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Rechtsstaatlichkeit in der Ukraine – mehr als Korruptionsbekämpfung

SWP-Aktuell 2026/A 15, 19.03.2026, 8 Pages

doi:10.18449/2026A15

Research Areas

Eine Reihe von Skandalen in der Ukraine hat gezeigt, dass der russische Angriffskrieg der Korruption im Land kein Ende gesetzt hat. Auch wenn die Institutionen zu ihrer Bekämpfung eine wichtige Rolle spielen, ist Korruption in der Ukraine nach wie vor Symptom eines Governance-Modells, das den Anforderungen von Rechtsstaatlichkeit noch nicht genügt. Die Schwierigkeiten, die mit einer fundamentalen Über­windung dieses Modells einhergehen, werden oft unterschätzt. Eine solche Trans­formation wird für den Beitritt der Ukraine zur EU jedoch notwendig sein. Sowohl Kyjiw als auch Brüssel werden gleichzeitig an verschiedenen Strängen arbeiten müssen, um Rechtsstaatlichkeit in der Ukraine zu festigen.

Im Juli 2025 verabschiedete das ukrainische Parlament ein Gesetz, das zwei der wich­tigs­ten Institutionen für Korrup­tions­bekämpfung weitgehend entmachtete. Zwar wurden die meisten Bestimmungen dieses Gesetzes aufgrund von gesellschaft­lichen Protesten und Forderungen externer Akteure neun Tage später durch ein weite­res Gesetz zurückgezogen; die ursprünglich verabschiedete Fassung zeigt jedoch, dass die politische Spitze des Landes sich noch nicht konsequent rechtsstaatlichen Ver­fahren verpflichtet hat. Vielmehr wird nach Wegen gesucht, solche Verfahren zu um­gehen bzw. auszuschalten oder sie zu­mindest für bestimmte Kategorien der Elite unschädlich zu gestalten.

Die personellen Umbesetzungen in der Regierung und in Teilen des Sicherheits­apparats Anfang 2026 haben eben­falls demonstriert, dass die Korruptions­bekämp­fung nicht im Vordergrund steht, wenngleich sie von einer Reihe von Korruptions­skandalen ausgelöst wurden. Die größten Wellen schlug die sogenannte Operation »Midas«, bei der die Ermittlungsbehörden ein System von Kickbacks rund um das staat­liche Energieunternehmen Energoatom auf­deckten. In der Folge mussten nicht nur zwei Minister:innen – der Justizminister und frühere Energieminister sowie die damals amtierende Energieministerin – ihre Posten räumen. Auch Andrij Jermak, der mächtige Leiter des Präsidialbüros und die rechte Hand von Wolodymyr Selenskyj, sah sich nach einer Durchsuchung seiner Wohnung durch das Nationale Antikorruptionsbüro gezwungen, seinen Rücktritt einzureichen.

Gleichwohl standen die Personalentschei­dungen, die durch diese und weitere Demis­sionen notwendig wurden, nicht hauptsäch­lich unter dem Zeichen der Abwehr von Korruption. Vielmehr haben dabei unter­schiedliche Faktoren eine Rolle gespielt, zum Beispiel die Popularität der neuen Amtsträger:innen, ihre Loyalität zum Präsi­denten, ihre Expertise und ihre Netzwerke. Dies gilt insbesondere für die Berufung Kyrylo Budanows zum neuen Leiter des Präsidialbüros. Budanow verfügt sowohl über profunde militärische Kenntnisse als auch über gute Kontakte zu Teilen des Teams von Donald Trump. Er war zuvor Chef des Militärgeheimdiensts und als solcher verantwortlich für einige sichtbare und erfolgreiche Operationen, die ihm in der Bevölkerung eine hohe Popularität eingetragen haben.

Es ist verständlich, dass bei der Auswahl von neuen Politiker:innen und Beamt:in­nen verschiedene Kriterien und eben nicht nur die Korruptionsbekämpfung eine Rolle spie­len, zumal es dem Land hauptsächlich darum geht, im Krieg zu bestehen. Aller­dings wird das Phänomen Korruption beim bisherigen Vorgehen lediglich am Rande angegangen. Auch wenn den Antikorrup­tionsinstitutionen weitere Bedrängungen erspart bleiben (was alles andere als sicher ist), müssen diese Behörden neben einem Justiz­sektor operieren, der bislang nur partiell reformiert wurde und zahlreiche Angriffsflächen für Korruption bietet. Außerdem ist Korruption zu einem Teil des Governance-Systems der Ukraine geworden, der ohne eine Transformation dieses Systems nicht beherrschbar gemacht werden kann. Es geht in der Korruptionsbekämpfung also um einen breiteren Ansatz mit dem Ziel, eine ausgewogene Gewaltenteilung sicherzustellen und die Qualität der Elite des Landes zu erhöhen. Der Krieg ist in diesem Zusammenhang sowohl Hindernis als auch Chance.

