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Der Aachener Vertrag muss mit Leben gefüllt werden

Am 22. Januar sollen die deutsch-französischen Beziehungen mit der Unterzeichnung des Aachener Vertrags auf eine neue Stufe gestellt werden, auch in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Welche konkreten Schritte dafür nötig sind, wissen Ronja Kempin (SWP) und Barbara Kunz (ifri).

Kurz gesagt, 21.01.2019 Research Areas

Am 22. Januar sollen die deutsch-französischen Beziehungen mit der Unterzeichnung des Aachener Vertrags auf eine neue Stufe gestellt werden, auch in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Welche konkreten Schritte dafür nötig sind, wissen Ronja Kempin (SWP) und Barbara Kunz (ifri).

Am 22. Januar 2019 unterzeichnen Bundeskanzlerin Angela Merkel und Frankreichs Staatspräsident Emmanuel Macron in Aachen den »Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration«. Auf den Tag genau 56 Jahre nach der Unterzeichnung des Elysée-Vertrages durch Konrad Adenauer und Charles de Gaulle sollen die bilateralen Beziehungen Deutschlands und Frankreichs damit »auf eine neue Stufe« gehoben werden.

Wie der Elysée-Vertrag von 1963, der seine volle Gültigkeit behält, schreibt auch der Aachener Vertrag der bilateralen Zusammenarbeit in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik eine zentrale Rolle zu. Er legt jedoch keine konkreten Ziele fest, sondern gibt lediglich die Richtung vor, die die deutsch-französischen Beziehungen einschlagen sollen –und verkennt damit den Handlungsdruck, der auf beiden Staaten wie auf der EU in sicherheits- und verteidigungspolitischer Hinsicht lastet.

Mit dem Aachener Vertrag verpflichten sich beide Staaten darauf,

 

  • ihre sicherheits- und verteidigungspolitischen Zielsetzungen und Strategien einander anzunähern;
  • sich im Falle eines bewaffneten Angriffs auf ihre Hoheitsgebiete jede in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung zu leisten;
  • die Zusammenarbeit zwischen ihren Streitkräften mit Blick auf eine gemeinsame Kultur und gemeinsame Einsätze zu verstärken;
  • die Erarbeitung gemeinsamer Verteidigungsprogramme (und deren Ausweitung auf Partner) zu intensivieren;
  • bei gemeinsamen Projekten einen gemeinsamen Ansatz für Rüstungsexporte zu entwickeln und
  • den 1988 geschaffenen Deutsch-Französischen Verteidigungs- und Sicherheitsrat zu einem politisches Steuerungsorgan aufzuwerten, das regelmäßig auf höchster Ebene zusammentreten wird.


Die konkrete Umsetzung der vereinbarten Ziele wird erst in nächster Zeit ausgehandelt. Beide Seiten wollen sich auf eine Liste mit konkreten Vorhaben verständigen, die als mittelfristige Agenda der bilateralen Zusammenarbeit gilt.

 

Ein deutsch-französisches Weißbuch für die Sicherheits- und Verteidigungspolitik

Wollen Deutschland und Frankreich der Zukunft des europäischen Kontinents maßgeblich Konturen verleihen, müssen sie jedoch so schnell wie möglich die Frage beantworten, wie die Europäer die Sicherheit ihres Kontinents gewährleisten können. Hier geht es nicht länger um die Frage, wie verlässlich US-Präsident Trump ist. Die USA werden ihr Engagement in Europa weiter reduzieren. Pekings Streben nach geopolitischer Macht und Einflussnahme wird dem amerikanischen »Pivot to Asia« alsbald eine starke sicherheits- und verteidigungspolitische Komponente verleihen. Der Aufstieg Chinas bedeutet nicht den vollständigen Rückzug der USA aus Europa; auch leitet er nicht das Ende der NATO ein. Gleichwohl müssen sich die Europäer darauf einstellen, dass die Anforderungen der USA an die Verantwortung ihrer europäischen Verbündeten für die Sicherheit in Europa beständig steigen werden. Deutschland und Frankreich müssen hier die Frage beantworten, wie eine künftige Verteidigungsunion mittelfristig zu erreichen ist und welchem »Ambitionsniveau« sie gerecht werden soll. In der Debatte um die strategische Autonomie Europas kann es nicht um die sicherheitspolitische Unabhängigkeit von den USA gehen. Worum aber sonst? Wie können die Europäer autonomer werden und zugleich die transatlantischen Beziehungen stärken? In sich schlüssige, gemeinsame Antworten auf diese Fragen wird allein ein institutionalisierter strategischer Dialog zwischen Deutschland und Frankreich bringen können. Ihn zu etablieren sollte eine erste Aufgabe bei der Umsetzung des Aachener Vertrages sein. Ein konkretes Ergebnis dieses Formats könnte ein deutsch-französisches Weißbuch als Vorläufer eines EU-Verteidigungsweißbuches sein. Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft 2020 könnte dessen Bearbeitung in Auftrag geben.

