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Das neue E6-Format: EU zwischen Einheit und Gruppenbildung

360 Grad, 23.03.2026 Research Areas

Angesichts zunehmenden geopolitischen Drucks sucht die EU mit dem Zusammenschluss ihrer sechs größten Volkswirtschaften nach neuer Handlungsfähigkeit. Kann die E6-Gruppe innerhalb der Union tatsächlich politische Schlagkraft entfalten, ohne das Gleichgewicht zwischen europäischer Einheit und operativer Handlungsfähigkeit zu gefährden? In welchen Politikbereichen könnte dieses Format einen substanziellen Mehrwert schaffen?

 

Die Koordination hat Paweł Tokarski übernommen.

Die E6 und die Möglichkeiten des Instruments der verstärkten Zusammenarbeit

In der EU-Entscheidungsfindung sind Gruppen von Mitgliedstaaten ein bewährtes Format. Die neue E6-Gruppe aus Deutschland, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Polen und Spanien sticht jedoch hervor. Sie ist keine regionale Gruppe wie die Visegrád Vier oder Nordic Baltic Acht, sondern deckt (mit Ausnahme Nordeuropas) das breite geographische Spektrum der EU ab. Die E6 sind auch keine klassische Interessenskoalition, da ihre Mitglieder gerade in wirtschafts- und finanzpolitischen Fragen unterschiedliche Positionen einnehmen. Vielmehr beruht ihre Zusammensetzung primär auf ihrer Größe: Gemeinsam vereinen sie rund 70 Prozent sowohl der EU-Bevölkerung als auch ihrer Wirtschaftskraft. Dabei sind sie politisch äußerst heterogen, mit Regierungen, die von Mitgliedern der europäischen Sozialdemokraten (Spanien), Liberalen (Frankreich, Niederlande), Europäischen Volkspartei (Deutschland, Polen) sowie Nationalkonservativen (Italien) angeführt werden; unter den Finanzministern sind zudem die rechtspopulistischen »Patrioten für Europa« (Italien/Lega) vertreten. Die E6 ähneln daher eher einem erweiterten deutsch-französischen Motor mit Anspruch auf Repräsentanz unterschiedlicher Positionen als einer klassischen EU-Gruppe. 

Ihr erklärtes Ziel, neue Dynamik in blockierte EU-Entscheidungsprozesse zu bringen, können sie auf zwei Wegen erreichen. Der erste Weg ist, einen Interessenausgleich mit einem impliziten Anspruch auf Repräsentativität zu suchen. So könnten sie etwa bei der Spar- und Investitionsunion gemeinsam abgestimmte Positionen in die EU-Prozesse einbringen, bei denen sie bereits Kompromisse verhandelt haben. Dies hätte die Vor- und Nachteile des deutsch-französischen Motors im Großen: Gemeinsam haben sie die Zugkraft, abgestimmte Positionen durch die EU-Entscheidungsprozesse zu bringen, kleinere Mitgliedstaaten mit anderen Interessen – wie etwa Irland – befürchten aber bereits, vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden.

Der zweite Weg wäre, als Avantgarde-Gruppe in Form einer verstärkten Zusammenarbeit voranzuschreiten, an der sich nur die willigen Mitgliedstaaten beteiligen. Rechtlich ist die kritische Masse hierfür neun Mitgliedstaaten; die E6 alleine könnten dies also nicht leisten. Das Ziel sollte vielmehr sein, möglichst alle willigen EU-Staaten zusammenzubringen, wie bei den Ukraine-Finanzhilfen, bei denen sich 24 Staaten an der verstärkten Zusammenarbeit beteiligen. Als sechs größte EU-Volkswirtschaften haben sie die Anziehungskraft, bei wirtschaftlichen Instrumenten einen attraktiven Kern für eine verstärkte Zusammenarbeit zu bilden. Doch gilt auch hier: Damit die E6 kein Direktorium, sondern eine Avantgarde-Gruppe werden, braucht es Offenheit und Transparenz gegenüber den anderen Mitgliedstaaten sowie den Einbezug der EU-Institutionen. Dann kann aus den E6 ein echtes Führungsformat in der EU werden.