Aufbau eines Rechtsstaats als enorme Herausforderung

Auch wenn die Ukraine seit bald 35 Jahren unabhängig ist und der Einfluss des sowje­tischen Erbes langsam zurückgeht, verläuft der Weg hin zu einem Rechtsstaat alles andere als linear. Insbesondere unter dem Präsi­denten Leonid Kutschma (1994–2005) hat sich in dem Land eine Form von Oligar­chie heraus­gebildet, die sich auf eine in­transparente Symbiose von Politik und Wirt­schaft stützt. Potente Wirtschafts­akteure haben ihren finanziellen und medialen Einfluss geltend gemacht, um Politiker:in­nen dabei zu helfen, ihre Macht zu zemen­tieren. Im Gegenzug wurden poli­tische Ent­scheidungen getroffen, die im Sinne dieser Oligarchen waren. So haben sich auf Kor­rup­tion basierende Netz­werke gebildet, die sich mit der Zeit verfestigt haben.

Dieses System wurde unter den folgenden Präsidenten fortgeführt, wenn auch mit wich­tigen Nuancen. Unter Viktor Jusch­tschen­ko (2005–2010) und Petro Poro­schenko (2014–2019) entwickelte sich zwar eine pluralistischere Form von Oligarchie als unter Viktor Janukowytsch (2010–2014), aber die Mechanismen des Systems haben sich nicht wesentlich geändert.

Auch wenn die Ukraine in dieser Phase wichtige Säulen eines demokratischen Rechtsstaats etablieren konnte, wie zum Beispiel weitgehend freie und faire Wahlen, blieb die Verwirklichung anderer Merkmale aus bzw. wurde durch die Oligarchie sabo­tiert. Nicht ausreichend durchgesetzt haben sich vor allem das allgemeine Prinzip der Gewaltenteilung, die Unabhängigkeit der Justiz und bestimmte Rechenschaftspflich­ten. Die Mängel in diesen Bereichen er­möglichen die Fortsetzung von Korruption auf hoher politischer Ebene. Auch wenn die neu gebildeten Antikorruptions­institutionen ihre Unabhängigkeit einiger­maßen bewahren und ihren Tätigkeiten relativ (wenn auch nicht durchgängig) un­gestört nachgehen können, agieren sie parallel zu einem dysfunktionalen Justiz­system, das nicht nur ihre Arbeit und Er­gebnisse unter­minieren kann, sondern den Oligarchen und ihren Netzwerken auch ermöglicht, ihnen genehme Personen in den Gerichten zu platzieren oder auf andere Weise Einfluss auf deren Entscheidungen auszuüben.

Dass die Unabhängigkeit der Justiz noch nicht vollendet werden konnte, hängt auch eng mit der Entwicklung der anderen Ge­wal­ten zusammen. Ukrainische Präsidenten haben systematisch darauf hingearbeitet, ihre Befugnisse über offizielle wie informelle Wege zu erweitern. Der Machtkampf zwi­schen Präsident und Regie­rung bzw. Par­lament spiegelt sich in dem Wechsel von Kompetenzen wider, die diesen Institutionen in verschiedenen Versionen der ukrai­nischen Verfassung zugeschrieben werden. Im Wesent­lichen haben Präsidenten ver­sucht, nicht nur Regierung und Parlament direkt oder indirekt zu kontrollieren, son­dern ihren Einfluss auch auf eine Reihe von anderen Institutionen wie die Generalstaats­anwaltschaft oder das Verfassungsgericht auszudehnen. Ein elementarer Schritt hin zu einer Verbesserung der Rechtsstaatlich­keit in der Ukraine wäre also eine Verlagerung von realer Macht weg vom Präsiden­ten und hin zu den anderen Gewalten bzw. innerhalb der Exekutive. Des Weiteren müsste auch die sogenannte vierte Gewalt, sprich, die Medien, gestärkt werden. Nur dann können sie eine Monitoring-Funktion ausüben und für eine pluralistische Debatte in der Öffentlichkeit sorgen.

