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Die Integration der CO2-Entnahme in den Emissionshandel der EU

Für den technologischen Hochlauf bietet der Kommissionsvorschlag zu wenig Anreize

SWP-Aktuell 2026/A 56, 06.11.2026, 8 Pages

doi:10.18449/2026A56

Research Areas

Im Juli 2026 hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, von 2031 bis 2040 zusätz­lich zum bisherigen Volumen des Emissionshandels (ETS) 250 Millionen Zertifikate zu versteigern. Mit den Erlösen soll eine entsprechende Menge dauerhafter CO2-Entnah­men innerhalb der EU angekauft werden, die aus der Abscheidung biogener Emissio­nen oder aus Direct Air Capture mit anschließender geologischer Speicherung stam­men. Damit entsteht erstmals eine durch EU-Politik ausgelöste Nachfrage nach Pro­jekten für eine dauerhafte Entnahme, was deren Finanzierbarkeit verbessert. Wie hoch die ETS-Erlöse für den Ankauf von Entnahmezertifikaten ausfallen und wann sie zur Verfügung stehen, ist jedoch mit erheblicher Unsicherheit behaftet. Der Kommis­­sions­­vorschlag birgt daher das Risiko, dass er zu geringe und zu späte Anreize für die CO2-Entnahme setzt und so eine Umsetzungslücke bei den EU-Klimazielen hinterlässt. Daher dürfte der politische Druck wachsen, den Kreis zulässiger Methoden auf güns­tigere Verfahren oder auf internationale Gutschriften auszuweiten. Das hätte auch Auswirkungen auf den Landnutzungssektor und die europäische Entnahmeindustrie.

Am 17. Juli 2026 hat die Europäische Kom­mission ihren Vorschlag zur Reform des EU-Emissionshandelssystems (Emissions Trading System, ETS) vorgelegt. In den Monaten zu­vor hatte sich immer deutlicher abgezeich­net, dass die im ETS regulierten Indus­trie­unternehmen mehr Zeit benötigen, um klimafreundliche Investitionen wirtschaft­lich tragfähig zu machen. Die Reform ist der erste bedeutende Schritt zur Nachjustie­rung des Kernbestands klimapolitischer In­strumente (siehe dazu SWP-Aktuell 46/2026). Entsprechend dem Ambitionsniveau des 2040-Ziels, nach dem die Emissionen inner­halb der EU um mindestens 85 Prozent gegenüber 1990 sinken müssen, verbindet der Vorschlag mehr Flexibilität für die Industrie mit Änderungen an Menge und Verwendung der Zertifikate. Rund zwei Monate später legte der Berichterstatter und Verhandlungsführer des Europäischen Par­laments (EP), Peter Liese von der Europäi­schen Volkspartei, seinen Berichtsentwurf vor. Damit lieferte er einen zentralen Bei­trag zur Verhandlungsmasse eines ambitio­niert getakteten Trilogs zwischen Parla­ment, Rat und Kommission. Dieser könnte formal bereits im April 2027 beendet werden, wahr­scheinlicher ist jedoch, dass die Verhand­lungen erst später im Jahr zum Abschluss kommen.

Die Reform wird weitreichende Folgen für Europas industrielle Zukunft haben. Das ETS bildet die Umweltschäden, die jede ausgestoßene Tonne CO2 verursacht, in Marktpreisen ab und reizt so Emissionsmin­derungen dort an, wo sie am günstigsten sind. Zudem generiert es öffentliche Ein­nah­­men, die Mitgliedstaaten und Union in die Transformation reinvestieren sollen. Weil das System mehrere Funktionen gleich­zeitig erfüllt, wird es zunehmend zum Brennpunkt konkurrierender Zielsetzungen, vor allem wenn es darum geht, das CO2-Preis­signal zu erhalten, die Kosten für die Indus­trie zu begrenzen und neue Flexibilität bei der Erreichung des 2040-Ziels zu schaffen. Die Reform stellt mit diesen Zie­len die Wei­chen für die kommende Dekade – zu einem Zeitpunkt, da der Erhalt von Europas indus­trieller Basis entscheiden­de Bedeutung hat. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund hoher Energiekosten, geo­ökonomischer Spannungen und allgemein schlechterer Investitionsbedingungen in Europa.

