfer, die keine andere Wahl haben, als zu flüchten. Dem steht die empirische Beobachtung gegenüber, dass auch in Gewaltkonflikten viele Menschen nicht fliehen, sondern bleiben,38 selbst dann, wenn Fluchtbewegungen zu beobachten sind.39 Häufig entschließt sich sogar die Mehrheit der Betroffenen zum Bleiben.40 Dass Menschen freiwillig und bewusst in Konfliktgebieten ausharren, wird selten reflektiert, und über die Umstände und Faktoren, die sie dazu bewegen, ist wenig bekannt.41 Diese Forschungslücke42 ist erstaun­lich, da es sich bei Stayees meist um eine im Ver­gleich zu Flüchtlingen und Binnenvertriebenen große Gruppe handelt, deren Bleiben in Konfliktgebieten trotz der Gefahren und Entbehrungen offensichtlich erklärungsbedürftig ist.

Kosten-Nutzen-Modelle und ihre Erklärungskraft

Das »aspirations-capabilities framework« (siehe oben) bietet eine Grundlage für die Abgrenzung der Stayees von anderen, mobilen Bevölkerungsgruppen und ein theoretisches Grundgerüst für die Analyse von Mobili­tät und Immobilität in Konfliktkontexten. Es erlaubt, äußere Umstände und individuelle Wünsche sowie deren Zusammenwirken zu berücksichtigen. Wegen des Mangels an Forschungsarbeiten zu Sesshaftigkeit in Gewaltkonflikten und der dürftigen Informationslage zu Stayees und ihren (Im-)Mobilitätsbestrebun­gen und ‑fähigkeiten ist das Rahmenwerk in seiner Differenziertheit nicht anwendbar. Stattdessen soll an dieser Stelle auf stärker vereinfachende funktionali­stische Erklärungsmodelle43 zurückgegriffen werden. Der Bedarf an zusätzlicher Forschung zum Bleiben ist offensichtlich, kann aber wegen der Gefahren, die mit Forschung in aktiven Gewaltkonflikten verbunden sind, nur schwer gedeckt werden.

Funktionalistische Herangehensweise

Die in der fluchtbezogenen Forschung vorherrschenden entscheidungstheoretischen Erklärungsmodelle44 gehen davon aus, dass Menschen auch in Gewaltkonflikten über Entscheidungs- und Handlungsspielräume verfügen – selbst wenn diese etwa bei Immobilisierung durch Gewaltakteure stark eingeschränkt sind oder Entscheidungsfreiheit nur insofern besteht, als die Menschen das geringere Übel wählen können.45 Der Erklärungsansatz setzt voraus, dass Zivilistinnen und Zivilisten als rationale Akteure Kosten und Nutzen unterschiedlicher Handlungsoptionen abwägen und dass diese Kosten-Nutzen-Rechnung im Fall einer Gefahr für Leib und Leben zur Entscheidung für die Flucht führt.46 Diese entscheidungstheoretische Herangehensweise lässt sich auch auf Stayees und ihre Entscheidungsfindung anwenden. Unter der Annahme, dass die eigene Sicherheit Priorität hat47 – anders als neoklassische Erklärungsansätze für frei­willige Migration nahelegen, die auf ökonomischer Nutzenmaximierung beruhen48 –, entscheiden sich Menschen dann zur Flucht, wenn die Kosten der Flucht geringer scheinen als die Kosten des Bleibens49 – und umgekehrt.

In dieser Studie wurden sowohl in quantitativen als auch qualitativen Arbeiten aufgeführte Variablen und Entscheidungsfaktoren, die Menschen in Gewalt­konflikten zur Flucht bewegen, aus der fluchtbezogenen Forschung zusammengetragen, auf ihre Aussagekraft hinsichtlich Stayees geprüft und geordnet, um so die Bleibeentscheidungen von Stayees besser zu verstehen.

Zu diesen Faktoren, welche die Abwägung beeinflussen, zählt unter anderem der Konflikttyp: Handelt es sich um einen zwischenstaatlichen Konflikt oder um einen Bürgerkrieg? Welche Art von Kriegführung kommt zum Einsatz? Auch die Art der Gewalt50 spielt eine Rolle: Wie wird sie ausgeübt; ist die Intensität der Gewalt hoch; wird die Gewalt gezielt gegen Ein­zelne verübt oder findet sie wahllos statt; ist Vertreibung das Ziel der Gewalt? Und schließlich weist die Existenz von Stayees darauf hin, dass auch das funk­tionalistische Kosten-Nutzen-Modell zu individuellen Ergebnissen führt: Wenn nur ein Teil der Menschen aus einem Konfliktgebiet flieht, lässt dies darauf schließen, dass weitere individuelle Faktoren wie Alter, Geschlecht oder Zugehörigkeit zu politischen oder sozialen Gruppen die Entscheidungsfindung beeinflussen.51 In Anlehnung an Raleigh52 lassen sich die Entscheidungsfaktoren daher nach Makroebene (Konflikttyp), Mesoebene (Art der Gewalt) und Mikro­ebene (individuelle Situation und soziale Merkmale) unterscheiden.53

Einschränkungen des Modells

Dieses funktionalistische Entscheidungsmodell gestat­tet zwar eine analytische Annäherung an die Ent­scheidungen von Stayees. In der Praxis unterliegt seine Erklärungskraft aber einigen Einschränkungen.

So geht das Kosten-Nutzen-Modell davon aus, dass Betroffene beurteilen können, welche Auswirkungen ihre Entscheidung zu fliehen oder zu bleiben auf ihre künftige Sicherheit hat.54 Dies setzt ausreichende Informationen voraus, was nicht immer der Fall ist.55 Zwar haben Menschen in Konfliktsituationen einen starken Anreiz, ihre Umgebung genau zu beobachten, um wohlbegründete Entscheidungen treffen zu kön­nen.56 Möglicherweise stehen aber gerade in Gewaltkonflikten wichtige Informationen nicht zur Ver­fügung, etwa weil Desinformationskampagnen Teil der Kriegführung sind. Ein zweiter Aspekt, der zu Fehlentscheidungen beitragen kann, sind psychische Reaktionen auf Gewalt. Diese werden aber in Rational-Choice-Ansätzen unzureichend reflektiert. Dazu kann beispielsweise gehören, vor Angst zu erstarren oder weitgehend passiv zu bleiben und Gehorsam zu zeigen – auch wenn eine andere Reak­tion »vernünftiger« scheinen würde.57

Die Annahme, dass persönliche Sicherheit über alles andere gestellt wird, ist ebenfalls eine starke Vereinfachung. Dadurch drohen andere Begründungs­zusammenhänge fürs Bleiben ausgeblendet zu werden, etwa wenn eine abweichende individuelle Überzeugung zu Ungehorsam und Widerstand gegen bewaff­nete Akteure führt oder die Hilfe für pflegebedürftige Angehörige zum Bleiben veranlasst. Ebenfalls un-geklärt ist die Rolle politischer, ideologischer oder »patriotischer«58 Motive.59

Das Kosten-Nutzen-Modell geht weiterhin davon aus, dass die Entscheidung für oder gegen Flucht individuell getroffen wird. Dabei sind solche Ent­scheidungen nicht nur in einen sozialen Kontext,60 sondern auch in Entscheidungsdynamiken auf Familien- und Haushaltsebene eingebettet.61 Analog zu Strategien der Risikodiversifizierung im Bereich freiwilliger Migration62 wird in Konfliktkontexten beobachtet, dass einige Haushaltsmitglieder bleiben, während andere fliehen,63 beispielsweise um gleich­zeitig über eine zusätzliche Einkommensquelle zu verfügen, aber Besitz und Eigentum vor Plünderung zu schützen. Dies kann ein auf individuellen Ent­scheidungen basierendes Modell nur eingeschränkt berücksichtigen.

Bleiben und Fliehen lassen sich mitunter nicht trennscharf unterscheiden.

Zudem ist die Unterscheidung von Bleiben und Fliehen im Modell in der Realität nicht immer trenn­scharf. Für viele von bewaffneten Konflikten betrof­fene Menschen ist der Umgang mit Instabilität und Unsicherheit Alltag, in dem jede Eskalation eine Ver­schlechterung bedeutet, mit der sie umgehen müssen. Ihre Reaktion darauf muss nicht unmittelbar Flucht sein.64 Dies schließt aber nicht aus, dass Mobilität im Sinne eines vorübergehenden oder regelmäßigen Wechsels von Wohn- und Aufenthaltsorten eine Tak­tik in ihrem Überlebensrepertoire darstellen kann. Die Unterscheidung zwischen Stayees, Binnenvertriebenen oder Flüchtlingen bildet daher die Lebens­wirklichkeit der betroffenen Menschen nicht immer akkurat ab.

Auch ist in diesem Modell keine eindeutige Gewichtung einzelner Faktoren bezüglich ihres Einflusses auf Fluchtentscheidungen möglich.65 Das gilt bei­spielsweise für ökonomische Faktoren wie eine zu­nehmende Verarmung in Konfliktsituationen.66 Gleichwohl besteht in der Forschung Einigkeit, dass vor allem Gewaltkonflikte Flucht auslösen.67 Gewalt und wie sie ausgestaltet ist bzw. welche Folgen dies für Sicherheitsrisiken hat, wird daher auch als zentral für die Entscheidung zu bleiben vorausgesetzt. Ein­kommen, Vermögen und Bildung finden sich zwar als Faktoren für die individuelle Situation in der vor­liegenden Studie wieder, aber konfliktbedingter wirt­schaftlicher Niedergang und sein möglicher Einfluss auf Entscheidungen über Bleiben oder Fliehen nicht.

Trotz dieser Unzulänglichkeiten bietet das Kosten-Nutzen-Modell eine gute erste Grundlage, um Ent­scheidungen von Stayees besser zu verstehen. Aller­dings kann das Modell keine Vorhersagen leisten, ob und wann einzelne Personen fliehen oder bleiben.

Makroebene: Konflikttyp

Ein wichtiger Faktor, der die Gefahr für die Zivil­bevölkerung, den Umfang von Fluchtbewegungen und letztlich auch die Zahl der Stayees beeinflusst, ist der Typ des Gewaltkonflikts.68 Auch die lokale Ausprägung des Gewaltkonflikts hat Einfluss auf die Überlebensstrategien der Bevölkerung und ihre Bleibeentscheidungen.69 So haben beispielsweise konventionelle internationale Kriege andere Aus­wirkungen auf die Zivilbevölkerung als Bürgerkriege und andere Arten von bewaffneten Konflikten. Auch wenn die Forschungsbefunde nicht eindeutig sind, lassen sich dazu einige Beobachtungen festhalten.

Ort und geographische Ausdehnung des Konflikts

Es liegt nahe, dass Gewaltkonflikte vor allem dort Flucht auslösen, wo gekämpft wird. Deswegen sind nicht alle Bürgerinnen und Bürger der am Gewaltkonflikt beteiligten Länder als Stayees zu betrachten, sondern lediglich diejenigen, die in Ländern leben, in denen bewaffnete Auseinandersetzungen stattfinden und die freiwillig dort bleiben.70

Das Beispiel des russischen Angriffs auf die Ukra­ine ab Februar 2022 verdeutlicht diesen Aspekt: Die Zahl der aus Russland fliehenden Menschen ist vergleichsweise gering, und ihre Flucht wurde nicht von unmittelbar kriegsbedingter Gewalt ausgelöst. Auf die Flucht begeben sich Menschen, die Gegnerinnen und Gegner des Krieges gegen die Ukraine sind oder das Land verlassen, weil bürgerliche Rechte und Freiheiten immer weiter eingeschränkt werden.71 Seit der russische Präsident Putin Ende September 2022 eine Teilmobilmachung verkündete, sind zu dieser Gruppe russischer Emigrantinnen und Emigranten noch mehrere Hunderttausend Männer hinzugekom­men, die befürchten, in die Armee eingezogen wer­den.72 Trotz der Gefahren für politische Dissidentinnen und Dissidenten in Russland sind die Risiken für die Zivilbevölkerung, Opfer kriegsbedingter Gewalt zu werden, als gering anzusehen, da es auf russischem Territorium bislang keine Kampfhandlungen gibt. Daher sind sie nicht als Stayees zu betrachten, ebenso wenig die Männer, die trotz der Teilmobilmachung bisher in Russland geblieben sind – im Gegensatz zu den Menschen, die trotz des Krieges weiterhin in der Ukraine bleiben.

Grundsätzlich gilt: Je größer das von bewaffneten Kämpfen betroffene Gebiet ist und je mehr Städte solchen Kämpfen ausgesetzt sind, desto mehr Vertrei­bung ist zu erwarten. Diese beiden Faktoren beeinflussen den Umfang der Vertreibungen sogar stärker als die Intensität der Kampfhandlungen.73 Schließlich werden von einem Krieg in der Fläche und in Städten theoretisch mehr Menschen in Mitleidenschaft gezo­gen, gerade in urbanen Räumen. Mit der Größe des betroffenen Gebietes steigt auch die Zahl der betroffe­nen Menschen, die sich üblicherweise in eine (kleine­re) Gruppe von Vertriebenen und eine (größere) Grup­pe von Stayees aufteilt.74 Wenn das Konflikt­gebiet also klein ist, dürfte denen, die im selben Land, aber entfernt davon leben, die Entscheidung zu bleiben eher leichtfallen. Mit ausreichender Entfernung zu den bewaffneten Auseinandersetzungen mag diesen Menschen eine Entscheidung zwischen Fliehen und Bleiben gar nicht in den Sinn kommen – sie fallen damit in die Gruppe der Immobilität erduldenden Stayees. Sind hingegen große Gebiete und sogar die eigene Stadt betroffen, liegt die Entscheidung für Flucht näher.

Konventionelle vs. irreguläre Kriegführung

Für die Zivilbevölkerung ergibt sich in irregulären, etwa mit Guerilla-Taktiken ausgetragenen Gewaltkonflikten (im Gegensatz zu konventionellen Kriegen, die mit organisierten und klar erkennbaren Armeen geführt werden) ein zusätzliches Risiko daraus, dass sie unmittelbarer ins Kriegsgeschehen einbezogen ist, zum Beispiel weil Gewaltakteure sich innerhalb der Zivilbevölkerung verbergen oder sie für Unterstützung nutzen. Dies wiederum bringt Zivilistinnen und Zivi­listen stärker in den Fokus der gegnerischen Streitkräfte und verschärft ihre Bedrohungslage, vor allem, wenn diesen die Unterscheidung zwischen Kämpferinnen und Zivilistinnen schwerfällt.75

Irreguläre Kriegführung kann Zivilistinnen und Zivi­listen zum direkten Ziel der Kriegführung machen und mehr zivile Opfer verursachen. Mit Angriffen auf die Zivilbevölkerung werden dieser Logik folgend die nichtstaatlichen Gewaltakteure getroffen, die auf Unterstützung aus der Zivilbevölkerung angewiesen sind.76

Schließlich wird in der Kriegführung generell das Phänomen beobachtet, dass in sogenannten »new wars« die Zivilbevölkerung gezielt angegriffen wird und großflächig Menschenrechtsverletzungen verübt werden.77

Für die Zivilbevölkerung ergibt sich daraus, dass irregulär ausgetragene Gewaltkonflikte eine höhere Wahrscheinlichkeit bergen, dass sie, beabsichtigt oder unbeabsichtigt, zum Ziel von Gewalt wird. In kon­ventionellen Konflikten hingegen, in denen die Zivil­bevölkerung nicht unmittelbar in die Kriegführung einbezogen ist, ist das Bleiben eher möglich – was aufgrund der Kriegführung in den meisten zeitgenössischen Gewaltkonflikten daher nicht der Fall sein dürfte.

