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Zeit für eine andere Iranpolitik

Wie Deutschland Weichen für einen feministischen Ansatz stellen kann

SWP-Aktuell 2023/A 16, 01.03.2023, 8 Pages

doi:10.18449/2023A16

Research Areas

Seit in Iran im September 2022 landesweite Proteste ausgebrochen sind, steht die deutsche Iranpolitik auf dem Prüfstand. Doch noch immer ist keine konkrete Wei­chen­stellung für einen veränderten politischen Ansatz zu erkennen. Während Rücken­deckung für die Protestierenden sich bislang vornehmlich auf Symbolpolitik beschränkt, fehlt eine substanzielle Debatte darüber, wie deutsche Politik die iranische Bevölkerung unterstützen und zugleich die sicherheitspolitischen Herausforderungen bewältigen kann, die von der Islamischen Republik ausgehen. Diese reichen vom Atomprogramm über die Regionalpolitik bis zur militärischen Kooperation mit Russ­land. Die veränderten Bedingungen im Land und die wachsende Gefähr­dung euro­pä­ischer Sicherheit durch das iranische Atom-, Raketen- und Drohnen­programm erfor­dern eine Umgestaltung der bisherigen Iranpolitik. Dies gilt umso mehr, wenn die Bundesregierung ihrem Anspruch gerecht werden will, feministische Grundsätze in ihrer Außenpolitik zu verankern.

Die Islamische Republik befindet sich im Um­bruch. Während der Staat sich auf einen Wechsel an der Spitze des politischen Sys­tems vorbereitet, stellen weite Teile der Bevöl­kerung die gesamte Ordnung offen in­frage. Die Position des »Revolutions­führers«, die mit Abstand mächtigste Insti­tution des Landes, könnte mit Blick auf das Alter des derzeitigen Amtsträgers Ali Kha­menei (83) auf absehbare Zeit neu besetzt werden müssen. In autoritären Regimen geht die Nachfolgefrage angesichts der erheblichen Machtkonzentration an der Staatsspitze mit einer kritischen Transitions­phase einher, die zu steigenden Machtkämpfen innerhalb der Eliten und hoher Instabilität führen kann. Für die politische Führung der Isla­mischen Repub­lik steht daher ein geordneter Übergang von der Khamenei- zur Post-Khamenei-Ära ganz oben auf der politischen Agenda. Dieser Übergang wird durch landesweite Proteste gefährdet, die bereits seit mehr als fünf Monaten anhalten.

Revolutionärer Charakter der Proteste

Der gewaltsame Tod der jungen iranischen Kurdin Jina Mahsa Amini durch die »Sitten­polizei« löste im September 2022 eine bei­spiellose Protestwelle im Land aus, die sich von bisherigen Aufständen in der Geschichte der Islamischen Republik qualitativ unter­scheidet. Zum ersten Mal ist eine breite Solidar­gemeinschaft entstanden, die abseits von ethnischen, demografischen oder reli­giösen Grenzen zusammengefunden hat und unterschiedliche soziale Schich­ten abbildet. Dabei standen Frauen von Anbeginn in vor­derster Reihe. Obwohl sie bei nahezu allen Protesten der iranischen Moderne eine wich­tige Rolle spielten, ist es das erste Mal, dass im Land von einem femi­nistischen Auf­stand gesprochen und dem Beitrag ira­nischer Frauen am Widerstand offenkundig Rechnung getragen wird. Dies zeigt sich etwa in dem kurdischen Slogan »Frau, Leben, Freiheit«, den die Demonstrierenden zum nationalen Leitmotiv erklärt haben.

Eine Besonderheit stellt überdies die Teil­nahme sehr junger Bevölkerungsteile dar, darunter längst nicht mehr nur Studierende, sondern auch Teen­ager. Neben die Uni­versitäten, die traditionell eine wesentliche Rolle in der iranischen Protestlandschaft innehaben, sind nun die Schulen getreten. Die hohe Betei­ligung der Genera­tion Z wirkt sich auf den Charakter der Proteste aus, was sich in den eingesetzten kreativen Mitteln des Wider­stands, der Sprache sowie der Radikalität der Ansätze widerspiegelt.