In diesem Kontext schlägt die Kommis­sion vor, CO2-Entnahme (Carbon Dioxide Removal, CDR) neben anderen Flexibilisie­rungsmechanismen ins ETS zu integrieren. Mittelfristig werden substantielle Volumen an CO2-Entnahme benötigt, um verbleiben­de Emissionen auszugleichen und somit Klimaneutralität erreichen zu können. Nun soll die unionsweite Menge an Zertifikaten im ETS um 250 Millionen erhöht werden, die zwischen 2031 und 2040 zu versteigern wären. Die Erlöse würde die Kommission zweckgebunden dafür verwenden, eine ent­sprechende Menge dauerhafter Entnahme­zertifikate aus der EU anzukaufen. Falls die­se Erlöse nicht ausreichen, sollen zusätzlich Einnahmen im Wert von 10 Millionen Zer­tifikaten unter der bestehenden Obergrenze bereitgestellt werden. Zulässig sind nur Ein­heiten aus heimischer Biomasse-Nutzung mit CO2-Abscheidung und -Speicherung (BioCCS) sowie aus Direct Air Capture mit anschließender Speicherung (DACCS), so­fern diese nach der Verordnung über den Zertifizierungsrahmen für CO2-Entnahmen und kohlenstoffspeichernde Landbewirt­schaftung (Carbon Removals and Carbon Farming Regulation, CRCF) zertifiziert sind.

Der Vorschlag der Kommission kommt zu einer Zeit, in der die Entnahmebranche für ihre eigene Entwicklung zunehmend hohe Erwartungen an die Rolle des ETS stellt. Zwar setzt das Europäische Klima­gesetz von 2021 implizit voraus, dass die EU-Klimapolitik auf CO2-Entnahme ange­wiesen ist. Bislang zielte jedoch kein Instru­ment ausdrücklich darauf ab, Nachfrage nach neuartigen und vergleichsweise teu­ren Methoden zu schaffen. Aktuelle Kosten­spannen für die verschiedenen Technolo­gien von BioCCS reichen von 15 bis 470 US-Dollar pro Tonne, für DACCS sind es 400 bis 2.500 US-Dollar. Das Wachstum der Bran­che und somit auch die Lerneffekte bei der Kostenreduktion beruhen bisher überwie­gend auf freiwilligen Ankäufen, bei denen nicht gesichert ist, dass sie langfristig fort­geführt werden.

Vor diesem Hintergrund ist die ETS-Reform das erste EU-Instrument, das Nach­frage nach CO2-Entnahme in nen­nenswer­tem Umfang anreizt. Welche Be­deutung die Integration von CDR für die Branche tat­sächlich erlangt, wird sich aber erst an den Details, nachfolgen­den delegierten Rechts­akten und flan­kierenden Instru­menten zur Umsetzung des 2040-Ziels ent­scheiden.

Zielkonflikte der ETS-Reform

Mit Blick auf die CO2-Entnahme adressiert der Vorschlag der Kommission drei Zielkon­flikte, nämlich (1) den zwischen Integrität des ETS und Kosteneffizienz für den Ent­nah­meankauf, (2) jenen bei Auswahl der Ent­nahmemethoden und (3) den bei der Frage, ob die Ausgestaltung vorrangig den Erfor­dernissen des ETS oder denjenigen der CO2-Entnahme folgt. Im ersten Fall, also bei Abwägung zwischen Integrität und Kosten­effizienz, hat die Kommission einen klaren Schwerpunkt auf ein integres ETS gelegt. Die Integration der CO2-Entnahme soll über einen zentralen Ankauf durch die Kommission selbst erfolgen und nicht dadurch, dass die vom ETS erfassten Unternehmen direkt auf Entnahmezertifikate zugreifen. Der Vor­rang der Integrität zeigt sich auch darin, dass zunächst nur Zertifikate aus BioCCS und DACCS zugelassen werden, also aus Methoden mit geologischer Speicherung. Anders als CO2-Speicherung in Pflanzenkohle, Kohlenstoffbindung im Boden, Auf­forstung oder die Renaturierung von Öko­systemen, die allesamt einen Zusatznutzen erbringen und auch über andere Mechanis­men der Umweltpolitik gefördert werden können, sind industrielle Entnahmemethoden am stärksten auf nachfrageseitige In­strumente wie das ETS angewiesen. Dauer­haftigkeit und Überprüfbarkeit der Speiche­rung sind zudem unerlässlich, weil die ge­plante Integration in das ETS eine Entnah­me mit einer CO2-Emissionsminderung gleichsetzt.