Ausländische Beteiligung vs. lokaler Konflikt

Schmeidl weist darauf hin, dass eine ausländische Beteiligung an Gewaltkonflikten zu deren Eskalation und damit zu mehr Flüchtlingen führt.78 Für den langjährigen Bürgerkrieg in Somalia lässt sich dies anhand der massiven Fluchtbewegungen aus Moga­dischu ab 2007 bestätigen: Die Beteiligung Äthiopiens am bewaffneten Konflikt war einer der Gründe, weshalb sich viele Bewohnerinnen und Bewohner schließlich zur Flucht aus der Stadt entschieden, obwohl sie zuvor teilweise jahrzehntelang während politischer Instabilität und mehr oder weniger intensiver Gewaltkonflikte geblieben waren.79

Im Fall interkommunaler Gewalt hingegen beob­achtet Raleigh in ihrer quantitativen Forschung nur wenige direkt davon verursachte Fluchtbewegungen. Sie geht allerdings davon aus, dass diese Art von Gewalt zur Verarmung ländlicher Gemeinden führt und in der Folge zu mehr Abwanderung in Städte. Diese Form chronischer Gewaltkonflikte mit niedriger Intensität findet sich häufig in pastoralistisch – also von Wanderweidewirtschaft – geprägten Gesellschaften in Teilen von Kenia, Äthiopien, Uganda, Somalia sowie der nördlichen Sahelregion.80

Zusammenfassend ergibt sich für die Entscheidung zu bleiben oder zu fliehen: Wer sich als Zivilistin oder Zivilist in einem konventionellen Krieg wiederfindet, in dem erkennbare bewaffnete Akteure in einem be­grenzten geographischen Gebiet miteinander kämp­fen, ist einem geringeren Risiko ausgesetzt als jene, die es mit Gewaltakteuren zu tun haben, welche Unterstützung einfordern und so die Zivil­bevölkerung zum Ziel der Kriegführung machen. Greifen Drittstaaten militärisch in Konflikte ein, steigt das Risiko für die Zivilbevölkerung ebenfalls. Bewaff­nete Auseinandersetzungen, die sich auf klar erkenn­bare Truppen stützen, oder irreguläre Gewaltkonflikte, in denen kaum Anspruch auf zivile Unterstützung erhoben wird, verringern hingegen die Risiken des Bleibens.

Mesoebene: Art der Gewalt

Neben dem Konflikttyp beeinflussen Strategie und Taktik der beteiligten Gewaltakteure sowie die Art und Weise, wie sie Gewalt ausüben, die Bleibeentscheidungen der Zivilbevölkerung. Eine grundlegende Annahme dabei ist, dass Gewalt als Mittel bewusst für einen Zweck eingesetzt wird,81 also kein Selbstzweck oder Zufall ist. Dementsprechend folgt ihr Einsatz in bewaffneten Konflikten gegen die Zivilbevölkerung insgesamt oder einen Teil davon dem Ziel, die eigene strategische Situation zu verbessern.82 Dabei ist zu berücksichtigen, dass bereits die Androhung von Gewalt eine Wirkung entfalten kann.83

Was die Art der Gewalt anbelangt, lassen sich drei Faktoren identifizieren, die in Entscheidungen über Fliehen oder Bleiben einfließen: Intensität, Selektivität und Intention der Gewalt.

Intensität der Gewalt

Die Intensität von Gewaltkonflikten ist nicht überall in betroffenen Ländern gleich: So stellt Raleigh mit Hilfe der ACLED-Datenbank (Armed Conflict Location and Event Data) für Bürgerkriege fest, dass diese im Durchschnitt die Hälfte der Fläche des jeweiligen Landes betreffen, aber dass nur 15% wiederholt von Kämpfen betroffen sind.84 Demnach entstehen Zonen unterschiedlicher Konflikt- bzw. Gewaltintensität, die wiederum zu entsprechenden Wanderungsbewegungen führen. Am gefährlichsten sind Frontlinien und umkämpfte Gebiete. In weniger stark betroffenen Regionen bleibt ein Großteil der Menschen.85

Die Intensität der Gewalt ist zwar für Flucht- und Bleibeentscheidungen weniger wichtig als beispielsweise die geographische Ausdehnung der Kämpfe,86 beeinflusst aber ebenfalls das Fluchtverhalten: Fluchtbewegungen nehmen mit der Intensität der Gewalt zu, wenn auch nicht in linearer Weise.87 Bohra-Mishra und Massey haben dieses Phänomen in ihrer Forschung zum maoistischen Aufstand in Nepal (1996–2006) beobachtet, das auftrat, sobald eine bestimmte Schwelle der Gewaltintensität überschritten war. Ein niedriges bis mittleres Gewaltniveau hingegen führt nur zu vergleichsweise wenig Flucht. Ihre Erklärung dafür lautet, dass Mobilität in bewaff­neten Konflikten mit Risiken verbunden ist, weil es zu Straßenblockaden oder Ausgangssperren kommen kann, die Sicherheit generell nicht gewährleistet ist oder Plünderungen, Raubüberfälle und bewaffnete Angriffe drohen. Diesen Gefahren können Zivilistinnen und Zivilisten entgehen, indem sie am Wohnort bleiben und ihren Bewegungsradius einschränken. Erst wenn die Gewalt eine kritische Schwelle über­schritten hat, wiegen die unmittelbaren Bedrohungen schwerer als die Risiken einer Flucht.88

Diesen Effekt hat Lindley auch für die somalische Hauptstadt Mogadischu 2007/08 dokumentiert, in einer Eskalationsphase des jahrzehntelangen Bürger­krieges. Zuvor hatte das relativ geringe Gewaltniveau nicht zu massenhafter Flucht geführt. Aus der Per­spektive der Bevölkerung war es möglich zu bleiben, solange man aufmerksam und vorsichtig blieb und bestimmte Orte mied. Mit der Zunahme der Gewalt wuchs dann auch deren Unvorhersehbarkeit.89 Die willkürliche Bombardierung auch von Wohngebieten und die Kämpfe in der Stadt,90 die immer mehr schwe­re Verletzungen bei der Zivilbevölkerung verursachten, machten Bewegungen in der Stadt unmöglich.91 Vor allem die Intensität der Kampfhandlungen hatte zur Folge, dass bis Ende 2008 etwa zwei Drittel der Einwohnerinnen und Einwohner Mogadischu verlas­sen hatten.92

Ein solcher Schwelleneffekt von Gewalt kann auch in der Geographie eines Konflikts begründet sein: In Gebieten, die von einer Gruppe kontrolliert werden, sind in der Regel weniger Kampfhandlungen und Gewalt zu verzeichnen. Trotz der bestehenden Risiken scheint die mit einer Flucht einhergehende Unsicherheit für die Zivilbevölkerung schwerer zu wiegen als die vor Ort existierenden Gefahren. In umkämpften Gebieten, in denen keine Kriegspartei die Oberhand hat, sind die Kampfhandlungen für die Zivilbevölkerung kaum abzusehen. Ein solches Risiko kann bewirken, dass Menschen diese Gebiete verlassen.93

Bleiben kann sowohl bei einem niedrigen als auch einem sehr hohen Gewaltniveau sicherer sein als Flucht.

Zu folgern ist daraus, dass das Bleiben sowohl bei einem niedrigen als auch bei einem sehr hohen Gewaltniveau sicherer sein kann: im ersten Fall, weil die Gefahren geringer sind, im zweiten, weil die Risiken der Flucht zu groß sind. Daher besteht für die Zivilbevölkerung ein Zusammenhang der Bleibe­neigung mit der geographischen Ausdehnung des Konflikts und der Dynamik des Frontverlaufs. Während intensiver bewaffneter Auseinandersetzungen bleiben Menschen am Ort, um sicher zu sein. Geht eine Konfliktpartei siegreich aus den Kampfhandlungen hervor, sinkt das Gewaltniveau (wieder), und Bleiben scheint weniger risikoreich als Flucht.

Selektivität der Gewalt

Ein weiterer Faktor für Bleibeentscheidungen ist die Frage, wie selektiv die Konfliktparteien Gewalt ein­setzen, vor allem ob sie sich gezielt gegen Individuen etwa wegen ihres Verhaltens94 oder ihrer Ethnizität95 richtet oder ob sie wahllos ist. Davon hängt ab, ob Einzelne eine realistische Chance haben, von der Gewalt verschont zu bleiben.

Auf Seiten der Gewaltakteure gibt es verschiedene Gründe für einen selektiven Gewalteinsatz. Besonders für schwächere bewaffnete Gruppen, die nur unzurei­chende Kontrolle über ein Territorium haben, kann Gewalt ein probates Mittel zur Einschüchterung sein, um zivile Kooperation zu erzwingen und Informationen zu erhalten – auch weil sie nicht über die Ressourcen stärkerer Gruppen verfügen, die Anreize für Kooperation bieten können.96 Sind die bewaff­neten Akteure schwach, müssen Zivilistinnen und Zivilisten also mit einem erhöhten Gewaltniveau rechnen. Dabei steigen für diese die Risiken im Ver­gleich zu Menschen, die im unumstrittenen Terri­torium starker Gewaltakteure leben und für die es deshalb weniger gefährlich ist zu bleiben.

Stärkere Gewaltakteure, die ein Gebiet kontrollieren, haben häufig umfassende Informationen über die Zivilbevölkerung, können Gewalt selektiv aus­üben und einzelne Menschen als Ziele identifizieren. Damit können sie die Bevölkerung einschüchtern und das Machtgleichgewicht zu eigenen Gunsten verändern.97 Die Ermordung lokaler Würdenträgerinnen und ‑träger sowie führender Persönlichkeiten oder die Zurschaustellung von Toten können die Bevölkerung verängstigen und ihren Widerstand brechen.98 Mit dem Kriegsverlauf kann sich die Gewalt­anwendung auch verändern, wenn Gewaltakteure militärisch unter Druck geraten und weniger in der Lage sind, Gewalt gezielt einzusetzen. So berichten Zivilistinnen und Zivilisten, die 2014–2017 während der Besetzung der Stadt Mosul im Irak durch den sogenannten Islamischen Staat lebten, dass dessen Kämpferinnen und Kämpfer im Laufe der Zeit zuneh­mend wahllos Gewalt ausübten, insbesondere als der Verlust der Kontrolle über die Stadt nahte.99

Gezielte Gewalt setzen Konfliktparteien auch dann ein, wenn sie eroberte Gebiete nicht nur beherrschen, sondern auch regieren und verwalten wollen. Sank­tionierung von Kriminalität und die Durchsetzung von Regeln sollen dann für eine positive Sicht der Bevölkerung auf die Gewaltakteure sorgen.100 Die Gefahren des Lebens in einer Konfliktzone werden damit minimiert, und in der Zivilbevölkerung wird sich die Bleibebereitschaft erhöhen, wenn die Gefahr, Opfer von Gewalt zu werden, durch das eigene (regel­konforme) Verhalten beeinflussbar erscheint.101

Für die Entscheidungen der Zivilbevölkerung bedeuten diese Beobachtungen zu selektiver Gewalt­anwendung, dass Bleiben dann sicherer als Flucht ist, wenn ein Gewaltakteur deutlich die Oberhand gewon­nen hat, selektiv Gewalt anwendet und man aufgrund des eigenen Verhaltens, seiner Vorgeschichte und seiner (wahrgenommenen) Gruppenzugehörigkeit davon ausgehen kann, nicht zum Opfer zu werden. Sobald eine dieser Bedingungen nicht gegeben ist, verändert sich die Kosten-Nutzen-Abwägung, und die Anreize zur Flucht steigen.

Intention der Gewalt

Schließlich stellt auch die Intention der Gewalt einen wichtigen Faktor bei Bleibeentscheidungen dar. Obwohl Flucht häufig als Folge oder Nebeneffekt von Kriegführung betrachtet wird, kann Vertreibung auch ein bewusster Teil der Strategie von Gewaltakteuren sein und in unterschiedlichen Konflikttypen auftreten. Die gezielte gewaltsame Vertreibung von Zivilistinnen und Zivilisten, die der gegnerischen Konflikt­partei wohlgesinnt sind, soll der Gegenseite schaden oder dazu dienen, unerwünschte Bevölkerungsgruppen loszuwerden.102

Manche Gewaltakteure setzen Vertreibung bewusst als Teil ihrer Strategie ein, um den Gegner zu schwächen.

Besonders in Bürgerkriegen, in denen Konfliktparteien auf die Zivilbevölkerung angewiesen sind, kann deren Vertreibung die gegnerische Seite empfindlich treffen.103 So ist beispielsweise aus dem Bürgerkrieg in Aceh, Indonesien bekannt, dass die Armee phasen­weise (1999–2002) Vertreibung dazu nutzte, die separatistische Bewegung Freies Aceh (Gerakan Aceh Merdah, GAM) von ihrer zivilen Basis fernzuhalten.104 Die ugandische Regierung hat in ihrem Krieg gegen die aufständische Lord’s Resistance Army (LRA) Mitte der 1990er Jahre und auch 2004 in Nord-Uganda mehrfach Camps errichtet, in denen Binnenvertriebene leben mussten. Das Ziel war, den Rebellen­organisationen Arbeitskräfte zu entziehen.105 Auch die gewaltsame Entvölkerung bestimmter Gebiete oder Städte durch Beschuss oder Luftangriffe kann Teil einer militärischen Strategie sein, wie es bei­spiels­weise die russische Armee im tschetschenischen Grosny von 1994 bis 2009 praktizierte.106

Im Extremfall von Genoziden wird ebenfalls geziel­te Vertreibung eingesetzt – wie beispielsweise 1994 in Ruanda, als fast ein Drittel der Bevölkerung seine Herkunftsorte verlassen musste.107 Oft wird diese Form der Vertreibung (neben Massenverbrechen wie Massakern), bei der ganze Gruppen von Menschen aufgrund religiöser oder ethnischer Zugehörigkeit fliehen müssen, zynisch als »Säuberung« bezeichnet, wie unter anderem im Bosnienkrieg 1992–1995.108 Aber auch in politischen Konflikten wie den Bürger­kriegen in Spanien (1936–1939) oder Kolumbien (seit 1964) wurden Anhängerinnen und Anhänger der Gegenseite vertrieben, wenn eine Konfliktpartei neues Territorium eroberte. Dazu wurden beispielsweise Graffiti oder Handzettel eingesetzt, um der Zivilbevölkerung mitzuteilen, wer bedroht war und daher fliehen sollte.109

Unabhängig davon, aus welchen Motiven die Gewaltakteure handeln, erhöhen Vertreibungs­kampagnen das Risiko des Bleibens. Dies gilt umso mehr für diejenigen Zivilistinnen und Zivilisten, die wegen ihrer Gruppenzugehörigkeit damit rechnen müssen, angegriffen oder vertrieben zu werden. Falls sie aber keinen gezielten Vertreibungskampagnen aus­gesetzt sind oder im Gebiet einer starken Konfliktpartei leben, mit der sie sich identifizieren, lohnt es sich für sie kaum, die Gefahren einer Flucht auf sich zu nehmen.