Denn längst geht es nicht mehr um klein­teilige politische Anliegen wie bei­spiels­weise eine Aufhebung der gewaltsam durch­gesetzten Kleiderordnung oder um ein­zelne Reformvorhaben. Ziel ist, die bisherige poli­tische Ordnung in ihrer Gesamtheit abzu­schaffen. Die breite gesellschaftliche Zug­kraft und der transformative Anspruch, einen System­wechsel herbeizuführen, sprechen für einen revo­lutionären Charak­ter der Pro­teste. Dabei ist mit dem Slogan »Frau, Leben, Freiheit« ein kollektives Leit­motiv gegeben, das universalistisch und im Kern zukunftsgerichtet ist, selbst wenn sich Ideen für eine konkrete Ausgestaltung einer neuen politischen Ord­nung erst in den An­fängen befinden. Noch fehlt es an einem gemeinsamen politischen Programm, belastbaren Organisa­tions­strukturen oder anerkannten Füh­rungs­kräften. Doch das Potenzial für eine orga­ni­sierte soziale Mas­sen­bewegung ist klar ersichtlich.

Dafür spricht ebenfalls der anhaltende Wider­stand, der trotz nachlassender De­monst­rationen auf den Straßen allgegen­wärtig ist: in Graffitis und Wandmale­reien, auf Bannern, in Form von Gesängen und anderen künstlerischen Aktionen, mit denen die Autorität des Staates kontinuierlich infrage gestellt wird.

Darüber hinaus bewegen sich mehr Frauen als je zuvor unbedeckt in der Öffent­lichkeit, viele verzichten komplett darauf, das Kopftuch mit sich zu führen. Obwohl die Kleiderordnung noch immer gesetzlich vorgeschrieben ist, haben zahlreiche ira­nische Frauen sie nunmehr eigenmächtig außer Kraft gesetzt. Dieser Teilsieg ist die direkte Folge von mehr als vier Jahrzehnten sozialen Ungehorsams, mit dem iranische Frauen sich den rigiden Bedeckungsvorgaben widersetzt haben. Innergesellschaftlich sind die Proteste demnach mit fundamen­talen Grenzverschiebungen einhergegangen, sowohl im gesellschaftlichen Diskurs als auch in der sozialen Praxis, die eine Rück­kehr zum Status quo ante unmöglich ma­chen. Damit können sie schon jetzt als erfolg­reichste Proteste in der Geschichte der Islamischen Republik gelten.

Sie treffen aber auf einen Staat, der sich gegen jegliche früheren Liberalisierungs­versuche nicht nur mit Erfolg gewehrt hat, sondern mit Blick auf die anstehende Tran­sitionsphase die engen gesellschafts­poli­ti­schen Räume noch weiter verkleinern will. Die Proteste werden in allen Teilen des Landes gewaltsam niedergeschlagen, in den Grenzregionen, in denen vornehmlich eth­ni­sche Min­der­heiten ansässig sind, jedoch mit beson­derer Härte. In den iranischen Pro­vinzen Kur­distan, West-Aserbaidschan oder Sistan-Belutschistan etwa geht der Sicherheits­apparat mit einem Militäraufgebot gegen Demonstrierende vor. Kurden und Belu­tschen, die als wesentliche Treiber der Pro­teste ange­sehen werden können, haben daher auch die meisten Todesopfer zu verzeichnen. Lan­des­weit wurden ins­ge­samt mehr als 500 Men­schen getötet und über 19.000 ver­haf­tet, unter ihnen Dut­zende Minderjährige. Ihnen droht im äußers­ten Fall die Todesstrafe. Erste Hin­rich­tun­gen wurden bereits durch öffent­liche Er­hängung vollzogen.

Die Kluft zwischen Gesellschaft und Staat ist unüberbrückbar geworden. Ob der ak­tive Widerstand die notwendigen Struk­tu­ren herausbilden wird, um in eine erfolg­reiche Revolution zu münden, ist noch offen. Der Aufstand benötigt vor allem Zeit. Derweil bleiben auch andere politische Ent­wicklungen denkbar, darunter ein Bürger­krieg, ein Militärputsch durch die para­militärischen Revolutionsgarden oder der Fortbestand des jetzigen Systems in ge­schwächter Form, das unter anhaltendem gesellschaftlichem Druck den derzeitigen Polizeistaat­charakter weiter aufrechterhält. Deutsche Politik muss sich dar­auf einstellen, dass der Ausgang der innen­politischen Entwicklungen noch längere Zeit ungewiss bleibt – das gilt selbst dann, wenn am Ende das best­mögliche Szenario eines Systemwandels eintritt.