Es ist die sachgerechte Entscheidung, in dieser frühen Phase den Fokus auf Integri­tät zu richten. Abzuwarten bleibt jedoch, ob diese Festlegung in den Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und dem Rat Bestand hat, wie sich das Zusammenspiel zwischen ETS und CO2-Entnahme entwickelt und wie die EU-Institutionen reagieren, sobald mehr Erkenntnisse über erreichbare Kosten und Mengen vorliegen.

Schon jetzt ist jedoch absehbar, dass die Entnahmemethoden miteinander konkurrieren werden, da die zur Integration vor­gesehenen Mengen bis auf weiteres be­grenzt bleiben dürften. Darin liegt der zweite Ziel­konflikt, den der Vorschlag auf­lösen muss. Je mehr kostengünstige Metho­den in das System gelangen, desto unwahrscheinlicher wird es, dass teure Varianten mit hoher Integrität wie DACCS ausreichend politische Unterstützung erhalten, um zu einer tragen­den Säule des Ankaufsportfolios zu werden.

Schließlich hat dem Vorschlag zufolge eine stabile Nachfrage nach CO2-Entnahme Vorrang vor der Preisstabilität im ETS; dies betrifft den dritten Zielkonflikt. Aus Sicht der Mengensteuerung wäre ein Regelkreis ideal, der Ungleichgewichte zwischen An­gebot und Nachfrage auf dem CO2-Markt ausgleicht, ähnlich wie es die Marktstabilitätsreserve tut. Wenn Zertifikate knapp sind, könnten zusätzliche Entnahmezertifikate eine wichtige Angebotsflexibilität bie­ten, um die CO2-Preise zu dämpfen. Bei einem Überangebot und Preisen unterhalb einer bestimmten Schwelle sollten dagegen keine zusätzlichen Zertifikate in den Markt gelangen können. Da unsicher ist, wie sich die Emissionen im Geltungsbereich des ETS während des kommenden Jahrzehnts entwickeln, würde ein regelbasierter An­kauf jedoch zu unsicheren Entnahme­mengen führen. Um diese Nachfrageunsicherheit zu vermeiden, hat sich die Kom­mission zunächst für einen zentralen An­kauf von 250 Millionen Tonnen (Mt) ent­schieden. Sie sendet damit ein klares Signal verlässlicher Nachfrage, nimmt dafür aber in Kauf, dass das Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage im ETS mittel- bis langfristig vernachlässigt wird.

Mögliche Szenarien zu Kosten­reduktionen und Skalierung

Indem die Kommission eine feste Menge von 250 Mt für Entnahmen aus BioCCS und DACCS reserviert, schafft sie mittelfristig Nachfrage und verbessert die künftige Finanzierbarkeit von Entnahmeprojekten. Solange jedoch keine angebotsseitigen An­reize hinzukommen, die bereits vorher wir­ken, kann ihr Vorschlag wenig dazu beitra­gen, dass die CO2-Entnahme einen für die langfristigen EU-Klimaziele erforderlichen Umfang erreicht. Dies hat zwei Gründe, die mit den Mengen und dem Zeitplan der vorgesehenen Ankäufe zu tun haben.