Differenzierte Integration als Schlüssel zur europäischen Handlungsfähigkeit

Resilienz und Handlungsfähigkeit sind derzeit die knappsten politischen Ressourcen der EU. Geopolitischer Druck erfordert schnelle Entscheidungen, die Fähigkeit, Schocks auszuhalten, und die Bereitstellung von Ressourcen im Ernstfall. Dies betrifft die gemeinsame militärische Beschaffung, den Schutz kritischer Infrastruktur und die Abwehr hybrider Angriffe ebenso wie die Sicherung von Lieferketten und die Stabilisierung von Finanz- und Energiemärkten. In diesem Klima gewinnt differenzierte Integration an Gewicht: nicht als altbekannte Vision konzentrischer Kreise, sondern als Werkzeugkasten, der neue Optionen eröffnen soll, wo die offiziellen Verfahren der EU zu langsam oder zu zerklüftet wären.

Wissenschaftliche Analysen unterscheiden dabei drei Idealtypen differenzierter Integration. Zunächst sind Vorreitergruppen zu nennen: Sie testen Lösungen, bahnen Standards an oder schaffen erste Anschubinvestitionen. Ihr Gewinn liegt in Tempo und Lernkurven; eine mögliche Schwäche darin, dass Pilotprojekte womöglich nicht ausstrahlen. Zweitens können Gruppen von »like minded« Staaten Blockaden durchbrechen, wo die EU der 27 aus politischen Gründen oder aufgrund bestimmter Entscheidungsverfahren feststeckt. Dieser Ansatz birgt das Risiko, dass Ausgeschlossene sich übergangen fühlen oder Gegenallianzen bilden. Drittens sind Umsetzungskoalitionen, die auch Staaten außerhalb der Union integrieren können, eine Option – etwa bei Beschaffungsvorhaben oder in dynamischen Handlungsfeldern wie der Cyberabwehr. Das kann erhebliche operative Vorteile haben; es kann jedoch auch parallele Systeme verfestigen, die sich rechtlich und institutionell nur schwer in der EU zusammenzuführen lassen.

In der politischen Praxis können diese Idealtypen unterschiedlich realisiert werden, durch informelle Runden oder flexible Regeln in den EU-Verträgen wie der verstärkten Zusammenarbeit; hinzu kommt die abgestufte Einbindung von Partner- und Kandidatenstaaten. Minilaterale Formate wie das E6-Format erinnern zudem an eine G7-Logik: Schwergewichte strukturieren ohne explizites Mandat die strategische Agenda. Wie lässt sich diese vielschichtige Differenzierung der europäischen Integration themenübergreifend legitimieren?

Die Fragmentierung der internationalen Ordnung erfordert flexible Antworten, die dem Resilienzparadigma standhalten. Differenzierung ist dann langfristig legitim, wenn sie belastbare Handlungskapazitäten schafft, dabei aber europäische Normen respektiert und Anschluss für weitere Teilnehmer ermöglicht. Dazu gehören Lernschleifen bzw. die Bereitschaft, gewählte Ansätze der differenzierten Integration laufend zu korrigieren. Entscheidend ist zudem, dass große Mitgliedstaaten Führung nicht als Vorrecht, sondern als Dienst verstehen: Wer in Paris, Berlin, Warschau oder Rom vorangeht, muss vor allem Europa nach außen handlungsfähig machen – und nach innen die gesamtgesellschaftliche Resilienz stärken.

Die Grenzen der verstärkten Zusammenarbeit im Binnenmarkt

Der Kern der europäischen Integration ist der Europäische Binnenmarkt. Die Einheitlichkeit des Marktes von mehr als 450 Mio. zahlungskräftigen Verbraucherinnen und Verbrauchern mit gemeinsamen Regeln ist der besondere ökonomische Schatz der EU. In diesem gemeinsamen Markt sollte es deshalb keine Gebiete mit dauerhaft unterschiedlicher Integrationsdichte geben.