Mikroebene: Individuelle Situation und soziale Marker

Je nach den individuellen Merkmalen der von Gewalt betroffenen Zivilistinnen und Zivilisten sind die Risi­ken des Bleibens oder Fliehens für diese unterschiedlich.110 Wird gezielt Gewalt gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt, sind bestimmte Individuen oder Gruppen besonders gefährdet, von bewaffneten Gruppen ange­griffen zu werden, etwa wegen ihrer (Gruppen-)Iden­tität oder politischen Zugehörigkeit, und haben daher einen höheren Anreiz zu fliehen.111 Daraus folgt, dass andere wiederum gerade wegen ihrer individuellen Eigenschaften bleiben können. Nicht alle davon sind gleich wichtig. Aus den unterschiedlichen Identitäten, die eine Person trägt, treten im Fall eines Gewalt­konflikts manche stärker hervor. Unabhängig davon, ob es sich um zugeschriebene oder selbstgewählte Identitäten handelt: Eigenschaften, mit denen sich Einzelne entlang der Konfliktlinien des Krieges sor­tieren lassen, sind relevant für Gewaltakteure.112 Ein­zelne und Haushalte müssen kalkulieren, wie hoch die Gefahr für sie jeweils ist und ob sie ihre Sicherheit durch Fliehen oder Bleiben erhöhen können. Jene, die bleiben, gehen von einem kleineren Risiko, Opfer von Gewalt zu werden, aus und nehmen eine geringe­re Gefahr für sich persönlich wahr, zum Beispiel weil sie aufgrund ihres spezifischen Profils nicht ins Raster der Gewaltakteure fallen.113 Zu dieser Gruppe von Menschen, die sich individuell sicher genug fühlen, um zu bleiben, gehören auch diejenigen, die Einfluss gegenüber Gewaltakteuren geltend machen und vom Gewaltkonflikt sogar profitieren können, indem sie etwa Vermögen, Einkommen oder politische Macht vergrößern.

Geschlecht und Alter

Zu den Eigenschaften, die die Sicherheit einzelner Zivilistinnen und Zivilisten entscheidend beeinflussen, gehören ihr Geschlecht114 und ihr Alter. (Junge) Männer werden häufiger Ziel massenhafter Gewalt, während Frauen eher Opfer nichttödlicher Gewalt werden. Männer im wehrdienstfähigen Alter gelten meist als potentielle Kämpfer und damit als legitime Angriffsziele, anders als Frauen, Kinder und ältere Menschen.115 Das in Konfliktsituationen erhöhte Risi­ko für Frauen, Vergewaltigung und sexualisierte Gewalt zu erleben, kann allerdings die Entscheidung zur Flucht ebenfalls beeinflussen.116 Für Männer wie Frauen gilt, dass besonders junge Erwachsene von Gewalt oder Zwangsrekrutierung bedroht sind und daher mit höherer Wahrscheinlichkeit fliehen.117

Die Forschung zum gewaltsamen Konflikt in Nepal zwischen der Regierung und der maoistischen Kommunistischen Partei (1996–2006) zeigt unter anderem, dass zunehmendes Alter einen negativen Effekt auf die Fluchtentscheidungen hatte118 – möglicherweise weil ältere Menschen von Gewalt­akteuren weniger als potentielle Gefahr wahrgenommen werden und daher ein geringeres Risiko eingehen, wenn sie bleiben, oder weil altersbedingte Gebrechlichkeit sie von der Flucht abhält. Aus der Migrationsforschung ist bekannt, dass ältere Menschen weniger mobil und migrationswillig sind als jüngere und dass ein längerer Aufenthalt an einem Ort zu mehr Verbundenheit und weniger Abwanderung führt.119 In Kombination mit dem genannten geringeren Risiko, Opfer von Gewalt zu werden, mag dieser Effekt auch in Konfliktkontexten eine Rolle spielen.

Im Bürgerkrieg in Sri Lanka, während dessen vor allem die separatistische tamilische Bewegung Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE) für einen unabhängigen tamilischen Staat kämpfte (1983–2009), brachten Frauen und ältere Menschen land­wirtschaftliche Erzeugnisse zum Markt, weil sie die Armee-Checkpoints einfacher passieren konnten. Junge Männer hingegen gerieten leicht in den Ver­dacht, den Rebellen anzugehören, und liefen deshalb Gefahr, verhaftet zu werden. Außerdem mussten sie damit rechnen, von der LTTE zwangsrekrutiert zu werden. Aus diesen Gründen mieden sie Checkpoints nach Möglichkeit.120

Bewaffnete Konflikte bergen für alle Menschen Gefahren, aber in unterschiedlicher Intensität. Einzelne müssen also abwägen, was ihr Geschlecht und Alter im jeweiligen Konflikt und angesichts der Strategien der Gewaltakteure für ihre Sicherheit bedeuten und ob sie daher eher fliehen sollten oder bleiben können.

Einkommen, Arbeitsplatz, Vermögen, Bildung

Auf den ersten Blick widersprüchliche Befunde gibt es zum Zusammenhang zwischen Faktoren wie Einkommen, Arbeitsplatz, Vermögen, Bildung und Bleibeentscheidungen.

Flüchtlinge aus Konfliktgebieten weisen meist ein vergleichsweise hohes Bildungsniveau und Vermögen auf. Menschen mit geringen Einkommen und ohne Vermögen sind häufig aus finanziellen Gründen nicht in der Lage zu fliehen und damit unfreiwillig im-mobil.121 Da sie oft von ihren landwirtschaftlichen Tätigkeiten abhängig sind, müssen sie zumindest zur Bewirtschaftung ihrer Felder zeitweilig zurückkehren oder während der landwirtschaftlichen Saison bleiben.122 So ist aus dem Bürgerkrieg in Sri Lanka bekannt, dass vor allem reichere tamilische und singhalesische Farmbesitzer das Konfliktgebiet ver­lassen haben.123 Eine weitere mögliche Erklärung für die Flucht wohlhabender Menschen ist, dass gerade ihr Wohlstand sie zum Ziel bewaffneter Angriffe machen kann.124 Neben Wohlstand und Einkommen kann auch die Tätigkeit selbst ein höheres Risiko bergen. Im irakischen Mosul zum Beispiel wurden hochrangige Regierungsbeamte zur Zielscheibe von Gewalt durch den sogenannten Islamischen Staat, der die Stadt 2014–2017 besetzt hielt.125 In Mogadischu waren Journalistinnen und Journalisten ab 2007 besonders gefährdet, weil sie von allen Konfliktparteien bedroht und angegriffen wurden.126

Die Fallstudie zu Mogadischu weist allerdings auch darauf hin, dass relativer Reichtum Bleiben erst mög­lich macht. Sie zeigt, dass diejenigen, die aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einem mächtigen Clan über Beziehungen und wirtschaftliche Stärke verfügten, trotz des jahrzehntelangen Gewaltkonflikts nicht nur in der Stadt blieben, sondern teilweise auch finanziell profitierten. Erst als wirtschaftliche Aktivitäten ab Ende 2006 schwieriger wurden, sahen sich viele zur Flucht gezwungen – nachdem sie über zehn Jahre in dem Gewaltkonflikt ausgeharrt hatten.127

Mehrere Studien128 zum Gewaltkonflikt in Nepal 1996–2006 weisen Ergebnisse auf, die dazu und miteinander teilweise im Widerspruch stehen und auf komplexe Zusammenhänge hindeuten. Ihre Befunde sind allerdings nur bedingt vergleichbar. Ableiten lässt sich aber zumindest, dass Menschen, deren Vermögenswerte sich auf der Flucht schlechter mitnehmen lassen und deren Fähigkeiten schlechter in andere Kontexte übertragbar sind, sich eher für das Bleiben entscheiden.129 Auch der Zeitverlauf und sich in der Realität überlappende Kategorien bieten eine mögliche Erklärung für die unterschiedlichen Ergebnisse.

Insgesamt zeigen die empirischen Befunde, dass wirtschaftliche Faktoren wie Einkommen und Ver­mögen nicht als statische Einflussfaktoren zu sehen sind und sich nicht nur abhängig vom Kontext, sondern auch vom Konfliktverlauf verändern. Und auch hier kommt es auf Details an: Ein stabiles Einkommen kann Anreize sowohl für eine frühe Flucht als auch für das Bleiben schaffen, einschließlich der Möglichkeit, sich Sicherheit zu erkaufen.

Zugang zu sozialen Netzwerken

Auch die Zugehörigkeit zu sozialen Gruppen, politi­schen Parteien, ethnischen Gruppen oder Clans kann Bleibeentscheidungen beeinflussen, unabhängig davon, ob es sich dabei um selbstgewählte politische oder zugeschriebene ethnische Zugehörigkeit handelt. Gruppenzugehörigkeit kann beispielsweise Schutz, Teilhabe an Entscheidungsprozessen oder wirtschaftlich relevanten Einfluss auf wichtige Autoritätspersonen bieten.130

So flohen während des gewaltsamen Sezessionskonflikts im indonesischen Aceh ethnische Java­nerinnen und Javaner. Ihre ethnische Gruppen­zugehörigkeit machte sie zwar zum Ziel von Ein­schüchterung, bot aber auch Anknüpfungspunkte für fluchtrelevante soziale Netzwerke außerhalb von Aceh.131 Auch im Bürgerkrieg in Sri Lanka nutzten sowohl wohlhabendere tamilische als auch singhalesische Bewohnerinnen und Bewohner des Konflikt­gebiets bestehende Kontakte innerhalb ihrer ethni­schen Gruppe oder Familie in andere Landesteile oder die Diaspora, um dieses zu verlassen.132

Soziale Netzwerke erleichtern die Emigration, können aber auch das Bleiben ermöglichen.

Der Effekt, dass soziale Netzwerke Emigration erleichtern, ist in der Migrationsforschung bekannt.133 Die Netzwerke müssen dabei nicht zwingend an Eth­nizität geknüpft, sondern können auch sozialer Natur sein.134 Netzwerke jenseits des Konfliktgebiets können eine Flucht erleichtern, weil sie zusätzliche Informationen über potentielle Aufnahmeländer und -gemein­den sowie erste soziale Anknüpfungspunkte bieten.

Netzwerke vor Ort können aber auch das Bleiben ermöglichen. Gewaltkonflikte verändern diese Netz­werke zwar, aber Einzelne können davon auch in einer Form profitieren, die ihnen sicheres Bleiben gestattet.135 Die Zugehörigkeit zu sozialen Netzwerken ist daher ein kontextabhängiger Faktor für Bleibe­entscheidungen: Wer erkennbar der gegnerischen Konfliktpartei zuzuordnen ist, etwa durch Sprache oder Religion, und darüber hinaus Kontakte in die Diaspora hat, erhöht seine Sicherheit durch Flucht. Wer hingegen derselben ethnischen Gruppe zu­gerechnet wird wie die vor Ort dominanten bewaff­neten Akteure und zudem möglicherweise persön­liche Kontakte zu ihrer Führungsriege hat, kann vom Bleiben sogar wirtschaftlich profitieren.

Persönliche und ideologische Präferenzen und Charaktereigenschaften

Schwierig zu erfassen sind persönliche sowie ideo­lo­gische Präferenzen und Charaktereigenschaften. Dazu gehören beispielsweise Gefühle von Heimatverbundenheit oder Patriotismus, wie sie einige der Men­schen für sich in Anspruch nahmen, die im Bürgerkrieg 1992–1995 während der Belagerung der bosnischen Hauptstadt Sarajevo dort ausharrten.136 Die Unterscheidung zwischen dem Erdulden von Mobilitäts­beschränkungen und freiwilligem Bleiben auf eige­nen Wunsch fällt in der Praxis auch deswegen schwer, weil es sich dabei um nachträglich entwickelte Narrative handeln kann, die das eigene Verhalten rationalisieren.137

Ein anderer, nicht zu unterschätzender Grund dafür, nach einem Machtwechsel am Wohnort zu bleiben, kann darin bestehen, dass die Bewohnerinnen und Bewohner mit dem neuen Regime über­einstimmen und es willkommen heißen. So waren Teile der Zivilbevölkerung im irakischen Mosul 2014 dem sogenannten Islamischen Staat und seiner Machtübernahme der Stadt gegenüber positiv ein­gestellt, weil sie die irakische Regierung ablehnten oder die Verwaltung der Stadt durch den Islamischen Staat als besser bewerteten.138

Persönliche Präferenzen, wie beispielsweise ideo­logische oder pragmatische Zustimmung zu neuen Machthabern, können die Sicherheit von Zivilistinnen und Zivilisten steigern: Wenn diese Präferenzen so offen zur Schau getragen werden, dass Gewalt­akteure sich der Unterstützung sicher sein können, kann das Bleiben sicherer werden. Zwingend ist dieser Zusammenhang allerdings nicht. Ähnlich verhält es sich im Falle des Patriotismus: Führt dieser zu Unterstützung für die Gewaltakteure, kann sich die Sicherheit erhöhen. Unabhängig davon trägt er aber nicht per se dazu bei, mehr Sicherheit für Einzelne zu schaffen.

Solche Begründungen für das Bleiben, die nicht der Logik der Sicherheitsmaximierung folgen und daher »irrational« erscheinen, werden gerade in qualitativen Studien immer wieder aufgeführt und dürfen nicht vernachlässigt werden.

Charaktereigenschaften wie Risikotoleranz bzw. Risikoaversität spielen ebenfalls eine Rolle: Aus dem vom Konflikt mit der islamistischen Gruppierung Boko Haram betroffenen Nordosten von Nigeria wird berichtet, dass dort – anders als bei freiwilliger, wirtschaftlich motivierter Migration – gerade risiko­averse Menschen eher fliehen, während risikotole­rantere Menschen bleiben.139

Zwischenfazit

Aus diesen empirischen Befunden ergeben sich zwei naheliegende Folgerungen: zum einen, dass das Kosten-Nutzen-Modell das Verhalten in Konflikten nicht hinreichend erklären kann; zum anderen, dass generell risikotoleranter veranlagte Stayees ihr Ver­halten nachträglich mit ideologischen Motiven begrün­den. Gerade in Post-Konflikt-Kontexten werden An­sprüche etwa auf Entschädigung häufig mit erfahrenem Leid gerechtfertigt. Daher entwickeln sich Narra­tive, mit denen sich das eigene Verhalten – sowohl von Flüchtlingen als auch von Stayees – in größere, auch ideologische Begründungszusammenhänge einordnen lässt. Beide Folgerungen deuten auf An­knüpfungspunkte für weitere Forschungsarbeiten hin.

Stayees haben gewisse Entscheidungs- und Handlungsspielräume und sollten als Akteure ernst genommen werden.

Die Anwendung des Kosten-Nutzen-Modells auf Stayees zeigt, dass sie über – wenngleich jeweils unterschiedlichen – Entscheidungs- und Handlungsspielraum verfügen und als Akteure ernst genommen werden sollten. Zugleich geben die aufgeführten Ebenen und Entscheidungsfaktoren Hinweise, welche Aspekte in welchem Konfliktkontext eine Rolle spielen.

Die aufgeführten Ebenen und Faktoren lassen sich in der Realität allerdings nicht immer voneinander abgrenzen. Die Entscheidungsfaktoren sind zudem nicht in gleichem Maß für alle Kontexte und alle betroffenen Menschen relevant, und es ergeben sich Wechselwirkungen zwischen den drei identifizierten Ebenen. So sind individuelle Eigenschaften und soziale Marker bei einem aus der Luft geführten zwischenstaatlichen Konflikt eher zu vernachlässigen. Auch wenn immer wieder von Angriffen auf zivile Ziele berichtet wird, sind soziale Marker hierbei nicht allzu bedeutsam, und die Zivilbevölkerung ist (meist) nicht unmittelbar in die Kriegführung einbezogen.

Da die Faktoren aus der fluchtbezogenen Forschung abgeleitet sind, ist auch nicht auszuschließen, dass weitere Faktoren existieren, die lediglich für Stayees relevant sind und daher bei der Untersuchung von Fluchtentscheidungen nicht zu Tage treten. Widersprüchliche Erkenntnisse zu wirtschaftlichen Faktoren legen nahe, dass der spezifische Kontext entscheidend ist.

Für humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit, die von außen Unterstützung leisten wollen, kann die vorliegende Studie daher lediglich einen Überblick und erste Orientierung bieten. Es bedarf weitergehender Forschungsergebnisse, die über Wechselwirkungen und Gewichtung der Ent­scheidungsfaktoren Aufschluss geben können. Ohne solche Resultate bleibt für Politik und vor Ort tätige Akteure der humanitären Hilfe und EZ nur, sich intensiv mit dem Kontext und dem Konflikthintergrund auseinanderzusetzen und darauf aufbauend kontextsensible Unterstützung zu leisten.