Faktisch hängt der Erfolg des Vorschlags von zwei Entwicklungen ab, die im Laufe der 2030er Jahre zusammenfinden sollen. Mit zunehmender Verknappung der Zerti­fikate wird ein Anstieg der Zertifikatspreise erwartet, während die Kosten von BioCCS und DACCS mit wachsendem Einsatz sin­ken sollen. Weil spätere Versteigerungen höhere Erlöse erbringen würden, sieht der Vorschlag eine schrittweise Integration vor, die im Jahr 2040 der Versteigerung von 48 Millionen Zertifikaten entspricht. Bei linearem Anstieg ergäben sich daraus etwa 2 Mt im Jahr 2031 und danach jährliche Zu­wächse von rund 5 Mt. Die maßgeblichen Einzelheiten des Hochlaufs, darunter der Zeitplan der Versteigerungen, sollen in delegierten Rechtsakten geregelt werden. Die Kommission hat jedoch angedeutet, dass auch höhere Anfangsmengen in Be­tracht kommen könn­ten. Nach dem Be­richts­ent­wurf des EP hin­gegen soll mit den Ankäufen bereits 2029 begonnen werden.

Abbildung: Mögliche Entwicklung der CO2-Entnahme in der EU. Schematische Darstellung der Mengen und KostenAbbildung

Was den Umfang angeht, sollen beispiellose Mengen an geologischer CO2-Entnahme in das ETS integriert werden. Ob die Ent­nahmekosten wie erwartet sinken, bleibt jedoch abzuwarten. Das Impact Assessment der EU-Kommission geht davon aus, dass die Kosten von BioCCS und DACCS zwi­schen 2030 und 2040 um 18 Prozent bzw. 35 Pro­zent nachlassen werden. Die für 2030 zu­grunde gelegten Annahmen entsprechen aber nicht den heutigen Kosten von BioCCS und vor allem nicht denen von DACCS. Sie unterstellen vielmehr implizit, dass die Kos­ten bis zum Beginn der Ankäu­fe bereits ge­sunken sind. Diese Annahme trifft nur zu, wenn die Kapazitäten in den kommenden fünf Jahren rasch wachsen oder wenn tech­nologische Durchbrüche die Kosten von Erstanlagen reduzieren, wie es die rote Linie in der Abbildung zeigt. Tritt beides nicht ein und wachsen die Kapazitäten nur moderat (gelbe Linie) oder stagnieren sie gar (blaue Linie), würde die Branche mit einem deutlich höheren Kostenniveau in die 2030er Jahre starten. Für den Ankauf derselben 250 Mt wären dann insgesamt mehr Mittel erforderlich.

Selbst unter den Kostenannahmen der Kommission müssten die Zertifikatspreise deutlich über das derzeit absehbare Niveau steigen, damit die Versteigerungen ausrei­chende Erlöse erbringen. Sollten die Preise für Emissionszertifikate 2030 nahe am heu­tigen Niveau liegen und danach nur mode­rat steigen, dürfte sich die Lücke, die mit anderen Mitteln geschlossen werden müss­te, bis 2040 auf mehrere 10 Milliarden Euro belaufen. Bleibt der Hochlauf vor 2030 aus, vergrößert sich diese Lücke weiter.

Was den Zeitplan betrifft, hat die Kommission angesichts der beschriebenen Ent­wicklung von Zertifikatspreisen und Ent­nahmekosten ein Interesse daran, die für die CO2-Entnahme vorgesehenen Zertifikate möglichst spät zu versteigern und die Ent­nahmemengen möglichst spät anzukaufen. Der Aufbau von Entnahmekapazitäten muss daher zu Beginn wohl ohnehin aus allge­meinen ETS-Einnahmen oder aus öffent­li­chen Mitteln außerhalb des Emis­sions­han­dels finanziert werden. Hinzu kommt, dass sich der Vorschlag am Prin­zip der Zahlung bei Lieferung orientiert. BioCCS- und DACCS-Projekte sind jedoch kapitalintensiv und erfordern hohe An­fangsinvestitionen, wes­halb die Projektentwickler lange vor der ersten gespeicherten Tonne und damit lange vor jeder fälligen Zahlung Klarheit über ihre Erlöse benötigen. Dementsprechend dürfte das Nachfragesignal, das von den reservierten 250 Mt ausgeht, kaum in dem Tempo zu Investi­tionsentscheidungen führen, wie es der Hochlauf voraussetzt.