Sicherheitspolitische Heraus­forderungen

Während Iran tiefgreifende gesellschaft­liche Veränderungen durchläuft, stellen zahlreiche außenpolitische Konfliktfelder die europäische Politik vor immer größere Herausforderungen. Diese erwachsen aus Irans Regionalpolitik, seinem fort­schreiten­den Atomprogramm und seiner zunehmen­den sicherheitspolitischen Zusammenarbeit mit Russland. Dabei sind insbeson­dere Irans nukleare Aktivitäten und die Liefe­rung von Drohnen an Moskau eine akute Gefahr für die europäische Sicher­heit. Den seit März 2022 vorliegenden Vor­schlag der Europäer, wie das Atomabkommen von 2015 voll­ständig wiederhergestellt werden kann, hat Teheran bislang zurückgewiesen. Zwar ist das Abkommen formal nach wie vor in Kraft; doch Bestand hat es nur noch auf dem Papier, nachdem sich die USA 2018 unter der Trump-Administration zurück­gezogen haben und Iran seit 2019 tech­nische Be­schränkungen schrittweise aus­gesetzt hat.

Unterdessen hat die Islamische Republik ihr Atomprogramm in nie da­ gewesener Weise ausgebaut. Teheran hat nicht nur erstmals Uran auf mindestens 60 Prozent angereichert, sondern auch mit fort­schritt­lichen Zentrifugentypen experimentiert und Uranmetall hergestellt – alles Ver­stöße gegen das Atomabkommen. Im Ergeb­nis ist die Ausbruchszeit auf knapp eine Woche reduziert worden. Das bedeutet, dass Teheran nur noch wenige Tage benötigt, um genügend waf­fen­fähiges Uran für den Bau mehrerer Atombomben zu produzieren. Dar­über hinaus hat die ira­ni­sche Füh­rung die Zusammenarbeit mit der Inter­nationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) suk­zes­sive eingeschränkt und damit die not­wen­di­gen Veri­fikations- und Kontroll­mecha­nismen fak­tisch außer Kraft gesetzt. Im Juni 2022 wurden mehr als zwei Dut­zend Kameras der IAEO in iranischen Atom­anlagen vom Netz genommen, wo­durch eine effektive Einsicht in Irans nukle­are Ak­tivitäten nicht länger möglich ist.

Während sich die Islamische Republik auf direktem Wege befindet, ein nuklearer Schwellenstaat zu werden, hat sie ihre sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit Russland rapide ausgeweitet. Russland ist wesentlicher Bestandteil der iranischen »Blick nach Osten«-Politik, die mit dem anhaltenden Atomkonflikt neuen Auftrieb bekommen hat. Mit der russischen Invasion der Ukraine hat sich die Zusammenarbeit zwischen Iran und Russland qualitativ ver­schoben. Teheran hat nicht nur Hunderte Drohnen aus eigener Produktion an Mos­kau geliefert, die Russland im Krieg gegen die Ukraine einsetzt. Teheran soll über­dies den Bau einer Produktionsstätte auf rus­si­schem Boden planen, in der auf absehbare Zeit mehr als 6.000 Drohnen hergestellt werden könnten.

Obwohl die Lieferung von Drohnen und damit die indirekte Beteiligung am Krieg innerhalb der iranischen Eliten umstritten ist, deutet zurzeit alles darauf hin, dass Teheran die militärische Kooperation mit Moskau noch ausweiten wird. Im Oktober 2023 enden Restrik­tionen der Vereinten Nationen (VN) hinsichtlich der Lieferung von Rake­ten­technologie; spätestens dann könnte Iran auch Kurz­streckenraketen und die ent­sprechende Technologie nach Russ­land ex­portieren. Das Auslaufen der Restrik­tionen wurde in der Resolution 2231 des VN-Sicher­heitsrats zugesagt, die 2015 ver­abschiedet wurde, um das Atom­abkommen völkerrechtlich zu verankern.

Im Gegenzug für die Unterstützung Mos­kaus verspricht sich Iran nicht nur neue russische Rüstungsgüter wie SU‑35-Kampf­flugzeuge oder das S‑400-Luftabwehr­sys­tem. Die iranische Führung setzt auch darauf, durch den russischen Bedarf an iranischer Militärausrüstung erstmals die politisch gestärkte Rolle eines Zulieferers einzunehmen und damit den eigenen Hand­lungs­spielraum gegenüber Russland zu ver­grö­ßern.