Strategien des Umgangs mit Gewaltkonflikten: exit, voice, loyalty?

Um das eigene Überleben sicherzustellen, kann Flucht eine geeignete Strategie sein, ist aber offensichtlich nicht die einzige – wie sich an Stayees und ihren Wegen, in bewaffneten Auseinandersetzungen zu (über-)leben, zeigt.

Angelehnt an die klassischen, von Hirschman140 identifizierten Formen des Umgangs mit dem Nieder­gang sozialer Organisationen (wie z.B. Staaten, aber auch Unternehmen) lassen sich die in Gewaltkonflikten auftretenden Strategien in ein breites Spektrum einordnen. Jenseits von »exit«, also Flucht als Reak­tion, die Stayees nicht wählen, und zwischen den Polen »voice« oder Widerstand und »loyalty« oder Kollaboration finden sich unter anderem Versuche, neutral zu bleiben oder Gewaltakteuren durch ver­änderte Mobilitätsmuster auszuweichen.

Unterstützung für Gewaltakteure und Kollaboration mit ihnen

Wo Zivilistinnen und Zivilisten einen positiven Blick auf Gewaltakteure haben, unterstützen sie diese und kollaborieren mit ihnen. In Aceh beispielsweise brachten viele Zivilistinnen und Zivilisten in den Rebellengebieten ihre Unterstützung durch Graffiti, Fahnen und durch Verstecken und Versorgen von Kämpfern zum Ausdruck.141

Eine solche Unterstützung für Gewaltakteure kann in unterschiedlichen Formen und aus verschiedenen Gründen stattfinden. Im Austausch gegen Schutz zu kollaborieren kann eine Möglichkeit sein, sich in Gewaltkonflikten abzusichern, unabhängig davon, ob dies freiwillig oder unter Druck geschieht.142 Im Bürgerkrieg in Uganda beispielsweise traten Zivilistinnen und Zivilisten als Informantinnen und Informanten auf, übernahmen kleinere Aufgaben für die Rebellengruppe Lord’s Resistance Army oder nutzten familiäre Beziehungen zu den Offizieren, um im Austausch für Unterkunft, Verpflegung und Informationen Geld zu erhalten. In vielen Fällen kollaborierte die Zivilbevölkerung allerdings aus Furcht vor Folter und Ermordung.143

Auch in Gewaltkonflikten geht das Leben weiter, wenn auch unter veränderten Umständen.

Auch in Gewaltkonflikten geht das Leben weiter, wenn auch unter veränderten Umständen. Die Zivil­bevölkerung muss Mittel und Wege finden, mit der Unsicherheit der neuen Situation umzugehen.144 Dabei handelt es sich nicht notwendigerweise um Gesetzlosigkeit und gesellschaftliches Chaos: Bewaffnete Gruppen wissen, dass kollaborierende Zivilistinnen und Zivilisten wichtig für sie sind. Deshalb versuchen sie, Ordnung und Sicherheit zu vermitteln, indem sie hart gegen Kriminalität vor­gehen,145 effiziente zivile Verwaltungen mit zugehöriger Bürokratie etablieren146 und Steuern erheben, um sowohl Legitimität als auch Institutionen auf­zubauen.147

Nicht alle Zivilistinnen und Zivilisten sind nur unschuldige Opfer von Gewaltkonflikten: Um sich selbst zu retten, verraten sie andere oder nutzen den Gewalt­konflikt, um alte Rechnungen zu beglei­chen.148 Einigen gelingt es sogar, vom Gewaltkonflikt zu profitieren, womit sie unter Umständen mit­schuldig werden.149 Manche Zivilistinnen und Zivi­listen können sich durch Verbindungen zu lokalen politischen und militärischen Machthabern wirtschaftliche Vorteile verschaffen. Dabei können die eigene ethnische Zugehörigkeit und der sozioöko­nomische Status ebenso eine Rolle spielen wie der Frontverlauf und auf welcher Seite davon man sich befindet.150 Eine relativ genderspezifische Strategie der Kollaboration sind mehr oder weniger freiwillige sexuelle und romantische Beziehungen von Frauen mit Kommandeuren, Offizieren und anderen einflussreichen Männern, sowohl um sich zu schützen als auch um wirtschaftlich zu profitieren.151

Wie oben ausgeführt, hängt es stark von den Gewaltakteuren und ihrer Stärke ab, wie risikoreich eine Kollaboration im Vergleich zu ihrer Verweigerung ist.152

Neutralität

Viele Menschen, die in Gebieten mit Gewaltkonflikten leben, verfolgen eine Strategie der Neutralität.153 Dies kann vielfältige Formen annehmen: sich neuen Machthabern und ihren Regeln anzupassen; oder aber zu versuchen, durch einen Rückzug aus politi­schen und wirtschaftlichen Aktivitäten so wenig Aufmerksamkeit wie möglich zu erregen; sowie bei unvermeidbaren Begegnungen die eigene Neutralität deutlich zu machen oder sich notfalls »dumm zu stellen«.154

Selbst wenn sie sich ideologisch durch die Gewaltakteure angesprochen fühlen, müssen Zivilistinnen und Zivilisten die Risiken von Kollaboration gegen Vorteile abwägen. Mögliche materielle Gewinne wie beispielsweise Löhne von bewaffneten Gruppen oder Beute aus Plünderungen können wegen der Aussicht auf Vergeltung durch die Gegenseite unattraktiv wer­den – ganz abgesehen vom Risiko, im Kampf getötet zu werden. Deshalb ist davon auszugehen, dass Sicher­heit, Ordnung und funktionierende Basisdienst­leistungen in vielen Fällen für die Zivilbevölkerung wichtiger sind.155

Von außen betrachtet mögen Strategien der Unauffälligkeit und Neutralität leicht umsetzbar wirken. Dies muss aber nicht der Fall sein, denn die bewusste Nichtteilnahme kann Kosten und Risiken mit sich bringen, die kaum hinter jenen der aktiven Teilnahme an Kampfhandlungen zurückbleiben.156

Voraussetzungsreich und sichtbar sind kollektive Neutralitätsstrategien. Dazu gehören Beispiele ein­zel­ner Dörfer oder Stadtviertel, die in unterschiedlich­sten Kontexten zu verorten sind und denen es gelang, Gewalt und Angriffe in ihrem Bereich zu verhindern, indem sie sich für neutral erklärten, mit Gewalt­akteuren verhandelten und Mobilisierung sowie An­griffe durch sie verhinderten. In ihren Fallstudien zu solchen »Inseln des Friedens« in Gewaltkonflikten zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen in Ambon, Indonesien (1999–2002) und Jos, Nigeria (2001–2016) misst Krause einzelnen Führungs­persönlichkeiten und ‑gruppen dabei entscheidende Bedeutung zu.157 Zusammenhalt und Organisationsfähigkeit werden ebenfalls als wichtige Erfolgsfaktoren für kollektive zivile Friedensbemühungen iden­­ti­fiziert.158 Trotzdem sind derartige Bemühungen nicht immer oder nicht dauerhaft erfolgreich.

Dass die Zivilbevölkerung neutral bleibt, ist selten im Interesse der Konfliktparteien. Deswegen setzen sie Gewalt ein, um Loyalität zu erzwingen. Neutralität kann dann zu einer Form des Widerstands werden.159 In jedem Fall steigen die Kosten für Neutralität in der Zivilbevölkerung, wenn Konfliktparteien Gewalt an­wenden. Dies kann dazu führen, dass Zivilistinnen und Zivilisten sich auf eine Seite schlagen, entweder unter unmittelbarem Zwang oder in der Erwartung von Schutz.160 Gewalt kann auch dazu beitragen, dass zuvor eher neutrale Menschen politisiert und radi­kalisiert werden und sich der gegnerischen Partei zu­wenden. Hier offenbaren sich die Grenzen der Strate­gie, Neutralität zu wahren und durch Unauffälligkeit die Gewaltakteure zu meiden, um so die Risiken des Bleibens zu reduzieren.

Vermeidung durch veränderte Mobilitätsmuster

Angesichts einer Bedrohung durch gewalttätige Kon­flikte versuchen viele Menschen den größten Risiken zu entgehen, indem sie ihnen zeitlich und räumlich ausweichen. So war in Sri Lanka zu beobachten, dass ärmere Haushalte, die sich eine Flucht über größere Distanzen nicht leisten konnten und deren Lebens­unterhalt an ihren Wohnort geknüpft war, Kampfhandlungen durch vorübergehende Flucht in den Dschungel oder benachbarte Dörfer mieden und zurückkamen, sobald es die Situation erlaubte. Auch diejenigen, die nicht (mehr) in ihren Heimatdörfern lebten, kehrten zeitweise dorthin zurück, um die Felder zu bestellen, auf deren Ertrag sie angewiesen waren. Veränderte Mobilitätsmuster beinhalteten dort aber auch, von den Rebellen zu verbotenen Zonen erklärten Gebieten wie dem Dschungel fern­zubleiben oder kleinere Bestechungsgelder zu bezahlen, um Checkpoints passieren zu können.161

In Nord-Uganda versuchte die Zivilbevölkerung durch kurzfristiges Ausweichen die Risiken einer Begegnung mit den bewaffneten Akteuren zu mini­mieren, beispielsweise indem die Menschen sich zeitweise in eigens dafür errichteten notdürftigen Behausungen im Wald versteckten oder dort über­nachteten. Sie hielten sich jederzeit bereit, spontan zu flüchten und unterschiedliche Wege in die Ver­stecke zu benutzen, um keine erkennbaren Pfade zu hinterlassen. Eine weitere, besonders eindrück­liche Strategie aus diesem Konflikt ist das sogenannte »night commuting«: Auf der Höhe des Konflikts 2003–2005 gingen jede Nacht Zehntausende Kinder und Jugendliche in Stadtzentren, um dort in not­dürftigen Unterkünften wie Bushaltestellen oder Kliniken zu schlafen und sich so vor möglichen An­griffen und Entführungen durch die LRA in Sicherheit zu bringen.162

In Mogadischu gehörte es zu veränderten Mobi­litätsmustern, zu Hause zu bleiben, sich nur wenn notwendig in der Stadt zu bewegen, Orten mit Bewaffneten oder Kämpfen auszuweichen und sogar innerhalb der Stadt umzuziehen.163

Anders als völlig neue Mobilitätsmuster, die zum Beispiel durch Checkpoints bedingt sind, oder als die Vermeidung von Mobilität generell weisen einige Anpassungsstrategien in dieser Kategorie große Nähe zu Flucht und vor allem Binnenvertreibung auf. Der Rückgriff auf Schewels Definition von Immobilität als dauerhaftem Lebensschwerpunkt164 erweist sich dabei als hilfreich für die Abgrenzung: Die hier genannten Strategien unterscheiden sich von Flucht bzw. Binnenvertreibung dadurch, dass es sich um kürzere Zeiträume handelt, in denen sich die betroffenen Menschen an einem anderen Ort aufhalten, oder dass die zurückgelegten Strecken kürzer sind, während der Lebensmittelpunkt am gleichen Ort bleibt. Diese zunächst kleinräumigere und vorübergehende Mobi­lität kann sich im Laufe der Zeit verändern, zum Beispiel, wenn der Konflikt eskaliert. Möglicherweise gehört sie dann auch zur Vorbereitung von Flucht oder Binnenvertreibung.

Dialog, Protest und Widerstand

Die Zivilbevölkerung steht Gewaltakteuren nicht grundsätzlich passiv und hilflos gegenüber, sondern versucht oftmals, mit ihnen in Dialog zu treten, um Gewalt zu reduzieren. Gerade lokale Führungspersönlichkeiten werden häufig in dieser Form aktiv, trotz der damit verbundenen persönlichen Risiken.165 So machten indonesische Dorfchefs im Sezessionskonflikt in Aceh (1976–2005) nicht nur ihre Neutralität deutlich, sondern nutzten sie und ihre eigene promi­nente Rolle, um mit beiden Konfliktparteien zu ver­handeln.166

Nicht nur aus dem indonesischen Aceh gibt es Beispiele für friedlichen Widerstand und offenen Protest: Zu den subtileren Varianten gehörte es, in den von Rebellen beherrschten Gebieten statt deren Fahnen weiße oder Fahnen der Vereinten Nationen zu zeigen. Deutlich mehr riskierten Dorfbewohner, die ihre beiden javanischen Nachbarn vor den Sepa­ratisten schützten und erreichten, dass sie offiziell bleiben durften. Ein anderes Beispiel für zivilen Widerstand sind indonesische Menschenrechtsakti­vistinnen und ‑aktivisten in Aceh, die sowohl die aufständische GAM als auch die Regierung und ihre Armee kritisierten.167

Dabei darf stillerer Widerstand nicht übersehen werden. Aus dem vom sogenannten Islamischen Staat zwischen 2014 und 2017 besetzten Mosul im Irak ist bekannt, dass Eltern ihre Kinder nicht in die von den Gewaltakteuren organisierten Schulen schickten, um Ideologisierung und Indoktrinierung zu vermeiden – selbst wenn ihre Kinder in der Konsequenz nicht lesen und schreiben lernten.168

Dass gerade öffentlicher Widerstand zu einer späteren Flucht veranlassen mag, steht außer Frage. Mit der Genfer Flüchtlingskonvention existiert ein Schutzregime für Menschen, die unter anderem aufgrund ihrer politischen Haltung verfolgt werden. Dies impliziert, dass es Menschen gibt, die sich an­gesichts der Wahl zu bleiben oder zu gehen (zumindest zunächst) für Ersteres entscheiden und ihre Haltung deutlich machen.169 Strategien des Widerstands können zu einer Eskalation beitragen und schließlich Flucht oder Verhaftung und Tötung nach sich ziehen. Auch wenn sie die eigene und kollektive Sicherheit erhöhen sollen, ist in Anbetracht dieser offensichtlichen Risiken ein Zusammenhang zwischen dieser Form des Umgangs und der höheren Risiko­toleranz von Stayees denkbar.

Selbstverteidigung

In verschiedenen Konfliktkontexten wenden Zivili­stinnen und Zivilisten unterschiedliche Formen der Selbstverteidigung gegen bewaffnete Akteure an. Zum Beispiel gründen sie eigene Milizen oder schließen sich sogar kämpfenden Gruppen an, um so ihr Risiko zu mindern.170 Ein Sonderbeispiel ist die unbewaffnete kolumbianische »Guardia Indígena«, eine gemeindebasierte Gruppe, die mit Gewaltakteuren im seit 1964 andauernden Gewaltkonflikt in Verhandlungen treten kann.171

Nicht immer ist es in Kriegsgebieten möglich, zwischen Zivilbevölkerung und Kämpfenden zu unterscheiden. Eine Fallstudie aus der ersten Phase des Bürgerkrieges in Liberia (1990–1996) zeigt, dass eine Abgrenzung zwischen Selbstverteidigung und Kollaboration schwierig ist. Gründe dafür sind der enge soziale und wirtschaftliche Kontakt mit Kämpferinnen und Kämpfern, die strategische Ent­sendung von Einzelnen zu verschiedenen bewaffneten Gruppierungen zum Schutz ganzer Dörfer oder die Beteiligung am Handel mit geplünderten Gütern. Auf ähnliche Grauzonen weisen die Erfahrungen Einzelner hin, die zwischen einem kämpferischen und einem zivilen Status wechselten und für die es ein ermächtigendes Erlebnis sein konnte, Mitglied kämpfender Einheiten zu werden.172

In vielen Konflikten entstehen bewaffnete Selbstverteidigungseinheiten von Zivilistinnen und Zivili­sten, um sich gegen Gewaltakteure zur Wehr zu setzen. In manchen Fällen werden solche Einheiten von staatlicher Seite gefördert oder direkt zur Auf­standsbekämpfung eingesetzt.173 Manche dieser Milizen werden kriminell und begehen Verbrechen wie Drogenhandel, Entführungen und Erpressung oder entwickeln sich zu einer Konfliktpartei, die Kontrolle über eigenes Territorium anstrebt.174 Da sie dabei nicht selten massiv Gewalt gegen die Zivilbevölkerung ausüben,175 beschränkt sich ihre Schutzfunktion auf ihre Mitglieder.

