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Rechtsstaatlichkeit

Für die Rechtsstaatlichkeit im Inneren der EU stellen die außerordentlichen Maßnahmen im Zuge der Coronavirus-Pandemie wie die Einschränkungen von Grundrechten und öffentlichem Leben eine Herausforderung dar. Extreme Maßnahmen, die in der akuten Phase gerechtfertigt sein mögen, dürfen nach Abklingen der Viruswelle nicht weiter bestehen bleiben. Dem deutschen Ratsvorsitz kommt daher eine schwierige Koordinierungsaufgabe zu, da Rechtsstaatlichkeit als zentraler Wert der europäischen Integration auch aus anderen Gründen unter Druck steht. So laufen gegen Polen und Ungarn bereits sogenannte  Rechtsstaatlichkeitsverfahren nach Art. 7 des EU-Vertrages. In der zweiten Jahreshälfte 2020 steht in diesem Zusammenhang der erste Bericht der Kommission zur Rechtsstaatlichkeit in allen EU-Staaten an. Diesen Prozess begleitet der deutsche Ratsvorsitz in seiner koordinierenden Rolle.

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