In der Region verschärfen sich derweil die Spannungen, so zuletzt nach den Drohnen­angriffen auf eine iranische Militär­anlage in Is­fahan, für die Iran in erster Linie Israel ver­antwortlich macht. Die im Januar er­folgte größte gemeinsame Militär­übung israelischer und US-amerikanischer Streit­kräfte aller Zeiten wird in Teheran zudem als Signal aufgefasst, dass sich Washington und Tel Aviv darauf vorbereiten, ge­zielte Schläge gegen ira­nische Atom-, aber auch Verteidigungsanlagen auszuführen. Dabei ist das iranische Vergeltungs­potenzial nach wie vor hoch. Teheran kann auf ein breites Netzwerk schwer bewaffneter nichtstaat­licher Ak­teure zurückgreifen, das vom Gaza­streifen, Libanon, Syrien und Irak bis zum Jemen reicht und vor allem auf den israe­lischen Staat zielt. Die irani­schen Revo­lutionsgarden haben dieses Netz­werk über Jahrzehnte auf- und ausgebaut sowie finan­ziell unterstützt und mit Waffen aus­ge­stattet. Hierdurch sind die Garden aktiv an der Destabilisierung von Staaten in der Re­gion beteiligt.

Darüber hinaus verfügt die Islamische Republik über eines der größten Arsenale an ballistischen Rake­ten in der gesamten Region, die bereits Riad, Tel Aviv und sogar europäische Städte erreichen können. Der­zeit ist weder auf iranischer noch auf euro­päischer Seite ein politischer Ansatz zu erkennen, der auf einen Deeskalationspfad verweisen könnte.

Bisherige Maßnahmen der Bundes­regierung

Auf die veränderten innen- und außen­politischen Entwicklungen hat die Bundesregierung mit ungewohnt deutlichen Wor­ten reagiert. In einem Statement vom 26. Ok­tober 2022 verurteilte Außenministerin Annalena Baerbock die Niederschlagung der Proteste scharf, bezeichnete den Um­gang des iranischen Staates mit den eigenen Bür­gerinnen und Bürgern als »menschenverach­tend« und erklärte, in den bilateralen Bezie­hun­gen zu Iran könne es »kein ›Weiter so‹« geben. Der angestrebte veränderte Ansatz zeigt sich bislang vor allem in einem neuen Ton gegenüber Teheran sowie in einer Reihe symbolträchtiger Schritte.

In Abstimmung mit europäischen Verbün­deten hat die Bundesregierung mehrere Maßnahmenpakete geschnürt. Basis hierfür ist die 2020 von der Europä­i­schen Union (EU) eingerichtete globale Sank­tionsregelung im Bereich der Menschen­rechte. Mit dieser Regelung ist die EU in der Lage, gezielt und zeitnah gegen Einzelperso­nen, Organisationen und Einrichtungen vor­zu­gehen, die für schwere Menschenrechts­verletzungen ver­antwortlich sind, unabhän­gig davon, wo sie begangen wurden.

Im Rahmen dieser Sank­tionsrege­lung hat der Europäische Rat seit Oktober 2022 ins­gesamt fünf Sank­tions­pakete im Zusammen­hang mit Menschenrechtsverletzungen gegen irani­sche Individuen und Organisa­tionen auf den Weg gebracht. Sanktioniert wurden unter ande­rem Mitglieder der Revolutionsgarden, führende Kräfte der Sittenpolizei, Provinzgouverneure, Abgeordnete und Kabi­netts­mitglieder. Fer­ner wurden Sanktionen gegen die staat­lichen Medienanstalten IRIB (Iran Broadcasting World Service) und Press TV verhängt sowie gegen Kommunika­tions­behörden, die Spyware gegen iranische Bür­ger und Bürge­rinnen einsetzen. Die Sank­tio­nen haben das Einfrieren von Konten und Einreise­verbote in die EU zur Folge. Außer­dem werden Geschäftsverbindungen mit sank­tionierten Personen und Entitäten unter­­bunden.

Ausrüstung bereitzustellen, die zur Re­pres­sion und Überwachung der iranischen Bevölkerung genutzt werden kann, ist bereits durch frühere EU-Menschen­rechts­sanktionen untersagt, die seit 2011 regel­mäßig verlängert worden sind. Und nicht zuletzt reagierte der Europäische Rat auf die Lieferung iranischer Drohnen an Russ­land, die im Krieg gegen die Ukraine zum Einsatz kom­men, mit weiteren Sanktionen: gegen Personen und Einrichtungen, die an der Entwicklung und Lieferung un­bemannter Luftfahrzeuge beteiligt sind.

Auf internationaler Ebene initiierte die Bundesregierung zusammen mit Island eine Sondersitzung des VN-Menschen­rechts­rats, die am 24. November 2022 in Genf stattfand. Auf der Sitzung wurde das gewalt­same Vorgehen gegen die Proteste scharf verurteilt und beschlossen, einen Auf­klä­rungsmechanismus zu etablieren. Er soll die Menschenrechtsverletzungen in der Islamischen Republik im Zusammenhang mit der Niederschlagung der Proteste auf­arbei­ten und hierzu Beweise sichern.