Zwischenfazit

Menschen, die in von akuten Gewaltkonflikten betroffenen Gebieten bleiben, wenden vielfältige Schutzstrategien an. Das gilt sowohl für freiwillig immobile als auch Immobilität erduldende Stayees, bis zu einem gewissen Grad auch für unfreiwillig immobile: Sie verfügen eventuell nicht über aus­reichende Möglichkeiten zur Flucht, müssen aber trotzdem überleben.

Oft werden mehrere Schutzstrategien zugleich oder nacheinander angewandt, je nach Kontext und dessen Dynamik.

Zwischen den Strategien Kollaboration und Widerstand oder Selbstverteidigung, wie sie gemäß Hirschmans klassischen Kategorien zu erwarten wären, findet sich eine Vielzahl weiterer Formen des Umgangs mit Gewaltkonflikten. Sie sind hier zwischen den Polen als weitere Kategorien angeordnet, die sich danach unterscheiden, wie passiv oder aktiv bzw. wie potentiell gewaltsam sie sind: Neutralität, Vermeidung und Widerstand fallen unter gewaltfreie Strategien, Kollaboration und Selbst­verteidigung hingegen können mittelbare oder un­mittelbare Gewaltanwendung beinhalten. Häufig finden mehrere Schutzstrategien gleichzeitig oder nacheinander Anwendung, jeweils abhängig vom Kontext und dessen Dynamik, die Stayees gut kennen und ständig neu einschätzen müssen.

Dabei zeigt sich deutlich, dass Stayees Gewalt­konflikten nicht hilflos ausgeliefert sind, sondern Handlungsspielräume haben und diese auch nutzen. Nicht immer sind diese Strategien gefahrlos für sie selbst und andere: Informantinnen und Informanten können Gewalttaten auslösen, verschiedenen als Selbstverteidigungsgruppen entstandenen Milizen werden Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen.

Trotz Hinweisen auf zivile Kooptation und auf diejenigen, die von den Umständen wirtschaftlich oder persönlich profitieren, darf nicht übersehen werden, dass ein großer Teil der betroffenen Zivil­bevölkerung dennoch Unterstützung benötigt. Diese als externe Akteure zu leisten ist eine der zentralen Aufgaben von humanitärer Hilfe und im Zuge ihrer intensiveren Verzahnung auch zunehmend von Entwicklungszusammenarbeit.

Handlungsempfehlungen für die humanitäre Hilfe und die Entwicklungszusammenarbeit

Die Analyse der Faktoren von Bleibeentscheidungen und der individuellen Entscheidungsmöglichkeiten zeigt, dass Menschen auch in Gewaltkonflikten durchaus über Handlungsspielräume verfügen. Klar ist zudem, dass die internationale Gemeinschaft bei ihrem Schutz eine zwiespältige Rolle spielt: Einerseits ist den zentralen internationalen Akteuren, wie etwa humanitären Organisationen, Friedensmissionen oder Entwicklungsinstitutionen, der Unterstützungsbedarf auch der nicht geflohenen Bevölkerung grundsätzlich bewusst. Andererseits können Menschen in Konfliktgebieten sich nicht darauf verlassen, dass internationale Akteure für ihren physischen Schutz sorgen und Schaden von ihnen abwenden können. Und aufgrund des mangelnden Bewusstseins für sie werden Stayees als Gruppe immer noch zu oft übersehen, pauschal für unfreiwillig immobil gehalten oder unzureichend von Binnenvertriebenen abgegrenzt.

Aus der vorstehenden Analyse lassen sich dazu einige generelle Empfehlungen für die humanitäre Hilfe und die Entwicklungspolitik ableiten.

Gesamtes Mobilitätsspektrum berücksichtigen und (Im-)Mobilitäts­perspektive als Mehrwert verstehen

Politik und Forschung sollten sich ihren inhärenten »mobility bias« bewusst machen und ihn hinter­fragen. Es empfiehlt sich, (Im-)Mobilität in all ihren Facetten zu berücksichtigen und eine (Im-)Mobili­tätsperspektive als Mehrwert zu verstehen, denn sie macht keine grundlegend neuen Aktivitäten erfor­derlich, sondern erleichtert das Verständnis komplexer Kontexte und kann die Arbeit dort verbessern. Externe Akteure der humanitären Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit und Friedensbildung bzw. Friedensschaffung verfügen bereits über umfangreiche Erfahrungen damit, die Zivilbevölkerung während und nach Gewaltkonflikten zu unterstützen. Eine zusätzliche (Im-)Mobilitätsperspektive eröffnet einen neuen Blick auf Menschen in Konfliktgebieten. Sie kann dazu beitragen, dass diejenigen, die aus den unterschiedlichsten Gründen dort ausharren, von humanitären und vor allem Entwicklungsakteuren besser erkannt, berücksichtigt und unterstützt wer­den können. Gerade das grundsätzlich positiv zu beurteilende verstärkte Engagement der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in Fluchtkontexten seit 2015 birgt die Gefahr, diejenigen zu übersehen, die nicht fliehen.

Zentral dabei ist, sich das gesamte (Im-)Mobilitäts­spektrum jenseits von Flüchtlingen und Binnen­vertriebenen vor Augen zu führen, von freiwillig immobilen über Immobilität akzeptierende hin zu unfreiwillig immobilen und immobilisierten Menschen. Ziel muss sein, sicherzustellen, dass allen Betroffenen Basisdienstleistungen offen stehen und sie die Möglichkeit haben, eigenständig (Im-)Mobili­tätsentscheidungen zu treffen. Auch wenn dies angesichts knapper Mittel, steigender Bedarfe und schwieriger Kontexte nicht immer vollständig erfüllbar bleibt, bietet es eine grundlegende Handlungsorientierung.

Unterstützung für Stayees vor Ort soll eine eventuelle spätere Flucht nicht erschweren oder verhindern.

Damit sind die humanitäre Hilfe und die Entwicklungszusammenarbeit aber keineswegs der Ver­antwortung enthoben, immobilisierte Menschen zu identifizieren. Je nach Kontext und Bedarfen können externe (humanitäre) Akteure hier substantielle Beiträge leisten, indem sie über Zugang zu humani­tären Hilfsgütern verhandeln oder Evakuierungen organisieren: Menschen, die aus eigener Kraft nicht fliehen können, dies aber wollen, sollten bei der Evakuierung unterstützt werden – möglichst auch dort, wo bewaffnete Gruppen Zivilistinnen und Zivi­listen gegen ihren Willen immobilisieren. Währenddessen sollten diejenigen, die bleiben wollen, ebenso Zugang zu humanitärer Versorgung erhalten wie Menschen auf der Flucht und ihre Aufnahmegemeinden, ohne sich dafür etwa in Camps für Binnen­vertriebene begeben zu müssen. Unterstützung für Stayees vor Ort darf allerdings nicht dazu dienen, eine eventuelle spätere Flucht zu erschweren oder zu verhindern. Ebenso wenig soll das Einbeziehen von Stayees dazu führen, Menschen auf der Flucht oder Rückkehrerinnen und Rückkehrer zu vernachlässigen.

Akteure, die umfassende Ansätze verfolgen, sollten unabhängig vom Migrationsstatus Hilfe leisten und nicht danach fragen, ob jemand Stayee, Flüchtling, Binnenvertriebene (Internally Displaced Person, IDP) oder Returnee ist. Stattdessen sollten sie Vulnerabilität als Kriterium anlegen oder mit Hilfe sogenannter »area-based approaches«, also gebietsbezogener An­sätze, vorgehen. Mit Letzteren lässt sich eine geo­graphische Zielregion in den Blick nehmen. Daher sind sie eine Alternative zu statusbasierter Unter­stützung.

Auch der HDP-Nexus mit seinem Anspruch, huma­nitäre, entwicklungspolitische und friedensbildende Ansätze zu vereinen, bietet sowohl für Fluchtsitua­tionen und Gewaltkonflikte als auch Post-Konflikt-Kontexte einen konzeptionellen Ansatzpunkt. Ziel ist dabei, durch eine Zusammenarbeit sämtlicher rele­vanter Akteure zu gewährleisten, dass alle vom jewei­ligen Gewaltkonflikt betroffenen Menschen die notwendige Aufmerksamkeit erhalten, und zwar unabhängig vom Mobilitätsstatus.

Nicht alle Stayees sind gleichermaßen von Gewaltkonflikten betroffen. Gerade diejenigen, die in Konfliktländern mit weit entfernten Kampfhandlungen leben, können sich aufgrund dessen vergleichsweise sicher fühlen, sodass sie eine Flucht gar nicht erst in Erwägung ziehen. Für die Gewährung von Unterstützungsleistungen bleibt Vulnerabilität damit das zentrale Kriterium.

Zivilistinnen und Zivilisten als Akteure anerkennen

Um der Zivilbevölkerung durch internationale humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit Schutz und Unterstützung zu bieten, ist es wichtig, ihre Strategien des Bleibens und Überlebens zu kennen und zu verstehen.176 Bisher geht die öffent­liche Diskussion – ebenso wie die internationalen Akteure vor Ort – noch zu häufig davon aus, dass Zivilistinnen und Zivilisten sich in einer Situation wiederfinden, in der sie nicht handlungsfähig sind.177 Stayees müssen aber in Gewaltkonflikten als Akteure ernst genommen werden, und ihre besonderen Lebens­bedingungen müssen besser verstanden werden – in allen Ausprägungen freiwilliger, erduldender und unfreiwilliger Immobilität. Hieraus können dann Unterstützungsmaßnahmen entwickelt werden, die allen von Gewaltkonflikten Betroffenen helfen – unabhängig davon, ob und zu welchem Zeitpunkt sie sich zur Flucht entschließen oder nicht. Dazu muss gehören, Stimmen aus der Zivilgesellschaft zu drohen­der Gefahr frühzeitig Gehör zu schenken, ihre War­nungen in internationale und VN-Gremien weiter­zutragen oder vor Ort über Radio oder Textnachrichten unabhängige und unparteiische Informationen beispielsweise zum Konfliktverlauf bereitzustellen, die ansonsten nicht verfügbar wären.178

Ebenfalls in diese Richtung weist der »Grand Bargain«179 in der humanitären Hilfe mit seinen Ver­pflichtungen, Hilfe zunehmend über und an lokale Organisationen zu geben und Empfängerinnen und Empfänger stärker in die Entscheidungsprozesse ein­zubinden. Es gilt unbedingt zu vermeiden, dass das eigene Vorgehen die Überlebensstrategien der Zivil­bevölkerung unterminiert. Dazu sind Kenntnisse dieser Strategien notwendig, etwa um Dialogversuche mit Gewaltakteuren nicht zu behindern oder ver­änderte Mobilitätsmuster zu erkennen.

Solche Strategien zu kennen bedeutet auch, auf zivile Kollaboration und zivile Täterinnen und Täter gefasst zu sein, zu begreifen, unter welchen Umständen diese vonstatten geht und was das für Gesellschaften während und nach Gewaltkonflikten bedeu­tet: Um nachhaltige Friedensbildung sicherzustellen, sind Vertrauensaufbau sowie Strukturen zur Auf­arbeitung und Versöhnung grundlegend. Psychische Gesundheit und psychosoziale Unterstützung (Mental Health and Psychosocial Support, MHPSS) für Men­schen auf der Flucht haben in den letzten Jahren berechtigterweise viel Aufmerksamkeit erhalten. Die deutsche humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit sollten dafür sorgen, dass auch Stayees diese Angebote zuteilwerden.

Do No Harm: Für Schutz vor den Helfern sorgen

Dort, wo Angehörige von Friedensmissionen, huma­nitäre Helfer und EZ-Experten in fragilen Kontexten und Gewaltkonflikten tätig sind, wird auch immer wieder über sexualisierte Gewalt und Ausbeutung durch sie berichtet. Umfassend gedachter Schutz der Zivilbevölkerung muss also auch diese mögliche Tätergruppe berücksichtigen – davon abgesehen, dass derartige Vergehen dem Do-No-Harm-Prinzip180 zuwiderlaufen. Neben Stayees sind als Opfer auch Menschen auf der Flucht betroffen, wodurch Gegen­maßnahmen aber nicht weniger wichtig werden.

Ein erster Schritt wäre, den in diesen Bereichen Tätigen ihre Rechte und Pflichten ebenso klar zu vermitteln wie der Zivilbevölkerung und bestehende Regeln durchzusetzen bzw. zu sanktionieren. Ein Beispiel dafür ist das aufgrund des Machtgefälles übliche Verbot, mit Angehörigen der Zivilbevölkerung Beziehungen einzugehen. Die Empfehlungen der bestehenden Task Forces sowie Leitlinien und Vorschriften von VN-Organisationen zur Verhinderung von sexuellem Missbrauch und Ausbeutung ähneln sich stark. Sie zielen häufig darauf, Anlaufstellen für Beschwerden zu schaffen, Abläufe für die Untersuchung von Vorwürfen zu standardisieren, qualifiziertes Personal dafür einzusetzen, um Re­traumatisierung zu verhindern, Betroffene zu schüt­zen und materiell und psychologisch zu unterstützen sowie Täter zu bestrafen. Bisher werden diese Vor­sätze jedoch nur unzureichend umgesetzt, trotz der zusätzlichen Risiken, die für die vor allem von sexu­alisierter Gewalt betroffenen Frauen und Kinder entstehen, und der negativen Konsequenzen, die sie tragen.

In der deutschen humanitären Hilfe und EZ wurden die unter #Aidtoo zusammengefassten Skandale von Missbrauch und Ausbeutung zwar diskutiert. Konkrete Folgen sind aber weitgehend ausgeblieben, unter anderem weil vor allem britische Organisa­tionen betroffen waren. Die Bundesregierung sollte analysieren, welche in Reaktion darauf getroffenen Maßnahmen der britischen Regierung sie möglicherweise übernehmen könnte. Als eines der größten Geberländer sowohl im Entwicklungs- als auch im humanitären Bereich hat Deutschland potentiell nicht nur einen Ruf zu verlieren. Hier bietet sich auch die Chance, ein naheliegendes Themenfeld feministischer Außen- und Entwicklungspolitik zu bearbeiten und damit Standards zu setzen.