Die vertraglichen Voraussetzungen für eine verstärkte Zusammenarbeit zur Binnenmarkt-Regulierung sind hoch. Es geht stets darum, eine Balance zu finden zwischen einer wirtschaftspolitischen Regulierung zur Fortentwicklung eines Teils des Binnenmarktes und der Einheitlichkeit des gemeinsamen Marktes. Diese Balance ist in jedem Einzelfall neu abzuwägen. Der EuGH hat den Mitgliedstaaten bei dieser Abwägung einen relativ weiten Ermessensspielraum eingeräumt. 

Die Mitgliedstaaten sollten dennoch auf einige grundlegende Rahmenbedingungen achten: Gerade im Bereich der Binnenmarktregulierung sollte das Instrument der verstärkten Zusammenarbeit wirklich als allerletzte Option, also als absolute Ausnahme, eingesetzt werden. Es sollte sich also bereits eine Mehrheit der Mitgliedstaaten, die über eine qualifizierte Mehrheit verfügen, auf einen Kompromiss verständigt haben, der nur von einigen wenigen Mitgliedstaaten dauerhaft blockiert wird. Um eine tiefergehende Fragmentierung des Binnenmarktes zu verhindern, sollten keine abgrenzbaren Bereiche, Sektoren oder Sparten mit dem Instrument der differenzierten Integration reguliert werden. Lediglich Detailregelungen einer bestehenden Bereichsregulierung sollten mit diesem Instrument abgerundet werden. 

Das Ziel und der Anspruch muss es sein, die Einheitlichkeit des Integrationskerns Binnenmarkt jederzeit und für alle Marktfreiheiten zu erhalten, zu sichern und weiter zu festigen. In den von den sechs größten Volkswirtschaften E6 vorgesehenen Prioritäten der engeren Abstimmung – der Schaffung einer Kapitalmarktunion, der Stärkung der internationalen Rolle des Euro, gemeinsamen Rüstungsinvestitionen sowie eine Zusammenarbeit bei der Beschaffung kritischer Rohstoffe und der Sicherung von Lieferketten – geht es nicht um europäische Rechtsetzung, sondern zunächst um engere Regierungszusammenarbeit. Dennoch müssen die »Großen« in der EU darauf achten, den Abstand zu denjenigen, die (noch) nicht voranschreiten wollen oder können, nicht zu groß werden zu lassen. 

Es ist unbestritten, dass die politische Abstimmung in einer Gruppe den Integrationsprozess immer wieder – auch bei der Binnenmarktregulierung – weiterentwickelt hat. Wenn es jedoch um europäische Rechtsetzung geht, dann muss gerade bei der Binnenmarkt-Regulierung deren besondere Stärke geachtet werden – die Einheit und Einheitlichkeit des Binnenmarktes ist nicht nur attraktiv für Drittstaaten, sondern auch ein starkes Instrument der wirtschaftlichen und politischen Resilienz der Union. 

Kapitalmarktintegration: Der entscheidende Härtetest für die politische Schlagkraft der E6

Das E6-Format ist wirtschaftlich einzigartig. Es vereint die demografischen und ökonomischen Schwergewichte der Union und bildet die Schnittstelle gegensätzlicher Interessen – von Nord bis Süd, von Ost bis West sowie zwischen Euro-Ins und Euro-Outs. Dabei verbindet es Länder mit traditionellen Export- und Industriemodellen, wie Deutschland oder Italien, mit solchen, die verstärkt auf moderne Technologiehubs setzen, wie Frankreich, Spanien oder die Niederlande. Es bringt zudem die Länder mit den problematischsten öffentlichen Finanzen (Frankreich, Italien) und die größten Befürworter der Finanzdisziplin in der EU zusammen. Dadurch besitzt das E6-Format einerseits ein großes Potenzial, Kompromisse in zentralen EU-Fragen zur Kapitalmarkt- und Bankenunion zu finden, wird aber andererseits mit denselben Problemen konfrontiert sein, nämlich der Vielfalt der Wachstumsmodelle, der wirtschaftlichen und fiskalischen Lage und den Partikularinteressen, die durch die jeweiligen innenpolitischen Konstellationen zusätzlich verschärft werden.