Die Unsicherheit, ob das ETS allein diese Mengen anreizen kann, bleibt daher erheb­lich. Die Integration von CDR setzt voraus, dass mindestens eine von drei Bedingun­gen erfüllt ist, nämlich entweder deutlich höhere Emissionszertifikatspreise bereits ab 2031, ein rascher Hochlauf der CO2-Entnah­me vor 2030 oder flankierende Instrumente, die die Preislücke schließen. Maßnahmen, die das Vertrauen in das ETS stärken, könnten dazu beitragen, die erste Bedingung zu erfüllen, öffentliche Beschaffung und Ausbauförderung die zweite und ange­botsseitige Subventionen oder Klimaschutz­verträge die dritte. Jede dieser Optionen würde jedoch erhebliche öffentliche Mittel erfordern. Es wäre des­halb hilfreich, noch während der laufenden Verhandlungen über die Reform festzulegen, durch welche Instrumente solche Mittel bereitgestellt werden sollen, statt die Um­setzung auf spä­tere Maßnahmenpakete zu verschieben.

Risiken einer Öffnung für weitere Entnahmemethoden

Die Mittel, derer es bedarf, um die Preis­lücke für BioCCS und insbesondere DACCS zu schließen, sind bislang nicht gesichert. Angesichts knapper öffentlicher Haushalte besteht daher eine realistische Gefahr, dass die Lücke über kostengünstigere Entnahmen geschlossen wird, die dann auf die 250 Mt angerechnet werden dürften. Eine solche Lage könnte vor allem dann ein­treten, wenn die Kosten von DACCS nicht wie er­wartet sinken und daher billigere, aber um­stritte­nere Alternativen an seine Stelle treten.

Bisher haben sowohl Rat als auch Kommission diesem Szenario im Gesetzgebungs­verfahren schon die Tür geöffnet. Der Liese-Berichtsentwurf für das EP sieht vor, CO2-Speicherung in Pflanzenkohle zu integrieren, wenn auch mit einer Obergrenze von 20 Prozent für diese Methode. Eine solche Begrenzung soll dem System eine gewisse Sicherheit verschaffen, denn die Dauerhaftigkeit der Speicherung ist hier geringer ist als jene von BioCCS und DACCS. Der Kom­missionsvorschlag wiederum verlangt, bis Ende 2034 einen Bericht über den Fortschritt der Ankäufe zu erstellen, der das verfügbare Angebot und den Preis heimischer Ein­hei­ten im Verhältnis zum vorge­sehenen Bud­get berücksichtigt. Im Zuge desselben Be­richts soll geprüft werden, wel­chen Bei­trag naturbasierte Entnahmen und CRCF-zerti­fi­zierte Einheiten aus koh­len­stoffspei­chern­der Landbewirtschaftung leis­ten könnten.

Sollte der Kreis zulässiger Methoden er­weitert werden, ohne dass die Ankaufsmen­gen steigen, und sollte die Vergabe von Auf­trägen rein nach dem Preis erfolgen, würde jede Tonne aus einer günstigeren Methode den kostenintensiveren Technologien mit geologischer Speicherung ein Stück an För­derung und Nachfrage entziehen. Zudem stünden der Anhebung der Emissionsobergrenze dann potentiell Entnahmen weniger dauerhafter Art gegenüber. Damit wäre die Idee eines ausgewogenen Portfolios infrage gestellt, das technologisches Lernen fördert. In jedem Fall entwickelt sich die Aufteilung der 250 Mt zwischen den einzelnen Ent­nahmemethoden zu einer verteilungspoli­tischen Streitfrage.

Folgen für den LULUCF-Sektor

Eine Verlagerung des Portfolios hin zu BioCCS, Pflanzenkohle und möglicherweise weiteren, deutlich weniger dauerhaften Entnahmemethoden wie Aufforstung wür­de zwar erheblich dazu beitragen, die Preis­lücke zu den Zertifikaten zu schließen. Sie würde jedoch neue Probleme für die klima­politische Architektur der Union schaffen.