Das Parlament ist allerdings nicht nur durch die erhebliche Macht des Präsidenten nicht in der Lage, seine Funktionen zu er­füllen. Vielmehr haben politische Parteien in der Ukraine eine problematische Genese hinter sich. Mit dem Aufkommen oligarchi­scher Strukturen in den 1990er Jahren haben Parteien die Tendenz angenommen, bloße Gruppierungen zu sein, die sich den Interessen einer einzelnen Person oder Clique unterordnen. Oft werden sie von starken Persönlichkeiten ins Leben gerufen, die kein klares politisches Programm ver­treten, sondern opportunistisch handeln und sich dem einen oder anderen Oligarchen anbieten. So fügen sich auch die Parteien in die oligarchische Governance-Struktur.

Als Folge dieser Prozesse lassen sich zahl­reiche Schlüsselinstitutionen direkt oder indirekt dem einen oder anderen Oligarchen zuordnen. Die Oligarchen wiederum kooperieren oder konkurrieren je nach Situa­tion und Interessen. Sie bilden ent­weder eine Pyramide (unter Kutschma und Janu­kowytsch), in der sie um Positionen wetteifern, oder aber mehrere Pyra­miden (unter Juschtschenko und Poroschenko). In beiden Konstellationen können sie und ihre Unterstützer:innen ihren Ein­fluss dahin­gehend einsetzen, dass sie von gesetzlichen Pflichten befreit werden. So wird der Rechtsstaat durch Oligarchenherrschaft in mehreren fundamentalen Bereichen torpediert.

Regime-Entwicklung unter Selenskyj: Widersprüchlich

Wolodymyr Selenskyj wurde 2019 zum Prä­sidenten gewählt, weil er als jemand wahr­genommen wurde, der außerhalb des poli­tischen Systems steht. Dennoch wurde seine Kampagne stark von einem Oligarchen, Ihor Kolomojskyj, gefördert. Mit der Zeit fing Selenskyj jedoch an, sich nicht nur von Kolomojskyj zu distanzieren, sondern auch die Oligarchen anzugreifen. Kolomoj­skyj verlor nicht nur seine Bank (Privatbank) und seinen Einfluss auf einige wich­tige Energieunternehmen, sondern wurde sogar verhaftet. Außerdem brachte Selen­skyj im Herbst 2021 ein Gesetz ins Parla­ment ein, das einen Oligarchen anhand von vier Kriterien definiert und es dem Nationalen Sicherheits- und Verteidigungsrat, dem der Präsident selbst vorsitzt, überlässt, ein Register von Oligarchen aufzustellen. Solchen Per­sonen werden bestimmte politische und wirtschaftliche Einschränkungen auferlegt.

Auch wenn dieses Gesetz noch nicht voll­ständig umgesetzt wurde, hatte es bereits eine Wirkung. Einflussreiche Oligarchen wie Rinat Achmetow und der ehemalige Präsident Petro Poroschenko trennten sich zum Beispiel von ihren Medien-Holdings oder reduzierten ihre Anteile daran. Aller­dings kritisierte die Venedig-Kommission des Europarats das Gesetz: Es richte sich weniger gegen das oligarchische System als solches, sondern eher gegen Einzelpersonen.

Die russische Invasion im Februar 2022 hat die Lage noch einschneidender ver­ändert. Durch die Besetzung weiterer Gebiete durch Russland haben einige Groß­industrielle wichtige Assets verloren. Für die Unternehmen der Oligarchen wurde es auch wesentlich schwieriger, ihre Produkte zu exportieren, vor allem aufgrund der zu­nehmenden Kontrolle Russlands über das Schwar­ze Meer. Hinzu kommt, dass die ukrainische Führung einen Teil der Unter­nehmen, die Oligarchen gehörten, für Kriegs­zwecke nationalisiert hat.

