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Umgang mit Staatsbankrotten in der Eurozone

Stabilisierungsfonds, Insolvenzrecht für Staaten und Eurobonds

SWP-Studie 2010/S 19, 15.07.2010, 37 Seiten Forschungsgebiete

Bis 2013 verschaffen das Hilfspaket für Griechenland und der 750 Mrd. Euro-Rettungsschirm für die Eurozone deren Mitgliedstaaten Ruhe vor marktgetriebenen Verschuldungskrisen. Aus drei Gründen sollte die Eurozone währenddessen mit einem effektiven Krisenmanagementmechanismus und einem besseren Rahmenwerk zur Vermeidung sich selbst erfüllender Finanzkrisen ausgestattet werden: Erstens hat die seit Frühjahr 2010 weitgehend marktgetriebene Zuspitzung der Schuldenkrise verdeutlicht, dass die Eurozone einen internen Stabilisierungsmechanismus braucht. Zweitens fehlt eine Antwort, wie ein überschuldeter Staat in der Wachstumsfalle zu neuer wirtschaftlicher Dynamik zurückfinden kann. Drittens würde ein ungeordneter Staatsbankrott in der Eurozone allen Mitgliedstaaten hohe Kosten aufbürden.

 

Ein Mechanismus, der Moral Hazard-Probleme und die Wahrscheinlichkeit sich selbst erfüllender Finanzkrisen reduziert und überschuldeten Staaten eine Sanierungsperspektive eröffnet, könnte aus drei Komponenten bestehen.

  1. einem Liquiditätsfonds, der Eurozonenstaaten in akuten Finanzierungsschwierigkeiten Überbrückungskredite gewährt, wenn klare Bedingungen und strenge Haushalts- und Reformüberwachung vereinbart sind. Kredite des Fonds würden als vorrangig gegenüber anderen Schulden der betroffenen Staaten gelten, so dass er keinen Zahlungsausfall fürchten muss.
  2. der Einführung eines Insolvenzrechts für Euro-Staaten, das ein geordnetes Verfahren für die Restrukturierung der Staatsschuld vorsieht. Dieses könnte Vorreiter für globale Insolvenzregeln sein.
  3. der Einführung gemeinsamer Bonds für maximal 60 Prozent der Staatsschulden der Euro-Staaten. Eine darüber hinausgehende Verschuldung würden die Länder individuell finanzieren und hätten damit auch entsprechende Risikoaufschläge zu tragen.