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Satzung

Satzung des Forum Ebenhausen
Freundeskreis der Stiftung Wissenschaft und Politik e.V.
(früher Arbeitsgemeinschaft Wissenschaft und Politik [AWP] e.V.)

§ 1

Die "Arbeitsgemeinschaft Wissenschaft und Politik (AWP)", die sich unter diesem Namen am 26. Januar 1962 in München konstituierte, hat durch die Satzung vom 24. März 1962 und die Eintragung in das Vereinsregister die Rechtsform eines eingetragenen Vereins (e.V.) mit Sitz in München erhalten. Nach Beschluß der Mitgliederversammlung am 30. August 2006 führt der Verein von diesem Tag an den Namen "Forum Ebenhausen - Freundeskreis der Stiftung Wissenschaft und Politik e.V."; sein Sitz ist nunmehr Berlin. Die vorliegende Fassung tritt an die Stelle der Satzung vom 3. März 1993.

§ 2

Zweck des Vereins ist die Förderung praxisbezogener Wissenschaft auf dem Gebiet der Internationalen Politik und Wirtschaft im Zusammenwirken mit der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP), Berlin.

Hierzu wird der Verein insbesondere den fachlichen Austausch und die Begegnung zwischen Wissenschaftlern, Persönlichkeiten der Wirtschaft und ihrer Verbände, der Publizistik und der politischen Praxis fördern, zweckbezogene Veranstaltungen durchführen und Forschungsvorhaben, die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen und die dokumentarische Erfassung und Auswertung von Forschungen unterstützen. Der Förderung wissenschaftlicher Nachwuchskräfte gilt dabei besonderes Augenmerk.

§ 3

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4

Der Vorstand besteht aus dem/r Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu drei weiteren Mitgliedern. Beratend wird der Direktor/die Direktorin der Stiftung Wissenschaft und Politik tätig.

Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich. Scheidet ein Vorstandsmitglied durch Rücktritt oder Tod vorzeitig aus, so gelten für die Nachwahl die gleichen Bestimmungen.

Der Vorstand kann, falls alle Vorstandsmitglieder einverstanden sind, seine Beschlüsse auch im schriftlichen Verfahren oder durch fernmündliche Abstimmung fassen. Über die Beschlüsse wird unverzüglich eine Niederschrift gefertigt und allen Vorstandsmitgliedern zugeleitet.

Der Vorstand kann zur Förderung der öffentlichen Wahrnehmung der Tätigkeit des Vereins ein Kuratorium berufen. Dessen Mitglieder sind ehrenamtlich tätig und werden befristet auf 5 Jahre bestellt.. Wiederbestellung ist möglich. Das Kuratorium berät den Vorstand in allen Angelegenheiten des Vereins und kann zu Vorstandssitzungen hinzugezogen werden.

Für die laufenden Geschäfte kann der Vorstand eine(n) Geschäftsführer/in bestimmen.

Der Verein wird durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gerichtlich und außergerichtlich vertreten.

Ist eine Willenserklärung gegenüber dem Verein abzugeben, so genügt die Abgabe gegenüber einem Vorstandsmitglied oder dem/r Geschäftsführer/in.

§ 5

Die Mitgliederversammlung ist nach Bedarf vom Vorstand mindestens 14 Tage vor dem Termin mit Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich einzuberufen. Eine Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn dies von einem Vorstandsmitglied oder dem zehnten Teil der Vereinsmitglieder beantragt wird. Die Vertretung eines Mitglieds durch ein anderes Vereinsmitglied ist zulässig.

Die in den Mitgliederversammlungen gefassten Beschlüssen werden schriftlich niedergelegt und sind vom/von der Vorsitzenden oder einem/r stellvertretenden Vorsitzenden zu unterzeichnen.

§ 6

Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die aufgrund einer vom Vorstand an sie gerichteten Einladung ihren Beitritt erklärt. Der Beirat und jedes Mitglied kann dem Vorstand unter Angabe von Gründen im Sinne von § 2 empfehlen, bestimmte Personen zum Beitritt einzuladen. Über Mitgliedsbeiträge entscheidet die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt aufgrund einfacher Erklärung gegenüber dem Vorstand oder Ausschließung. Zur Ausschließung bedarf es eines Antrags des Vorstands und eines Beschlusses der Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder. Die Mitgliederversammlung muss dem auszuschließenden Mitglied die Möglichkeit geben, gehört zu werden.

§ 7

Satzungsänderungen können mit Dreiviertelmehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

Der Verein kann durch Beschluss der Mitglieder mit Dreiviertelmehrheit aufgelöst werden. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes gem. § 2 fällt das Vermögen des Vereins an die Stiftung Wissenschaft und Politik, 10719 Berlin, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

Berlin, den 9. Oktober 2007

gez. die Vorsitzende

Dr. Inge Maria Burgmer