Trotz dieser Rückschläge kann man nicht davon ausgehen, dass sich das oligarchische Modell in der Ukraine erledigt und das Land damit zwangsläufig einen Kurs in Richtung zu mehr Rechtsstaatlichkeit eingeschlagen hat. Denn der Kampf gegen Oligarchen wird erstens nicht mit aller Konsequenz geführt und ist zweitens nicht mit einem vollständigen Abbau der Hürden auf dem Weg zum Rechtsstaat gleichzusetzen. Präsident Selen­skyj hat durch andere Handlungen gezeigt, dass er nicht immer geneigt ist, Institutionen ernst zu nehmen, sondern eher auf Personen setzt. Außerdem ver­sucht er, wie auch andere ukrainische Präsidenten vor ihm, seine Macht auszubauen und Teile des Justizsektors unter seine Kon­trolle zu brin­gen. Zudem ignoriert er immer wieder die Kernaufgabe des Parlaments als Kontrollgremium und erwartet, dass es die von ihm und der Regierung vorgeschlagenen Gesetze gut­heißt.

Wichtiger als die persönlichen Einstellun­gen von Wolodymyr Selenskyj hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit ist allerdings die Tatsache, dass sich das oligarchische Modell in den Köpfen zahlreicher einschlägiger ukrainischer Akteur:innen festgesetzt hat. Dies gilt nicht nur für die Oligarchen selbst und ihre Unterstützer:innen, sondern auch für große Teile der ukrainischen Gesell­schaft, die andere Formen von Governance nicht kennt und die vielfältigen Auswirkun­gen des oligarchischen Systems auf ihren Alltag toleriert bzw. gar nicht bemerkt. Dieser Befund schmälert nicht die Errungenschaften, die die Ukrainer:innen durch große Protest­wellen bzw. »Revolutionen« immer wieder erkämpft haben. Diese Er­folge haben allerdings noch nicht zur Durchsetzung eines grund­sätzlich neuen Governance-Modells geführt.

Das Modell trifft auch deswegen auf eine bestimmte Akzeptanz in der Bevölkerung, weil es einen gewissen Pluralismus erlaubt. So wurde zum Beispiel immer wieder da­rauf hingewiesen, dass die oligarchisch kon­trollierten Medien unterschiedliche Positio­nen vertraten. Auch in der oft von Oligar­chen finanzierten Parteienlandschaft kamen durchaus kontroverse Auffassungen und Haltungen zum Ausdruck. Dennoch muss konstatiert werden, dass sowohl die Par­teien als auch die Medien häufig als Instru­mente zum Vorantreiben der Agenda eines Olig­archen dienten, vor allem in Zeiten des Wahl­kampfs.

Der Krieg und die Chancen für ein neues Governance-Modell

Die russische Invasion im Februar 2022 stellt zweifellos eine einschneidende Zäsur für die Ukraine dar. Sie wird von manchen Akteur:innen als ein Ereignis angesehen, das die Transformation von Governance in der Ukraine vorantreiben könnte. Zu Beginn der Invasion wurden nicht selten Behauptungen ge­äußert, dass es unter den neuen Umständen niemand wagen würde, an kor­rupten Machenschaften teilzunehmen, da dies Menschenleben kosten könnte und einem Verrat an der Ukraine gleichkäme.

Die Entwicklungen haben gezeigt, dass sich diese Hoffnung nicht erfüllt hat. Viel­mehr haben die Folgen der Invasion teil­weise Bedin­gungen geschaffen, die die Korruption begünstigen. Erstens haben die Geldströme, die im Rahmen der militärischen, finanziellen und humanitären Hilfe aus dem Ausland in die Ukraine flossen, um ein Vielfaches zuge­nommen. Zweitens wurden aus Sicherheits­gründen Einschränkungen eingeführt, die die Transparenz in vielen Bereichen redu­zierten. Dies macht es nicht nur für außenstehende Akteur:innen wie die EU, sondern auch für zivilgesellschaftliche Organisationen innerhalb der Ukraine schwieriger fest­zustellen, ob Kor­ruption stattfindet.

Es sollte unterstrichen werden, dass es in Kriegszeiten alles andere als einfach ist, sich auf politische Ziele und Maßnahmen zu konzentrieren, die mit dem Krieg nicht unmittelbar verbunden sind. Dennoch ist es wichtig, die Entwicklung des politischen Systems in der Ukraine während des Krieges im Blick zu behalten, weil in dieser Phase Weichen für die Zeit nach den Kampf­handlungen gestellt werden.

Manche Beobachter:innen sehen in dem erzwungenen Weggang von Andrij Jermak, dem ehemaligen Büroleiter Selenskyjs, eine Chance, künftig kompetente und fähige Personen in die Führung des ukrainischen Staates einzubinden, die bisher aufgrund ihrer schwierigen Beziehungen zu Jermak dem engsten Kreis nicht angehörten. Diese und andere Entwicklungen könnten, so die Hoffnung, die Toleranz für Korruption re­duzieren und zu einer anderen Art von Governance führen.