Neben diesen multilateralen Schritten sicherte die Bundesregierung Plätze in Schutz­programmen für besonders gefähr­dete Personen zu und stellte Unterstützung für die iranische Zivilgesellschaft in Aus­sicht, zum Beispiel durch Förderprogram­me in Nachbarländern. Gleichzeitig setzte sie außen­wirtschaft­liche Förderinstrumente für Iran aus, etwa den deutsch-iranischen Ener­gie­dialog, das Auslandsmesse­pro­gramm und seit Januar 2023 formal auch Exportkreditgarantien.

Zudem ließ die Bundesregierung die rechtlichen Möglichkeiten prüfen, die Revo­lutionsgarden auf die EU-Terroristenliste zu setzen. Eine juristische Prüfung ist unab­dingbar, um ein späteres Scheitern vor dem Europäischen Gerichtshof zu vermeiden. Doch selbst wenn die formalen Hürden ge­nommen sind, stellt sich die Frage nach der politischen Sinnhaftig­keit solch einer Lis­tung. In der Pra­xis ergäbe sich kein nennens­werter Mehr­wert gegenüber schon be­stehen­den Sank­tions­maßnahmen, denn die Gar­den fallen bereits in unterschied­licher Form unter andere Sanktionsregime der EU, als Entität sogar vollständig unter das Sanktions­regime zu Massenvernichtungs­waffen.

Sie darüber hinaus als Terrororganisation zu führen, brächte keine zusätzlichen Be­schrän­kungen mit sich, hätte jedoch ander­weitige Folgen: Iranische Männer, die per Wehrpflicht eingezogen wurden und selbst weder an Menschenrechtsverletzungen noch an terroristischen Aktivitäten beteiligt waren, würden im äußersten Fall als Ange­hörige einer Terrororganisation gelten. Überdies würde es für inter­nationale Hilfs­organisationen noch schwieriger, humanitäre Unterstützung in Iran zu leisten, da die Garden eng mit der iranischen Wirtschaft verflochten sind und wesentliche Handelsknotenpunkte wie Häfen und Grenz­über­gänge kontrollieren.

Zugleich würden die Europäer ihren außenpolitischen Handlungsspielraum per­spektivisch verkleinern. Noch stehen zahl­reiche sicherheitspolitische Heraus­forde­rungen im Raum, zu deren Bewältigung die EU auch auf Kom­muni­ka­tions­kanäle mit Iran angewiesen sein wird, solange sie nicht allein auf militärische Mittel setzen möchte. Die Garden spielen hier als maßgeb­licher poli­tischer Akteur und bedeutendes Macht­zentrum im politischen System der Islami­schen Republik eine herausragende Rolle. Solche Kanäle zu schließen, ohne einen substanziellen Mehr­wert zu erzielen, wäre kurzsichtig. Dennoch sprach sich das Euro­päische Parlament in einer Reso­lution vom Januar 2023 für eine Listung der Gar­den aus. Noch ist der Rat dieser Empfehlung nicht gefolgt, doch die Debatte geht weiter, auch in der deutschen Politik.

Feministischer Anspruch deutscher Außenpolitik

Die von Deutschland und der EU beschlosse­nen Maßnahmen sind als erste Schritte zu begrüßen, gehen jedoch über Symbolpolitik kaum hinaus. Dabei ist bislang ebenfalls offen, wie die Bundesregierung ihr Bekenntnis zu einer feministischen Außenpolitik, das im Koali­tionsvertrag und in den neuen Leitlinien des Auswärtigen Amts festgehalten ist, im Falle Irans konkret umsetzen will. Die derzeitige Iran­politik knüpft zwar stellenweise an femi­nistische Grundsätze an, lässt sie aber in wesentlichen Punkten außer Acht. Dies zeigt sich vor allem daran, dass sich die deut­sche Politik auf den ira­nischen Staat als Adressat fokussiert, wohin­gegen gesellschaft­liche Akteure nur am Rande Berücksich­tigung finden.