Der zusätzliche Biomasse-Bedarf von BioCCS und Pflanzenkohle steht im Kon­flikt mit dem Klimaziel für den Sektor Land­nut­zung, Landnutzungsänderung und Forst­wirtschaft (LULUCF) und führt zu einer Ver­lagerung von Emissionen über die Grenzen der EU hinaus. Beides gefährdet die Glaub­würdigkeit der EU-Klimaziele insgesamt. BioCCS- und Pflanzenkohle-Einheiten müss­ten nach der CRCF die Grundsätze der Kas­kadennutzung von Biomasse erfüllen, die in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II und III) festgelegt sind. Diese Schutz­­vorkehrungen reichen jedoch nicht aus, um zu verhindern, dass Biomasse als Bioenergie in das ETS gelenkt wird, wo sie regulierten Entitäten unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für Emissionszertifikate er­spart. Die Vorgaben beschränken zwar die energetische Nutzung von hochwertigem Holz, sehen aber eine Ausnahme für das Nachrüsten von Bioenergieanlagen mit CCS vor, die auf die Mehrheit der BioCCS-An­lagen zuträfe. Wo höherwertige Nutzungen innerhalb der Kaskade vor Ort nicht wirt­schaftlich sind, kann zudem die direkte Verbrennung von Biomasse zur Energie­erzeugung zulässig sein.

Die Nullbilanzierung (Zero-Rating), nach der für Emissionen aus der Verbrennung von Biomasse keine Zertifikate nötig sind, weil sie bereits bei der Abholzung verbucht werden, schwächt zusätzlich den Anreiz der Kaskadennutzung. Gemeinsam mit der finan­ziellen Förderung, die in den ersten Jahren der Integration nötig ist, um die Finanzierungslücke zu schließen, könnte somit ein doppelter An­reiz geschaffen wer­den, sich für biomassebasierte Methoden zu entscheiden. Infolgedessen dürfte ein Teil der Biomasse aus dem Ausland und aus dem LULUCF-Sektor in das ETS umgelenkt werden. Diese Entwicklung würde sich ver­schärfen, sollten ab 2034 auch naturbasierte Entnahmen oder kurz­lebi­gere Einheiten aus kohlenstoffspeichernder Landbewirtschaftung integriert werden.

Eine solche Verschiebung stünde im Widerspruch zur LULUCF-Verordnung, die für die EU und ihre Mitgliedstaaten ein ver­bindliches Netto-Entnahmeziel für 2030 festlegt und den maßgeblichen Anteil der derzeitigen EU-Entnahmekapazität liefert. Trotz leichter Verbesserungen bei der Sen­kenleistung der europäischen Wälder dürf­te diese Leistung selbst mit zusätzlichen Maßnahmen weiter abnehmen. Innerhalb der Architektur für 2030 müssten daher vor­­aussichtlich andere Sektoren die Defizite des LULUCF-Bereichs ausgleichen. Ein Ab­senken der Ambi­tion in diesem Sektor wür­de dem ohnehin lah­menden Ausbau von Entnahmekapazität schaden und den Druck auf Methoden jenseits des Sektors erhöhen.

Es wäre das Gegenteil dessen, was der Sektor braucht, wenn Biomasse und die An­rechnung natur­basierter Senken in das ETS verlagert wür­den. Nötig wären vielmehr stärkere Maßnahmen, um Senken auszubauen und zu schützen, etwa eine Re­duzie­rung von Holzernte, größere Anstrengungen bei Auf­forstung und Wiederaufforstung sowie die Wiedervernässung von Mooren.

Bezöge man Biomasse stattdessen aus dem Ausland, würde dies zwar den heimi­schen LULUCF-Sektor entlasten, jedoch zu einer Verlagerung von Emissionen (Carbon Leakage) führen, da die mit der Abholzung verbundenen Emissionen außerhalb der EU verbucht würden. Dieses Vorgehen sorgt bereits bei Bioeenergie für Kritik. Erfüllt die importierte Biomasse die Anforderungen der RED, gilt sie in der EU weiterhin als emissionsfrei. Neben Verfügbarkeit und Preis entstünde so ein zusätzlicher Anreiz, Emissionen ins Ausland zu verla­gern, wäh­rend der Entnahmenutzen auf die 250 Mt angerechnet würde.