Umfassender Blick auf Rückkehr und Reintegration

Freiwillige, sichere und würdevolle Rückkehr stellt eine der drei dauerhaften Lösungen für Menschen auf der Flucht dar. Die Unterstützung für große Rück­kehrbewegungen nach Konfliktende und Ablaufen des Flüchtlingsstatus ist eine wichtige Aufgabe von humanitärer Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit im Globalen Süden. Aus der Beobachtung, dass Stayees dabei trotz Fortschritten noch zu häufig übersehen werden, lassen sich mehrere Empfehlungen ableiten. Für Friedensbildung und Versöhnung ist es unerlässlich, dass die Hilfs- und Entwicklungsprogramme sich beispielsweise nicht nur an Rückkehrerinnen und Rückkehrer wenden, sondern dass die Bedarfe aller Gruppen – auch von Stayees und Binnenvertriebenen – berücksichtigt werden.181 Angesichts häufig auftretender Konkurrenz um knappe Einkommensmöglichkeiten sollten Hilfsprogramme wirtschaft­liche Chancen nutzen oder eröffnen, zum Beispiel durch Beschaffung vor Ort und Ausbau von Basisdienstleistungen für alle Ortsansässigen, unabhängig von Fluchtgeschichte und ‑status. Systematische Investitionen in Basisdienstleistungen können dazu beitragen, dass Rückkehrerinnen und Rückkehrer nicht als Last, sondern als Hoffnungsträgerinnen und -träger für Entwicklung und Wohlstand betrachtet werden, was soziale Spannungen reduzieren könnte. Wichtig ist dafür auch, dass die entsprechenden Maßnahmen klar und verständlich kommuniziert werden.182

Konflikte um Land und Entschädigung oder Rückgabe von Eigentum sind im Zusammenhang mit Rückkehr fast unvermeidbar. Hilfreich, um diese Konflikte zu bearbeiten, sind daher eigens etablierte unbürokratische, geschlechtergerechte und kostengünstige Verfahren, gut zugängliche Streitschlichtungsmechanismen oder angemessen ausgestattete Gerichte.183

Dies alles zu berücksichtigen soll nicht nur Un­gerechtigkeiten vorbeugen. Beispiele wie Bosnien, Burundi, Irak oder Südsudan zeigen, dass eine Konkurrenz zwischen Stayees und Returnees um Land, Arbeitsplätze und soziale Normen weitere Konflikte verursachen und Entwicklungsmöglich­keiten verschlechtern kann.184 Bei ihrer Unterstützung sollten externe Akteure daher nicht nur wie üblich einen Do-No-Harm-Ansatz verfolgen und konfliktsensibel agieren. Darüber hinaus sollten sie Maßnahmen auf ihre psychosoziale Wirkung prüfen und dafür sorgen, dass die psychischen Auswirkungen von Gewalt und Trauma, die sowohl bei geflohenen als auch gebliebenen Menschen auftreten, ausreichend beachtet werden. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit blickt auf langjährige Erfah­rungen bei der Unterstützung von Rückkehr und Reintegration im Globalen Süden zurück, unter anderem in Zusammenarbeit mit dem UNHCR. Sie sollte sicherstellen, dass die umfassende, multi­sektorale Herangehensweise breit angewandt wird. Das hieße unter anderem, nicht nur Returnees einzubeziehen bzw. die Orte, an die sie zurückkehren, sondern auch Stayees.

Schluss

Die gerade in der EU und Deutschland durch die Fluchtbewegungen 2015/16 ausgelöste Konzentration auf Flucht hat dazu beigetragen, dass Menschen, die in den Konfliktgebieten bleiben, politisch in den Hintergrund geraten sind. Der Schutz der Zivilbevölkerung in Gewaltkonflikten ist keinesfalls ein neues Thema, hat aber bislang nur stark schwankende poli­tische Aufmerksamkeit gefunden. Nicht auszuschließen ist, dass das Thema mit immer neuen Rekord­zahlen von Menschen auf der Flucht und scheinbar ausgeschöpften Aufnahmekapazitäten wieder an Bedeutung gewinnt: Die Unterstützung für Stayees impliziert die Möglichkeit, grenzüberschreitende Wanderungsbewegungen zu reduzieren und Men­schen in ihren Herkunftsländern und ‑orten zu halten. Das macht verstärkten Schutz für Menschen in Gewaltkonflikten auch für diejenigen Regierungen interessant, die Fluchtbewegungen in ihre Länder verhindern wollen. Aus menschenrechtlicher Sicht ist offensichtlich, dass der Schutz der Zivilbevölkerung vor Ort nicht dazu dienen darf, Flucht zu verhindern und das Recht auf Asyl zu untergraben. Für diejenigen, die nicht bleiben können, ist Asylschutz weiter­hin überlebenswichtig. Die Bundesregierung sollte sowohl weiterhin Aufnahmeländer und ‑regionen von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen unterstützen als auch dafür sorgen, dass ihre humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit besser auf die Bedarfe von Stayees zugeschnitten sind.

Stayees scheinen zu beweisen, dass es Zivilistinnen und Zivilisten grundsätzlich möglich ist, auch in bewaffneten Konflikten am Herkunftsort zu bleiben. Dies wiederum scheint in Frage zu stellen, dass Flüchtende und Asylsuchende Schutz vor dieser Gewalt benötigen. Die Analyse der komplexen Abwägungsprozesse von Fliehen und Bleiben sowie der Makro-, Meso- und Mikrofaktoren zeigt, dass die Annahme »Wenn es Stayees gibt, ist Flucht zur Lebensrettung nicht notwendig« zu simpel ist. Einige Menschen verfügen über genügend Handlungs­spielraum, um Entscheidungen über Fliehen oder Bleiben zu treffen, während andere unfreiwillig immobilisiert sind. Ein genaues Verständnis des jeweiligen Kontextes kann deshalb dazu beitragen, dass Menschen ausreichend Schutz und Unterstützung erfahren, um freiwillig bleiben zu können. Individuelle Eigenschaften und das Umfeld wirken auf Einzel­ne in unterschiedlicher Weise, und viele Menschen in Gewaltkonflikten bleiben unterstützungsbedürftig. Auf politischer Ebene bleibt daher die friedliche Bei­legung bewaffneter Konflikte vordringlich, ebenso wie Bemühungen zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts, insbesondere zum Schutz der Zivil­bevölkerung in Gewaltkonflikten und zur Sanktio­nierung bei Rechtsverstößen.

Abkürzungsverzeichnis

ACLED

Armed Conflict Location and Event Data Project

BMZ

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

ELN

Ejército de Liberación Nacional/ Nationale Befreiungsarmee (Kolumbien)

EZ

Entwicklungszusammenarbeit

GAM

Gerakan Aceh Merdah (Free Aceh Movement/ Bewegung Freies Aceh)

HDP-Nexus

Humanitarian-Development-Peace Nexus (Verbindung von humanitärer Hilfe, Entwick­lungszusammenarbeit und Friedensbildung)

IDP

Internally Displaced Person/ Binnenvertriebene bzw. Binnenvertriebener

LRA

Lord’s Resistance Army

LTTE

Liberation Tigers of Tamil Eelam/ Tamilische Befreiungstiger

MHPSS

Mental Health and Psychosocial Support/ Psychische Gesundheit und psychosoziale Unterstützung

SDGs

Sustainable Development Goals/ Ziele nachhaltiger Entwicklung

UNHCR

United Nations High Commissioner for Refugees/Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen

VN

Vereinte Nationen

Endnoten

1

 Prakash Adhikari, »Conflict-induced Displacement, Understanding the Causes of Flight«, in: American Journal of Political Science, 57 (2013) 1, S. 82–89 (82).

2

 United Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR), Mid-Year Trends 2022, Kopenhagen, 27.10.2022, S. 3.

3

 In der (fast ausschließlich englischsprachigen) Literatur zu Stayees werden hin und wieder auch andere Begriffe verwendet, darunter zum Beispiel »stayers«, vgl. Diana Mata-Codesal, »Is It Simpler to Leave or to Stay Put? Desired Immobility in a Mexican Village«, in: Population, Space and Place, 24 (2018) 4, e2127 (2).

4

 Kerilyn Schewel, Understanding the Aspiration to Stay. A Case Study of Young Adults in Senegal, Oxford: University of Oxford, Januar 2015 (Working Papers, Nr. 107), S. 4; Schewel, »Understanding Immobility: Moving beyond the Mobility Bias in Migration Studies«, in: International Migration Review, 54 (2020) 2, S. 328–355 (331); Elisabeth Gruber, »Staying and Immobility: New Concepts in Population Geography? A Literature Review«, in: Geographica Helvetica, 76 (2021) 2, S. 275–284 (280f).
Bakewell verwendet den Begriff »sedentary bias«, um die Tendenz der EZ in Afrika zu beschreiben, Sesshaftigkeit als wünschenswerte Normalität zum Ziel ihrer Interventionen zu machen, vgl. Oliver Bakewell, »›Keeping Them in Their Place‹: The Ambivalent Relationship between Development and Migration in Africa«, in: Third World Quarterly, 29 (2008) 7, S. 1341–1358. Malkki hingegen weist schon früher auf Sesshaftigkeit als vorherrschende Perspektive hin, die den Blick auf Zwischenformen zu verstellen droht, vgl. Liisa Malkki, »National Geographic: The Rooting of Peoples and the Territorialization of National Identity among Scholars and Refugees«, in: Cultural Anthropology, 7 (1992) 1, S. 24–44.

5

 Der Fokus auf Mobilität spiegelt sich im über die Migra­tionsforschung hinausgehenden »mobility turn« wider, der für die Sozialwissenschaften festgestellt wurde, vgl. Mimi Sheller/John Urry, »The New Mobilities Paradigm«, in: Environment and Planning A: Economy and Space, 38 (2006) 2, S. 207–226; Schewel, Understanding the Aspiration to Stay [wie Fn. 4], S. 332.

6

 Dieser Fokus auf Mobilität zu Lasten immobiler Menschen wird auch im Bereich der Umweltmigration fest­gestellt, vgl. Caroline Zickgraf, »Immobility«, in: Robert McLeman/François Gemenne (Hg.), Routledge Handbook of Environmental Displacement and Migration, Abingdon/New York: Routledge, 2018, S. 71–84 (74).

7

 Will H. Moore/Stephen M. Shellman, »Fear of Persecu­tion: Forced Migration, 1952–1995«, in: Journal of Conflict Resolution, 48 (2004) 5, S. 723–745 (724); Adhikari, »Conflict-induced Displacement« [wie Fn. 1], S. 82; Abbey Steele, »Seeking Safety: Avoiding Displacement and Choosing Destinations in Civil Wars«, in: Journal of Peace Research, 46 (2009) 3, S. 419–429 (420).

8

 United Nations General Assembly, New York Declaration for Refugees and Migrants, Resolution Adopted by the General Assembly, New York, 3.10.2016.

9

 Steffen Angenendt/Nadine Biehler, Auf dem Weg zum Globalen Flüchtlingspakt. Der »Zero Draft«: Ein guter, aber noch kein hinreichender Schritt, Berlin: Stiftung Wissenschaft und Politik, April 2018 (SWP-Aktuell 23/2018).

10

 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammen­arbeit und Entwicklung, »Menschen auf der Flucht«, Berlin 2023. Mittlerweile heißt dieses Finanzierungsinstrument Sonderinitiative »Geflüchtete und Aufnahmeländer«.

11

 Roger Zetter u.a., »Violence, Conflict, and Mobility: A Micro-level Analysis«, in: Patricia Justino u.a. (Hg.), A Micro-level Perspective on the Dynamics of Conflict, Violence, and Development, Oxford: Oxford University Press, 2013, S. 206–227 (225); Ana M. Ibáñez/Andrés Moya, »Who Stays and Who Leaves during Mass Atrocities?«, in: Charles H. Anderton/ Jurgen Brauer (Hg.), Economic Aspects of Genocides, Other Mass Atrocities, and Their Preventions, Oxford: Oxford University Press, 2016, S. 251–273 (260).

12

 Auch innerhalb der Gruppe der Menschen auf der Flucht lässt sich eine Aufmerksamkeitshier­archie ausmachen: So erhalten Flüchtlinge mehr Aufmerksamkeit als Binnenvertriebene, und das Schutzregime für sie ist institutionell und rechtlich deutlich weiter entwickelt als das für Binnenvertriebene, trotz der aktuellen Bemühungen darum, vgl. Anne Koch, Auf der Flucht im eigenen Land. Politische und institutionelle Herausforderungen im Kontext von Binnenvertreibung, Berlin: Stiftung Wissenschaft und Politik, März 2020 (SWP-Studie 4/2020).

13

 Jørgen Carling, »Migration in the Age of Involuntary Immobility: Theoretical Reflections and Cape Verdean Experiences«, in: Journal of Ethnic and Migration Studies, 28 (2002) 1, S. 5–42

14

 Hein de Haas, »A Theory of Migration: The Aspirations-Capabilities Framework«, in: Comparative Migration Studies, 9 (2021) 1, S. 8.

15

 Schewel, Understanding the Aspiration to Stay [wie Fn. 4].

16

 Carling, »Migration in the Age of Involuntary Immobil­ity« [wie Fn. 13], S. 12f.

17

 Schewel, Understanding the Aspiration to Stay [wie Fn. 4], S. 338, 343.

18

 Ebd., S. 329. Die Definitionen von Immobilität und Mobilität sind nicht unumstritten, vgl. Gruber, »Staying and Immobility« [wie Fn. 4], S. 280.

19

 Schewel, Understanding the Aspiration to Stay [wie Fn. 4], S. 336f; davon geht Carling auch für sein ursprüngliches Modell aus: Carling, »Migration in the Age of Involuntary Immobility« [wie Fn. 13], S. 8.

20

 Schewel, Understanding the Aspiration to Stay [wie Fn. 4], S. 335f. Die Kategorisierung wird in der Migrationsforschung weiterhin diskutiert. So weist etwa de Haas darauf hin, dass es sich hierbei auch um eine nachträgliche Rationalisierung fehlender Mobilitätsoptionen handeln könnte und mehr Forschung dazu notwendig sei, vgl. de Haas, »A Theory of Migration« [wie Fn. 14], S. 23.

21

 Schewel, Understanding the Aspiration to Stay [wie Fn. 4], S. 339f; auch im Konfliktkontext: In Medienberichten über Evakuierungen von älteren Menschen sowie Menschen mit Behinderungen in der Ukraine im Sommer 2022 ist immer wieder auch von Menschen die Rede, die aufgrund von Alter oder Erkrankungen in ihrer Mobilität eingeschränkt sind (no capability) und sich nur widerwillig evakuieren lassen (aspiration to stay), vgl. Maria Varenikova/Ivor Prickett, »Evacuating the Vulnerable amid the Terror of War«, in: The New York Times International (online), 8.6.2022; Anastasia Magasowa, »Die letzte Verbindung«, in: taz.de, 7.6.2022.

22

 Schewel, Understanding the Aspiration to Stay [wie Fn. 4], S. 335f; Carling, »Migration in the Age of Involuntary Immo­bility« [wie Fn. 13], S. 37.

23

 Resettlement, Integration und freiwillige Rückkehr werden vom UNHCR als dauerhafte Lösungen für Flüchtlinge bezeichnet, vgl. UNHCR, »Was wir tun«, 2023. Resettlement bezeichnet dabei die vom UNHCR organisierte Umsiedlung von Flüchtlingen aus Erstaufnahmeländern in Drittstaaten.

24

 Richard Black/Michael Collyer, »›Trapped‹ Populations. Limits on Mobility at Times of Crisis«, in: Susan F. Martin u.a. (Hg.), Humanitarian Crises and Migration. Causes, Consequences and Responses, London: Routledge, 2014, S. 287–305 (293, 298).

25

 Bram Ebus, »Five Years after ›Peace‹, the Colombian Communities Living in Forced Confinement», in: The New Humanitarian, 25.11.2021.

26

 Stephen C. Lubkemann, »Involuntary Immobility: On a Theoretical Invisibility in Forced Migration Studies«, in: Journal of Refugee Studies, 21 (2008) 4, S. 454–475 (455).

27

 Auch wenn die Gangs in Haiti mit politischen Akteuren verwoben sind und von diesen instrumentalisiert wer­den, geht beispielsweise die Global Initiative against Trans­national Organized Crime davon aus, dass sie vor allem von Profit- und Machtstreben motiviert sind, weniger von politi­scher Ideologie, vgl. Gangs of Haiti. Expansion, Power and an Escalating Crisis, Genf: Global Initiative against Transnational Organized Crime, Oktober 2022, S. 6.