Feministische Außenpolitik beansprucht aber gerade, inklusiv und intersektional zu sein und damit über die staatliche Ebene hinaus Zivilgesellschaften und gesellschaftliche Bewegungen in außenpolitische Be­lange einzubeziehen. Im Kern geht es dar­um, Staatszentriertheit zu überwinden, ins­be­sondere marginalisierte Teile der Gesell­schaft unmittelbar zu berücksich­tigen und sie aktiv in Prozesse außenpolitischer Ent­scheidungsfindung einzubinden. Des Wei­te­ren wird ein ganzheitliches Ver­ständnis von Sicherheit in der internatio­nalen Poli­tik zugrunde gelegt, nach dem Sicherheit nicht als reine Abwesenheit von Gewalt oder Kon­flikt aufgefasst wird, son­dern auch Themen wie Geschlechter- und Klimagerechtigkeit oder das Aufbrechen sexistischer, rassis­tischer und kolonialer Strukturen beinhaltet. Dies legt nahe, das Sicher­heitsverständ­nis deutscher Außen­politik zu erweitern und die eigenen insti­tutionellen Prozesse mit Blick auf Inklu­sivität und Repräsentanz zu hinterfragen.

Wenn die Bundesregierung sich von einem feministischen Ansatz leiten lassen will, wäre daher ein Perspektivwechsel geboten, der nicht länger den iranischen Staat, sondern die iranische Gesellschaft ins Zentrum rückt. Die Iranpolitik könnte hier diesen vier Grundsätzen folgen: (1) Über­windung des traditionellen Begriffs »natio­naler Sicherheit« zugunsten »menschlicher Sicherheit«, (2) Beachtung und Inklu­sion marginalisierter Gruppen in außen­politi­schen Entscheidungen, (3) Stärkung gesell­schaft­licher Kräfte und zivilgesellschaft­licher Organisationen sowie Ausbau ihrer Kapazitäten, (4) Schutz vor un­inten­dierten Folgen von Maßnahmen (bei­spiels­weise von Sanktionen), die unter­drückte Teile der Gesellschaft treffen und in ihren Widerstands­bemühungen schwächen.

Ein von derartigen Prinzipien getragener Ansatz bedeutet keineswegs, den iranischen Staat und seine Handlungen zu ignorieren. Menschenrechtsverletzungen klar zu be­nennen und zu verurteilen ist dabei ebenso wichtig wie Personen und Entitäten gezielt zu sanktionieren, die an diesen beteiligt sind. Der Schutz von Men­schenrechten gehört zu den wesentlichen Anliegen femi­nisti­scher Außenpolitik. Deutschland sollte an regel­mäßigen Sank­tions­paketen festhalten. Diese helfen einerseits dabei, die Auf­merk­samkeit für die Lage vor Ort wach­zuhalten; anderer­seits senden sie Teheran beständig das Sig­nal, dass die Menschenrechtslage auf der poli­ti­schen Agenda der EU ver­bleiben wird, un­ge­achtet bestehender oder künfti­ger sicher­heitspolitischer Vereinbarungen.

Praktische Unterstützung jenseits von Symbolpolitik

Genauso wichtig bleibt der Einsatz für poli­tische Gefangene und insbesondere für Personen, die zum Tode verurteilt worden sind. Um hierfür alle zur Verfügung ste­hen­den Kanäle nutzen zu können, müssen die diplomatischen Beziehungen auch in Zu­kunft aufrechterhalten werden. Hier sollte es eine stärkere konsularische Unterstützung für Iranerinnen und Iraner geben, die das Land verlassen wollen. Nicht der Abbau, sondern der Ausbau von Bot­schaftskapazitäten sollte im Fokus stehen, da er schnellere Visa- und Asylverfahren möglich macht. Dieser Kapa­zitäts­ausbau muss gegebenenfalls in den Nachbarstaaten erfolgen, die von iranischen Bürgerinnen und Bürgern visafrei bereist werden kön­nen, allen voran in der Türkei.

Die Deutsche Botschaft in Teheran bleibt auch abseits konsularischer Tätig­keiten ein wert­voller Standort, um belast­bare Informa­tionen sammeln und Protest­noten übergeben zu können. Dar­über hinaus ermöglicht er, sich für Aktivis­tinnen und Aktivisten und nicht zuletzt für Men­schen mit deutscher oder doppelter Staats­bürgerschaft einzu­setzen, die in Iran inhaf­tiert sind und von Teheran als außenpolitisches Faustpfand missbraucht werden.

Daneben sollte die technische Unterstützung zur Umgehung der Internetzensur gestärkt wer­den. Das erfordert eine enge Absprache mit deutschen Firmen, um geeignete VPNs und Cloud­dienste bereitzustellen. Dies muss kostenfrei geschehen, wenn sie im Land ge­nutzt werden sollen. Andernfalls stehen praktische Hürden einer erfolgreichen Um­setzung im Wege, darunter die wirtschaft­liche Lage iranischer Bürgerinnen und Bür­ger oder der Umstand, dass häufig auslän­dische Kredit­karten notwendig sind, um An­wendungen zu erwerben.