Risiken einer Öffnung für internationale Gutschriften

Eine weitere Möglichkeit, die Entnahmelücke zu schließen, besteht darin, dass die Be­schränkung auf heimisches CDR aufge­ge­ben wird. Dies könnte zwar gewährleisten, dass das Entnahmevolumen erreicht wird, hätte je nach Ausgestaltung aber industriepolitische Nachteile für die Ansiedlung von Entnahmekapazität in der EU. Der Vor­schlag sieht indes schon vor, einen Teil der ausgegebenen Zertifikate durch internationale Gutschriften zu ersetzen. Finanziert würden diese, indem die Erlöse aus der Ver­steigerung von 260 Mt Zertifikaten für den Ankauf von 260 Mt internationaler Gut­schriften zwischen 2036 und 2040 reser­viert werden. Dieses Eins-zu-eins-Verhältnis setzt ähnlich wie bei der CO2-Entnahme voraus, dass die Preise von Zertifikaten und internationalen Gutschriften übereinstimmen. Stammen Letztere jedoch aus Projek­ten zur Emissionsminderung oder zur (Wie­der-)Aufforstung, könnten die Kosten pro Einheit – je nach noch festzulegenden Qualitätskriterien – unter dem Zertifikatspreis und damit unter den verfügbaren Ein­nahmen liegen. Begünstigt wird dies zusätz­lich dadurch, dass die Versteigerungen erst 2036 beginnen sollen, wenn der Zertifikatspreis deutlich höher liegen könnte als heute.

Restliche Einnahmen, die zum Ankauf internationaler Gutschriften nicht benötigt werden, könnten so zum einfachsten Mittel werden, um die Finanzierungslücke bei den Entnahmeankäufen zu decken. Auch wenn dies in ihrem Vorschlag nicht vorgesehen ist, sollte die Kommission in Betracht zie­hen, frühzeitig zusätzliche Finanzierungssicherheit zu signalisieren. Das genannte Verfahren ist nur eine von mehreren Mög­lichkeiten und setzt voraus, dass die für hochwertige internationale Gutschriften zweckgebundenen Erlöse nicht vollständig für ihre eigentliche Bestimmung ausgeschöpft werden. Für das Entnahmevolumen bedarf es umso wahrscheinlicher einer zu­sätzlichen Finanzierung, wenn die Ange­botsengpässe erst mit dem für 2034 vorge­sehenen Bericht offiziell festgestellt werden – also zu einem Zeitpunkt, da zusätzliche Maßnahmen zur Unterstützung des heimi­schen Hochlaufs zu spät kämen.

Der Emis­sionsspielraum, der zur Finanzierung dauerhafter Entnahmen geschaffen wurde, wäre in diesem Fall prioritär durch heimi­sche und nur bei Bedarf durch inter­na­tionale Gutschriften gedeckt. Soweit diese Gutschriften aus Projekten zur dauer­haften CO2-Entnahme stammen, bliebe die Klima­integrität trotz Einbezug in das ETS ge­wahrt. Zum Aufbau einer Entnahme­indus­trie und der entsprechenden Infrastruktur in Europa würde dies aber so oder so wenig beitragen.

Fazit und Empfehlungen

Die Europäische Kommission hat für die Integration der CO2-Entnahme in den EU-Emissionshandel eine glaubwürdige Grund­struktur geschaffen. Sie signalisiert eine verlässliche Nachfrage nach dauerhaften Entnahmen, vollzieht die Integration um einen zentralen Ankaufsmechanismus her­um und richtet Überwachung wie Verifizierung an der CRCF aus. Offen lässt ihr Vor­schlag jedoch, wie die Entnahmen, die er voraussetzt, aufgebaut und finanziert wer­den sollen. Dadurch ist das System künfti­gen Ausweichoptionen ausgesetzt, die das Integritätsniveau, das die Kommission an­strebt, möglicherweise nicht erreichen.