Es gibt allerdings gute Gründe, an einem solchen Verlauf zu zweifeln; vor allem des­wegen, weil Jermak lediglich ein Symptom für ein System gewesen ist, das in der ukrai­nischen Politik (und Wirtschaft) stark ver­wurzelt ist und vielen einflussreichen Akteur:innen große Vor­teile bringt. Weder die bisherigen Personalentscheidungen des Präsidenten noch die immer wieder vor­kom­menden Blockaden bei rechtsstaat­lichen Reformen lassen darauf schließen, dass sich derzeit eine neue Elite bildet, die das Gover­nance-Modell erheblich verändern würde.

Nach dem Krieg (die Existenz einer sou­veränen Ukraine vorausgesetzt) werden voraussichtlich Akteur:innen an die Macht kommen, die sich mit hervorragenden Leis­tungen im Krieg ausgezeichnet haben, ob direkt auf dem Schlachtfeld oder in Funk­tionen hinter der Front. Dies wäre erstens aus der Sicht vieler ukrainischer Wähler:in­nen logisch und könnte zweitens von Vor­teil sein, falls die Ukraine (wie anzunehmen ist) von Russland in der Zukunft wieder angegriffen wird. Es ist allerdings weder davon auszugehen, dass solche Akteur:in­nen fun­dierte Erfahrungen mit anderen Gover­nance-Modellen mitbringen werden, noch dass die Transformation der Rechtsstaatlichkeit in der Ukraine für sie an vor­derster Stelle stehen wird. Umso wichtiger ist es, bereits jetzt über Maßnahmen nach­zudenken, die 1) schon während des Krieges eingeleitet und 2) von einer Nachkriegselite leicht aufgenommen und fortgesetzt werden können.

Wie auf mehr Rechtsstaatlichkeit hinarbeiten?

Eine Reform der Justiz in der Ukraine ist sowohl für die EU als auch für zivilgesellschaftliche Akteur:innen im Land eine klare Priorität. Ansätze dazu gibt es seit vielen Jahren. Fortschritte in diesem Be­reich werden allerdings nur langsam und nur partiell erzielt. Zu stark sind die gegen­läufigen Parti­kularinteressen, die Pfad­abhängigkeiten im System, zu konträr die Präfe­renzen des Präsidenten und seines Teams etc. Gleichwohl steht diese Reform bereits fest auf der Agenda vieler ukrainischer und aus­ländischer Akteur:innen. Deswegen fokussieren sich die folgenden Vorschläge auf darüber hinausgehende Maßnahmen, die (wie die Justizreform) die Gewaltenteilung stärken können.

Dabei geht es auch nicht primär um die Antikorruptionsinstitutionen. Diese sind zweifellos wichtig, erhalten aber bereits viel Aufmerksamkeit. Sie können allerdings nicht auf Dauer in einem Umfeld funk­tionieren, in der die drei Gewalten von state capture durch Oligarchen oder andere ein­flussreiche Gruppierungen bedroht sind.

Es gilt also, das Ausmaß der Korruption als Symptom der fehlenden Rechtsstaatlich­keit zu sehen. Das heißt, dass man gleich­zeitig auf verschiedenen Ebenen auf ein anderes Governance-Modell hinarbeiten muss. Die hier vorgeschlagenen Maß­nahmen orientieren sich an diesem holis­tischen Ansatz. Dennoch kann jede Maß­nahme auch einzeln sinnvoll implementiert werden. Die Liste erhebt zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es gibt sicher­lich viele weitere Maßnahmen, die die Rechtsstaatlichkeit in der Ukraine aus­wei­ten und festigen können, denn die not­wen­dige Transformation ist äußerst kom­plex.

Erstens könnte es hilfreich sein, mehr Personen aus der Diaspora bzw. mit ein­schlägiger Erfahrung im Ausland einzubinden, indem man sie auf hohe Posten beruft. Ein ähnlicher Versuch während der Präsi­dentschaft von Petro Poroschenko kann als partiell erfolgreich bezeichnet werden. Letztendlich erwiesen sich allerdings die beharrenden korrupten Elemente des Systems als stärker als die von außen kommenden unbelasteten Reformkräfte.