Die wirtschaftlichen Einschränkungen der iranischen Bevölkerung stellen eines der größten Hindernisse für die Protest­bewegung dar. Sie erschweren die Realisierung eines Generalstreiks und lassen der iranischen Zivilgesellschaft wenig Raum, ihre Kapazitäten auszubauen. Deutschland sollte daher Möglichkeiten eruieren, Finanz­kanäle für die iranische Bevölkerung einzurichten, zum Beispiel über europäische Staats­banken, die nicht ohne Weiteres Ziel US-amerikanischer Sekundärsanktionen wer­den können.

Die desaströse Wirtschaftslage in Iran ist in erster Linie Folge staatlichen Miss­managements, weitver­breiteter Korruption und der intransparenten Rolle von Wirt­schafts­akteuren wie reli­giösen Stiftungen und Unternehmen der Revolutionsgarden. Internationale Sank­tionen im Zuge der »Politik des maximalen Drucks« unter der Trump-Administration, die auch unter dem derzeitigen US-Präsidenten Joe Biden noch weitgehend in Kraft sind, haben die an­gespannte Lage weiter verschärft. Flächen­deckende Sanktionen im Banken- und Finanz­wesen behindern die iranische Dia­spora darin, ihren Angehörigen im Land Geld zu überweisen. Doch finanzielle Unter­stützung wird dringend benötigt, um den Protest aufrechtzuerhalten, An­wälte für Gefangene zu engagieren, Kau­tio­nen zu begleichen, zivil­gesellschaft­liche Organisationen zu stärken, die Arbeit nieder­legen oder auch um einfach nur den Alltag be­wältigen zu können.

Nicht zuletzt braucht es einen strukturierten Dialog mit der iranischen Menschen- und Frauen­rechtscommunity in der Dia­spora. Bisher gibt es keinen formalisierten Austausch mit deutschen Entscheidungsträgerinnen und ‑trägern. Dabei ist die professionelle Menschenrechtscommunity in der irani­schen Diaspora nicht nur bestens mit den inner­iranischen Strukturen ver­traut, son­dern hier auch gut vernetzt. Das Potenzial dieser Gemeinschaft wird bislang nur punk­tuell genutzt. Regelmäßige Treffen mit der Menschenrechtscom­munity in Form von institutionalisierten Iran-Runden sind auch deshalb wichtig, weil geplante Sanktionen stets auf eventuelle Folgen für die Bevölkerung abgeklopft werden sollten, um Scha­den von ihr ab­zuwenden. Solche Grup­pen ein­zubinden wäre eine von vielen Möglich­keiten, dem feministischen Ansatz von In­klu­sion in außenpolitischen Entscheidungs­prozessen gerecht zu werden.

Zum Austausch mit dieser Gemeinschaft sollte die Förderung der zivilgesellschaftlichen Vernetzung in der Region, finanziell wie logis­tisch, hinzukommen. Die Priorität könnte darauf liegen, vornehmlich der iranischen Frauenrechtsbewegung Wege zu ebnen, aus der natio­nalen Isolation auszubrechen, die diese in den letzten Jahren immer wieder beklagt hat. Das gelingt dann, wenn sie mit ande­ren Frauenrechtsbewegungen der Re­gion Erfahrungen teilen und gemein­same Strategien für gesellschaftlichen Wider­stand entwerfen kann.

Anpassungen in der Sicherheits­politik

Auch in Bereichen, in denen die europä­ische Sicherheit durch die Handlungen der ira­nischen Führung gefährdet wird, sind politische Anpassungen notwendig. In der Nuklearfrage hat Deutschland stets eine diplomatische, multilaterale Lösung ange­strebt, nicht zuletzt mit dem Ziel, die regel­basierte internationale Ordnung zu stärken. Im Grundsatz deckt sich das mit den Zielen feministischer Außenpolitik.

Diese verfolgt einen antimilitaristischen Ansatz in der internationalen Politik und setzt auf Rüs­tungskontrolle und Nichtverbreitung, die in erster Linie mit diploma­tischen Mitteln und nur im äußersten Fall militärisch durch­gesetzt werden sollen. Doch der Fokus liegt dabei nicht auf der Sicher­heit von Staaten, sondern auf der Sicherheit von Individuen. Da­mit stehen in feministischen Ansätzen zur Nuklearpolitik nicht Fragen der Abschre­ckung oder Zweit­schlag­fähigkeit im Zen­trum, sondern das Recht von Gesellschaften, ein Leben frei von jeg­licher atomaren Bedrohung führen zu können.