28

 »Gang Violence Traps Thousands in Haitian Town«, Deutsche Welle (online), 13.7.2022.

29

Charli Carpenter, »Civilian Men Are Trapped in Ukraine. Human Rights and Humanitarian NGOs Should Pay Atten­tion to Kyiv’s Sex-selective Martial Law«, in: Foreign Policy, 15.7.2022.

30

 Black/Collyer, »›Trapped‹ Populations« [wie Fn. 24], S. 288.

31

 Ebd., S. 287, 293; Ibáñez/Moya, »Who Stays and Who Leaves during Mass Atrocities?« [wie Fn. 11], S. 258.

32

 Der von Black/Collyer, »›Trapped‹ Populations« [wie Fn. 24], auf den Konfliktkontext übertragene Begriff wurde ursprünglich in der Forschung zu umwelt- und klima­wandelbedingter Migration verwendet. Dort bezieht er sich auf Menschen, die in vulnerablen Gebieten leben, aber aufgrund mangelnder Ressourcen nicht abwandern können, vgl. u.a. UK Government Office for Science, Migration and Global Environmental Change. Future Challenges and Opportunities. Final Project Report, London 2011, S. 14; Zickgraf, »Immobility« [wie Fn. 6], S. 72.

33

 Gruber, »Staying and Immobility« [wie Fn. 4], S. 278.

34

 Schewel, Understanding the Aspiration to Stay [wie Fn. 4], S. 336f; Gruber, »Staying and Immobility« [wie Fn. 4], S. 277; de Haas, »A Theory of Migration« [wie Fn. 14], S. 16; Zickgraf, »Immobility« [wie Fn. 6], S. 75.

35

 Pratikshya Bohra-Mishra/Douglas S. Massey, »Individual Decisions to Migrate during Civil Conflict«, in: Demography, 48 (2011) 2, S. 401–424 (402).

36

 Duygu Ozaltin u.a., »Why Do People Flee? Revisiting Forced Migration in Post-Saddam Baghdad«, in: Journal of International Migration and Integration, 21 (2020) 2, S. 587–610 (589).

37

 Ibáñez/Moya, »Who Stays and Who Leaves during Mass Atrocities?« [wie Fn. 11], S. 252; Moore/Shellman, »Fear of Persecution« [wie Fn. 7], S. 725.

38

 Steele, »Seeking Safety« [wie Fn. 7], S. 420.

39

 Moore/Shellman, »Fear of Persecution« [wie Fn. 7], S. 725; Adhikari, »Conflict-Induced Displacement« [wie Fn. 1], S. 82; Ozaltin u.a., »Why Do People Flee?« [wie Fn. 36], S. 589; Christian A. Davenport u.a., »Sometimes You Just Have to Leave: Domestic Threats and Forced Migration, 1964–1989«, in: International Interactions, 29 (2003) 1, S. 27–55 (31); Stefanie Engel/Ana María Ibáñez, »Displacement Due to Violence in Colombia: A Household‐level Analysis«, in: Economic Development and Cultural Change, 55 (2007) 2, S. 335–365 (338).

40

 Lidia Ceriani/Paolo Verme, Risk Preferences and the Decision to Flee Conflict, Washington, D.C.: World Bank, März 2018 (Policy Research Working Paper, Nr. 8376), S. 1; Clionadh Raleigh, »The Search for Safety: The Effects of Conflict, Poverty and Ecological Influences on Migration in the Devel­oping World«, in: Global Environmental Change, 21 (2011), 19.10.2011 (online), S. 4, doi: 10.1016/j.gloenvcha.2011.08.008.

41

 Adhikari, »Conflict-induced Displacement« [wie Fn. 1], S. 82; Ceriani/Verme, Risk Preferences and the Decision to Flee Conflict [wie Fn. 40], S. 1; Black/Collyer, »›Trapped‹ Populations« [wie Fn. 24], S. 287; Ibáñez/Moya, »Who Stays and Who Leaves during Mass Atrocities?« [wie Fn. 11], S. 261.

42

 Mara Redlich Revkin, »Competitive Governance and Dis­placement Decisions under Rebel Rule: Evi­dence from the Islamic State in Iraq«, in: Journal of Conflict Resolution, 65 (2021) 1, S. 46–80 (50).

43

 de Haas, »A Theory of Migration« [wie Fn. 14], S. 4f.

44

 Davenport u.a., »Sometimes You Just Have to Leave« [wie Fn. 39]; Raleigh, »The Search for Safety« [wie Fn. 40]; Erik Melander/Magnus Öberg, »Time to Go? Duration Dependence in Forced Migration«, in: International Interactions, 32 (2006) 2, S. 129–152; Melander/Öberg, »The Threat of Violence and Forced Migration: Geographical Scope Trumps Intensity of Fighting«, in: Civil Wars, 9 (2007) 2, S. 156–173.

45

 Adhikari, »Conflict-induced Displacement« [wie Fn. 1], S. 82; Davenport u.a., »Sometimes You Just Have to Leave« [wie Fn. 39], S. 31; Shane Joshua Barter, »Zones of Control & Civilian Strategy in the Aceh Conflict«, in: Civil Wars, 17 (2015) 3, S. 340–356 (353); Raleigh, »The Search for Safety« [wie Fn. 40], S. 1.

46

 Davenport u.a., »Sometimes You Just Have to Leave« [wie Fn. 39], S. 31; Raleigh, »The Search for Safety« [wie Fn. 40], S. 1; Melander/Öberg, »The Threat of Violence and Forced Migration [wie Fn. 44], S. 158; Melander/Öberg, »Time to Go?« [wie Fn. 44].

47

 Hans-Georg Bohle, »Geographies of Violence and Vulnerability. An Actor-oriented Analysis of the Civil War in Sri Lanka«, in: Erdkunde, 61 (2007) 2, S. 129–146 (141).

48

Nicholas Van Hear, »Reconsidering Migration and Class«, in: International Migration Review, 48 (2014) S1, S. 100–121 (106).

49

 Adhikari, »Conflict-induced Displacement« [wie Fn. 1], S. 83; Moore/Shellman, »Fear of Persecution« [wie Fn. 7], S. 727f; Ozaltin u.a., »Why Do People Flee?« [wie Fn. 36], S.  591.

50

 Anders als in Kalyvas’ bekanntem und hilfreichem Modell geographischer Zonen der Kontrolle in irregulären Bürgerkriegen (Stathis N. Kalyvas, The Logic of Violence in Civil War, Cambridge: Cambridge University Press, 2006, S. 88) liegt hier der Fokus auf der Art der Gewaltausübung, um verschiedene Konflikttypen einbeziehen zu können.

51

 Raleigh, »The Search for Safety« [wie Fn. 40], S. 8; Schewel, Understanding the Aspiration to Stay [wie Fn. 4], S. 8; Ozaltin u.a., »Why Do People Flee?« [wie Fn. 36], S. 600.

52

 Raleigh, »The Search for Safety« [wie Fn. 40], S. 4.

53

 In seinem »aspiration/ability model« geht Carling eben­falls von verschiedenen Ebenen aus, die Migrationsbestrebungen beeinflussen. Er verortet individuelle Wünsche auf der Mikroebene und sozialen, wirtschaftlichen und politischen Kontext als »emigration environment« auf der Makroebene, vgl. Carling, »Migration in the Age of Involuntary Immobility« [wie Fn. 13], S. 13. Schewel dagegen ordnet die Gründe für die Bevorzugung von Immobilität in drei Kate­gorien (zurückhaltende, abwehrende sowie psychologisch beschränkende Faktoren), vgl. Schewel, Understanding the Aspiration to Stay [wie Fn. 4], S. 339. Die hier vorgenommene Einteilung löst sich von diesen beiden Vorschlägen.

54

 Nathalie E. Williams, Living with Conflict: The Effect of Community Organizations, Economic Assets, and Mass Media Consumption on Migration during Armed Conflict, Dissertation, Ann Arbor: University of Michigan, 2009, S. 71.

55

 Etienne Piguet, »Theories of Voluntary and Forced Migration«, in: McLeman/Gemenne (Hg.), Routledge Handbook of Environmental Displacement and Migration [wie Fn. 6], S. 17–28 (18).

56

 Justin Schon, »Focus on the Forest, Not the Trees: A Changepoint Model of Forced Displacement«, in: Journal of Refugee Studies, 28 (2015) 4, S. 437–467 (439).

57

 Ana Arjona, »Civilian Cooperation and Non-cooperation with Non-state Armed Groups: The Centrality of Obedience and Resistance«, in: Small Wars & Insurgencies, 28 (2017) 4–5, S. 755–778 (765).

58

 Vgl. Zickgraf, »Immobility« [wie Fn. 6], S. 79, zu »place attachment«.

59

 Zur Frage von »agency« vgl. auch de Haas, »A Theory of Migration« [wie Fn. 14], S. 14–16, 30.

60

 Ozaltin u.a., »Why Do People Flee?« [wie Fn. 36], S. 591.

61

 Jørgen Carling/Kerilyn Schewel, »Revisiting Aspiration and Ability in International Migration«, in: Journal of Ethnic and Migration Studies, 44 (2018) 6, S. 945–963 (958).

62

 Carling, »Migration in the Age of Involuntary Immobil­ity« [wie Fn. 13], S. 9; Piguet, »Theories of Voluntary and Forced Migration« [wie Fn. 55], S. 19; Zickgraf, »Immobility« [wie Fn. 6], S. 75.

63

 Schewel, Understanding the Aspiration to Stay [wie Fn. 4], S. 7.

64

 Raleigh, »The Search for Safety« [wie Fn. 40], S. 4.

65

 Diese Einschränkung wird für funktionalistische Modelle generell konstatiert, vgl. de Haas, »A Theory of Migration« [wie Fn. 14], S. 8. Sie bildet ein Problem, das ohne zusätzliche Forschung, die mehr Gewicht auf Mobilitäts-/Immobilitätsbestrebungen legt, kaum lösbar scheint.

66

 Adhikari, »Conflict-induced Displacement« [wie Fn. 1], S. 83; Ozaltin u.a., »Why Do People Flee?« [wie Fn. 36], S. 591; Sue Lautze, Saving Lives and Livelihoods. The Fundamentals of a Livelihoods Strategy, Boston: Feinstein International Famine Center, Tufts University, 1997.

67

 Melander/Öberg, »Time to Go?« [wie Fn. 44], S. 132; Ibáñez/Moya, »Who Stays and Who Leaves during Mass Atrocities?« [wie Fn. 11], S. 252; Moore/Shellman, »Fear of Persecution« [wie Fn. 7], S. 742.

68

 Raleigh, »The Search for Safety« [wie Fn. 40], S. 3; Stathis N. Kalyvas/Matthew A. Kocher, »How Free‹ Is Free Riding in Civil Wars? Violence, Insurgency and the Collective Action Problem«, in: World Politics, 59 (2007) 2, S. 177–216 (186).

69

 Raleigh, »The Search for Safety« [wie Fn. 40], S. 4.

70

 Melander/Öberg, »The Threat of Violence and Forced Migration« [wie Fn. 44], S. 159.

71

 Burcu Karakas, »Russians Fleeing War and Repression Seek Solace in Istanbul«, Deutsche Welle (online), 2.7.2022.

72

 »Factbox: Where Have Russians Been Fleeing to since Mobilisation Began?«, Reuters, 6.10.2022.

73

 Melander/Öberg, »The Threat of Violence and Forced Migration« [wie Fn. 44], S. 166.

74

 Davenport u.a., »Sometimes You Just Have to Leave« [wie Fn. 39].

75

 Kalyvas/Kocher, »How ›Free‹ Is Free Riding in Civil Wars?« [wie Fn. 68], S. 186.

76

 Laia Balcells/Abbey Steele, »Warfare, Political Identities, and Displacement in Spain and Colombia«, in: Political Geography, 51 (2016), S. 15–29 (16).

77

 Betcy Jose/Peace A. Medie, »Understanding Why and How Civilians Resort to Self-protection in Armed Conflict«, in: International Studies Review, 17 (2015) 4, S. 515–535 (517); Mary Kaldor, New & Old Wars. Organized Violence in a Global Era, Stanford, Cal.: Stanford University Press, 1999, S. 2.

78

 Susanne Schmeidl, »Exploring the Causes of Forced Migration: A Pooled Time-series Analysis, 1971–1990«, in: Social Science Quarterly, 78 (1997) 2, S. 284–308 (302f).

79

 Anna Lindley, »Leaving Mogadishu: Towards a Sociology of Conflict-related Mobility«, in: Journal of Refugee Studies, 23 (2010) 1, S. 2–22 (11).

80

 Raleigh, »The Search for Safety« [wie Fn. 40], S. 6f.

81

 Hannah Arendt, On Violence, Orlando, Fl.: Harcourt Brace Jovanovich, Publishers, 1970, S. 51.

82

 Reed M. Wood, »Rebel Capability and Strategic Violence against Civilians«, in: Journal of Peace Research, 47 (2010) 5, S. 601–614 (602); Ana Maria Ibáñez/Andrés Moya, »Do Con­flicts Create Poverty Traps? Asset Losses and Recovery for Displaced Households in Colombia«, in: Rafael Di Tella u.a. (Hg.), The Economics of Crime. Lessons for and from Latin America, Chicago: University of Chicago Press, Juli 2010, S. 137–172 (149); Jen Ziemke, From Battles to Massacres (PhD Dissertation 2008), Madison: University of Wisconsin-Madison, 2008.

83

 Ibáñez/Moya, »Who Stays and Who Leaves during Mass Atrocities?« [wie Fn. 11], S. 251.

84

 Clionadh Raleigh u.a., »Introducing ACLED: An Armed Conflict Location and Event Dataset«, in: Journal of Peace Research, 47 (2010) 5, S. 651–660 (659).

85

 Raleigh, »The Search for Safety« [wie Fn. 40], S. 4–6; Stathis N. Kalyvas, »Micro-level Studies of Violence in Civil War: Refining and Extending the Control-collaboration Model«, in: Terrorism and Political Violence, 24 (2012) 4, S. 658–668 (660f).

86

 Melander/Öberg, »The Threat of Violence and Forced Migration« [wie Fn. 44], S. 166.

87

 Andrew R. Morrison, »Violence or Economics: What Drives Internal Migration in Guatemala?«, in: Economic Development and Cultural Change, 41 (1993) 4, S. 817–831 (828).

88

 Bohra-Mishra/Massey, »Individual Decisions to Migrate during Civil Conflict« [wie Fn. 35], S. 403, 419–422.

89

 Lindley, »Leaving Mogadishu« [wie Fn. 79], S. 7ff.

90

Shell-Shocked. Civilians under Siege in Mogadishu, New York: Human Rights Watch, August 2007 (Vol. 19, Nr. 12(A)), S. 3; »So Much to Fear«. War Crimes and the Devastation of Somalia, New York: Human Rights Watch, Dezember 2008, S. 4.

91

 Lindley, »Leaving Mogadishu« [wie Fn. 79], S. 10ff.

92

 Ebd., S. 10f; Schon, »Focus on the Forest, Not the Trees« [wie Fn. 56], S. 443.

93

 Ibáñez/Moya, »Who Stays and Who Leaves during Mass Atrocities?« [wie Fn. 11], S. 256.

94

 Kalyvas/Kocher, »How Free Is Free Riding in Civil Wars?« [wie Fn. 68], S. 188.

95

 Steele, »Seeking Safety« [wie Fn. 7], S. 422.

96

 Wood, »Rebel Capability and Strategic Violence against Civilians« [wie Fn. 82], S. 601; Ibáñez/Moya, »Who Stays and Who Leaves during Mass Atrocities?« [wie Fn. 11], S. 253; Steele, »Seeking Safety« [wie Fn. 7], S. 422; Kalyvas, The Logic of Violence in Civil War [wie Fn. 50].

