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Der CO2-Grenzausgleich der EU

Der CO₂-Grenzausgleich der EU

Im Rahmen des Gesetzespakets »Fit-for-55« unter dem Green Deal will die Europäische Union ein CO2-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism – CBAM) einführen.

Der CBAM belegt Importgüter bestimmter Sektoren mit einer Abgabe. Diese richtet sich zum einen nach dem CO2-Gehalt der Produkte und zum anderen nach dem Preis der CO2-Zertifikate aus dem Emissionshandelssystem (ETS) der EU.

Der Gesetzgebungsvorschlag soll im Sommer 2022 zum Abschluss gebracht werden. Wir zeigen hier Daten zu den vom CBAM erfassten Handelsströmen (EU-27 Importe) auf Produktebene (CN-Klassifikation).

Abbildung 1 zeigt die Importe in fünf Sektoren, die im Gesetzesvorschlag der Kommission enthalten sind. 

Abbildung 2 zeigt die Importdaten für weitere drei Sektoren, die zusätzlich in der CBAM Stellungnahme des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments genannt werden.

Abbildung 1

Abbildung 2

Weiterführende Links

Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission für einen CO2-Grenzausgleichsmechanismus (14.7.2021)

Beschluss der Europäischen Finanzminister (ECOFIN) zum CBAM (15.3.2022)

Literatur und Medienbeiträge