Im Rahmen des Aachener Vertrages sollen bestehende Formate der bilateralen Kooperation einer Überprüfung unterzogen werden. In der Sicherheits- und Verteidigungspolitik sollte zuvorderst die Deutsch-Französische Brigade, die 1989 aufgestellte, etwa 6000 Mann starke binationale Infanterietruppe, evaluiert und fortentwickelt werden. Lange Zeit galt die Brigade als Muster für die Streitkräfteintegration in Europa. Berlin und Paris haben es jedoch versäumt, die administrativen Regelungen und Verfahren in der Brigade zu standardisieren. So verhindern unterschiedliche Verwaltungsvorschriften zum Beispiel, dass medizinische Behandlungen vom Fachpersonal des Partnerlandes durchgeführt werden. Eine Integration, wie sie Berlin und Paris auch für die EU anstreben, bedarf jedoch einer entsprechenden Standardisierung. Die Brigade kann hier als Modell für weitere Kooperationen dienen.

 

Ein »gemeinsamer Ansatz« bei Rüstungsexporten ist nicht in Sicht

Schnellstmöglich müssen sich beide Seiten schließlich des Themas annehmen, das die bilaterale Kooperation am stärksten belastet: dem Export von Rüstungsgütern. Berlin und Paris haben unlängst eine Reihe gemeinsamer Rüstungsvorhaben vereinbart. Von dem im Aachener Vertrag postulierten »gemeinsamen Ansatz« sind beide Seiten jedoch weit entfernt. Der Deutsch-Französische Verteidigungs- und Sicherheitsrat sollte daher schnellstens zwei Optionen prüfen: die Erarbeitung eines staatlichen Rahmenabkommens zu Rüstungsexporten samt einer regelmäßig zu überprüfenden Kriterienliste, welches Material an welche Staaten verkauft werden darf. Die Alternative wäre die Einrichtung einer deutsch-französischen Rüstungsexportagentur, die von Fall zu Fall entscheidet.

Verträge können den politischen Willen zu ihrer Umsetzung nicht erzwingen. Ob der Aachener Vertrag einen Quantensprung in der sicherheits- und verteidigungspolitischen Zusammenarbeit zwischen Berlin und Paris einleitet, wird auch von dem Druck abhängen, den die Parlamente und die Zivilgesellschaften beider Länder auf ihre Regierungen ausüben. Bundestag und Assemblée Nationale werden alsbald ein bilaterales »Parlamentsabkommen« schließen. Darin ist vorgesehen, eine gemeinsame Parlamentskammer einzurichten, die die Regierungen verpflichten sollte, regelmäßig gemeinsam über die Umsetzung des Vertrages zu berichten. Experten und Zivilgesellschaft sollten darüber hinaus darauf drängen, in die Analysen des strategischen Umfeldes einbezogen zu werden, die Grundlage des gemeinsamen Vorgehens sind. Der Vertrag lässt viele Türen offen. Sie müssen genutzt werden, um die deutsch-französische Zusammenarbeit mit noch mehr Leben zu füllen.

Dr. Ronja Kempin ist Senior Fellow in der Forschungsgruppe EU/Europa der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP). Dr. Barbara Kunz ist Wissenschaftlerin am Studienkomitee für deutsch-französische Beziehungen am Institut français des relations internationales (Ifri).