Je mehr Personen integriert werden, die aus dem Ausland Erfahrung mit ande­ren Governance-Model­len mitbringen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, das beste­hende System überwinden zu können. Solche Personen müssen nicht zwangsläufig als Minister:innen eingesetzt werden, sondern können auch auf anderen Ebenen eine wichtige Rolle spielen. Sie müssen aller­dings über entscheidenden Einfluss in ihrem Bereich verfügen.

Zweitens gilt es darauf hinzuarbeiten, dass politische Parteien stärker programmorientiert werden und weniger von einzel­nen Persönlichkeiten abhängen. Parteien, die von einer Einzelperson dirigiert werden, sind als Instrumente für Oligarchen attrak­tiver, weil sie 1) leichter kontrollierbar sind und 2) sich stärker mit Partikularinteressen und weni­ger mit Fragen beschäftigen, die für die Gesamtgesellschaft wichtig sind.

Eine naheliegende Maßnahme in diesem Bereich bestünde in der Verbesserung des Monitorings von Quellen der Parteienfinanzierung. Regeln für die Berichterstattung über solche Quellen gibt es zwar. Ihre Ein­haltung soll von der Nationalen Agen­tur für die Vorbeugung von Korruption (NAVK) kon­trol­liert werden. Sie sind allerdings zu leicht zu umgehen und ihre Missachtung hat oft keine Konsequenzen, zum Teil auch, weil es der NAVK an Kapazitäten fehlt.

Zudem wäre es sinnvoll, Aktivitäten zu fördern, die es den Wähler:innen ermög­lichen, diejenigen Politiker:innen und Par­teien zu wählen, die sich für ihre Interessen einsetzen. Eine solche Erhöhung der Trans­parenz lässt sich zum Beispiel über ein Monitoring des Abstimmungsverhaltens der Abgeordneten herstellen, das verschiedene NGOs bereits seit Jahren auf nationaler und kommunaler Ebene betreiben. Die ent­sprechenden Plattformen verdienen mehr Sichtbarkeit und könnten geografisch noch stärker verbreitet werden. Außerdem hat das Monitoring im Gefolge der russischen Vollinvasion nachgelassen und sollte wieder intensiviert werden.

Drittens sollte neben den bestehenden Maßnahmen im Bereich Justizreform auch die Frage der Jurist:innenausbildung mehr Aufmerksamkeit erhalten. Die Idee dahin­ter ist, eine neue Generation von Anwält:in­nen und Richter:innen auszubilden, die die derzeitigen Umstände im Justizsystem nicht tolerieren würde. Es geht also darum, Bil­dung in den Rechtswissenschaften stärker mit einem entsprechenden Wertesystem zu verbinden.

Dies kann am besten im universitären Rahmen gelingen, wo es möglich ist, rechts­wissenschaftliche Inhalte mit anderen Fächern sinnvoll zu verknüpfen. Deswegen – und auch weil es einen Überfluss an Jura-Studierenden in der Ukraine gibt – sollten viele kleinere rechtswissenschaft­liche Studienangebote an bestehenden Akademien geschlossen werden.

Viertens geht es darum, die Unabhängigkeit der Medien zu stärken. Statt auf einen »Oligarchenpluralismus« zu setzen, sollten Medien ihrer Arbeit möglichst unbeeinflusst von parteipolitischen Agenden nach­gehen können. In diese Richtung zielte auch Selenskyjs »Anti-Olig­archen-Gesetz« von 2021. Um das beschriebene Ziel zu er­reichen, ist es allerdings auch notwendig, die öffentlich-rechtlichen Medien mit Res­sourcen besser auszustatten und vor allem kleinere Medien bei der Entwick­lung von neuen Strategien und Finanzierungsvarianten zu unterstützen. Insbesondere nach dem Rückzug von USAID aus diesem Be­reich sind lokale und regionale Medien auf finanzielle Hilfe angewiesen. Aber es ist genauso wich­tig, mit ihnen auf ein trag­fähiges Modell einer neuen Medienland­schaft hinzuarbeiten.

