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»Es werden nicht alle Ausreisepflichtigen in ihr Herkunftsland zurückkehren«

Kurz gesagt, 08.09.2021 Research Areas

Eine neue SWP-Studie setzt sich mit den Zielkonflikten deutscher und europäischer Rückkehrpolitik mit anderen Politikfeldern auseinander. Im Interview erläutern die Autorinnen Nadine Biehler, Anne Koch und Amrei Meier ihre Studienergebnisse.

Noch im Juli wurden Menschen nach Afghanistan abgeschoben. Wie bewerten Sie das mit Blick auf die gegenwärtige Lage in dem Land?

Anne Koch: Das ist hoch problematisch. Rückführungen nach Afghanistan sind schon lange umstritten. Organisationen wie Amnesty International haben immer wieder auf die Gefahren hingewiesen, denen die Betroffenen nach der Rückkehr ausgesetzt sind. Dass die Bundesregierung dennoch so lange darauf beharrt hat, zeigt das ausgeprägte innenpolitische Interesse, bei der Rückkehr von Personen ohne legalen Aufenthaltsstatus handlungsfähig zu bleiben. Hohe Rückkehrzahlen sollen der Furcht vor unkontrollierter Zuwanderung etwas entgegensetzen. Dabei gerät das, was wir als Risiken und Nebenwirkungen von Rückkehrpolitik bezeichnen, aus dem Blickfeld. Deswegen gehen wir in unserer Studie auf die außen-, sicherheits- und entwicklungspolitischen Implikationen von Rückkehr ein.

Mit was genau befasst sich die Rückkehrpolitik?

Nadine Biehler: Rückkehr ist ein ganz normaler Bestandteil von Migration, zum Beispiel wenn jemand sein Auslandsstudium abgeschlossen hat und wieder in sein Herkunftsland zurückkehrt. Die Rückkehrpolitik befasst sich mit den Rahmenbedingungen – und der Förderung von Rückkehr, egal ob freiwillig oder unter Zwang. In Deutschland und Europa steht vor allem die Förderung der Rückkehr von Menschen ohne gültigen Aufenthaltstitel im Vordergrund. Das betrifft vor allem abgelehnte Asylsuchende.

Die Ausreisepflicht lässt sich aber nicht immer durchsetzen. Woran liegt das?

Amrei Meier: Das hat unterschiedliche Gründe. Zunächst mal haben viele Ausreisepflichtige schlicht kein Interesse daran, in ihr Herkunftsland zurückzukehren, weil sie keine Perspektiven für sich sehen. Ein weiterer zentraler Punkt ist die mangelnde Kooperationsbereitschaft der Herkunftsländer, deren Regierungen wenig Interesse daran haben, Staatsangehörige zurückzunehmen. Deutschland und die EU sind aber auf die Zusammenarbeit angewiesen. Deswegen versucht die Politik, diese zu verbessern, indem sie Anreize setzt oder Sanktionen verhängt, durchaus auch in anderen Politikfeldern.

Biehler: Insbesondere in den Außenbeziehungen wird eine Menge politisches Kapital eingesetzt. 2016 einigte sich Marokko zum Beispiel mit Deutschland auf ein Verfahren zur beschleunigten Rückführung marokkanischer Staatsbürgerinnen und -bürger. Als Gegenleistung sicherte Deutschland Marokko zu, ein Berufungsverfahren der EU gegen ein Agrar- und Fischereiabkommen mit Marokko zu unterstützen, das der Europäische Gerichtshof zuvor teilweise für ungültig erklärt hatte. In unserer Studie gehen wir der Frage nach, ob der erwartete innenpolitische Nutzen der derzeitigen Rückkehrpolitik im Verhältnis zu den Kosten in anderen Politikfeldern steht. Das machen wir in erster Linie an Zielkonflikten fest.

Was wäre solch ein Zielkonflikt?

Koch: Ein erklärtes Ziel deutscher und europäischer Entwicklungszusammenarbeit ist es, demokratische Strukturen zu stärken. Allerdings können durch die einseitige Bemühung, die Zusammenarbeit im Bereich Rückkehr zu festigen, autoritäre Regime gestärkt werden – also das Gegenteil von dem, was beabsichtigt ist. Der Fokus auf Rückkehrförderung hat sich nach 2015/16 noch einmal verstärkt. Plötzlich besuchten deutsche und europäische Delegationen autoritär regierte Länder wie Guinea und Guinea-Bissau, die vorher nicht im Zentrum der deutschen Außenpolitik standen, um für politische Zusammenarbeit zu werben. Solche Besuche können von den jeweiligen Regierungen instrumentalisiert werden, um das eigene internationale Ansehen aufzuwerten.

Biehler: Ein weiteres Beispiel für einen Zielkonflikt ist die Gefahr, dass durch die Rückkehr von Flüchtlingen erneutes Konfliktpotential entsteht. Erfahrungen aus Liberia, Südsudan, Irak und Bosnien zeigen, dass es gerade bei großen Rückkehrbewegungen zu konfliktreicher Konkurrenz um Land und Arbeitsplätze kommen kann. Die Lehren hieraus sind auch für Deutschland und die EU relevant, wenn die Rückkehr syrischer Flüchtlinge diskutiert wird – ganz abgesehen von sonstigen menschenrechtlichen Bedenken.

Welchen Alternativen zur aktuellen Rückkehrpolitik gibt es?

Meier: Im ersten Schritt ist es wichtig, genug Informationen zu haben, um die Kosten und Nutzen von Rückkehrbemühungen systematischer als bisher gegeneinander abzuwägen. Dabei gilt es nicht nur auf die kurzfristigen Nutzen zu schauen, sondern insbesondere auch die langfristigen Folgen einzubeziehen. Unabhängig von dieser Abwägung kommt man um eine Erkenntnis aber nicht herum, nämlich dass es unrealistisch ist, dass alle ausreisepflichtigen Personen in ihr Herkunftsland zurückkehren. Deswegen muss man in einem zweiten Schritt über Alternativen zu Rückkehr nachdenken, zum Beispiel im Asylverfahren die Möglichkeit eines sogenannten Spurwechsels, also den Wechsel vom Asylverfahren zum Arbeitsvisum, einzuführen oder zirkuläre Migrationsprogramme auszubauen.

Biehler: Wichtig wäre auch, sich die Menschen mit Duldung anzusehen, die die größte Gruppe der Ausreisepflichtigen darstellen. Gerade langjährig Geduldeten nach bestimmten Kriterien über eine neue Stichtagsregelung den Weg in einen geregelten Aufenthaltsstatus zu ermöglichen, wäre eine pragmatische Möglichkeit, einen Teil des Dilemmas um Rückkehrpolitik aufzulösen.

Koch: Das ist kein naives Wunschdenken, sondern eine Frage politischer Prioritäten. Baden-Württemberg etwa informiert gut integrierte Geduldete gerade aktiv über mögliche Bleiberechtsperspektiven. Angesichts der aktuellen Situation in Afghanistan könnte man das für afghanische Geduldete bundesweit in Betracht ziehen.

Das Interview führte Cetin Demirci von der Online-Redaktion.