In der EU gibt es viele mehr oder weniger effektive wirtschaftliche Formate wie die Eurogruppe, weshalb die E6 ihren Mehrwert gegenüber diesen erst noch unter Beweis stellen muss. Neben strategischem Denken in der EU sollte sich die E6 auf konkrete Projekte konzentrieren, insbesondere auf die Integration der Finanzmärkte. Die E6-Länder, mit Ausnahme Polens, haben die weitest entwickelten Kapitalmärkte. Wenn sie sich auf eine stärkere Integration in bestimmten Bereichen wie Aufsicht, Unternehmensanleihen und Marktinfrastruktur im E6-Format einigen könnten, würde das die Liquidität, grenzüberschreitende Investitionen und das Vertrauen in die EU-Finanzmärkte stärken. Die großen regulatorischen Unterschiede zwischen den E6-Ländern, insbesondere im Finanz- und Kapitalmarktsektor, führen zu innerer Konkurrenz innerhalb der EU, anstatt den Staaten gemeinsam einen stärkeren Vorteil im globalen Wettbewerb zu verschaffen. Das größte Hindernis für diese Integration in der EU bleibt aber die Abneigung gegen grenzüberschreitende Bankenfusionen – besonders in den großen Volkswirtschaften der EU –, was die Entstehung echter europäischer Finanzchampions erschwert. Ohne starke, grenzüberschreitende Bankeninstitute bleibt die Kapitalmarktintegration unvollständig.

Würde das E6-Format den Anstoß geben, diese Hindernisse zu überwinden, wäre dies ein erheblicher Mehrwert. Die bloße Verlagerung der bestehenden EU-Streitigkeiten an einen kleineren Tisch bringt wenig, wenn die größten Volkswirtschaften nicht mehr Führungsstärke und Kompromissbereitschaft zeigen. Angesichts des globalen Wettbewerbsdrucks durch die USA und China ist die Kapitalmarktintegration nun existenziell. Einen weiteren reinen Diskussionskreis braucht die EU nicht.

Agrar- und Handelspolitik: Immer schon anlassbezogene Gruppenbildung

Die Gruppe der aktuell genannten E6 umfasst Länder, die landwirtschaftliche Produktion und Handel dominieren. Damit spielen sie auch eine Rolle dafür, wie sich die EU im globalen Handel insgesamt positionieren kann – nicht zuletzt deswegen, weil der Agrarsektor oft zu einem Risiko für den Abschluss von Handelsabkommen wird. Aber auch aktuelle strategische Reaktionsentscheidungen der EU zur Zollpolitik der USA erfassen häufig Agrarprodukte. Bis auf Polen zählen die E6-Länder global zu den zehn größten Agrarexporteuren. Bei Weizen liegen vor allem Frankreich, Deutschland und hier auch Polen vorne, bei Butter dagegen sind es Länder außerhalb der E6-Gruppe wie Irland und Dänemark. Vor allem die kleinen Niederlande sind direkt hinter den USA wertmäßig das zweitwichtigste Ausfuhrland für Agrarprodukte. Auch für die Zukunft des EU-Haushalts, der immer noch zu 30 Prozent für Agrarausgaben genutzt wird, und mögliche Agrarreformen haben diese sechs Staaten entscheidendes Gewicht: Bislang erhalten sie gemeinsam fast die Hälfte des Agrarbudgets; besonders Frankreich, Spanien und Deutschland liegen hier weit vorn, während die Niederlande nur einen geringen Anteil erhalten.

Trotz gemeinsamer Relevanz als Gruppe gibt es viele Interessenunterschiede zwischen ihren Mitgliedern, die je nach agrar- und handelspolitischem Anlass in der Vergangenheit ganz unterschiedliche Koalitionen einzelner Mitgliedstaaten nach sich zogen:

Anlässlich der Zukunft der Agrarpolitik ergab sich 2019 ein gemeinsames Positionspapier von Deutschland, Frankreich und Spanien, das unter anderem eine stärkere Umweltausrichtung von Agrarzahlungen betonte. 