Fünftens sollte die Koalition von Akteur:in­nen, die sich für Rechtsstaatlichkeit einsetzen, erweitert werden. Ein Beispiel für konstruktives Engagement in diesem Bereich ist die enge Kooperation ukrainischer zivilgesellschaftlicher Orga­nisationen mit externen Akteur:innen wie der EU. In der Tat wurden durch ko­ordinierten Druck von diesen beiden Seiten (die sogenannte Sandwich-Methode) oft Reformerfolge erzielt bzw. problematische Entschei­dungen verhindert. Dennoch wird dieses gemeinsame Vorgehen bei der Trans­formation des Governance-Modells in der Ukraine nach bisherigen Erfahrungen nicht ausreichen, zumal der Einfluss der USA in diesem Bereich derzeit nicht nur zurück­gegangen, sondern gar kontraproduktiv geworden ist.

Es lohnt sich deswegen, mit größerem Nachdruck zu versuchen, andere Akteur:in­nen mit einem Interesse an Rechtsstaatlichkeit zu rekrutieren und einzubinden. In diesem Zusammenhang kommen vor allem Geschäftsleute und Wirtschaftsverbände außerhalb der oligarchischen Kreise in Betracht. Da sie unter den Privilegien der Oligarchen leiden, sind sie an der Einführung eines Systems interessiert, in dem alle die glei­chen Rechte besitzen und vor dem Gesetz gleich behandelt werden. So könnte eine »bottom-up«-Kom­ponente die oben genannten, eher elitebezogenen Maßnahmen ergänzen; zumal die hier in den Blick genommenen Akteur:innen im Wirtschafts­bereich die rechtsstaatliche Agenda größten­teils bereits unterstützen, wenn auch eher leise und im Hintergrund. Ein stärkeres Aufeinander-Zugehen zwischen ihnen und zivilgesellschaftlichen Vertreter:innen könnte den ukrainischen Part des »Sand­wiches« stärken.

Rechtsstaatlichkeit und der EU-Beitritt

Die Frage der Rechtsstaatlichkeit ist im Rah­men des EU-Beitrittsprozesses von essentieller Bedeutung. Durch die letzte Reform der Beitrittsmethodologie 2020 hat sie noch mehr an Gewicht gewonnen. Das erste Cluster der Verhandlungs­kapitel heißt »Fundamentals«. Hier werden vor allem Merkmale eines Rechtsstaats behandelt. Das Cluster wird als erstes eröffnet und erst am Ende des Verhandlungsprozesses geschlossen. So sollen Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit während des ganzen Verfahrens einbezogen und bearbeitet werden.

Überlegungen, den Beitrittsprozess zu beschleunigen und gegebenenfalls eine partielle Mitgliedschaft einzuführen, werden wohl nichts an der Zentralität der Rechtsstaatlichkeit ändern, höchstens an dem Zeitpunkt des Prozesses, zu dem das Thema unvermeidlich auf die Agenda rückt. Nach den Schwierigkeiten mit dem Grund­wert Rechts­staatlichkeit, die mehrere EU-Mitgliedstaa­ten nach ihrem Beitritt offen­bart haben, ist es unwahrscheinlich, dass man in Brüssel bzw. in den euro­päischen Hauptstädten bereit sein wird, die Standards in diesem Bereich zu lockern.

Wie kann sich die EU am besten bei den im vorherigen Abschnitt genannten Vor­schlägen, die Rechtsstaatlichkeit in der Ukraine zu stärken, einbringen? Was die Einbindung von Politiker:innen aus der Diaspora anbe­langt, kann die EU nur sehr begrenzt agieren, da die Entscheidung über die Besetzung der Regierung und anderer relevanter Posten bei der Ukraine liegt. Im Hinblick auf die Entoligarchisierung der politischen Parteien könnten Bewertungen von EU-Institutionen (oder auch des Europa­rats) bezüglich der Umsetzung der Regeln der Parteienfinanzierung eine Rolle bei der Dis­kussion über die »Fundamentals« spie­len. Durch die Bereitstellung von Geldern für Projekte, die das Abstimmungsverhalten von Abgeordneten (auch in den Regionen) transparent machen, kann die EU signa­lisieren, dass ein programmorientierter Ansatz bei Wahlen wünschens­wert ist. Eine intensivere Zusammenarbeit zwischen ukrai­nischen Parteien und solchen in Parlamenten von EU-Mitgliedstaaten (oder im deutschen Fall auch den politischen Stiftungen) würde helfen, Fortschritte bei der Durchsetzung eines derartigen Ansatzes zu erreichen.

