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Deutschland und die Nato-Raketenabwehr

Zwischen Anpassungsbedarf und Beharrungsvermögen

SWP-Aktuell 2016/A 17, 14.03.2016, 8 Pages Research Areas

Auf dem Lissabon-Gipfel 2010 haben die Nato-Verbündeten beschlossen, ein gemeinsames Raketenabwehrsystem als wichtiges Element kollektiver Verteidigung zu entwickeln. Seitdem hat sich das sicherheitspolitische Umfeld grundlegend verändert. Die Hoffnung, mit Moskau bei der Raketenabwehr zu kooperieren, hat sich zerschlagen. Das Atomabkommen mit Iran reduziert die Bedrohung aus dem Süden und relativiert damit eine der wesentlichen Begründungen für den Aufbau des Nato-Systems. Zugleich hat die Allianz Fortschritte bei ihren Bemühungen erzielt, das Bündnisgebiet, ihre Truppen und die Bevölkerung vor einem Angriff mit Raketen zu schützen. Die Grundsatzentscheidung für den Aufbau des Raketenabwehrsystems dürfte Bestand haben. Ungeachtet dessen sollte der Bundestag die außen-, sicherheits-, industrie-, rüstungskontroll- und finanzpolitischen Auswirkungen der Raketenabwehrpläne abwägen, bevor er über zusätzliche deutsche Beiträge zu dem System befindet.