Handelsabkommen mit starkem landwirtschaftlichen Bezug stoßen häufig auf Ablehnung in Frankreich und Polen, wie aktuell beim EU-Mercosur-Abkommen. Aber auch aus der deutschen Zivilgesellschaft kam Kritik am EU-USA-Abkommen, aus Angst vor möglichen Abstrichen bei Landwirtschaftsstandards und Verbraucherschutz. 

Erweiterungen lösen bei bestehenden Mitgliedstaaten oft Vorbehalte aus, etwa wegen gefürchteter Verluste an Agrarzahlungen oder Wettbewerbsnachteilen. Gegenüber dem Agrargiganten und perspektivisch neuen EU-Mitglied Ukraine reagierten osteuropäische EU-Mitgliedstaaten auf Handelserleichterungen der EU für ukrainische Agrarexporte mit eigenen, mit EU-Kompetenzen inkompatiblen nationalen Importverboten.

Diese in der Vergangenheit häufig dynamische, anlassbezogene Gruppenbildung auch jenseits der E6 kann angesichts der anstehenden Agrarreform für die Phase ab 2028 noch zunehmen: Die vorgeschlagenen neuen Strukturen für Agrarzahlungen werden durch mehr nationale Spielräume Konflikte zwischen Mitgliedern möglicherweise noch anheizen. Dies kann eine geopolitisch dringlich nötige geschlossene EU-Position nach außen für Handelsabkommen gefährden. 

E6 und europäische Verteidigung: Finanzpolitische Weichenstellung unter Druck

Seit Russlands Vollinvasion der Ukraine und der Rückkehr Donald Trumps ins Weiße Haus besprechen insbesondere die Staats- und Regierungschefs Fragen der europäischen Sicherheit in verschiedenartigen bi- und minilateralen Formaten. Dass nunmehr die E6-Finanzminister eine verbesserte Verteidigungsfähigkeit der EU anstreben, ist bemerkenswert: Durch die Zuweisung von Budgetmitteln bestimmen sie das Tempo der Aufrüstung und die Ausstattung der Streitkräfte. Überdies macht ihre Zusammensetzung die E6 zu einem interessanten Format. In den Partnerstaaten sind die wettbewerbsfähigsten Rüstungsunternehmen der EU beheimatet. Mit Deutschland, Frankreich, Italien und den Niederlanden auf der einen und Polen und Spanien auf der anderen Seite ringen Brutto- und Nettozahler der EU miteinander.

Entsprechend wegweisend wäre es, wenn die E6 Kompromissvorschläge erarbeiten könnten. So haben sie sich zum einen zum Ziel gesetzt, die Verteidigung im kommenden Mehrjährigen Finanzrahmen als Priorität festzuschreiben. Noch aber liegen ihre Vorstellungen darüber weit auseinander, zu Lasten welcher Politikbereiche Gelder im EU-Haushalt umgeschichtet werden, um Verteidigungsausgaben über das Gemeinschaftsbudget finanzieren zu können. Während Frankreich und Polen etwa an den hohen EU-Ausgaben für die Agrarpolitik festhalten, sperrt sich Deutschland gegen alternative Finanzierungsoptionen – etwa Eurobonds für Verteidigung. Eine Einigung ist geboten, insbesondere weil etwa Frankreich und Italien aufgrund ihrer hohen Staatsschuldenquoten in den kommenden Jahren nicht in der Lage sein werden, dringend benötigte Finanzmittel aufzubringen, um ihre eigene und die Verteidigungsfähigkeit Europas schnell zu erhöhen.