Was die juristische Ausbildung an­belangt, so könnten die EU oder einzelne Mitgliedstaaten zusätzliche Fortbildungen fördern, die auf eine engere Verbindung von Werten und Rechtssetzung zielen. Auch in diesem Bereich macht sich die Abwesenheit von USAID bemerkbar. Ein stärkerer Austausch zwischen rechtswissenschaftlichen Fakul­täten in der EU und der Ukraine zu Fragen der Gestaltung des Curriculums könnte sinnvoll sein, auch wenn manche ukrainische Bildungseinrichtungen hier bereits wichtige Schritte unternommen haben.

Im Medienbereich gilt es, die Gelegenheit zu ergreifen, die sich nach dem Krieg, wenn der Zentralisierungsdruck nachlässt, er­geben wird, ohne dass die Oligarchen die Medien­landschaft sofort wieder besetzen. Es wäre also ratsam, die öffentlichen Medien in der Ukraine durch Einfluss auf die Gesetz­gebung im Zuge des Beitrittsprozesses zu stärken und ihren Rang innerhalb der In­stitutionen zu festigen. Auch der rechtliche Rahmen für private Medien und für den Umgang mit Journalist:innen könnte Thema des Beitrittsverfahrens werden, da die Gestaltung der Medienlandschaft auf viel­fältige Weise mit der Entwicklung eines Rechtsstaats verknüpft ist.

Schließlich kann die EU helfen, weitere Akteur:innen in die Agenda zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit einzubinden. Dies scheint besonders vielversprechend im Hin­blick auf klei­ne und mittlere Unternehmen (KMU), die nicht in oligarchische Netzwerke integriert sind. Die EU kann darauf hin­arbeiten, dass KMU und die sie repräsentierenden Verbände als Part­ner bei der Be­arbeitung jener Aspekte des Transforma­tions­prozesses hin zu rechtsstaatlichen Struk­turen, die sie betref­fen, besser in­formiert und aktiver involviert werden. Dies kann einerseits durch mehr Kommunikation zwischen relevanten Generaldirektionen und entsprechenden Wirtschafts­akteur:innen in der Ukraine geschehen, andererseits aber auch durch die Förderung von Verbindungen zwischen Letzteren und Teilen der ukrainischen Zivilgesellschaft. Das Identifizieren von Überschneidungen bei den jeweiligen Prioritäten, zum Beispiel im Hinblick auf die Entwicklung eines un­abhängigen Justizsektors, kann die Koalition für den Rechtsstaat erweitern und deren Chancen auf Erfolg erhöhen.

Checklisten werden nicht reichen

Der Kampf gegen Korruption in der Ukraine ist äußerst wichtig und die involvierten Akteur:innen in den Antikorruptions­institutionen und in der Zivilgesellschaft verdienen Lob und Unterstützung. Aller­dings ist Korruption in dem Land deswegen so stark verwurzelt, weil Rechtsstaatlichkeit weiterhin unterentwickelt ist. Der russische Angriffskrieg hat die Defizite teilweise ver­schärft. Der EU-Beitrittsprozess erfordert jedoch, dass die Ukraine ihr Governance-System transformiert, um den Kopenhagener Kriterien vollständig zu entsprechen.

Maßnahmenkataloge wie derjenige, den Erweiterungskommissarin Marta Kos und der ukrainische Vize-Premier Taras Kachka zur Bekämpfung von Korruption und zur Stärkung des Rechtsstaats im Dezember 2025 vorgelegt haben, sind ein hilfreiches Instrument. Um die tieferliegenden Gover­nance-Probleme anzugehen, ist allerdings ein breiterer Ansatz notwendig, der sich ins­besondere darauf richtet, die Gewaltenteilung neu zu justieren. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen sich nicht nur auf die Elitenebene fokussieren, sondern auch auf die gesellschaftliche Ebene.

Es gibt sicherlich ernsthafte geopolitische Gründe für eine Beschleunigung der laufen­den Erweiterungsrunde. Eine solche Be­schleunigung wird allerdings wenig an der Komplexität und Schwierigkeit des Trans­formationsprozesses in der Ukraine ändern. Er wird viel Zeit in Anspruch nehmen, ist aber notwendig, damit die Ukraine die Grauzone verlassen und zu einem voll­wertigen EU-Mitgliedstaat werden kann.

Dr. Susan Stewart ist Senior Fellow in der Forschungsgruppe Osteuropa und Eurasien
Die Autorin dankt Yuliia Kotvytska sehr herzlich für ihre hervorragende Recherchearbeit.

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