Doch im Falle Irans sind die Bemühungen deut­scher Politik, weitere Atomwaffen zu verhin­dern, zurzeit gefährdet. Zwar haben die EU-Mit­gliedstaaten im Dezem­ber 2022 bekräftigt, dass sie weiterhin an der Nuklear­vereinbarung von 2015 festhalten wollen, so auch Deutschland. Aber es bleibt unklar, inwieweit das mit dem Bestreben, die Revo­lutionsgarden als Terrororganisation zu listen, vereinbar sein soll. Auch sonst ist eine Wiederbelebung des Atomabkommens nicht in Sicht. Denn schon bevor die Pro­teste im September 2022 ausbrachen, waren wesent­liche Streitpunkte mit Teheran über die Bedingungen für eine vollständige Im­ple­mentierung des Abkommens ungeklärt.

Daher sollte sich Berlin für einen niedrig­schwelligen Ansatz stark machen. Statt das gesamte Abkommen neu zu beleben und dafür weit­reichende Sanktionserleichterungen zu gewähren, sollte sich der Fokus dar­auf richten, eine Einigung über die Kontroll- und Veri­fikations­maßnahmen zu erzielen, eine der wichtigsten Säulen der Vereinbarung. Das iranische Atomprogramm wieder unter umfassende Aufsicht der IAEO zu stellen ist der drän­gendste Aspekt der gegen­wärtigen Nu­klear­krise. Eine der­artige Eini­gung würde zurzeit die besten Aussichten bieten, um in Nuklearfragen auf einen De­eskalationspfad zurück­zu­kehren und eine mili­tärische Eska­lation zu verhindern.

Als Reaktion auf das Drohnenprogramm hat die EU bereits erste Sanktionen gegen Iran verhängt. Die Drohnenproduktion ein­zudämmen und den Export nach Russland zu verhindern ist nur schwer möglich. Teile der in iranischen Droh­nen ver­bauten Kom­ponenten stammen aus amerika­nischer Produktion. Bislang ist es selbst mit strikten Exportkontrollen nicht gelungen, die Weiter­gabe entsprechender Komponenten über Dritt­anbieter zu unter­binden. Euro­pä­i­sche Politik kann jedoch die politischen Kos­ten sol­cher Liefe­run­gen erhöhen und weitere Sank­tionen gegen iranische Enti­täten er­lassen, die am Drohnenprogramm betei­ligt sind.

Vor allem muss sichergestellt werden, dass bisherige EU-Sanktionen, sowohl gegen das iranische Drohnenprogramm als auch gegen die Revolutionsgarden, nicht wieder ausgesetzt werden, wenn im Oktober 2023 einige Restriktionen, die Iran unter ande­rem im Bereich von Raketentechnologie auf­erlegt worden sind, gemäß der VN-Sicher­heits­ratsresolution 2231 auslaufen. Deutsch­land sollte sich hier in Absprache mit euro­päischen Verbündeten klar positionieren: Da Iran durch fortlaufende Nuklearaktivitäten, Raketentests und Drohnenexporte gegen die Resolution 2231 verstößt, sollten be­stehende EU-Sanktionen in diesem Bereich nach Ablauf der VN-Restriktionen weiterhin in Kraft bleiben.

Trotz anhaltender Nuklearkrise und des Gefahrenpotenzials iranischer Drohnentech­nologie sollten diese Themen nicht alleiniger Schwer­punkt der politischen Auf­merk­sam­keit in Deutschland sein. Auch weniger beachtete Felder wie Umwelt- oder Gesundheitspolitik sollten eine Rolle in der sicherheitspolitischen Betrachtung spielen. Zu all diesen Themen steht eine substan­zielle Debatte noch aus. Eine veränderte Iran­politik könnte sich vom bis­herigen An­satz darin unter­scheiden, menschliche Sicher­heit in den Vordergrund zu rücken und die Stärkung zivilgesellschaftlicher Kapazitäten als eigen­stän­dige Säule in der Außenpolitik zu verankern. Deutsche Politik steht mit Blick auf die viel­fältigen Umsetzungsmöglichkeiten feminis­tischer Ansätze noch am An­fang. Die Iran­politik bietet Chancen, erste Weichen für eine veränderte außenpolitische Praxis zu stellen.

Dr. Azadeh Zamirirad ist Stellvertretende Leiterin der Forschungsgruppe Afrika und Mittlerer Osten.

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