Zum Zweiten wäre eine einheitliche Linie der E6 zur Frage notwendig, welche EU-Initiativen sie, wie anvisiert, auf nationaler Ebene umsetzen wollen. Hier konfligieren Vorstellungen der EU-Kommission und der Mitgliedstaaten. Die sicherheits- und verteidigungspolitischen Vorschläge des Gemeinschaftsorgans zielen auf mehr Wettbewerb, transparente Ausschreibungs- und Verfahrensregeln und die Schaffung eines Binnenmarktes für Verteidigungsgüter ab. Diesem Ansatz entgegen steht die Präferenz der Mitgliedstaaten, zwischenstaatliche Absprachen zu bevorzugen. In ihrer Aversion gegen eine Supranationalisierung in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik lassen sie unbeantwortet, ob ihr Weg Innovation und Wachstum in allen EU-Mitgliedstaaten generieren kann und ob er zu gemeinsamen Beschaffungen führen soll. Vor dem Hintergrund der aktuellen deutsch-französischen Auseinandersetzung um die Zukunft der beiden bilateralen Großprojekte Kampfpanzer und Kampfflugzeug sind neue Ansätze der zwischenstaatlichen Kooperation im Bereich der strategischen Kernfähigkeiten dringend geboten. Wichtigste Aufgabe der E6-Finanzminister wird es hier sein, sich mit den Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen, die gegeben sein müssen, damit EU-Staaten in der Rüstungspolitik kooperieren.

Schwergewicht mit Gestaltungswunsch: Polen in der Gruppe der E6

Polen sucht in der unübersichtlichen geostrategischen Großwetterlage Wege, um in Europa mehr Gestaltungsfähigkeit zu erlangen. Warschau engagiert sich daher in oder mit mehreren minilateralen Formaten, etwa im Weimarer Dreieck sowie dessen »Plus-Varianten«, insbesondere in der Koordination mit Deutschland, Frankreich, Italien und Großbritannien (E5) oder durch enge Kontakte zu den nordischen und baltischen Staaten (NB8). Der Schwerpunkt dieser Gruppen liegt im Bereich Sicherheit und Verteidigung, und ihr Bezugsrahmen ist nur in Teilen die EU. 

Die Teilnahme am E6-Format eröffnet Polen zusätzlich die Chance, in einem Kooperationsarrangement mitzuwirken, in dem es um finanzielle und wirtschaftliche Kernfragen der europäischen Integration geht. Erstens erhofft sich Polen, in Bezug auf finanz- und wirtschaftspolitische Prozesse Teil eines neuen Entscheidungszentrums zu werden, beispielsweise in Fragen zur Kapitalmarktunion, und seine Vorstellungen von Wettbewerbsfähigkeit, europäischen Mitteln für Infrastrukturpolitik, Industrie- oder Energiepolitik sowie Rüstungsfinanzierung besser zur Geltung zu bringen. Zweitens sieht Polen in der E6 eine Bestätigung seiner wirtschaftlichen Erfolge. Als einziger Nicht-Euro-Staat ist es nun in der Gruppe der wirtschaftlichen Schwergewichte in der EU. Dies ist drittens auch relevant, weil Polen in der Vergangenheit stets Marginalisierungsbefürchtungen hegte: Warschauer Regierungen standen Vorstellungen der »differenzierten Integration« reserviert gegenüber, da sie mutmaßten, die Eurozone, der Polen ja nicht angehört, könne sich zu einem inneren Zirkel der europäischen Integration entwickeln. Als Teil der E6 hat man das Gefühl, derlei Tendenzen mitsteuern zu können. 

Für Deutschland bietet die Teilnahme Polens an der E6-Initiative die Chance, die bilaterale Agenda mit dem Nachbarn europapolitisch zu stützen und inhaltlich zu verbreitern. Sie ist auch ein Zeichen der Einbindung in eine potentielle Schrittmacherinitiative von Akteuren über die Eurozone hinaus. Gerade wenn die E6 an Substanz gewinnt, ist aus deutscher Sicht zu beachten, dass Polen eine Zwischenstellung zwischen den »nördlich« denkenden Teilnehmern Deutschland und den Niederlanden und den eher »südlichen« Staaten (Frankreich, Italien, Spanien) einnimmt. Bei Wettbewerbsfähigkeit und Priorisierung von Verteidigungsausgaben ist Warschau näher an Deutschland, bei »gemeinschaftlich« konstruierten Finanzinstrumenten oder der Flexibilisierung von Haushaltsregeln ist man näher an den anderen Teilnehmern. Überdies sollte Deutschland seinen Dialog auch mit den kleineren Staaten der Eurozone und der EU über Wirtschafts- und Finanzfragen intensivieren. Hierdurch kann dem Eindruck entgegengewirkt werden, dass die E6 eine Art neues Direktorium werden könnten. 

