Im Rahmen des Gesetzespakets »Fit-for-55« unter dem Green Deal will die Europäische Union ein CO2-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism – CBAM) einführen.
Der CBAM belegt Importgüter bestimmter Sektoren mit einer Abgabe. Diese richtet sich zum einen nach dem CO2-Gehalt der Produkte und zum anderen nach dem Preis der CO2-Zertifikate aus dem Emissionshandelssystem (ETS) der EU.
Der Gesetzgebungsvorschlag soll im Sommer 2022 zum Abschluss gebracht werden. Wir zeigen hier Daten zu den vom CBAM erfassten Handelsströmen (EU-27 Importe) auf Produktebene (CN-Klassifikation).
Abbildung 1 zeigt die Importe in fünf Sektoren, die im Gesetzesvorschlag der Kommission enthalten sind.
Abbildung 2 zeigt die Importdaten für weitere drei Sektoren, die zusätzlich in der CBAM Stellungnahme des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments genannt werden.
Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission für einen CO2-Grenzausgleichsmechanismus (14.7.2021)
Beschluss der Europäischen Finanzminister (ECOFIN) zum CBAM (15.3.2022)
doi:10.4337/9781839103247
Funktionen, Fakten und Fallstricke
doi:10.18449/2021S09
Mit der Einführung einer CO2-Abgabe auf Importe will die EU ihre Finanzen aufbessern. Doch damit riskiert sie, dass das Instrument in den Augen der Handelspartner klimapolitisch unglaubwürdig wird, meint Susanne Dröge.