Die Erwartungen müssen deshalb neu justiert werden. Welche Ambitionen das ETS für die CO2-Entnahme auch immer aus­lösen mag – sie lassen sich nur verwirk­lichen, wenn die Zusage zum heimischen Entnahmeausbau von einer angebotsseitigen Förderung begleitet wird, die markt­eigene Unsicherheiten abfedert. Das ETS kann ein stabiles Nachfragesignal bieten, und zwar in Form eines verlässlichen Käu­fers und eines Referenzpreises, der die Finanzierungsbedingungen von Projekten verbessert. Die umfangreiche Finanzierung der Branche in ihren Anfangsjahren kann es jedoch nicht allein leisten, da sich die Lücke zwischen den Versteigerungserlösen und den Kosten von BioCCS und DACCS kaum von selbst schließen dürfte. Der Vor­schlag der Kommission schafft zusätzlichen Emissionsspielraum, der ohne ein Gegengewicht zum Verfehlen des 2040-Ziels füh­ren würde. Es bedarf daher absichernder Maßnahmen, die gewährleisten, dass die Preislücke der CO2-Entnahme geschlossen wird und die Entnahmen schnell genug wachsen. Nur so lässt sich garantieren, dass der zusätzliche Emissionsspielraum mit hoher Integrität ausgeglichen wird.

Falls der Bericht von 2034 zu dem Ergeb­nis kommen wird, dass heimische Entnahmen nicht zu Preisen beschaffbar sind, die sich mit den dafür reservierten Versteigerungserlösen vereinbaren lassen, sollte dies eine Reihe von Maßnahmen auslösen, um die Preislücke zu schließen. Eine Möglichkeit, die die ökologische Integrität des Sys­tems priorisiert, wäre die Einführung einer Schutzklausel, die bei unzureichenden Ent­nahmekapazitäten das zulässige Ge­samt­vo­lumen des ETS wieder entsprechend schärft.

Was die Nachfrage nach Biomasse angeht, sollte das Zusammenspiel zwischen der Netto-Senkenleistung des LULUCF-Sek­tors und der Zielmenge von 250 Mt sorgfäl­tig bedacht werden. Die Nullbilanzierung mag gerechtfertigt sein, wenn die Emission bereits bei der Abholzung verbucht wird; dies gilt jedoch nur, solange ein ambitioniertes Sektorziel besteht. Weil Entnahmen und Emissionen zusammengefasst bilan­ziert werden, ist das LULUCF-Ziel schon heute verwässert, so dass zusätzliche Holz­entnahmen nicht unmittelbar ersichtlich werden. Dennoch muss das Nettoziel selbst ambitioniert bleiben, da es zentral für die Klimaneutralität ist. Künftige Überarbeitungen des delegierten Rechtsakts zur CRCF könnten Ausnahmen vom Kaskadenprinzip begrenzen. Für die Trilogverhandlungen wäre es sinnvoll sicherzustellen, dass das Volumen an Entnahmeankäufen nicht ohne Obergrenzen für zusätzliche Biomasse-Nachfrage ausgeweitet oder direkt in das ETS integriert wird.

Lösungen werden jedoch vor allem aus Politikfeldern außerhalb des ETS kommen müssen, und zwar lange vor 2034. Jede Tonne aus BioCCS und DACCS, die vor 2030 erzielt wird, schafft Wissen, Infrastruktur und technologische Lerneffekte, die im nächsten Jahrzehnt benötigt werden, um die Erwartungen zu erfüllen, die mit dem zusätzlichen Emissionsspielraum geweckt werden. Öffentliche Beschaffung, Investi­tionszuschüsse und Klimaschutzverträge müssen die Lernkurve von BioCCS und DACCS so weit voranbringen, dass der An­kauf von 250 Mt gelingen kann. Dies würde zugleich den Druck mindern, den Kreis zu­lässiger Methoden auszuweiten. Die Kom­mission sollte ein Paket mit entsprechenden flankierenden Maßnahmen vor­schla­gen, das schon jetzt umzusetzen wäre, da­mit die Kohlenstoffentnahme-Industrie in der Lage ist, die Mengen an dauerhafter CO2-Entnahme bereitzustellen, die im fol­genden Jahrzehnt benötigt werden.

Dr. Nicoletta Brazzola ist Forschungsgruppenleiterin beim Climate Solutions Hub der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa). Leona Tenkhoff ist Wissenschaftlerin in der Forschungsgruppe EU/Europa der SWP und im Projekt »State of Carbon Dioxide Removal«, das von der Quadrature Climate Foundation finanziert wird. Darius Sultani ist Doktorand am Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK). Dr. Nicoletta Brazzola und Darius Sultani arbeiten im Projekt »CDR policies for the next decade of EU climate governance« (CDRnext), das vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt gefördert wird.

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