Aus zwei mach sechs: Berlin und Paris als Architekten einer neuen europäischen Handlungslogik

Die Finanzminister Deutschlands und Frankreichs haben für das E6-Format eine ehrgeizige Agenda ausgerufen und sich die wirtschaftlich stärksten EU-Staaten an die Seite gestellt. Angesichts des geopolitischen Drucks, dem die EU und ihre Mitgliedstaaten durch die Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten, die Zollpolitik des US-Präsidenten und dem Handelsstreit mit China ausgesetzt sind, wären Einigungen dieses Gremiums zu Fragen der Wettbewerbsfähigkeit, Verteidigung und der Sicherung von Lieferketten von entscheidender Bedeutung für den EU-Integrationsprozess.

Für Berlin und Paris bietet das E6-Format Chancen: Das Tandem wirkte zuletzt zunehmend überfordert und stellte seine Differenzen stärker heraus als seine Übereinstimmungen. So zielt die deutsche Europapolitik zuvorderst darauf ab, günstigere Bedingungen für die deutsche Wirtschaft zu schaffen, indem die Effizienz des Binnenmarktes der EU verbessert wird. Für Frankreich steht die Stärkung der europäischen Souveränität gegenüber den USA und China im Vordergrund. Paris betrachtet die EU und ihre Regulierung als Schutzschild gegen externe wirtschaftliche und politische Einflüsse. Doch droht in Frankreich 2027 eine Machtübernahme des rechtsextremen Rassemblement National, dessen Folgen für das bilaterale Verhältnis und die EU-Politik dieses EU-Gründungsstaates gewichtig sein dürften. Das E6-Format böte Berlin eine Möglichkeit, flankierend weiter mit Paris im Dialog zu bleiben.

Noch sind Paris und Berlin gleichwohl die entscheidenden Architekten Europas. Sie müssen das E6-Format entsprechend nutzen, um ihre Führungsrolle in einem breiteren und stärker diversifizierten Kreis unter Beweis zu stellen. Gelingt dies, erhalten beide eine breitere Legitimation für ihre Prioritäten. Die gesamte Union würde sich sicher einem Kompromiss anschließen, der Wettbewerbsfähigkeit und den Schutz des europäischen Marktes verbindet.

Sollten Berlin und Paris entscheiden, dieses Format längerfristig fortzuführen, müssen sie Transparenz gegenüber den anderen, allen voran den kleineren Mitgliedstaaten der EU über die diskutierten Themen herstellen und den Vorwurf entkräften, die E6 befördere ein »Europa der zwei Geschwindigkeiten«. Zur Vertrauensbildung könnte etwa eine flexible Gestaltung des Formats beitragen. Im Rahmen einer E6+, zu der weitere Staaten, insbesondere aber das Land gehören sollte, das die Präsidentschaft im Rat der EU innehat, sollte sich das von Deutschland und Frankreich angeregte Format nicht allein in Reaktion auf äußeren Druck koordinieren. Neben der EU-Kommission ist Raum für einen wirtschaftsstrategischen Taktgeber, der die EU zukunftsfähig macht.

 

Zitiervorschlag

Zitiervorschlag 360 Grad gesamt:

Paweł Tokarski (Koord.), Das neue E6-Format: EU zwischen Einheit und Gruppenbildung, Berlin: Stiftung Wissenschaft und Politik, 23.03.2026 (360 Grad)

Zitiervorschlag einzelner 360 Grad-Beitrag:

Peter Becker, Die Grenzen der verstärkten Zusammenarbeit im Binnenmarkt, in: Paweł Tokarski (Koord.), Das neue E6-Format: EU zwischen Einheit und Gruppenbildung, Berlin: Stiftung Wissenschaft und Politik, 23.03.2026 (360 Grad)