97

 Steele, »Seeking Safety« [wie Fn. 7], S. 422; Kalyvas, The Logic of Violence in Civil War [wie Fn. 50].

98

 Arjona, »Civilian Cooperation and Non-cooperation with Non-state Armed Groups« [wie Fn. 57], S. 765.

99

 Mara Revkin/Delair Jebari, West Mosul. Perceptions on Return and Reintegration among Stayees, IDPs and Returnees, Bagdad: International Organization for Migration, Juni 2019, S. 39.

100

 Arjona, »Civilian Cooperation and Non-cooperation with Non-state Armed Groups« [wie Fn. 57], S. 766f.

101

 Kalyvas/Kocher, »How ›Free‹ Is Free Riding in Civil Wars?« [wie Fn. 68], S. 186.

102

 Balcells/Steele, »Warfare, Political Identities, and Displacement in Spain and Colombia« [wie Fn. 76], S. 16; Davenport u.a., »Sometimes You Just Have to Leave« [wie Fn. 39], S. 32.

103

 Balcells/Steele, »Warfare, Political Identities, and Displacement in Spain and Colombia« [wie Fn. 76], S. 16.

104

 Mathias Czaika/Krisztina Kis-Katos, »Civil Conflict and Displacement. Village-level Determinants of Forced Migration in Aceh«, in: Journal of Peace Research, 46 (2009) 3, S. 399–418 (402).

105

 Erin Baines/Emily Paddon, »This Is How We Survived‹: Civilian Agency and Humanitarian Protection«, in: Security Dialogue, 43 (2012) 3, S. 231–247 (232, 241).

106

 Adam G. Lichtenheld, »Explaining Population Displacement Strategies in Civil Wars: A Cross-national Analysis«, in: International Organization, 74 (2020) 2, S. 253–294 (257).

107

 Davenport u.a., »Sometimes You Just Have to Leave« [wie Fn. 39], S. 33.

108

 Lichtenheld, »Explaining Population Displacement Strategies in Civil Wars« [wie Fn. 106], S. 256f.

109

 Balcells/Steele, »Warfare, Political Identities, and Displacement in Spain and Colombia« [wie Fn. 76], S. 28ff.

110

 Melander/Öberg, »The Threat of Violence and Forced Migration« [wie Fn. 44], S. 158; Melander/Öberg, »Time to Go?« [wie Fn. 44], S. 146f.

111

 Czaika/Kis-Katos, »Civil Conflict and Displacement« [wie Fn. 104], S. 404; Balcells/Steele, »Warfare, Political Identities, and Displacement in Spain and Colombia« [wie Fn. 76], S. 16.

112

 Balcells/Steele, »Warfare, Political Identities, and Displacement in Spain and Colombia« [wie Fn. 76], S. 6.

113

 Steele, »Seeking Safety« [wie Fn. 7], S. 422, 424; Adhikari, »Conflict-induced Displacement« [wie Fn. 1], S. 88.

114

 Jose/Medie, »Understanding Why and How Civilians Resort to Self-protection in Armed Conflict« [wie Fn. 77], S. 516.

115

 Kalyvas/Kocher, »How Free‹ Is Free Riding in Civil Wars?« [wie Fn. 68], S. 203; R. Charli Carpenter, »›Women and Children First‹: Gender, Norms, and Humanitarian Evacuation in the Balkans 1991–95«, in: International Organization, 57 (2003) 4, S. 661–694 (661f).

116

 Lindley, »Leaving Mogadishu« [wie Fn. 79], S. 15f.

117

 Czaika/Kis-Katos, »Civil Conflict and Displacement« [wie Fn. 104], S. 404f; Mats Utas, »Victimcy, Girlfriending, Soldiering: Tactic Agency in a Young Woman’s Social Navigation of the Liberian War Zone«, in: Anthropological Quarterly, 78 (2005) 2, S. 403–430 (404f).

118

 Bohra-Mishra/Massey, »Individual Decisions to Migrate during Civil Conflict« [wie Fn. 35], S. 420.

119

 Schewel, Understanding the Aspiration to Stay [wie Fn. 4], S. 339f.

120

 Benedikt Korf, Conflict – Threat or Opportunity? War, Livelihoods, and Vulnerability in Sri Lanka, Berlin: Humboldt-Universität, 2003, S. 14; Bohle, »Geographies of Violence and Vulnerability« [wie Fn. 47], S. 140; Heidelberg Institute for International Conflict Research, Conflict Barometer 2009, Heidelberg 2009, S. 68f.

121

 Raleigh, »The Search for Safety« [wie Fn. 40], S. 8f.

122

 Korf, Conflict – Threat or Opportunity? [wie Fn. 120], S. 12; Czaika/Kis-Katos, »Civil Conflict and Displacement« [wie Fn. 104], S. 402; Kalyvas/Kocher, »How ›Free‹ Is Free Riding in Civil Wars?« [wie Fn. 68], S. 186.

123

 Korf, Conflict – Threat or Opportunity? [wie Fn. 120], S. 11.

124

 Zetter u.a., »Violence, Conflict, and Mobility« [wie Fn. 11], S. 212; Williams, Living with Conflict [wie Fn. 54], S. 71.

125

 Revkin, »Competitive Governance and Displacement Decisions under Rebel Rule« [wie Fn. 42], S. 55.

126

 Lindley, »Leaving Mogadishu« [wie Fn. 79], S. 17.

127

 Ebd., S. 7, 13f.

128

 Adhikari, »Conflict-induced Displacement« [wie Fn. 1], S. 86f; Bohra-Mishra/Massey, »Individual Decisions to Migrate during Civil Conflict« [wie Fn. 35], S. 420; Williams, Living with Conflict [wie Fn. 54], S. 92ff.

129

 Raleigh, »The Search for Safety« [wie Fn. 40], S. 9.

130

 Lindley, »Leaving Mogadishu« [wie Fn. 79], S. 15.

131

 Czaika/Kis-Katos, »Civil Conflict and Displacement« [wie Fn. 104], S. 400, 402, 415.

132

 Korf, Conflict – Threat or Opportunity? [wie Fn. 120], S. 11.

133

 Piguet, »Theories of Voluntary and Forced Migration« [wie Fn. 55], S. 19f.

134

 Lindley, »Leaving Mogadishu« [wie Fn. 79], S. 18.

135

 Adhikari, »Conflict-induced Displacement« [wie Fn. 1], S. 83.

136

 Anders H. Stefansson, »Sarajevo Suffering. Home­coming and the Hierarchy of Homeland Hardship«, in: Fran Markowitz/Anders H. Stefansson (Hg.), Homecomings. Unsettling Paths of Return, Lanham, Md.: Lexington Books, 2010, S. 54–75 (58f).

137

 de Haas, »A Theory of Migration« [wie Fn. 14], S. 23.

138

 Revkin, »Competitive Governance and Displacement Decisions under Rebel Rule« [wie Fn. 42], S. 47f.

139

 Ceriani/Verme, Risk Preferences and the Decision to Flee Conflict [wie Fn. 40], S. 15f; David A. Jaeger u.a., »Direct Evidence on Risk Attitudes and Migration«, in: Review of Economics and Statistics, 92 (2010) 3, S. 684–689; Schewel, Understanding the Aspiration to Stay [wie Fn. 4], S. 342.

140

 Albert O. Hirschman, Exit, Voice, and Loyalty. Responses to Decline in Firms, Organizations, and States, Cambridge, Mass.: Harvard University Press, 2004.

141

 Barter, »Zones of Control & Civilian Strategy in the Aceh Conflict« [wie Fn. 45], S. 348ff.

142

 Jose/Medie, »Understanding Why and How Civilians Resort to Self-protection in Armed Conflict« [wie Fn. 77], S. 528; Baines/Paddon, »›This Is How We Survived‹« [wie Fn. 105], S. 236.

143

 Baines/Paddon, »This Is How We Survived‹« [wie Fn. 105], S. 239ff.

144

 Korf, Conflict – Threat or Opportunity? [wie Fn. 120], S. 2; Utas, »Victimcy, Girlfriending, Soldiering« [wie Fn. 117], S. 426; Oliver Kaplan, Resisting War. How Communities Protect Themselves, Cambridge, New York: Cambridge University Press, 2017, S. 4.

145

 Arjona, »Civilian Cooperation and Non-cooperation with Non-state Armed Groups« [wie Fn. 57], S. 766.

146

 Utas, »Victimcy, Girlfriending, Soldiering« [wie Fn. 117], S. 412f; Arjona, »Civilian Cooperation and Non-cooperation with Non-state Armed Groups« [wie Fn. 57], S. 756f; Revkin, »Competitive Governance and Displacement Decisions under Rebel Rule« [wie Fn. 42], S. 50.

147

 Tanya Bandula-Irwin u.a., »Beyond Greed: Why Armed Groups Tax«, in: Studies in Conflict & Terrorism, (2022), S. 1–24.

148

 Utas, »Victimcy, Girlfriending, Soldiering« [wie Fn. 117], S. 409; Baines/Paddon, »›This Is How We Survived‹« [wie Fn. 105], S. 242f.

149

 Korf, Conflict – Threat or Opportunity? [wie Fn. 120], S. 20f.

150

 Ebd., S. 16, 19.

151

 Utas, »Victimcy, Girlfriending, Soldiering« [wie Fn. 117]; Andrew Bonwick, »Who Really Protects Civilians?«, in: Development in Practice, 16 (2006) 3–4, S. 270–277 (275).

152

 Kalyvas/Kocher, »How ›Free‹ Is Free Riding in Civil Wars?« [wie Fn. 68], S. 179.

153

 Kaplan, Resisting War [wie Fn. 144], S. 3; Baines/Paddon, »›This Is How We Survived‹« [wie Fn. 105], S. 236.

154

 Jose/Medie, »Understanding Why and How Civilians Resort to Self-protection in Armed Conflict« [wie Fn. 77], S. 528; Baines/Paddon, »›This Is How We Survived‹« [wie Fn. 105], S. 236f; Bohle, »Geographies of Violence and Vul­nerability« [wie Fn. 47], S. 144f.

155

 Wood, »Rebel Capability and Strategic Violence against Civilians« [wie Fn. 82], S. 603.

156

 Kalyvas/Kocher, »How Free‹ Is Free Riding in Civil Wars?« [wie Fn. 68], S. 179.

157

 Jana Krause, Resilient Communities. Non-violence and Civilian Agency in Communal War, Cambridge/New York: Cambridge University Press, 2018.

158

 Kaplan, Resisting War [wie Fn. 144].

159

 Arjona, »Civilian Cooperation and Non-cooperation with Non-state Armed Groups« [wie Fn. 57], S. 761.

160

 Wood, »Rebel Capability and Strategic Violence against Civilians« [wie Fn. 82], S. 603.

161

 Korf, Conflict – Threat or Opportunity? [wie Fn. 120], 12, 14–16.

162

 Baines/Paddon, »This Is How We Survived‹« [wie Fn. 105], S. 236ff.

163

 Lindley, »Leaving Mogadishu« [wie Fn. 79], S. 18.

164

 Schewel, Understanding the Aspiration to Stay [wie Fn. 4], S. 329.

165

 Conciliation Resources (Hg.), Local Engagement with Armed Groups. In the Midst of Violence, London 2015 (Accord Insight, Nr. 2), S. 8.

166

 Barter, »Zones of Control & Civilian Strategy in the Aceh Conflict« [wie Fn. 45], S. 352f.

167

 Ebd., S. 351f; Ibáñez/Moya, »Who Stays and Who Leaves during Mass Atrocities?« [wie Fn. 11], S. 255; Schon, »Focus on the Forest, Not the Trees« [wie Fn. 56], S. 12; Korf, Conflict – Threat or Opportunity? [wie Fn. 120], S. 11; Arjona, »Civilian Cooperation and Non-cooperation with Non-state Armed Groups« [wie Fn. 57], S. 760f.

168

 Revkin/Jebari, West Mosul [wie Fn. 99], S. 38.

169

 David Bartram, »Forced Migration and ›Rejected Alternatives‹: A Conceptual Refinement«, in: Journal of Immigrant & Refugee Studies, 13 (2015) 4, S. 439–456 (446); Carling/Schewel, »Revisiting Aspiration and Ability in International Migration« [wie Fn. 61], S. 957.

170

 Jose/Medie, »Understanding Why and How Civilians Resort to Self-protection in Armed Conflict« [wie Fn. 77], S. 528; Kalyvas/Kocher, »How ›Free‹ Is Free Riding in Civil Wars?« [wie Fn. 68], S. 183.

171

 Ebus, »Five Years after ›Peace‹« [wie Fn. 25]; Heidelberg Institute for International Conflict Research, Conflict Barom­eter 2021, Heidelberg 2022, S. 108.

172

 Utas, »Victimcy, Girlfriending, Soldiering« [wie Fn. 117], S. 409, 412f, 421–423.

173

 Mohammed Ibrahim Shire, »Protection or Predation? Understanding the Behavior of Community-created Self-defense Militias during Civil Wars«, in: Small Wars & Insurgencies, 33 (2022) 3, S. 467–498 (468).

174

 Chelsea Estancona u.a., »Civilian Self-defense Militias in Civil War«, in: International Interactions, 45 (2019) 2, S. 215–266 (215f).

175

 Shire, »Protection or Predation?« [wie Fn. 173], S. 468.

176

 Baines/Paddon, »This Is How We Survived« [wie Fn. 105], S. 242.

177

 Barter, »Zones of Control & Civilian Strategy in the Aceh Conflict« [wie Fn. 45], S. 341.

178

 Baines/Paddon, »This Is How We Survived« [wie Fn. 105], S. 242; Bonwick, »Who Really Protects Civilians?« [wie Fn. 151], S. 275.

179

 Als Grand Bargain wird die im Rahmen des humani­tären Weltgipfels von 2016 getroffene Einigung von Geberländern und Organisationen der humanitären Hilfe bezeichnet, Effizienz und Effektivität der humanitären Hilfe zu verbessern, vgl. Inter-Agency Standing Committee, »About the Grand Bargain«, <https://interagencystandingcommit tee.org/node/40190>.

180

 Das Do-No-Harm-Prinzip geht zurück auf das gleichnamige Werk von Mary B. Anderson, Do No Harm. How Aid Can Support Peace, or War, Boulder, Col.: Lynne Rienner, 1999, und beinhaltet, sich die Wirkung der eigenen (Entwicklungs-) Maßnahmen auf Konflikte nicht nur bewusst zu machen, sondern unbeabsichtigten negativen Wirkungen vorzubeugen, vgl. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, »Do-no-harm-Prinzip«, Berlin 2023.

181

 Georgia Cole, »Working with ›Stayee‹ Communities: Learning from Eritrea«, in: Forced Migration Review, 62 (2019).

182

 Gaim Kibreab, »When Refugees Come Home: The Relationship Between Stayees and Returnees in Post-conflict Eritrea«, in: Journal of Contemporary African Studies, 20 (2002) 1, S. 53–80 (69, 77); Revkin/Jebari, West Mosul [wie Fn. 99], S. 46f.

183

 Kibreab, »When Refugees Come Home« [wie Fn. 182], S. 59; Sonja Fransen, »The Socio-Economic Sustainability of Refugee Return: Insights from Burundi«, in: Population, Space and Place, 23 (2017) 1, S. 16, doi: 10.1002/psp.1976; Revkin/ Jebari, West Mosul [wie Fn. 99], S. 29.

184

 Ausführlich in Nadine Biehler/Anne Koch/Amrei Meier, Risiken und Nebenwirkungen deutscher und europäischer Rückkehrpolitik. Ein außen-, sicherheits- und entwicklungspolitischer Beipackzettel, Berlin: Stiftung Wissenschaft und Politik, August 2021 (SWP-Studie 12/2021), S. 37ff.

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