Für die Rechtsstaatlichkeit im Inneren der EU stellen die außerordentlichen Maßnahmen im Zuge der Coronavirus-Pandemie wie die Einschränkungen von Grundrechten und öffentlichem Leben eine Herausforderung dar. Extreme Maßnahmen, die in der akuten Phase gerechtfertigt sein mögen, dürfen nach Abklingen der Viruswelle nicht weiter bestehen bleiben. Dem deutschen Ratsvorsitz kommt daher eine schwierige Koordinierungsaufgabe zu, da Rechtsstaatlichkeit als zentraler Wert der europäischen Integration auch aus anderen Gründen unter Druck steht. So laufen gegen Polen und Ungarn bereits sogenannte Rechtsstaatlichkeitsverfahren nach Art. 7 des EU-Vertrages. In der zweiten Jahreshälfte 2020 steht in diesem Zusammenhang der erste Bericht der Kommission zur Rechtsstaatlichkeit in allen EU-Staaten an. Diesen Prozess begleitet der deutsche Ratsvorsitz in seiner koordinierenden Rolle.
Die Debatte über eine Einschränkung von Finanzzahlungen und ungelöste Grundsatzkonflikte
doi:10.18449/2020A72
Seit Jahren bemüht sich die EU, Defizite bei der Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten abzubauen. Auch auf dem jüngsten Gipfel war dies ein wichtiges Thema. Über den erzielten Kompromiss gehen die Meinungen auseinander. Wie existenziell ist das Rechtsstaatsprinzip und seine Verteidigung für die EU – und wie gefährlich kann dieser Streitpunkt dem Zusammenhalt der Union werden? Raphael Bossong und Kai-Olaf Lang im Gespräch mit Nana Brink.
doi:10.18449/2020A61
doi:10.18449/2019C48
Staatliche Ressourcen im Dienste der Regierungspartei PiS
doi:10.18449/2019A54v02
Die Beziehungen zu Warschau sollten realpolitisch gedacht und verfolgt werden